Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney
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1 9. Mitteldeutscher Exporttag Magdeburg Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Patentanwältin European Patent Attorney Die Patenterie GbR Bayreuth Coburg - Fürth Leibnizstraße 6 Tel.: 0921/ info@die-patenterie.de
2 Dr. rer. nat. Alexandra Sperschneider LL.M. Dipl.-Chem. Patentanwältin European Patent Attorney Die Patenterie GbR Leibnizstr. 6 info@die-patenterie.de Tel.: 0921/ Jürgen Pröll Dipl.-Ing. (FH) Rechtsanwalt Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz Christian Gries Dipl.-Jur. Univ. Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Georg Werner Patentingenieur European Patent Attorney Mail:
3 1. Einführung
4 EINFÜHRUNG VDMA Studie Produktpiraterie 2016 Schätzfrage: Wie viel Prozent der Unternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus sind von Produktoder Markenpiraterie betroffen? Ergebnis der VDMA Studie: 70 %
5 EINFÜHRUNG VDMA Studie Produktpiraterie 2016 Schätzfrage: Wie hoch war der geschätzte Schaden im Umsatzjahr 2015 in der Branche des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus? Ergebnis der VDMA Studie: 7,3 Milliarden
6 EINFÜHRUNG VDMA Studie Produktpiraterie 2016 Schätzfrage: Wie vielen Arbeitsplätzen entspricht dieser geschätzte Schaden in der Branche des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus? Ergebnis der VDMA Studie: Arbeitsplätze
7 EINFÜHRUNG VDMA Studie Produktpiraterie 2016 Schätzfrage: Wie ist die Tendenz gegenüber der letzten VDMA Studie aus dem Jahr 2013? Ergebnis der VDMA Studie: Rückgang um 600 Mio.
8 EINFÜHRUNG Wie kann ich mein Produkt/meinen Namen schützen? Gewerbliche Schutzrechte Rechte/Zeitrang sichern Grundlage für gerichtliches Vorgehen Grundlage für zollbehördliches Einschreiten
9 2. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
10 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Patent Gegenstand Entstehung Voraussetzung Schutzdauer Schutzgebiet Technische Erfindung Anmeldung, Prüfung beim Amt, Eintragung Neuheit, erfinderische Tätigkeit, techn. Gebiet bis zu 20 Jahre (jährl. Verlängerung ab 3. Jahr) national; europäische Patentanmeldung; europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (demnächst); internat. Patentanmeldung Gebrauchsmuster: Eintragung ohne Prüfung, max. 10 Jahre
11 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Design/Geschmacksmuster Gegenstand Entstehung Voraussetzung Schutzdauer Schutzgebiet Erscheinungsform (Farb-/Formgebung) Anmeldung, rein formale Prüfung, Eintragung Neuheit, Eigenart bis zu 25 Jahre (Verlängerung alle 5 Jahre) nationales Design; Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU); internationale Eintragung Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Nachahmungsschutz bis zu 3 Jahre ab Offenbarung
12 DESIGN Klagemuster (DM/041591) Verletzung Für die Beurteilung des Gesamteindrucks im Sinne von 38 I 1 DesignG kommt es maßgeblich darauf an, wie der informierte Benutzer ein Erzeugnis, in das das Design aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung wahrnimmt. [ ] (amtlicher Leitsatz) BGH, Urt. v , I ZR 40/14, GRUR 2016, Armbanduhr
13 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Marke Gegenstand Entstehung Voraussetzung Schutzdauer Schutzgebiet Kennzeichen (insbes. Herkunftsfunktion) Anmeldung, Prüfung, Eintragung Unterscheidungskraft unbegrenzt (Verlängerung alle 10 Jahre) Nationale Marke; Unionsmarke (EU) internationale Registrierung Weitere Kennzeichenrechte: z.b. Benutzungsmarke (ohne Eintragung); Firmenname; Domain; geograph. Herkunftsangabe; Namensrecht
14 Marke Verwechslungsschutz: 1. Relevante Verkehrskreise 2. Grad der Aufmerksamkeit 3. Zeichenähnlichkeit/-identität 4. Warenähnlichkeit/-identität 5. Kennzeichnungskraft der älteren Marke 6. Verwechslungsgefahr
15 MARKE Zeichenähnlichkeit? EPILEX E-PLEX ähnlich (T-161/10) CAPOL ARCOL unähnlich (C-193/09) VITAFIT ähnlich (T-552/10) sehr ähnlich (T-383/12) sehr ähnlich/identisch (T-389/03)
16 URHEBERRECHT Urheberrecht Gegenstand Entstehung Voraussetzung Schutzdauer Schutzgebiet Werk (Schrift, Musik, Bild, Film, Kunst ) Schaffung des Werkes (keine Eintragung o.ä.) persönliche geistige Schöpfung bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers Schutz in den meisten Ländern der Welt durch internationale Übereinkünfte/Abkommen Verwandte Schutzrechte: z.b. für Lichtbilder, Tonträger, Datenbanken, Presseverleger, Sendeunternehmen, ausübende Künstler
17 3. Rechte sichern bösgläubigen Anmeldungen durch Dritte zuvorkommen
18 RECHTE SICHERN Bösgläubige Anmeldungen Fall: Chinesisches Unternehmen meldet Kennzeichen eines deutschen Unternehmens in China als Marke an. Konsequenz: Deutsches Unternehmen begeht bei Benutzung des eigenen Kennzeichens in China Markenverletzung; muss in langwierigem und kostenintensivem Verfahren gegen die bösgläubige Anmeldung vorgehen, häufig ohne Kostenerstattung. Prävention: Schutzrechte in den Ländern anmelden, in denen man tätig ist!
19 4. Gerichtliches Vorgehen
20 GERICHTLICHES VORGEHEN Vorgerichtliche Maßnahmen Berechtigungsanfrage Abmahnung Gerichtliche Maßnahmen Einstweilige Verfügung Klage bei Sitz des Verletzers im Ausland inländischer Gerichtsstand durch Testkauf Zustellung von Übersetzungen ins Ausland Erfolg von Vollstreckungshandlungen im Ausland oft ungewiss
21 5. Tätigwerden der Zollbehörden
22 TÄTIGWERDEN DER ZOLLBEHÖRDEN Produktpiraterieverordnung - VO (EU) Nr. 608/2013 (bei Importen aus Nicht-EU-Ländern) Aussetzung der Überlassung von Waren Zurückhaltung von Waren Auskunft, ggf. Musterversand Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung Maßnahmen nach deutschen Rechtsvorschriften (insb. bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr) z.b. Beschlagnahme und Einziehung nach 146 ff. MarkenG, 142a PatG, 55 ff. DesignG
23 TÄTIGWERDEN DER ZOLLBEHÖRDEN ZGR-Antrag Antrag über das Zentrale Datenbanksystem zum Schutz Geistiger Eigentumsrechte online
24 Vielen Dank!
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