Workshop: Marken und Designs online anmelden
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- Barbara Schneider
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1 Workshop: Marken und Designs online anmelden Dr. Joachim Rüttgers Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney European Design Attorney Kaiser-Joseph-Str Freiburg Gründerstammtisch / 26 was erwartet Sie heute? rechtliche und praxisrelevante Informationen rechtliche und praxisrelevante Informationen III. Deutsche Online-Markenanmeldung Praxisbeispiel IV. EU-Online-Designanmeldung Praxisbeispiel Gründerstammtisch / 26 Haftungsausschluss (muss leider sein, sagt mein Anwalt...) Dieser Workshop bietet "Hilfe zur Selbsthilfe". Die vermittelten Informationen sind lediglich allgemeiner Natur und können eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Der Referent kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte insbesondere bei speziellen Sachverhalten keine Gewähr übernehmen. Jegliche Haftung für während dieses Workshops auch unter Mitwirkung des Referenten vorgenommene Handlungen der Teilnehmer ist ausgeschlossen. Mit der weiteren Teilnahme gelten diese Bedingungen als anerkannt. Gründerstammtisch / 26 1
2 was ist eine "Marke" (Legaldefinition)? grafisch darstellbare Zeichen mit Eignung zum Unterscheiden der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen Marke = unterscheidungskräftiges Zeichen für bestimmte Waren / Dienstleistungen Gründerstammtisch / 26 was sind die Schutzvoraussetzungen beziehungsweise Schutzhindernisse für eine Marke? Unterscheidungskraft gegeben keine (weiteren) absoluten Schutzhindernisse werden von Amts wegen geltend gemacht keine relativen Schutzhindernisse werden von berechtigten Dritten geltend gemacht "Kreativität" ist kein Kriterium für Markenschutz (unter Umständen aber für wirtschaftlichen Erfolg) Gründerstammtisch / 26 Beispiele von Markenformen (rechtlich) Wörter Abbildungen Buchstaben Zahlen Form oder Aufmachung der Ware akustischer Sinneseindruck Gründerstammtisch / 26 2
3 Beispiele von Markenformen (praktisch) Henkel Gründerstammtisch / 26 was sind "absolute Schutzhindernisse"? betreffen grundsätzliche Eignung als Marke oder gesetzliche Ausschlussgründe (Auswahl): fehlende grafische Darstellbarkeit mangelnde Unterscheidungskraft Freihaltebedürfnis wegen Bedarf Dritter für Bezeichnung der Art, Beschaffenheit,... der Waren oder Dienstleistungen oder in Sprachgebrauch ( Sprachenvielfalt!!!) Zeichen durch Art der Ware bedingt, Form der Ware hat technische Wirkung oder wesentlichen Wert Marke hat Eignung zur Täuschung Gründerstammtisch / 26 was sind "absolute" Schutzhindernisse? Fortsetzung Ausschlussgründe (Auswahl): Marke verstößt gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten Marke ist in Liste von für Eintragung ausgeschlossene Zeichen (in der Regel Hoheitszeichen) Marke verstößt gegen Schutz von geografischen Herkunftsangaben absolute Schutzhindernisse werden von Amts wegen geprüft Gründerstammtisch / 26 3
4 was sind "relative" Schutzhindernisse? betreffen ältere Rechte Dritter (Auswahl): identische Marke für identische Waren / Dienstleistungen Verwechslungsgefahr aufgrund Identität oder Ähnlichkeit der Marke und Identität oder Ähnlichkeit der Waren / Dienstleistungen (einschließlich gedanklicher Verbindung) relative Schutzhindernisse müssen von Inhabern älterer Rechte geltend gemacht werden (in der Regel in einem amtlichen Widerspruchsverfahren) Vorabrecherche wichtig, auch wegen möglicher Abmahnung aufgrund Erstbegehungsgefahr!!! Gründerstammtisch / 26 wie läuft das Anmeldeverfahren für eine deutsche Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ab? Anmeldung erstellen und einreichen Anmeldung wird auf Formalerfordernisse und absolute Schutzhindernisse geprüft Marke wird eingetragen Widerspruchsfrist von 3 Monaten läuft nach Eintragung danach: Benutzungspflicht 5 Jahre nach Eintragung Verlängerung jeweils 10 Jahre nach Anmeldetag Gründerstammtisch / 26 was ist ein "Design" = "Geschmacksmuster" = "Muster" (Legaldefinition)? Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierungen ergibt Erzeugnis ist jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand Design = über den Seh- und/oder Tastsinn wahrnehmbare Erscheinungsform eines körperlichen Gegenstandes Gründerstammtisch / 26 4
5 was sind die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen für ein Design? Design besitzt "Neuheit" was ist "Neuheit"? Ein Design ist neu, wenn vor dem maßgeblichen Anmeldetag (registriertes Design) / Erstbenutzungstag (nichtregistriertes Design) kein identisches anderes Design der relevanten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Unwesentliche Unterscheidungsmerkmale bleiben dabei unberücksichtigt. Gründerstammtisch / 26 was sind die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen für ein Design? Design besitzt "Eigenart" was ist "Eigenart"? Design hat Eigenart, wenn es sich vor dem maßgeblichen Anmeldetag (registriertes Design) / Erstbenutzungstag (nichtregistriertes Design) unter Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei einem informierten Benutzer im Gesamteindruck von einem anderen, der relevanten Öffentlichkeit zugänglichen Design unterscheidet. Gründerstammtisch / 26 Beispiele von Designs (praktisch) Gründerstammtisch / 26 5
6 wie erhalte ich ein nicht eingetragenes EU- Design? Design in EU für Öffentlichkeit zugänglich machen Schutzdauer 3 Jahre nach Tag der öffentlichen Zugänglichkeit nicht verlängerbar Vorteil: "automatischer" Schutz Nachteile: nicht verlängerbar unter Umständen Nachweisprobleme Gründerstammtisch / 26 wie melde ich ein EU-Design beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) an? Antrag stellen Anmelder und Entwerfer angeben Design(s) wiedergeben: Bilder legen Schutzumfang fest hohe Sorgfalt erforderlich!!! Gebühren zahlen (Anmeldung und Bekanntmachung ohne Aufschiebung, Beträge gelten bei Online- und Papiereinreichung) 1. Design: bis 9. Design (je Design): 175 ab 10. Design (je Design): 80 Gründerstammtisch / 26 wie läuft das Anmeldeverfahren für ein EU- Design ab? Anmeldung erstellen und einreichen Anmeldung wird nur auf Formalerfordernisse geprüft; es erfolgt keine Prüfung auf inhaltliche Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigenart Design wird eingetragen und veröffentlicht danach: nach 5 / 10 / 15 / 20 Jahren: Design durch Antrag und Gebührenzahlung beim EUIPO verlängern auf maximal 25 Jahre Schutzdauer Gründerstammtisch / 26 6
7 III. deutsche Online-Markenanmeldung wichtige Informationen für deutsche Markenanmeldung "Priorität": Recht, innerhalb von 6 Monaten den Anmeldetag einer früheren (teil)identischen Marke/nanmeldung aus einem anderen Land als rechtlich relevanten Anmeldetag für die deutsche Marke in Anspruch zu nehmen "Klassifikation von Nizza": internationales Klassifikationssystem für Waren und Dienstleistungen; legt unter anderem Anzahl der Klassengebühren fest "beschleunigte Prüfung": in der Regel nur empfehlenswert bei nachfolgender Anmeldung einer internationalen Marke Gründerstammtisch / 26 III. deutsche Online-Markenanmeldung empfehlenswerte Vorbereitungen Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen klären bei Nicht-Wortmarke Bild vorbereiten: hochzuladende jpg-datei mit Dateigröße kleiner als 1 MB erzeugen (Empfehlung: maximal einige 10 KB in der Regel völlig ausreichend) Gründerstammtisch / 26 III. deutsche Online-Markenanmeldung Schritt für Schritt zur deutschen Markenanmeldung über Online-Anmeldeverfahren gehe zur Startseite des DPMA Auswahl Reiter "Marke" und zu "Anmeldung" "Online-Anmeldung" (ohne Signatur) Art der juristischen Status des Anmelders angeben Button "Anmelden" sorgfältig durch geführte Anmeldeprozedur durchgehen Gründerstammtisch / 26 7
8 IV. EU-Online-Designanmeldung wichtige Informationen für EU-Designanmeldung "Priorität": Recht, innerhalb von 6 Monaten den Anmeldetag eines/einer früheren Design/anmeldung aus einem anderen Land als rechtlich relevanten Anmeldetag für das EU-Design in Anspruch zu nehmen "Klassifikation von Locarno": internationales Klassifikationssystem für Erzeugnisse primär nach dem Zweck des/der Erzeugnisse/s; dient in erster Linie zum Feststellen der Einheitlichkeit der Hauptklassen bei Sammelanmeldungen Gründerstammtisch / 26 IV. EU-Online-Designanmeldung Fortsetzung:... Informationen für EU-Designanmeldung Bedeutung "Zweite Sprache" bei erster Sprache Deutsch: formale Wahl für etwaige weitere Verfahrenssprache Einzelgeschmacksmuster- und Sammelgeschmacksmusteranmeldung: falls mehr als ein Design angemeldet wird, handelt es sich um eine Sammelanmeldung mit gegenüber Einzelanmeldung (deutlich) geringeren amtlichen Gebühren Gründerstammtisch / 26 IV. EU-Online-Designanmeldung Fortsetzung:... Informationen für EU-Designanmeldung Bilddateien vorbereiten: maximal 7 Bilder pro Design anfertigen und als jpg-dateien mit Dateigröße kleiner als 5 MB speichern (Empfehlung: maximal einige 100 KB in der Regel völlig ausreichend) Benutzerkonto vorab anlegen Gründerstammtisch / 26 8
9 IV. EU-Online-Designanmeldung Schritt für Schritt zur EU-Designanmeldung über Online-Anmeldeverfahren gehe zur Startseite für das EUIPO in Benutzerkonto einloggen und zu "Geschmacksmuster" gehen Auswahl "fast track Ein Geschmacksmuster anmelden" Sprache (in der Regel "Deutsch") wählen und Button "Anmeldung starten" anklicken durch Anmeldeprozedur durchgehen; WICHTIG: Zwischenabschnitte regelmäßig speichern!!! Gründerstammtisch / 26 VIELEN DANK für Ihr Interesse und weitere Fragen Download der Präsentation unter: "Service" Gründerstammtisch / 26 9
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