Ratgeber für Familien im Landkreis Schwandorf



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Transkript:

Ratgeber für Familien im Landkreis Schwandorf

Inhaltsverzeichnis Zum Geleit 5 1 Familiengründung: Schwangerschaft und Geburt 6 1.1 Schwangerschaftsberatung 6 1.1.1 Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen 6 1.1.2 Schwangerschaftsberatung der Caritas 8 1.2 Rund um die Geburt 9 1.2.1 Hebammen im Landkreis Schwandorf 9 1.2.2 Forum für Schwangerschaft und Geburt 10 1.3 Gesetzliche Regelungen 10 1.3.1 Mutterschutz 10 1.3.2 Und wie soll es heißen? Das Recht auf Namensgebung 11 1.3.3 Elternzeit/Erziehungsurlaub 11 1.4 Finanzielle Hilfen 11 1.4.1 Stiftung Hilfe für Mutter und Kind 11 1.4.2 Mutterschaftsgeld Entbindungsgeld 12 2 Babyjahre: Familien mit Kindern bis 3 Jahre 12 2.1 Gesetzliche Regelungen 12 2.1.1 Elterliche Sorge 12 2.1.2 Vaterschaft 13 2.1.3 Umgangsrecht 13 2.1.4 Beistandschaft durch das Jugendamt 13 2.1.5 Unterhalt für Mutter und Kind 13 2.1.6 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge 14 2.2 Finanzielle Hilfen für Familien 15 2.2.1 Kindergeld 15 2.2.2 Elterngeld/Landeserziehungsgeld/Elternzeit 15 2.2.3 Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten 17 2.3 Unterstützung, Austausch, Elterninitiativen 17 2.3.1 Tausend und keine Nacht Schreibabyprojekt 17 2.3.2 Eltern-Kind-Gruppen 17 2.3.3 Alleinerziehende Eltern 18 2.4 Kinderbetreuung 18 2.4.1 Tagesmütter 18 2.4.2 Kinderkrippen 19 2.4.3 Spielstube 20 2.4.4 Au-pair-Hilfe 21 3 Kinder mit Kinder von 3 bis 6 Jahre 22 3.1 Kindergärten 22 3.2 Frühförderung 26 3.3 Schulvorbereitende Einrichtungen 27 3.4 Erziehung aber wie? Guter Rat ist nicht teuer 28 4 Familien mit Schulkindern 29 4.1 Kinderhorte 29 4.2 Schulkindgruppen 29 4.3 Mittagsbetreuung/offene und gebundene Ganztagsschule 29 4.4 Schulberatung und Schulpsychologen 29 4.5 Jugendsozialarbeit an Schulen 31 2

5 Jugendliche 32 5.1 Jugendarbeit, Jugendverbände, soziale Initiativen 32 5.1.1 Kommunale Jugendarbeit 32 5.1.2 Kreisjugendring 33 5.1.3 Katholische Jugendstelle 34 5.2 Notrufnummern für Kinder und Jugendliche 34 5.3 Jugendschutzbestimmungen 35 6 Angebote für Aussiedler und ausländische Familien 37 6.1 Angebote für Aussiedlerfamilien 37 6.2 Hilfen für ausländische Familien 37 6.3 Jugendmigrationsdienst 37 7 Probleme und Notlagen 38 7.1 Probleme und Schwierigkeiten im familiären Zusammenleben 38 7.1.1 Erziehungsberatung 38 7.1.2 Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung 40 7.1.3 Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst 41 7.2 Krankheit von Eltern oder Kind 42 7.2.1 Freistellung der Eltern vom Arbeitsplatz zur Pflege kranker Kinder 42 7.2.2 Kinderbetreuung und Fortführung des Haushalts bei Erkrankung der 42 Eltern 7.2.3 Krankenhaus Sozialdienste 43 7.2.4 Kuren für Mutter/Vater und Kinder 43 7.2.5 Förderung von Familienerholung 44 7.2.6 Selbsthilfegruppen 44 7.3 Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen 45 7.3.1 Kommunale Behindertenbeauftragte 45 7.3.2 Frühförderung für sinnesbehinderte Kinder 45 7.3.3 Beratungstellen für Menschen mit körperlicher oder geistiger 46 Behinderung 7.3.4 Verhinderungspflege 47 7.4 Seelisch erkrankte Menschen 47 7.4.1 Beratungsstelle für psychische Gesundheit Sozialpsychiatrischer 47 Dienst 7.4.2 SchwaTZ Schwandorfer Tageszentrum für psychisch kranke 48 Menschen 7.4.3 Regensburger Kinderzentrum St. Martin 48 7.4.4 Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie 49 7.5 Suchterkrankung 49 7.6 Gewalt in der Familie 50 7.6.1 Frauenhaus im Landkreis Schwandorf 50 7.6.2 Gewalt und Konflikte in nichtdeutschen Familien 51 7.6.3 Sexueller Missbrauch 51 7.7 Persönliche Notlagen 51 7.7.1 Hilfe bei Suizidgefahr 51 7.7.2 Moses-Projekte Anonyme Beratung Hilfe für verzweifelte, 52 werdende Mütter 7.7.3 Babyklappe und anonyme Geburt 52 7.7.4 Pflegefamilien 53 7.7.5 Adoptionsvermittlung 53 7.7.6 Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht 54 3

7.8 Wirtschaftliche Notlagen 55 7.8.1 Schuldnerberatung 55 7.8.2 Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe 55 7.8.3 Befreiung von Rezept- und Rundfunkgebühren 56 7.8.4 SAD-Pass 56 8 Bildungsangebote für Eltern 56 8.1 Elternkurse 56 8.2 Volksbildungswerke/Volkshochschulen 56 8.3 Kirchliche Bidlungswerke 57 9 Weitere wichtige Adressen im Landkreis Schwandorf 57 9.1 Initiative Familienfreundlichkeit 57 9.2 Kommunale Gleichstellungsstelle 58 9.3 Fachstelle für Senioren 59 Symbole: Information über den gesetzlichen Rahmen Informationen für Alleinerziehende Informationen zu finanziellen Hilfen 4

Zum Geleit: Die Familie genießt den besonderen Schutz des Staates. So sagen es Grundgesetz und Bayerische Verfassung in seltener Deutlichkeit. Diesen Buchstaben des Gesetzes mit Leben zu erfüllen, bedeutet eine tägliche Herausforderung. Eine Herausforderung, der sich das Landratsamt Schwandorf als wichtigste Anlaufstelle für Familien täglich und gerne stellt. Von der Schwangerenberatung bis zur Seniorenfachstelle reichen unsere Angebote. Wer zu uns kommt, wird nicht als Bittsteller behandelt, sondern als Partner, der sein gutes Recht verlangt und auch erhält. Doch so vielfältig die Fragen und Probleme sind, mit denen Menschen zu uns kommen, so verschieden und zahlreich sind auch die Angebote, die es für Familien gibt. Vielen Hilfesuchenden war dies zu unübersichtlich, die Hemmschwelle war zu hoch. Ein wichtiger Schritt zur Klarheit und Übersichtlichkeit der Hilfen ist die Broschüre, die Sie in Händen halten und nach Erstauflage 2003 neu überarbeitet wurde. Jede einzelne Seite beweist, dass im Landkreis Schwandorf ein breites Angebot von amtlichen und ehrenamtlichen Angeboten für unsere Familien besteht. Wer sich in unserem Landkreis für Kinder entscheidet, steht in keiner Lebenslage allein. Das ist die zentrale Botschaft dieser Seiten. Die Gliederung nach Lebensalter und Lebenslagen erleichtert die Suche. Allen, die zum Gelingen beigetragen haben, gilt für diese Arbeit mein herzlicher Dank. Doch so umfangreich die Broschüre ist, vollständig kann und will sie nicht sein. Deshalb lade ich alle Leserinnen und Leser ein, Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen an uns weiterzugeben. Vor allem aber soll die Broschüre auf keinen Fall das persönliche Gespräch ersetzen. Sie halten einen Wegweiser in Händen, der Ihnen den Weg zu kompetenten und hilfsbereiten Experten erleichtert. In diesem Sinne wünsche ich allen Leserinnen und Lesern eine nutzbringende Lektüre und den Familien im Landkreis Schwandorf einen guten Weg in eine glückliche Zukunft. Volker Liedtke Landrat 5

1 Familiengründung: Schwangerschaft und Geburt 1.1 Schwangerschaftsberatung Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches. Das Wunder des Lebens lässt sich bereits während der Schwangerschaft hautnah spüren und nur wenige Ereignisse verändern den Alltag und die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs. Andere Umstände können aber auch Unsicherheiten, viele Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich bringen: Sind wir bin ich - der Verantwortung ausreichend gewachsen? Wie wird sich unsere Beziehung durch ein Kind verändern? Bin ich in der Lage alleine ein Kind groß zu ziehen? Wo kann ich Unterstützung erhalten und wie sieht diese aus? Über alle Fragen und Probleme, die sich aufgrund einer Schwangerschaft ergeben, können Sie in den Schwangerschaftsberatungsstellen sprechen, sich informieren und Rat einholen. 1.1.1 Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen Staatlich anerkannt bedeutet hier, dass die Beratung für alle Themen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, von Familienplanung über finanzielle Hilfen für Mütter und Familien bis hin zu Ehe- und Partnerproblemen zuständig ist und einen Beratungsnachweis gemäß 219 StGB ausstellt. Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen: Beratung bei allen Fragen zur Schwangerschaft, bei gewollten und ungewollten Schwangerschaften und allen Problemen, die sich daraus ergeben Beratung bei Familien-, Ehe- und Partnerproblemen, bei Fragen zur Familienplanung, Verhütung und Sexualaufklärung Information über gesetzliche Ansprüche und Leistungen Information über die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind und Vermittlung von finanziellen Hilfen der Stiftung.! Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden! (Mehr dazu: siehe auch unter Punkt 1.4.1) Unterstützung bei Behördenkontakten und Hilfestellung bei Wohnungssuche Informationen über Adoption, Pflegestellen, Einrichtungen für Mutter und Kind Längerfristige Begleitung und Beratung auch nach der Geburt Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch 6

Donum Vitae DONUM VITAE in Bayern e. V. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Breite Str. 12 92421 Schwandorf Tel: 09431/ 4 18 44 Rita Stadler-Probst Jadranka Umek-Bauer Dipl.- Sozialpädagoginnen (FH) Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 8.30 12.30 Uhr Dienstag: 14.00 17.00 Uhr Donnerstag: 14.00 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Internetadresse: : www.donum-vitae-amberg.de e-mail: donum.vitae.schwandorf@t-online.de Beratung: bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach 219 StGB wenn die Schwangerschaft zu einer Lebenskrise wird bei unerfülltem Kinderwunsch Begleitung: beim Übergang von Partnerschaft zur Elternschaft bei Partner- und Familienproblemen als Schwangere oder Mutter, wenn Sie keinen Rückhalt durch die Partnerschaft haben nach einem Schwangerschaftsabbruch nach einer Fehl- oder Todgeburt Informationen: über gesetzliche Ansprüche und Leistungen (z.b. Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Wohngeld, ALG II, etc.) über die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind und Vermittlung von finanziellen Hilfen daraus über weiter Hilfsangebote anderer Stellen (z.b. für Mutter und Kind, Adoptionsund Pflegekinderwesen, etc.) die Beratung ist unabhängig von Religion und Staatsangehörigkeit, kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym 7

Schwangerenberatung im Gesundheitsamt Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Schwandorf - Gesundheitsamt- Wackersdorfer Straße 78 a 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 38 650 Gabriele Beier Tel.: 09431 / 38 656 Margit Malzer Dipl.-Sozialpädagoginnen (FH) Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 8 15:30 Uhr, Freitag: 8 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung e-mail: malzer@landkreis-schwandorf.de beier@landkreis-schwandorf.de Landratsamt Schwandorf / Gesundheitsamt Außenstelle Oberviechtach Bezirksamtstraße 7, Zimmer Nr. 28 92526 Oberviechtach Tel: 09671/ 91 84 42 Waltraud Tragl, Dipl.- Sozialpädagogin (FH) Sprechzeiten: Mo Do: 8 15:30Uhr, Fr: 8 11:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Die Berater/Innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie können gerne auch in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson zur Beratung kommen; auch Hausbesuche sind möglich. Kosten: Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei. 1.1.2 Schwangerschaftsberatung der Caritas Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Caritas-Sozialzentrum Ettmannsdorfer Str.19 21 Tel: 09431/ 3 81 60 oder 92421 Schwandorf 0961/ 3 89 14 28 Frau Schindler, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Sprechzeiten: Mittwoch: 9 11 Uhr Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Beratung werden garantiert. Ein Beratungsnachweis gemäß 219 StGB kann nicht ausgestellt werden. Kosten: Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei. 8

1.2 Rund um die Geburt 1.2.1 Hebammen im Landkreis Schwandorf Jede Frau hat das Recht, während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett die Hilfe und Unterstützung einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jeder Versicherten Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese Hilfe erfolgt in Form von Beratung und Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, sowie psychosomatische Geburtsvorbereitung, Begleitung der Geburt und Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Anschließend finden Sie die Telefonnummern der im Landkreis Schwandorf tätigen Hebammen, sowie das Belegkrankenhaus, in dem sie praktizieren. Krankenhaus Burglengenfeld: Anja Dams, Tel.: 09471/ 20 03 50 Mobil: 0171 / 8082024 Hanna Hallafutdinov, Tel.: 09471/ 60 03 78 Lidia Sterr, Tel.: 09606 / 91 49 32 Silke Meingast, Tel.:09471 / 30 70 93 Krankenhaus Nabburg: Petra Fleischmann, Tel.: 09672/ 91 61 54 Christine Wild, Tel.: 09431/ 3 75 75 Angela Wittmann, Tel.: 09671/ 14 42 Krankenhaus Oberviechtach: Sonja Böl, Tel.: 09671/ 9 14 25 Petra Thighl, Tel.:09435/ 50 29 26 Krankenhaus Schwandorf: Michaela Weihrauch Tel.: 09431/62603 Gabrielle Schüler Tel.: 09471/2288 Hebammenkiste St. Barbara Krankenhaus: Schüler Gabriele 0171 / 3408796 Weihrauch Michaela 0171 / 7364724 Pechauf Isabel 0176 / 83046186 Fleischmann Petra 0170 / 2207432 Raab Verena 0176 / 63118443 Wild Christine 0171 / 2617627 Faderl Marion 0157 / 78269944 09431 / 3818551 Rehler - Wittmann Angela 0160 / 92331049 09672 / 1442 9

Die Hebammenkunst ist bis in die frühe Geschichte der Menschheit zurückzuführen und entwickelte sich aus der solidarischen Hilfe, die sich Frauen untereinander bei Schwangerschaften und Geburten leisteten. Viele Hebammen lassen Zusatzqualifikationen in unter-schiedlichen Heilmethoden wie Akupunktur, Aromatherapie, Naturheilkunde, Homöopathie, Fußreflexzonenmassage usf. in ihre Arbeit mit einfließen, oder bieten Kurse für werdende Eltern an. Individuelle Betreuung vor, während und nach der Geburt bis Ende des 1. Lebensjahres. Das Kursangebot erstreckt sich von Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege und Rückbildungsgymnastik über Schwangerenschwimmen, -bauchtanz und Yoga bis hin zu Babymassagen und Babyschwimmen. Auskunft über das aktuelle Kursangebot erhalten Sie über die Hebammen und zum Teil über die Programme der Volkshochschulen. Kosten: Für alles medizinisch Notwendige sowie die oben unter Hebammenhilfe aufgeführten Leistungen gilt Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Kosten für Kurse richten sich jeweils nach Art, Umfang und Dauer des Kurses. 1.2.2 Forum für Schwangerschaft und Geburt Es finden fortlaufend Informationsveranstaltungen im St. Barbara-Krankenhaus, Schwandorf statt, z.b. zum Thema Schmerzbekämpfung rund um die Geburt, Wassergeburt, und andere Themen. Informationen erhalten Sie über die Tageszeitungen und die Hebammen im Schwandorfer Krankenhaus. Kosten: Der Eintritt ist frei. 1.3 Gesetzliche Regelungen 1.3.1 Mutterschutz Für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten während der Schwangerschaft und nach der Geburt eine Reihe von Schutzbestimmungen. Diese sollen die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen. Insbesondere gilt: Sie dürfen während der Schwangerschaft keinen Arbeiten ausgesetzt werden, die gefährlich für das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind sind. Weitere Beschäftigungsverbote betreffen Fließband-, Akkord-, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ab dem sechsten Monat gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten, die ein ständiges Stehen und Gehen bzw. ein ständiges Sitzen erfordern. Die letzten sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin brauchen Sie als werdende Mutter nicht zu arbeiten. Für die ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein generelles Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Schutzfrist auf 12 Wochen. Sobald Sie über Ihre Schwangerschaft Bescheid wissen, sollten Sie diese und den voraussichtlichen Geburtstermin Ihrem Arbeitgeber mitteilen. 10

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt besitzen Sie Kündigungsschutz. Die örtliche Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen ist das Gewerbeaufsichtsamt Regensburg (Tel.: 0941 /5025 0). 1.3.2 Und wie soll es heißen? - Das Recht auf Namensgebung Wenn Sie als Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, bestimmen beide Eltern den Geburtsnamen des Kindes durch die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Sie haben die Wahl zwischen dem Namen der Mutter und dem Namen des Vaters. Bei nicht verheirateten Müttern, die die Alleinsorge für ihr Kind haben, erhält das Kind in der Regel den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Nähere Auskünfte zum Namensrecht erhalten Sie beim Standesamt. 1.3.3 Elternzeit/Erziehungsurlaub Anspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit beträgt höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr der Elternzeit über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Beide Eltern können die Elternzeit im gleichen Zeitraum in Anspruch nehmen oder sich abwechseln. Sie haben dann jeweils in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer/innen - einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Während der gesamten Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit muss dem Arbeitgeber 8 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Nähere Informationen zum Thema Elternzeit bekommen Sie beim Amt für Versorgung und Familienförderung, Regensburg, Tel.: 0941 / 780 900. Außensprechstunde im Landratsamt Schwandorf: jeden 2. Montag im Monat, 13 15:30 Uhr, während dieser Zeit ist das Beratungsteam auch telefonisch unter 0175 / 724 76 55 erreichbar. 1.4 Finanzielle Hilfen 1.4.1 Stiftung Hilfe für Mutter und Kind Die Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" bietet werdenden Müttern in finanziellen Notsituationen unbürokratische Hilfe an. Zweck der Stiftung ist es, durch finanzielle Unterstützung die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, usw.) nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Höhe und Umfang der Leistungen sind unterschiedlich und auf die individuelle Situation abgestimmt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Hilfen besteht nicht. Die Unterstützung besteht z. B. aus Beihilfen für Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Babymöbel, Haushaltsgegenstände wie Waschmaschine, Heizgerät, Teppich und andere Anschaffungen in Zusammenhang mit der Geburt des Kindes sowie der Weiterführung des Haushalts und der Betreuung des Kindes. 11

! Ein Antrag muss vor Geburt des Kindes gestellt werden! Weitere Informationen und Anträge auf Mittel aus der Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten Sie bei allen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (siehe auch unter 1.1). 1.4.2 Mutterschaftsgeld Entbindungsgeld Berufstätige Frauen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben während der Mutterschutzfristen, also 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) nach der Geburt ihres Babys Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 pro Tag. Lag das tatsächliche Einkommen höher, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettolohns als Zuschuss zu zahlen. Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Wenn Sie privat versichert oder geringfügig beschäftigt sind, können Sie beim Bundesversicherungsamt einen einmaligen Zuschuss von 210 beantragen. Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle - Friedrich Ebert Allee 38 53 113 Bonn Tel.-Nr.: 0228 / 619-1888 Mo Fr: 9 12 Uhr FAX.: 0228 / 619-1877 Do auch 13 15 Uhr Internet: www.bundesversicherungsamt.de Frauen, die als Familienmitglieder über ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, sowie Frauen, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, wie z.b. Studentinnen, bekommen zwar kein Mutterschaftsgeld; ihnen stehen aber nach der Geburt des Babys 77 Entbindungsgeld von der Krankenkasse zu. Arbeitssuchende, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Außerdem können Sie Beihilfe für Umstandskleidung und Babyausstattung beantragen. 2 Babyjahre: Familien mit Kindern bis drei Jahre 2.1 Gesetzliche Regelungen 2.1.1 Elterliche Sorge Eltern haben die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Sorge für die Person des Kindes, genannt Personensorge, sowie die Sorge für das Vermögen des Kindes, genannt Vermögenssorge. 12

Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Als volljährige, nicht verheiratete Mutter besitzen Sie grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Sie können aber auch mit dem Vater Ihres Kindes die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, wenn Sie sich beide darüber einig sind. Die hierfür erforderliche gemeinsame Sorgeerklärung können Sie bei einem Notar (kostenpflichtig) oder beim Kreisjugendamt (kostenfrei) beurkunden lassen. 2.1.2 Vaterschaft Eine besondere Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft ist wichtig für Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind: Mit einer verbindlich geklärten Vaterschaft sind auch wichtige rechtliche Wirkungen verbunden. Unterhaltsansprüche für Sie oder Ihr Kind, sowie z.b. Erbschafts-, Rentenoder Krankenversicherungsansprüche sind davon abhängig. Eine Anerkennungserklärung durch den Vater mit Zustimmung der Mutter kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen können kostenfrei erfolgen beim Standesamt, beim Jugendamt und beim Amtsgericht sowie kostenpflichtig beim Notar. 2.1.3 Umgangsrecht Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und beide Elternteile sind zum Umgang mit ihrem Kind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Umgang kann in Form von Besuchen, durch Briefe oder Telefonate aber auch durch gemeinsam verbrachte Zeit an Wochenenden oder Ferien erfolgen. Auch als allein sorgeberechtigte Mutter müssen Sie sich in der Regel mit dem Vater des Kindes einigen in welchem Umfang und in welcher Form er Kontakt zu seinem Kind haben kann. Im Konfliktfall wenn trotz Vermittlung, z. B durch das Jugendamt kein Einvernehmen zu erreichen ist kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangs entscheiden und Näheres regeln. Das Umgangsrecht kann auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. 2.1.4 Beistandschaft durch das Jugendamt Wenn Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind alleine zusteht, oder wenn Sie nicht verheiratet sind, die gemeinsame Sorge ausüben und Ihr Kind bei Ihnen wohnt, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt kann als Beistand Ihres Kindes die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen und Unterhaltsansprüche geltend machen. Die Beistandschaft schränkt Ihr elterliches Sorgerecht nicht ein und kann jederzeit beendet werden. Die Beistandschaft wird kostenfrei angeboten. 2.1.5 Unterhalt für Mutter und Kind Als alleinerziehende Mutter, die wegen der Pflege und Erziehung Ihres Kindes keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Vater Ihres Kindes. Gegenüber seinem Kind ist der Vater solange zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bis das Kind seinen Unterhalt selbst bestreiten kann. 13

Ein verbindlicher Anspruch besteht aber nur, wenn die Vaterschaft rechtswirksam geklärt ist. Der unterhaltspflichtige Vater muss allerdings leistungsfähig sein was im Einzelfall schwierig festzustellen ist, wenn er behauptet, nicht oder nur einen geringen Betrag zahlen zu können. In diesem Fall sollten Sie fachkundigen Rat einholen, eine Beistandschaft beantragen und letztlich die Höhe des Unterhaltsanspruches gerichtlich klären lassen. Eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung des Vaters kann beim Notar oder kostenfrei beim Jugendamt beurkundet werden. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs wird individuell festgestellt und ist unter anderem abhängig vom Nettoeinkommen des Vaters und dem Bedarf des Kindes. Kommt der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nach, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen. Diese Leistung kann für maximal 6 Jahre, solange das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat, in Anspruch genommen werden. Um eine gerechte Höhe des Unterhalts berechnen zu können, sowie über eine eventuell mögliche Unterhaltsvorschussleistung sollten Sie sich stets beraten lassen. 2.1.6 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt Sie vor und nach der Geburt Ihres Kindes. Landratsamt Schwandorf - Kreisjugendamt Wackersdorfer Straße 80 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 471-0! Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 15:30 Freitag. 8.00 12:00 und nach telefonischer Vereinbarung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe Beistandschaft des Jugendamtes sind zuständig für: Fragen zur Feststellung der Vaterschaft Unterhaltsfragen Beistandschaft für Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes Beurkundungen z. B. von Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen Fragen zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und Beurkundung entsprechender Sorgeerklärungen. Rechtsberatungsmöglichkeiten: - Amtsgericht: Rechtsberatungsstelle nach dem Beratungshilfegesetz (siehe auch unter 7.8.2) - Rechtsanwälte/innen 14

2.2 Finanzielle Hilfen für Familien 2.2.1 Kindergeld Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, in besonderen Fällen z.b. Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Behinderung auch länger gezahlt. Monatlich gibt es seit Januar 2010 für die ersten beiden Kinder 184 für das dritte Kind 190, für das vierte und jedes weitere Kind je 215. Kindergeld wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig für das Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit Schwandorf - Familienkasse - Wackersdorfer Str. 4 92421 Schwandorf Tel.: 09431/200-0 Internet: www.arbeitsagentur.de 2.2.2 Elterngeld/Landeserziehungsgeld/ Elternzeit Elterngeld Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die - ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, - nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, - mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und - einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben Für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz und andere Ausländerinnen und Ausländer gelten eigene Regelungen. Bei Elternteilen mit Erwerbseinkommen beträgt das Elterngeld 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich. Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Ausnahmeregelungen gibt es für Alleinerziehende. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten (Partnermonate). Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Nähere Informationen dazu können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter http://www.zbfs.bayern.de erhalten. 15

Landeserziehungsgeld Landeserziehungsgeld kann frühestens mit Beginn des neunten Lebensmonats des Kindes beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate des Kindes vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden Im Gegensatz zum Landeserziehungsgeld für Geburten vor dem 01.01.2007 ist das Landeserziehungsgeld nicht mehr an das dritte Lebensjahr des Kindes gebunden, sondern beginnt unmittelbar im Anschluss an die letzte Zahlung des Elterngeldes. Weitere Voraussetzungen: - zwölf Monate Vorwohndauer in Bayern vor Leistungsbeginn - termingerechte Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U 6 bzw. U 7 Das Landeserziehungsgeld wird maximal für das erste Kind für sechs Monaten, ab dem zweiten Kind für zwölf Monate und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt. Das monatliche Landeserziehungsgeld beträgt höchstens für das erste Kind 150 Euro, ab dem zweiten Kind 200 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro und ist einkommensabhängig. Für eingehende Information und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Amt für Versorgung und Familienförderung. Welche jährlichen Netto-Einkommensgrenzen gelten für das Landeserziehungsgeld? Für Geburten bis Für Geburten ab 31.03.2008 01.04.2008 Ehepaare, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartner Alle anderen berechtigten Personen (Alleinerziehende) 16.500 Euro 25.000 Euro 13.500 Euro 22.000 Euro Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für 3.140 Euro 3.140 Euro jedes weitere Kind um Übersteigt das anzurechnende Einkommen die entsprechende Einkommensgrenze, wird das Landeserziehungsgeld gemindert oder entfällt ganz. Zentrum Bayern Familie und Soziales -Regionalstelle Oberpfalz- Landshuter Str. 55 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 7809-00 InfoTel.: 0941 / 7809 00 oder 6125,6126,6127 Fax.: 0941 / 78 09-247 e-mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de Internet: www.zbfs.bayern.de Außensprechstunde im Landratsamt Schwandorf: jeden 2. Montag im Monat, 13 15:30 Uhr während dieser Zeit ist das Beratungsteam telefonisch unter 0175 / 724 76 55 erreichbar 16

2.2.3 Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten Wenn Sie berufstätig sind und ihr Kind während Ihrer Arbeitszeit außerhalb Ihres Haushaltes betreuen lassen, sei es von einer Tagesmutter, in einer Kinderkrippe, im Kindergarten oder Hort, können Sie die Übernahme der Kosten beim Jugendamt beantragen. Voraussetzung für die Ganz- oder Teilübernahme der Kinderbetreuungskosten ist, dass Sie über ein niedriges Einkommen verfügen oder sich noch in Ausbildung befinden. Landratsamt Schwandorf -Kreisjugendamt Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 471-378 Öffnungszeiten: Mo Do: 8 15.30 Uhr Fr: 8 12 Uhr 2.3 Unterstützung, Austausch, Elterninitiativen 2.3.1 Tausend und keine Nacht "Schreibabyprojekt" Rund tausend Nächte sind es, bis ein Baby das dritte Lebensjahr erreicht hat, und oftmals sind dies nicht ganz einfache Nächte und Tage. Die meisten Babys weinen in den ersten drei Monaten relativ oft. Als "Schreibaby" gilt ein Kind, wenn es über mehrere Wochen hinweg an drei aufeinander folgenden Tagen länger als drei Stunden ohne erkennbaren Grund und ohne dass es beruhigt werden kann, schreit. Ob ihr Kind ein Schreibaby ist oder nicht, hängt jedoch nicht nur davon ab, wie viele Stunden es am Tag schreit. Für Sie als Eltern ist letztendlich ausschlaggebend, wann Sie mit dem Schreien Ihres Babys an die Grenze Ihrer Belastbarkeit kommen. Um sich selbst und Ihrem Kind das Zusammenleben zu erleichtern, ist es sinnvoll, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen bevor die Belastung zu groß wird. "Tausend und keine Nacht" Sprechstunde für Schreibabys Jugend und familientherapeutische Beratungsstelle Ostengasse 33 93047 Regensburg Tel.: 0941 / 507-2762 Das Angebot steht allen Hilfesuchenden aus der gesamten Oberpfalz zur Verfügung. Die Erfolgsaussichten sind sehr günstig. Meist kann mit geringem zeitlichem Aufwand (durchschnittlich drei bis vier Termine) betroffenen Eltern und Kindern geholfen werden. 2.3.2 Eltern-Kind-Gruppen Eltern-Kind-Gruppen bieten Eltern die Gelegenheit Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Kinder können im Umgang mit Gleichaltrigen Gemeinschaftsfähigkeit einüben. 17

Eine Aufstellung der Eltern-Kind-Gruppen enthält die Broschüre "Selbsthilfegruppen und helfende Einrichtungen im Landkreis Schwandorf" Die Broschüre liegt bei allen Städten und Gemeinden des Landkreises und im Landratsamt vor. 2.3.3 Alleinerziehende Eltern Unverheiratete, verwitwete, geschiedene und getrennt lebende Mütter stehen vor speziellen Fragen und Problemen. Wenn Sie sich mit Gleichbetroffenen unterhalten wollen, stehen Ihnen im Landkreis Schwandorf zwei Treffpunkte zur Verfügung: Der Treffpunkt Alleinerziehende Schwandorfs findet regelmäßig jeden 2. Samstag im Monat, jeweils um 15 Uhr im Sozialzentrum Schwandorf, Höflingerstr. 11, statt. Kinder können zu den Treffen mitgebracht werden, sie werden während dieser Zeit betreut. Anfragen und weitere Informationen bei der Treffpunktleiterin: Anneliese Brock, Gabelsbergerstr.30, 92421 Schwandorf, Tel.: 09431 / 21 239 Eine weitere Gruppe Alleinerziehender trifft sich im südöstlichen Landkreisgebiet. Anfragen und weitere Informationen sind erhältlich bei Frau Doris Ederer, Tel.: 09434 / 44 09 2.4 Kinderbetreuung Wenn Sie, als alleinerziehende oder auch verheiratete Eltern berufstätig sein müssen oder wollen, oder sich noch in Ausbildung befinden, sind Sie auf eine gute Kinderbetreuung angewiesen. Findet sich niemand aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis könnten Sie Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit in einer Kinderkrippe oder durch eine Tagesmutter betreuen lassen. Bei zeitlich geringem Betreuungsbedarf bietet sich auch die Spielstube an. 2.4.1 Tagesmütter Sozialdienst katholischer Frauen e.v.(skf) Klosterstr. 13 92421 Schwandorf Tel. 09431 / 96 282 Öffnungszeiten: Montag: 9 12 Uhr Mittwoch 9 12 Uhr Donnerstag 15 18 Uhr e-mail: skf-tagesmutter@gmx.de Internet: www.tagesmuettervermittlung-schwandorf.de 18

Tagesmütter bieten: Qualifizierte Betreuung von Kindern Entlastung und Unterstützung berufstätiger Eltern Flexibilität: das Betreuungsangebot wird an den individuellen Bedarf angepasst Betreuungsangebote zusätzlich zu den anderen Einrichtungen Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren Eine familiennahe Betreuung Die über uns vermittelten Tagesmütter: Sind uns bekannt durch Hausbesuche und Gespräche Haben eine pädagogische Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen Sind im Besitz einer Pflegeerlaubnis Werden von uns beraten, die Tagespflegeverhältnisse begleitend Wenn Sie eine Tagesmutter für Ihr Kind suchen: Wenden Sie sich telefonisch, persönlich oder per Email Die Vermittlung ist kostenfrei Vertragsformulare und Informationsmaterial werden zur Verfügung gestellt Die Tagesmüttervermittlung bietet Ihnen: Unverbindliche Informationsgespräche Bewerbungsunterlagen und Informationsmaterial Kostenfreie Vermittlung 2.4.2 Kinderkrippen im Landkreis Schwandorf Krippe BRK-Kindergarten Si-Sa-Sinnesland "Theresia" Buchbergerstr. 22 Bürgermeister-Berger-Str. 4 92439 Bodenwöhr 92436 Bruck 09434/203672 09434/3044 Bianca Feuerer Integrative Krabbelstube Gemeindekindergarten Chr.-W.-Gluck Str. 16 Hansenbergstr. 10 93133 Burglengenfeld 92269 Fensterbach-Högling 09471/607977 09438/280 Brigitte Dummer Montessori Kindergarten "Zum Guten Hirten" Teublitzer Str. 12 Pfarrer-Hien-Str. 2 93142 Maxhütte-Haidhof 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/605128 09471/2579 Ulrike Reindl Gerhardinger Krippe "St. Marien" Klosterberg 4 Sackwebergasse 24 92431 Neunburg v.w. 92507 Nabburg 09672/92680-10 09433/6303 Margareta Werner 19

"St. Josef" "St.Josef" Frühlingstr. 3 Gartenweg 26 92431 Neunburg v.w. 93149 Nittenau 09672/2123 09436/8349 Katrin Woithe Gemeindekindergarten "St. Marien" Kindergartenstraße 2 Zum Bahnhof 9 92546 Schmidgaden 92526 Oberviechtach 09435/1225 09671/693 Andrea Fischer Sabine Forster Kinderkrippe Schwandorf Nürnbergerstr. 3 "St. Martin" 92421 Schwandorf Irrenloher Damm 13 09431/42907 92521 Schwarzenfeld 09435/777 Nicole Münch, Susanne Lindner AWO-Kindergarten Gemeindekindergarten "Rappelkiste" Regenbogen Münchshofener Str. 45 Am Wasserturm 1 93158 Teublitz 92442 Wackersdorf 09471/98850 09431/755540 Ulrike Bomertl Monika Stehr "St. Anna" Am Franzosengraben 1 92533 Wernberg-Köblitz 09604/914033 Gabriele Lindermair 2.4.3 Spielstube "Thomas ist jetzt 2 ½ Jahre alt, etwas schüchtern und stark auf mich fixiert. Es würde sehr schmerzhaft für ihn werden, von heute auf morgen im Kindergarten mehrere Stunden von mir getrennt zu sein. Deshalb gehe ich oft mit ihm in die Spielstube. Ich bleibe noch eine Weile da, bis er Spielgefährten gefunden hat und kann ihn dann von mal zu mal ein bisschen länger alleine in der Spielstube lassen. So lernt er ganz allmählich etwas mehr auf fremde Kinder und Erwachsene zuzugehen." Die behutsame Abnabelung, von der diese Mutter spricht, kann vor allem für Einzelkinder eine große Hilfe sein. Von vielen Müttern wird die Einrichtung vor allem deshalb geschätzt, weil sie ihre Kinder hier gut betreut wissen, während sie in Ruhe etwas erledigen können. 20

Schwandorfer Spielstube Klosterstr. 13 92421 Schwandorf Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9:00 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 17:00Uhr Träger der Spielstube ist der Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Schwandorf, Tel.:09431 / 96 282. Angebot: Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis maximal 8 Jahre; für jedes Kind steht die Spielstube Schwandorf für zwei Termine je Woche zur Verfügung. Während die Eltern einkaufen, etwas erledigen oder Termine wahrnehmen, können die Kinder in der Obhut von pädagogisch ausgebildeten Kräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des SkF mit gleichaltrigen Kindern spielen. Für Kinder unter 3 Jahren bietet die Spielstube ein behutsames Gewöhnen an fremde Bezugspersonen. Zum Teil kann die Spielstube auch dafür genutzt werden, 1-2 Kindergarten-Ferientage zu überbrücken. Mitzubringen sind: Hausschuhe, eine kleine Brotzeit und evtl. Windeln und Kleidung zum Wechseln. Kosten: Pro Kind und Betreuungseinheit wird um einen Beitrag von 2 gebeten. Da die Spielstuben keine finanzielle staatliche Unterstützung erhalten, sind sie auf Spenden angewiesen. 2.4.4 Au-pair-Hilfe Möglicherweise haben Sie in Ihrer Wohnung ein Zimmer frei und sind bereit Ihren Alltag mit einem jungen Menschen (18 bis 25 Jahre) aus dem Ausland zu teilen. Wenn Sie ihm helfen wollen, Deutsch zu lernen und etwa 30 Wochenstunden Hilfe bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit benötigen, kann eine Au-pair-Kraft eine gute und finanziell akzeptable Lösung sein. Sie zahlen monatlich mind. 200 Taschengeld, und ermöglichen die Teilnahme an einem Sprachkurs. Bei der Suche wenden Sie sich am besten an eine Au-pair- Vermittlungsstelle oder das Arbeitsamt. Denken Sie daran, dass zum Teil sehr junge und unerfahrene Männer und Frauen in die Familien kommen. Wenn alles gut geht, kann so ein junger Mensch jedoch fast zu einem Familienmitglied werden und alle Seiten haben gleichermaßen, eben - aupair etwas davon. 21

Nichtkommerzielle Aupairvermittlungen sind z.b. IN VIA Mädchensozialarbeit Regensburg, Tel.:0941/5021-176/-175 Vij Nürnberg, Tel.:0911 / 9 444 530, e-mail: aupair@odn.de IN VIA, Tel.:0911 / 586 869-17, e-mail: aupair@invia-nuernberg.de. 3 Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahre 3.1 Kindergärten im Landkreis Schwandorf Jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Mit den wechselnden Betreuungsbedürfnissen der Eltern ändern sich auch die Öffnungszeiten in den einzelnen Kindergärten. Im nachfolgenden finden sie eine Übersicht der Kindergärten im Landkreis mit den jeweiligen Adressen und Kontaktdaten. Genauere Informationen können auch bei den jeweiligen Gemeinden erfragt werden. Gemeindekindergarten Gemeindekindergarten "St. Andreas" St.Barbara-Platz 9 Zellweg 2 92439 Bodenwöhr 92540 Altendorf 09434/2230 09675/1258 Maria Stabl Katja Baumer BRK-Kindergarten "Theresia" "St. Josef" Bürgermeister-Berger-Str. 4 Rathausstr. 21 92436 Bruck 92436 Bruck 09434/3044 09434/797 Bianca Feuerer Daniela Huber AWO-Kindergarten Städt. Josefine-Haas-Kindergarten Pestalozzistr. 5 a Wilhelm-Busch-Str. 8 93133 Burglengenfeld 93133 Burglengenfeld 09471/80360 09471/608080 Walburga Zwack Claudia Jacob Gemeindekindergarten "Don Bosco" "St. Ulrich" Kallmünzer Str. 16a Schulstraße 1 93133 Burglengenfeld 92542 Dieterskirchen 09471/5638 09671/1339 Nicole Bauer Anette Zwack 22

Gemeindekindergarten Gemeindekindergarten Hansenbergstr. 10 "St. Michael" 92269 Fensterbach-Högling Weidenthal 24 09438/280 92543 Guteneck Brigitte Dummer 09433/202928 Evangelischer Kindergarten Zum Guten Hirten Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 6 Pfarrer-Hien-Str. 2 93142 Maxhütte-Haidhof 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/2297 09471/2579 Brigitte Frisch-Schwarz Ulrike Reindl "St. Barbara" "St. Leonhard" Ernst-von-Fromm-Str.6 Friedhofstr. 2a 93142 Maxhütte-Haidhof 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/2354 09471/21023 Magrit Scheuerer Lydia Brass-Schäffer "St. Josef" Montessori Kindergarten Rappenbügl Teublitzer Str. 12 Teublitzer Str. 8 93142 Maxhütte-Haidhof 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/605128 09471/4410 Gertraud Hauser "St. Angelus" "St. Marien" Regensburger Str. 14 Sackwebergasse 24 92507 Nabburg 92507 Nabburg 09433/9500 09433/6303 Miriam Herrmann Margareta Werner "St. Anna" "St. Martin" Hauptstraße 23 Frühlingstr. 5 92445 Neukirchen-Balbini 92431 Neunburg v.w. 09465/379 09672/3806 Tanja Zauner Isolde Killermann Gerhardinger Kindergarten "St. Josef" Klosterberg 2 Frühlingstr. 3 92431 Neunburg v.w. 92431 Neunburg v.w. 09672/1395 09672/2123 Sr. M. Agnes Bräu Katrin Woithe 23

Gemeindekindergarten "St. Marien" "St. Monika" Wagnerner Str. 8 Hubertusweg 26 92545 Niedermurach 93149 Nittenau 09675/1566 09436/2872 Edith Hoch Anna Meier "St. Josef" "St.Josef" Bründlweg 1 Gartenweg 26 93149 Nittenau-Fischbach 93149 Nittenau 09436/1346 09436/8349 Sandra Färber Waldkindergarten Stefling "Sonne, Mond und Sterne" "St. Marien" Am Schlossberg 1 Zum Bahnhof 9 93149 Nittenau 92526 Oberviechtach 09436/3009604 09671/693 Sabine Forster Städt. Kindergarten "St. Georg" "St. Martin" Pullenried 63 Sigertstr. 26 92526 Oberviechtach 92536 Pfreimd 09677/318 09606/515 Christa Welnhofer Gabriele Schönberger Gemeindekindergarten "St. Franziskus" Kindergartenstraße 2 Freyung 29 92546 Schmidgaden 92536 Pfreimd 09435/1225 09606/7179 Andrea Fischer Ingrid Hofmaier "Kl. hl. Theresia" "Herz-Jesu" Eslarner Str. 7 Max-Reger-Str. 3 92539 Schönsee 92421 Schwandorf 09674/644 09431/61602 Maria Sterr Veronika Hitze "St. Andreas" St. Florian St.-Andreas-Str. 6a Am Mühlgraben 4 92421 Schwandorf-Fronberg 92421 Schwandorf-Klardorf 09431/2446 09431/742129 Carina Dorner Rosemarie Dirscherl 24

St. Jakob St. Josef Marktplatz 16 Kindergartenstr. 6 92421 Schwandorf 92421 Schwandorf/Dachelh. 09431/43527 09431/529253 Lucia Fleischmann Maria Bachfischer Kath. Integrationskindergarten St. Konrad St. Anna Blumenstr. 13 Am Steig 8 92421 Schwandorf/Ettmannsdorf 92421 Schwandorf/Krondorf 09431/9584 09431/3035 Ingrid Bleistein Rosalinde Singer Städt. Kindergarten St. Wolfgang Arberstr. 5 Neißer Str. 8 92421 Schwandorf 92421 Schwandorf 09431/1664 09431/42616 Johanna Riehl Anja Böckmann "St. Paul" "St. Josef" Jahnstraße 48 Bahnhofstraße 12 92421 Schwandorf 92521 Schwarzenfeld 09431/2832 09435/795 Sr. Doris Karle Gemeindekindergarten "St. Martin" "Villa Kunterbunt" Irrenloher Damm 13 Fliederweg 10 92521 Schwarzenfeld 92521 Schwarzenfeld 09435/777 09435/501410 Nicole Münch, Susanne Lindner Sabine König Gemeindekindergarten "Schwarzachtal" "St. Martin" Klosterhof 11 Sportplatzstr. 13 92447 Schwarzhofen 92449 Steinberg 09672/915115 09431/50332 Josefine Sauerer Maria Koller Gemeindekindergarten AWO-Kindergarten "St. Christophorus" "Rappelkiste" St-Barbara-Str. 2 Münchshofener Str. 45 92551 Stulln 93158 Teublitz 09435/1287 09471/98850 Rosemarie Hermann Ulrike Bomertl 25

"Herz Jesu" Dollinger Str. 5a Hauauweg 10 93158 Teublitz 92552 Teunz "Hl. Familie" 09471/9623 09671/1257 Helga Schmid Rosina Völkl Gemeindekindergarten Gemeindekindergarten Regenbogen Villa Kunterbunt Am Wasserturm 1 F.-Schubert-Str. 4 92442 Wackersdorf 92442 Wackersdorf 09431/755540 09431/7555600 Monika Stehr "St. Anna" "St. Josef" Am Franzosengraben 1 Pfarrer-Schreyer-Str. 12 92533 Wernberg-Köblitz 92533 Wernberg-Köblitz 09604/914033 09604/1417 Gabriele Lindermair Eva Weidner "St. Andreas" Frauensteinstr. 7 92559 Winklarn Der Elternbeitrag, den Sie zu zahlen haben, soll Sie nicht davon abhalten, Ihr Kind in den Kindergarten zu schicken. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten auf Antrag beim Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. 3.2 Frühförderung Je frühzeitiger eine (drohende) Behinderung, Teilleistungsschwäche, Entwicklungsverzögerung, Sprachstörung oder sonstige Auffälligkeit bzw. Beeinträchtigung erkannt und behandelt wird, desto wirksamer kann die Entwicklung des Kindes positiv beeinflusst werden. Aus diesem Grunde wurden Frühförderstellen eingerichtet, in denen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt gefördert und behandelt werden können. Die Behandlung kann ambulant in der Frühförderstelle oder mobil in der jeweiligen Familie, eventuell auch im Kindergarten erfolgen. In Frühförderstellen arbeiten interdisziplinär zusammengesetzte Teams von Heilpädagog/innen, Therapeut/innen, Ärzt/innen u.a. zusammen, so dass ein ganzheitliches Behandlungskonzept angewandt werden kann. Förderziele können sein: Förderung der Wahrnehmung Schulung der Grob- und Feinmotorik Unterstützung der Sprachentwicklung und Kommunikation Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten Ermutigung zu einer aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der eigenen Behinderung. 26

Frühförderstellen, die je nach Einzugsgebiet ihre Dienste im Landkreis Schwandorf anbieten, befinden sich in Irchenrieth, Schwandorf, Cham, Regensburg und Amberg. (HPZ = Heilpädagogisches Zentrum). Frühförderstelle, HPZ Irchenrieth, Tel.:0961/4802450 Frühförderstelle der St. Guntherschule Cham, Tel.: 09971/852675 Frühförderstelle, Kath. Jugendfürsorge, Regensburg, Tel.: 0941/2980-200 Frühföderstelle, HPZ Amberg, Tel.: 09621/308-100 Zweigstelle Schwandorf Tel.: 09431/9980440 Die Behandlung in einer der Frühförderstellen ist für die Eltern kostenfrei. Die Kosten werden nach Verordnung durch einen Arzt weitgehend von den Krankenkassen oder dem Bezirk übernommen. Bei einer eng umgrenzten Auffälligkeit eines Kleinkindes kann der Haus- oder Kinderarzt auch eine Behandlung durch Therapeut/innnen in freier Praxis verordnen: Logopäd/innen behandeln Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, Spracherwerbs- und Redeflussstörungen sowie andere Beeinträchtigungen der Kommunikationsfähigkeit. Physiotherapeut/innen werden bei Störungen sowohl des Bewegungsapparates als auch des zentralen und peripheren Nervensystems oder der inneren Organe tätig ("Physiotherapeut/in" entspricht weitgehend dem ehemaligen Beruf "Krankengymnast/in"). Ergotherapeut/innen behandeln Einschränkungen in der Beweglichkeit und Konzentrationsfähigkeit. Mit der Förderung körperlicher Fähigkeiten und Funktionen wird auch die psychische und soziale Entwicklung gestärkt. (Deutsche Bezeichnung: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/innen). Motopäd/innen (Mototherapeut/innen) arbeiten mit Kindern, die in ihren Wahrnehmungs- und Bewegungsfunktionen eingeschränkt oder behindert sind und als Folge davon im sozialen Leben und emotionalen Erleben beeinträchtigt sind. Ziel ist die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. 3.3 Schulvorbereitende Einrichtungen Die schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sind "besondere" Kindergärten für Kinder mit Entwicklungsverzögerung bzw. Lernbeeinträchtigung in den Bereichen Sprache, Motorik und Wahrnehmung. Aufgenommen werden Kinder im Alter von 4 bis 7 Jahren, die mehr Förderung brauchen als der Regelkindergarten oder auch Maßnahmen der Frühförderung anbieten können. 27

Ziel der schulvorbereitenden Einrichtungen ist die sonder-pädagogische Förderung der gesamten Entwicklung des einzelnen Kindes, um es bestmöglich auf die Anforderungen der Schule vorzubereiten. Gefördert wird insbesondere die Sprachentwicklung aber auch die soziale Entfaltung. SVE Wackersdorf Haupstr. 15a 92442 Wackersdorf Tel.:09431 / 60 343 SVE Nabburg Schulstr. 10 92507 Nabburg Tel.:09433 / 6838 SVE Nittenau Fischbacher Str. 45 93149 Nittenau Tel.: 09436 / 902 614 SVE Maxhütte-Haidhof Regensburger Str. 20 93142 Maxhütte-Haidhof Tel.: 09471 / 2575 SVE Oberviechtach Zum Bahnhof 9 92526 Oberviechtach Tel.: 09671 / 300 166 Träger der schulvorbereitenden Einrichtungen ist die Lebenshilfe Schwandorf e. V. Aussiger Strasse 2 92421 Schwandorf 3.4 Erziehung aber wie? Guter Rat ist nicht teuer! Es gibt eine Menge unterschiedlicher Literatur zu Erziehungsthemen vom praktischen Ratgeber bis zur wissenschaftlichen Abhandlung. Wer Bücher zu speziellen Themen, oder eine Liste mit besonders empfehlenswerten Büchern sucht, kann bei der Erziehungsberatungsstelle, Höflingerstr. 11 in Schwandorf nachfragen oder sie im Internet unter www.eb-schwandorf.de einsehen. - Wer Internet-Zugang besitzt kann etliche interessante Websites zu Fragen der Kindererziehung und Familienentwicklung finden, z. B. www.elternimnetz.de, einen Ratgeber der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, eingerichtet vom Bayerischen Landesjugendamt. - www.familienhandbuch.de: Handbuch zu Themen der Kindererziehung, Partnerschaft und Familienbildung für Eltern, Erzieher, Lehrer und Wissenschaftler mit Diskussionsforum und Erfahrungsaustausch, eingerichtet vom Staatsinstitut für Frühpädagogik. - www.bke-elternberatung.de: die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.v. ist ein Fachverband der Erziehungsberatungsstellen und bietet neben Bücherlisten, Elternchat auch online-beratung an. - www. ane.de: Auf der Internetseite des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. steht interkulturelle Familienberatung im Vordergrund. Es gibt Beratungsangebote in türkischer und arabischer Sprache. 28

Elternbriefe: Die Katholische Kirche legt die Elternbriefe Du und Wir auf. Diese Briefe werden kostenlos abgegeben. Weitere Informationen erteilen die Pfarrämter. 4 Familien mit Schulkindern 4.1 Kinderhorte im Landkreis Schwandorf 4.2 BRK-Kinderhort Gerhardinger Hort Schulstraße 5-9 Klosterberg 4 92439 Bodenwöhr 92431 Neunburg v.w. 09434/2009 602 09672/92680-20 Johanniter Kinderhort BRK-Kinderhort (Grundschule) Bodensteiner Str. 9a Regensburger Str.75 93149 Nittenau 93142 Maxhütte-Haidhof 0174/2143045 09471/6019125 AWO-Hort (Lindenschule) Siemensstraße 2 92421 Schwandorf 09431/529032 4.2 Schulkindgruppen im Landkreis Schwandorf Städt. Kindergarten "St. Josef" "St. Martin" Frühlingstr. 3 Sigertstr. 26 92431 Neunburg v.w. 92536 Pfreimd 09672/2123 09606/515 Katrin Woithe Gabriele Schönberger AWO-Kindergarten "Rappelkiste" "St. Josef" Münchshofener Str. 45 Pfarrer-Schreyer-Str. 12 93158 Teublitz 92533 Wernberg-Köblitz 09471/98850 09604/1417 Ulrike Bomertl Eva Weidner 4.3 Mittagsbetreuung an Schulen, offene / gebundene Ganztagsschule Die täglichen Betreuungszeiten sind von Schule zu Schule unterschiedlich lang, zum Teil wird Mittagsverpflegung angeboten. Ansprechpartner für Eltern, die eine Betreuung an Ihrer Schule benötigen sind die Schulleitung und der zuständige Sachaufwandsträger 4.4 Schulberatung und Schulpsychologen Die staatliche Schulberatung bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen: Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog/innen. 29