EXPOSÉ. Der Erwerb der Erbschaft in Österreich und Italien



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Transkript:

UNIVERSITÄT WIEN Rechtswissenschaftliche Fakultät EXPOSÉ zum Dissertationsvorhaben Der Erwerb der Erbschaft in Österreich und Italien Eine vergleichende Untersuchung der gegenwärtigen Rechtslage und Ausblick im Lichte einer beabsichtigten europaweiten Harmonisierung Betreuerin: Univ.-Prof. i. R. Dr. Ena-Marlis Bajons Dissertantin: Mag. Michaela Maria Gerlach Wien, am 25.01.2011

Gegenstand, Ziel und Gang der Untersuchung Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Erörterung der Problematik bei der Abwicklung internationaler, das heißt, Grenzen überschreitender Erbfälle im europäischen Rechtsraum. Infolge der stetig zunehmenden Mobilität der Unionsbürger über die Grenzen ihrer nationalen Mitgliedsländern hinaus, und der damit einhergehenden Verschiebung von Vermögenswerten in andere Mitgliedsstaaten, sowie dem erleichterten Erwerb von Liegenschaftsvermögen im EU-Ausland ist das Auftreten grenzüberschreitender Erbfälle ein im gesamten europäischen Raum immer häufiger auftretendes Phänomen. Die Abwicklung solcher internationaler Erbfälle stellt allerdings alle Beteiligten vor teils erhebliche Schwierigkeiten. Bei Vorliegen eines internationalen Erbfalles stellt sich immer die Frage, in welchem von mehreren beteiligten Mitgliedsstaaten ein Verlassenschaftsverfahren eröffnet und abgehandelt wird, welches Gericht oder welche Behörde innerhalb eines Mitliedsstaates die Zuständigkeit in Anspruch nehmen kann, und wie hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung von in einem fremden Mitgliedsstaat ergangenen Entscheidungen vorzugehen ist. Grundsätzlich sind die IPR-Vorschriften der Mitgliedsstaaten eingeführt worden, um eben solche Konstellationen im zuständigen Mitgliedsstaat nach dem anzuwendenden Recht (Erbstatut) zu lösen. Die Kollisionsnormen vieler Mitgliedsstaaten sind jedoch untereinander nicht kompatibel, bzw. schaffen durch Rück- und Weiterverweisungen unter Umständen Situationen und Fälle, in denen keine oder keine zufrieden stellende Lösung des Problems, das der konkrete internationale Erbfall aufwirft, gefunden werden kann. Darüber hinaus können selbst bei Vorliegen von - bei Anwendung der jeweiligen Kollisionsnormen grundsätzlich lösbaren Fällen - Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung auftreten. Diese Schwierigkeiten können sich bereits bei der Anwendung von dem eigenen Rechtssystem nicht bekannten Institutionen des fremden Rechts ergeben.

In der Dissertation soll nur jene Art von Erbschaftserwerb untersucht und dargestellt werden, die im außerstreitigen Verfahren ihren Niederschlag findet. Erbschaftsrechtliche Streitigkeiten und deren Prozedere bilden nicht den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Für den Zweck der gegenständlichen Arbeit sind unter internationalen Erbfällen daher nur jene Fälle mit Auslandberührung zu verstehen, die aus dem Umstand der Belegenheit von Nachlassvermögen an einem anderen Ort als dem Wohnsitz beziehungsweise letzten gewöhnlichen Aufenthalt, oder einer fremden Staatsbürgerschaft eines Erblassers rühren. Unter dem Gesichtspunkt des außerstreitigen Erbschaftserwerbs kommt es für die Frage nach dem Vorliegen etwaiger Internationalität eines Erbfalles weder auf die Staatsbürgerschaft noch auf den Wohnsitz beziehungsweise letzen gewöhnlichen Aufenthalt eines Erben oder Vermächtnisnehmers an 1. Die grundlegenden Unterschiede beim außerstreitigen Erwerb einer Erbschaft sollen beispielhaft an der derzeit geltenden Rechtslage in Österreich und Italien dargestellt werden. Diese beiden Staaten folgen beim Erbschaftserwerb zwei, obwohl in Grundsätzen ähnlichen, im Detail jedoch verschieden ausgestalteten Arten des Erwerbes. In diesem Zusammenhang soll die theoretische Abwicklung eines außerstreitigen Erbfalles vom Tod des Erblassers bis hin zum tatsächlichen Eigentumserwerb durch seine Erben (oder sonstigen Hinterbliebenen) aufgezeigt werden. Auch die Unterschiedlichkeit, die in der Art des Erwerbes nämlich einerseits durch bloße Annahme in Italien und andererseits durch den formellen gerichtlichen Akt der Einantwortung in Österreich ersichtlich wird, ist Gegenstand einer eingehenden Erörterung. In einem weiteren Schritt werden mögliche Lösungsansätze der vorliegenden Problematik durch eine Vereinheitlichung von materiellen, verfahrensrechtlichen und Kollisionsnormen im europäischen Raum geprüft. Schließlich werden die bisherigen umfangreichen Bestrebungen der europäischen Kommission, um eine europaweite Harmonisierung zu erreichen, beginnend mit dem 1 Czernich in Gruber/Kalss/Müller/Schauer (Hrsg), Erbrecht und Vermögensnachfolge, 41 Internationales Erbverfahrensrecht Rz 6.

Grünbuch zum Erb- und Testamentsrecht aus dem Jahr 2005 bis zum derzeit vorliegenden Vorschlag einer Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses vom 14.10.2009, ihre Umsetzbarkeit und die ihnen innewohnenden Problematik kritisch dargestellt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der vom Max-Planck-Institut für vergleichendes Privatrecht im Juni 2010 veröffentlichten Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Kommission und einigen ausgewählten, der umfangreichen und ausführlich dargestellten Verbesserungsvorschlägen.

INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 1. EINFÜHRUNG 1.1. Gegenstand, Ziel und gang der Untersuchung 1.2. Exkurs: Die Entwicklung des mittelalterlichen Fremdlingsrechts zum Internationalen Privatrecht in Erbsachen 1.2.1. Die Historische Entwicklung der Rechtsstellung des Fremden 1.2.2. Das droit d`aubaine der französischen Könige 2. ERSTER TEIL: DIE RECHTSLAGE IN ÖSTERREICH 2.1. Der Erwerb der Erbschaft nach ABGB 2.1.1. Allgemeines zum Erbrecht und zur Besitznehmung der Erbschaft 2.1.2. Der ruhende Nachlass 2.1.3. Titel und Modus 2.1.4. Rechtsnatur und Wirkung der Einantwortung 2.2. Das Verlassenschaftsverfahren nach dem Außerstreitgesetz 2.2.1. Allgemeine Grundlagen 2.2.2. Die Parteien im Verlassenschaftsverfahren 2.2.3. Der Parteibegriff des Außerstreitgesetzes 2.2.4. Die Parteistellung und die Prozessfähigkeit 2.3. Das Vorverfahren 2.3.1. Allgemeine Bestimmungen 2.3.2. Die Todesfallaufnahme 2.3.3. Eingaben im Verlassenschaftsverfahren 2.3.4. Erhebungen durch den Gerichtskommissär 2.3.5. Sicherung der Verlassenschaft 2.3.6. Übermittlung und Übernahme letztwilliger Verfügungen 2.4. Die Verlassenschaftsabhandlung 2.4.1. Allgemeines 2.4.2. Die Erbantrittserklärung 2.4.3. Die Ausforschung unbekannter Erben 2.4.4. Die nachträgliche Geltendmachung des Erbrechts 2.4.5. Die unbedingte Erbantrittserklärung 2.4.6. Die Vermögenserklärung 2.4.7. Die bedingte Erbantrittserklärung 2.4.8. Die Inventarerrichtung 2.4.9. Die Ausschlagung der Erbschaft 2.5. Die Einantwortung 2.5.1. Allgemeines 2.5.2. Form und Inhalt der Einantwortung 2.5.3. Die Wirkung der Einantwortung 2.6. Das Verfahren außerhalb der Abhandlung 2.6.1. Allgemeines 2.6.2. Die erforderlichen Einträge im Grundbuch 2.6.3. Ergänzungen durch nachträglich hervorgekommenes Vermögen

3. ZWEITER TEIL: DIE RECHTSLAGE IN ITALIEN 3.1. Der Erwerb der Erbschaft nach dem italienischen Codice Civile 3.1.1. Gesetzliche Grundlagen 3.1.2. Allgemeines zum Erbschaftserwerb nach italienischem Recht 3.2. Der Verfahrensablauf 3.2.1. Allgemeines 3.2.2. Der Testamentsvollstrecker 3.2.3. Der Erbfall 3.2.4. Der Nachlasspfleger 3.2.5. Die Annahme der Erbschaft 3.2.5.1. Allgemeines zur Annahmeerklärung 3.2.5.2. Die ausdrückliche Annahmeerklärung 3.2.5.3. Die stillschweigende Annahmeerklärung 3.2.5.4. Die vorbehaltlose Annahme 3.2.5.5. Die Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarisierung 3.2.6. Die Ausschlagung der Erbschaft 3.3. Das Nachlassverfahren nach dem italienischen Codice di Procedura Civile 3.3.1. Allgemeines 3.3.2. Die Versiegelung von Nachlassgegenständen 3.3.3. Die Inventarerrichtung 3.3.4. Das Erbscheinverfahren 4. DRITTER TEIL: DIE INTERNATIONALE ZUSTÄNDIGKEIT ÖSTERREICHS UND ITALIENS IN GRENZÜBERSCHREITENDEN ERBRECHTSFÄLLEN 4.1. Die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung in Österreich Das internationale Privatrecht 4.1.1. Allgemeines 4.1.2. Die Anwendung völkerrechtlicher Verträge 4.1.3. Innerstaatliche Regelungen 4.1.4. Die internationale Zuständigkeit nach der Jurisdiktionsnorm 4.1.5. Die innerstaatliche Zuständigkeit 4.1.6. Sonderzuständigkeiten 4.1.7. Die Anwendbarkeit bilateraler Abkommen 4.1.8. Das anzuwendende materielle Recht nach dem IPRG 4.1.8.1. Die Anknüpfung an das Personalstatut 4.1.8.2. Die funktionelle Erbstatutsspaltung 4.1.8.3. Letztwillige Verfügungen 4.1.9. Die Nachlassspaltung 4.1.10. Die lex rei sitae Regelung 4.2. Die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung in Italien 4.2.1. Das IPR-Reformgesetz und sein historischer Hintergrund 4.2.2. Die Regelung des Art. 46 IPR-Reformgesetz 4.2.3. Die Schutznorm des Art 46. Z 2 3. Satz IPR-Reformgesetz 4.2.4. Die Auseinandersetzung nach Art. 46 Z 3 IPR-Reformgesetz 4.2.5. Die internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen 4.2.5.1. Italienische Staatsangehörigkeit 4.2.5.2. Eröffnung in Italien 4.2.5.3. Belegenheitsort des wirtschaftlich bedeutsamsten Nachlassteils in Italien 4.3. Relevanz der unterschiedlichen Erbstatute bei internationalen Erbfällen

5. VIERTER TEIL: DIE BEABSICHTIGTE EUROPAWEITE HARMONISIERUNG 5.1. Das Europäische Zivilgesetzbuch 5.2. Die Zukunft des internationalen Privatrechts im vereinten Europa 5.3. Das Grünbuch Erb- und Testamentsrecht 5.3.1. Allgemeines 5.3.2. Entstehungsgeschichte des Grünbuchs 5.3.3. Inhalt des Grünbuchs 5.3.4. Die (beabsichtigte) Rechtswahl im Erbrecht 5.3.5. Mögliche negative Auswirkungen einer Rechtswahl 5.3.6. Grenzen der Rechtswahl 5.4. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 5.4.1. Allgemeines und Überblick 5.4.2. Der Inhalt der Verordnung 5.4.3. Exkurs: Zur unmittelbaren Wirkung einer Verordnung der Europäischen Kommission 5.4.4. Die Hintergründe für den Verordnungsvorschlag 5.4.5. Die Zuständigkeit nach dem Vorschlag der Kommission 5.4.6. Das auf den Erbfall anzuwendende Recht 5.4.7. Die freie Rechtswahl 5.4.8. Die forum non conveniens - Regelung 5.4.9. Die Beachtlichkeit des ordre public 5.4.10. Die Anerkennung und Vollstreckung von ergangenen Entscheidungen 5.4.11. Die Anerkennung und Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden 5.4.12. Das Europäische Nachlasszeugnis 5.5. Kritik am Kommissionsvorschlag 5.5.1. Allgemeines 5.5.2. Die Problematik des letzten gewöhnlichen Aufenthalts als Anknüpfungskriterium 5.5.3. Die Problematik der Rechtswahl 5.5.4. Die Problematik der forum non conveniens Regelung 5.5.5. Die Problematik der Anerkennung öffentlicher Urkunden 5.6. Die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts 5.7. Schlussbemerkung LITERATURVERZEICHNIS ANHANG

Literaturverzeichnis Bajons, Ena-Marlis, Die OGH- Judikatur zur Internationalen Nachlassabwicklung im Lichte des neuen AußStrG und AußStrBeglG, NZ Teil I: NZ 2004, 289-301; Teil II: NZ 2005, 43-59; Teil III: NZ 2005, 66-77 Bajons, Ena-Marlis, Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht in grenzüberschreitenden Erbrechtsfällen innerhalb des europäischen Justizraumes. Eine Abkehr von nationalen Grundwerten durch freie Orts- und Rechtswahl, in: Festschrift für Andreas Heldrich zum 70. Geburtstag (2005) 495 509 Bajons, Ena-Marlis, Zur Interdependenz von IPR und IZVR bei der Schaffung eines europäischen Justizraums für grenzüberschreitende Nachlassangelegenheiten, in: Deutsches Notarinstitut (Hrsg.), Internationales Erbrecht in der EU. Perspektiven einer Harmonisierung (2004) 665-489 Berenbrok, Marius, Internationale Nachlassabwicklung; Zuständigkeit und Verfahren (Berlin 1989) Capozzi, Guido, Successioni è Donazioni 3 (Varese 2009) Daumiller, Barbara von: Die Rechtswahl im italienischen internationalen Erbrecht (Frankfurt/Main 2003) Dörner, Heinrich, Das Grünbuch Erb- und Testamentsrecht der Europäischen Kommission, ZEV 4/2005 Dörner, Heinrich/Hertl, Christian/Lagarde, Paul/Riering, Wolfgang, Auf dem Weg zu einem europäischen Internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht, IPRax 1/2005 Dreher, Karin, Die Rechtswahl im internationalen Erbrecht (Frankfurt/Main 1999) Eccher, Bernhard, Bürgerliches Recht VI, Erbrecht² (Wien 2002)

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