Ihr Weg für eine erfolgreiche Zulagebearbeitung. Alles Wissenswerte für Ihre Abwicklung und Beratung rund um die Altersvorsorge mit der UniProfi Rente



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Transkript:

Ihr Weg für eine erfolgreiche Zulagebearbeitung Alles Wissenswerte für Ihre Abwicklung und Beratung rund um die Altersvorsorge mit der UniProfi Rente

Inhaltsverzeichnis Das ändert sich beim Zulageantragspaket 3 So sichern Sie Ihren Kunden den Sonderausgabenabzug 4 Vorteil Dauerzulageverfahren 5 So nehmen Sie die Hürden beim Zulageverfahren 6 Mögliche Gründe für Zulagerückforderungen 8 News in Kürze und Nützliche Tipps 9 Auch Pflege ist ein tatsächliches Entgelt 10 Kindererziehungszeiten richtig berechnen 12 Landwirte als Kunden 13 DVO erleichtert Ihnen die Kundenansprache 14 Das Riester-Checkheft: Staatliche Förderungen sichern! 14 Erfolgreiche Anschreiben für zufriedene Kunden 15 Liebe Leserinnen, liebe Leser, die staatliche Förderung durch Zulagen und zusätzliche Steuervorteile ist der zentrale Baustein der Riester-Rente. Insgesamt wird die Zulageförderung von der Mehrheit der Riester-Sparer genutzt. Allerdings verschenkten allein im Beitragsjahr 2007 die Riester-Sparer bundesweit knapp 1 Mrd. Euro an Zulagen. Dieser Betrag setzt sich sowohl aus Geldern durch nicht gestellte Zulageanträge als auch aus Beträgen, die aufgrund gekürzter Zulagen verloren gegangen sind, zusammen. Insgesamt verzichteten die Riester-Sparer somit auf rund 40 Prozent der maximal möglichen Zulagen. Dies ist ein Ergebnis des Vorsorgeatlas Deutschland Riester- Zulagen 2010. Für eine vierköpfige Familie, die bis zu 908, Euro Zulagen pro Jahr* vom Staat bekommen kann, würde dies einen Verlust von rund 365, Euro an Zulagen pro Jahr bedeuten. Über eine durchschnittliche Laufzeit von 30 Jahren entspricht dies knapp 11.000, Euro mögliche Zinseszinseffekte und Wertsteigerungen nicht mitgerechnet. Zum Aufbau eines stattlichen Altersvorsorgevermögens ist aber die Ausnutzung der vollen staatlichen Förderung besonders wichtig. Denn grundsätzlich gilt: mehr Einzahlungen, mehr Förderung**, mehr Rente! Aus diesem Grund unterstützen wir Sie auch in diesem Jahr wieder mit diesem Beileger, der Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Riester-Zulagen liefert, die im Rahmen eines Beratungsgesprächs rund um die UniProfiRente/4P auftreten können. Nutzen Sie dieses Kompendium als Nachschlagewerk gerne auch im Rahmen Ihrer Beratungsgespräche. Falls Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf unter: 069 58998-5100. Viel Spaß und erfolgreiche Gespräche rund um die UniProfiRente/4P wünschen Ihnen Silke Otte Leiterin Vermarktungsmanagement Dr. Daniel Günnewig stellvertretender Geschäftsführer * 154, Euro Grundzulage je Ehepartner, 300, Euro für jedes Kind (ab 1.1.2008 geboren). Bei Vorliegen der Voraussetzung für maximale Förderung. ** Ist begrenzt auf den Förderhöchstbetrag nach 10a EStG (2.100, Euro pro Jahr). 2

Das ändert sich beim Zulageantragspaket Die Jahresinformation zur UniProfiRente Union Investment hat die Jahresinformation, die jeder unserer UniProfiRente/4P- Kunden erhält, nochmals überarbeitet. Die wichtigsten Kriterien sind weiterhin die Transparenz für den Kunden sowie eine gute Lesbarkeit und Übersichtlichkeit. So sind beispielsweise Überschriften besonders deutlich hervorgehoben. Dadurch wirken die einzelnen Abschnitte übersichtlicher, und der Kunde kann sich besser orientieren. Die bereits vorhandenen Informationen haben wir im Vergleich zum Vorjahr nochmals erweitert. Dies betrifft beispielsweise Informationen zu: Anbieterwechseleingängen, zurückgezahlten Zulagen, Teilverfügungen oder einer Wohnriesterentnahme Diese werden optional und vertragsindividuell gedruckt. Das bedeutet, die Daten sind nur auf den Bescheinigungen jener Kunden angedruckt, für die sie auch relevant sind. Zusätzlich informieren wir unsere Kunden über das Vorhandensein der Steuer-ID. Wenn bei der Steuer-ID und der Datenübermittlung ein Ja steht, dann ist zukünftig ein Sonderausgabenabzug möglich. Die Anbieternummer von Union Investment lautet 0202000055. Grundsätzlich ist dies keine Pflichtangabe in der Steuererklärung, bei der Nutzung von Elster (elektronische Steuererklärung) ist diese aber zwingend erforderlich. 3

So sichern Sie Ihren Kunden den Sonderausgabenabzug Was ändert sich? Altersvorsorgesparer müssen Union Investment künftig eine Vollmacht für die Datenübermittlung zur Beantragung des Sonderausgabenabzugs erteilen. Anschließend übermitteln wir alle notwendigen Daten elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese gibt die Daten an die Finanzämter weiter. Für den gesamten Datenaustausch sind zwei Bedingungen zu erfüllen. Erstens muss die Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung vorliegen und zweitens muss die Steuer-ID des Kunden bekannt sein. Kunden, die beide Voraussetzungen erfüllen, erhalten für das Beitragsjahr 2010 erstmals keine papierhafte Bescheinigung nach 10a EStG mehr. Was passiert bei Dauerzulagekunden? Die Vollmacht für die Datenübermittlung gilt bei Dauerzulagekunden als automatisch erteilt, unter der Voraussetzung, dass der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde. Zusätzlich muss die Steuer-ID vorliegen. Was ist bei Kunden ohne Vollmacht zur Datenübermittlung zu tun? Sollte eine Bevollmächtigung noch nicht erfolgt sein, so weisen Sie bitte unsere Kunden darauf hin, uns schnellstmöglich den Zulageantrag mit Angabe der Steuer- ID und der Bevollmächtigung (Abschnitt G) zurückzusenden. Was passiert mit Kunden, bei denen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind? Kunden, bei denen entweder die Steuer-ID oder die Bevollmächtigung zur Datenübermittlung nicht vorliegt, erhielten mit dem Zulageantragspaket 2010 letztmalig eine papierhafte Bescheinigung nach 10a EStG. Ab dem Steuerjahr 2011 muss aber zwingend sowohl die Bevollmächtigung als auch die Steuer-ID vorliegen. Ansonsten hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Sonderausgabenabzug. Muss die Anlage AV noch ausgefüllt werden? Ja. Um den Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen, muss die Anlage AV in der Steuererklärung (Seite 1) ausgefüllt werden. Sofern der Kunde letztmalig seine Bescheinigung nach 10a EStG erhalten hat, muss er diese der Anlage AV beifügen. Wichtig: Die Anlage AV besteht aus 2 Seiten. Auf Seite 1 sind in jedem Fall Angaben erforderlich. Auf Seite 2 des Formulars sind Angaben lediglich dann erforderlich, wenn für mehrere Verträge eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde, der Sonderausgabenabzug aber nicht für alle, sondern nur für die dort benannten Verträge beantragt werden soll. Es reicht dann aus, die Vertragsnummer (zum Beispiel aus dem Anschreiben oder der Bescheinigung nach 92 EStG) anzugeben. Bitte unterstützen Sie unsere gemeinsamen Kunden beim Einreichen der notwendigen Daten. Die Steuer-ID nimmt der Kundenservice von Kunden auch gern telefonisch entgegen. Nähere Informationen finden Sie in der InvestmentConcept vom Januar. Eine Ausfüllhilfe der Anlage AV finden Sie unter UnionOnline > Zukunft gestalten > Private Zukunftsvorsorge > Zulageantrag 4

Vorteil Dauerzulageverfahren Empfehlen Sie Ihren Kunden, am Dauerzulageverfahren teilzunehmen. Dieser Service vereinfacht Ihnen und Ihren Kunden das jährliche Zulageverfahren. Denn nimmt Ihr Kunde erst einmal am Dauerzulageverfahren teil, dann beantragt Union Investment jährlich die Zulage des Kunden ganz automatisch mit den uns bekannten Daten. Lediglich zulagerelevante Änderungen muss uns der Kunde mitteilen. Ein weiterer Vorteil des Dauerzulageverfahrens besteht darin, dass keine Frist verstreichen kann. Und weil Union Investment die Zulage des Kunden automatisch 1 2 4 jährlich im ersten Quartal beantragt, erhält ein Großteil unserer Kunden die Zulage bereits im Mai des gleichen Jahres. Hinweis Unabhängig vom Dauerzulageverfahren muss der Eigenbeitrag Ihrer Kunden jährlich neu ermittelt werden, da Union Investment keinen Zugriff auf das zugrunde liegende Einkommen hat. Dies können Sie übersichtlich und einfach mit unserem Riester-Checkheft, am besten jährlich, mit dem Kunden überprüfen. 3 Tipp: Runden Sie für Ihre Kunden die jährlichen Beiträge auf, bieten Sie die Besparung auf maximalen Sonderausgabenabzug oder sogar Überzahlungen an. So entstehen keine Zulagekürzungen wegen zu geringer Eigenleistung und Ihr Kunde sichert sich gegebenenfalls noch Steuervorteile. Außerdem erhöht der Kunde seine spätere Rentenauszahlung. UnionOnline > Analyse und Wissen > Häufige Fragen > UniProfiRente/4P > Zulageantragsverfahren > Mitteilungspflichtige Informationen: Dauerzulageantrag Zulagepaket für Dauerzulagekunden Kunden, die am Dauerzulageverfahren teilnehmen, bekommen jährlich das Formular Der Kunde wünscht Änderungen zur Zulagebeantragung zugesendet. Mit diesem Formular sollten Union Investment alle Änderungen, die für das Zulageverfahren wichtig sind, mitgeteilt werden. Nur eine regelmäßige Aktualisierung der Zulagedaten stellt sicher, dass die Zulage jährlich mit korrekten Daten beantragt wird. Das erleichtert auch Ihnen die Arbeit und verhindert Zulagekürzungen oder sogar -rückforderungen. Häufige Änderungsgründe zur Verwendung des Der Kunde wünscht Änderungen zur Zulagebeantragung sind: 5 1 2 3 4 5 Änderung der Zulageberechtigung. Mitteilung von Daten, die bei einem Umzug, Heirat etc. entstehen können, beispielsweise ein neues Finanzamt mit dazugehöriger Steuernummer. Mitteilung der Steuer-ID. Prüfen Sie bitte gemeinsam mit dem Kunden anhand der -7-Jahresinformation, ob uns die Steuer-ID bereits vorliegt oder noch nachgemeldet werden muss. Änderungen der Kinderzulage, beispielsweise wegen einer Neuanmeldung aufgrund einer Geburt. Entgeltersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld, Pflegegeld etc. 5

So nehmen Sie die Hürden beim Zulageverfahren Aktuelles Verfahren zur Beantragung und Gewährung der Zulage 1 Vertragsabschluss Union Investment Versand Zulageantrag 2 4 7 Überweisung/Rückforderung der Zulagen Elektronische Meldung UniProfiRente/4P-Kunde 3 Rücksendung Dauerzulageantrag ZfA Rentenversicherungsträger 5 6 Abfrage der Einnahmen des Zulageberechtigten Mitteilung der Einnahmen Es kommt häufig vor, dass die Prüfung beim Rentenversicherungsträger (Punkt 5 & 6) erst nach Auszahlung der Zulagen erfolgt. Somit kommt es erst zu einer ungeprüften Zulageauszahlung, welche durch die ZfA später im Prüfungsverfahren gegebenenfalls noch einmal korrigiert wird. Dies kann Nachzahlungen und Rückforderungen nach sich ziehen. Einspruch einlegen Mitunter empfindet Ihr Kunde nachträgliche Kürzungen, Ablehnungen oder Rückforderungen als ungerechtfertigt. Sollte es aus seiner Sicht zu Unstimmigkeiten bei einer Zulage kommen, kann Ihr Kunde dagegen Einspruch einlegen. Was ist zu tun? Zunächst sollten Sie gemeinsam mit unserem Kundenservice versuchen, den Hintergrund des ungerechtfertigten Zulageergebnisses in Erfahrung zu bringen. Oftmals lässt sich der Grund der Berechnung einfach ermitteln und kann geklärt werden, ohne dass ein Antrag auf Festsetzung notwendig wird. Antrag auf Festsetzung Ist die Kürzung, Ablehnung oder Rückforderung der Zulage aus Sicht Ihres Kunden weiterhin ungerechtfertigt, so kann er einen Antrag auf Festsetzung stellen. Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens erfolgt eine amtliche Prüfung durch die ZfA. Der Antrag auf Festsetzung kann gestellt werden, wenn der Kunde sein Berechnungsergebnis auf der Bescheinigung nach 92 EStG erhalten hat, aus der die Kürzung, Ablehnung oder Rückforderung hervorgeht. Die Bescheinigung nach 92 EStG erhält der Kunde im Folgejahr jährlich mit dem Zulagepaket zugesendet. Die Festsetzung kann vom Kunden innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bescheinigung nach 92 EStG beantragt werden. Wichtige Daten prüfen Bitte stellen Sie nicht unvorbereitet einen Antrag auf Festsetzung. Sollte es zum Beispiel zu einer Rückforderung aufgrund fehlender Daten bei der deutschen Rentenversicherung gekommen sein, beispielsweise aufgrund fehlender Kindererziehungszeiten, so muss der Kunde in diesem Fall erst sein Rentenkonto korrigieren lassen. Erst nach erfolgter Korrektur sollte Ihr Kunde den Festsetzungsantrag stellen. Denn ohne Berichtigung des eigentlichen Grundes wird die ZfA wiederum ein negatives Prüfungsergebnis ermitteln. Weitere Vorgehensweise Der Antrag auf Festsetzung kann als formloser Antrag bei Union Investment eingereicht werden. Ihr Kunde begründet seinen Antrag und fügt gegebenenfalls Unterlagen bei, die seine Haltung belegen. Außerdem fügt er die Bescheinigung nach 92 EStG bei, in der das ungerechtfertigte Ergebnis bescheinigt ist. Den Antrag auf Festsetzung sendet Union Investment gemeinsam mit den ergänzenden Unterlagen an die ZfA. Diese prüft den Antrag und teilt dem Kunden das Ergebnis mit. Tipp: Nähere Informationen und Musterformulare finden Sie in UnionOnline > UniProfiRente/4P aktuell Tipps und Infos > Festsetzungsverfahren 6

1 Grundlage für einen Antrag auf Festsetzung ist die im Zulageantragspaket des Folgejahres versendete Bescheinigung nach 92 EStG. Diese enthält für den Kunden wichtige Daten: 2 3 4 1 2 3 4 5 Absendedatum. Mit diesem Datum beginnt die einjährige Festsetzungsfrist. Das bescheinigte abgelaufene Zulagejahr. Information über Zulagen, die im letzten Jahr ausgezahlt wurden. Information über Zulagen, die im letzten Jahr zurückgefordert wurden. Hinweis für den Kunden, dass bei Einwendungen gegen eine Zulage ein Antrag auf Festsetzung innerhalb eines Jahres nach Erteilung dieser Bescheinigung möglich ist. 5 Bitte prüfen Sie jährlich gemeinsam mit Ihren Kunden, ob alle Zulagezahlungen stimmen. 7

Mögliche Gründe für Zulagerückforderungen Die bisherigen Erfahrungen mit Zulagerückforderungen haben gezeigt, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Rückforderungen auf drei bestimmte Gründe konzentriert. 1. Mindesteigenbeitrag nicht erreicht Dieser Kürzungsgrund wird uns von der ZfA dann gemeldet, wenn der Kunde seinen Eigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) nicht erreicht hat. Es könnte auch daran liegen, dass Entgeltersatzleistungen nicht im Zulageverfahren gemeldet wurden. Die vergessenen Daten kann man aber gegebenenfalls nachmelden. Mehr zu Entgeltersatzleistungen auf Seite 10 und 11. Eine Kürzung kann aber auch ein Hinweis auf eine nicht beantragte oder zurückgeforderte Kinderzulage sein. Denn wenn die Kinderzulage nicht beantragt wurde, dann hätte der Eigenbeitrag um 185, (Geburt bis 2007) bzw. 300, Euro (Geburt ab 2008) höher liegen müssen. 2. Unmittelbarer leistete keine Beiträge Der Kunde beantragte die Zulage mit der Angabe mittelbar im sogenannten Huckepackverfahren und zahlte nichts ein. Nach Prüfung durch die ZfA beim Rentenversicherungsträger wurde aber eine Rentenversicherungspflicht festgestellt. Dies bedeutet, der Kunde war nicht mittelbar, sondern selbst unmittelbar zulageberechtigt und hätte einen Eigenbeitrag leisten müssen. Tipp: Soweit beim Kunden möglich, lassen Sie ihn immer mindestens den Sockelbetrag einzahlen. So ist der Kunde bei einer nachträglichen Prüfung gewappnet und baut sich mit den zusätzlichen Einzahlungen mehr für das Alter auf. 3. Keine Zulageberechtigung Diesen Ablehnungsgrund erhalten wir, wenn ein Kunde die Angabe unmittelbar machte, sich aber durch Prüfung der ZfA keine Rentenversicherungspflicht feststellen ließ. Dies betrifft auch Landwirte aufgrund des fehlenden Datenaustauschs zwischen ZfA und der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder Beamte, bei denen der Dienstherr, aufgrund der fehlenden Einwilligungserklärung, keine Einkommensdaten gemeldet hat. Tipp: Nutzen Sie für die Aktualisierung der Verträge die bereitgestellte Liste aus DVO UPR-Verträge Zulagerückforderungen mit Begründung. Folgende Übersicht soll bestimmte Fallstricke der Zulageberechtigung sichtbar machen, denn nicht jede Zulageberechtigung stellt sich so dar, wie man es zunächst vermuten würde. Personengruppe Hausfrau/-mann Selbstständige/r Angestellte/r Angenommene Zulageberechtigung mittelbar mittelbar unmittelbar Beachten Sie, falls die Person... Beratungshinweis aufgrund einer Pflegetätigkeit über die Pflegekasse rentenversichert ist (mehr dazu auf S. 10/11), arbeitsuchend ohne Leistung bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, sich noch aufgrund von Kind/ern in der Kindererziehungszeit befindet (Unbedingt alle Kinder in die Berechnung einbeziehen!), beurlaubte/r Beamte/r ist (mehr dazu auf S. 9), geringfügig beschäftigt ist mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (d. h. mit Zahlung von 4,9 Prozent freiwilligem Rentenbeitrag), pflichtversicherte Ehefrau eines Landwirts ist (mehr dazu auf S. 13), dann ist die Person selbst unmittelbar zulageberechtigt in der Handwerksrolle eingetragen und rentenversichert ist, in der Künstlersozialkasse versichert ist (Künstler sind meistens in der KSK versichert), sich auf Antrag in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert hat, dann ist die Person selbst unmittelbar zulageberechtigt Bitte weisen Sie in der Beratung darauf hin, dass ein Eigenbeitrag erbracht werden muss, um Zulagen zu erhalten. in einem berufsständischen Vergorgungswerk rentenversichert ist (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), geringfügig beschäftigt ist und nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt wird (d. h. ohne Zahlung von 4,9 Prozent Rentenbeitrag), dann ist die Person nicht unmittelbar berechtigt In diesem Fall kann maximal eine mittelbare Zulageberechtigung erlangt werden, wenn ein unmittelbar zulageberechtigter Ehepartner vorhanden ist. Fazit: Wichtig ist, immer gezielt nach einer möglichen Rentenversicherungspflicht zu fragen. Und wenn die Person rentenversichert ist, zu erfragen wo genau diese Rentenversicherungspflicht besteht. Bei Fragen zur eindeutigen Zulageberechtigung hilft Ihnen unser Kundenservice gerne unter der 069 58998-5100 weiter. 8

News in Kürze Riester-Förderung auch weiterhin für Hartz-IV-Empfänger Bezieher von Arbeitslosengeld II haben auch in Zukunft Anspruch auf die Riester-Förderung. Sie behalten damit weiterhin die unmittelbare Zulageberechtigung. Dies ist im Jahressteuergesetz 2011 geregelt, welches am 01.01.2011 in Kraft trat. Ohne diese Ausnahmeregelung wäre die Riester-Förderung mit dem Erlöschen der Rentenversicherungspflicht für Hartz-IV-Empfänger ab 2011 entfallen. Zulagedaten jetzt auch in Banksystemen Seit Ende 2010 sehen Sie die Zulagedaten Ihrer UniProfiRente/4P-Kunden auch in agreebap und bank21. Nutzen Sie die neue Funktion und schauen Sie sich während der Beratung die hinterlegten Zulagedaten an. Sollten Ihnen Daten auffallen, die aktualisiert werden müssen, so teilen Sie uns diese Daten zeitnah mit. Kein Dauerzulageverfahren für Künstler Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse rentenversichert sind, dürfen nicht am Dauerzulageverfahren teilnehmen. Sie müssen jedes Jahr ihr geschätztes rentenversicherungspflichtiges Einkommen für das Riester-Rente-Beitragsjahr angeben. Im Zulageantrag ist die Schätzsumme im Feld Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. deutschen Rentenversicherung anzugeben. Nützliche Tipps Besoldungsstelle beachten Beamte und ihnen gleichgestellte Personen beispielsweise Zeitsoldaten, Pfarrer, Richter usw. müssen ihrer Besoldungsstelle zwingend eine Einwilligungserklärung zur maßgeblichen Einkommensdatenübermittlung erteilen. Ohne Abgabe erhält die ZfA nicht die für die Berechnung notwendigen Einkommensdaten. Die Einwilligungserklärung gilt jeweils bezogen auf eine Besoldungsstelle. Dies bedeutet, dass Personen, die einen Besoldungsstellenwechsel vollziehen, eine neue Einwilligungserklärung gegenüber der neuen Besoldungsstelle abgeben müssen. Ein Muster der Einwilligungserklärung finden Sie unter UnionOnline > UniProfiRente/4P aktuell Tipps und Infos > Einwilligungserklärung Beurlaubte Beamte Bei beurlaubten Beamten wird häufig auf eine mittelbare Zulageberechtigung geschlossen, da diese Personen sich selbst als Hausfrau beziehungsweise -mann bezeichnen. Entscheidend hierbei ist allerdings die sogenannte Ruhegehaltsfähigkeit. Dies bedeutet, dass ein Beamter, dessen beurlaubte Zeit ruhegehaltsfähig ist, zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört und somit einen Mindesteigenbeitrag leisten muss. Durch eine nicht ruhegehaltsfähige Beurlaubungszeit ist maximal eine mittelbare Zulageberechtigung möglich. Zulagenummer nötig Beamte, die keine Sozialversicherungsnummer haben, müssen über ihre Besoldungsstelle eine Zulagenummer beantragen. Dies lässt sich direkt auf der Einwilligungserklärung veranlassen. Fragen Sie den Beamten vorab, ob er zuvor bereits eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat. Falls ja, so existiert aus dieser Zeit noch eine Sozialversicherungsnummer, die für das Riester-Verfahren verwendet wird. Die Beantragung einer Zulagenummer entfällt damit. Die frühere Sozialversicherungsnummer entnimmt der Kunde alten Unterlagen oder den jährlichen Rentenmitteilungen. Kinderzulage bei nicht verheirateten Personen Die Zahlung der Kinderzulage wird bei nicht verheirateten Partnern beispielsweise Geschiedenen, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder Patchworkfamilien immer vom Kindergeld abhängig gemacht. Die Kinderzulage kann nur beantragen, wer bei der Familienkasse als kindergeldberechtigte Person hinterlegt ist. Eine Übertragung der Kinderzulage auf den Partner ist nicht möglich. Weiterhin hat die Eintragung von Kinderfreibeträgen in der Lohnsteuerkarte keinerlei Aussagekraft. Sichtprüfung einer Steuer-ID Wussten Sie, dass Sie die Steuer-ID Ihrer Kunden auch auf den ersten Blick einer Prüfung unterziehen können? Beispiel: 96781234566. Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Die erste Ziffer darf nie eine 0 sein. Von den ersten 10 Ziffern muss eine doppelt vorhanden sein (dies ist hier die 6). Die letzte und somit elfte Ziffer ist lediglich eine Prüfziffer und für die Prüfung irrelevant. 9

Auch Pflege ist ein tatsächliches Entgelt Der Zulagebeileger des vergangenen Jahres informierte Sie auch über das Thema Entgeltersatzleistungen. Die Berechnung erfolgte anhand eines Beispiels mit Arbeitslosengeld. Im aktuellen Beileger erhalten Sie detaillierte Informationen zum Thema Pflege. Da laut deutscher Rentenversicherung etwa 450.000 nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen bei der deutschen Rentenversicherung versichert sind, beispielsweise wegen Pflege eines Angehörigen, ist es möglich, dass auch einer Ihrer Kunden dazugehört. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall mit einem Vorjahreseinkommen in Höhe von 0, Euro, was eine wichtige Besonderheit darstellt. Pflege und Riester Sollte Ihr Kunde eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit mit mindestens 14 Stunden pro Woche ausüben, so ist die Person in der Regel in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dies bedeutet, dass durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen fiktive beitragspflichtige Einnahmen in das Rentenkonto der Pflegeperson gemeldet werden. Die Höhe der gemeldeten fiktiven beitragspflichtigen Beträge ist von der genauen Stundenanzahl sowie der Pflegestufe abhängig. Da Pflegepersonen aber nur Rentenzeiten angerechnet und selbst keine Leistung ausgezahlt bekommen, lautet in diesem Fall die Berechnungsgrundlage für die Berechnung des erforderlichen Eigenbeitrags 0, Euro. Da Pflege dem Thema Entgeltersatzleistungen zugeordnet wird, sollten Sie beim Beantragen der Zulage zwei wichtige Dinge beachten: 1. Es wird bei der Beitragsberechnung nur der an die Person ausgezahlte Leistungsbetrag und nicht das höhere fiktive beitragspflichtige Einkommen des Rentenversicherungsträgers zugrunde gelegt. 2. Der zugrunde gelegte Entgeltbetrag muss im Zulageverfahren gemeldet werden entweder telefonisch über den Kundenservice, per Der Kunde wünscht (DKW) oder per Zulageantrag. Darum ist Pflegegeld im Zulageverfahren wichtig: Frau Meier pflegt ihre pflegebedürftige Mutter 18 Stunden in der Woche und ist außerdem rentenversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt. Dies bedeutet, dass sie über die Pflegekasse der Mutter und durch den Arbeitgeber rentenversichert ist. Berechnung 1 Einkommen 2009: 01/2009 12/2009 Rentenversicherungspflichtiger Verdienst 01/2009 12/2009 ausgezahlte Entgeltersatzleistung aufgrund Pflegetätigkeit Gesamtberechnungsgrundlage Davon 4 Prozent Abzüglich Grundzulage So rechnet der Kunde/Berater 14.400,00 Euro 0,00 Euro 14.400,00 Euro 576,00 Euro 154,00 Euro Frau Meiers Eigenbeitrag für 2010 422,00 Euro Laut Berechnung erhält Frau Meier für 422,00 Euro Eigenbeitrag ihre volle Zulage in Höhe von 154,00 Euro. Berechnung 2 Ermitteltes Einkommen vom Rentenversicherungsträger: 01/2009 12/2009 Beitragspflichtige Einnahmen aus Teilzeittätigkeit 01/2009 12/2009 Beitragspflichtige Einnahmen aus Pflegetätigkeit Gesamtberechnungsgrundlage Davon 4 Prozent Abzüglich Grundzulage Frau Meiers Eigenbeitrag für 2010 Laut Berechnung der ZfA muss Frau Meier, um die Zulage in Höhe von 154,00 Euro zu erhalten, nicht 422,00 Euro, sondern 852,08 Euro einzahlen. So geht die ZfA in der Prüfung vor 14.400,00 Euro 10.752,00 Euro 25.152,00 Euro 1.006,08 Euro 154,00 Euro 852,08 Euro 10

Fazit: Wenn Frau Meier der ZfA ihren tatsächlich erhaltenen Leistungsbetrag vom Pflegegeld in Höhe von 0, Euro mitteilt, dann berechnet die ZfA die Zulage wie in der Berechnung 1 dargestellt. Die Mitteilung des Betrags durch Frau Meier erfolgt entweder telefonisch, per Zulageantrag oder bei Dauerzulagekunden mit dem jährlich im Zulagepaket beigelegten DKW. Falls Frau Meier ihren Leistungsbetrag von 0, Euro nicht meldet, so legt die ZfA den von der Pflegekasse gemeldeten höheren Betrag zugrunde. Dies würde bedeuten, dass Frau Meier 852,08 Euro hätte einzahlen müssen, um 154, Euro Zulage zu erhalten. Da Frau Meier aber nur 422, Euro eingezahlt hat, würde die ZfA die Zulage anteilig auf 76,27 Euro kürzen. Dies entspricht einer Kürzung von rund 50 Prozent. Verzichtet Frau Meier auf die Angabe des tatsächlichen Leistungsbetrags, obwohl sie durch die Pflegetätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, so muss sie eine Zulagekürzung in Kauf nehmen. In diesem Fall hat eine Mitteilung von 0, Euro folglich enorme Bedeutungskraft. Krankenkasse, Arbeitsagentur etc. Dies hat zur Folge, dass der entsprechende Eigenbeitrag höher ist, dafür aber der tatsächliche Entgeltbetrag nicht nachgemeldet werden muss. Denn so rechnet die ZfA von vornherein wie in der Berechnung 2 (Seite 10) angegeben. Sollte der Kunde seinen Eigenbeitrag aber nicht voll erreichen, so muss weiterhin das tatsächliche Entgelt gemeldet werden. Weitere Personenkreise Zusätzlich zu Pflegegeld besteht die gleiche Systematik von tatsächlichen Entgelten und höheren fiktiv gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen auch bei: Arbeitslosengeld Krankengeld Kurzarbeitergeld Winterausfallgeld Insolvenzgeld Übergangsgeld Die Pflegeperson erhält als Nachweis über die gemeldeten beitragspflichtigen Zeiten jährlich einen Nachweis von der Pflegekasse zugesendet. Der markierte Betrag wird dem Rentenversicherungsträger gemeldet und dient als Berechnungsgrundlage der ZfA. Dadurch würde es zu einer Zulagekürzung kommen. ABC Pflegekasse München Hinweis Gleiches gilt übrigens auch für Arbeitslose, die bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Entgeltersatzleistung erhalten. Die Arbeitsagentur meldet fiktive Rentenbeiträge an den Rentenversicherungsträger, die Person selbst erhält aber keine Leistung. Um trotzdem die vollen Zulagen zu erhalten, muss auch hier 0, Euro als tatsächlicher Leistungsbetrag im Zulageverfahren gemeldet werden. Meldung einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit Sehr geehrte Frau Meier, unter der Versicherungsnummer 11141074 M 500 wurden dem Träger der Rentenversicherung für Sie als Pflegeperson die Zeit Ihrer Pflegetätigkeit übermitelt: Zeitraum: vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 beitragspflichtige Einnahmen: EUR 10.752 Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung zusammen mit Ihren Unterlagen für die Rentenversicherung auf. Mit freundlichem Gruß Ihre ABC Pflegekasse Höhere Einzahlung, geringerer Aufwand Kunden können ihre Sparleistung auch erhöhen und sich damit den Meldeaufwand der tatsächlichen Entgelte im Zulageverfahren ersparen. Dabei wird nicht das tatsächliche Entgelt in der Eigenbeitragsberechnung zugrunde gelegt, sondern der höhere fiktiv gemeldete rentenversicherungspflichtige Betrag der Pflegekasse, 11

Kindererziehungszeiten richtig berechnen Grundsätzlich sind Elternteile in der Kindererziehungszeit rentenversicherungspflichtig und damit unmittelbar zulageberechtigt. Ausnahmen bilden Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, beispielsweise Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte. Diese sollten sich vorab an den Rentenversicherungsträger wenden. Das gilt es zu beachten Geburt des ersten Kindes am 17.07.2008, somit Beginn der Kindererziehungszeit am 01.08.2008 Geburt des zweiten Kindes am 14.10.2010, direkte Verlängerung um weitere 3 Jahre Kindererziehungszeit Beginn 08/2008 Direkte Verlängerung ab 08/2011 Ablauf 1. Jahr: 07/2009 Ablauf 4. Jahr: 07/2012 Ablauf 2. Jahr: 07/2010 Ablauf 5. Jahr: 07/2013 Ablauf 3. Jahr: 07/2011 Ablauf 6. Jahr: 07/2014 Mit Geburt eines Kindes werden auf Antrag drei Jahre beziehungsweise 36 Monate Kindererziehungszeit im Rentenversicherungskonto hinterlegt. Für jedes weitere Kind erfolgt ebenso eine Gutschrift über drei Jahre Kindererziehungszeit. Bitte beachten Sie: Bei Zwillingen werden sechs Jahre, bei Drillingen neun Jahre usw. angerechnet. Wichtig: Die Anrechnung der Kindererziehungszeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgt erst ab dem Folgemonat der Geburt. Sie ist beim Rentenversicherungsträger zu beantragen. Gerade bei Überschneidungen von Kindererziehungszeiten können Fragen auftreten. Das folgende Beispiel erläutert die genaue Berechnung: In diesem Fall ist die Kundin von 2008 bis einschließlich 2014 unmittelbar zulageberechtigt, also jahresübergreifend 7 Kalenderjahre. Ab 2015 ist zwingend zu prüfen, welche Zulageberechtigung sich ergibt. Tipp: Nutzen Sie genau diese Darstellung als Vorlage, um Ihre Kundenfälle durchzurechnen. So erhalten Sie schnell und übersichtlich Ihr Ergebnis. Hinweis Um die Förderung zu erhalten, ist zu prüfen, ob Ihr Kunde aufgrund der unmittelbaren Berechtigung seinen notwendigen Eigenbeitrag erbringt. Grundsätzlich werden immer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, zugrunde gelegt. Erst wenn das Vorjahreseinkommen sehr gering ist oder keines besteht, genügt es, den Sockelbetrag in Höhe von 60, Euro einzuzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dies ist meistens erst ab dem zweiten Jahr der Kindererziehungszeit der Fall. 12

Landwirte als Kunden Sparen Landwirte in einen UniProfiRente/4P-Vertrag, so gelten einige Besonderheiten. Eine häufig gestellte Frage ist, ob Ehefrauen von Landwirten ohne eigenes Einkommen mittelbar oder unmittelbar zulageberechtigt sind. Entscheidend für die Zulageberechtigung des Landwirts und dessen Ehefrau, die sich in der Regel selbst als Hausfrau bezeichnet, ist eine Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK). Dies bedeutet, dass auch die Ehefrau aufgrund einer möglichen Pflichtversicherung unmittelbar zulageberechtigt sein kann. Wichtig: Sollte Ihr Kunde mehrere Tätigkeiten ausüben, in denen Rentenversicherungspflicht besteht, so sind alle Einkünfte für die Berechnung zugrunde zu legen. Dies gilt etwa bei pflichtversicherten Landwirten mit gleichzeitigem Angestelltenverhältnis. Abwicklungstipp: Die im Zulageantrag einzutragende Mitgliedsnummer der Landwirtschaftlichen Alterskasse muss 11-stellig sein. Sollte die vom Landwirt eingetragene Nummer kürzer sein, so weisen Sie ihn bitte darauf hin. Union Investment benötigt zwingend die vollständige 11-stellige Nummer. Ist die eingetragene Nummer zu kurz, so liegt dies in der Regel an einer fehlenden Bereichsnummer oder Prüfziffer. 8-stellige Seriennummer Bereichsnummer Prüfziffer Die korrekte Nummer lässt sich Unterlagen entnehmen oder telefonisch über die Landwirtschaftliche Alterskasse erfragen. Pflichtversichert in LAK ja nein Zulageberechtigung unmittelbar mittelbar, wenn Ehepartner unmittelbar Dauerzulageantrag möglich nein ja Mitgliedsnummer der LAK erforderlich ja entfällt Bemessungsgrundlage Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft vom Steuerbescheid des Vorvorjahres entfällt, kein Beitrag erforderlich. Freiwillige Einzahlungen jederzeit möglich. Positive Einkünfte Negative Einkünfte Keine Einkünfte Berechnungsgrundlage ist das positive Einkommen aus Land-und Forstwirtschaft Berechnungsgrundlage lautet 0,00 Euro, Sockelbetrag ausreichend Berechnungsgrundlage lautet 0,00 Euro, Sockelbetrag ausreichend Die Einkommensangabe, d. h. die Berechnungsgrundlage, muss zwingend im Zulageantrag eingetragen werden, auch wenn sie 0,00 Euro beträgt. 13

DVO erleichtert Ihnen die Kundenansprache Ein wichtiges Instrument zur Vertragsüberwachung und Vertragsoptimierung bietet Ihnen DatenVersorgungOnline (DVO) in UnionOnline. Hier können Sie in verschiedenen Kategorien die Kundenlisten aufrufen und so gezielt Ihre Kundenansprachen steuern. Sie können jede Auswertung exportieren, beispielsweise in eine Excel- Datei. Außerdem ist eine Selektion möglich zum Beispiel nach Filiale, Berater, Depotwert, Vertragsbeginn. Nutzen Sie DVO aktiv, denn es liefert Ihnen Anspracheanlässe für eine neue Beratung und hält den Vertrag stets auf dem Laufenden. Beispiele für eine gezielte Kundenansprache Sie möchten einen Überblick über jene Ihrer Kunden erhalten, die eine Zulage bekommen haben, um sie gezielt auf Sparplanerhöhungen anzusprechen? Dann nutzen Sie die Liste Alle UPR-Zulagebuchungen für einen bestimmten Zeitraum. Grenzen Sie anschließend den Zulagezahlungstermin ein. So erkennen Sie sofort alle Zulagezahlungen. Besonders geeignet sind Kunden mit gekürzten Zulagen, denn diese sollten dringend überprüft werden. Sie möchten Neukunden gewinnen? Dann nutzen Sie die Liste Kunden ohne Altersvorsorgeprodukt. Darin sehen Sie bereits bestehende Union Investment-Kunden, die bisher aber noch keine UniProfiRente/4P besitzen. Die Selektion nach Geburtsdatum erleichtert Ihnen die gezielte Ansprache. Sie möchten sich Kunden mit Rückforderungen anschauen? Dann nutzen Sie die Liste UPR-Verträge Zulagerückforderungen mit Begründung. Sprechen Sie die Kunden auf eine eventuell nötige Aktualisierung ihrer Daten an. Sie möchten die Anzahl der gestellten Zulageanträge erhöhen, um über die Zulagen das Neugeschäft Ihrer Bank zu steigern? Nutzen Sie die Liste UPR-Verträge ohne Zulageantrag für das vorletzte Jahr. Sie möchten eine Übersicht von allen UniProfiRente/4P-Verträgen erhalten? Dann nutzen Sie die Liste UPR-Verträge komplett mit GuV. Darin haben Sie einen Gesamtüberblick der Vertragsdaten und erhalten Antworten auf viele Fragen: Wie ist die Lastschrifthöhe oder der Lastschriftrhythmus? Wurde ein Zulageantrag gestellt? Wurden Zulagen ausgezahlt? Wie hoch ist der Depotwert? Probieren Sie es aus. Es gibt eine Vielzahl an Kategorien. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen zu DVO sind wir unter der Servicenummer 069 58998-5450 gerne für Sie da. UnionOnline > Marketing & Vertrieb > DVO > Start Reporting > Marktdaten > Altersvorsorge Das Riester-Checkheft: Staatliche Förderungen sichern! te Das Leben Ihrer Kunden ist ständig in Bewegung. Von Jahr zu Jahr ändern sich Faktoren, die die Höhe der staatlichen Förderung beeinflussen. Das Riester-Checkheft können Sie sich sowohl per PDF auf UnionOnline herunterladen als auch über den Sonderbestellschein mit der Material-Nr. 003737 anfordern. n Verträgen Deutscht Garantie Aktien investiert werschancen profitieren. e staatlichen Zulagen en oder aussetzen. Möglichkeit, bis zu s Einmalzahlung zu n den gesetzlichen ohne auf die Vortei le. 2 UniProfiRente Checkheft Tipp: Überreichen Sie Ihren Kunden das Riester-Checkheft und laden Sie sie doch gleich zum jährlichen Riester-Check ein. So überprüfen Sie gemeinsam regelmäßig, ob sich Ihre Kunden die maximale Förderung sichern. Soll das Checkheft auf direktem Weg zu Ihren Kunden? Dann haben Sie auf unserer Marketingplattform unter www.ui-marketingplattform.de die Möglichkeit, das bankenindividualisierte Riester-Checkheft mit Ihrem Logo und Absender zu versehen und an Ihre Kunden zu versenden. bieter. igenen Wohnzwecken verrinlphase im gleichen Verhältnis l vor Auszahlung. 29.07.10 11:02 14

Erfolgreiche Anschreiben für zufriedene Kunden Wenn Kunden ihre Zulageanträge nicht einreichen, verschenken sie mitunter bares Geld. Deshalb bietet Union Investment jenen Banken, die am Programm Vorteil Kundenbindung teilnehmen, einen besonderen Service: Wir erinnern jene UniProfiRente/4P-Kunden, die ihren Zulageantrag noch nicht gestellt haben, an ihre nicht eingereichten Zulageanträge. Unsere Anschreiben richten sich sowohl an Kunden, die die letzte Chance für die Einreichung des Zulageantrags nutzen sollten, als auch an Kunden, die noch ein Jahr Zeit haben, ihren Antrag zu stellen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Für das Beitragsjahr 2007 haben 35 Prozent der Kunden ihren Zulageantrag aufgrund der Erinnerung eingereicht. Von den angeschriebenen Kunden, die noch ein Jahr Zeit hatten, den Zulageantrag 2008 zu stellen, reichten bereits 43 Prozent den Zulageantrag ein. An diesem sehr erfolgreichen Ergebnis tragen auch die Banken mit ihrem großen Einsatz erheblichen Anteil. Viele haben aktiv bei ihren angeschriebenen Kunden nachgefasst. Somit wurde nicht nur die Kundenzufriedenheit erhöht, sondern auch die Erträge. Diese Maßnahme werden wir natürlich auch im Mai und Oktober 2011 wiederholen. Die Sonderbeilage zur UniProfiRente/4P gibt Ihnen Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Zulageverfahren. Doch natürlich können nicht alle Informationen zu diesem Themenkomplex ausführlich erläutert werden. Sollten Sie daher noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an! Unsere Altersvorsorge-Spezialisten sind unter der Servicenummer 069 58998-5100 montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr gern für Sie da. Haben Sie Kritik oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an service@union-investment.de. 15

Rechtliche Hinweise Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Vertragsbedingungen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Alle weiteren Informationen in diesem Dokument stammen aus eigenen oder öffentlich zugänglichen Quellen, die für zuverlässig gehalten werden. Für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit steht der Verfasser nicht ein. Eigene Darstellungen und Erläuterungen beruhen auf der jeweiligen Einschätzung des Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung, auch im Hinblick auf die gegenwärtige Rechts- und Steuerlage, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von der Union Investment Privatfonds GmbH und der Union Investment Luxembourg S.A. mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Union Investment übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der Verteilung oder der Verwendung dieses Dokuments oder seiner Inhalte entstehen. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: Februar 2011, soweit nicht anders angegeben. Ihre Kontaktmöglichkeiten Union Investment Service Bank AG Wiesenhüttenstraße 10 60329 Frankfurt am Main Telefon 069 58998-5100 Telefax 069 58998-9000 www.union-investment.de