Wohnriester - Förderung Gefördert werden folgende Personen: Arbeitnehmer und Selbstständige, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind Kindererziehende (3 Jahre ab Geburt, sog. Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung) Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeldempfänger, auch Arbeitslosengeld II Empfänger) nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Versicherungspflichtige Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind Wehr- und Zivildienstleistende Beamte (auch andere Empfänger von Amtsbezügen) Geringfügig Beschäftigte (400 EUR - Jobs), die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und ihren Eigenbeitrag zahlen Rentner wegen voller Erwerbsminderung Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit Versorgungsempfänger wegen Dienstunfähigkeit aus der Beamtenversorgung Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Vorruhestandsgeldempfänger Die Höhe der Förderung: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen zusammen mit den staatlichen Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 EUR p.a., eingezahlt werden. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 EUR. Riesterförderbeträge Grundzulage (pro Jahr) Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr) Kinderzulage für ab 2008 Geborene (pro Jahr) 154 EUR 185 EUR 300 EUR + 200 EUR einmaliger Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige! 1
Wohnriester-Fördermöglichkeiten: Gefördert werden Altersvorsorge-Bausparverträge sowie Darlehen für den Bau oder Kauf von Immobilien (Erwerb/Herstellung nach dem 31.12.2007), aber auch der Erwerb von Genossenschafts-anteilen oder der Einkauf in ein Senioren bzw. Pflegeheim. Voraussetzung ist immer die Selbstnutzung des Wohnraums und eine Lage im Inland. Riesterbausparen Riesterbausparverträge sind voll förderfähig d.h. sowohl in Ansparals auch in der Darlehensphase. Riestertilgung Riesterförderbeträge können auch direkt zur Tilgung von Immobiliendarlehen verwendet werden. Achtung: Umschuldungen von Immobilien oder Modernisierungsund Energiesparmaßnahmen an bestehenden Immobilien werden nicht gefördert! Änderungen bei der Entnahme: Aus Riesterverträgen, die ab 2008 abgeschlossen werden, kann eine bis zu 75 %ige oder 100 %ige Kapitalentnahme erfolgen. Diese Entnahme dient zur Aufstockung des Eigenkapitals bei Abschluss einer Immobilienfinanzierung. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht erforderlich. Der Entnahmebetrag muss bei Verträgen, die vor dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden, mindestens 10.000 Euro betragen (entfällt 2010). Bei Eintritt des Rentenbeginns kann eine Entnahme auch zur kompletten Entschuldung genutzt werden (auch bei Erwerb vor dem 1. Januar 2008). 2
Wohnriester - Besteuerung Das Wohnförderkonto Wie bei allen Riesterprodukten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand werden die Beiträge steuerlich gefördert. Die Versteuerung findet in der Auszahlungsphase statt (nachgelagerte Besteuerung). Die SIGNAL IDUNA richtet als Besteuerungsgrundlage ein so genanntes Wohnförderkonto ein. Hier werden die geförderten Beträge erfasst. Der Saldo wird mit dem im Gesetz vorgeschriebenen Zins von 2 % p.a. erhöht. Auf den Endsaldo zahlt der Kunde nach Eintritt in den Ruhestand Steuern. Bei Rentenbeginn wählt der Kunde, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag zahlt oder über einen Zeitraum von mehreren Jahren verteilt. Im 1. Fall gibt es einen Nachlass von 30 % und der Kunde muss lediglich auf 70 % des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrages Einkommen-steuer zahlen. Im 2. Fall kann der Betrag in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuert werden. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt in beiden Fällen vom individuellen Steuersatz des Kunden im Ruhestand ab. Bei Aufgabe der Selbstnutzung (Verkauf der Immobilie), ist eine sofortige Versteuerung notwendig, sofern nicht innerhalb von 4 Jahren eine andere, eigen genutzte Immobilie vom Kunden erworben wird. Oder ein Betrag in Höhe des Guthabens des Wohnförderkontos in einen anderen Riester-vertrag eingezahlt wird. 3
Beispielrechnung zur Besteuerung: Ein Kunde im Alter von 58 Jahren entnimmt aus seinem bestehenden Riester-Vertrag 20.000 EUR. Saldo des Wohnförderkontos im 1. Jahr: 20.000 EUR Endsaldo nach 10 Jahren (inkl. Verzinsung 2% p.a.), also zu Rentenbeginn mit 68 Jahren: 24.380 EUR 1. Fall: Besteuerung einmalig 70 % von 24.380 EUR = 17.066 EUR x 25% (angen. individueller Steuersatz) = 4.266,50 EUR 2. Fall: Besteuerung jährlich 24.380 EUR geteilt durch 17 Jahre (entspricht dem Zeitraum 68 bis 85) 4
Wohnriester - Möglichkeiten Jetzt vorsorgen! Wohnriester mit der SIGNAL IDUNA Stand Dezember 2008 Die SIGNAL IDUNA Bauspar AG prüft im Moment die Einführung eines eigenen Riesterbausparvertrages unter Berücksichtigung der anderen Fördermöglichkeiten. Eine Entscheidung fällt im Januar 2009. Die Einführung eines Riesterbaudarlehens ist zum 01.05.2009 beschlossen. Erwerb von Wohneigentum Entnahme aus SIGGI Riester- Rente FREIraum Einbindung Riesterförderung in Finanzierung (Riesterbaudarlehen) Gezielte Vorsorge / Kapitalaufbau Neuabschluss SIGGI-Riester-Rente & FREIraum keine Entnahme SIGGI Riester- Rente -> weiter bespart FREIraum SIGGI Riester-Rente zur vollständigen Entschuldung Kein Erwerb von Wohneigentum SIGGI Riester-Rente wird weiterbespart FREIraum wird weiterbespart SIGGI-Riester-Rente als Geldrente FREIraum 2008 2018 2028 2038 2048 5