Der Bildungsgutschein das beste Förderinstrument zur beruflichen Eingliederung und dem Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt Förderung der beruflichen Weiterbildung 16 SGBII 81 ff SGBIII Förderung der beruflichen Weiterbildung
Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung 81 SGBIII Grundsatz (1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, - kann sich gem. 81 Abs. 1 SGBIII aus drei alternativen Kriterien ergeben: berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit Abwendung von drohender Arbeitslosigkeit fehlender Berufsabschluss Förderung der beruflichen Weiterbildung 2
Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung Beratungspflicht durch die AV vor Beginn der Teilnahme - Ermittlung des arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarfes Wirkung Individuelle Fördervoraussetzungen Passgenauigkeit Integration in den 1. AM mit Quali (dauerhaft) möglich/überwindung der HB Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes (Vermittlungsmöglichkeiten/Berufskunde) Eignungsfeststellung (Sprachkompetenz, Bildungsniveau, Durchhaltefähigkeit, Tätigkeitseignung/ Zugangsvoraussetzungen!) Erfolgswahrscheinlichkeit Förderung der beruflichen Weiterbildung 3
Möglichkeiten der Förderung: Förderbare Bildungsmaßnahmen Fachqualifizierungen (Erlangung einer Teilqualifikation) Umschulungsmaßnahmen (hier ist zu berücksichtigen, ob der Kunde bereits einen Berufsabschluss erlangt hat und verwertbare Kenntnisse vorliegen, Möglichkeiten der Verkürzung/SANQ) Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel einen Hauptschulabschluss zu erlangen Förderung der beruflichen Weiterbildung 4
Förderbare Bildungsmaßnahmen Fachqualifizierungen sind Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung, dienen nicht der Erlangung eines Berufsabschlusses, werden oft in modularer Form angeboten Buchhaltungskurse, Fachqualifikationen mit Führerscheinen, EDV- Anwendungen, Fremdsprachen. Förderung der beruflichen Weiterbildung 5
Förderbare Bildungsmaßnahmen Umschulungsmaßnahmen Qualifizierungen mit dem Ziel einen allgemein anerkannten Berufsabschluss zu erwerben (IHK, HWK, Senat) Maximale Förderdauer gem. 180 Abs.4 S.1 SGBIII: Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist u. a. angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist (Mechatroniker, Kaufleute, Handwerker) nicht verkürzbare Ausbildungen können daher nur zu 2/3 gefördert werden, wenn das letzte Drittel durch BT sichergestellt ist (i. d. R. bei Fachschulen, die zu staatl. Abschlüssen führen, wie Physiotherapeuten, Erzieher eine Ausnahme wurde durch Übergangsregelung für Altenpflege geschaffen. Förderung der beruflichen Weiterbildung 6
Der Bildungsgutschein Der Bildungsgutschein... ist eine Zusicherung i. S. des 34 SGB X und somit eine Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen bescheinigt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer der Gültigkeit des Bildungsgutscheines wird wie ein Verwaltungsakt mit der Bekanntgabe (Aushändigung des Bildungsgutscheines) wirksam, d.h. der Empfänger hat einen Rechtsanspruch auf das Zugesagte ist eine Entscheidung dem Grunde nach einschließlich Mittelbindung ist Grundlage für die unmittelbare Abrechnung zwischen JC und Träger wird durch den Kd. beim Bildungsträger eingelöst und die Rückgabe im Original kann durch den Kd. oder den Bildungsträger erfolgen Förderung der beruflichen Weiterbildung 7
Der Bildungsgutschein Bei Förderung von ausländischen Bewerbern muss beachtet werden, dass, unabhängig vom derzeitigen Leistungsbezug, ein gültiger Aufenthaltstitel für den gesamten Zeitraum der FbW vorliegt (hier reicht jüngst auch die Bestätigung vom Ausländeramt aus, ob der Aufenthalt -entsprechend bisheriger Erteilung- verlängert werden kann) eine Aufnahme einer Beschäftigung räumlich uneingeschränkt und zeitlich unbefristet oder zumindest für eine angemessene Zeit nach Abschluss der Weiterbildung - möglich ist. Förderung der beruflichen Weiterbildung 8
Der Bildungsgutschein Kurssuche Bei der Orientierung der Hilfebedürftigen im Bildungsmarkt und bei der Auswahl geeigneter Bildungsmaßnahmen sollen die SGB II Träger im erforderlichen Umfang Hilfe leisten. www.kursnet.arbeitsagentur.de www.wdb-berlin.de www.bildung-meinestadt.de Förderung der beruflichen Weiterbildung 9
Weiterbildungskosten 83 Weiterbildungskosten Abs. 1: Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden 1. Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, 2. Fahrkosten, 3. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, 4. Kosten für die Betreuung von Kindern. Abs. 2: Leistungen können unmittelbar an den Träger der Maßnahme ausgezahlt werden, soweit Kosten bei dem Träger unmittelbar entstehen. Förderung der beruflichen Weiterbildung 10