MDK und Versorgungsqualität 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Dr. med. Axel Meeßen 01.10.2015 Berlin
Wofür steht der MDK? 01.10.2015 Seite 2 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
Der heutige Fokus: Qualität 01.10.2015 Seite 3 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
Qualität als Auftrag im Rahmen des SGB V.( )Die Versorgung der Versicherten muss ( ) in der fachlich gebotenen ( ) erbracht werden. Humanität 70 SGB V Wirtschaftlichkeit 01.10.2015 Seite 4 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
KHSG- Entwurf der Bundesregierung 275a SGB V Durchführung und Umfang von in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst (1) Der Medizinische Dienst führt nach Maßgabe der folgenden Absätze und der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 137 Absatz 3 01.10.2015 Seite 5 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
Wo sorgt der MDK schon jetzt für Qualität? Das sind aktuelle Tätigkeitsfelderdes MDK mit Auswirkungen auf Qualität und Patientensicherheit in Krankenhäusern: 01.10.2015 Seite 6 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
1. Krankenhaus-Abrechnungsprüfung: Krankenhaus- Abrechnungsprüfung Qualität 01.10.2015 Seite 7 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
1. Krankenhaus-Abrechnungsprüfung: Der MDK begutachtet im konkreten Einzelfalld.h. den Krankenhausaufenthalt eines Patienten Dabei werden auch Qualitätsaspektegeprüft: Prüfung auf vollständige Erbringung von Leistungsmerkmalen in OPS-Komplexbehandlungen (bestimmte Untersuchungen, Therapien) Beispiel: Wurde bei dem Patienten mit akuten Schlaganfall ein ununterbrochenes Monitoring der Vitalparameter durchgeführt? 01.10.2015 Seite 8 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
2. Behandlungsfehlerbegutachtung Krankenhaus- Abrechnungsprüfung Behandlungsfehlerbegutachtung Qualität 01.10.2015 Seite 9 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
2. Behandlungsfehlerbegutachtung Der MDK führt Einzelfallbegutachtungen in allen Leistungsbereichen und Fachrichtungen bei vermuteten Behandlungsfehlern und Schadensersatzansprüchen durch Beispielfälle und erkannte Potentialen werden mit Leistungserbringern besprochen i.s. Fehler vermeiden anstatt darüber streiten hierzu finden Informationsveranstaltungen in Krankenhäusern in Berlin und Brandenburg statt 01.10.2015 Seite 10 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
3. Strukturprüfung von OPS-Komplexbehandlungen: Krankenhaus- Abrechnungsprüfung Behandlungsfehlerbegutachtung Strukturprüfung von OPS- Komplexbehandlungen Qualität 01.10.2015 Seite 11 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
3. Strukturprüfung von OPS-Komplexbehandlungen: Der MDK prüft unabhängig vom Einzelfalldie Strukturen des Krankenhauses (kassenübergreifend beauftragt) Geprüft wird die vollständige Erbringung von strukturellen Qualitätsmerkmalenin OPS-Komplexbehandlungen (z.b. Qualifikationen, technische Ausstattung) Beispiel: besteht die kontinuierliche Möglichkeit zur Fibrinolysetherapie des Schlaganfalls; d.h. besteht die Möglichkeit der medikamentösen Auflösung von Blutgerinnseln? 01.10.2015 Seite 12 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
4. Qualitätsprüfungen von Anforderungen des G-BA: Krankenhaus- Abrechnungsprüfung Behandlungsfehlerbegutachtung Strukturprüfung von OPS- Komplexbehandlungen Qualitätsprüfungen von Anforderungen des G-BA Qualität 01.10.2015 Seite 13 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
4. Qualitätsprüfungen von Anforderungen des G-BA: Der MDK prüft unabhängig vom Einzelfalldie Qualitätsanforderungen des G-BA an das Krankenhaus (kassenübergreifend beauftragt) Umfassend geprüft werden die in Richtlinien festgelegten Qualitätsanforderungen, z.b. QFR-RL (QS-Richtlinie Früh- und Reifgeborene), KiOn-RL (Richtlinie Kinderonkologie) Umfassend geprüft werden die in Beschlüssen festgelegten Qualitätsanforderungen, z.b. Beschluss des G-BA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologerchondrozytenimplantation(aci-m) am Kniegelenk 01.10.2015 Seite 14 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
Praktische Umsetzung Beispiel der Qualitätsprüfungen gemäß Richtlinie des G-BA zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen: 01.10.2015 Seite 15 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
Beispiel zur praktischen Umsetzung (I) Der MDK Berlin-Brandenburg prüfte im Jahr 2014 alle 32 Krankenhausstandorte in Berlin und Brandenburg mit Selbsteinstufung in: Perinatalzentrum Level 1 Perinatalzentrum Level 2 gemäß G-BA Richtlinie Perinataler Schwerpunkt Angemeldete Prüfung vor Ort im Krankenhaus, nach Terminvereinbarung Mit vorheriger detaillierter Benennung vorzulegender Unterlagen 01.10.2015 Seite 16 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
Beispiel zur praktischen Umsetzung (II) Kollegiale Gespräche mit beratendem Ansatz: Auf Augenhöhe zwischen Fachleuten (Prüfung durch zwei Pädiaterinnen des MDK Berlin-Brandenburg) Gesprächsteilnehmer der Kliniken: leitende Ärzte, leitende Hebammen, Pflegedienstleiter u.a. Diskussion des Ist-Standes, Aufzeigen des Optimierungspotenzials Die Erfahrung zeigt: die erkannten Potentiale werden häufig kurzfristig umgesetzt und Folgeprüfungen werden beauftragt Qualität 70 SGB V Humanität Wirtschaftlichkeit 01.10.2015 Seite 17 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
KHSG- Entwurf der Bundesregierung Aktueller Stand: Der MDK und Krankenhäuser haben gemeinsam zahlreiche Erfahrungen mit Qualitätsprüfungen Was ist dann neu? Bisher hat der MDK nicht unangemeldet geprüft Es werden neue Auftraggeber für den MDK hinzukommen Es wird klare Wege für die Berichterstattung geben 01.10.2015 Seite 18 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
KHSG- Entwurf der Bundesregierung Es wird neue Richtlinien des G-BA zu weiteren QS-Themen geben; der MDK ist hierauf vorbereitet durch: fachliche Expertise (über 2000 ärztliche Gutachter aller Fachrichtungen bundesweit in der MDK-Gemeinschaft) ständige interne und externe Weiterbildung der Gutachter Die langfristige Vorbereitung auf die Anforderungen hinsichtlich der zeitlichen Flexibilität (z.b. unangekündigte Prüfungen parallel zur Einzelfallbegutachtung) 01.10.2015 Seite 19 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
MDK-Qualitätsprüfungen -ein Spannungsfeld? KONTRA aus Krankenhaussicht Einschränkung der Autonomie Kontrolle statt Vertrauen Auftraggeber sind nicht die Krankenhäuser PRO Über Qualitäts- Beweise zu mehr Vertrauen Krankenhäuser gestalten im G-BA die Rahmenbedingungen mit Der MDK ist fachlich kompetent ist organisatorisch vorbereitet hat Erfahrungen ist anbieterneutral ist interessiert an bürokratiearmer Umsetzung führt den Dialog auf Augenhöhe 01.10.2015 Seite 20 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität
01.10.2015 Seite 21 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: MDK und Versorgungsqualität Ihre Ansprechpartner: Dr. med. Axel Meeßen Geschäftsführer und Leitender Arzt Tel.: +49 331 505 67-10 E-Mail: axel.meessen@mdk-bb.de