Bericht und Antrag an den Einwohnerrat



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STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel.062 836 05 13 Fax 062 836 06 30 kanzlei@aarau.ch Aarau, 27. August 2012 GV 2010-2013 /277 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Pensionskasse der Stadt Aarau; teilweise Ausfinanzierung der durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehenden Einbussen und Übernahme des Pensionierungsverlustes 2013 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die "Pensionskasse der Stadt Aarau" (nachfolgend "Pensionskasse" genannt) ist eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Art. 331 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts und Art. 48 BVG mit Sitz in Aarau. Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer/-innen der Einwohnergemeinde Aarau und privaten Institutionen und Unternehmungen, öffentlichen Körperschaften und Anstalten sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung ist im kantonalen Register für die berufliche Vorsorge unter der Registernummer AG 39 eingetragen. Die Stiftung ist dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt und somit dem Sicherheitsfonds angeschlossen. Per 31. Dezember 2011 waren der Pensionskasse 891 aktive Versicherte und 425 Rentenbezüger/-innen folgender Arbeitgeber angeschlossen: - Einwohnergemeinde Aarau - Ortsbürgergemeinde Aarau - Berufsschule Aarau (BSA) - Abwasserverband Aarau und Umgebung - Stiftung "Aarau eusi gsund Stadt" - Stiftung Gemeinschaftszentrum Telli - Genossenschaft Kunsteisbahn Region Aarau - Gemeindeverband Forstbetrieb Region Aarau - IBAarau AG - IBAarau Strom AG - IBAarau Erdgas AG - IBAarau Elektro AG - IBAarau Kraftwerk AG I:\Daten\BESCHLUS\Er2012\E12-277.doc /V1.0

2 Der Stiftungsrat, das Führungsorgan der Pensionskasse, besteht aus vier Arbeitgebervertretern und aus vier gewählten Arbeitnehmervertretern. Die Einwohnergemeinde stellt zwei Arbeitgebervertreter (davon ein Mitglied des Einwohnerrats) und zwei Arbeitnehmervertreter, die IBAarau AG und die BSA je einen Arbeitgeber- und je einen Arbeitnehmervertreter. Die Arbeitgebervertreter der Einwohnergemeinde sind Dr. Marcel Guignard (Präsident) und Jürg Schmid (Mitglied). 1. Ausgangslage 1.1 Deckungsgrad der Pensionskasse der Stadt Aarau Die Pensionskasse verwaltet ein Vermögen von 274 Millionen Franken (Stand 31. Dezember 2011). Der Deckungsgrad lag per 31. Dezember 2011 bei 99,66 % und war somit um 1,19 % tiefer als Ende 2010. Im Jahr 2011 betrug die Nettorendite auf das Gesamtvermögen 1,53 %. Im Schweiz weiten Vergleich stand die Pensionskasse mit einer Rendite von 1,53 % im Jahr 2011 dennoch verhältnismässig gut da, der Vergleichsindex (CREDIT SUISSE PK Index Segment 150 bis 500 Mio. CHF) hat im gleichen Zeitraum eine Rendite von 0,20 % erwirtschaftet. Die Pensionskasse der Stadt Aarau ist kein Sanierungsfall. 1.2 Vergleich der Pensionskasse der Stadt Aarau mit anderen Pensionskassen Der Stiftungsrat hat den Pensionsversicherungsexperten damit beauftragt, die Leistungen der Pensionskasse der Stadt Aarau einem Benchmarkvergleich zu unterziehen. In den Vergleich wurden die Pensionskassenlösungen der Städte Zofingen, Wettingen und Frauenfeld, der Aargauischen Pensionskasse APK und der Elektroinstallationsfirma ETAVIS miteinbezogen. Dabei wurden die Leistungen (Altersrente, IV-Rente, Ehegattenrente) einer "Durchschnittskarriere" berechnet und verglichen. Benchmark alle 6 PK der Stadt Aarau Kassen Beitragsprimat Beitragsprimat AG-Sparbeiträge im Alter 55/60-65 11,4 20,0 % 11,4 % AN-Sparbeiträge im Alter 55/60-65 6,0 10,2 % 7,6 % Verhältnis AG-/AN-Beiträge Alter 55/60-65 50/50 69/31 % 60/40 % Umwandlungssatz im Alter 65 6,5 6,8 % 6,5 % AHV-Leistungsquotient im Alter 65 (Anteil der Altersrente am AHV-Lohn) AN-Beitragsquotient im Alter 65 (AN-Beitragsvolumen am Gesamtbeitragsvolumen) AG: Arbeitnehmer / AN: Arbeitnehmer 37,46 49,75 % 37,46 % 45,3 63,9 % 50,05 % Der Vergleich zeigt, dass sowohl die Leistungen der Pensionskasse der Stadt Aarau als auch die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichteten Sparbeiträge am unteren Ende liegen. Die Altersrente der Pensionskasse der Stadt Aarau im Rentenalter 65 erreicht einen AHV-Leistungsquotient (Anteil der Altersrente am AHV-Lohn) von 37,46 %. Zusammen mit der Rente der AHV/IV wird ein Leistungsquotient von 60 % erreicht. Das verfas-

3 sungsmässige Recht auf die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise wird nur knapp erreicht (Mindestziel gemäss Bundesverfassung: 60 %). 1.3 Versicherungstechnische Grundlagen der Pensionskasse Die Pensionskasse der Stadt Aarau wendet gegenwärtig für versicherungstechnische Berechnungen die Grundlagen BVG 2000 und als technischen Zinssatz 3,5 % an. Im versicherungstechnischen Gutachten per Ende 2010 weist der Pensionskassenversicherungsexperte darauf hin, dass die neusten Grundlagen BVG 2010 verfügbar seien und empfiehlt die Umstellung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Gleichzeitig wäre die Reduktion des technischen Zinssatzes zu prüfen. Die Grundlagen BVG 2000 resp. BVG 2010 liefern die statistischen Grundlagen (Wahrscheinlichkeiten), die für die versicherungstechnischen Berechnungen benötigt werden (Sterbe- und Invalidierungswahrscheinlichkeit/Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherter im Vorsorgefall verheiratet ist/durchschnittliches Alter des Partners). Diese Daten werden jeweils über einen längeren Zeitraum erhoben und ausgewertet. Gegenüber BVG 2000 ist gemäss BVG 2010 (PJ 2010) die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern um 1,6 Jahre und bei Frauen um 0,7 Jahre gestiegen. Die Folge davon ist, dass die Renten im Durchschnitt länger ausbezahlt werden müssen, als bei der Berechnung der Renten angenommen wird. Der technische Zinssatz wird für versicherungstechnische Berechnungen angewandt und sollte einer längerfristig durchschnittlich erzielbaren Nettorendite entsprechen. Der Stiftungsrat hat den Pensionkassenexperten beauftragt, im Sinne seiner Empfehlung die Diskussionsgrundlagen für eine zukunftsgerichtete Revision des Vorsorgereglements zu erarbeiten, wobei konkrete Angaben zur Ausgangslage, möglichen Massnahmen und deren Auswirkungen erwartet wurden. Aufgrund dieser umfangreichen Auslegeordnung hat der Stiftungsrat eine Revision des Vorsorgereglements beschlossen. Bei den Detailarbeiten für die Revision des Vorsorgereglements stützte sich der Stiftungsrat der Pensionskasse auf folgende Annahmen: Korrekter Umwandlungssatz (was im aktuellen Umfeld zu einer Reduktion führt) Versicherungstechnische Grundlagen BVG 2010 (PJ 2010) Technischer Zinssatz 3 % 2. Entscheide des Stiftungsrates der Pensionskasse der Stadt Aarau Der Stiftungsrat ist für die Sicherung der finanziellen Zukunft der Kasse verantwortlich. Es ist innerhalb des Stiftungsrates unbestritten, dass die wegbrechenden Finanzerträge und die weitere Zunahme der Lebenserwartung der Versicherten Massnahmen unumgänglich machen; die Altersleistungen im Vergleich zu anderen Kassen unterdurchschnittlich sind; die Folgen der Reduktion des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes kaum alleine von den Arbeitnehmern getragen werden können und sich die Arbeitgeber unbedingt beteiligen müssten/sollten.

4 Aus diesen Gründen sah sich der Stiftungsrat verpflichtet, gestützt auf die Empfehlungen des Pensionsversicherungsexperten und nach Konsultation der Arbeitgeber folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Wechsel der technischen Grundlagen von BVG 2000 auf BVG 2010 (PJ 2010) per 1. Januar 2013. 2. Reduktion des technischen Zinssatzes von 3,5 % auf 3,0 % per 1. Januar 2013. 3. Reduktion des Umwandlungssatzes (Alter 65, Variante 2 1 ) von 6,5 % auf 5,9 % per 1. Januar 2014 (übrige Alter und Varianten entsprechend angepasst, keine Übergangsfristen). 4. Neue Sparbeiträge Basisplan per 1. Januar 2013 (übrige Pläne entsprechend angepasst) mit Erhöhung des Leistungsziels (Modellberechnung) von bisher 54,4 % auf neu 62,8 %: Alter Bisher (AN+AG) in % NEU (AN+AG) in % 25-34 3,6 + 5,4 = 9.0 4,8 + 7,2 = 12,0 35-44 4,8 + 7,2 = 12,0 6,4 + 9,6 = 16,0 45-54 6,8 + 10,2 = 17,0 8,0 + 12,0 = 20,0 55-65 7,6 + 11,4 = 19,0 9,6 + 14,4 = 24,0 5. Empfehlung an die Arbeitgeberinnen - die volle oder teilweise Ausfinanzierung der durch die Umstellungskosten entstehenden Leistungseinbussen durch Einlagen zu übernehmen; - die der Pensionskasse durch den Aufschub entstehenden ungedeckten Kosten (Pensionierungsverluste) für die im Jahr 2013 zu pensionierenden Versicherten vollständig zu übernehmen (siehe dazu Ziffer 5 der Erwägungen). Die Beschlüsse 1-4 sind im Zuständigkeitsbereich des Stiftungsrates, wobei für den Beschluss Ziffer 4 (Erhöhung der Sparbeiträge) eine Konsultation der Arbeitgeberinnen erforderlich ist. Bei der Beitragserhöhung handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Der Einwohnerrat hat die Aufgabe der beruflichen Vorsorge der selbständigen Stiftung übertragen. Der Stiftungsrat hat die Sparbeiträge erhöht, damit einerseits die Leistungen der Pensionskasse nach der Senkung des Umwandlungssatzes nicht tiefer ausfallen und andererseits damit die Leistungen konkurrenzfähig bleiben. Der Beschluss Ziffer 5 bedarf der Zustimmung der zuständigen Organe, im Fall der Einwohnergemeinde ist dies der Einwohnerrat (siehe nachstehende Ziffern 4 und 5 der Erwägungen). 3. Finanzielle Konsequenzen der Erhöhung der Sparbeiträge Die Erhöhung der Sparbeiträge hat direkte finanzielle Konsequenzen für die Arbeitgeberinnen und die Arbeitnehmer/-innen. Gemäss den Berechnungen des Pensionskassenexperten ergibt die geplante Erhöhung der Sparbeiträge folgenden Mehraufwand (Basis: Versichertenbestand per 31.12.11, Lohnangaben per 01.01.12): 1 siehe dazu Reglement der Pensionskasse der Stadt Aarau, gültig ab 01.01.2008, Anhang A 6: Variante 2 ist in der Regel Standard für Verheiratete (Ehegattenrente = 60 % der Altersrente). Der Umwandlungssatz hängt ab von der Variante und dem Pensionierungsalter.

5 Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber Mehraufwand in CHF (40 %) (60 %) Total (100 %) Einwohnergemeinde 291'469 437'204 728'673 IBAarau 226'558 339'836 566'394 Berufsschule Aarau (BSA) 158'719 238'078 396'797 Aarau eusi gsund Stadt 3'481 5'221 8'702 Abwasserverband Aarau und Umgebung 7'510 11'264 18'774 Altersheim Golatti 25'893 38'840 64'733 Altersheim Herosé 51'200 76'799 127'999 Forstbetrieb Region Aarau 3'266 4'899 8'165 Gemeinschaftszentrum Telli 2'114 3'171 5'285 Genossenschaft Kunsteisbahn Region Aarau 2'556 3'833 6'389 Ortsbürgergemeinde Aarau 9'973 14'959 24'932 Total 782'737 1'174'106 1'956'843 4. Ausfinanzierung der Umstellungskosten Durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,5 % auf 5,9 % ab 1. Januar 2014 (Alter 65, Variante 2; übrige Alter und Varianten entsprechend angepasst) entstehen den Mitarbeiter/-innen Einbussen gegenüber den jeweils auf dem Versicherungsausweis aufgeführten mutmasslich zu erwartenden Renten. Der Stadtrat und die Arbeitgebervertreter der IBAarau AG sowie der BSA sind sich einig, dass die Renten der älteren Mitarbeiter/-innen teilweise ausfinanziert werden sollen. Kurz vor der Pensionierung stehende Mitarbeiter/-innen haben keine Möglichkeit, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstandene Einbusse der Rente mittels der höheren Sparbeiträge und eventuell höherer Renditen der Anlagen der Pensionskasse wett zu machen. Sie haben die vergangenen Jahre ihren Dienst geleistet und fest mit den mutmasslich zu erwartenden Renten gerechnet. Die Ausfinanzierung ist eine Wertschätzung gegenüber den älteren Mitarbeiter/-innen und festigt den Ruf als gute, verantwortungsbewusste Arbeitgeberin. Der Stadtrat findet es wichtig, dass alle Arbeitgeber, welche ihre Mitarbeiter/-innen bei der Pensionskasse der Stadt Aarau versichert haben, die gleichen Ausfinanzierungen vornehmen. Etwas anderes wäre den Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung schwer verständlich zu machen. Für die Ausfinanzierung sind verschiedene Modelle denkbar. Am 23. Mai 2012 haben sich die Arbeitgebervertreter auf folgende Ausfinanzierung geeinigt: - Ausfinanzierung von 9 Jahrgängen (1949-1957) - Abgestufte Ausfinanzierung: 90 % für Jahrgang 1949, 80 % für Jahrgang 1950, 70 % für Jahrgang 1951, 60 % für Jahrgänge 1952-1957 - Die geleisteten Dienstjahre werden berücksichtigt: Bei weniger als 10 Dienstjahren (Stichtag 31.12.13) wird der Arbeitgeberbeitrag um 1/10 pro Dienstjahr gekürzt - Bei einem Austritt verbunden mit gleichzeitigem Pensionskassenaustritt erfolgt eine monatsgenaue Kürzung der gewährten Arbeitgeber-Ausfinanzierungsbeiträge während 4 Jahren (ab 01.01.14). Diese Kürzung wird anschliessend einer Arbeitgeberbeitragsreserve gutgeschrieben, welche dem Arbeitgeber zur Verfügung steht (z.b. zur Finanzierung von Beiträgen).

6 Die Gesamtkosten der Ausfinanzierung von 3,1 Mio. Franken teilen sich wie folgt auf die verschiedenen Arbeitgeberinnen auf (Basis: Versichertenbestand per 31.12.11, Lohnangaben per 01.01.12): Arbeitgeber Angestellte Ausfinanzierung Anteil EWG Jg. 1949-57 in CHF in CHF Einwohnergemeinde 77 1'352'502 1'352'502 IBAarau 45 691'107 Berufsschule Aarau (BSA) 32 693'199 Aarau eusi gsund Stadt 2 73'671 Abwasserverband Aarau und Umgebung 3 70'949 Altersheim Golatti 22 82'762 82'762 Altersheim Herosé 27 107'052 107'052 Forstbetrieb Region Aarau 0 0 Gemeinschaftszentrum Telli 1 9'461 Genossenschaft Kunsteisbahn Region Aarau 0 0 Ortsbürgergemeinde Aarau 3 25'194 Total 212 3'105'897 1'542'316 Die Anteile für die Altersheime Golatti und Herosé gehen zu Lasten der Eigenwirtschaftsbetriebe. Es handelt sich um Maximalkosten, welche durch Pensionskassenaustritte (Jahrgänge 1949 1957) reduziert werden. Die Ausfinanzierung der Leistungseinbusse durch die Arbeitgeberinnen basiert auf Freiwilligkeit. Der Verwaltungsrat der IBAarau hat beschlossen, die Ausfinanzierungskosten zu übernehmen. 5. Übernahme der Pensionierungsverluste des Jahres 2013 durch die Arbeitgeberinnen Der Stiftungsrat der Pensionskasse hat ursprünglich beabsichtigt, alle beschlossenen Massnahmen per 1. Januar 2013 umzusetzen, inkl. der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,5 % auf 5,9 %. Bei der IBAarau AG muss jedoch die Pensionierung durch die Angestellten ein Jahr im Voraus bekannt gegeben werden, bei der Einwohnergemeinde beträgt die Kündigungsfrist gemäss 22 Abs. 4 Personalreglement 6 Monate. Hätte man den Umwandlungssatz auf 1. Januar 2013 gesenkt und würden die Renten der betroffenen Mitarbeiter/-innen zu 100 % ausfinanziert, hätte dies für die Arbeitgeberinnen Ausfinanzierungskosten für das Jahr 2013 von rund 410'000 Franken bedeutet. Mit der Verschiebung der Senkung des Umwandlungssatzes auf den 1. Januar 2014 profitieren die Mitarbeiter/-innen mit Jahrgang 1948, die im Jahr 2013 pensioniert werden, von dem Umwandlungssatz von 6,5 %. Übernehmen die Arbeitgeberinnen den Pensionierungsverlust nicht, trägt die Pensionskasse resp. die jüngeren Versicherten die Differenz, weil dadurch der Deckungsgrad der Pensionskasse abnimmt und bei einer allfälligen Sanierung Sanierungsbeiträge geleistet werden müssen. Für die Arbeitgeberinnen hat die Übernahme des Pensionierungsverlustes des Jahres 2013 folgende Kostenfolge (Basis: Versichertenbestand per 31.12.11, Lohnangaben per 01.01.12):

7 Arbeitgeber Betrag Anteil EWG in CHF in CHF Einwohnergemeinde 164'187 164'187 IBAarau 97'464 Berufsschule Aarau (BSA) 146'987 Aarau eusi gsund Stadt - Abwasserverband Aarau und Umgebung - Altersheim Golatti - Altersheim Herosé 3'543 3'543 Forstbetrieb Region Aarau - Gemeinschaftszentrum Telli - Genossenschaft Kunsteisbahn Region Aarau - Ortsbürgergemeinde Aarau - Total 412'181 167'730 Die Anteile für die Altersheime Golatti und Herosé gehen zu Lasten der Eigenwirtschaftsbetriebe. Die effektiven Beträge pro Arbeitgeberin sind erst bekannt, wenn die entsprechenden Mitarbeiter/-innen in Pension gegangen sind. Die Arbeitgebervertreter der Stadt, der IBAarau AG und der BSA sind der Meinung, die Arbeitgeberinnen sollten die Pensionierungsverluste übernehmen. Die Pensionskasse soll im aktuellen Marktumfeld nicht weiter geschwächt werden. Die Pensionskasse ist zwar kein Sanierungsfall, allerdings bestehen auch keine Reserven. Auch soll die Last nicht den jüngeren Versicherten auferlegt werden. Der Stadtrat unterstützt diese Haltung. Die Übernahme des Pensionierungsverlustes 2013 durch die Arbeitgeberinnen basiert auf Freiwilligkeit, wird aber nur verwirklicht, wenn alle Arbeitgeberinnen ihren Anteil übernehmen. Der Verwaltungsrat der IBAarau AG hat an seiner Sitzung vom 23. Mai 2012 der Übernahme des Pensionierungsverlustes des Jahres 2013 zugestimmt. Der Beschluss der BSA steht noch aus (siehe auch Ziffer 7). 6. Finanziell von der Stadt abhängige Institutionen Die Angestellten von "Aarau eusi gsund Stadt" und des Gemeinschaftszentrums Telli sind bei der Pensionskasse der Stadt Aarau versichert. Diese Institutionen sind finanziell von der Stadt abhängig und können höhere Aufwendungen nicht oder nur zum Teil an ihre Kunden weiterverrechnen. Von der Übernahme des Pensionierungsverlustes 2013 ist keine der Institutionen betroffen. Die Ausfinanzierung der Umwandlungskosten ist für "Aarau eusi gsund Stadt" bestimmt nicht machbar und für das GZ Telli schwierig zu finanzieren. Arbeitgeber Ausfinanzierung in CHF bis Jg 1957 Aarau eusi gsund Stadt 73'671 Gemeinschaftszentrum Telli 9'461

8 7. Kündigung des Anschlussvertrages durch die Berufsschule Aarau Die Berufsschule Aarau (BSA) hat ihren Anschlussvertrag an die Pensionskasse der Stadt Aarau nach Abschluss der Gespräche der Arbeitgeberinnen und nach dem Entscheid des Stiftungsrates (gemäss Ziffer 2) auf Ende 2012 gekündigt. Die BSA hat sich noch für keine neue Pensionskasse entschieden. 7.1 Gespräch mit dem externen Berater der BSA Vertreter der Stadt und der IBAarau AG haben sich in Absprache mit der BSA vom externen Berater der BSA erläutern lassen, welche Gründe aus Sicht des Beraters für einen Austritt aus der Pensionskasse der Stadt Aarau sprechen. Das Gespräch hat aufgezeigt, dass der externe Berater Sammelstiftungen empfiehlt, welche eine risikoorientiertere Anlagestrategie definiert haben, als die Pensionskasse der Stadt Aarau seit jeher verfolgt. Mit einer solchen Strategie können in einzelnen Jahren im Vergleich zum Branchendurchschnitt sehr hohe Renditen, aber auch sehr hohe Verluste erzielt werden. 7.2 Versichertenstruktur und Auswirkungen des Austritts der BSA Die Pensionskasse der Stadt Aarau verfügt über eine eher ungünstige Versichertenstruktur: Das Verhältnis zwischen Aktiven und Versicherten beträgt ca. 2:1. Mit dem allf. Weggang der BSA werden sich der Versichertenbestand und die struktur der Pensionskasse verändern. Sie wird aber auch nach dem Austritt der BSA eine Grösse haben, die den Fortbestand der Kasse nicht gefährdet. Die Versichertenstruktur wird sich sogar eher verbessern. 7.3 Beurteilung eines Wechsels der Stadt und/oder der IBAarau AG Weder die Stadt noch die IBAarau AG erachten es als zielführend, sich einer Stiftung anzuschliessen, wie sie vom externen Berater der BSA empfohlen wird. Vergleichbaren Renditen steht ein wesentlich höheres Risiko gegenüber. Der Stiftungsrat der Pensionskasse, der Stadtrat und auch die IBAarau AG wollen dieses Risiko nicht tragen. Auch der Wechsel zu einer anderen Sammelstiftung dürfte zurzeit aufgrund der eher unvorteilhaften Versichertenstruktur schwierig sein. Dazu lag die Rendite des Benchmarks 2 in den letzten Jahren unter derjenigen der Pensionskasse der Stadt Aarau 3. Der Stadtrat und die IBAarau AG werden sich beim Stiftungsrat der Pensionskasse dafür einsetzen, dass mögliches Optimierungspotential eruiert und genutzt wird. 2 Credit Suisse PK Index Segment 150 bis 500 Mio. CHF 3 Die Pensionskasse der Stadt Aarau hat in den Jahren 2005 2011 eine durchschnittliche Rendite von 3,04 % erzielt, währenddem der Benchmark bei 2,75 % gelegen hat.

9 Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt Antrag: 1. Der Einwohnerrat möge die teilweise Ausfinanzierung der Leistungseinbussen nach dem in Ziffer 4 aufgeführten Modell und die Übernahme der daraus resultierenden Kosten in der Höhe von rund 1'540'000 Franken für die Einwohnergemeinde und die städtischen Altersheime genehmigen. 2. Der Einwohnerrat möge die Übernahme des Pensionierungsverlustes des Jahres 2013 für die Einwohnergemeinde und die städtischen Altersheime in der Höhe von rund 168'000 Franken unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen versicherten Arbeitgeber den Pensionierungsverlust ihrer im Jahr 2013 pensionierten Mitarbeiter/-innen tragen, genehmigen. 3. Der Einwohnerrat möge die Übernahme der Ausfinanzierungskosten für "Aarau eusi gsund Stadt" in der Höhe von rund 74'000 Franken genehmigen. 4. Der Einwohnerrat möge die Übernahme der Ausfinanzierungskosten für das Gemeinschaftszentrum Telli in der Höhe von rund 9'000 Franken genehmigen. Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES STADTRATES Der Stadtammann Der Vizestadtschreiber Dr. Marcel Guignard Stefan Berner Verzeichnis der aufliegenden Akten: Reglement der Pensionskasse der Stadt Aarau, gültig ab 1. Januar 2008 / Nachtrag Nr. 1 vom 1. Januar 2012 / Anhang-Nachführungen bis 1. Januar 2012 Geschäftsbericht 2011 der Pensionskasse der Stadt Aarau