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Transkript:

Mehr Wissen. Mehr Kompetenz. Sehr Gut Unsere Qualität und Praxisnähe im Seminar wird von 92 % unserer Teilnehmer mit sehr gut bewertet. 98 % unserer Teilnehmer bewerten unsere kleinen Seminargruppen (maximal 12 Personen) als sehr gut. Staatliche Anerkennung Die Seminare des wurden von der zusändigen obersten Aufsichtsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemäß BetrVG als geeignet anerkannt. Seminarprogramm 2011

Unsere Seminarstandorte in Deutschland und Europa Binz Sellin Oldenburg Lüneburg Motzen Paderborn Wetzlar Zwickau Ulm Augsburg 2 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, die neue Amtszeit hat gerade begonnen. Die Betriebsräte haben sich gerade gefunden. Neue Aufgabenstellungen kommen auf Sie als Arbeitnehmervertreter* zu. Gemeinsame Ziele festlegen. Die Interessen der Mitarbeiter* sichern und ausbauen. Hierzu benötigen Sie Wissen um im betriebrätlichen Alltag kompetent zu handeln. Wir stehen Ihnen mit 20 Jahren Erfahrung in der Beratung und Qualifizierung zur. Qualität und individualität Mit unseren Seminarangeboten und der konsequenten Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 12 Personen setzen wir Maßstäbe für einen höheren Lernerfolg und mehr Individualität. Ihre Fragen aus dem betrieblichen Alltag können gerade wegen der kleinen Seminargruppen bereits in der Seminarveranstaltung beantwortet werden, unsere Fachreferenten geben Ihnen wichtige Tipps und Hinweise für die Problemlösung. Neue Herausforderungen brauchen starke Betriebsräte Kaum hat sich der Sturm in der Wirtschaft gelegt, sind Begriffe wie Wirtschaftskrise, Massenentlassung und Kurzarbeit aus dem kollektiven Gedächtnis getilgt, da sprechen die ersten politischen Vertreter unserer Bundesregierung bereits von einem XL-Aufschwung. Unsere Beratungserfahrung der letzten Monate im Bereich von Betriebsänderungen zeigen uns, dass dieser Aufschwung zumindest an den Arbeitnehmern weitestgehend vorbeigeht. Auch wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten weiter verbessern werden, wird weiter mit Kostendruck- Argumenten in den Betrieben gearbeitet werden. Werden Unternehmen mit Einspar-Maßnahmen ihre Marktlage verbessern wollen. Für Sie als Betriebsräte bedeutet dies, gut informiert sein über die Situation des Betriebs, Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat kennen, die Kommunikation mit der Belegschaft professionalisieren und geschickt verhandeln um die Belegschaftsrechte auszubauen und zu sichern. Mit Wissen mehr bewegen Ausgehend von unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Qualifizierung von Betriebsräten haben wir Ihnen ein umfassendes Seminarprogramm zusammengestellt, welches neben Grundwissen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht wichtiges Praxis- und Entscheidungswissen in Spezialseminaren vermittelt. Unsere Ausbildungsreihen - Ein Erfolg Unser BetriebsratsCollege bietet Betriebsräten eine individualisierte, auf die umfassende Kompetenzbildung ausgerichtete Qualifizierung für ihre Aufgaben als Arbeitnehmervertreter. Besonders die nunmehr seit drei Jahren bestehende Modularausbildung Kompetenz für Betriebsratsvorsitzende, aber auch unser Betriebsrats-Führerschein, der Wirtschaftsausschuss-Führerschein und seit diesem Jahr neu die Führerscheinausbildungen für Arbeitnehmerverterter im Aufsichtsrat, für die Schwerbehindertenvertretung und für die JAV möchte ich benennen. Neu sind auch unsere Zertifikatsausbildungen zum betrieblichen Mobbingansprechpartner bzw. zum Suchtansprechpartner. Abschließend möchte ich Sie auf unsere Inhouse- Seminare hinweisen. Gerade bei besonderen Problemlagen im Betrieb ist die firmeninterne Schulung Ihres Betriebsrates zu einem bestimmten Thema praxis- und zielorientierter. Allen Betriebsräten wünsche ich viel Erfolg und Ausdauer bei der Durchsetzung der Belegschaftsinteressen. Herzlichst Ihr Christian Best * Bitte beachten Sie, dass wir im vorliegenden Seminarprogramm aus Gründen der Lesbarkeit nur die.männliche Form verwendet haben. Wir bitten alle Leserinnen und Leser dafür um Verständnis. info@betriebsrat-aktuell.de 3

Inhaltsverzeichnis Service und Informationen Unsere Seminarstandorte... 2 Editorial... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 Das stellt sich vor... 8 Das im Internet... 10 Häufige Fragen zu unseren Seminaren... 11 Seminare beim - Ihr Vorteil... 12 Betriebsräte-Beratung mit Sachverstand... 13 Schulungsanspruch für den Betriebsrat... 14 Der Bildungsfahrplan für den Betriebsrat... 16 Unser Service für Betriebsräte... 96 NEU! Mit der Bahn zum Seminar - ab 99... 130 Der rechtsichere Weg zum Seminar... 148 Muster: Betriebsratsbeschluss zum Seminarbesuch... 149 Vorreservierungsformular zum Seminar... 150 Anmeldeformular zum Seminar... 151 Muster: Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers... 152 Unsere Seminarpakete - Ihr Vorteil... 153 Die Hotelpreisliste... 154 Ausgewählte Qualitätshotels - Ein Überblick... 155 Organisatorische Hinweise/Unsere AGB s... 159 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Grundlagenseminare für den Betriebsrat... 17 Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht Stufe 1... 18 Betriebsverfassungsrecht Stufe 2... 20 Betriebsverfassungsrecht Stufe 3... 22 Betriebsverfassungsrecht - kompakt 1... 23 Betriebsverfassungsrecht - kompakt 2... 24 Betriebsverfassungsrecht - kompakt 3... 25 UPDATE Betriebsverfassungsrecht... 26 Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder... 27 Haftung und Geheimhaltungspflichten... 28 Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied Arbeitsrecht Arbeitsrecht 1... 29 Arbeitsrecht 2... 31 Arbeitsrecht 3... 32 Arbeitsrecht - kompakt 1... 33 Arbeitsrecht - kompakt 2... 34 UPDATE Arbeitsrecht... 35 Das Arbeitszeugnis verstehen... 36 Weitere Grundlagenseminare für den Betriebsrat Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz... 37 Datenschutz- und Mitarbeiterkontrolle... 38 Wirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Teil 1... 39 Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Teil 2... 40 Spezialseminare zum Arbeitsund Betriebsverfassungsrecht Spezialseminare für den Betriebsrat... 41 Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen Mitbestimmung bei Kündigung und personellen Einzelmaßnahmen... 42 Personalabbau und betriebsbedingte Kündigung... 43 Personalplanung im Betrieb - Nicht ohne den BR!...44 HRM und Personalentwicklung...45 Personalbeurteilung und Zielvereinbarung... 46 MitbestimmungsPraxis für den Betriebsrat Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - 87 BetrVG in der Praxis... 47 Urlaubsplanung im Betrieb - Nicht ohne den Betriebsrat!... 48 Mitbestimmung bei Qualifizierung... 49 Ideenmanagement und Betriebliches Vorschlagswesen... 50 Beschlussverfahren und Einigungsstelle... 51 4 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Inhaltsverzeichnis Spezialseminare zum Arbeitsund Betriebsverfassungsrecht Arbeitszeit Arbeitszeitregelungen im Betrieb... 52 Arbeitszeitkonten in der Praxis... 53 Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten... 54 Schicht- und Dienstplangestaltung im Betrieb... 55 Betriebsvereinbarung Die Betriebsvereinbarung Teil 1 - Grundlagen... 56 Die Betriebsvereinbarung Teil 2 - Praxis- Check.. 57 Entgelt und Tarifvertrag Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung... 58 Betriebe ohne Tarifvertrag... 59 Variable Vergütungssysteme... 60 Vergütung von AT-Beschäftigten... 61 Gesundheit, Prävention und Arbeitsschutz im Betrieb Gesundheit - Prävention und Arbeitschutz - Wie Sie als Betriebsrat Einfluss nehmen können!... 62 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb - Teil 1... 63 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb - Teil 2... 64 Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss... 65 Einstiegsseminar: Mobbingprävention... 66 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 1... 67 Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz - Teil 2... 68 Ausbildung zum betrieblichen Mobbingansprechpartner... 136 Einstiegsseminar: Suchtprävention... 69 Alkohol und Sucht am Arbeitsplatz... 70 Ausbildung zum betrieblichen Suchansprechpartner... 138 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz... 71 Betriebliches Gesundheitsmanagement... 72 Praxisseminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement... 73 Spezialseminare zum Arbeitsund Betriebsverfassungsrecht Betriebliche Altersvorsorge, Rente und Co. Rente und betriebliche Altersteitzeit... 74 Betriebliche Altersvorsorge effektiv nutzen... 75 Arbeitsrecht - Praxiswissen Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge... 76 Leiharbeit uns Arbeitnehmerüberlassung - Ihre Rechte als Betriebsrat!... 77 Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderung Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht... 78 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2010/2011... 79 Betriebsrat - GBR - KBR - EBR Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat Teil 1... 80 Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat Teil 2... 81 Praxiswissen für den Gesamtbetriebsrat... 82 Die Arbeit im Konzernbetriebsrat... 83 Praxiswissen für den Konzernbetriebsrat... 84 Die Arbeit im EURO- Betriebsrat... 85 Praxiswissen für den EURO- Betriebsrat... 86 EDV und Datenschutz im Betrieb EDV und Mitbestimmung... 87 Der gläserne Mitarbeiter? - Teil 1: Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb. 88 Der gläserne Mitarbeiter? - Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz effektiv gestalten... 89 SAP R/3 - Mitbestimmung des BR... 90 Der Betriebsrat und Umstrukturierung Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang... 91 Outsourcing - Beteiligungsrechte des Betriebsrates... 92 Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan... 93 Interessenausgleich und Sozialplangestaltung... 94 Personalabbau und betriebsbedingte Kündigung... 95 info@betriebsrat-aktuell.de 5

Inhaltsverzeichnis Seminare für besondere Funktionsträger Seminare für besondere Funktionsträger... 97 Der Wirtschaftsausschuss Der Wirtschaftsausschuss- Führerschein... 98 Wirtschaftsausschuss Teil 1 - Grundlagenseminar... 99 Wirtschaftsausschuss Teil 2 - Aufbauseminar... 100 Wirtschaftsausschuss Teil 3 - Datenanalyse mit Excel... 101 Wirtschaftsausschuss Teil 4 - Professionelles Management und aktives Handeln... 102 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat- Führerschein... 103 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 1 - Grundlagenseminar... 104 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 2 - Aufbauseminar... 105 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil 3 - Jahresabschlussanalyse... 106 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Praxis Geheimhaltung-Haftung-Vorstandsvergütung... 107 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Der JAV- Führerschein... 108 Jugend- und Auszubildendenvertretung Stufe 1.. 109 Jugend- und Auszubildendenvertretung Stufe 2.. 110 JAV - kompakt 1...111 JAV - kompakt 2... 112 JAV - kompakt 3... 113 Die Aufgaben der JAV im Unternehmen und Konzern... 114 Die Schwerbehindertenvertretung Der SBV- Führerschein... 115 Die Schwerbehindertenvertretung Teil 1... 116 Die Schwerbehindertenvertretung Teil 2... 117 Die Schwerbehindertenvertretung Teil 3... 118 Kommunikation und Organisation für den BR Kommunikation und Organisation für den Betriebsrat... 119 Rhetorik und Verhandlungsführung Erfolgreiche Verhandlungsführung Teil 1... 120 Erfolgreiche Verhandlungsführung Teil 2... 121 Rhetorik und freies Sprechen Teil 1... 122 Rhetorik und freies Sprechen Teil 2... 123 Kommunikation und Organisation Die Betriebsversammlung - Erfolgreiche Vorbereitung und professionelles Auftreten... 124 Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates... 125 Die Organisation des BR-Büros... 126 Protokollführung und Schriftverkehr des Betriebsrates... 127 PC-Einsatz im BR-Büro: Protokollführung, Schriftverkehr und Ablage... 128 PC-Einsatz im BR-Büro: Text- und Datenverarbeitung... 129 Das BetriebsratsCollege - exklusiv - kompetent - kompakt - Das BetriebsratsCollege... 131 Modularausbildungen Der Betriebsrats-Führerschein... 132 Kompetenz für Betriebsratsvorsitzende... 134 Ausbildung zum betrieblichen Mobbingansprechpartner... 136 Ausbildung zum betrieblichen Suchtansprechpartner... 138 Praxis - Workshops für Vorsitzende und Stellvertreter Sitzungen kompetent leiten... 140 Zeit- und Projektmanagement... 141 Moderation von Konflikten und Mediation... 142 Wissen kompakt Kompetenz für freigestellte Betriebsräte... 143 Die Arbeit im Betriebsausschuss... 144 6 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Inhaltsverzeichnis Inhouse- Seminare - spezifisch und praxisorientiert - Grundsätze zu Inhouse- Seminaren... 145 Themenübersicht und Gebühren... 146 Wichtige Informationen - Formularsammlung und Hinweise - Der rechtssichere Weg zum Seminar... 148 Muster: Betriebsratsbeschluss zum Seminarbesuch... 149 Vorreservierungsformular zum Seminar... 150 Anmeldeformular zum Seminar... 151 Muster: Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers... 152 NEU! Mit der Bahn zum Seminar - ab 99... 130 Ihre Betriebsratsbibliothek Die Grundaussstattung Bücher über Bücher - Was brauche ich als BR? Wir haben für Sie die drei wichtigsten Bücher für Ihre Betriebsratsbibliothek zusammengestellt Der Klassiker Der als Standardwerk bei vielen Betriebsräten und Rechtsanwälten bereits fest etablierte Kommentar für die Praxis dokumentiert umfassend die gesamte Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht. Rechtsanspruch: 1 x für das Betriebsratsgremium. jährlich neu Preis 98,00 Bestell-Nr.: 01-3987-4 Unser Service für Betriebsräte... 96 Unsere Seminarpakete - Ihr Vorteil... 153 Die Hotelpreisliste... 154 Ausgewählte Qualitätshotels - Ein Überblick... 155 Allgemeine Geschäftsbedingungen... 159 Mit der Bahn zum Seminar Das Standardwerk Der Basiskommentar ist das bewährte Handwerkszeug für jedes Betriebsratsmitglied. Leicht verständlich und prägnant erläutert er das gesamte Betriebsverfassungsrecht und bringt die Rechtsprechung auf den Punkt. Rechtsanspruch: Jedes BR-Mitglied, jährlich neu Gut für die Umwelt. Bequem für Sie. Mit der Bahn ab 99,- Euro zum Seminar. Starke Partner Preis 32,00 Bestell-Nr.: 01-3999-7 Mit dem Angebot des - und der Deutschen Bahn können Sie bei Ihrer Teilnahme an den Seminaren und Schulungen sparen! Steigen Sie ein und profitieren Sie von attraktiven Preisen und Konditionen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt: 2.Klasse 99 Mit Zugbindung 1.Klasse 159 2.Klasse 119 Ohne Zugbindung 1.Klasse 179 Das Angebot gilt für alle Seminare und Schulungen der - im Jahr 2011. Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1805-31 11 53* mit dem Stichwort und GBS und halten Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung bereit. *Mehr Informationen finden Sie auf 130. Der Kittner Gesetze plus Information - das ist die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten Arbeits- und Sozialordnung. Die solide Grundlage bilden über 90 für die Praxis relevante Gesetze und Verordnungen im Wortlaut oder in wichtigen Teilen - natürlich auf dem neuesten Stand. Rechtsanspruch: Jedes BR-Mitglied, jährlich neu Preis 26,90 Bestell-Nr.: 01-3988-1 Ihre Bestellung richten Sie einfach per Mail oder Fax an uns. Ab einem Bestellwert von 150 übernehmen wir die Versandkosten. Mehr ausgewählte Literaturvorschläge finden Sie unter /download/betriebsratsarchiv.pdf. info@betriebsrat-aktuell.de 7

Das stellt sich vor Kurz und bündig alles Wissenswerte über uns Referenten aus der Praxis > Mehr als 170 Referenten aus den verschiedenen Fachbereichen. > Namhafte Arbeitsrichter der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichtes, über 50 weitere Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Diplom- Betriebswirte, Diplom- Psychologen, Konflikttrainer etc.. > Betriebspraktiker, d.h. ehemalige und freigestellte Betriebsräte, als Praxis- Coaches. unabhängig arbeitnehmerorientiert > Wir sind ein freies Institut. Wir werden weder von Arbeitgeberverbänden noch von Gewerkschaften unterstützt. > Unsere Bildungs- und Beratungstätigkeit kennzeichnet sich durch eine klare Interessenposition für Arbeitnehmervertreter aus. Hohe Qualität und Individualität > Keine Seminare als Massenveranstaltung. Seminargruppen sind auf eine Teilnehmerzahl von 12 Personen begrenzt. > Jeder Teilnehmer erhält praxisorientierte, leicht verständliche und umfassende Seminarmaterialien. > Jeder Teilnehmer erhält eine umfangreiche Gesetzessammlung zum Arbeits- und Sozialrecht. Beratung und Sachverständigentätigkeit > Seit 2007 haben wir in über 450 Einigungsstellenverfahren Betriebsräte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt. > Seit 2007 haben wir in insgesamt 689 Fällen Betriebsratsarbeit mit Sachverständigentätigkeit unterstützt. > Seit Anfang 2007 wurden Betriebsräte durch unsere Rechtsanwälte in 834 Sachverhalten arbeitsgerichtlich vertreten. 8 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Historischer Abriss im im Telegrammstil 1990 Gründung und Durchführung der ersten 1992 Anerkennung als Bildungsträger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen von Schulungen für Betriebsräte 1995 An insgesamt 5 Seminarstandorten werden 780 Betriebsräte qualifiziert 1998 Aufbau weiterer Seminarstandorte in Deutschland und Europa. Erweiterung des Referentenkreises und des Seminarangebotes. 2001 19 innerdeutsche und 5 Seminarstandorte im europäischen Ausland 2002 Erste Kooperationen mit namhaften Rechtsanwaltskanzleien zur Rechtsberatung von Betriebsräten. 2004 Erstmals sind mehr als 100 Referenten für das Institut tätig. Die Zahl der Schulungsteilnehmer beträgt über 2.000 Personen. 2006 Weiterer Aufbau von Seminarstandorten, deutschlandweit werden Betriebsräte an 30 Standorten geschult. Die Zahl der Schulungsteilnehmer beträgt 2.600 Personen. 2007 Der Referentenpool umfasst knapp 135 Dozenten und Sachverständige. Rechtsberatungskooperationen mit 15 namhaften Rechtsanwaltskanzleien für kollektives Arbeitsrecht; mehr als 350 Betriebsräte wurden in Streitigkeiten durch unsere Kanzlei- Partner vertreten. Insgesamt steigt die Zahl der Teilnehmer auf über 3.800 an. 2008 Der Referentenpool steigt auf 148 Referenten. Die Beratungstätigkeit von Betriebsräten nimmt rasant zu, allein 142 Sachverständigentätigkeiten und 94 Einigungsstellenverfahren im laufenden Jahr. 2009 Gründung der Beratungsgesellschaft consulting mit insgesamt 112 Consultants zur professionellen Beratung von BR s. Ihr Ansprechpartner Attraktives Kulturprogramm > Bei Mehrtagesveranstaltungen wird nach dem Seminar mit der Seminargruppe eine Stadtführung durchgeführt. > Gemeinsamer Besuch einer Kulturveranstaltung (Kabarett u.ä.). > Gemeinsame Seminarabende mit den Teilnehmern und dem Referenten. > Wir stehen Ihnen rund um die Betriebsratsarbeit auch im betriebsrätlichen Alltag helfend zur. > Über unsere Hotline erreichen Sie unsere Mitarbeiter, die Ihnen bei der Lösung von Problemen behilflich sind. > Darüber hinaus kommen wir auch zu Ihnen in die Betriebsratssitzung. 60 Seminarstandorte Umfangreiches Themenangebot > Wir qualifizieren Betriebsräte zu mehr als 150 verschiedenen Seminarthemen in firmeninternen oder offenen Seminarveranstaltungen. > Umfangreiche Angebote für besondere Funktionsträger, so zu den Bereichen Wirtschaftsausschuss, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat etc. > Wir sind in Ihrer Nähe, derzeit arbeiten wir mit 202 Hotels an 60 Standorten zusammen. > Seminarstandor.te in Europa, so zum Beispiel Salzburg oder Strasbourg. > Gut erreichbare und qualitativ hochwertige 4-Sterne-Hotels. > NEU: Preiswerthotels mit einer Vollpensions- Pauschale von max. 110. info@betriebsrat-aktuell.de 9

Unser Service für Betriebsräte Das im Internet Service, Rechtsprechung und Forum für Betriebsräte Service und Rechtsprechungsübersicht > Umfangreiche Serviceangebote für den Betriebsrat von der Rechtsprechungsübersicht bis zu Betriebsvereinbarungen. Hier finden Sie, was Sie für die Betriebsrats arbeit brauchen. Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsräten > Tauschen Sie sich im Forum mit anderen Betriebsräten aus. Helfen Sie sich gegen seitig bei der Findung von Lösungsansätzen für die Betriebsratsarbeit. > Einmal im Monat können Sie sich von einem Fachreferenten des im moderierten Chat Ihre Fragen aus der Betriebsratsarbeit beant worten lassen. Last- Minute zum Seminar > Zusatzseminare, Restplätze und Last-Minute Seminare zum Sonderpreis finden Sie auf unseren Last-Minute-n. 10 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Häufige Fragen zu unseren Seminaren? Muss ich als Teilnehmer das Seminarhotel selbst buchen? NEIN. Wir nehmen Ihnen als Teilnehmer alle organisatorischen Aufgaben rund um die Schulungsteilnahme ab. Dazu gehört, unter anderem: a) Die Buchung des Hotels inklusive der Vorauszahlung für die Hotelkosten durch uns. Inklusivleistungen: Übernachtung ab ersten Seminartag bis letzten Seminartag, inklusive eventueller Zusatzübernachtung, Auswahl von Raucher-/Nichtraucherzimmer, teilweise Kinderbetreuung etc.. Sie informieren uns bei Anmeldung und Reservierung lediglich darüber, ob Sie die Vollpensionspauschale, diese beinhaltet die Tagungspauschale, Übernachtung und Vollversorgung, oder die Tagungspauschale, diese beinhaltet die Verpflegung während des Seminars, in Anspruch nehmen wollen. b) Die Buchung der Zugverbindung zum Sonderpreis Sonderpreise in Kooperation mit der Deutschen Bahn, mehr Informationen aus 130. Welche Leistungen beinhalten die Seminargebühren?? Grundsatz Wir legen Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Preis. Da wir eine sehr effiziente Institutsstruktur haben, können wir die Seminargebühr so kostengünstig gestalten. Unsere Seminargebühren beinhalten: a) Das anteilige Referentenhonorar Unsere Referenten sind Fachanwälte; Arbeitsrichter der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, als auch des Bundesarbeitsgerichts; anerkannte Trainer der verschiedenen wissenschaftlichen Fachbereiche, so z.b. Diplom- Betriebswirte, Diplom- Psychologen, Diplom- Ingenieure, Mediatoren und Betriebspraktiker, welche alle über eine mindestens 5- jährige Berufserfahrung in der betrieblichen Erwachsenenbildung verfügen. b) Die praxisorientierten Seminarunterlagen Auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Erfurt; von Fachanwälten in Zusammenarbeit mit Betriebsräten erarbeitete Seminarunterlagen, praxisorientiert und leicht verständlich. c) Fachliteratur für den Betriebsrat Sie erhalten themenbezogene Fachliteratur kostenlos zum Seminarmaterial. d) Der Verwaltungs- und Organisationsaufwand In der Fachsprache von Betriebswirten auch Overhead- Kosten genannt.? Bei Mehrtagesveranstaltungen haben Sie die Wahl. Die Vollpensionspauschale Wenn Sie sich für die Vollpensionspauschale entscheiden, erhalten Sie im Hotel: a) Die Unterbringung im Business-Class Zimmer mit Telefon, SAT- TV, Dusche/WC, in der Regel Minibar, teilweise mit Internetanschluss, Nicht raucherzimmer auf Wunsch. b) Das Abendessen als 2- bzw. 3-Gang-Menu nach Wahl/Lunchbuffett. c) Die Tagungspauschale Sie beinhaltet die anteilige Seminarraummiete inklusive der gestellten Technik, die Seminarpausenerfrischungen, 2-Gang-Menu nach Wahl zum Mittag.und das Vesper. d) Unser Kulturprogramm mit einer Stadtführung durch professionelle Guides und bei 4- bzw. 5- Tagesveranstaltungen zusätzlich dem Besuch einer Kulturveranstaltung (in der Regel Kabarett) jeweils am Abend nach Seminarende. Die Tagungspauschale I Wenn Sie sich für die Tagungspauschale entscheiden, erhalten Sie im Hotel: a) Die Tagungspauschale Sie beinhaltet die anteilige Seminarraummiete inklusive der gestellten Technik, die Seminarpausenerfrischungen, 2-Gang-Menu nach Wahl zum Mittag und das Vesper. b) Unser Kulturprogramm.mit einer Stadtführung durch professionelle Guides und bei 4- bzw. 5-Tagesveranstaltungen zusätzlich dem Besuch einer Kulturveranstaltung (in der Regel Kabarett) jeweils am Abend nach Seminarende. TIPP: Optional können Sie neben den oben benannten Leistungen der Tagungspauschale auch das Abendessen mit hinzubuchen (Tagungspauschale II).? Warum ist das Hotel bei Ihnen preiswerter als bei der persönlichen Buchung? Grundsatz Da wir große Rahmenverträge mit unseren Hotels abgeschlossen haben, erhalten wir einen Nachlass gegenüber einer Einzelbuchung. Diesen geben wir an Sie als Seminarteilnehmer weiter.? Welche Leistungen beinhalten die Vollpensions-/Tagungspauschale? Wo finde ich die jeweiligen Hotelkosten für die einzelnen Seminarstandorte? Die aktuelle Preisübersicht für die Vollpensionspauschale an unseren Seminarstandorten finden Sie im Seminarprogramm auf der 122. info@betriebsrat-aktuell.de 11

Unsere Garantie: Qualität zu fairen Preisen. Seminare für Betriebsräte Individuell Praxisnah Unsere Seminargruppen sind nicht größer als 12 Personen, damit ist der Lernerfolg höher und die Atmosphäre angenehmer. Ihr Vorteil: Qualität statt Quantität. Alle Seminare werden von Fachreferenten geleitet, die über eine langjährige Erfahrung aus dem betrieblichen Alltag und damit über die notwendige Praxisnähe verfügen. Ihr Vorteil: Kein Fachchinesisch - Wir sprechen Ihre Sprache. Kompakt Lebendig In den Seminaren wird ausschließlich praxisrelevantes und -verwertbares Wissen vermittelt. Wir halten keine Vorlesungen und keine Vorträge, sondern erarbeiten die Themen mit Ihnen auf der Basis von Praxisbeispielen. Ihr Vorteil: Wir bringen die Themen auf den Punkt. Ihr Vorteil: Moderne Lernmethoden stellen den langfristigen Erfolg sicher. Nachhaltig Sie erhalten ein ausführliches, gebundenes Praxis-Handbuch und neueste Literatur. Ihr Vorteil: Die wesentlichen Seminarinhalte können Sie jederzeit nachlesen. Nachbetreuung inklusive Die Teilnehmer werden auch nach dem Seminar fachkompetent und kostenlos betreut. Über unsere Service-Hotline werden Fragen aus der betriebsrätlichen Praxis schnell und unkompliziert gelöst. Ihr Vorteil: Sachverständiger Rat auch nach dem Seminar. 12 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Unsere Garantie: Kosten und Leistungstransparenz. consulting Beratung und Sachverständigentätigkeit Erfahrung Kompetenz Mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung im Dienste von Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen. Ihr Vorteil: Passgenaue Lösungen für Ihr Problem. Insgesamt 114 Consultants aus allen relevanten Fachbereichen mit mindestens 5- jähriger Beratungskompetenz gegenüber Betriebsräten. Ihr Vorteil: Profis für Ihre fachgerechte Beratung. Unabhängkeit Wir sind unabhängig von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Gewerkschaften als Organisationen der Arbeitnehmer werden von uns als Partner anerkannt. Ihr Vorteil: Beratungstätigkeit im Dienst.. Ihrer Interessen. Kooperativ Wir beraten mit dem Ziel, das Beste für Belegschaft und Betriebsrat zu erreichen, gleichzeitig jedoch die unternehmerischen Zielsetzungen zu wahren. Ihr Vorteil: Wir sind Ihr zuverlässiger Partner mit Augenmaß. Zahlen und Fakten Allein in den Jahren 2009 und 2010 haben wir in 164 Fällen mit insgesamt über 800 Beratungstagen Betriebsräte unterstützt. Themen wie Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan, Technikgestaltung, Arbeitszeitkonten und Langzeitkonten, Bilanzanalysen und betriebliches Gesundheitsmanagement waren dabei die meistdurchgeführten Beratungsfälle. Nachhaltigkeit Andere Einrichtungen beraten gern ohne die Betriebsräte gleichsam fit zu machen. Nach dem Motto: Mein Kunde von heute ist mein Kunde von morgen.. Nicht mit uns! Unsere Beratung zielt darauf ab, die Betriebsräte für die Zukunft zu befähigen, ähnliche Sachverhalte selbst lösen zu können. Ihr Vorteil: Sie werden selbst Profi im Beratungskontext. info@betriebsrat-aktuell.de 13

Ihr Schulungsanspruch für Betriebsratsseminare Die Pflicht des Betriebsrates zur Teilnahme 1 an Schulungen Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des BR neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR-Mitglieder, insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht, notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 6 ABR 70/82). Verantwortliche Arbeit im BR ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 6 ABR 50/79). Die gesetzliche Grundlage für Schulungen: 2 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht in 37 Abs. 6 i.v.m. 37 Abs. 2 und 40 Abs.1 einen Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen für Betriebsräte vor. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme an derartigen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht sowie von sämtlichen anfallenden Kosten (Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) freizustellen. Teilzeitbeschäftigten BR-Mitgliedern hat er gem. 37 Abs. 3 i. V.m. 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG für die während eines Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden Arbeitsbefreiung oder Mehrarbeitsvergütung zu gewähren. Wann ist ein Seminar für den Betriebsrat i.s.d. 37 Abs. 6 3 BetrVG erforderlich? Zum Begriff der Erforderlichkeit Die Frage nach der Erforderlichkeit ist einfach zu beantworten: Ein Seminar ist generell dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Seminare sind nicht nur dann erforderlich, wenn sie Wissen über neue Gesetze, Tarifverträge usw. vermitteln; es kommt vielmehr auf die konkrete Situation im Betrieb und den Betriebsrat an. Das vermittelte Wissen muss einen unmittelbaren Bezug zur Betriebsratstätigkeit haben, wobei es sich sowohl um Grundwissen als auch Spezialkenntnisse handeln kann (BAG 19.7.1995-7 ABR 49/94 = BB 1995, 2380 = DB 1995, 2378). Grundlagenseminare Für jedes BR-Mitglied ist es erforderlich i.s.v. 37 Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Seminaren anzueignen, da verantwortungsvolle BR- Arbeit nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt (BAG vom 19.7.1995 7 ABR 49/94). Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Seminare Betriebsverfassungsrecht Stufe 1 bis Stufe 3 und Betriebsverfassungsrecht kompakt 1 bis kompakt 3. Habe ich als Betriebsrat Anspruch auf Schulungen zum Arbeitsrecht? Jedes Mitglied im Betriebsratsgremium hat Anspruch auf die Vermittlung von Grundkenntnissen des allgemeinen Arbeitsrechts und somit sind entsprechende Seminare erforderlich, denn das Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht so eng verflochten, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar ist (BAG v. 16.10.1986 6 ABR 14/84). Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht vermitteln die Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 3 und Arbeitsrecht kompakt 1 und kompakt 2. Wie verhält es sich bei Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit sind ebenso für sämtliche Betriebsratsmitglieder nötig, so dass diesbezügliche Grundlagenschulungen gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit muss jedes Betriebsratsmitglied, unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb, zumindest über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG vom 15.05.1986 6 ABR 74/83). Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit vermittelt das Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Immer neue Urteile der Gerichte. Habe ich als Betriebsratsmitglied einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung zu diesem Thema? Da es angesichts der Fülle der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen selbst Fachleuten immer schwerer fällt, den Überblick über die Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu behalten, ist die Teilnahme an einem reinen Rechtsprechungs-Seminar von mindestens einem Betriebsratsmitglied in gewissen zeitlichen Abständen gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich (BAG vom 20.12.1995 7 ABR 14/95). Eine Darstellung über wichtige und aktuelle Entscheidungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht bieten wir im Seminar Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht an. Zahlen, Daten, Fakten - Habe ich Anspruch auf eine Schulung zur Vermittlung von wirtschaftlichen Kenntnissen? Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert außerdem von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinem wirtschaftlichen Wissen. Daher ist für alle Mitglieder des BR die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig, sofern sie derartiges Wissen nicht besitzen, denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens 14 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Ihr Schulungsanspruch für Betriebsratsseminare Bescheid wissen und in der Lage sein, z.b. Gefährdungen der Arbeitsplätze rechtzeitig zu erkennen und Sicherungskonzepte zu entwickeln (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 5 TaBV 2/96). Wirtschaftliche Grundlagen vermittelt das Seminar Betriebswirtschaftliche Grundlagen. Technik, EDV, Telefonanlage - Mitarbeiterkontrolle - Grundlagenschulung für jedes Mitglied erforderlich. In fast jedem Betrieb sind heute eine moderne Telefonanlage sowie ein EDV-System installiert. Die Möglichkeit einer technischen Überwachung der Belegschaft über das Telefon und den PC ist somit gegeben. Da jedes BR-Mitglied in der Lage sein muss zu beurteilen, inwieweit hier Mitbestimmungsrechte des BR berührt sein könnten, ist die Teilnahme an einer Schulung über technische Kontrollen und den Datenschutz i.s.v. 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich erforderlich (LAG Niedersachsen 3 TaBV 3/79). Grundkenntnisse zu diesem Thema vermitteln unsere Seminare EDV und Mitbestimmung und Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb. Spezialseminare Die Vermittlung von Spezialwissen gilt nur dann als erforderlich gemäß 37 Abs. 6 BetrVG, wenn der BR unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Wissensstands im Gremium die Spezialkenntnisse demnächst benötigt, um bestimmte Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können (BAG vom 15.05.1986 6 ABR 64/83). Es muss also ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen, der die Beteiligung des BR auslöst, und das zur fachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben nötige Wissen im Betriebsrat fehlen. Ein Spezial- oder Vertiefungsseminar ist ferner dann erforderlich, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, z.b. weil sie Mitglied in einem Ausschuss sind (BAG vom 15.06.1976, AP Nr. 12 zu 40 BetrVG 1972). Der Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder des 4 Betriebsrates Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern Für Ersatzmitglieder des BR, die häufig verhinderte Mitglieder des BR vertreten und so vorübergehend dem BR angehören, ist eine Grundausbildung im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls i.s.v. 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich (BAG vom 14.12.1994 7 ABR 31/94); BAG vom 19.09.2001 7 ABR 32/00). Häufig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an mindestens einem Viertel aller Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 8 BV 18/99). Rückt ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach, z.b. bei größeren Betriebsratsgremien, so kann es erforderlich sein, dass unter Berücksichtigung für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats ein Schulungsanspruch des Ersatzmitglieds besteht (BAG vom 19.09.2001 7 ABR 32/00). 5 6 7 8 Wie oft darf ein BR- Mitglied zur Schulung? In den Seminaren hören wir oft, dass jedem Betriebsratsmitglied pro Wahlperiode nur 3 Wochen für Schulungen zur Verfügung stehen. Das stimmt nicht! Dies bezieht sich nur auf Schulungen nach 37 Abs. 7 BetrVG. Die Schulungsteilnahme von Betriebsratsmitgliedern zu erforderlichen Seminaren ist innerhalb der Amtszeit, entsprechend der Regelungen des 37 Abs. 6 BetrVG, zeitlich nicht begrenzt. Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten Bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs ist der BR gehalten, bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines BR-Mitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Nach erfolgter Beschlussfassung über die Teilnahme an einer Schulung hat der Betriebsrat umgehend den Arbeitgeber über die Dauer, Form, Inhalt, entsendete BR-Mitglieder und die Kosten zu informieren. Ist der Arbeitgeber der Meinung, dass die betrieblichen Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, so kann er nur die Einigungsstelle anrufen, die die nicht zustande gekommene Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt. Wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft, kann der BR so verfahren, als hätte der Arbeitgeber der Schulung nicht widersprochen (BAG v. 18.03.1977-1 ABR 54/74). Verhältnismäßigkeit der Kosten des Seminars Neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, hat der Betriebsrat darüber hinaus abzuwägen, ob die Ausgaben für die Schulung den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Hierbei stellt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auf die Betriebsgröße des Unternehmens ab und die Verhältnismäßigkeit der Kosten auch in Vergleich zu markttypischen Preisen für Seminare. Wer bestimmt die Erforderlichkeit der Schulung - Lösung von Streitigkeiten. Die Frage, welches Seminar erforderlich ist, entscheidet der Betriebsrat im Rahmen eines eigenen Ermessensspielraumes, der nur von den Arbeitsgerichten überprüfbar ist (BAG v. 06.11.1973-1 ABR 8/73). Insofern genügt es, wenn aus Sicht eines vernünftigen Dritten die Seminarteilnahme für erforderlich erachtet werden würde. Ist der Arbeitgeber der Ansicht, die Schulung sei nicht erforderlich, kann er ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten. Auch der Betriebsrat kann zur Klärung der Erforderlichkeit eines Seminarbesuchs beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren durchführen. info@betriebsrat-aktuell.de 15

Qualifizierung mit System kompetent, praxisnah und zielorientiert Der Bildungsfahrplan für Betriebsräte umfassend qualifiziert Betriebsverfassung Stufe 1 Betriebsverfassung kompakt 1 > Diese Seminare vermitteln Grundlagenwissen für Betriebsräte. Betriebsverfassung kompakt 2 Betriebsverfassung Stufe 2 Betriebsverfassung Stufe 3 > Jedes ordentliche Betriebsratsmitglied hat Betriebsverfassung kompakt 3 Arbeitsrecht 1 Rechtsanspruch auf diese Schulungen. Arbeitsrecht kompakt 1 Arbeitsrecht 2 Arbeitsrecht 3 GRUNDLAGENSEMINARE für jedes Betriebsratsmitglied > ab 17 < kompakt qualifiziert Arbeitsrecht kompakt 2 Themenbereiche Soziale Mitbestimmung Kündigung Arbeitszeitregelungen Betriebsvereinbarungen Entgelt & Tarifvertrag Mobbing und Arbeitsschutz SPEZIALSEMINARE für den Betriebsrat > Diese Seminare vermitteln erforderliche Kenntnisse für den Betriebsrat. > Bei entsprechender Themenstellung oder Problemlage im Betrieb hat der Betriebsrat Rechtsanspruch auf diese Schulungen. > ab 41 < Themenbereiche Umgang mit Leiharbeit Befristete Arbeitsverträge EDV und Datenschutz Umstrukturierung im Betrieb GBR - KBR - EBR SEMINARE für besondere Funktionsträger > Diese Seminare sind auf die Aufgaben der besonderen Funktionsträger zugeschnitten. > Die Funktionsträger haben Rechtsanspruch auf diese Seminare. Funktionsträger Wirtschaftsausschuss Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Jugend- und Auszubildendenvertreter Schwerbehindertenvertreter > ab 97 < BetriebsratsCollege exklusiv - individuell - zielorientiert > Diese Seminare werden in Kleingruppen durchgeführt und haben Workshop- Charakter. > In Seminargruppen von max. 9 Teilnehmern werden die sozialen und rechtlichen Kompetenzen von Betriebsratsmitgliedern ausgebildet und gestärkt. > ab 131 < SEMINARE Kommunikation und Organisation > Rhetorische Fähigkeiten, aber auch ein professionelles Management des Betriebsrates, entscheiden nicht zuletzt über den Erfolg von Betriebsratsarbeit. > Betriebsräte haben nach der Rechtsprechung des BAG Anspruch auf diese Seminare. > ab 119 < Themenbereiche Rhetorik Verhandlungsführung Management des BR Öffentlichkeitsarbeit Präsentationstechniken 16 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

INHOUSE- Seminare - spezifisch und praxisorientiert - Ihr Vorteil. Unsere Erfahrung. In den vergangenen 3 Jahren haben wir mehr als 5.400 Betriebsräte erfolgreich firmenintern geschult. Für unsere anstehenden Aufgaben war das Seminar genau richtig! oder Der Referent ist sehr gut auf unsere betrieblichen Probleme eingegangen., das sind die häufigsten Bewertungen. Wissen auf gleicher Augenhöhe Durch die Schulung aller Mitglieder sind Sie auf dem gleichen Wissensstand. Die Betriebsratsarbeit ist damit in Zukunft effizienter. Ihr Vorteil. Absolute Themenvielfalt. Individuell. Flexibel. Kostengünstig. Bildung nach Maß! Individualität Ihre Bedürfnisse bestimmen den Seminarinhalt. Flexibilität Sie bestimmen Ort, Dauer und Zeitpunkt des Seminars. Praxisnah Praxisnahe Problemlösung bereits im Seminar. Kostengünstig Spezifische und kompakte Wissensvermittlung vor Ort. info@betriebsrat-aktuell.de Ob ein Thema aus dem Gesamtprogramm, einzelne Themenbereiche oder eine individuelle Themenzusammenstellung. - Alles ist möglich! Sie wollen Ihre jährliche Klausurtagung vorbereiten und durch praxisnahe Fachvorträge und Diskussionen anreichern? - Kein Problem, wir helfen Ihnen! Unser PraxisTIPP. Meistgebuchte Themen. Seminare zum Betriebsverfassungsrecht Seminare zum Arbeitsrecht Betriebsänderung und Interessenausgleich Sozialplangestaltung Personelle Einzelmaßnahmen und Kündigung Seminare zu den BR-Wahlen 2010 Erfolgs- und leistungsorientierte Vergütung Betriebe ohne Tarifvertrag Arbeitszeitregelung im Betrieb Anpassung von Arbeitszeitkonten Schicht- und Dienstplangestaltung 145

INHOUSE- Seminare - Schritt für Schritt zum Seminar Schritt für Schritt zum INHOUSE- Seminar Schritt 1: Die Planung Ihrer Veranstaltung Sie nehmen Kontakt mit uns auf. Der Seminarinhalt Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den passenden Seminarinhalt. Dauer der Veranstaltung Wir stimmen gemeinsam die Seminardauer (in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Inhalts) ab und vereinbaren einen Veranstaltungstermin nach Ihren Wünschen. Im Hotel oder in der Betriebsstätte? Sie sagen uns, wo das Seminar stattfinden soll. Wir organisieren Ihnen das Hotel nach Ihren Wünschen. Sie erhalten unser umfassendes Angebot. Entsprechend Ihrer Wünsche erarbeiten wir Ihnen das Angebot für Ihre Veranstaltung mit ausführlicher Seminarbeschreibung, Benennung des Referenten (inkl. ausführlichem Referentenprofil), wichtigen Informationen zum Hotel und natürlich der Kostenkalkulation. Schritt 2: Diskussion und Beschlussfassung Jetzt sind Sie am Zug. Diskussion im Gremium Diskutieren Sie im Betriebsratsgremium die Durchführung und den Inhalt der Seminarveranstaltung. Sie haben Fragen oder wollen Veränderungen vornehmen? - Kein Problem. Rufen Sie uns an! Beschlussfassung und Buchung Sie beschließen das Seminarangebot in den Bestandteilen: Teilnehmer, Termin, Ort und Kosten der Veranstaltung. Den Beschluss teilen Sie der Geschäftsleitung förmlich mit. Schritt 3: Vorbereitung und Durchführung Spezifische Seminarvorbereitung Damit sich unser Referent speziell auf Ihren Betrieb vorbereiten kann, erhalten Sie von uns eine Checkliste, in der wir wichtige Informationen zu Ihrem Betrieb, so z.b. wichtige Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag, Kurzvorstellung Ihres Betriebes u.ä., abfragen. Grundlagenseminare Grundsatz: Die Kalkulation wird auf Grundlage von Tagessätzen in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer und dem Seminarinhalt erstellt. Tagessätze: bis 5 TN...ab 1.090,00 bis 7 TN... ab 1.190,00 bis 10 TN...ab 1.390,00 bis 15 TN... ab 1.690,00 Spezialseminare Grundsatz: Die Kalkulation wird auf Grundlage von Tagessätzen in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer und dem Seminarinhalt erstellt. Tagessätze: bis 5 TN...ab 1.290,00 bis 7 TN... ab 1.390,00 bis 10 TN...ab 1.590,00 bis 15 TN... ab 1.790,00 Besondere Funktionsträger Grundsatz: Die Kalkulation wird auf Grundlage von Tagessätzen in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer und dem Seminarinhalt erstellt. Tagessätze: bis 5 TN...ab 1.350,00 bis 7 TN... ab 1.490,00 bis 10 TN...ab 1.650,00 bis 15 TN... ab 1.850,00 Das Seminar kann beginnen! 146 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

INHOUSE- Seminare - Die Themenübersicht Die meistgebuchten Grundlagen- Themen Professionelles Management und die Arbeitsorganisation des Betriebsrates Betriebsverfassungsrecht Stufe 1 Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht Betriebsverfassungsrecht - kompakt 1 Arbeitsrecht 1 Betriebsverfassungsrecht Stufe 2 Betriebsverfassungsrecht - kompakt 2 Arbeitsrecht - kompakt 2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der betrieblichen Praxis Betriebsverfassungsrecht - kompakt 3 Zyklus Betriebsverfassung (bestehend aus 3 x 3 Tage BR 1, BR 2 und BR 3 ) Kündigung und personelle Einzelmaßnahmen Zyklus Arbeitsrecht (bestehend aus 3 x 3 Tage AR 1, AR 2 und AR 3 ) Betriebsratswahlen 2010 Die meistgebuchten Spezial- Themen Praxis-Check Betriebsvereinbarung Outsourcing - Beteiligungsrechte des Betriebsrates Kurzarbeit statt Kündigung Personalabbau, Interessenausgleich und Sozialplan Betriebe ohne Tarifvertrag Die Arbeit im Betriebsausschuss Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Anpassung von Arbeitszeitkonten Praxis-Check Betriebsvereinbarung Mitbestimmung bei der Schicht- und Dienstplanung Zielvereinbarungssysteme Variable Vergütung im Betrieb Die Arbeit im Konzernbetriebsrat Urlaubsregelung im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement Die meistgebuchten Seminare für bes. Funktionsträger Die Arbeit im EURO- Betriebsrat Professionelles Management des Wirtschaftsausschusses Wirtschaftsausschuss Teil 1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Die Arbeit in der Konzern-/Gesamtjugendund Auszubildendenvertretung Wirtschaftsausschussarbeit im Klinikbetrieb Wirtschaftsausschuss Teil 3 - Datenanalyse mit Excel Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Geheimhaltungspflichten und Haftung Wirtschaftsausschuss Teil 2 info@betriebsrat-aktuell.de 147

Der rechtssichere Weg zum Seminar In drei Schritten zu Ihrem Seminarbesuch Schritt 1 Es ist Ihre Wahl! Absolute Themenauswahl Sie suchen sich das für Sie in Betracht kommende Seminar aus und notieren sich Thema, Ort und Seminarnummer. Sprechen Sie mit Ihren Betriebsratskollegen, vielleicht möchten sie zum Seminar mitkommen. Unverbindliche Vorreservierung Sie rufen uns an oder nutzen unser Vorreservierungsformular auf 118 und lassen sich für das gewünschte Seminar unverbindlich vorreservieren. Telefon: 03445-261073-0 Fax: 03445-261616 E-Mail: vorreservierung@betriebsrat-aktuell.de Schritt 2 Beschlussfassung Ihr Antrag auf der Betriebsratssitzung Sie stellen den Antrag zur Schulungsteilnahme auf der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat berät den Antrag und beschließt u.a.: den Seminarinhalt, die Teilnehmer, den Termin, den Ort und die Kosten der Schulung (Seminargebühr, Hotel- und Reisekosten). Information an den Arbeitgeber Der Betriebsrat teilt dem Arbeitgeber die Beschlussfassung zur Schulungsteilnahme förmlich mit. Die Seminare des werden nach 37/6 BetrVG vom Arbeitgeber getragen. Schritt 3 Anmeldung Anmeldung und Kostenübernahmeerklärung Jetzt nur noch schriftlich anmelden, die Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber abstempeln lassen und uns zusenden: - Marienmauer 16 06618 Naumburg Fax: 03445-261616 E-Mail: anmeldung@betriebsrat-aktuell.de 148 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16

Formularmuster: Mitteilung an die Geschäftsleitung* An die Geschäftsleitung Betriebsratsbeschluss zum Besuch von Seminarveranstaltungen Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, folgende(s) Mitglied/Mitglieder: _ Als Ersatzmitglied im Verhinderungsfall wurde(n) benannt: _ zu einem Seminar des - mit dem Thema: gemäß 37/6 BetrVG zu entsenden. Die Veranstaltung findet vom bis in statt. Die Inhalte des Seminars, sowie weitere Hinweise zum Ablauf und Kosten der Schulung sind als Anlage diesem Schreiben beigefügt. Die im oben genannten Seminar vermittelten Inhalte sind für die sach- und fachgerechte Arbeit als Betriebsrat gemäß den rechtlichen Regelungen des 37/6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Belange bezüglich der zeitlichen Lage des Seminars haben wir bereits berücksichtigt. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, gehen wir davon aus, dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht. Ort und Datum Unterschrift der/s Vorsitzenden des Betriebsrates * Das Formular finden Sie auch im Internet unter /download.htm info@betriebsrat-aktuell.de 149

Die unverbindliche Vorreservierung Einfach per Fax (0 34 45) 26 16 16 oder Post zu uns. - Marienmauer 16 06618 Naumburg Ihr Vorteil: Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz bereits frühzeitig. Und ohne Risiko. Angaben zum Seminar Unverbindliche Vorreservierung Seminarthema Seminarort Seminar-Nr. Seminartermin Angaben zur Person Teilnehmer 1 Vorname, Name (bitte in Druckbuchstaben) Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail-Adresse im Betrieb Teilnehmer 2 Vorname, Name (bitte in Druckbuchstaben) Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail-Adresse im Betrieb Teilnehmer 3 Vorname, Name (bitte in Druckbuchstaben) Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail-Adresse im Betrieb Angaben zur Übernachtung und Versorgung während des Seminars Angaben zum Betrieb Hotelreservierung mit Vollpension Tagungspauschale I (inkl. Mittagessen) Firmenname Straße PLZ/ Ort Größe des Betriebsrates (Anzahl Betriebsratsmitglieder) Branche der Firma Anzahl der Mitarbeiter Die Resevierung soll bis zum gelten. Der Betriebsrat wird Seminarteilnahme voraussichtlich bis zum beschließen. Ort und Datum Unterschrift BR-Stempel (soweit vorhanden) * Das Formular finden Sie auch im Internet unter /download.htm 150 Telefon 03445-26 10 73-0 Telefax 03445-26 16 16