SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3179 18. Wahlperiode 15-07-17. der Abgeordneten Johannes Callsen und Petra Nicolaisen (CDU)



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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3179 18. Wahlperiode 15-07-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein II 1. Welche Fördermittel wurden in welcher Höhe zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken beim Breitbandausbau (Glasfaserstandard), zum Bau passiver Infrastrukturen sowie zur Finanzierung von Planungs- und Beratungsleistungen im Jahr 2014 eingesetzt? 2014 wurden Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesmittel wie folgt bewilligt (Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurden nicht bewilligt; siehe Antwort zu Frage 10): Jahr Maßnahmen Anzahl Fördermittel GAK Fördermittel LAND Fördermittel ELER 2014 Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken 5 427.917,68 - - 2014 Bau passiver Infrastrukturen 3 167.824,76 28.772,59-2014 Planungs- und Beratungsleistungen 18-755.788,70 -

Drucksache 18/ 3179 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Daneben wurden Mittel aus dem Zinssubventionierungsprogramm bereitgestellt (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 8). 2. Gibt es ein Zinssubventionierungsprogramm für den Breitbandausbau? Falls ja, seit wann, für wen und welche Kriterien wurden hinterlegt? Ja. Das Programm wurde am 01.10.2014 gestartet und wird von der Investitionsbank Schleswig-Holstein abgewickelt. Die Projektträger (derzeit nur kommunale Träger, ein Programm für private Träger ist in Vorbereitung) erhalten auf das von der Investitionsbank bereitgestellte Darlehen (50% der Investitionskosten, maximal 30 Mio. pro Vorhaben) eine Zinsvergünstigung in den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit in Höhe von 1,5 Prozentpunkten; zugleich wird die Tilgung in den ersten 5 Jahren ausgesetzt. Mit dieser Förderung soll die schwierige Anlaufphase der Projekte abgefedert werden. 3. Wurden die entsprechenden Aufgabenübertragungsverträge zum Zinssubventionierungsprogramm zwischen dem MWAVT sowie der IB.SH bereits unterzeichnet? Falls ja, wann und was wurde geregelt? Ja, am 01.10.2014. Geregelt wurden die treuhänderische Verwaltung des Sondervermögens Breitband, die Übertragung der Abwicklung des Zinssubventionierungsprogramms (siehe Antwort zu Frage 2) und die Anlage der Mittel des Sondervermögens. 4. Wurden für Breitbandprojekte Landesbürgschaften zur Verfügung gestellt und sind Haushaltsmittel für die Jahre 2015 bis 2017 für weitere Landesbürgschaften vorgesehen? Falls ja, für wen und nach welchen Kriterien? Landesbürgschaften können auf der Grundlage der im Haushaltsgesetz bestehenden Bürgschafts-Ermächtigung (aktuell: 18 Abs. 1 HG 2015) übernommen werden. Weitere Grundlagen für die Übernahme von Bürgschaften 2

sind die entsprechenden Regularien des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Voraussetzung für die Übernahme einer Landesbürgschaft ist insbesondere der Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des zu fördernden Vorhabens. Landesbürgschaften wurden für Breitbandprojekte bislang noch nicht zur Verfügung gestellt. Das Land hat aber mehrfach seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, solche Bürgschaften im Bedarfsfall und bei Erfüllung der genannten Rahmenbedingungen bereitzustellen. Das Land befindet sich derzeit hinsichtlich des Vorhabens eines privaten Investors in Verhandlungen mit Kreditinstituten. Vor diesem Hintergrund wird es derzeit weder für erforderlich gehalten, den Ermächtigungsrahmen wegen eventueller Breitbandbürgschaften zu erhöhen noch gesonderte Haushaltsmittel für mögliche Bürgschaftsausfälle in diesem Bereich zu veranschlagen. 5. Sollten nach Auffassung der Landesregierung auch private Projektträger und private Projektträger mit kommunaler Beteiligung unterstützt werden und wie sind hierfür gegebenenfalls die Bedingungen? Der Inhalt der Frage ist nicht ganz klar, daher sind nur folgende allgemeine Hinweise möglich: Mit den meisten Fördermitteln (ELER, GAK, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW) sowie auf Basis der korrespondierenden Förderrichtlinien ist auch aus beihilferechtlichen Gründen nur eine Förderung von Gemeinden und Gemeindeverbänden möglich. Beim Zinssubventionierungsprogramm ist neben der Förderung kommunaler Träger (Gemeinden/ Gemeindeverbände) unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorschriften eine Förderung privater Unternehmen (dazu zählen auch rechtlich selbständige kommunale Unternehmen in privater Rechtsform) in Vorbereitung. Wie in Frage 4 bereits ausgeführt, ist vorgesehen, dass das Land private Investoren mit Bürgschaften unterstützt, sofern Kreditinstitute bereit sind, hierfür Finanzierungen zur Verfügung zu stellen. Private Projektträger mit kommunaler Beteiligung können dann mit Landesbürgschaften unterstützt werden, wenn der kommunale Anteil am Gesellschaftskapital des Investors nicht über 25% liegt. 3

Drucksache 18/ 3179 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6. Hat die Landesregierung bereits ein Lenkungsausschuss Breitbandstrategie auf Staatssekretärsebene eingerichtet? Falls ja, wer ist Mitglied und wie oft hat dieser bisher getagt, mit welchem Ergebnis? Ja. Im Lenkungsausschuss sind unter Leitung des Staatssekretärs des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie alle maßgeblich mit Breitband befassten Ressorts vertreten: Staatskanzlei; Ministerium für Inneres und Bundesratsangelegenheiten; Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume; Finanzministerium. In regelmäßigen Abständen tagt der Lenkungsausschuss zusammen mit den wichtigen Breitbandinstitutionen Kommunale Landesverbände, Investitionsbank Schleswig- Holstein, Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, Breitband- Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein. Die erste interne Sitzung fand am 26.08.2013 statt, danach fanden 4 weitere interne Sitzungen sowie 3 Sitzungen mit den genannten externen Institutionen statt. Wesentliche Themen waren: Umsetzungsstand der Breitbandstrategie einschließlich Stand der Breitbandversorgung; Ausrichtung der Breitbandstrategie; Förderprogramme (einschließlich Sondervermögen Breitband); Aufgabenstellung des Breitband-Kompetenzzentrums; Rolle der Investitionsbank Schleswig-Holstein; Breitbandpolitik des Bundes; Digitale Dividende II; Fortentwicklung des Gemeindewirtschaftsrechts; Präsentation von regionalen Ausbauprojekten. 7. Wurde ein Runder Tisch Breitband etabliert? Falls ja, welche Unternehmen, Institutionen und Akteure von Land und Kommunen nehmen am Runden Tisch teil, wann hat dieser bisher wie oft getagt und zu welchen Ergebnissen ist er gekommen? Ja. Die Liste der teilnehmenden Unternehmen und Institutionen ist in der Anlage beigefügt. Der Runde Tisch Breitband dient der gegenseitigen Information der Breitbandakteure im Lande, dem Erfahrungsaustausch, der Identifizierung und Beseitigung von Umsetzungshemmnissen sowie der Entwicklung neuer Strategien. Darüber hinaus soll der Runde Tisch die Kommunikation 4

zwischen den Akteuren verbessern. Der Runde Tisch Breitband tagt seit 2010 einmal im Jahr. Wesentliche Themen waren: Neukonzipierung und Umsetzung der Breitbandstrategie; Aufgabenstellung von Breitband- Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein und Investitionsbank Schleswig- Holstein; Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau; Förderung und Finanzierung; Optimierung kommunaler Planungsprozesse sowie der Zusammenarbeit unter den Akteuren; Beihilferecht; Marketingkonzept Breitband. Die Vorschläge aus dem Runden Tisch Breitband werden unter Koordination durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie an die jeweils zuständigen Institutionen weitergeleitet. 8. Wie viele Anträge auf Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Breitband wurden von wem wann gestellt und welche Mittel hat die Landesregierung bereits bewilligt? Das Sondervermögen Breitband mit einem Volumen von 14 Mio. sieht drei Verwendungszwecke vor: Zinssubventionierungen für Breitbandkredite; Kofinanzierung von EU-, Bundes- oder Landesprogrammen im Breitbandbereich; Förderung weiterer Projekte, die der Umsetzung der Ziele der Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein dienen. Der erste Bereich (Zinssubventionierungsprogramm; 7 Mio. ) ist durch vorliegende bzw. realistisch in Kürze zu erwartende Anträge kommunaler Breitbandzweckverbände (siehe Antwort zu Frage 2) faktisch ausgeschöpft. Die anderen beiden Bereiche sind derzeit noch nicht belegt, da sich vor allem der Kofinanzierungsbedarf erst mit dem Anlaufen der neuen Förderperiode ergibt. 9. Wie hat die Landesregierung die Richtlinie zum GRW-Koordinierungsrahmen seit 2014 ausgestaltet, welche Prioritäten hat sie gesetzt und wo unterscheidet sich ggf. der Koordinierungsrahmen von anderen Bundesländern? Der GRW-Koordinierungsrahmen gilt einheitlich für die gesamte GRW- Förderung in den GRW-Fördergebieten aller Bundesländer. Es wird vermutet, dass die Frage auf die Breitbandförderung aus der GRW abstellt. Hierzu ist Folgendes zu sagen: In der alten, bis 2013 laufenden Förderperiode hat die Landesregierung die Breitbandfördermöglichkeiten aus der GRW nicht in Anspruch genommen, weil genügend und flexiblere Fördermittel aus anderen Quellen (GAK, ELER, EFRE, Landesmittel) zur Verfügung standen. Derzeit ist 5

Drucksache 18/ 3179 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode wegen der eingeschränkteren Fördermöglichkeiten vor allem aus dem EFRE (siehe Antwort zu Frage 10) beabsichtigt, die Breitbanderschließung von Gewerbegebieten aus der GRW zu fördern; eine entsprechende Förderrichtlinie ist in Vorbereitung. Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen wird die Förderung der Breitbanderschließung von Gewerbegebieten nur von einem Teil der Länder vorgenommen. 10. Hat die Landesregierung Fördermittel aus EU-Fonds seit 2014 für den Breitbandausbau eingesetzt? Falls ja, für welche Projekte, in welchem Rahmen und unter welchen Kriterien? Aus dem ELER wurden 2014 keine Fördermittel eingesetzt, da zu diesem Zeitpunkt das neue ELER-Programm für Schleswig-Holstein noch nicht genehmigt war. Die Landesregierung hat seit 2014 keine Fördermittel aus dem EFRE für den Breitbandausbau einsetzen können: Das Operationelle Programm EFRE 2014-2020 Schleswig-Holstein (OP EFRE) adressiert entsprechend der klaren Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen der Erarbeitung der deutschen Partnerschaftsvereinbarung und der Operationellen Programme nicht das thematische Ziel 2 Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von IKT, wozu auch der Ausbau des Breitbandzugangs und der Hochgeschwindigkeitsnetze zählen. Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein bestehen aus dem EFRE unter dem thematischen Ziel 1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, insbesondere durch die Förderung von Kompetenzzentren (hier: Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein). 6

Mitglieder beim Runden Tisch Breitband (Stand: 01.07.2015) 1. AKN Eisenbahn AG 2. Alcatel Lucent 3. Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein 4. Breitbandnetz GmbH & Co. KG 5. Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge 6. Breitband-Zweckverband Dithmarschen 7. Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) 8. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland (BDEW) 9. BürgerBreitbandNetz GmbH & Co. KG 10. Cisco Systems GmbH 11. Clustermanagement Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein (DiWiSH) 12. DB Kommunikationstechnik GmbH 13. Deutsche Glasfaser Holding GmbH 14. Deutsche Telekom AG 15. Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.v. (DiWiSH) 16. E.ON Hanse AG 17. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG 18. Ericsson GmbH 19. fiber4all GmbH 20. Filiago GmbH & Co. KG 21. GasLine Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG 22. Gemeindewerke Hohenwestedt 23. GlobalConnect Netz GmbH 24. GRANIOU NK Networks & Services GmbH 25. Handwerkskammer Schleswig-Holstein 26. IHK Schleswig-Holstein 27. Innofactory GmbH 28. Investitionsbank Schleswig-Holstein 29. Kabel Deutschland GmbH 30. KNÖV-NetT(Breitband) GmbH & Co. KG 31. LüneCom GmbH 32. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 33. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie 34. mr.net group GmbH & Co. KG 35. Nokia Solutions und Networks 36. OpenXS GmbH 37. Pott Kabelservice GmbH 38. QSC AG

Drucksache 18/ 3179 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 39. RWE FiberNet GmbH 40. Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag 41. Schleswig-Holsteinischer Landkreistag 42. Snellstar GmbH 43. Städteverband Schleswig-Holstein 44. Stadtwerke Flensburg GmbH 45. Stadtwerke Geesthacht GmbH 46. Stadtwerke Itzehoe GmbH 47. Stadtwerke Lübeck GmbH 48. Stadtwerke Neumünster GmbH 49. Stadtwerke Rendsburg GmbH 50. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG 51. Telent GmbH 52. TNG Stadtnetz GmbH 53. TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbh 54. Unternehmensverbund Schleswiger Stadtwerke 55. VDE Region Nord e.v. 56. Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (VSHEW) 57. Verband kommunaler Unternehmen e.v. Landesgruppe Nord (VKU) 58. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.v. (vnw) 59. Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH 60. Versatel Deutschland GmbH 61. Vodafone D2 GmbH 62. Wasserverband Nord 63. Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg 64. wilhelm.tel 65. Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH 66. ZVO Energie GmbH 67. Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg Zweckverband für die Breitbandversorgung im mittleren Schleswig-Holstein 8