Handbuch für die Consumer-Anwendung



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Transkript:

Handbuch für die Consumer-Anwendung Hinweise zur Nutzung über www.creditreform.de Version 1.22 Seite 1 von 41

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 4 2 Consumer Anfragen über www.creditreform.de... 5 2.1 Aufrufen der Anfrageseite... 5 2.2 Zugangskennung und Anmelden... 6 2.3 Consumer-Anfrage / Eingabedaten erfassen... 7 2.4 Musterauskunft Consumer Plus mit Geodaten ohne Nachträge... 8 2.5 Anfrage drucken...11 3 Bedeutung der Risikoklasse...12 4 Suchtipps für Consumer-Anfragen (Suchen und Finden)...13 5 Nachträge anzeigen...16 6 Consumer-Feedback Zahlungserfahrungen einliefern...18 6.1 Aufrufen des Consumer-Feedback...18 6.2 Zugangskennung und Anmelden...19 6.2.1 Ihre erste Anmeldung... 20 6.2.2 Ihre persönlichen Daten... 20 6.3 Debitoren...20 6.3.1 Neuen Debitor einrichten... 20 6.3.2 Debitoren bearbeiten... 23 6.3.3 Debitoren verwalten... 24 6.4 Debitorenkonten Import und Export...25 6.4.1 Debitorenkonten importieren... 25 6.4.2 Debitorenkonten exportieren... 27 6.5 Papierkorb...28 6.6 Passwort ändern...29 6.7 Abmelden bei Consumer- Feedback...29 7 Voraussetzungen für die Meldung von Zahlungserfahrungen...30 7.1 Zeitliche Regelung der Aktualisierungen...30 7.2 Meldung von negativen Zahlungsinformationen...30 7.3 Meldung von positiven Zahlungsinformationen...30 7.4 Meldung und Aktualisierung der Rechtsverfolgungsdaten...31 7.5 Tabellarische Übersicht der Meldevoraussetzung...31 7.6 Auszug aus BDSG, 28a...32 8 Adress-Ermittlungsauftrag über Consumer Adresse...34 8.1 Adress-Ermittlungsauftrag erteilen...34 8.2 Bearbeitungsstatus und Adress-Ermittlungsergebnis anzeigen...35 8.3 Support...35 8.4 Ergebnis der Adress-Ermittlung...37 Version 1.22 Seite 2 von 41

9 Passwort ändern...38 10 Abmelden...39 11 Support...41 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Erläuterung des Boniversum-Kontenstatus... 23 Tabelle 2: Inhalte und Formate... 26 Tabelle 3: Zuordnung des Kontostatus nach 28a BDSG... 32 Im Rahmen dieser Anleitung werden die folgenden Markierungen verwendet: Markierung [Suchen] Suchen Wert ändern Bedeutung Wichtige Textpassagen / Anmerkungen Schaltflächen der Anwendung(en) Dialog, bzw. Formular Mögliche Ausprägung von Feldinhalten Hyperlink Version 1.22 Seite 3 von 41

1 Einleitung Diese Beschreibung erklärt Ihnen die Benutzerführung für den Abruf von Consumer Auskünften für das Anfrageportal von Creditreform sowie die Erteilung von Adress- Ermittlungsaufträgen zu einer Privatpersonenadresse. 1.1 Consumer Bonitätsauskünfte Jeder, der Privatpersonen beliefert seien es Handwerker, Händler oder Dienstleister bekommt über die Consumer Auskunft entscheidende Daten zur Bonität seiner Kunden. Die fünf Produktvarianten Consumer Kompakt, Vollstreckung Kompakt, Consumer Plus, Consumer Check und Consumer Premium bieten einen abgestuften Zugriff auf die Privatpersonen-Datenbank. Die Varianten Consumer Plus, Consumer Check und Consumer Premium erlauben auch die Einlieferung eigener Zahlungserfahrungen ( Consumer Feedback ). Aufgrund dieses vertraglich vereinbarten Prinzips der Gegenseitigkeit liefern eine Vielzahl der Kunden eigene Zahlungserfahrungen in die Consumer-Datenbank ein. Der bestehende branchenübergreifende Datenpool, der bereits viele Millionen Einträge hat, wird somit laufend mit weiteren aktuellen Zahlungserfahrungen zu Privatpersonen fortgeschrieben. In den Kapiteln 2-5 erfahren Sie, wie Sie die Bonitätsprüfung Ihrer Privatkunden effektiv und sicher vornehmen und eigene Zahlungserfahrungen in die Consumer Datenbank einpflegen können. Die Consumer Auskünfte werden erteilt aus der Datenbank der Firma Creditreform Boniversum GmbH (Neuss), einem Unternehmen der Creditreform-Gruppe. 1.2 Consumer Adresse Aktuelle Adressen zu Ihren Kunden sind ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Kundenbeziehung. Die professionelle Adress-Ermittlung sorgt daher für mehr Effizienz in Marketing, Vertrieb und Forderungsmanagement. Zwei Produktvarianten Datenbankrecherche ohne und mit Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) stehen zur Verfügung. Bei der Datenbankrecherche ohne Einwohnermeldeamtsanfrage findet nach einer Datenbereinigung und anschließender Recherche in Datenbanken zu Sterbefällen und Umzugsdaten die Suche nach neuen Adressen statt. Anschließend wird die Adresse auf ihre Zustellbarkeit geprüft. Bei der Produktvariante mit Einwohnermeldeamtsanfrage findet, falls im ersten, oben beschriebenen Schritt kein Treffer gefunden werden kann, die Anfrage beim Einwohnermeldeamt statt. Im Kapitel 8 erhalten Sie eine Anleitung, wie man den Service Consumer Adresse nutzt. Version 1.22 Seite 4 von 41

2 Consumer Anfragen über www.creditreform.de 2.1 Aufrufen der Anfrageseite Wenn Sie eine Bonitätsauskunft über eine oder mehrere Privatpersonen abrufen wollen, rufen Sie in Ihrem Browser die Adresse https://consumer.boniversum.de auf oder klicken Sie auf der Homepage Ihrer Creditreform-Geschäftsstelle bzw. auf www.creditreform.de im Bereich [Login] entweder den Button [CrefoDirect] oder den Button [Privatpersonenauskunft] an. Sie sollten als Internetbrowser entweder den Microsoft Internet Explorer ab Version 6 bzw. Mozilla Firefox ab Version 2 nutzen. Version 1.22 Seite 5 von 41

2.2 Zugangskennung und Anmelden Nachdem Sie die Anfrageseite aufgerufen haben, werden Sie aufgefordert Ihre Zugangsdaten einzugeben. Vor der erstmaligen Nutzung haben Sie dazu von Ihrer zuständigen Creditreform-Geschäftsstelle eine Benutzerkennung und ein Passwort erhalten. Sie erhalten für Consumer-Anfragen eine separate Consumer-Benutzerkennung. Die Zugangskennung für andere Anwendungen (z.b. CrefoScore, CrefoConnect, Internet- Firmenauskünfte) können Sie hier leider nicht verwenden. Hier geben Sie für das Login Ihre Benutzer-kennung und Ihr Passwort ein. Die Benutzerkennung ist entweder 7-stellig (alphanumerisch, beginnend mit VC oder CR) oder 12- stellig (numerisch). Nach der Eingabe der Daten schließen Sie die Angaben durch einen Klick auf [Abschicken] ab. Bitte ändern Sie nach dem ersten erfolgreichen Anmelden aus Sicherheitsgründen Ihr Passwort. Wie Sie Ihr Passwort ändern können, erfahren Sie in Kapitel 7. Bitte beachten Sie, dass die hier abgerufenen Auskünfte kostenpflichtig sind. Informationen zu den Preisen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Version 1.22 Seite 6 von 41

2.3 Consumer-Anfrage / Eingabedaten erfassen Hier befinden Sie sich nach dem Login in der Eingabemaske der Consumer-Auskunft. Sie können direkt mit der Bonitätsabfrage beginnen. Geben Sie jetzt alle Ihnen vorliegenden Daten zu der zu prüfenden Person ein und starten Ihre Anfrage durch den Klick auf [Abschicken]. Alle mit * gekennzeichneten Felder sind PFLICHTFELDER und müssen ausgefüllt werden. Eine Ausnahme bildet die 2. Adresse, die optional ausgefüllt werden kann. Wird sie ausgefüllt, werden die mit * gekennzeichneten Felder automatisch zu PFLICHTFELDERN. Eine sichere automatische Identifizierung der angefragten Person kann nur erfolgen, wenn möglichst viele und zutreffende Angaben zur Person gemacht werden. Vor allem das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse haben einen hohen Einfluss auf den Erfolg der Suche. Deshalb sollten Sie auch bekannte Voranschriften eintragen, da diese gerade bei erst kürzlich zurückliegenden Umzügen die Trefferwahrscheinlichkeit erhöhen. Das Feld Berechtigtes Interesse muss aus datenschutzrechtlichen Gründen bei jeder Anfrage ausgefüllt werden. Den Anfragegrund wählen Sie mit dem Dropdown-Feld aus. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die genaue Identifizierung der angefragten Person erforderlich: Abkürzungen für Vornamen, wie z.b. A. für Andreas reichen daher nicht aus und können zu falschen oder unvollständigen Auskünften führen. Der folgende Hinweis gilt nur, wenn vertraglich mit Creditreform vereinbart wurde, dass das Produkt Consumer Premium abgerufen werden kann: Das Feld Einwilligungsklausel muss ebenfalls ausgefüllt werden. Hat Ihr Kunde die Boniversum-Einwilligungsklausel / Informationsklausel in Ihren Antrags- /Vertragsunterlagen unterschrieben, so muss das Feld aktiviert werden. Die Anfrage wird dann als Antrags-Datensatz in der Datenbank gespeichert und steht auch anderen Nutzern als Teil späterer Auskünfte über diese Person zur Verfügung. Diese durch Ihren Kunden unterschriebene Einwilligungsklausel zur Übermittlung dieser Positivdaten ist notwendig bei allen Nutzern der Consumer-Auskunft, die nicht Geschäftsvorfälle nach 1 Abs 2, Nr. 2, 8 oder 9 KWG prüfen, d.h. in allen Branchen außer im Banken- Bereich (Eröffnung von Bankkonten mit Dispo-Funktion, Geld- oder Raten-Kredite, Kreditkarten usw., hier empfiehlt Creditreform den Einsatz einer Informationsklausel). Liegt Ihnen die Einwilligungs- bzw. Informationsklausel nicht unterschrieben vor ( Einwilligungsklausel nicht gegeben ) wird das Feld entsprechend ausgefüllt. Alle Auskunfteien sind nach 33 Abs. 1 BDSG verpflichtet, den Betroffenen schriftlich über die Speicherung personenbezogener Daten zu informieren, sobald zum ersten Mal gespeicherte Daten über ihn an einen Dritten übermittelt werden und der Betroffene nicht auf anderem Weg Kenntnis über die Datenspeicherung erhalten hat. Version 1.22 Seite 7 von 41

2.4 Musterauskunft Consumer Plus mit Geodaten ohne Nachträge Bitte beachten Sie für Ihre Kreditentscheidung die Erläuterung zur Risikoklasse in der Musterauskunft sowie die Hinweise in Kapitel 3 zur Bedeutung von Risikoklasse und Krediturteil. Version 1.22 Seite 8 von 41

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2.5 Anfrage drucken Über die Druckfunktion in der Auskunft wird direkt ein PDF erzeugt, dass über den Adobe Acrobat Reader angezeigt werden kann. Alternativ können Sie das erzeugte PDF in einem Ordner/Laufwerk ihrer Wahl abspeichern. Wenn Sie ein Anfrageergebnis ausdrucken wollen, nutzen Sie die Druckfunktion Ihres Browsers unter [Datei], [Drucken]. Version 1.22 Seite 11 von 41

3 Bedeutung der Risikoklasse Die Bestimmung der Risikoklasse erfolgt in der folgenden Tabelle von oben nach unten. Sobald ein Kriterium zutrifft, ergibt sich daraus die Risikoklasse. Risikoklasse Beschreibung Kriterien 6 5 4 3 Die Person ist bekannt, harte Negativmerkmale Die Person ist bekannt, Forderungsausfall oder deutlicher Zahlungsverzug Die Person ist bekannt, Zahlungsverzug Die Person ist bekannt, leichter Zahlungsverzug Gerichtliche Merkmale Boniversum-Datenbestand gerichtlich im 1. Jahr Creditreform Inkasso Langzeitüberwachung laufend Creditreform Inkasso abgeschlossene Langzeitüberwachung im 1. Jahr Insolvenzverfahren mit erteilter Restschuldbefreiung im 1. Jahr Boniversum-Datenbestand gerichtlich im 2. Jahr Boniversum-Datenbestand Konto mit erheblichen Zahlungsstörungen im 1. Jahr Creditreform Inkasso abgeschlossene Langzeitüberwachung im 2. Jahr Creditreform Inkasso laufend (kfm.) Creditreform Inkasso kfm. abgeschlossen im 1. Jahr Boniversum-Datenbestand gerichtlich im 3. Jahr Boniversum-Datenbestand Konto mit erheblichen Zahlungsstörungen im 2. Jahr Boniversum-Datenbestand Konto mit Zahlungsstörung im 1. und 2. Jahr Creditreform Inkasso abgeschl. Langzeitüberwachung im 3. Jahr Creditreform Inkasso laufend (kfm.) Creditreform Inkasso kfm. abgeschl. im 1. Jahr Creditreform Inkasso kfm. abgeschl. im 2. Jahr 2 Keine aktuellen Beanstandungen bzw. Haushalt bekannt Keine aktuellen Beanstandungen bzw. Haushalt bekannt Boniversum-Datenbestand gerichtlich im 4. Jahr Boniversum-Datenbestand mit Zahlungsstörungen im 3. und 4. Jahr Boniversum-Datenbestand Konto mit erheblichen Zahlungsstörungen im 3. und 4. Jahr Creditreform Inkasso abgeschl. Langzeitüberwachung im 4. Jahr Creditreform Inkasso kfm. abgeschl. im 3. und 4. Jahr Haushaltseintrag im Telefonverzeichnis 1 Die Person ist bekannt, keine Beanstandungen oder gute Bonität Die Person ist bekannt, keine Beanstandungen oder gute Bonität Firmenbeteiligung bekannte Adresse Person eingetragen im Telefonverzeichnis Antragsdatensatz positive Zahlungserfahrungen (abgeschlossen oder laufend) 0 - Ein Risikoklasse wird nicht vergeben Eine Risikoklasse wird nicht vergeben Insolvenzverfahren mit erteilter Restschuldbefreiung älter als 1 Jahr Person wurde im Bestand nicht identifiziert Eine Auskunftserteilung zur angefragten Person ist aktuell nicht möglich Version 1.22 Seite 12 von 41

Eine Entscheidung für die Annahme und Abwicklung eines Geschäftes mit Ihren Kunden ist von unterschiedlichen Einflussgrößen abhängig. Diese tabellarische Übersicht kann nur begleitende Anhaltspunkte liefern. Bitte verwenden Sie für Ihre Kreditentscheidung daher nicht nur die Informationen aus der Consumer Auskunft (wie das Kapitel Bonität mit der Risikoklasse und deren Erklärung), sondern auch Ihnen außerhalb der Auskunft vorliegende Informationen. 4 Suchtipps für Consumer-Anfragen (Suchen und Finden) Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie die Suchergebnisse bei einer Consumer Anfrage verbessern können. Grundsätzliches: Der Stern * kennzeichnet die notwendigen Pflichtfelder für die Suche. Die durch einen gekennzeichneten Drop-Down-Felder können Sie sowohl mit der Maus, mit den Cursortasten als auch mit den Anfangsbuchstaben der Einträge bedienen. Handelt es sich postalisch um eine Adresse, für die es keine Hausnummer gibt (Sonderfälle, vor allem in ländlichen Gebieten), dann geben Sie bitte bei der Suche als Hausnummer die Zahl 1 ein. Tipps zur leichteren Eingabe: Inhaltliches: Klicken Sie mit der Maus auf das Feld "Geschäftszeichen", die weiteren Felder können Sie statt mit der Maus auch mit der Tab-Taste (Tabulator) erreichen, dann ist eine flüssigere Texteingabe möglich. Im Feld "Anrede" ist statt der Auswahl mit der Maus auch die Eingabe über die Tasten "H" für "Herr" und "F" für "Frau" möglich. Im Feld "Berechtigtes Interesse" ist statt der Auswahl mit der Maus auch die Tasteneingabe K für Kreditwürdigkeitsprüfung, F für Forderungseinzug und V für Versicherungsvertrag möglich. Consumer ist ein Dialogsystem und verwendet eine automatische Identifizierung. Eine sichere automatische Identifizierung der angefragten Person kann nur erfolgen, wenn möglichst viele und zutreffende Angaben zur Person gemacht werden. Vor allem das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse haben einen hohen Einfluss auf den Erfolg der Suche. Wenn bekannt, sollten auch eine Voradresse angegeben werden. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die genaue Identifizierung der angefragten Person erforderlich. Bitte füllen Sie aus diesem Grund die vorgegebenen Anfragefelder möglichst vollständig aus und klicken Sie dann auf [Abschicken]. Version 1.22 Seite 13 von 41

Geschäftszeichen Eine maximal 20-stellige alphanumerische Antragsnummer als Zuordnungsmerkmal. Geben Sie hier die Auftrags-, Kunden-, Aktennummer oder auch den Kundennamen ein, den Sie für die Zuordnung der Auskunft zu Ihren eigenen Unterlagen benötigen. Berechtigtes Interesse Eine Anfrage ist laut 10 BDSG nur dann zulässig, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Anrede Die Anrede ist ein wichtiger Bestandteil des Namens und hat Einfluss auf das Suchergebnis. Das Geschlecht einer Person ist nicht immer aus dem Vornamen zu erkennen. Dies ist vor allem bei ausländischen Vornamen der Fall, sowie bei Vornamen die für beide Geschlechter gelten (z.b. Toni). Bitte geben Sie 'unbekannt' nur dann ein, wenn Ihnen tatsächlich keine Anrede / kein Geschlecht der gesuchten Person bekannt ist. Nachname Bei Doppelnamen wie 'Müller-Lüdenscheid' ist die Reihenfolge der Namensteile und die Eingabe des Bindestrichs nicht relevant. Ein Ergebnis erzielen Sie auch bei 'Müller Lüdenscheid' und 'Lüdenscheid Müller'. Namenszusätze wie 'Graf von', 'von', 'auf der', 'Freiherr von' oder ähnliches sollten ebenfalls hier eingetragen werden, da sie Bestandteil des Nachnamens sind. Gleiches gilt für 'Senior' oder 'Junior'. Vorname / zweiter Vorname Vornamen haben mindestens zwei Buchstaben. Sind Ihnen mehrere Vornamen bekannt, dann geben Sie alle Vornamen bei der Suche an. Die Reihenfolge der Vornamen in der Anfragemaske ist ohne Auswirkung auf das Suchergebnis. Straße Die komplette Adresse wird zur Suche verwendet und sollte daher vollständig und richtig eingegeben werden. Bei kleineren Schreibfehlern wird die Adresse automatisch korrigiert. Diese korrigierte Version ist Teil der Auskunft. Lässt sich jedoch aus der Schreibweise keine eindeutige Anschrift ermitteln, so erhalten Sie im Ergebnis einen entsprechenden Hinweis. Hausnummer Bei Adressen von Gebäudekomplexen, z.b. 28-30 geben Sie die Hausnummer bitte auch so an. Auch Buchstaben hinter der Hausnummer sollten mit eingegeben werden. Handelt es sich postalisch um eine Adresse, für die es keine Hausnummer gibt (Sonderfälle, vor allem in ländlichen Gebieten), dann geben Sie bitte bei der Suche als Hausnummer die Zahl 1 ein. Postleitzahl Die Postleitzahl bitte genau angeben. Da die Postleitzahl immer 5-stellig sein muss, müssen auch führende Nullen mit angegeben werden. Ort Auch hier gilt die Regel, dass bei Orts-Doppelnamen sowohl mit der gesamten Ortsbezeichnung als auch mit jedem Namensteil einzeln gesucht werden kann. Zum Beispiel können Sie anstatt mit 'Risum-Lindholm' auch mit 'Risum' oder auch mit 'Lindholm' suchen. Dann muss jedoch die Postleitzahl stimmen. Nur Ortsteilnamen sind nicht zu verwenden, wie z.b. Kreuzberg für Berlin-Kreuzberg. Version 1.22 Seite 14 von 41

Geburtsdatum Für eine automatische Identifikation von Personen ist das Geburtsdatum sehr wichtig, um ein gesichertes und zuverlässiges Ergebnis zu erhalten. Sofern Ihnen das Geburtsdatum bekannt ist, geben Sie es in jedem Fall mit ein. Das Eingabeformat für das Geburtsdatum ist TT.MM.JJJJ'. z.b. 17.12.1956. Geburtsname Der Geburtsname hat ebenfalls Einfluss auf die Suche, da eine Person auch anhand ihres Geburtsnamens identifiziert werden kann. Zweite Anschrift Sofern Ihnen eine weitere Anschrift der gesuchten Person bekannt ist, können Sie diese Angaben hier machen. Bitte beachten Sie dabei, dass diese jedoch vollständig eingegeben werden muss. Einwilligungsklausel (nur für Consumer Premium) Geben Sie hier nur dann 'Einwilligung gegeben' an, wenn Sie als Nutzer von Consumer Premium eine Einwilligungs- bzw. Informationsklausel eingeführt haben und diese Klausel von Ihrem Kunden unterschrieben wurde. Diese unterschriebene Einwilligungsklausel zur Übermittlung von Positivdaten ist notwendig bei allen Nutzern der Consumer-Auskunft, die nicht Geschäftsvorfälle nach 1 Abs 2, Nr. 2, 8 oder 9 KWG prüfen, d.h. in allen Branchen außer im Banken-Bereich (Eröffnung von Bankkonten mit Dispo-Funktion, Geld- oder Raten-Kredite, Kreditkarten usw., hier empfiehlt Creditreform den Einsatz einer Informationsklausel). Version 1.22 Seite 15 von 41

5 Nachträge anzeigen Wenn Sie für diese Funktion freigeschaltet sind, wird Ihnen unter diesem Menüpunkt zu einer abgefragten Person innerhalb der folgenden sechs Monate jeder Nachtrag 1 als.pdf- Download zur Verfügung gestellt. Sie erhalten zur Information über die Lieferung eines Nachtrages eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. 1 Voraussetzung für den Erhalt von Nachträgen zu einer abgefragten Person ist ein bestehendes Dauerschuldverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Kunden. Version 1.22 Seite 16 von 41

Hier sehen Sie das Beispiel für einen Nachtrag: Version 1.22 Seite 17 von 41

6 Consumer-Feedback Zahlungserfahrungen einliefern Aufgrund des vertraglich vereinbarten Prinzips der Gegenseitigkeit liefern eine Vielzahl unserer Kunden eigene Zahlungserfahrungen in die Consumer- Datenbank ein. Der bestehende Branchen übergreifende Datenpool, der bereits viele Millionen Einträge hat, wird somit laufend mit weiteren aktuellen Zahlungserfahrungen zu Privatpersonen fortgeschrieben. Wenn Sie Nutzer der Auskunftsvarianten Consumer Plus, Consumer Check bzw. Consumer Premium sind, haben Sie sich vertraglich dazu verpflichtet, Ihre eigenen Zahlungsinformationen/Debitorenkonten in den Datenpool einzuliefern und zu aktualisieren. Die von Ihnen erfassten Daten werden zum Ende des Monats eingelesen und aktiviert. 6.1 Aufrufen des Consumer-Feedback Um Zahlungsinformationen über eine oder mehrere Privatpersonen einzuliefern, rufen Sie in Ihrem Browser die Adresse auf: www.consumer.boniversum.de Für eine erfolgreiche Anwendung nutzen Sie bitte einen der folgenden Browser: Internet Explorer ab Version 7.x Mozilla Firefox ab Version 5.x Opera ab Version 10.x Google Chrome ab Version 12.x Sie können von der Consumer-Anfrage Seite direkt zur Consumer-Feedback Anwendung wechseln. Klicken Sie in der Hauptnavigation auf [Consumer Feedback] und anschließend auf [Consumer-Feedback aufrufen], um die Anwendung zu starten. Version 1.22 Seite 18 von 41

Die Consumer- Feedback Oberfläche ist in vier Bereiche unterteilt: 1 2 3 1 Hauptnavigation: der Leitfaden der Anwendung. Durch das Anklicken der einzelnen Kategorien können Sie Ihre Arbeitsschritte wechseln. 2 Arbeitsbereich: hier nehmen Sie Ihre Aktivitäten vor. 3 Meta-Navigation: diese Dokumentation ist unter [Hilfe] in digitaler Form verfügbar 6.2 Zugangskennung und Anmelden Für die Nutzung der Anwendung Consumer -Feedback erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrer Benutzerkennung (12-stellig, numerisch). Bitte nutzen Sie das gleiche Passwort, wie für Ihre Anmeldung in Consumer -Browser Anfragen. Das Passwort muss mindestens eine Zahl, einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben (keine Umlaute ä,ö,ü,ß) und insgesamt mindestens 6 und maximal 16 Zeichen enthalten. Sollten Sie Ihr Kennwort nicht (mehr) kennen, so wenden Sie sich bitte an unser Boniversum Helpdesk (Sie finden die Kontaktdaten im Kapitel 5. Kontakt). Geben Sie bitte Ihren Benutzernamen und das Passwort in die Eingabefläche im Arbeitsbereich ein. Nach der Eingabe der Daten schließen Sie die Anmeldung durch einen Klick auf [Anmelden] ab. Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Sie alle drei Monate gebeten, Ihr Passwort zu ändern. Sie werden bei der Anmeldung darauf aufmerksam gemacht. Version 1.22 Seite 19 von 41

6.2.1 Ihre erste Anmeldung Bei der ersten Anmeldung werden Sie aufgefordert Ihre persönlichen Angaben zu ergänzen. Für eine bessere Zusammenarbeit benötigen wir Ihre Kontaktdaten. Falls Sie diesen Schritt bei der ersten Anmeldung überspringen möchten, wird er sich bei der nächsten Anmeldung wiederholen. 6.2.2 Ihre persönlichen Daten Klicken Sie in der Hauptnavigation auf [Consumer Feedback], um eine Übersicht von Ihren persönlichen Daten wie Benutzerkennung, Portfolios etc. zu erhalten. 6.3 Debitoren 6.3.1 Neuen Debitor einrichten Wählen Sie in der Hauptnavigation [Debitoren] aus und anschließend [Debitorenkonten]. In Schritt 1 tragen Sie die personenbezogenen Daten zu Ihrem Debitor ein. Sie können den integrierten Kalender nutzen, um die Datumsfelder einzugeben. Klicken Sie dann auf [Weiter]. Die mit Sternchen (*) markierten Felder sind Pflichtangaben. Version 1.22 Seite 20 von 41

In Schritt 2 ordnen Sie das Debitorenkonto dem zugehörigen Portfolio zu. In der Regel liegt Ihnen nur ein Portfolio vor. Klicken Sie dann auf [Weiter]. Konto: Dieser Begriff steht für eine Informationseinheit, die Ihre positiven oder negativen Zahlungserfahrungen zu einem Kunden abbildet. In Schritt 3 tragen Sie die Informationen zum Debitor aus Ihrer Buchhaltung ein. Klicken Sie im Feld Kontostatus das Dropdown- Feld an, um den Status des Debitorenkontos zu bestimmten. Die Bedeutung der einzelnen Status finden Sie in der Tabelle T1 Erläuterung des Kontenstatus. Klicken Sie dann auf [Fertig stellen]. Die Dropdown- Felder ermöglichen Ihnen die Auswahl der richtigen Option. Das Feld Kontostatus vom steht für das Datum, an dem der Status vergeben wurde. Die Kontonummer muss eine eindeutige Identifikationsnummer, wie Aktenzeichen, Vorgangs- oder Rechnungsnummer sein. Sie wird einmalig vergeben und kann nicht verändert werden. Status Kurzdefinition Erläuterung KUN Konto (unbekannter Status) Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine positive oder negative Beurteilung über das Kundenkonto abzugeben. K00 positiv laufendes Konto Zahlungen sind bereits im Vorfeld oder innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels geleistet worden. Kundenkonto hat einen Saldo innerhalb des Überziehungslimits. KGP Konto geschlossen positiv Ordnungsgemäß gekündigter Vertrag ohne Außenstände. KVZ Kontohalter unbekannt verzogen Kunde ist unter der bekannten Adresse nicht mehr erreichbar. KVS Kontohalter verstorben Kunde ist verstorben. KWM Konto Widerspruch Kunde hat Widerspruch zu einem Mahnbescheid Version 1.22 Seite 21 von 41

KWV gegen Mahnbescheid Konto Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt. Kunde hat Widerspruch zu einem Vollstreckungsbescheid eingelegt. K30 Konto 30 Tage im Rückstand Kundenkonto ist 30 Tage im Rückstand K60 Konto 60 Tage im Rückstand Kundenkonto ist 60 Tage im Rückstand K90 Konto 90 und mehr Tage im Rückstand Kundenkonto ist 90 und mehr Tage im Rückstand KFL Konto fällig gestellt, Leistungsende Letzte Maßnahme vor Einleitung der weiteren Rechtsmittel zur Erlangung der ausstehenden Forderung. Leistungsbeendigung von Seiten des Datenpoolteilnehmers KFI Konto fällig gestellt, Inkassoabgabe Abgabe der Forderung zum Inkasso (intern/extern) aufgrund des Verzugs/Vertragsbruchs KBI Konto bezahlt nach Inkasso Forderung wurde erfolgreich durch die Inkassoverfahren abgeschlossen. KAF KGI KAI Konto ausgebucht nach Fälligstellung Konto geschlossen nach erfolglosem Inkasso Konto ausgebucht nach erfolglosem Inkasso Forderung wurde nach der Fälligstellung als uneinbringbar ausgebucht. Forderung wurde nach der erfolglosen Forderungsabgabe zum Inkasso geschlossen. Forderung wurde nach einem erfolglosen Inkassoverfahren ausgebucht. (außergerichtlich) KGM Konto gerichtl. Mahnverfahren Forderung befindet sich im gerichtlichen Mahnverfahren. KMB Konto Mahnbescheid Mahnbescheid wurde beantragt bzw. zugestellt. KVB Konto Vollstreckungsbescheid Vollstreckungsbescheid wurde beantragt bzw. zugestellt. KGG Konto geschlossen gerichtlich Kundenkonto wurde nach einem gerichtlichen Mahnverfahren geschlossen. KAG Konto ausgebucht gerichtlich Kundenkonto wurde nach einem erfolglosen gerichtlichen Mahnverfahren ausgebucht. KHA Konto Haftanordnung Haftanordnung wurde zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung erlassen. KEV Konto eidesstattliche Versicherung Schuldner hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. KZW Konto Zwangsvollstreckung/ Lohnpfändung Zwangsvollstreckung in das bewegliche/unbewegliche Vermögen wurde angeordnet. Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses wurde erteilt. KFP Konto fruchtlose Pfändung Zwangsvollstreckungsauftrag ergab eine fruchtlose Pfändung. KLI Konto laufendes Insolvenzverfahren Es besteht ein laufendes Insolvenzverfahren (alle Verfahrensstufen). Version 1.22 Seite 22 von 41

KIE KRB Konto Insolvenzverfahren erfolglos/ Restschuldbefreiung nicht erteilt Konto Restschuldbefreiung laut Insolvenzverordnung Insolvenzverfahren wurde abgewiesen bzw. die Restschuldbefreiung wurde nicht erteilt. Restschuldbefreiung wurde erteilt. Tabelle 1: Erläuterung des Boniversum-Kontenstatus 6.3.2 Debitoren bearbeiten Klicken Sie in der Hauptnavigation auf [Debitoren]. Im Arbeitsbereich erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen angelegten Debitoren. Für die Bearbeitung der Debitorendaten klicken Sie auf den betreffenden Debitorennamen. Unter [Daten zur Person] können Sie die personenbezogenen Daten bearbeiten. Klicken Sie auf [OK], um die Bearbeitung abzuschließen und zurück zur Debitoren- Übersicht zu kommen. Wenn Sie weitere Bearbeitungsschritte in diesem Arbeitsbereich vornehmen möchten, klicken Sie auf [Übernehmen]. Zu jedem Debitor können Sie mehrere Konten anlegen. Klicken Sie auf [Konten], um eine Übersicht aller Konten des Debitors zu erhalten. Zur Bearbeitung des Kontos wählen Sie eine Kontonummer aus und klicken Sie diese an. Sie können ein Konto einem anderen Debitor neu zuordnen. Suchen Sie unter [Konten] die betreffende Zeile im Arbeitsbereich aus. Setzen Sie ein Häkchen und klicken Sie auf [Konten neu zuord- Version 1.22 Seite 23 von 41

nen]. Anschließend wählen Sie den Debitor aus, dem das Konto zugewiesen wird. Schließen Sie den Vorgang mit dem Klick auf [Zuordnen] ab. 6.3.3 Debitoren verwalten Sie haben die Möglichkeit, Ihre Debitorenliste zu verwalten. Klicken Sie in der Hauptnavigation den Punkt [Debitoren] an, um eine Übersicht aller von Ihnen angelegten Debitoren zu erhalten. Für eine schnellere Suche des Debitors wählen Sie im Dropdown- Feld Suchennach ein Suchkriterium (Name, Straße, PLZ, Ort) aus und geben Sie im Feld [Inhalt] das dazugehörige Schlagwort ein. Das Ausrufezeichen zeigt an, dass der Filter für ein Kriterium gesetzt ist. Klicken Sie diesen Button, um den Filter zurückzusetzen. Für eine bessere Übersicht können Sie die einzelnen Spalten auf- und absteigend sortieren. Dafür klicken Sie die Pfeile neben der Spaltenüberschrift an. Version 1.22 Seite 24 von 41

Nach BDSG 35 sind wir verpflichtet, Daten über erledigte Sachverhalte am Ende des dritten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr zu löschen. Diese Debitorenkonten sind mit markiert. Für eine Übersicht der betroffenen Debitorenkonten können Sie im Dropdown- Feld Suchen nach nach Konto geschlossen (älter als 3 Jahre) sortieren. Setzen Sie ein Häkchen und klicken Sie anschließend auf [Konten löschen], falls das erledigte Debitorenkonto entfernt werden soll. Um sich mit der Anwendung vertraut zu machen, besteht die Möglichkeit, Testdebitoren anzulegen. Folgende Nachnamen können Sie hierzu verwenden: Mustermann Musterfrau Test Beispiel 6.4 Debitorenkonten Import und Export 6.4.1 Debitorenkonten importieren Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zahlungserfahrungen auch als Datei an uns zu übermitteln und zu aktualisieren. Klicken Sie in der Navigation auf [Debitorenkonten] und wählen Sie den Unterpunkt [Importieren]. Orientieren Sie sich beim Erstellen der Datei an den Formaten der Beispieldateien. Gehen Sie auf [Dateiauswahl] und wählen Sie die Datei aus. Anschließend klicken Sie auf [Datei übertragen]. Die Datei ist nur mit der Kopfzeile (Feldüberschrift) gültig. Die Datei ist im.csv oder.txt Format zulässig Die einzelnen Felder müssen mit einem Semikolon ';' getrennt werden. Version 1.22 Seite 25 von 41

Feldname Pflichtfeld Feldlänge Felderläuterung Kontonummer Textfeld 30 Dem Geschäftsvorgang eindeutig zugeordnete ID-Nummer (z.b. Rechnungs-, Kunden-, Vertragsnummer oder Aktenzeichen) Anrede Textfeld 02 01: Herr 02: Frau 05: Unbekannt Nachname Textfeld 30 Nachname(n) des Debitors Vorname Textfeld 30 Vorname(n) Geburtsdatum Datum 10 Geburtsdatum Strasse Textfeld 46 Straßenname Hausnummer Textfeld 12 Hausnummer PLZ Textfeld 05 Postleitzahl Ort Textfeld 40 Ort Kunde seit: Datum 10 Datum des Vertragsabschlusses bzw. der Kontoeröffnung zwischen Ihnen und dem Kunden Kontostatus vom: Datum 10 Datum, an dem der Kontostatus vergeben wurde. Kontostatus Textfeld 03 Status des Debitorenkontos. (siehe Kapitel 6.3.1 Tabelle 1 ) Saldo Betrag 16,2 Höhe des ausstehenden Kontosaldos am Erstellungsdatum der Lieferdatei. Der Betrag enthält den Rückstandssaldo, alle belasteten und durch den Rückstand verursachten Kosten. Saldotyp Textfeld 02 01: Haben 02: Soll Einwilligungsklausel Textfeld 01 0: Einwilligung nicht gegeben 1: Einwilligung gegeben 1) -erforderlich 2) Betrag: Textfeld: Datum: Numerisch, 0-9, leer bei unbekannten Werten Groß-Kleinbuchstaben, 0-9, leer bei unbekannten Werten Numerisch, 0-9, Format TT.MM.JJJJ, leer bei unbekannten Werten Tabelle 2: Inhalte und Formate Version 1.22 Seite 26 von 41

Im zweiten Schritt klicken Sie auf [Import starten], um die Datei in den Boniversum- Datenpool zu übertragen. Sie können Ihre erstmaligen Übermittlungen und die Aktualisierungen der schon gemeldeten Zahlungserfahrungen in einer gemeinsamen Datei importieren. Im Arbeitsbereich sehen Sie die Übersicht der von Ihnen importierten Debitorenkonten. Diese werden auf die richtige Formatierung überprüft. Mit markierten Debitorenkonten entsprechen nicht dem vorgegebenen Format. Drücken Sie auf [Fertig stellen], um den Import abzuschließen. Korrigieren Sie bitte im Anschluss die Fehler in Ihrer Datei und importieren Sie die Datei erneut. 6.4.2 Debitorenkonten exportieren Sie haben die Möglichkeit, Ihre in Consumer- Feedback eingepflegten Debitorenkonten auch als Datei zu exportieren. Wählen Sie im Dropdown-Feld Ihr Betriebssystem und klicken Sie auf [Export starten]. Version 1.22 Seite 27 von 41

6.5 Papierkorb Zum Löschen des Debitors wählen Sie in der Hauptnavigation den Menüpunkt [Debitoren]. Suchen Sie den Debitor aus und klicken Sie im Anschluss auf [Debitor löschen]. Klicken Sie auf [Löschen], um den Debitor in den Papierkorb zu verschieben. Um ein Konto zu löschen, klicken Sie in der Hauptnavigation auf [Debitoren]. Wählen Sie den Debitor, dem das zu löschende Konto zugewiesen ist. Unter [Konten] suchen Sie die betreffende Zeile im Arbeitsbereich aus. Setzen Sie ein Häkchen und klicken Sie anschließend auf [Konten löschen], um den Löschvorgang zu beenden. Klicken Sie in der Hauptnavigation auf den Menüpunkt [Papierkorb]. Sie erhalten eine Übersicht über alle gelöschten Konten. Um eine Löschung rückgängig zu machen, markieren Sie die entsprechende Zeile mit einem Häkchen und klicken Sie auf [Wiederherstellen]. Die endgültige Löschung der Papierkorbinhalte findet in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch statt. Version 1.22 Seite 28 von 41

6.6 Passwort ändern Klicken Sie auf den Menüpunkt [Passwort ändern]. Hier können Sie Ihr altes Passwort durch ein Neues ersetzen. 6.7 Abmelden bei Consumer- Feedback Durch den Klick auf [Abmelden] in der Navigationsleiste können Sie die Anwendung verlassen. Bitte nutzen Sie diesen Button, um Ihren Zugang vor Missbrauch zu schützen. Nach 30 Minuten Inaktivität findet aus Sicherheitsgründen das automatische Abmelden statt. Version 1.22 Seite 29 von 41

7 Voraussetzungen für die Meldung von Zahlungserfahrungen 7.1 Zeitliche Regelung der Aktualisierungen Um einen geregelten und zuverlässigen Ablauf der Aktualisierungen zu gewährleisten, sind Sie verpflichtet, diesen Aktualisierungsrhythmus und bestimmte Aktualisierungsregeln einzuhalten: Veränderungen bei bereits gemeldeten Zahlungserfahrungen neuen Zahlungserfahrungen erfolgen monatlich. (z. B. Teil-, Vollausgleich offener Forderungen, Veränderungen der Kredithöhe, nachträgliche Adressänderungen etc.) sind nach Bekanntwerden innerhalb von 30 Tagen anzugeben. 7.2 Meldung von negativen Zahlungsinformationen Der 28a (1) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene negative Zahlungserfahrungen an Auskunfteien übermittelt werden können (Kapitel 4.6, 28a, 4a). Eine Einmeldung von negativen Zahlungsinformationen ist zunächst dann möglich, wenn ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil oder ein sonstiger Schuldtitel oder eine nicht bestrittene Insolvenzforderung vorliegt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Schuldner eine Forderung ausdrücklich anerkannt hat, dann ist auch die Übermittlung von Raten- und Stundungsvereinbarungen zulässig. Schließlich ist die Übermittlung von Forderungen an Auskunfteien auch dann ohne weiteres möglich (hier 28a (1) Ziff. 4 BDSG), wenn das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann (z.b. bei Dauerschuldverhältnissen) und der Poolkunde den Betroffenen über die vorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Diese Information des Kontohalters kann z.b. allgemein in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen. Einer Einschränkung unterliegt die Datenübermittlung an Auskunfteien in allen anderen Fällen offener Forderungen (hier 28a (1) Ziff. 5 BDSG). 7.3 Meldung von positiven Zahlungsinformationen Zur Übermittlung von positiven Zahlungserfahrungen (Beantragung, Aufnahme, vereinbarungsgemäße Abwicklung und Beendigung einer Geschäftsverbindung) ist gem. 4 BDSG die Einwilligung des Kontohalters notwendig. Einwilligung zur Datenübermittlung an die Creditreform Boniversum GmbH (Beispiel) Ich willige ein, dass die Firma (Name, Adresse) der Auskunftei Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss (nachfolgend Boniversum genannt) Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.b. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) und Beendigung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die Firma (Name) Boniversum auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Abwicklung (z.b. Kündigung des Kredites, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch meine schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Boniversum speichert und übermittelt die Daten, um den bei ihr anfragenden Teilnehmern (Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben sowie den in Vorleistung tretenden Finanzdienstleister (Versicherungen, Factoringunternehmen) und Telekommunikationsdienstleistern (Telefongesell- Version 1.22 Seite 30 von 41

schaften, Mobilfunkunternehmen, Serviceprovidern, Online-Diensten und Media-Services) Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen deren geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Boniversum stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt Boniversum Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann Boniversum ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich willige ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an Boniversum übermittelt werden. Ich kann Auskunft bei Boniversum über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Boniversum-Auskunftsverfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse von Boniversum lautet: Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Unterschrift Nach 28a (2) BDSG gibt es einen Ausnahmetatbestand für Kreditinstitute bei Geschäften nach 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 8 oder Nr. 9 des Kreditwesengesetzes, hier ist keine explizite Einwilligung des Betroffenen notwendig. Begleitende Voraussetzungen sind allerdings die Unterrichtung des Betroffenen und die Befreiung vom Bankgeheimnis durch den Betroffenen. 7.4 Meldung und Aktualisierung der Rechtsverfolgungsdaten Arbeitet der Poolkunde in der Rechtsverfolgung von Forderungen mit einem externen Dienstleister (Inkassounternehmen, Rechtsanwalt etc.) zusammen oder werden Forderungen verkauft, muss der Poolkunde sicherstellen, dass die Informationen über den weiteren Ablauf und die Ergebnisse der Rechtsverfolgung weiterhin an Boniversum gemeldet werden. Die Melde- und Aktualisierungspflicht kann in diesen Fällen von dem Poolkunden auf seinen Dienstleister übertragen werden. Eine Zuordnung, welcher Kontostatus durch die einzelnen Voraussetzungen des 28a BDSG geliefert werden kann, finden Sie der nachstehenden Übersicht. Zudem enthält die Tabelle die Information, ob ein Status als Erstmeldung oder als Folgemeldung zu einem vorherigen Status an Boniversum gemeldet werden kann. 7.5 Tabellarische Übersicht der Meldevoraussetzung Die markierten Felder zeigen an, dass die Vorraussetzung laut 28a BDSG erfüllt sein muss, um den entsprechenden Kontostatus an Boniversum zu melden. Status 28a (1) Satz 1 28a (1) Satz 2 28a (1) Satz 3 28a (1) Satz 4 28a (1) Satz 5 28a (2) Satz 1 28a (2) Satz 2 KUN K00 KGP KVZ KVS KWM KWV Meldungsart F F F F Version 1.22 Seite 31 von 41

K30 K60 K90 KFL KFI KBI KAF KGI KAI KGM KMB KVB KGG KAG KHA KEV KZW KFP KLI KIE KRB F Tabelle 3: Zuordnung des Kontostatus nach 28a BDSG E= Erstmeldung / F= Folgemeldung In bestimmten Fällen (bei einer Einmeldung gem. 28a (1) Ziffer 4 und Ziffer 5 BDSG muss der Kontohalter vorab über die bevorstehende Einmeldung in den Boniversum-Datenpool informiert werden. Der Verband der Handelsauskunfteien e.v. (VdH) hat dazu eine Musterformulierung für Mahnschreiben erarbeitet: Sollten wir keinen Geldeingang feststellen können, werden wir nach Eintritt der Voraussetzungen des 28 a Abs.1 BDSG die Daten über offene Forderungen an die Creditreform Boniversum GmbH, Neuss melden. Wir weisen Sie hiermit bereits gem. 33 BDSG auf die zukünftige Speicherung dieser Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung hin. 7.6 Auszug aus BDSG, 28a 28a BDSG Datenübermittlung an Auskunfteien geltend ab 01.04.2010, hier nachrichtlich aufgeführt (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und 1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach 794 der Zivilprozessordnung vorliegt, oder Version 1.22 Seite 32 von 41

2. die Forderung nach 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist, oder 3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat, oder 4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder 5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die verantwortliche Stelle selbst die Daten nach 29 verwendet. (2) Zur zukünftigen Übermittlung nach 29 Abs. 2 dürfen Kreditinstitute personenbezogene Daten über die Begründung, ordnungsgemäße Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses betreffend ein Bankgeschäft nach 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 8 oder Nr. 9 des Kreditwesengesetzes an Auskunfteien übermitteln, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung gegenüber dem Interesse der Auskunftei an der Kenntnis der Daten offensichtlich überwiegt. Der Betroffene ist vor Abschluss des Vertrages hierüber zu unterrichten. Satz 1 gilt nicht für Giroverträge, die die Einrichtung eines Kontos ohne Überziehungsmöglichkeit zum Gegenstand haben. Zur zukünftigen Übermittlung nach 29 Abs. 2 ist die Übermittlung von Daten über Verhaltensweisen des Betroffenen, die im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Herstellung von Markttransparenz dienen, an Auskunfteien auch mit Einwilligung des Betroffenen unzulässig. (3) Nachträgliche Änderungen der einer Übermittlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 zugrunde liegenden Tatsachen hat die verantwortliche Stelle der Auskunftei innerhalb von einem Monat nach Kenntniserlangung mitzuteilen, solange die ursprünglich übermittelten Daten bei der Auskunftei gespeichert sind. Die Auskunftei hat die übermittelnde Stelle über die Löschung der ursprünglich übermittelten Daten zu unterrichten. Version 1.22 Seite 33 von 41

8 Adress-Ermittlungsauftrag über Consumer Adresse 8.1 Adress-Ermittlungsauftrag erteilen Im Bereich Consumer Adresse können Sie bei vorliegendem berechtigtem Interesse die aktuelle Adresse zu einer z.b. unbekannt verzogenen Privatperson ermitteln lassen. Für einen Adress-Ermittlungsauftrag werden die bekannten Informationen zum Namen der Person sowie deren letzte bekannte Adresse benötigt. Das Geburtsdatum sowie eine bekannte Voradresse erhöhen die Treffergenauigkeit. Das Produkt Consumer Adresse kann neben einer ausführlichen Suche in unterschiedlichen Datenbeständen zusätzlich auch eine Einwohnermeldeamtsabfrage durchführen. Hier befinden Sie sich im Bereich Consumer Adresse. Im Bereich Adress- Ermittlung wählen Sie das gewünschte Produkt aus und geben Sie alle Ihnen vorliegende Daten zur Person ein. Bestätigen Sie die AGB und schicken Sie Ihren Auftrag durch den Klick auf den Button [Adress- Ermittlungsauftrag erteilen] ab. Nach dem erfolgreichen Versand des Adress-Ermittlungsauftrags erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Auftrags. Die Ermittlung dauert im Durchschnitt fünf (ohne Einwohnermeldeamtsanfrage) bzw. zehn Werktage (mit Einwohnermeldeamtsanfrage). Wenn Sie Ihre Email- Adresse hinterlegt haben, erhalten Sie automatisch eine schriftliche Information per Mail, wenn das Ergebnis Ihres Adress-Ermittlungsauftrags vorliegt. Haben Sie die Datenbankrecherche ohne Einwohnermeldeamtsanfrage gewählt, wird Ihnen nur ein positives Ergebnis in Rechnung gestellt. Kann zu der Person in der Datenbank keine neue Adresse identifiziert werden erhalten Sie keine Rechnung. Haben Sie die Datenbankrecherche mit Einwohnermeldeamtsanfrage gewählt, durchläuft Ihr Auftrag zunächst die Recherche in der Datenbank. Kann hier ein Ergebnis nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung geliefert werden, wird Ihnen nur die Datenbankrecherche ohne Einwohnermeldeamtsanfrage berechnet. Kann hier kein Ergebnis erzielt werden, wird automatisch die Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt gerichtet. In diesem Fall wird Ihnen grundsätzlich der Betrag für die Datenbankrecherche mit Einwohnermeldeamtsanfrage berechnet, unabhängig vom Ergebnis. Version 1.22 Seite 34 von 41

8.2 Bearbeitungsstatus und Adress-Ermittlungsergebnis anzeigen Unter Ergebnisse anzeigen sehen Sie die Ergebnisse zu Ihren erteilten Adress- Ermittlungsaufträgen sowie den Bearbeitungsstatus aller erteilten Aufträge. Durch den Klick auf das [pdf-symbol] in der Spalte Anzeige können Sie sich das Ergebnis der Adress- Ermittlung ansehen. 8.3 Support Unter Ergebnis anzeigen können Sie Support-Anfragen stellen und Antworten zu Ihren Anfragen lesen. Support-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Sollten Sie zu einem Auftrag eine Rückfrage haben, können Sie diese im Bereich Ergebnis anzeigen über den Button [Support- Anfrage stellen] stellen. Version 1.22 Seite 35 von 41

Hier können Sie eine neue Support- Anfrage erfassen und die Antwort auf eine gestellte Support-Anfrage lesen. Version 1.22 Seite 36 von 41

8.4 Ergebnis der Adress-Ermittlung Sie sehen im Bereich Ergebnis anzeigen, wenn das Ergebnis zu Ihrer Adress- Ermittlungsanfrage vorliegt bzw. Sie erhalten dann automatisch eine E-Mail- Benachrichtigung. Die Ermittlungsergebnisse werden Ihnen im pdf-format zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise kann das Ergebnis wahlweise angesehen, abgespeichert und/oder gedruckt werden. Version 1.22 Seite 37 von 41

9 Passwort ändern Hier können Sie Ihr Passwort ändern. Bitte halten Sie dafür das gültige Passwort bereit. Ein gültiges Passwort muss aus Sicherheitsgründen mindestens 6 und darf maximal 16 Zeichen, davon mindestens einen Groß- und einen Kleinbuchstabe sowie mindestens eine Ziffer haben. Erlaubte Zeichen sind a-z, A-Z und 0-9 (keine Umlaute und Sonderzeichen). Version 1.22 Seite 38 von 41

10 Abmelden Bitte beenden Sie jede Arbeitssitzung durch das Anklicken des Buttons [Abmelden] in der linken Navigationsleiste um Ihren Zugang vor Missbrauch zu schützen. Ihre Abmeldung wird bestätigt. In der linken Navigation können Sie sich durch den Klick auf [Anmelden] erneut einloggen. Version 1.22 Seite 39 von 41

Information zur Dokumentenhistorie Dokumententitel: Consumer Browser Handbuch Erstellt am: 01.11.2008 Version Datum Kürzel Status Änderung / Bemerkung 1.17 17.01.2013 OCH OK Screenshots wurden aktualisiert Kap. 6.3.3 Debitoren verwalten- neue Sortiermöglichkeit 1.18 18.11.2013 MH OK Aktualisierung Übersicht Risikoklassen nach Hochstufung 1.20 16.07.2014 AE Ok - Kap. 3: Aktualisierung Risikoklassen 1.21 18.02.2015 AE OK - Kap. 2.1: Aktualisierung Login-Screenshot - Kap. 2.1, 6: URL angepaßt. - Kap. 2.4: Musterauskunft aktualisiert Version 1.22 Seite 40 von 41

11 Support Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihre zuständige Creditreform-Geschäftsstelle. Unter www.creditreform.de können Sie in der Hauptnavigation bei Über Uns Standorte per Eingabe Ihrer Postleitzahl die zuständige Geschäftsstelle ermitteln. Boniversum Helpdesk: Telefon 02131 109 531 Telefax 02131 109 556 Email helpdesk@boniversum.de Version 1.22 Seite 41 von 41