Kundenpflege oder Korruption? Mandantenseminar am 28. Oktober 2010



Ähnliche Dokumente
Von der Loge auf die Anklagebank Hospitality und Compliance im Strafrecht

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

Korruption im Gesundheitswesen

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Nicht über uns ohne uns

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

1. Weniger Steuern zahlen

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Die Gesellschaftsformen

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Leitbild vom Verein WIR

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Alle gehören dazu. Vorwort

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Der Klassenrat entscheidet

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Der Wunschkunden- Test

Neue Regelungen seit

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen

Leichte-Sprache-Bilder

Arbeitsblatt / Arbeitsblätter

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Weltenbummler oder Couch-Potato? Lektion 10 in Themen neu 3, nach Übung 5

United Technologies Corporation. Werbegeschenke von Zulieferern

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Anne Frank, ihr Leben

Gutes Leben was ist das?

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

allensbacher berichte

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Senioren helfen Junioren

Richter i.h. Dr. H. Niehaus WS 2008 / Korruptionsbekämpfung durch Strafrecht

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Kulturelle Evolution 12

Richtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen. Regelungszweck

Ihren Kundendienst effektiver machen

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Unternehmen perfekt organisieren

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Leseprobe - Seite 5 - Kapitel 5 Fragetechniken - Einfürung

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

D.E.O. Die Erwachsene Organisation. Lösungen für eine synergetische Arbeitswelt

Jeunesse Autopiloten

Versicherungsberater. ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe. Sendung vom: 25. August 2012, Uhr im Ersten. Zur Beachtung!

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

changenow THE PLAN Die 7 Brillen der Vergangenheit

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Tauschbörsen File Sharing Netze

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Papa - was ist American Dream?

Was ist das Budget für Arbeit?

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Frauen in der Berufsfeuerwehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Finanzdienstleistungen

Einstellungen der Deutschen gegenüber dem Beruf der Putzfrau

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wenn die Menschen gerecht wären, bräuchten wir kein Recht auf beiden Seiten.

Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13.

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Transkript:

Kundenpflege oder Korruption? Mandantenseminar am 28. Oktober 2010 RA Dr. Konrad Kern

Du sollst dich nicht durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind. 2. Mose 23, 8 Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. Cicero Seite 2

Praxisrelevanz Herbst 2006- November 2009 Siemens wird von Schmiergeldaffäre erschüttert Mai 2009- November 2009 MAN-Chef Samuelson tritt nach Schmiergeldaffäre im Konzernbereich Nutzfahrzeuge zurück Oktober 2009 Ex- Infineon- Chef Schuhmacher nicht wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt Seite 3

Korruption was ist das eigentlich? Korruption als gesamtgesellschaftliches Phänomen Strafrechtlich nur bestimmte Handlungen erfasst Insgesamt schwer zu fassender Begriff (Klüngel, Filz) Definition(-sversuch) des Bundeskriminalamtes: Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft zugunsten eines anderen auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit oder für ein Unternehmen. Seite 4

Korruption ein Problem des Auslands? Geschäftliches Umfeld erzeugt Korruption (Nachahmungseffekt) Umfrage dazu, ob sich ein Unternehmen in einem Land oder Länderraum in einer Situation befand, in der Schmiergeld erwartet wurde Seite 5

Wo findet Korruption statt? Korruptionsaffine Branchen (Quelle BKA) 4% 17% 3% 4% 13% 3% 8% 2% 46% Automobil Bau Handel Hotel Handwerk Technologie Logistik Entsorgung Dienstleistung Seite 6

Wer ist korrupt? Typisches Täterprofil Männlich Deutsch Entscheiderposition Nicht vorbestraft Keine Schulden, hoher Lebensstandard, statusorientiert Versteht sich nicht als kriminell handelnd Ausgeprägte Neutralisierungs- und Rechtfertigungstendenz Seite 7

Korruption wo soll da der Schaden sein? Folgen der Korruption für die Mitbewerber Verlust von Aufträgen Geschäftliche Nachteile (direkte und indirekte Schäden) Nachahmungseffekt (Sog- oder Spiralwirkung) Seite 8

Korruption wo soll da der Schaden sein? Folgen der Korruption für die Allgemeinheit Weitergabe überhöhter Beschaffungskosten über den Preis an den Kunden Sinkende Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, da Korruption an die Stelle des Leistungswettbewerbs tritt ( volkswirtschaftlicher Schaden ) Bedrohung der Grundwerte des demokratischen und sozialen Rechtsstaates Seite 9

Korruption wo soll da der Schaden sein? Folgen der Korruption für Täter-Unternehmen Geschäftliche Nachteile (Potentielle Geschäftspartner nehmen von Zusammenarbeit Abstand, Ansehen als Arbeitgeber sinkt) Imageschaden (Vertrauensverlust beim Konsumenten, Verunsicherung der Aktionäre) Innerbetriebliche Konsequenzen (Strafverfahren und Arbeitrechtliche Streitigkeiten und korrupte Unternehmenskultur beeinflussen das Betriebsklima in negativer Form) Seite 10

Korruption wo soll da der Schaden sein? Folgen der Korruption für das Täter-Unternehmen Schmiergeld (Provision, Beratervertrag, Rabatt) nicht als Betriebsausgabe absetzbar, 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG Wenn doch als solche abgesetzt, Verwirklichung des 370 AO sowie Steuernachzahlung und Zinsen (Fünf Jahre Strafverfolgungsrisiko, zehn Jahre Festsetzungsfrist) möglich Geldbuße nach Ordnungswidrigkeitenrecht (z.b.: MAN 150,6 Mio. Euro, Siemens ca. 1 Mrd. davon 400 Mio. Euro an deutsche Behörden) Schadenersatzforderungen, Anwalts- und Gerichtskosten bei Aufdeckung verursachen weitere beträchtliche Kosten Seite 11

Rechtsgrundlagen Normen Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung ( 331, 333 StGB) Bestechlichkeit, Bestechung ( 332, 334 StGB) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) Inhalt der Unrechtsvereinbarung Vorteil wird für die Dienstausübung im Allgemeinen gewährt und gefordert Vorteil wird für die Vornahme einer bestimmten pflichtwidrigen Diensthandlung gewährt und gefordert Verhalten des Täters zielt auf eine Unrechtsvereinbarung ab und lässt darauf schließen, dass der Vorteil nach dem Prinzip Do ut des für eine Gegenleistung für eine künftige Bevorzugung darstellen soll Strafbarkeit von allgemeinen Maßnahmen zur Stimmungspflege Pflichtgemäße Diensthandlung Pflichtwidrige Diensthandlung Bevorzugung im Wettbewerb (+) (-) (+) Genehmigungsmöglichkeit (+) (-) (-) Sozialübliche, nicht strafbare Zuwendungen z. B. kleine Werbegeschenke (Kugelschreiber, Block etc.) und geringwertige Aufmerksamkeiten aus Anlass von Jubiläen oder persönlichen Feiertagen z.b. kleinere Aufmerksamkeiten und Einladungen zu bürgerlichem Mittagessen Seite 12

Einführung ins Thema Rechtsgrundlage im geschäftlichen Bereich Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, 299 StGB (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb. Seite 13

Einführung ins Thema Historischer Hintergrund zur Rechtsgrundlage Ursprünglich im 12 UWG af geregelt (aufgrund der fast identischen Übernahme ist UWG auch zur Auslegung heranzuziehen) Rückschluss auf Schutzgut: freier, lauterer Wettbewerb als Interesse potentieller Mitbewerber und Geschäftsherren Die Aufnahme dieser Vorschrift ins Kernstrafrecht sollte das Bewusstsein der Bevölkerung für die Sozialschädlichkeit dieser Kriminalitätsform schärfen Erweiterung des Schutzgutes: Allgemeininteresse (darin enthalten Mitbewerber etc.) an freiem, lauteren Wettbewerb Abs. 3 geht auf eine gemeinsame Maßnahme der EG zurück, um das Ziel eines fairen Wettbewerbs auch auf europäischer Ebene zu erreichen Seite 14

Einführung ins Thema Tatbestand Täter Tathandlung Tatumstände 299 Abs. 1 StGB Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes Fordern, Sich Versprechen lassen oder Annahme eines Vorteil für sich oder einen Dritten Sonderdelikt Täter Bestechlichkeit (passiv) Tathandlung Im geschäftlichen Verkehr Als Gegenleistung für die spätere unlautere Bevorzugung Unrechtsvereinbarung 299 Abs. 2 StGB Jeder Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils Allgemeines Delikt Bestechung (aktiv) Seite 15

Anwendung anhand von Beispielen Beispiel 1 Der Einkaufsleiter des Automobilherstellers A und der Geschäftsführer des Zulieferbetriebs Z verstehen sich aufgrund ihres langjährigen geschäftlichen Kontakts sehr gut. Infolgedessen gehen die beiden regelmäßig abends gemeinsam zum Italiener um die Ecke essen, was der Geschäftsführer bezahlt. Zum Geburtstag erhält der Einkaufsleiter wie jedes Jahr ein Paar der neuesten Skier. Auch der Einkaufsleiter versäumt es in keinem Jahr, dem Geschäftsführer zum Geburtstag zu gratulieren. Einmal im Jahr lädt der Geschäftsführer den Einkaufsleiter mit Familie für eine Woche in seine Ferienwohnung in Gstaad ein. In einem der zahlreichen Gespräche äußert der Geschäftsführer, dass er sich in einer schwierigen Situation befinde, da die Umsätze seines Unternehmens zurückgegangen seien. Z erhält den nächsten Auftrag von A. Seite 16

Anwendung anhand von Beispielen Anknüpfung an die einzelnen Handlungen Bezahlung gemeinschaftlicher Essen Schenken von Skiern Gratulieren zum Geburtstag Einladung der gesamten Familie in die Ferienwohnung Erteilen eines Auftrags Seite 17

Anwendung anhand von Beispielen Strafrechtliche Bewertung der einzelnen Handlungen Unproblematisch Alleiniges Gratulieren zum Geburtstag, da sozialadäquates Verhalten (Problematisch bei zusätzlichem Geschenk) Essenseinladungen, jährliche Weihnachtsgeschenke, Überlassung der Ferienwohnung wären im privaten Bereich für sich genommen ebenfalls unproblematisch Problematisch Zusammenhang dieser Gefälligkeiten mit der späteren Auftragserteilung also dem geschäftlichen Bereich, Anfüttern Frage Welchen Umfang dürfen die Gefälligkeiten im geschäftlichen Verkehr haben? Seite 18

Grenze von straffreien oder straflosem Verhalten Abzugrenzen über den Begriff des Vorteils Vorteil ist jede unentgeltliche Leistung materieller oder immaterieller Art, welche die wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage des Vorteilsempfängers objektiv verbessert und auf die er keinen Anspruch hat. ( BGH NJW 2003, 2997 f. ) Einzelfallentscheidung! Kontrollfrage: Kann jeder wissen, was ich getan habe? Beispiele Geldzuwendungen; Vermittlung und Gewährung von Nebeneinnahmen, Darlehensgewährung, Stundung, Rabatt, Gewährung von Gebrauchsgütern, Überlassung von Wohnraum, Einladung zu Urlaubsreise oder Prämien, Rückvergütungsrabatt, Überlassung eines Leihwagens; Verschaffung einer Auszeichnung, Förderung des beruflichen Fortkommens, Verleihung von Ehrenämtern, Unterstützung in privaten Angelegenheiten. Seite 19

Anwendung anhand von Beispielen Beispiel 2 Der Hersteller von Baukränen B hatte wieder einmal einen großen Auftrag des Bauunternehmers Z bekommen, der zwischenzeitlich zur Zufriedenheit aller abgewickelt wurde. Zum Dank für die hervorragende Zusammenarbeit lässt B dem Geschäftsführer von Z einen Präsentkorb Gourmetwelt im Wert von rund 150 (alternativ 900 ) zukommen. Der nächste Auftrag geht an B. Seite 20

Anwendung anhand von Beispielen Beispiel 3 Der schwedische Spielgerätehersteller H lädt Bürgermeister B zu einer Reise nach Schweden ein. Die fünftägige inspirierende Reise enthält eine Sightseeing Tour durch Göteborg und ein geselliges Elchfleisch Essen. Bürgermeister B zahlt für die Reise 450 EUR, tatsächlich war die Reise 1.000 EUR wert. Landauf, landab sind Spielplätze mit Geräten der Firma H ausgestattet. Der Bürgermeister ist sich keiner Schuld bewusst, günstige Reisen gebe es auch anderswo. Ein konkreter Auftrag für die Firma H habe nicht angestanden. Seite 21

Probleme der Korruptionsbekämpfung Ursachen für immer noch bestehende Probleme Wegen hoher Dunkelziffer keine Angst vor Entdeckung Da viele Bereiche betroffen meist wenig Unrechtsbewusstsein ( Man konnte nicht anders, da es alle machen, Wem tut das schon weh? ) Belohnung korrupter Verhaltensweisen (Erfolgsboni, Beförderung, Erwerb von Ansehen und Status) Strafverfolgung aufgrund überlasteter Behörden (vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu wenig Ressourcen) schwierig und langwierig Abschreckung durch Strafdrohung greift nicht, da meist wegen Überlastung der Behörden Absprachen getroffen werden Seite 22

Probleme bei der Korruptionsbekämpfung Interne Kontrollsysteme durch Datenschutz begrenzt (z.b. Deutsche Bundesbahn wurde vom Datenschutzbeauftragten gerügt) Mithilfe der Mitarbeiter bei Aufdeckung kann für diese negative Folgen haben (persönliche Ächtung, bei nicht bewiesener Verdächtigung sogar Kündigung) Strafbarkeitslücken (Sportbetrug, Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten, Bayern hat jüngst einen Gesetzesentwurf eingebracht) Seite 23

Maßnahmen gegen Korruption Präventionsmöglichkeiten im Unternehmen Fraud-Management Gefährdungsanalyse Rotationsprinzip (Regelmäßiges Wechseln der Zuständigkeiten) Regelmäßige Schulungen abgestimmt auf die jeweilige Korruptionsanfälligkeit Einrichten einer Vertrauensstelle/ Anonyme Hotline (Whistle Blowing) IT-Kontrolle (Kontrolle durch Massendatenauswertung) Klare Verhaltensregeln (Compliance, Zero-Tolerance nach innen wie nach außen erkennen lassen) Selbstverpflichtungserklärungen von Unternehmen und Mitarbeitern Seite 24

Maßnahmen gegen Korruption Prävention im Unternehmen- Beispiele Ombudsmann, Compliance-Officer, Ethikkodex für Finanzfragen etc. Business Conduct Guidelines (Auszüge): Aufträge gewinnen wir auf faire Weise über Qualität und Preis unserer innovativen Produkte und Leistungen und nicht dadurch, dass wir Anderen unzulässige Vorteile anbieten (B.2.-Siemens) Kein Mitarbeiter darf seine Position oder Funktion im Unternehmen dazu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern, anzunehmen oder sich zu verschaffen. Die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert ist erlaubt. (2.4.-MAN) Notfallplan für Korruption: Zuständigkeiten, Umgang mit Verdächtigen, Sicherung von Beweisen und Öffentlichkeitsarbeit Seite 25

Maßnahmen gegen Korruption Aus Sicht des Geschäftsverkehrs Schaffung eines Unternehmenszentralregisters (braucht den Anstoß aus der Wirtschaft, da geschäftliche Ächtung gewollt sein muss) Vereinbarung harter Vertragsstrafen Vertrag zwischen Auftraggeber und Mitbewerbern mit dem Inhalt einen fairen Wettbewerb zu führen Seite 26

Ihr Referent Dr. Konrad Kern Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tel.: 0821 57058-0 E-Mail: kern@sonntagpartner.de Büro Augsburg: Schertlinstraße 23 86159 Augsburg Tel.: 0821 57058-0 Fax: 0821 57058-153 Büro München: Elektrastraße 6 81925 München Tel.: 089 2554434-0 Fax: 089 2554434-9 www.sonntag-partner.de Seite 27

Seite 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!