Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung
Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch für die Berufsunfallversicherung (BUV) existieren Bonus-Malus- Systeme. Die Bonus-Malus-Systeme legen die Prämienhöhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Die Bonus-Malus-Systeme der NBUV und BUV unterscheiden sich einzig in der Berücksichtigung der Berufskrankheiten in der BUV. Deshalb wird auf der Folgeseite auf die zusätzliche Erläuterung des Grundlagenblatts NBUV verzichtet. Entsprechend fällt im Grundlagenblatt NBUV im Unterschied zu jenem der BUV einzig der Abzug «Berufskrankheiten» unter 2.2 und 3.2 «Spezialfälle» weg. 2
Basis des Bonus-Malus-Systems ist der finanzielle Aufwand für die Versicherungsleistungen der letzten sechs Unfalljahre. In diesem Aufwand enthalten sind die bis Ende dieser sechs Unfalljahre angefallenen Kosten sowie die in Zukunft noch zu erwartenden Kosten (=Rückstellungen) für die Unfälle aus diesen sechs Unfalljahren. Am Ende eines Jahres werden für jedes Unfalljahr die zukünftig zu erwartenden Kosten als Rückstellungen geschätzt. 1 Prämien und Schadenverlauf In der Statistik nach Unfalljahr werden die Kosten der Unfälle dem Jahr des Unfalldatums zugeordnet. Die später nach dem Unfalljahr anfallenden Kosten werden jährlich auf das Unfalljahr addiert. 2 Vergleich Um den Kostenverlauf und damit den Bonus beziehungsweise Malus gut nachvollziehen zu können, ist die Summe der Vorjahreswerte in der linken Spalte aufgeführt. Einen sehr guten zweiten Anhaltspunkt über das Zustandekommen eines Malus beziehungsweise eines Bonus lässt sich dem Vergleich zwischen dem «BMS-relevanten Aufwand», «Betrieb» und der «Risikogemeinschaft» entnehmen (siehe 2.3 und 3.3). 3 Berechnung des BMS relevanten Aufwands 4 Ermittlung des Bonus-Malus Bei der Berechnung des Bonus, beziehungsweise Malus, wird der «BMS-relevante Aufwand» für «Heilkosten und Taggeld» und «Invaliditäts- und Todesfallleistungen» mit dem Wert der Risikogemeinschaft verglichen (siehe 2.3 und 3.3). Aus diesem Vergleich resultieren der Bonus («-») respektive der Malus («+»), die vom «Bedarfssatz Risikogemeinschaft» subtrahiert oder addiert werden. Das Ergebnis ist der «4.4 Nettobedarfssatz Betrieb». Bitte beachten Sie, dass auch Änderungen im Betrieb (siehe 4.1) oder in der Risikogemeinschaft (siehe 4.1) einen Einfluss auf die Bonus-Malus- Berechnungen haben können (siehe 4.1 und 4.2). 5 Nettoprämiensatz und Einreihung Unter Berücksichtigung des «Netto-Bedarfssatz Betrieb» und der Vorgaben im Prämientarif der Suva wird dem Betrieb beziehungsweise Konzern eine Klasse und eine Stufe zugewiesen, inklusive dazugehörigem Nettoprämiensatz. Der Nettoprämiensatz ist somit das Ergebnis dieses Grundlagenblatts, beziehungsweise der Bonus- und Malusberechnung. Zum Nettoprämiensatz werden dann noch Zuschläge addiert für Verwaltung und Teuerungszulagen auf UVG-Renten. Der daraus resultierende Bruttoprämiensatz kann der Einreihungsverfügung entnommen werden. Der für die Berechnung des Bonus beziehungsweise Malus relevante Aufwand berechnet sich aus der Summe der «Angefallenen Kosten» und den «kollektiven Rückstellungen», minus «Berufskrankheiten», «Regressfälle; Umbuchungen» und «Aufwand über Limite». Pro Unfall werden maximal 38 000 Franken für «Heilkosten und Taggeld», sowie 380 000 Franken für «Invaliditäts- und Todesfallleistungen» berücksichtigt. Deshalb wird ein Aufwand über diesen jeweiligen Limiten subtrahiert; dieser hat somit keinen Einfluss auf die Bonus- beziehungsweise Malusberechnung. 3
Grundlagenblatt Beispiel 1 3 2 4 5 4
5 Erläuterungen zum Grundlagenblatt
Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Suva Postfach, 6002 Luzern Tel. 041 419 58 51 www.suva.ch Ausgabe: Juli 2015 Bestellnummer 2604.d Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder.