Gefordert im RFW Arbeits- und Reformprogramm 2005 (Erstellt im April 2001) -1 - LEISTUNG MUSS SICH WIEDER LOHNEN System Faire Steuern Flat Tax Eine gute Alternative zum derzeitigen Steuersystem ist das Faire Steuersystem. Gerade die EU-Erweiterung stellt Österreichs Wirtschaft vor große Herausforderungen. Durch eine Steuersenkung, sowie Vereinfachung und Vereinheitlichung des gesamten Steuersystems kann dies teilweise bewältigt werden. Das Modell Faire Steuern baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairness, Wirksamkeit, Wachstum und Bürokratieabbau auf. Mit einhergehen muss auch eine Humanisierung des Steuersystems in Form einer Lohnkomponente. (mehr Humankapitaleinsatz weniger Steuern) Folgende Grundsätze sollten Anwendung finden: > Alle Einkommen sollen nur einmal zur Besteuerung herangezogen werden, > alle Einkunftsarten sollen nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit demselben Steuersatz belastet werden, > einkommensschwache Familien sollen bis zu einem bestimmten Niveau von der Besteuerung gänzlich ausgenommen werden, > Steuererklärungen sind einfach, transparent und leicht administrierbar, > Faire Steuern ersetzen die bisherige Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer. Abschaffung des 13. Umsatzsteuertermins EU-Konformität ist herzustellen gleiche Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen für alle Unternehmer. Steuerfreiheit für nicht entnommene und reinvestierte Gewinne Damit Betriebe eine gute Eigenkapitalstruktur aufbauen können, bedarf es einer Steuerfreiheit für Gewinne, die im Betrieb bleiben. So können nicht nur schwierige Zeiten besser überstanden werden, sondern es besteht auch mehr Handlungsspielraum. Größere Investitionen können dadurch schneller umgesetzt werden. Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages (IFB) Eine schnelllebige Zeit erfordert auch eine ständige Anpassung der Unternehmensstruktur, um wettbewerbsfähig zu sein bzw. zu bleiben. Investitionen in neue Technologien und Maschinenparks sind unumgänglich. Der IFB ist hier eine wesentliche Stütze für die Wirtschaftstreibenden.
Betriebsnachfolge steuer- und gebührenfrei stellen Um Österreichs Arbeitgeber Nummer 1 die Klein- und Mittelbetriebe zu erhalten, sind bei der Betriebsnachfolge sämtliche Steuern und Gebühren ersatzlos zu streichen. Unter dem Gesichtspunkt, dass in den nächsten 10 Jahren mehr als 55.000 Betriebe übergeben werden die über 460.000 Arbeitsplätze sichern müssen erste Maßnahmen gesetzt werden: > Verdoppelung des Freibetrages von 365.000 Euro für unentgeltliche Betriebsübergaben, sodass eine steuerfreie Übertragung problemloser möglich wird. > Betriebsübergaben innerhalb der Familie sind erbschaftssteuerfrei zu stellen. > Der für die Betriebsaufgabe und -veräußerung geltende Freibetrag in Höhe von 7.300 Euro muss auf das Fünffache angehoben werden. Außerdem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, den Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn progressionsmindernd auf 5 Jahre (statt 3 Jahre) zu verteilen oder als Pensionsvorsorge anzuerkennen. > Steuerbegünstigung für Zinserträge aus Jungunternehmerbeteiligungen sowie steuerliche Entlastung für Unternehmensverpachtungen. > NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz, enthält Steuer- und Gebührenfreistellungen) auch für Betriebsnachfolger. -2 - Lohnnebenkostensenkung Die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit stellt ein Hemmnis für die Beschäftigung dar und führt zu einem Ausweichen in Schwarzarbeit, geringfügige Beschäftigung und Schein-Selbständigkeit. Die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit (ohne Einkommenssteuer) beträgt in Österreich 17,5% des BIP und liegt somit um 4 Prozentpunkte über dem EU- Durchschnitt. Gemessen an der Lohn- und Gehaltssumme beträgt die Abgabenbelastung 42%, um 9 Prozentpunkte höher als in der EU. Änderung der Abschreibungszeiten Abschreibungen für schnelllebige Wirtschaftsgüter (PKW, EDV-Anlagen, ) müssen an die reale Nutzungsdauer angepasst werden. Zur Konjunkturbelebung und als Lenkungseffekt sollte die vorzeitige (degressive) Abschreibung eingeführt werden, die in fast allen anderen EU-Staaten heute schon zur Anwendung kommt. Eine Abschreibungshöhe von 40-50% im ersten Jahr ist anzustreben. Betrieblich genutzte Fahrzeuge Im Bereich der betrieblich genutzten Fahrzeuge sollte die Vorsteuerabzugsfähigkeit nicht nur auf die Fiskal-PKW`s beschränkt werden. Darüber hinaus muss die so genannte Luxusgrenze (Angemessenheitsgrenze) von 34.000 Euro die seit 1991 nicht angepasst wurde erhöht werden.
UNSERE ERFOLGE -3- Reform der Einkommensteuertarife - Die Jahreseinkommen der Selbständigen werden bis 10.000 Euro völlig steuerfrei sein (vorher 7.000 Euro). - Klein- und Kleinstunternehmer werden dadurch besonders entlastet. Rund 265.000 gewerbliche Unternehmer haben weniger als 10 Mitarbeiter und fallen in die Klasse der Kleinunternehmer. 80% der Entlastung kommt dem Mittelstand mit einem Einkommen zwischen 10.000 und 25.000 Euro zu Gute. - Durch die Reform des Einkommensteuertarifes (Durchschnittssteuersatz) ergibt sich eine Entlastung von 1.100 Mio. Euro. Lohnnebenkostensenkung - Urlaubsaliquotierung eingeführt (Entlastung rd. 145 Mio. Euro) - Postensuchtag bei Selbstkündigung gestrichen (Entlastung rd. 22 Mio. Euro) - Dienstgeberbeitrag zur Krankenversicherung der Arbeiter um 0,3% gesenkt (Entlastung rd. 72 Mio. Euro) - Wegfall der Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung für Frauen ab 56 und Männer ab 58 Jahren die Lohnnebenkosten sinken um 3% - Wegfall der Beitragsleistung zur Arbeitslosen- und Unfallversicherung, zum Familienlastenausgleichsfonds und zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds für Mitarbeiter ab 60 Jahren die Lohnnebenkosten sinken um 9,6% KöSt-Senkung - Die Körperschaftssteuer (KöSt) sinkt 2005 von 34% auf 25%. Die Senkung bringt den heimischen Betrieben eine Entlastung von 975 Mio. Euro. - Knapp 70% der Kapitalgesellschaften sind Kleinbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern, die von der KöSt-Senkung profitieren. 75% der Kapitalgesellschaften sind Betriebe, die weniger als 100.000 Euro Gewinn erwirtschaften. - KöSt-Senkung stärkt die österreichische Wettbewerbssituation und sichert den Standort. > Eine IHS-Studie spricht von 700 Mio. Euro Investitionen, die ohne KöSt- Senkung ins Ausland gewandert wären. > Laut Market-Institut wollten 66% der investitionsrelevanten Unternehmen Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Jetzt nach der KöSt-Senkung sind es nur mehr 13%. > Bei der österreichischen Betriebsansiedelungsagentur (ABA) ist das Interesse ausländischer Investoren stark gestiegen.
Nicht entnommene Gewinne - Im Unternehmen belassene Gewinne bis 100.000 Euro werden nur mehr mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz besteuert. - Österreichische Betriebe haben leider eine sehr niedrige Eigenkapitalquote, mit dieser Maßnahme soll diese in Anbetracht von Basel II gestärkt werden. -4- Wegfall der 13. Umsatzsteuervorauszahlung - Die wirtschaftspolitische Todsünde, welche von ÖVP und SPÖ im Jahre 1994 eingeführt worden war, wurde vom RFW erfolgreich beseitigt. Es ist der Erfolg des RFW, dass diese europäische Einzigartigkeit der Großen Koalition abgeschafft wurde. Die 13. Umsatzsteuer ist seit 2003 nicht mehr zu bezahlen. - Die österreichischen Betriebe werden nicht länger zu einem zinsenlosen Darlehen an den Finanzminister genötigt. - Die österreichischen Betriebe müssen nicht länger mit Liquiditätsengpässen zum Zeitpunkt der 14. Entgeltzahlung kämpfen. - Das Wirtschaftsjahr hat endlich wieder 12 Monate. Das schwarz-rote Ärgernis ist beseitigt und ein Wettbewerbsnachteil ebenfalls. Steuern und Abgaben - Entfall der Getränkesteuer für alkoholfreie Getränke und Eis, sowie Beseitigung der Schnitzelsteuer. Voller Vorsteuerabzug für Geschäftsessen. - Eintragungsgebühr ins Handelsregister abgeschafft. - Senkung der Werbeabgabe von 10% auf 5%. - Durch den Entfall der Getränkesteuer und Senkung der Werbeabgabe entsteht eine Entlastung der heimischen Wirtschaft von rd. 232 Mio. Euro. - Erhöhung der Luxusgrenze auf 40.000 Euro für betrieblich genutzte Fahrzeuge. - Steuerliche Gleichstellung von aus- und inländischen Investmentsfonds. - Neuregelung: Gruppenbesteuerung (Entlastung rd. 100 Mio. Euro). - Abschaffung der Schaumweinsteuer und Senkung der Biersteuer. - Einführung einer Abschreibemöglichkeit für Nichtvorsteuerberechtigte für geringwertige Wirtschaftsgüter. - Erhöhung des vorzeitigen Abschreibungssatzes auf Bauinvestitionen. - Gründeroffensive mit verschiedensten Maßnahmen stark vorangetrieben. Investitionszuwachsprämie - Statt dem IFB, Einführung einer 10%igen Investitionszuwachsprämie für bewegliche Wirtschaftsgüter. - Bei Investitionen in behindertengerechte Einrichtungen bzw. Adaptierungen od. Anschaffungen gilt die Prämie auch für unbewegliche Wirtschaftsgüter.
HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT -5- Steuervereinfachung und -senkung - Das Modell der Fairen Steuern Flat Tax ist die Grundlage für ein faires Steuersystem, welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festzulegen sind, dass Familien, kleine bzw. mittlere Einkommensbezieher sowie klein- und mittelständische Unternehmen gegenüber dem derzeitigen System begünstigt werden. Durch die Umsetzung des fairen Steuersystems wird der Wirtschaftsstandort nachhaltig gesichert, die Abwanderung von Betrieben und somit der Verlust von Arbeitsplätzen hintangehalten. Die Abgabenquote muss auf unter 40% sinken. - Bei der steuerlichen Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne ist ein positives Zwischenergebnis erzielt worden. Eine Gleichstellung mit Freiberuflern und Einnahmen-Ausgaben-Rechnern, sowie die 100%ige Steuerfreistellung der nicht entnommen Gewinne, ist noch erforderlich. - Eine Gleichstellung von Fremdkapital- und Eigenkapitalverzinsung wäre für den Standort Österreich ein echter Wettbewerbsvorteil und eine aufrichtige Zukunftslösung. Darüber hinaus hätte ein derartiger Entlastungszug europäische Signalwirkung und würde internationale Investoren anlocken. - Humanisierung des Steuersystems in Form einer Lohnkomponente. - Änderung der Abschreibungszeiten reale Nutzungsdauer ist maßgebend. - Einführung des Vorsteuerabzugs für betrieblich genutzte Fahrzeuge. Weiterer Abbau von Lohnnebenkosten - Die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit stellt ein Hemmnis für die Beschäftigung dar. Dies führt zu einem Ausweichen in Schwarzarbeit, geringfügige Beschäftigung und Schein-Selbständigkeit. - Eine Verringerung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Niedrigere Beiträge zum IESG begünstigen zunächst die Unternehmer, mittelfristig profitieren aber auch die Arbeitnehmer durch Preis- und Beschäftigungseffekte. Durch die Verringerung des IESG-Beitrags wird das Budget nicht belastet, da die IESG-Überschüsse bisher nicht ins Budget flossen. - Weitere Ansatzpunkte zur Lohnnebenkostensenkung sind: Kuraufenthalte zu 50% auf den Urlaub anrechnen, Verlegung bzw. Abschaffung der Donnerstagsfeiertage im Mai und Juni, Thematik des Teilkrankenstandes muss erörtert bzw. diskutiert werden usw.
Vereinfachung Lohnverrechnung - Allein die Tatsache, dass die Lohnsteuerrichtlinien als "Auslegungsbehelf" zum Einkommensteuergesetz 1.295 Punkte umfassen, ist unzumutbar und untragbar. Die Straffung der rechtlichen Bestimmungen ist daher unumgänglich. - Langfristiges Ziel sollte sein, dass jeder Arbeitnehmer selbst seine Veranlagung beim Finanzamt durchführt und der Arbeitgeber von der Lohnverrechnung entlastet wird. - Kollektivverträge müssen auf ein erträgliches Maß verringert werden. Betriebsvereinbarungen statt zentraler Kollektivverträge müssen verstärkt Anwendung finden. - Nach dem Prinzip Leistung muss sich wieder lohnen sollten etwa 10-20 Überstunden (bisher 5 Stunden) steuerfrei gestellt werden. Die Überstundenzuschläge sind dagegen neu zu überdenken. -6- Abschaffung der Bagatellsteuern - Kreditgebühren (Entlastung rd. 150 Mio. Euro), Bestandsgebühren (Miet- u. Versicherungsvertrag, Entlastung rd. 70 Mio. Euro), Gesellschaftssteuer (Entlastung rd. 50 Mio. Euro), Feuerschutzsteuer (Bundesländer, Entlastung rd. 50 Mio. Euro), Bodenwertabgabe (Gemeinden, Entlastung rd. 5 Mio. Euro), Luftsteuer, Lustbarkeitsabgabe, usw. sind abzuschaffen. - Grundsatz: Nur dort, wo der Staat eine Leistung erbringt, sollen Gebühren eingehoben werden Äquivalenzprinzip. - Neben der Abschaffung von Bagatellsteuern ist das Austriaka Werbesteuer, ebenfalls ersatzlos zu streichen. (Entlastung rd. 90 Mio. Euro). - Abschaffung der Mindestkörperschaftssteuer.