Betrag/Währungseinheit

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1 Verpfändung einer Forderung (enge Zweckerklärung) Sicherungsgeber (Name, Anschrift) Sicherungsgeber und schließen folgenden Sicherungsvertrag: 1 Vereinbarung des Sicherungsumfangs Die Verpfändung dient zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der oder eines die Geschäftsverbindung fortsetzenden Rechtsnachfolgers der gegen in dieser Urkunde auch bei mehreren Personen Schuldner genannt 1 Darlehen Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über einen vereinbarten Kredit hin oder ohne drückliche Vereinbarung) für die Dauer von drei Monaten zusätzlich gesichert. Krediten in laufender Rechnung (insbesondere Buch-, Wechsel-, Akzept- und Avalkrediten) Die Verpfändung sichert die Forderungen der auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der oben genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. Sollte(n) der/die oben genannte(n) Vertrag/Verträge unwirksam sein oder werden oder in zulässiger Weise widerrufen werden, sind auch alle Ansprüche gesichert, die der infolge der Unwirksamkeit oder des Widerrufs zustehen. 2 Vereinbarung der Verpfändung 2.1 Der Sicherungsgeber verpfändet der die folgende Forderung mit allen Rechten gegen Vertrag, Rechnung, sonstige Urkunde auf Art der Forderung Forderungshöhe EUR (in Worten: in voller Höhe in Höhe eines erstrangigen Teilbetrags von EUR und übergibt ihr folgende über die Forderung gestellte(n) Urkunde(n) Nr. sowie alle sonstigen für eine Verfügung erforderlichen Unterlagen. 2 Konto der Nr. (BLZ ) leisten kann. 2.4 Der Sicherungsgeber versichert, dass die verpfändete Forderung anderweitig weder abgetreten noch verpfändet oder gepfändet ist. Er verpflichtet sich, der von etwaigen Beeinträchtigungen der verpfändeten Forderungen (z. B. Pfändungen) unverzüglich Kenntnis zu geben. 2.5 Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so kann die unter Nennung des Betrags, mit dem sich der Schuldner in Verzug befindet und Fristsetzung von mindestens einem Monat dem Sicherungsgeber die Verwertung androhen. Nach Ablauf der Frist ist die berechtigt, die verpfändeten Ansprüche abweichend von 1277 BGB ohne vollstreckbaren Titel an jedem beliebigen und der zweckmäßig erscheinenden Ort versteigern oder freihändig verkaufen zu lassen. Einer Androhung der Verwertung bedarf es nicht, wenn der Schuldner sich nach einer ordentlichen Kündigung seitens der bzw. nach einer einvernehmlichen Aufhebung des Kreditverhältnisses mit seinen Verbindlichkeiten in Zahlungsverzug befindet oder wenn die das Kreditverhältnis wichtigem Grunde gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn Schuldner und Sicherungsgeber verschiedene Personen sind. 1 Handelt es sich um mehrere Schuldner und soll die Sicherheit auch zur Sicherung der Ansprüche gegen einzelne Schuldner dienen, so ist dies gesondert zuhandeln und durch einen Zusatz, wie z. B. und gegen jeden Einzelnen von ihnen, zum Ausdruck zu bringen. 2 Für die Anzeige der Verpfändung des Anspruchs auf Lohnsteuerjahresgleich ( 46 AO) Vordruck verwenden. vom ) fällig am Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. 2.2 Der Sicherungsgeber beauftragt und bevollmächtigt die, die Verpfändung in seinem Namen anzuzeigen. 2.3 Sicherungsgeber und sind sich einig, dass der abweichend von 1281 BGB mit befreiender Wirkung nur auf das DG VERLAG - Muster Nr I 3.06 FA Ausfertigung für die

2 3 Weitere Vereinbarungen 3.1 Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die auf Verlangen des Sicherungsgebers Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben; Näheres regelt Nr. 16 der AGB. 3.2 Ist der Sicherungsgeber nicht zugleich Schuldner der persönlichen Forderung der, so dienen seine Zahlungen bis zur vollständigen Befriedigung der wegen ihrer durch die Verpfändung besicherten Ansprüche als Sicherheitsleistung; deshalb gehen erst nach vollständiger Befriedigung der ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner in Höhe der Leistung des Sicherungsgebers auf diesen über. 3.3 Der Sicherungsgeber verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß 1211, 770 BGB; auf sonstige Einreden gemäß 1211 BGB verzichtet er, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.4 Bestehen für die Ansprüche der gegen den Schuldner gegenwärtig oder zukünftig noch andere Sicherheiten, insbesondere Pfandrechte oder Bürgschaften, so haftet der Sicherungsgeber dieser Urkunde insoweit abweichend von 427 BGB unabhängig von den anderen Sicherheiten. 3.5 Der Sicherungsgeber gestattet der, jederzeit Einsicht in seine Bücher und den Schriftwechsel mit dem zu nehmen, um die verpfändete Forderung zu prüfen. Sofern der Sicherungsgeber die Buchführung oder Datenverarbeitung bei einem Dritten vornehmen lässt, wird die hiermit ermächtigt, im eigenen Namen auf Kosten des Sicherungsgebers diese Unterlagen unmittelbar bei dem Dritten einzuholen. 3.6 Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Auslagen und Nebenkosten auch der Beauftragung der zuständigen genossenschaftlichen Treuhandstelle tragen Sicherungsgeber und Schuldner als Gesamtschuldner. 3.7 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. 3.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vereinbarungen dieses Vertrags heben frühere Vereinbarungen nicht auf, sondern treten ergänzend zu ihnen hinzu. 3.9 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der eingesehen werden; auf Verlangen werden sie gehändigt. Sicherungsgeber Falls im Hinblick auf den Güterstand der Ehegatten eine Mitwirkung des anderen Ehegatten erforderlich ist, erteilt dieser hiermit seine Zustimmung. Die Unterschrift(en) unter diesem Vertrag wurde(n) vor mir von dem/den Sicherungsgeber(n) geleistet. wurde(n) von mir geprüft. Er/Sie hat/haben sich gewiesen durch (Urkunde) ist/sind mir persönlich bekannt und bereits legitimiert. Personalweis Reisepass Nr. stellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Vermerk: Der wurde mit Schreiben vom Geburtsort Mitarbeiter der von der Verpfändung benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. VERLAG - Muster DG FA 3.06

3 Verpfändung einer Forderung (enge Zweckerklärung) Sicherungsgeber (Name, Anschrift) Sicherungsgeber und schließen folgenden Sicherungsvertrag: 1 Vereinbarung des Sicherungsumfangs Die Verpfändung dient zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der oder eines die Geschäftsverbindung fortsetzenden Rechtsnachfolgers der gegen in dieser Urkunde auch bei mehreren Personen Schuldner genannt 1 Darlehen Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über einen vereinbarten Kredit hin oder ohne drückliche Vereinbarung) für die Dauer von drei Monaten zusätzlich gesichert. Krediten in laufender Rechnung (insbesondere Buch-, Wechsel-, Akzept- und Avalkrediten) Die Verpfändung sichert die Forderungen der auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der oben genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. Sollte(n) der/die oben genannte(n) Vertrag/Verträge unwirksam sein oder werden oder in zulässiger Weise widerrufen werden, sind auch alle Ansprüche gesichert, die der infolge der Unwirksamkeit oder des Widerrufs zustehen. 2 Vereinbarung der Verpfändung 2.1 Der Sicherungsgeber verpfändet der die folgende Forderung mit allen Rechten gegen Vertrag, Rechnung, sonstige Urkunde auf Art der Forderung Forderungshöhe EUR (in Worten: in voller Höhe in Höhe eines erstrangigen Teilbetrags von EUR und übergibt ihr folgende über die Forderung gestellte(n) Urkunde(n) Nr. sowie alle sonstigen für eine Verfügung erforderlichen Unterlagen. 2 Konto der Nr. (BLZ ) leisten kann. 2.4 Der Sicherungsgeber versichert, dass die verpfändete Forderung anderweitig weder abgetreten noch verpfändet oder gepfändet ist. Er verpflichtet sich, der von etwaigen Beeinträchtigungen der verpfändeten Forderungen (z. B. Pfändungen) unverzüglich Kenntnis zu geben. 2.5 Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so kann die unter Nennung des Betrags, mit dem sich der Schuldner in Verzug befindet und Fristsetzung von mindestens einem Monat dem Sicherungsgeber die Verwertung androhen. Nach Ablauf der Frist ist die berechtigt, die verpfändeten Ansprüche abweichend von 1277 BGB ohne vollstreckbaren Titel an jedem beliebigen und der zweckmäßig erscheinenden Ort versteigern oder freihändig verkaufen zu lassen. Einer Androhung der Verwertung bedarf es nicht, wenn der Schuldner sich nach einer ordentlichen Kündigung seitens der bzw. nach einer einvernehmlichen Aufhebung des Kreditverhältnisses mit seinen Verbindlichkeiten in Zahlungsverzug befindet oder wenn die das Kreditverhältnis wichtigem Grunde gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn Schuldner und Sicherungsgeber verschiedene Personen sind. 1 Handelt es sich um mehrere Schuldner und soll die Sicherheit auch zur Sicherung der Ansprüche gegen einzelne Schuldner dienen, so ist dies gesondert zuhandeln und durch einen Zusatz, wie z. B. und gegen jeden Einzelnen von ihnen, zum Ausdruck zu bringen. 2 Für die Anzeige der Verpfändung des Anspruchs auf Lohnsteuerjahresgleich ( 46 AO) Vordruck verwenden. vom ) fällig am Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. 2.2 Der Sicherungsgeber beauftragt und bevollmächtigt die, die Verpfändung in seinem Namen anzuzeigen. 2.3 Sicherungsgeber und sind sich einig, dass der abweichend von 1281 BGB mit befreiender Wirkung nur auf das DG VERLAG - Muster Nr II 3.06 FA Ausfertigung für den Sicherungsgeber

4 3 Weitere Vereinbarungen 3.1 Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die auf Verlangen des Sicherungsgebers Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben; Näheres regelt Nr. 16 der AGB. 3.2 Ist der Sicherungsgeber nicht zugleich Schuldner der persönlichen Forderung der, so dienen seine Zahlungen bis zur vollständigen Befriedigung der wegen ihrer durch die Verpfändung besicherten Ansprüche als Sicherheitsleistung; deshalb gehen erst nach vollständiger Befriedigung der ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner in Höhe der Leistung des Sicherungsgebers auf diesen über. 3.3 Der Sicherungsgeber verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß 1211, 770 BGB; auf sonstige Einreden gemäß 1211 BGB verzichtet er, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.4 Bestehen für die Ansprüche der gegen den Schuldner gegenwärtig oder zukünftig noch andere Sicherheiten, insbesondere Pfandrechte oder Bürgschaften, so haftet der Sicherungsgeber dieser Urkunde insoweit abweichend von 427 BGB unabhängig von den anderen Sicherheiten. 3.5 Der Sicherungsgeber gestattet der, jederzeit Einsicht in seine Bücher und den Schriftwechsel mit dem zu nehmen, um die verpfändete Forderung zu prüfen. Sofern der Sicherungsgeber die Buchführung oder Datenverarbeitung bei einem Dritten vornehmen lässt, wird die hiermit ermächtigt, im eigenen Namen auf Kosten des Sicherungsgebers diese Unterlagen unmittelbar bei dem Dritten einzuholen. 3.6 Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Auslagen und Nebenkosten auch der Beauftragung der zuständigen genossenschaftlichen Treuhandstelle tragen Sicherungsgeber und Schuldner als Gesamtschuldner. 3.7 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. 3.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vereinbarungen dieses Vertrags heben frühere Vereinbarungen nicht auf, sondern treten ergänzend zu ihnen hinzu. 3.9 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der eingesehen werden; auf Verlangen werden sie gehändigt. Sicherungsgeber Falls im Hinblick auf den Güterstand der Ehegatten eine Mitwirkung des anderen Ehegatten erforderlich ist, erteilt dieser hiermit seine Zustimmung. VERLAG - Muster DG FA 3.06

5 Verpfändung einer Forderung (enge Zweckerklärung) Sicherungsgeber (Name, Anschrift) Sicherungsgeber und schließen folgenden Sicherungsvertrag: 1 Vereinbarung des Sicherungsumfangs Die Verpfändung dient zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der oder eines die Geschäftsverbindung fortsetzenden Rechtsnachfolgers der gegen in dieser Urkunde auch bei mehreren Personen Schuldner genannt 1 Darlehen Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über einen vereinbarten Kredit hin oder ohne drückliche Vereinbarung) für die Dauer von drei Monaten zusätzlich gesichert. Krediten in laufender Rechnung (insbesondere Buch-, Wechsel-, Akzept- und Avalkrediten) Die Verpfändung sichert die Forderungen der auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der oben genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. Sollte(n) der/die oben genannte(n) Vertrag/Verträge unwirksam sein oder werden oder in zulässiger Weise widerrufen werden, sind auch alle Ansprüche gesichert, die der infolge der Unwirksamkeit oder des Widerrufs zustehen. 2 Vereinbarung der Verpfändung 2.1 Der Sicherungsgeber verpfändet der die folgende Forderung mit allen Rechten gegen Vertrag, Rechnung, sonstige Urkunde auf Art der Forderung Forderungshöhe EUR (in Worten: in voller Höhe in Höhe eines erstrangigen Teilbetrags von EUR und übergibt ihr folgende über die Forderung gestellte(n) Urkunde(n) Nr. sowie alle sonstigen für eine Verfügung erforderlichen Unterlagen. 2 Konto der Nr. (BLZ ) leisten kann. 2.4 Der Sicherungsgeber versichert, dass die verpfändete Forderung anderweitig weder abgetreten noch verpfändet oder gepfändet ist. Er verpflichtet sich, der von etwaigen Beeinträchtigungen der verpfändeten Forderungen (z. B. Pfändungen) unverzüglich Kenntnis zu geben. 2.5 Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so kann die unter Nennung des Betrags, mit dem sich der Schuldner in Verzug befindet und Fristsetzung von mindestens einem Monat dem Sicherungsgeber die Verwertung androhen. Nach Ablauf der Frist ist die berechtigt, die verpfändeten Ansprüche abweichend von 1277 BGB ohne vollstreckbaren Titel an jedem beliebigen und der zweckmäßig erscheinenden Ort versteigern oder freihändig verkaufen zu lassen. Einer Androhung der Verwertung bedarf es nicht, wenn der Schuldner sich nach einer ordentlichen Kündigung seitens der bzw. nach einer einvernehmlichen Aufhebung des Kreditverhältnisses mit seinen Verbindlichkeiten in Zahlungsverzug befindet oder wenn die das Kreditverhältnis wichtigem Grunde gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn Schuldner und Sicherungsgeber verschiedene Personen sind. 1 Handelt es sich um mehrere Schuldner und soll die Sicherheit auch zur Sicherung der Ansprüche gegen einzelne Schuldner dienen, so ist dies gesondert zuhandeln und durch einen Zusatz, wie z. B. und gegen jeden Einzelnen von ihnen, zum Ausdruck zu bringen. 2 Für die Anzeige der Verpfändung des Anspruchs auf Lohnsteuerjahresgleich ( 46 AO) Vordruck verwenden. vom ) fällig am Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. 2.2 Der Sicherungsgeber beauftragt und bevollmächtigt die, die Verpfändung in seinem Namen anzuzeigen. 2.3 Sicherungsgeber und sind sich einig, dass der abweichend von 1281 BGB mit befreiender Wirkung nur auf das DG VERLAG - Muster Nr III 3.06 FA Anzeige an den

6 3 Weitere Vereinbarungen 3.1 Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die auf Verlangen des Sicherungsgebers Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben; Näheres regelt Nr. 16 der AGB. 3.2 Ist der Sicherungsgeber nicht zugleich Schuldner der persönlichen Forderung der, so dienen seine Zahlungen bis zur vollständigen Befriedigung der wegen ihrer durch die Verpfändung besicherten Ansprüche als Sicherheitsleistung; deshalb gehen erst nach vollständiger Befriedigung der ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner in Höhe der Leistung des Sicherungsgebers auf diesen über. 3.3 Der Sicherungsgeber verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß 1211, 770 BGB; auf sonstige Einreden gemäß 1211 BGB verzichtet er, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.4 Bestehen für die Ansprüche der gegen den Schuldner gegenwärtig oder zukünftig noch andere Sicherheiten, insbesondere Pfandrechte oder Bürgschaften, so haftet der Sicherungsgeber dieser Urkunde insoweit abweichend von 427 BGB unabhängig von den anderen Sicherheiten. 3.5 Der Sicherungsgeber gestattet der, jederzeit Einsicht in seine Bücher und den Schriftwechsel mit dem zu nehmen, um die verpfändete Forderung zu prüfen. Sofern der Sicherungsgeber die Buchführung oder Datenverarbeitung bei einem Dritten vornehmen lässt, wird die hiermit ermächtigt, im eigenen Namen auf Kosten des Sicherungsgebers diese Unterlagen unmittelbar bei dem Dritten einzuholen. 3.6 Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Auslagen und Nebenkosten auch der Beauftragung der zuständigen genossenschaftlichen Treuhandstelle tragen Sicherungsgeber und Schuldner als Gesamtschuldner. 3.7 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. 3.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vereinbarungen dieses Vertrags heben frühere Vereinbarungen nicht auf, sondern treten ergänzend zu ihnen hinzu. 3.9 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der eingesehen werden; auf Verlangen werden sie gehändigt. Sicherungsgeber Falls im Hinblick auf den Güterstand der Ehegatten eine Mitwirkung des anderen Ehegatten erforderlich ist, erteilt dieser hiermit seine Zustimmung. An Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der uns erteilten Vollmacht zeigen wir namens des Sicherungsgebers die Verpfändung vorstehend genannter Forderung an. Wir bitten Sie, uns die in der beiliegenden Bestätigung enthaltenen Erklärungen abzugeben und Zahlungen zur Vermeidung doppelter Inanspruchnahme nur auf das in Nummer 2.3 genannte Konto zu leisten. Bestätigung zurückerbeten an () VERLAG - Muster Mit freundlichen Grüßen DG FA 3.06

7 Verpfändung einer Forderung (enge Zweckerklärung) Sicherungsgeber (Name, Anschrift) Sicherungsgeber und schließen folgenden Sicherungsvertrag: 1 Vereinbarung des Sicherungsumfangs Die Verpfändung dient zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der oder eines die Geschäftsverbindung fortsetzenden Rechtsnachfolgers der gegen in dieser Urkunde auch bei mehreren Personen Schuldner genannt 1 Darlehen Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über einen vereinbarten Kredit hin oder ohne drückliche Vereinbarung) für die Dauer von drei Monaten zusätzlich gesichert. Krediten in laufender Rechnung (insbesondere Buch-, Wechsel-, Akzept- und Avalkrediten) Die Verpfändung sichert die Forderungen der auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der oben genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. Sollte(n) der/die oben genannte(n) Vertrag/Verträge unwirksam sein oder werden oder in zulässiger Weise widerrufen werden, sind auch alle Ansprüche gesichert, die der infolge der Unwirksamkeit oder des Widerrufs zustehen. 2 Vereinbarung der Verpfändung 2.1 Der Sicherungsgeber verpfändet der die folgende Forderung mit allen Rechten gegen Vertrag, Rechnung, sonstige Urkunde auf Art der Forderung Forderungshöhe EUR (in Worten: in voller Höhe in Höhe eines erstrangigen Teilbetrags von EUR und übergibt ihr folgende über die Forderung gestellte(n) Urkunde(n) Nr. sowie alle sonstigen für eine Verfügung erforderlichen Unterlagen. 2 Konto der Nr. (BLZ ) leisten kann. 2.4 Der Sicherungsgeber versichert, dass die verpfändete Forderung anderweitig weder abgetreten noch verpfändet oder gepfändet ist. Er verpflichtet sich, der von etwaigen Beeinträchtigungen der verpfändeten Forderungen (z. B. Pfändungen) unverzüglich Kenntnis zu geben. 2.5 Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so kann die unter Nennung des Betrags, mit dem sich der Schuldner in Verzug befindet und Fristsetzung von mindestens einem Monat dem Sicherungsgeber die Verwertung androhen. Nach Ablauf der Frist ist die berechtigt, die verpfändeten Ansprüche abweichend von 1277 BGB ohne vollstreckbaren Titel an jedem beliebigen und der zweckmäßig erscheinenden Ort versteigern oder freihändig verkaufen zu lassen. Einer Androhung der Verwertung bedarf es nicht, wenn der Schuldner sich nach einer ordentlichen Kündigung seitens der bzw. nach einer einvernehmlichen Aufhebung des Kreditverhältnisses mit seinen Verbindlichkeiten in Zahlungsverzug befindet oder wenn die das Kreditverhältnis wichtigem Grunde gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn Schuldner und Sicherungsgeber verschiedene Personen sind. 1 Handelt es sich um mehrere Schuldner und soll die Sicherheit auch zur Sicherung der Ansprüche gegen einzelne Schuldner dienen, so ist dies gesondert zuhandeln und durch einen Zusatz, wie z. B. und gegen jeden Einzelnen von ihnen, zum Ausdruck zu bringen. 2 Für die Anzeige der Verpfändung des Anspruchs auf Lohnsteuerjahresgleich ( 46 AO) Vordruck verwenden. vom ) fällig am Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. 2.2 Der Sicherungsgeber beauftragt und bevollmächtigt die, die Verpfändung in seinem Namen anzuzeigen. 2.3 Sicherungsgeber und sind sich einig, dass der abweichend von 1281 BGB mit befreiender Wirkung nur auf das DG VERLAG - Muster Nr IV 3.06 FA Bestätigung durch den

8 3 Weitere Vereinbarungen 3.1 Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die auf Verlangen des Sicherungsgebers Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben; Näheres regelt Nr. 16 der AGB. 3.2 Ist der Sicherungsgeber nicht zugleich Schuldner der persönlichen Forderung der, so dienen seine Zahlungen bis zur vollständigen Befriedigung der wegen ihrer durch die Verpfändung besicherten Ansprüche als Sicherheitsleistung; deshalb gehen erst nach vollständiger Befriedigung der ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner in Höhe der Leistung des Sicherungsgebers auf diesen über. 3.3 Der Sicherungsgeber verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß 1211, 770 BGB; auf sonstige Einreden gemäß 1211 BGB verzichtet er, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.4 Bestehen für die Ansprüche der gegen den Schuldner gegenwärtig oder zukünftig noch andere Sicherheiten, insbesondere Pfandrechte oder Bürgschaften, so haftet der Sicherungsgeber dieser Urkunde insoweit abweichend von 427 BGB unabhängig von den anderen Sicherheiten. 3.5 Der Sicherungsgeber gestattet der, jederzeit Einsicht in seine Bücher und den Schriftwechsel mit dem zu nehmen, um die verpfändete Forderung zu prüfen. Sofern der Sicherungsgeber die Buchführung oder Datenverarbeitung bei einem Dritten vornehmen lässt, wird die hiermit ermächtigt, im eigenen Namen auf Kosten des Sicherungsgebers diese Unterlagen unmittelbar bei dem Dritten einzuholen. 3.6 Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Auslagen und Nebenkosten auch der Beauftragung der zuständigen genossenschaftlichen Treuhandstelle tragen Sicherungsgeber und Schuldner als Gesamtschuldner. 3.7 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. 3.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vereinbarungen dieses Vertrags heben frühere Vereinbarungen nicht auf, sondern treten ergänzend zu ihnen hinzu. 3.9 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der eingesehen werden; auf Verlangen werden sie gehändigt. Sicherungsgeber bestätigung Falls im Hinblick auf den Güterstand der Ehegatten eine Mitwirkung des anderen Ehegatten erforderlich ist, erteilt dieser hiermit seine Zustimmung. Von Ich/Wir bestätige(n), davon Kenntnis genommen zu haben, dass Ihnen die vorstehend aufgeführte Forderung verpfändet worden ist. Ihre nachstehenden Fragen beantworte(n) ich/wir wie folgt: 1 Besteht die verpfändete Forderung? Ja, und zwar EUR Nein 2 Ist die Verpfändung geschlossen oder von Ihrer Zustimmung abhängig? Nein Ja Wird der Verpfändung zugestimmt? Ja Nein 3 Ist die Forderung von Gegenleistungen abhängig? Nein Ja, von 4 Bestehen zur Aufrechnung geeignete Gegenansprüche oder sonstige Rechte zu Ihren Gunsten? Nein Ja, und zwar: genaue Bezeichnung, insbesondere Betrag (EUR) 5 Wurden Rechte Dritter (Abtretung, Verpfändung, Pfändung) bisher bei Ihnen geltend gemacht? Nein Ja, und zwar: Abtretung Verpfändung Pfändung Falls weitere Abtretungen, Verpfändungen, Pfändungen vorliegen sollten, geben Sie uns bitte die entsprechenden Angaben auf gesondertem Blatt. 6 Verzichten Sie für die Dauer unserer Verpfändung auf die Geltendmachung Ja Nein Ihres Pfandrechts, das Ihnen aufgrund Ihrer AGB zusteht? Des Weiteren erklären wir: Zahlungen werden wir auf das in Nummer 2.3 genannte Konto leisten. der Benachrichtigung der Bestätigung Bestätigung zurück an Datum der Abtretung, der Verpfän- EUR Gläubiger dung/eingangsdatum der Pfändung VERLAG - Muster DG FA 3.06

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