Nachbeurkundung Eheschließung im Ausland. Rechtsnorm - 34 PStG RR & AA. Zuständigkeit - 34 Abs. 3 PStG. Wohnsitz und Aufenthalt RR & AA
|
|
- Nele Rosenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachbeurkundung Eheschließung im Ausland Maika Kühn Landesfachberaterin Wieso Standesamt? Musste nachbeurkunden!!! Fachtagung Gotha Name Name lt. Urkunde Wohnort Staatsangehörigkeit Geburtstag und -ort letzte Vorehe Auflösung früherer Ehegatte weitere Vorehe Auflösung Aktan Sonneberg deutsch Eheschließung: , Antalya, Türkei vorgelegt: internationales Familienstammbuch Frau Rita Reise geb. Runkel , Gera , Coburg Gericht in Antalya, Türkei Mustafa Özkefa türkischer Staatsangeh , Erfurt Scheidung, AG Coburg Ali Aktan Aktan Antalya, Türkei türkisch , Antalya, Türkei , Istanbul,Türkei Gericht in Istanbul, Türkei Dilber Aktan geb. Aktan türkische Staatsangeh Mann Rechtsnorm - 34 PStG Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Anstelle Anlegung Familienbuch nun Nachbeurkundung im Eheregister 4 Zuständigkeit - 34 Abs. 3 PStG Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat Sind danach mehrere Standesämtern zuständig, haben die antragsberechtigten Personen die freie Wahl (Nr Satz PStG-VwV-E) ersatzweise Standesamt I in Berlin Wohnsitz und Aufenthalt Wohnsitz räumlicher Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse, Wille erforderlich, es so zu belassen. Aufenthalt Schwerpunkt der familiären oder beruflichen Bindungen (faktischer Wohnsitz), Daseinsmittelpunkt, Wille nicht erforderlich (Gaaz/Bornhofen, Komm. PStG 12 RdNr. 16 ff) 5 6 1
2 Voraussetzungen Antrag, Zulässigkeit Ein Ehegatte Deutscher bzw. deutsches Personalstatut Rechtsstellung im Zeitpunkt der Antragstellung Bei Tod Rechtsstellung im Zeitpunkt des Todes In unserem Beispiel besitzt Frau Reise die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Antrag ist also zulässig. 7 8 Voraussetzungen Antragsteller Zu Lebzeiten nur die Ehegatten Nach dem Tod der Ehegatten - deren Eltern oder Adoptiveltern; - deren gemeinsame Kinder/Adoptivkinder (Nr Satz 1 PStG-VwV-E) Antragsberechtigt sind in unserem Beispiel nur die Ehegatten. Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers ist unerheblich! 9 10 Voraussetzungen Eheschließungsort und Zeitpunkt Eheschließung in der Türkei Eheschließung im Ausland / von ausländ. Regierung ermächtigter Person im Inland Zeitpunkt der Eheschließung unerheblich Kein deutscher Heiratseintrag errichtet Kein Familienbuch auf Antrag angelegt Familienbuch auf Antrag nach altem Recht oder Beurkundung gemäß 34 PStG? Anfrage an Standesamt I in Berlin (Nr PStG-VwV-E)
3 Voraussetzungen Bestehen der Ehe im Rechtssinn formelle und materielle Wirksamkeit Prüfungsgrundlage ausländische Urkunde(n) Echtheitsprüfung? - Legalisation (Art. 13 Abs. 2 oder 4 KG) - oder Apostille (Übereinkommen) - oder Problemstaaten (Überprüfung) Übersetzung - vereidigter Dolmetscher Voraussetzungen Hinweise Auswärtiges Amt zum Urkundenverkehr und zur Legalisation: htttp:// konsularinfo/de/05/urkundenverkehr.html Voraussetzungen formelle Wirksamkeit der Ehe Art. 11 Abs. 1 EGBGB Formvorschriften beider Heimatrechte oder Ortsform bei Verstoß: keine Ehe! 15 Art. 11 Abs. 1 EGBGB, 1. Halbsatz, Geschäftsrecht Formvorschriften beider Heimatrechte vergleichbar erfüllt? Deutschland: Ehe vor dem Standesamt durch übereinstimmende Willenserklärung Türkei: ebenso in Gegenwart zweier Zeugen (türk. ZGB) Danach Ehe formell wirksam Art. 11 Abs. 1 EGBGB, 2. Halbsatz, Ortsform Türkei: Eheschließung vor dem Standesbeamten (Art. 142 ZGB) Internationales Stammbuch: Nüfus Idaresi (Standesamt) Auch danach formgültige Ehe 16 Voraussetzungen CIEC-Übereinkommen Ausstellung mehrsprachiger Personenstandsurkunden - formell korrekter Nachweis: mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister - keine Beglaubigung oder weitere Förmlichkeit Abkommen Internationales Stammbuch der Familie von Deutschland nicht ratifiziert mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister ist vorzulegen materielle Wirksamkeit der Ehe Art. 13 Abs. 1 EGBGB Ehevoraussetzungen beider Heimatrechte bei Verstoß: Folgen nach verletztem Recht ggf. nach ärgerem Recht
4 keine bestehende Ehe Ehe nie zustande gekommen: nachträgliche Beurkundung ablehnen auf Verlangen schriftlicher Bescheid Hinweis auf Antragsmöglichkeit nach 49 PStG nur aufhebbare Ehe: Beurkundung muss erfolgen nur erwiesene Angaben eintragen deutsches Sachrecht materielle Wirksamkeit der Ehe Art. 13 Abs. 1 EGBGB türkisches IPR keine Rückverweisung türkisches Sachrecht Ehevoraussetzungen der Sachrechte Prüfung Eheverbot der Doppelehe für ausländische Scheidung (Vorehe Reise) BGB Art. 124 ff. ZGB Geschäftsfähigkeit Ehemündigkeit keine Verwandtschaft in gerader Linie, als Geschwister oder durch Adoption keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft Geschäftsfähigkeit Ehemündigkeit keine Verwandtschaft in gerader Linie, als Geschwister oder durch Adoption keine bestehende Ehe 21 Anerkennung Landesjustizverwaltung ( 107 FamFG) ansonsten bigamische Ehe (aufhebbar) Heimatstaatentscheidung (Vorehe Aktan) Vorlage Landesverwaltungsamt Weimar (in anderen Bundesländern prüft Standesamt) 22 Verfahren Die 3 bis 7, 9, 10, 15 und 16 gelten entsprechend ( 34 Abs. 1 Satz 2 PStG) Allgemeine Vorschriften zu: Führung der Personenstandsregister ( 3 bis 7 PStG) Beurkundungsgrundlagen, Auskunfts- und Nachweispflicht ( 9, 10 PStG) Errichtung des Eintrags ( 15 PStG) Fortführung des Eintrags ( 16 PStG) Antragsprüfung Verfahren Nachweise durch Antragsteller - Personenstandsurkunden - ggf. andere Beweismittel Beratung zur Beschaffung schriftliche Auskunft über vorzulegende Unterlagen Antrag ohne Formvorschriften
5 Frau Reise Ausweis Aufenthaltsbescheinigung beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Eheurkunde der Vorehe mit Scheidungsvermerk oder begl. Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch Özkefar/Reise mit Scheidungsvermerk türkisches Scheidungsurteil der Ehe Özkefar/Reise mit Übersetzung Beschluss über die Anerkennung des türkischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich durch OLG Jena (außer bereits im Familienbuch eingetragen) 25 Herr Aktan begl. Passkopie Mehrsprachiger Auszug aus dem türkischen Geburtsregister Mehrsprachiger Auszug aus dem türkischen Eheregister der ersten Ehe mit Scheidungsvermerk Das türkische Scheidungsurteil zur Vorehe mit Übersetzung Kleine Anerkennung des Landesverwaltungsamtes Weimar zu dieser Scheidung, einzureichen durch das Standesamt Sonneberg Beide Ehegatten Mehrsprachiger Auszug aus dem türkischen Eheregister für jetzige Ehe 26 Namensführung Ist bei Eheschließung eine Namensführung kraft Gesetzes zustande gekommen? Recht am Eheschließungsort nicht maßgebend Namensführung wird selbständig angeknüpft Art.10 Abs. 1 und 2 EGBGB Art. 10 Abs. 1 EGBGB - Heimatrecht Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. mögliche Konstellationen : - Deutsches Personalstatut - Verschiedene Personalstatute - Gleiche ausländische Personalstatute der Ehegatten bei Eheschließung! Deutsches Personalstatut für beide Ehegatten Eingetragener Name in der Urkunde - Übereinstimmende Erklärung? - Gemäß 1355 BGB? Namen anerkennen Urkunde ohne eingetragenen Namen keine Erklärung, getrennte Namensführung 29 wenn deutsches Personalstatut Sachrecht Deutsch Verschiedene Personalstatute Art. 10 (1) EGBGB Rückverweisung Heimatrecht Sachrecht eigener Staat Verweisung angenommen Gesamtverweisung IPR jedes ausl. Ehegatten Weiterverweisung Heimatrecht des Ehegatten IPR Staat Ehegatte andere Anknüpfung z.b. Aufenthalt Ehegatte IPR Staat X 5
6 Verschiedene Personalstatute Beachten zweier Sachrechte erforderlich! - Übereinstimmung Sachrechte (ganz oder teilweise) eingetragener Name wird akzeptiert - keine Übereinstimmung Sachrechte Sachrechtliche Regelungen für den jeweiligen Ehegatten Gleiches ausländisches Personalstatut bei beiden Ehegatten Sachrechtliche Regelung des ausländischen Staates maßgebend! Beachte: Eintragung Namensführung im ausländischen Pass nach Eheschließung Art. 10 Abs. 2 EGBGB - Rechtswahl Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten ihren künftig zu führenden Namen wählen 1. Nach dem Recht eines Staates, dem einer von ihnen angehört (ungeachtet Art.5 (1) EGBGB), oder 2. Nach deutschem Recht, wenn einer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Nach der Eheschließung abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Konkludente Rechtswahl Im Ausland Rechtswahl unbekannt! Namenswahl durch Erklärung der Ehegatten getroffen? Mindestens ein Sachrecht ermöglicht diese? Wertung: Die Wahl des Namens schließt die Wahl des Sachrechts ein Besonderheit Begleitname nach 1355 Abs. 4 BGB (auch Doppelname) 41 Abs. 2 PStG Wirksamkeit am deutschen Eheregister, mangels diesem am Wohnsitzstandesamt, ersatzweise Standesamt I Berlin deutsches Sachrecht Namensführung in der der Ehe Art. 10 Abs. 1 EGBGB türkisches IPR, Art. 12 allgem. Ehewirkungen türkisches Sachrecht
7 Namensregelungen der Sachrechte 1355 BGB Art. 187 türk. ZGB Wahlrecht zu getrennter Namensführung Gemeinsamer Namensführung Begleitname Urkunde = Aktan Die Frau erhält mit Eheschließung den Familiennamen des Mannes (Ehewirkung) Nachträgliche Erklärung der Ehegatten zur Wahl des deutschen Rechts und danach Wahl des Geburtsnamens des Mannes zum Ehenamen möglich Wirksam am Standesamt des Wohnsitzes der Frau ( 41 Abs. 2, S. 2 PStG) Wahl zum türkischen Recht möglich Keine Übereinstimmung! Getrennte Namensführung! Beurkundung Im Eheregister des laufenden Jahres Mit den Angaben, die bei Eheschließung im Inland aufgenommen werden. Grundbeurkundung als erstes Folgebeurkundungen extra
8 Gebühren Anlage 12 Kostenverzeichnis Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums Beurkundung = 33 Namenserklärung = 17 Urkunde = 7 = 57 Bescheinigung = 7 = 64 Mitteilungspflichten Die für eine Inlandsehe relevanten Mitteilungspflichten nach 58 PStV Hessen = 120, Bayern = 115, Baden-Württemberg = Aktenführung Mitteilungen gemäß 58 PStV STA I Berlin Abs. 1 Nr. 3 STA Gera Abs. 1 Nr. 1 STA Coburg Abs. 1 Nr. 4 Meldebehörde Sonneberg Abs. 1 Nr. 5 Sammelakte zu jeder im Register beurkundeten Ehe ( 6 PStG) Kennzeichnung wie Inlandsehe Nicht beschaffbare Urkunden und deren Übersetzung Abkommen keine Mitteilungen in die Türkei Beglaubigte Kopie ( 4 PStV) Verzeichnis Alle Original-Urkunden zurückgeben Begl. Kopien der türkischen mehrsprachigen Auszüge (Keine Übersetzung erforderlich) Begl. Kopien der Urteile und Übersetzungen Begl. Kopie Anerkennung Entscheidung LVA Weimar im Original 34 Abs. 4 PStG Verzeichnis der nachträglich beurkundeten Ehen im Standesamt I Berlin Mitteilungspflicht
9 Ecuador & Germany Alexandra Maritza Caizaluisa Cossio Stephan Birke Ehe in Quito, Ecuador ecuadorianische Eheurkunde ohne Namensführung Wunsch der Frau Caizaluisa de Birke Ecuador & Germany Im ecuadorianische Namensrecht Namensführung grundsätzlich möglich? nachträgliche Rechtswahl der Ehegatten zum ecuadorianischen Recht vom Heimatstaat der Frau anerkannt? Kann eine nach der Eheschließung abgegebene Erklärung dort wirksam werden?
10 Ecuador & Germany Ecuador keine Kollisionsnormen hinsichtlich der Namensführung Es gilt aber für Ecuadorianer hinsichtlich ihrer familiären Beziehungen im Ausland das ecuadorianische Recht (ecuador. IPR) Art. 10 Abs. 1 EGBGB - Namensführung der Frau nach ecuadorianischem Recht 59 Sachrecht Ecuador Standesamt und Ausländer zu Ecuador: 3 Namensführung der Ehegatten (Art. 82 ZRG) Die verheiratete Frau kann ihren Familiennamen dem des Ehemannes unter Voranstellung von»de«hinzufügen.8,9 Die verwitwete Frau kann den Familiennamen des verstorbenen Mannes weiterführen, oder ihren Ledigennamen wieder annehmen. Bei mehrmaliger Witwenschaft gilt dies für den letzten Mannesnamen. Die geschiedene Frau führt ihren Ledigennamen. Die von Tisch und Bett getrennte Frau führt den Namen des Ehemannes unter Voranstellung von»de«. 8 Die Bestimmung dürfte nur bezwecken, das traditionelle Recht der Frau, im beruflichen und gesellschaftlichen Leben den Familiennamen des Mannes (ohne Änderung des eigenen Familiennamens) zu gebrauchen, gesetzlich zu verankern (vgl. Länderbericht»Spanien«Fn. 15).9 Nach einer Auskunft des Konsulates von Ecuador in Wien vom kann die Frau ihren Namen beibehalten oder ihrem ersten Familiennamen den des Mannes mit oder ohne Voranstellung von»de«hinzufügen 60 Sachrecht Ecuador reines Gebrauchsrecht: Name wird im täglichen Leben verwendet, aber nicht in Urkunden oder Pässe eingetragen Anfrage durch Botschaft bestätigt Rechtswahlerklärung und Namenserklärung würde falsche Namensführung der Frau bewirken Heiratstourismus IPR Sachrechte Rück- und Weiterverweisung Selbstständige Anknüpfung Unselbständige Anknüpfung Hinkendes Rechts/Namensverhältnis Erläutern Sie dies dem mündigen Bürger! Viel Erfolg bei Nachbeurkundungen von Eheschließungen im Ausland Maika Kühn Fachtagung Gotha
Informationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
MehrZur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt
Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Ledige Mütter Verheiratete Mutter Geschiedene Mutter Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
MehrDeutsche heiraten in Spanien
Deutsche heiraten in Spanien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spanien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrZuständigkeit. Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme
Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG Nadine Hegner Fachberaterin Fachtagung Gotha 2009 Zuständigkeit Standesbeamter ( ( 17 17 PStG PStG i.v.m. 11 11 PStG) Länderöffnungsklausel
MehrDer Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:
Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die
Mehr34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei
34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung
MehrDeutsche heiraten in der Slowakischen Republik
Deutsche heiraten in der Slowakischen Republik Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899
MehrEheschließungsverfahren nach PStG neu. Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen
Eheschließungsverfahren nach PStG neu Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen MM & EE Michael Mutig und Edith Eilig, beide Deutsche, sprechen bei Ihnen vor und wollen in Eisenach
MehrErster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1
V Vorwort III Verzeichnis der Abkürzungen XIII Gaaz/Meireis, 8. Auflage, 1. Lieferung Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main Berlin 2009 ISBN 978-3-8019-2620-5 Teil 1 Das Geburtenregister Erster
MehrDeutsche heiraten in Belarus (Weißrussland)
Deutsche heiraten in Belarus (Weißrussland) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Belarus (Weißrussland) Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift
MehrHinweise zur Namensführung
Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.
MehrStandesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach. e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de. Öffnungszeiten:
Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach 02294 699340 e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de Öffnungszeiten: Montag Freitag: Montag und Dienstag: Donnerstag: 08.00 12.00 Uhr 14.00 16.00 Uhr
MehrDeutsche heiraten in Bulgarien
Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrAnmeldung der Eheschließung!
Anmeldung der Eheschließung! Was sollten Sie wissen, wenn Sie heiraten wollen? Stand: 04.06.2013 Erstellt vom Standesamt Stockstadt a. Main Bevor Sie heiraten und Sie sich trauen lassen können,, müssen
MehrGesetzestexte 1 152. 1. Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom
Inhaltsübersicht I Inhaltsübersicht Vorwort zur 4. Lieferung der Neubearbeitung Vorwort zur 1. Lieferung der Neubearbeitung Gesetzestexte 1 152 1. Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919
MehrDeutsche heiraten in Ungarn
Deutsche heiraten in Ungarn Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ungarn Stand: Dezember 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrDeutsche heiraten in der Volksrepublik China
Deutsche heiraten in der Volksrepublik China Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Volksrepublik China Stand: Januar 2015 Diese Informationsschrift
MehrDeutsche heiraten in Dänemark
Deutsche heiraten in Dänemark Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998 Telefax:
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
MehrDeutsche heiraten in Italien
Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrDeutsche heiraten in Tunesien
Deutsche heiraten in Tunesien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Tunesien Stand: April 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
MehrDeutsche heiraten in Polen
Deutsche heiraten in Polen Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998 Telefax:
MehrAnerkennung der Vaterschaft
Anerkennung der Vaterschaft und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V. 1592 BGB Vater eines Kindes ist: Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Der Mann, dessen Vaterschaft (VA) anerkannt (das muss
MehrDeutsche heiraten in Österreich
Deutsche heiraten in Österreich Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Österreich Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrDeutsche heiraten in Malta
Deutsche heiraten in Malta Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Malta Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrEin Baby! Was nun? STADT ESSEN. Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen. Impressum. der Stadt Essen Gildehof Hollestr.
Ein Baby! Was nun? Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen Impressum Herausgeber Zusammenstellung Standesamt der Stadt Essen Gildehof Thomas Padberg STADT ESSEN Titelfoto Satz
MehrBGH zur Eintragung Vatersnamen. Aktuelle Rechtsprechung. BGH zu Eintragung Vatersname. BGH zu Eintragung Vatersname. BGH zu Eintragung Vatersname
BGH zur Eintragung Vatersnamen Aktuelle Rechtsprechung Herbstschulung 2014 Maika Kühn BGH-Entscheid 19.02.2014 XII ZB 180/12 Eintragung des Vatersnamens bei auch deutscher Staatsangehörigkeit in das Eheregister,
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5.
MehrDeutsche heiraten in der Schweiz
Deutsche heiraten in der Schweiz Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Schweiz Stand: April 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrAntrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung Ich beantrage die Ausstellung einer Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. 1. Über meine persönlichen Verhältnisse mache
MehrDeutsche heiraten in Island
Deutsche heiraten in Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Stand: März 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen Ihrer
MehrBeurkundung im Ausland geschlossener Ehen. im deutschen Eheregister
Beurkundung im Ausland geschlossener Ehen im deutschen Eheregister von Gerhard Benedikt, Verwaltungsoberamtsrat, Standesamt München Gerhard Benedikt, Fachtagung Bad Tölz 2009 1 Beurkundung im Ausland geschlossener
MehrIPR Allgemeiner Teil
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 1. Zuständigkeit: Das Amtsgericht Trier ist zum Ausspruch der Annahme als Kind sachlich und örtlich zuständig, da der Annehmende im Bezirk des Gerichts
MehrNOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE HOCHZEIT
NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE HOCHZEIT Optimal ist es, wenn bereits zwölf Monate vor dem Trautermin mit der Planung begonnen wird, mindestens jedoch sechs Monate vorher. Standesämter, Kirchen, Restaurants
MehrDeutsche heiraten auf den British Virgin Islands
Deutsche heiraten auf den British Virgin Islands Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes British Virgin Islands Stand: August 2014 Diese Informationsschrift
MehrFragen und Antworten zum neuen Namensrecht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fragen und Antworten zum neuen Namensrecht 1) Wo finde ich die neuen Gesetzesbestimmungen? Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) - für Personen ab 16 Jahre - F 1 Angaben zu meiner Person (Antragsteller/in) (Ergänzen oder erläutern Sie gegebenenfalls
MehrDeutsche heiraten in Washington (USA)
Deutsche heiraten in Washington (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Washington (USA) Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift
MehrGruppenarbeit Ehe. Fall 1: USA
Gruppenarbeit Ehe Fall 1: USA Jürgen Wittig und Susann Gebert beantragen die Nachbeurkundung ihrer im Jahre 2006 in Las Vegas in der Flower-Chapel geschlossenen Ehe. Heiratsurkunde mit Apostille und Eheregistrierung
MehrTeil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21
6 Inhaltsverzeichnis* Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 18 Teil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21 A. Die Grundlagen des Personenstandsrechts
MehrMerkblatt über die Eheschliessung im Ausland Nr. 150.2
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Stand: Juli 2014 Merkblatt über die Eheschliessung
MehrMerkblatt über das Beglaubigungswesen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Abteilung Register und Personenstand Notariatskommission 22. August 2014 Merkblatt über das Beglaubigungswesen 1. Grundsätzliches Die Gemeinden sind dafür verantwortlich,
MehrFragebogen für Erblasser
Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand
MehrSie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit?
Einbürgerung Allgemeine Informationen Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann erhalten Sie im Folgenden die wesentlichen Informationen über die
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrMerkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht Nr. 153.3
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Stand: Juli 2014 Merkblatt über die Namenserklärungen
MehrMeldewesen. An, Ab- und Ummeldung
Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,
MehrVorzulegende Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung von zwei Deutschen
Vorzulegende Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung von zwei Deutschen Bindungswirkung der Entscheidung des Anmeldestandesamtes für das Eheschließungsstandesamt Vorbemerkung Obwohl die einschlägigen
MehrI. Sachverhalt. Keiner von beiden war früher verheiratet oder früher schon Partner einer Lebenspartnerschaft.
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14277 letzte Aktualisierung: 17.8.2007 EGBGB Art. 17b, 10 Abs. 2 Niederlande/Luxemburg: Namensrecht und Anerkennung einer in Deutschland registrierten
MehrBegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Ihre Notare informieren: Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Sie haben sich entschieden, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
MehrSupport Tickets Infostar
Rubrik Thema Kurzbeschrieb altrechtliche dem neuen Recht unterstellt Geburtsschein mit aktuellen Daten nach Nachführen des Familienregisters Ticket Nr. Datum Bürgerrechtserwerbsgrund für die Ehefrau und
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrFamilienrecht Vorlesung 2. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 3 Eheschließung und Ehescheidung 31. Oktober 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer
MehrEhescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
MehrDas Heilpraktikerwesen
Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen
MehrAntrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Kreis Stormarn - Der Landrat -Fachdienst Öffentliche Sicherheit - 41/507 23843 Bad Oldesloe Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Ich beabsichtige, die Staatsangehörigkeit
MehrM U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der
MehrZentrales Personenstandsregister (ZPR)
Zentrales Personenstandsregister (ZPR) Fragen und Antworten Stand 10. Oktober 2014 1 Allgemeines zum ZPR... 2 2 Geburt... 3 2.1 Vaterschaftsanerkenntnis... 4 3 Eheschließung... 5 4 Eingetragene Partnerschaft...
MehrANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG
Die Angaben zur Person bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine/Computer ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen! Zu den Klammerziffern ( ) bitte die Ausfüllanweisungen auf Seite 3 lesen! ANTRAG
MehrFAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello
FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
Mehr...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...
Fragebogen für Online-Scheidung 1. Daten zur Ehe Standesamt der Eheschließung:... Tag der Eheschließung... Register-Nr. {s. Eheurkunde]... Bitte Eheurkunde in Kopie zusenden. Anschrift der letzten gemeinsamen
MehrBevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV)
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Angaben zur Person Familienname, ggf. Geburtsname Vorname(n) Religionszugehörigkeit Mit der Eintragung in die Eheurkunde einverstanden? Staatsangehörigkeit
MehrDas Kindesnamensrecht nach 1616 ff BGB Im Hinblick auf die Frage, welchen Namen ein Kind erhält, kommt es grundlegend auf die Frage an, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen
Mehr"Beurkundung im Ausland geborener Kinder im deutschen Geburtenregister" Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 2
"Beurkundung im Ausland geborener Kinder im deutschen Geburtenregister" Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 2 II. Nachbeurkundung von im Ausland geborenen Kindern gemäß 36 PStG... 2 1. Allgemeines... 2
MehrAntrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Antrag auf Ausstellung eines sausweises Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss srecht (Amt 33) Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim Ich beantrage zur Vorlage bei die Ausstellung eines sausweises. Personalien der
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrBACH SINGELMANN DR.ORSCHLER DR.KREBS
Aufnahmebogen für Scheidung / Scheidung online I. Mandant/Mandantin: Name: Geburtsname: Sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Geburtsort: Ist es die erste Ehe? wenn : Wie oft waren Sie bereits verheiratet?
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrEheauflösung im Inland oder im Ausland
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Fachprozess EAZW Auflösung der Ehe durch Gerichtsurteil
Mehr- 2 - In welcher Form müssen diese Dokumente und Nachweise vorgelegt werden? 1. Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens
Übersetzung des französischen Merkblatts sowie Information zur Anerkennung des PACS in Deutschland mit den französischen Behörden abgesprochen ist die französische Version des Merkblatts 02/2010 Merkblatt
MehrDeutsche heiraten in Kalifornien (USA)
Deutsche heiraten in Kalifornien (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Kalifornien (USA) Stand: März 2015 Diese Informationsschrift
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrDeutsche heiraten in Nevada (USA)
Deutsche heiraten in Nevada (USA) Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Nevada (USA) Stand: Februar 2012 Diese Informationsschrift soll
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrNamensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Namensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung Inhalt I. Der Ehename nicht unbedingt für die Ewigkeit 2 1. Bei der Heirat 2 a) Wenn jeder Ehegatte seinen
MehrAntrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO
Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:
MehrAuftrag zur Bestattung
Bitte faxen an: per E-Mail an: per Post an: 40-73 93 88 64 info@letzte-weg.de Friedrich-Frank-Bogen 75 21033 Hamburg Bitte lesen Sie diesen Auftrag und die anliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet
MehrDie wichtigsten Reformbereiche
Neuerungen im Kindschaftsrecht ab 1.7.2001 (KindRÄG 2001) Die wichtigsten Reformbereiche Herabsetzung der Volljährigkeit Rechtsstellung von Minderjährigen Einvernehmliche Scheidung, Vaterschaftsanerkenntnis
MehrHandelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f
MehrRechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder
MehrDänisches Eherecht. Dänisches Eherecht. Dänisches Eherecht. Ein kurzer Bericht
Ein kurzer Bericht Schleswig -Holstein e.v. Eheschließungen in Dänemark verschieden oder gleich geschlechtlich möglich In Dänemark gilt das Domizilprinzip Es gilt das dänische Recht Der Wohnsitz in DK
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrAbstammungsrecht. I. Allgemeines
Abstammungsrecht I. Allgemeines Welche Personen sind in rechtlicher Hinsicht Vater und Mutter eines Kindes? Letzte große Novellierung des Abstammungsrechts durch das FamErbRÄG 2004 Die Rechte von Rechtsnachfolgern
MehrAntrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Düsseldorf
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Tersteegenstr. 9 Frau Saskia Bensberg 0211 5970-8528 40474 Düsseldorf Frau Anja Müller 0211 5970-8521 Frau Wendy Pocock-Schmalz 0211 5970-8522
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrAntrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren
An: Straße/Postfach PLZ Ort Verwaltungsservice Bayern Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren Antragsteller nach dem Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 08.12.2006
Mehr