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1 Der Personalrat informiert Inhalt Seite Einleitung 2 Splitter 3 Verfahren bei Umzügen 6 Herausgegeben vom Personalrat der Leuphana Universität Lüneburg, V.i.S.d.P. Dorothea Steffen 1

2 Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Auch in diesem Jahr ein PR-Info zum Jahresende. Mitte des Jahres hat das Umzugsthema viel Unruhe in die Universität gebracht. Die sehr ambitionierten Pläne, insbesondere die Zeitpläne, sind dann aber schnell überholt worden. Mittlerweile sind die Interessen von vielen Instituten und Einrichtungen aufgenommen worden und es finden wohl auch noch immer Gespräche dazu statt. Um die Rechte der betroffenen Kolleginnen und Kollegen im laufenden Prozess zu sichern, hat der Personalrat mit dem zuständigen Vizepräsidenten ein Verfahren bei Umzügen vereinbart. Wir haben im September bereits auf der Personalversammlung darüber berichtet und fügen diesem PR-Info die Vereinbarung bei. Die Personalversammlung hatte im diesem Jahr das Thema Datenschutz als Schwerpunkt. Aus der gemeinsamen Diskussion haben sich viele Aspekte ergeben und wir sind mit der Dienststelle im Kontakt hier weitere Vereinbarungen abzuschließen, damit die Datensicherheit aber auch das Recht auf die eigenen Daten gesichert werden. Es wird auch eine Dienstvereinbarung zur neuen automatischen Zeiterfassung geben. Denn auch hier ist natürlich ein ganz sensibles Datenfeld betroffen. Wir hoffen, dass die Einführung der automatischen Zeiterfassung auf dem Campus mit Beginn des neuen Jahres umgesetzt wird. Einige organisatorische Gründe, beispielsweise hat es länger gedauert ausreichend Karten zu beschaffen als ursprünglich geplant, haben die Einführung vom Herbst in den Winter gebracht. Die Umstellung vom alten mechanischen System mit den Stempelkarten auf das neue System weckt am Anfang viele Ängste bis hin zu Abwehr der Kolleginnen und Kollegen. In den Standorten Rotes Feld und Volgershall ist dieser Prozess bereits vor ein paar Jahren gemacht worden und dort war es ganz genauso. Aber schon kurz nach der Einführung war keine Kolleginnen oder Kollegen mehr zu finden die gerne das alte System zurück hätte. Alleine die Tatsache, dass damit Minuten genau abgerechnet wird und nicht mehr in 6-Minuten-Einheiten und die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr selber rechnen müssen, wird als wesentlich angenehmer empfunden. Wie oben schon erwähnt, arbeiten wir zusammen mit der Dienststelle eine Dienstvereinbarung zu dem System aus, damit alle Kolleginnen und Kollegen die Sicherheit haben können, dass die so erfassten Daten nicht missbraucht werden. Ein weiterer Punkt der in der Personalversammlung thematisiert wurde, ist die Tatsache, dass nahezu alle Stellen nur befristet besetzt werden. Wir weisen immer wieder auf die Nachteile einer solchen Einstellungspraxis hin. Nicht nur, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in einer unsicheren, prekären, Situation leben und arbeiten müssen, so hat es auch 2

3 für die Uni selber erhebliche Nachteile. Es werden sich Kolleginnen und Kollegen aus Dauerstellen erst gar nicht auf solche Stellen bewerben. Innerhalb der Uni haben wir jetzt zwar erreicht, dass Kolleginnen und Kollegen die eine unbefristeten Stelle haben diese in der Regel mitnehmen können, aber was ist mit denen die schon jetzt einen befristeten Vertrag haben? Hier ist noch ganz viel Klärungsbedarf und das Thema steht ganz oben in unseren Gesprächen mit dem Präsidium. Ein wichtiger Schritt dazu wird jetzt getan in dem wir wohl noch in dieser Woche mit dem Wirtschaftsplan auch einen Stellenplan erhalten. Vor einem Jahr als uns der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr vorgelegt wurde, haben wir bereits auf das Fehlen des Stellenplanes hingewiesen. Seit dem haben wir keine Gelegenheit ausgelassen es zu thematisieren. Im Vorfeld des Wirtschaftsplan 2010 haben wir bereits signalisiert, dass der Personalrat in diesem Jahr ohne Stellenplan seine Zustimmung verweigern wird. Beide Dokumente sind uns für diese Woche angekündigt worden. Da zurzeit in vielen Bereichen Umstrukturierungen umgesetzt werden oder anstehen, ist der Stellenplan unabdingbar, um auch die Möglichkeiten, die diese Umstrukturierungen für die Kolleginnen und Kollegen mit sich bringen, auszuschöpfen. Weiter ist uns aktuell die Agenda für die Sitzung des Stiftungsrates am 16./ angekündigt worden. Das ist aus unserer Sicht nach wie vor ein Unding. Lüneburg ist die einzige Stiftungsuniversität in der der Vorsitzende des Personalrates nicht mehr als beratendes Mitglied zu den Sitzungen eingeladen wird. Da es auch keinen Beirat mehr gibt, ist die direkte Kommunikation zu den Mitgliedern des Stiftungsrates abgeschnitten. Bei der letzten Sitzung im Sommer hat es noch Termine mit einzelnen Gruppen der Universität gegeben. Für die kommende Sitzung gibt es bisher keine entsprechenden Termine. Trotz der vielen noch offenen Punkten gibt es aber auch einige Sachen, die in diesem Jahr umgesetzt wurden. Das Thema Höhergruppierungen ist im Mai angegangen worden und auch bei dem Thema Arbeitsplatzbeschreibungen sind wir einige Schritte weiter. Wie gesagt sind jetzt auch die Möglichkeiten eröffnet worden mit unbefristeten Stellen auf befristet ausgeschriebene Stellen dauerhaft zu wechseln und die eine oder andere Stelle wurde mittlerweile auch entfristet! Wir hoffen, dass sich auf diesem Gebiet im nächsten Jahr noch mehr tun wird und Kolleginnen und Kollegen dadurch sichere Arbeitsplätze erhalten. Allen Kolleginnen und Kollegen die besten Advents- und Weihnachtswünsche und alles Gute für das kommende Jahr. 3

4 Splitter Wir möchten auf zwei sehr wichtige Fristen hinweisen: - Läuft ein Arbeitsvertrag aus und es gibt Gründe auf eine Fortführung des Vertrages zu klagen, müssen spätestens 3 Wochen nach auslaufen des Vertrages die rechtlichen Schritte eingeleitet werden. - Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor dem an der Uni gearbeitet haben und durch den TVÜ-L Besitzstandschutz haben, verlieren diesen, wenn sie eine Vertragsunterbrechung haben, die länger als 1 Monat dauert. Ausgenommen davon sind Erziehungsurlaubszeiten, bzw. Eltern- oder Pflegezeiten. Diese Fristenregelung ist für alle wichtig zu beachten, aber insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dadurch hohe materielle Verluste eintreten, da es in diesem Bereich öfter zu Vertragsunterbrechungen kommt. In den diesjährigen Verhandlungen im TV-L ist eine Verlängerung der alten Bewährungsaufstiegsregelungen des BAT, für Kolleginnen und Kollegen die in der Zeit vom bis bei Fortgeltung des BAT höhergruppiert worden wären, vereinbart worden. Wenn die Vermutung vorliegt, dass dieses der Fall sein könnte, dann sollte ein Antrag auf Überprüfung an die Personalabteilung schicken. Es ist übrigens eine Regelung des TV-Ü. Sie gilt dadurch nur für Beschäftigte bei denen bereits vor dem ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. Auf der Internetseite des Personalrates befindet sich ein Antragsmuster. Last minute: Dezember 2009 endet die Möglichkeit auf Altersteilzeit Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Regelung und das Auslaufen dieser Möglichkeit im Allgemeinen bekannt ist, wollen wir an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen um so zusagen die allerletzte Minute noch mal bewusst zu machen! Noch bis Ende 2009 besteht die Möglichkeit nach der bisherigen Altersteilzeitregelung früher aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand zu gleiten. Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit läuft aus und ebenso auch die Fördermöglichkeit für die Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit soll 4

5 das Altersteilzeitarbeitsverhältnis mindestens für die Dauer von zwei Jahren vereinbart werden und muss vor dem beginnen. Wird ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt angetreten, kann der Arbeitgeber bis zu sechs Jahre lang Zuschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen und erhalten, wenn er den freigewordenen Arbeitsplatz (oder den durch Umsetzung frei gewordenen Arbeitsplatz) mit einer/m arbeitslosen oder mit einer/m von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten oder einer/m Beschäftigten nach Abschluss der Ausbildung besetzt. Das Altersteilzeitgesetz verliert seine Wirkung nach dem Stichtag nicht, wird aber zu einem mehr oder weniger wertlosen Gesetz verfallen. Denn wer nach dem Stichtag Altersteilzeit (ATZ) bewilligt bekommen sollte, wird nur die Hälfte seines Gehaltes erhalten. Es sei denn, die/der Beschäftigte trifft mit dem Arbeitgeber eine andere frei ausgehandelte Vereinbarung im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes. Die Voraussetzungen der ATZ sind u.a.: Beschäftigte müssen das 55. Lebensjahr sowie eine Beschäftigungszeit von fünf Jahren vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens Kalendertage (ca. drei Jahre) versicherungspflichtig gewesen sein. Für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf ATZ. Um noch aktiv zu werden ist es sozusagen die allerletzte Minute, da das Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor dem beginnen, also vorher auch noch umgesetzt werden muss. Wie wäre es im kommenden Jahr einen Bildungsurlaub anzugehen? Nach wie vor steht jedem Beschäftigten ein Anspruch von 5 Tagen pro Jahr auf Bildungsurlaub zu. Leider wird dieses sehr wenig genutzt. Die Belastungen und Arbeitsverdichtungen in den letzten Jahren sind so sehr gestiegen, dass viele Kolleginnen und Kollegen so etwas wie Bildungsurlaub vollkommen aus den Augen verloren haben. Aber gerade damit gibt es die Möglichkeit sich eine Woche einem interessanten Thema zu widmen, den Blickwinkel und Horizont zu erweitern und so wieder mit neuer Energie an den Arbeitsplatz zurück zukommen. 5

6 Verfahren bei Umzügen Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, wie wir als Personalrat in diese Aktivitäten eingebunden sind. Zunächst einmal unterliegen Umzüge grundsätzlich der Mitbestimmung. Um ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und ein funktionsgerechtes Arbeiten zu ermöglichen, haben wir mit dem Präsidium das unten beschriebene feste Verfahren vereinbart, nach dem unsere Beteiligung abläuft. Sollten Sie von einem Umzug betroffen sein, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Probleme haben oder Ihnen Dinge unklar sind. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen. Gemäß NPersVG (Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz) sind Beteiligungsrechte bei Baumaßnahmen und bei Umzügen größeren Umfangs zu berücksichtigen. Die Beteiligungsverfahren sind nach dem Gesetz rechtzeitig vor der Realisation der Maßnahmen durchzuführen. Erfahrungsgemäß kann es jedoch bei umfangreichen Maßnahmen während der Umsetzung zu Veränderungen und neuen Planungen kommen. Der Personalrat strebt daher eine Regelung an, mit der das Mitbestimmungsverfahren den realen Planungsverfahren in Stufen angepasst werden kann. Das Mitbestimmungsverfahren findet vor der Realisierung der jeweiligen Phase statt und bedarf immer der Schriftform. Eine Beteiligung einzelner Mitglieder des Personalrates an Arbeitsgruppen ersetzt kein formales Mitbestimmungsverfahren. 1. Im Rahmen der Informationspflicht der Universität wird der Personalrat über die grundsätzliche Planung von Umzügen zu einem Zeitpunkt umfassend informiert, zu dem sie noch gestaltbar sind. Dem Personalrat wir ein Überblick über das Gesamtprojekt gegeben und eine konkrete Beschreibung der anstehenden Phasen. Anhand der Planungstafeln wird dem Personalrat in einer außerordentlichen Sitzung das Gesamtprojekt vorgestellt. Als Schriftform erhält der Personalrat zusätzlich eine Planungsübersicht welcher Bereich wann wohin ziehen soll. Bei Veränderung der laufenden Planungen wird der Personalrat darüber informiert ( ) und kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen um weitere Informationen bitten und ggf. reagieren. 2. Die Zustimmung zu den Umzügen vorangehenden Baumaßnahmen beinhalten in keinem Fall die Zustimmung zu den nachfolgenden Umzügen. 3. Die Personalräte werden so rechtzeitig wie möglich, in der Regel einen Monat vor einem Umzug, über die Detailumzüge informiert und erhalten die in Ziff. 4 aufgeführten Unterlagen 4. Vor einem Umzug erhalten die Personalräte folgende Unterlagen (jeweils für die bisher genutzten und die neu zu beziehenden Räume): Die Ausschnitte aus dem Raumplan oder entsprechende Unterlagen/Dateien mit der Bezeichnung der Teile, die vom Umzug betroffen sind. Eine Aufstellung über die Größe der Räume (Auszug Raumdatei oder eine entsprechende Unterlage) Eine Aufstellung über die Zweckbestimmung der Räume. Eine Aufstellung der Raumbelegung unter Nennung aller Beschäftigten einschließlich der nicht vom Personalrat vertretenen Personen. Informationen über erkennbar besondere Einschränkungen und Nachteile einzelner Räume Informationen über den geplanten Zeitpunkt des Umzuges und ggf. Besonderheiten des Ablaufes Informationen über geplante Renovierungen, Umbauten, Installationen, Reinigungsarbeiten, soweit schon bekannt. 6

7 5. Vor der offiziellen Mitbestimmungsbeteiligung erhalten die Personalräte Gelegenheit zur Besichtigung sowohl der bisher genutzten als auch der künftig vorgesehenen Räume der Einrichtung bzw. der dort beschäftigten Mitarbeiter/innen. In der Regel wird der Personalrat zu diesem Zweck gemeinsam mit der Leitung der betroffenen Organisationeinheit von Zentralen Verwaltung eingeladen. 6. Die offizielle Frist für das Mitbestimmungsverfahren des Personalrates beginnt erst, wenn die in Ziff. 4 genannten Unterlagen vollständig vorliegen und die in Ziff. 5 genannte Raumbesichtigung stattgefunden hat. 7

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