Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Geiselbach

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1 Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Geiselbach Nr August 2013 Erscheint alle 4 Wochen VR-Bank unterstützt Sanierung der Kinderspielplätze Spende über Euro überreicht 1 Die VR-Bank eg Alzenau unterstützt die Gemeinde Geiselbach bei der erforderlichen Sanierung der Kinderspielplätze. Am übergab die Vorstandsvorsitzende der VR-Bank Sigrid Werner hierfür einen Scheck über Euro. Das Geld soll u.a. für die Erneuerung der Nestschaukel am Spielplatz in der Omersbacher Flurstraße verwendet werden.

2 Kassenärztlicher Notfalldienst N. Konrad, Geiselbach, Frohmollenstr. 13, Tel / Dr. Zenglein, Mensengesäß, Bahnhofstr. 36, Tel / Dr. Schreiber, Schöllkrippen, Kalmusstr. 3, Tel / Dr. Stegmann, Schimborn, Hauhofer Str. 13, Tel / Dr. Jung, Niedersteinbach, Alzenauer Str. 3 c, Tel / Dr. Stegmann, Schimborn, Hauhofer Str. 13, Tel / Dr. Pucher, Mensengesäß, Bahnhofstr. 36, Tel.06029/ Dr. Jäger, Schöllkrippen, Katharinenstr. 10, Tel / Dr. Jung, Niedersteinbach, Alzenauer Str. 3 c, Tel / Dr. Stegmann, Schimborn, Hauhofer Str. 13, Tel / Dr. Link, Mömbris, Im Markthof 7, Tel / Dr. Schreiber, Schöllkrippen, Kalmusstr. 3, Tel / Dr. Stegmann, Schimborn, Hauhofer Str. 13, Tel / Dr. Link, Mömbris, Im Markthof 7, Tel / Dr. Hartmann, Krombach, Dörnsteinbacher Str. 1, Tel / Dr. Jäger, Schöllkrippen, Katharinenstr. 10, Tel / Dr. Hofmann, Mömbris, Krohbergweg 17, Tel / Dres. Roth/Hoffmann, Schöllkrippen, Vormwalder Str. 7, Tel / Dr. Bergmann-Geis, Mömbris, Krohbergweg 17, Tel / Dr. Hofmann, Mömbris, Krohbergweg 17, Tel / Dres. Roth/Hoffmann, Schöllkrippen, Vormwalder Str. 7, Tel / Dres. Roth/Hoffmann, Schöllkrippen, Vormwalder Str. 7, Tel / Dr. Jäger, Schöllkrippen, Katharinenstr. 10, Tel / Dres. Roth/Hoffmann, Schöllkrippen, Vormwalder Str. 7, Tel / 1523 Die Praxis Konrad ist vom bis wegen Urlaub geschlossen. Vertretung übernehmen die Kollegen in Schöllkrippen und Krombach. Ärztli cher Bereitschaftsdienst Bayern Telefon (0,12 Euro/Min.) Ein Service der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Dienstzeiten: - von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr, - an Feiertagen von Uhr am Vorabend bis 8.00 Uhr des folgenden Werktages - am Mittwoch von Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr Sofern Ihr Hausarzt/behandelnder Arzt nicht erreichbar ist, vermittelt Ihnen in dringenden Behandlungsfällen die Vermittlungs- und Beratungszentrale der KVB, Tel (0,12 Euro/Min), einen diensthabenden Arzt des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie ggf. auch einen diensthabenden Facharzt. Rettungsleitstelle: 112 (bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen) Zahnärztlicher Notdienst: 2

3 Apothekendienst Burg-Apotheke, Alzenau, Hanauer Str. 13 1/2 Barbarossa-Apotheke, Gelnhausen, Schmidtgasse Löwen-Apotheke, Niedersteinbach, Alzenauer Str. 3c Sonnen-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr Kapellen-Apotheke, Mömbris, Hauptstr. 2 a Einhorn-Apotheke, Gelnhausen, Krämergasse Franken-Apotheke, Goldbach, Aschaffenburger Str. 148 Ronneburg-Apotheke, Langenselbold, Steinweg Frohsinn-Apotheke, Aschaffenburg, Frohsinnstr. 13 Markus-Apotheke, Freigericht-Altenmittlau, Hauptstr Mühlen-Apotheke, Glattbach, Hauptstr. 49 Schwanen-Apotheke, Gelnhausen, Im Ziegelhaus Apotheke am Schlosspark, Alzenau-Wasserlos, Bezirksstr. 30 Laurentius-Apotheke, Hasselroth-Niedermittlau, Hanauer Landstr Lukas-Apotheke, Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 87 Johannis-Apotheke, Linsengericht-Eidengesäß, Hauptstr Liebig-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr. 19 Triangulum-Apotheke, Gelnhausen, Hailerer Str Engel-Apotheke, Aschaffenburg, Lamprechtstr. 1 Kinzig-Apotheke, Gründau-Rothenbergen, Frankfurter Str Hauckwald-Apotheke, Alzenau, In den Mühlgärten 61 Hasel-Apotheke, Hasselroth-Neuenhaßlau, Kinzigstr Linden-Apotheke, Schöllkrippen, Holzgasse 1 Wildhaus-Apotheke, Linsengericht-Altenhaßlau, Gelnhäuser Str St.-Nikolaus-Apotheke, Goldbach Aschaffenburger Str. 76 Löwen-Apotheke, Gründau-Lieblos, Leipziger Str Apotheke am Schlößchen, Alzenau-Michelbach, Schloßstr. 26 Apotheke Petri, Gelnhausen-Meerholz, Hanauer Landstr Johannes-Apotheke, Johannesberg, Kettelerstr. 4 Taubengarten-Apotheke, Gelnhausen-Haitz, Am Bocksborn St.-Josef-Apotheke, Aschaffenburg, Dämmer Tor 6 Coleman-Apotheke, Gelnhausen, Freigerichter Str. 2 3

4 Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Alzenau, Mühlweg 38 Marien-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr Kreuz-Apotheke, Schöllkrippen, Aschaffenburger Str. 11 Grimmelshausen-Apotheke, Gelnhausen-Hailer, Gelnhäuser Str Markt-Apotheke, Mömbris, Im Markthof 5 Spessart-Apotheke, Freigericht-Somborn, Karlstr DocMorris-Apotheke, Aschaffenburg, Friedrichstr. 3 Barbarossa-Apotheke, Gelnhausen, Schmidtgasse Hubertus-Apotheke, Hösbach, Hauptstr. 99 Sonnen-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr Adler-Apotheke, Aschaffenburg, Burchardtstr. 9 Einhorn-Apotheke, Gelnhausen, Krämergasse Spessart-Apotheke, Alzenau, Hauptstr. 4 a Ronneburg-Apotheke, Langenselbold, Steinweg Spessart-Apotheke, Goldbach, Sachsenhausen 1 Markus-Apotheke, Freigericht-Altenmittlau, Hauptstr Burg-Apotheke, Alzenau, Hanauer Str. 13 1/2 Schwanen-Apotheke, Gelnhausen, Im Ziegelhaus Löwen-Apotheke, Niedersteinbach, Alzenauer Str. 3c Laurentius-Apotheke, Hasselroth-Niedermittlau, Hanauer Landstr Kapellen-Apotheke, Mömbris, Hauptstr. 2 a Johannis-Apotheke, Linsengericht-Eidengesäß, Hauptstr Franken-Apotheke, Goldbach, Aschaffenburger Str. 148 Triangulum-Apotheke, Gelnhausen, Hailerer Str Frohsinn-Apotheke, Aschaffenburg, Frohsinnstr. 13 Kinzig-Apotheke, Gründau-Rothenbergen, Frankfurter Str Mühlen-Apotheke, Glattbach, Hauptstr. 49 Hasel-Apotheke, Hasselroth-Neuenhaßlau, Kinzigstr Apotheke am Schlosspark, Alzenau-Wasserlos, Bezirksstr. 30 Wildhaus-Apotheke, Linsengericht-Altenhaßlau, Gelnhäuser Str Lukas-Apotheke, Aschaffenburg, Schweinheimer Str. 87 Löwen-Apotheke, Gründau-Lieblos, Leipziger Str Liebig-Apotheke, Kahl, Hanauer Landstr. 19 Apotheke Petri, Gelnhausen-Meerholz, Hanauer Landstr. 19 4

5 Engel-Apotheke, Aschaffenburg, Lamprechtstr. 1 Taubengarten-Apotheke, Gelnhausen-Haitz, Am Bocksborn Hauckwald-Apotheke, Alzenau, In den Mühlgärten 61 Coleman-Apotheke, Gelnhausen, Freigerichter Str Linden-Apotheke, Schöllkrippen, Holzgasse 1 Marien-Apotheke, Freigericht-Somborn, Rathausstr St.-Nikolaus-Apotheke, Goldbach Aschaffenburger Str. 76 Grimmelshausen-Apotheke, Gelnhausen-Hailer, Gelnhäuser Str Apotheke am Schlößchen, Alzenau-Michelbach, Schloßstr. 26 Spessart-Apotheke, Freigericht-Somborn, Karlstr Johannes-Apotheke, Johannesberg, Kettelerstr. 4 Barbarossa-Apotheke, Gelnhausen, Schmidtgasse 8 Apotheken-Notdienst: Wähl die Wer nachts oder an Sonn- und Feiertagen eine dienstbereite Notdienst-Apotheke in seiner Umgebung sucht, kann eine bundesweit einheitliche Rufnummer wählen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stellt mit der eine zentrale Rufnummer zur Verfügung, die den Notdienst-Service der Apotheken in Deutschland verbessert. Der Weg zum Medikament Der Apotheken-Notdienstfinder ist für maximal 69 ct/minute oder SMS bundesweit erreichbar: - per Anruf von jedem Mobiltelefon ohne Vorwahl, - per SMS mit apo an die von jedem Mobiltelefon, - per Anruf der aus dem deutschen Festnetz (50 ct/anruf), - unter per Mobiltelefon zur Notdienst-Apotheke surfen oder zu Hause unter auf kostenlose Suche gehen. Dabei ist nur die Angabe von Postleitzahl oder Ort nötig. Jede Nacht sind bundesweit etwa Apotheken im Dienst. Dann nehmen mehr als Kunden den Notdienst in Anspruch. Stellenausschreibung Aufsichtspersonal Recyclinghof Die Gemeinde Geiselbach stellt voraussichtlich zum 01. Oktober 2013 mehrere Mitarbeiter/innen als Aufsicht für den neuen Recyclinghof im Gewerbegebiet Birkenhainer Straße ein. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Mini-Jobs. Die Einsatzzeiten verteilen sich auf Freitag-Nachmittag u. Samstag-Vormittag. Wir erwarten eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft sowie einen sicheren und freundlichen Umgang mit den Kunden. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an die Gemeinde Geiselbach, Kirchstraße 6, Geiselbach 5

6 Pflege des Friedhofes Geiselbach soll auch künftig auf ehrenamtlicher Basis erfolgen Rüstige Rentner unterstützen Gemeinde Die Gemeinde Geiselbach hat zum den Friedhof Geiselbach von der Katholischen Kirchenstiftung übernommen. Damit ist die Gemeinde auch für die Pflege und den Unterhalt des Friedhofes zuständig. Während der Zeit, in der die Kirchenstiftung für den Friedhof verantwortlich war, wurde der Friedhof unter der Leitung von Erich Henkel durch eine Gruppe von Männern auf ehrenamtlicher Basis gepflegt. Am trafen sich die früheren ehrenamtlichen Helfer im Rathaus mit Bürgermeisterin Marianne Krohnen. Erfreulicherweise haben sich die anwesenden Personen bereit erklärt, die Gemeinde auch künftig bei der Pflege des Friedhofes zu unterstützen. Bürgermeisterin Krohnen dankte Allen für die Bereitschaft sich weiterhin ehrenamtlich für die Gemeinschaft einzusetzen. Weitere Helfer sind selbstverständlich jederzeit willkommen. Interessenten können sich bei Erich Henkel (Tel /1503) oder der Gemeindeverwaltung (Tel / ) melden. Wahlhelfer gesucht Am finden in Bayern die Landtags- und Bezirkstagswahlen, am finden die Bundestagswahlen statt. Für die Durchführung der Wahlen werden in den Wahllokalen der Gemeinde Geiselbach wieder zahlreiche Wahlhelfer gebraucht, die dafür sorgen, dass die Wahlen ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Wer Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt hat und die Gemeinde bei der Durchführung der Wahlen unterstützen möchte, wird gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Jung, Tel 06024/ in Verbindung zu setzen. Für Ihre Unterstützung im Voraus vielen Dank. Räumlichkeiten zur Anmietung und Nutzung als Asylbewerberunterkünfte gesucht I. Der Freistaat Bayern sucht geeignete Gebäude zur Anmietung, in welchen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber eingerichtet werden können. Geeignet sind dabei Gebäude mit einer Nutzfläche ab ca. 500 qm, bzw. Im Einzelfall auch kleinere Objekte. Eine Belegung würde je nach Größe des Objekts mit ca. 30 bis 70 Asylbewerbern erfolgen. Informationsanfragen und Angebote richten Sie bitte an: Immobilien Freistaat Bayern Ansprechpartner: Herr Lenhard Telefon: 0931/ Auskünfte erteilt auch die Regierung von Unterfranken: Ansprechpartner: Herr Rinke Telefon: 0931/

7 II. Da die Regierung von Unterfranken auch bisher nicht alle nach Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber in eigenen Gemeinschaftsunterkünften unterbringen kann, weist diese insbesondere dem Landkreis Aschaffenburg Asylbewerber zur sog. Dezentralen Unterbringung durch das Landratsamt zu. Daher sucht auch das Landratsamt Aschaffenburg kurzfristig nach geeigneten Räumlichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern. Geeignet sind hierfür Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Mehrzimmerwohnungen und sonstige Immobilien mit entsprechender Ausstattung, in welcher in der Regel zumindest 10 Personen oder mehr untergebracht werden könnten. Nähere Informationen dazu erteilt das Amt für Soziales und Senioren: Telefon: 06021/ und Sportlerehrung durch den Landkreis Aschaffenburg Zusammen mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis Aschaffenburg jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen: Landesmeister, Süddeutsche Meister, Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und Sportler/innen, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer Nationaloder Olympiamannschaft standen. Pokalmeister werden nicht geehrt. Geehrt werden außerdem Schulmannschaften die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben. Antragsberechtigt sind die Vereine, die Sportverbände, die Schulen und die politische Gemeinde. Formulare können beim Landratsamt Aschaffenburg, Frau Ingrid Berger, Telefon: 06021/394592, Fax: 06021/394993, Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de angefordert oder auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg ( unter der Rubrik Aktuelles) abgerufen werden. Die Anträge für die diesjährige Ehrung müssen bis spätestens 16. September 2013 beim Landratsamt eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht. ÖFFNUNGSZEITEN Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag - Freitag Uhr Montag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: 06024/ Fax: 06024/ poststelle@geiselbach.bayern.de Bürgermeister-Amtsstunden Montag, Mittwoch, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Kindergärten und Grundschule Kindergarten Geiselbach Am Wickengarten 11 7

8 Tel / Kindergarten Omersbach Am Hirtenberg 4 A Tel 06024/ Grundschule Geiselbach Schulstraße 6 Tel / Öffnungszeiten der Postagentur Birgit Walter-Müller (ehemalige Tankstelle) Bergstr. 1, Geiselbach Montag Freitag Uhr Samstag Uhr Öffnungszeiten der Banken VR-Bank eg Telefon: Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung Montag - Freitag von bis Uhr Sparkasse Geiselbach Telefon: 06024/ o Fax: 06024/ Montag - Freitag Uhr Montag, Dienstag, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Mittwochnachmittag geschlossen Öffnungszeiten der Pfarrbücherei Geiselbach Samstags nach der Sonntagvorabendmesse sonntags nach dem Uhr-Gottesdienst mittwochs von bis Uhr Leihgebühr: 0,15 Euro Besuchen Sie die Katholische Öffentliche Bücherei Geiselbach jetzt auch im Internet unter -Kontaktaufnahme unter buecherei-geiselbach@web.de. Stromversorgung e-on Bayern AG Erreichbarkeit bei Stromstörungen Techn. Kundenservice: * Störungsnummer: * *für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz Verlinkung auf Neue Anschrift des Gasversorgers Die Energieversorgung Main-Spessart GmbH (früher: Gasversorgung Main- Spessart GmbH) hat die Betriebsstätte in Schöllkrippen aufgegeben. Die neue Anschrift lautet: Energieversorgung Main-Spessart GmbH Von-Cancrin-Str Sailauf Telefon 06093/ Fax 06093/ Notruf 0800/ Störungen am Wasserleitungsnetz in der Gemeinde Geiselbach und dem Ortsteil Omersbach Der Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe in Alzenau-Hörstein, Gerichtsplatzstraße 100, teilt mit, dass bei Störungen am Wasserleitungsnetz in der Gemeinde Geiselbach und dem Ortsteil Omersbach der Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 06023/97100 zu erreichen ist. Der Bereitschaftsdienst bezieht sich nur auf Anlagenteile bis zum Wasserzähler. Für Störungen in der Hausinstallation ist der Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe nicht zuständig. Aus dem Rathaus ALLGEMEINE INFORMATIONEN Redaktionsschluss Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist am Montag, den , Uhr 8

9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Geiselbach Herausgeber: Gemeinde Geiselbach Anzeigensatz + Druck: Heimatbote-Druckerei, Peter Ostheimer, Schöllkrippen Auflage: 800 Stück Anzeigenannahme: Frau Amberg/Frau Behl Telefon: 06024/ Fax: 06024/ poststelle@geiselbach.bayern.de Anzeigenpreise für das Mitteilungsblatt 1/8 Seite 11,00 Euro 1/4 Seite 18,50 Euro 1/3 Seite 29,00 Euro 1/2 Seite 36,50 Euro 3/4 Seite 51,00 Euro 1 Seite 58,00 Euro Broschüre Die Bürgermeister der Gemeinden Geiselbach und Omersbach Die Broschüre Die Bürgermeister der Gemeinden Geiselbach und Omersbach ist ab sofort im Rathaus der Gemeinde Geiselbach gegen eine Schutzgebühr von 2,00 Euro/Stück erhältlich. Wanderführer Kahlgrund entdecken & schmecken Der neue Wanderführer Kahlgrund entdecken & schmecken ist ab sofort im Rathaus Geiselbach zum Preis von 12,80 Euro erhältlich Bildband Bildstöcke und ausgewählte Flur- und Kulturdenkmäler im ehemaligen Landkreis Alzenau Im Rathaus Geiselbach ist der Bildband Bildstöcke und ausgewählte Flur- und Kulturdenkmäler im ehemaligen Landkreis Alzenau zum Preis von 24,50 Euro erhältlich. Heimatjahrbücher Unser Kahlgrund Verkauf von Restbeständen früherer Jahre Die Gemeinde Geiselbach verkauft Heimatjahrbücher Unser Kahlgrund aus früheren Jahren. Es handelt sich um Restbestände der folgenden Jahrgänge: 1997, 2001, 2004, 2006, 2008, 2009, 2010, 2011 Der Kaufpreis liegt bei 5,50 Euro/Stück. Zum Teil sind nur noch einzelne Exemplare vorhanden. Der Verkauf erfolgt deshalb nur solange der Vorrat reicht. Bildband Alte Ansichten von Geiselbach und Omersbach Die Gemeinde Geiselbach hat den Bildband Alte Ansichten von Geiselbach und Omersbach veröffentlicht. Auf 108 Seiten mit über 120, teils farbigen Abbildungen wird die gesellschaftliche und bauliche Entwicklung der Gemeinde in den letzten Jahrzehnten dargestellt. Der Bildband ist zum Preis von 15,24 Euro bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Führungen und Wanderungen entlang der Europäischen Kulturwanderwege Der Natur- und Landschaftsführer Hartmut Dankert aus Rodenbach bietet Führungen und Wanderungen entlang der Europäischen Kulturwanderwege - Birkenhainer Straße Route 1 Im Krombacher Landgericht - Birkenhainer Straße Route 2 - Freigericht - Birkenhainer Straße Route 3 Geiselbach/Huckelheim für Gruppen an. Bei Interesse an Führungen wenden Sie sich bitte an Hartmut Dankert Spessartstr. 30, Rodenbach Tel spessarttour@aol.com 9

10 STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN W I R G R A T U L I E R E N: am Frau Frieda Nees, Am Frohnbügel 3 zum 90. Geburtstag am Frau Aloisia Huber, Rohrbachstraße 15 zum 75. Geburtstag am Herrn Rudolf Kraus, Breiter Weg 6 zum 90. Geburtstag am Herrn Hartmut Reißmann, Im Unterdorf 15 zum 72. Geburtstag am Herrn Wolfgang Nikolei, Kirchstr. 5 zum 80. Geburtstag am Frau Hanna Huber, Am Borngraben 2 zum 77. Geburtstag am Herrn Alfred Büttner, Horbacher Straße 20 zum 77. Geburtstag am Herrn Herbert Keßler, Dorfstraße 11 zum 65. Geburtstag am Herrn Heribert Grodzki, Am Frohnbügel 12 a zum 69. Geburtstag am Frau Josefine Staub, Im Unterdorf 1 zum 84. Geburtstag am Herrn Bernhard Fuchs, Weißteichstraße 18 zum 67. Geburtstag am Herrn Peter Kirchner, Im Unterdorf 13 zum 78. Geburtstag am Frau Gertrud Enigk, Am Heiligengarten 3 zum 88. Geburtstag am Frau Rita Hartmann, Rohrbachstr. 19 zum 70. Geburtstag am Herrn Walter Freund, Schulstraße 7 zum 78. Geburtstag am Herrn Alfred Zwergel, Flurstraße 6 zum 67. Geburtstag am Frau Maria Heilmann, Rohrbachstraße 41 zum 66. Geburtstag am Frau Rosa Müller, Hauptstraße 25 zum 79. Geburtstag am Frau Monika Kreiner, Waldstraße 13 zum 66. Geburtstag am Herrn Werner Heininger, Dorfstraße 18 zum 67. Geburtstag am Herrn Hanns Jürgen Warncke, Spessartstr. 23 a zum 70. Geburtstag am Herrn Gerhard Golla, Frohmollenstraße 2 zum 78. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Müller, Horbacher Straße 6 zum 82. Geburtstag 10 am Frau Karin Krämer, Rohrbachstraße 26 zum 67. Geburtstag am Frau Brigitte Hock, Frohmollenstraße 4 zum 76. Geburtstag Zur Hochzeit: am Reising Florian und Monika, geb. Stegmann, Hauptstraße 28 am Reinholz Helmuth und Nadine geb. Adam, Am Steinbruch 4 Zur Geburt: Am Hölzgen Alexander, Eltern: Hölzgen Oliver und Kristine, Schulstraße 15 Sollte eine Veröffentlichung der Geburtstage, Hochzeiten oder Geburten im gemeindlichen Mitteilungsblatt nicht gewünscht werden, wird gebeten, sich rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung, Frau Behl, Frau Amberg, Tel. (06024) in Verbindung zu setzen. ABFALLWIRTSCHAFT Abfuhrtermine Restmülltonne: Fr , Do Biotonne: Di , Di , Di , Di , Mi Papiertonne: Mo Gelber Sack: Mi Die nächste Altpapiersammlung der KAB findet am Fr u. Sa statt. Der Container steht ab Uhr am Bauhof der Gemeinde Geiselbach. Öffnungszeiten des gemeindlichen Bauhofes jeden Donnerstag Uhr jeden Samstag Uhr Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Bauhofs sind auch der gemeindliche Schredderplatz und der Recyclinghof geöffnet. Am Recyclinghof können folgende Wertstoffe angeliefert werden:

11 - Altfenster - gebrauchte Hörgeräte - Altholz - Kabelreste - Altmetall - Naturkork - Altschuhe - Aluminium - Pu-Schaum-Dosen - Bauschutt in Kleinmengen - Straßenkehrricht - Blei - Styropor - gebrauchte Brillen - CD s - Tintenpatronen - Tonerkartuschen - Speisefette - Elektro- und Elektronikgeräte außer TV-Geräte und PC-Bildschirme Am Geiselbacher Recyclinghof können auch nichtholzige Garten- und Grünabfälle angeliefert werden. Die Annahme ist gebührenpflichtig. Für einen 100 Liter-Sack oder ein Gefäß vergleichbarer Größe (z.b. Mörtelkübel) fällt eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro an. Wertmarken können im Rathaus gekauft werden. Holzige Gartenabfälle können weiterhin ebenfalls am Recyclinghof abgegeben werden. Hier ist die Annahme kostenfrei. BAUVERWALTUNG Energiesprechtage im Landratsamt Aschaffenburg Am Dienstag, den findet ein Energiesprechtag im Landratsamt Aschaffenburg statt. Zeit: Uhr Ort: Sitzungssaal im Landratsamt Aschaffenburg, Erdgeschoss, Eingang Friesenstraße Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Voranmeldung unter der Tel. Nr / Für die Bürger des Landkreises ist die von zugelassenen Energieberatern durchgeführte Beratung im Landratsamt kostenlos. Bei entsprechender Nachfrage werden die Energiesprechtage regelmäßig jeden Monat angeboten. Termine werden auch unter bekanntgegeben. Wann ist Energieberatung besonders sinnvoll? - bei Planung und Durchführung von Neubauten - bei baulichen Veränderungen - bei Unbehaglichkeit trotz hoher Raumtemperatur - bei hohen Heizkosten - bei der Nutzung erneuerbarer Energien Was bringt eine Energieberatung? Durch eine umfassende Ermittlung aller Energiefaktoren erfolgt eine Bewertung des Energieverbrauches des Hauses. Ausgehend von dieser Bewertung werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet, das Einsparpotential ermittelt und die Kosten von Alternativen aufgezeigt. So entsteht ein Konzept, in welchem alle Gebäudeteile und funktionen aufeinander abgestimmt sind. Durch diese Optimierung werden Fehlinvestitionen vermieden und Einsparungen erzielt. Außerdem werden durch die Energieberatung Bauschäden vorgebeugt und die Wohnqualität wesentlich verbessert. Unterlagen Bringen Sie alle Unterlagen mit, die für eine Berechnung der Energiebilanz benötigt werden: z. B. - Baupläne - Angaben über die Heizungsanlage - Angaben über die Außenhaut des Gebäudes - etc. 11

12 Teilfortschreibung Windkraft des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. Art. 16 Abs. 2 BayLplG vom 25. Juni 2012) betreffend das Kapitel B X Energieversorgung, Abschnitt 3 Windkraftanlagen ; Am 17. Mai 2013 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain den Verordnungsentwurf und den Umweltbericht für die Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain, Kapitel B X Energieversorgung, Abschnitt 3 Windkraftanlagen beschlossen. Hierzu wird nun das erforderliche Anhörverfahren eingeleitet. Die Anhörungsfrist ist vom 01. Juli 2013 bis 31. August 2013 festgelegt (Bek. im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, Nr. 11/2013). Der Planentwurf mit aktuellem Anhörungsverfahren kann auf der Homepage der Regierung von Unterfranken unter bayern.de/aufgaben/3/6/00703/ index.html eingesehen werden. Der Planentwurf liegt zudem bei der Regierung von Unterfranken, bei den Landratsämtern Aschaffenburg und Miltenberg sowie bei der Stadt Aschaffenburg öffentlich aus. Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (Bayernstraße 18, Aschaffenburg; Regionaler- Planungsverband@lra-ab.bayern.de) oder dem Sachgebiet 24 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung bei der Regierung von Unterfranken. ORDNUNGSAMT Vollzug des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Geiselbach und dem Markt Schöllkrippen über die Benutzung des Friedhofs Geiselbach Die Gemeinde Geiselbach und der Markt Schöllkrippen haben eine Zweckvereinbarung geschlossen, in der die Mitbenutzung des Friedhofes Geiselbach durch den Markt Schöllkrippen für die Bestattung der Hofstädtener Bürger geregelt ist. Die Zweckvereinbarung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Aschaffenburg Nr. 25 vom veröffentlicht und ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten. Bekanntmachungen zur Landtagsund Bezirkstagswahl am Am finden in Bayern die Landtags- und Bezirkstagswahlen statt. Zeitgleich mit diesen Wahlen finden auch die Abstimmungen zu fünf Volksentscheiden statt. Im Zusammenhang mit diesen Wahlen bzw. Abstimmungen sind zahlreiche öffentliche Bekanntmachungen erforderlich. Vielfach sind diese Bekanntmachungen fristgebunden. Da nicht sichergestellt werden kann, dass zu den entsprechenden Terminen auch ein Mitteilungsblatt der Gemeinde erscheint, erfolgen die Bekanntmachungen grundsätzlich durch öffentlichen Aushang. Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am Am findet die Bundestagswahl statt. Im Zusammenhang mit dieser Wahl sind zahlreiche öffentliche Bekanntmachungen erforderlich. Vielfach sind diese Bekanntmachungen fristgebunden. Da nicht sichergestellt werden kann, dass zu den 12

13 entsprechenden Terminen auch ein Mitteilungsblatt der Gemeinde erscheint, erfolgen die Bekanntmachungen grundsätzlich durch öffentlichen Aushang. BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl, die Bezirkswahl und die Volksentscheide am 15. September Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl sowie für die Volksentscheide der Gemeinde Geiselbach wird in der Zeit vom Montag, 26. bis Freitag, 30. August 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geiselbach, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 6, Geiselbach für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 26. bis spätestens Freitag, 30. August 2013, Uhr im Rathaus der Gemeinde Geiselbach, Kirchstraße 6, Geiselbach Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 4. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 25. August 2013 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagswahl, der Bezirkswahl und den Volksentscheiden im Stimmkreis 601, Aschaffenburg-Ost durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person. Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 13. September 2013, 15 Uhr im Rathaus der Gemeinde Geiselbach, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 6, Geiselbach schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. 6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 25. August 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter a) genannten Antragsfrist nach 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung oder der o.g. Einspruchsfrist nach 19 13

14 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zu Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich nicht aber telefonisch) stellen. 7. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 8. Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtigte Person - je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), - je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), - einen Stimmzettel für die fünf Volksentscheide (gelb), - drei Stimmzettelumschläge (weiß, blau und gelb), - einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl und - die Bekanntmachung der Staatsregierung zu den Volksentscheiden (falls angefordert). Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 14. September 2013), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. 10. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 15. September 2013 bis 18 Uhr eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. Geiselbach, Marianne Krohnen 1. Bürgermeisterin BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Geiselbach wird in der Zeit von Montag, 2. September, bis Freitag, 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Geiselbach, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 6, Geiselbach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständig- 14

15 keit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 2. bis spätestens Freitag, 6. September 2013, Uhr im Rathaus der Gemeinde Geiselbach, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 6, Geiselbach Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 1. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 247, Aschaffenburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 20. September 2013, 18 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geiselbach, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 6, Geiselbach schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. September 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-verzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2013) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. 6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn 15

16 die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 21. September 2013), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 8. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Geiselbach, gez. Marianne Krohnen 1. Bürgermeisterin SCHULEN/KINDERGÄRTEN INFORMIEREN Neues Schuljahr - Grundschule Krombach-Geiselbach Am Donnerstag, 12. September 2013 beginnt das neue Schuljahr. 1. Verteilung der Klassen auf die Schulhäuser Krombach: Klassen 1a, 1b, 2a, 2b Geiselbach: Klassen 3a, 3b, 4a, 4b 2. Abfahrtszeiten der Schulbusse 2013/ Unterkrombach Bendersberg Alte Brauerei Bäckerei Köbert Abzweigung Oberschur Krombach/Nees Krombach/Trafo Krombach/Kreuzgasse Omersbach Weiher Omersbach Marienkapelle Ankunft Schule Geiselbach Umstieg in Bus nach Schule Krombach möglich. Von Geiselbach/Schule nach Krombach/ Schule ab Geiselbach/Schule Magdalenenbrunnen Kreuzgasse Trafo Ankunft Krombach/Schule Oberschur Omersbach-Weiher Omersbach-Marienkapelle Ankunft Schule Geiselbach 3. Unterrichtsbeginn in den einzelnen Schulhäusern Krombach: 8.00 Uhr Geiselbach: 7.50 Uhr Am 1. Schultag, beginnt der Unterricht für die 1. Klassen in Krombach um 9.00 Uhr. Die Kinder werden von ihren Klassenlehrern in Empfang genommen. Unterrichtsschluss für die 1. Klassen um Uhr es fährt kein Bus! 4. Unterrichtsende in den einzelnen Schulhäusern Der Unterricht für die Klassen 2-4 endet an diesem Tag wie folgt: Krombach: Uhr Geiselbach: Uhr Am Montag, um 9.45 Uhr findet in der Kirche St. Lambertus in Krombach ein Schulanfangsgottesdienst für alle Klassen statt. 16

17 Wunderschönes Vorschultheater Viel Zwischenapplaus und laute Zugabe-Rufe bekamen die Vorschüler des Kükennestes für ihre 3 perfekt dargebotenen Aufführungen des von Kita-Leitung geschriebenen Theaterstücks Der kleine Drache Kokosnuss auf Abenteuerreise nach den Büchern von Ingo Siegner. Nach nur 3 Probewochen wurde das Stück zum 10-jährigen Jubiläum 10 Jahre Sommertheater der Vorschüler in der ersten Juliwoche 3 Mal im vertrauten Kindergarten auf einer Bühne mit einfacher, aber sehr wirkungsvoller Dekoration, dargeboten. Die Texte mit bis zu 700 Wörtern hatten die Kurzen mit Leichtigkeit auswendig gelernt und sie spielten ihre Rollen - gekleidet in tolle Kostüme - gekonnt mit Spaß und sehr eindrucksvoll. Wie schon in den Vorjahren wurde das Stück mit vielen Liedern untermalt und einer der Höhenpunkte war der sehr harmonische und synchrone Schlingpflanzentanz, bei dem die Choreographie von Dagmar Röß eine schwierige Hebefigur beinhaltete. Beachtlich war auch die Klavierbegleitung von Nadja Heilmann zu 2 von den Hauptdarstellern gesungenen Liedern. Es spielten: Julia Blandamura, Jule Brückner, Marlene Glor, Nadja Heilmann, Leopold Heilmann, Mara Jahn, Vianne Kaiser, Henrik Kraus, Elyes Lach, Myron Marks, Maximilian Musiol, Rosa Schott, Pia Windmüller, Anna Zenke und Marlene Zenke. 10 Jahre Sommertheater - 10 Jahre Lampenfieber 10 Jahre Höchstleistung der Vorschulküken! 17

18 Juniorhelferkurs der Vorschüler Am 10. Juli fand für die 15 Vorschulküken ein Juniorhelferkurs statt. Annika und Marco Thoma, Eltern von Lea Thoma aus der Eulengruppe und beide vom Fach, hatten schon im Vorfeld viel Zeit aufgewendet, um den Vormittag interessant und lehrreich für die Kurzen zu gestalten. So konnten diese, die bei der Feuerwehr kürzlich gelernten 5 Ws vertiefen, sie lernten, einen Notruf abzusetzen, spielten unterschiedliche Unglückssituationen durch und durften sogar verschiedene Verbände selbst anlegen. Besonders gut gefiel den Kindern auch die moderne Computerpräsentation, die sie immer wieder an verschiedene bekannte Plätze in und um Geiselbach versetzte. Für die erfolgreiche Teilnahme bekamen die Vorschüler zum Abschluss noch ein Buch, ein Erste-Hilfe-Päckchen für die Schultasche und natürlich eine Urkunde. Vielen Dank an die Kursleiter Annika und Marco und an den Elternbeirat, der die Finanzierung des Materials übernahm. Money, money, money... Ein Nachmittag bei der Sparkasse Gerne sind wir der Einladung von Frau Heeg, Zweigstellenleiterin der Sparkasse Geiselbach, gefolgt, und haben am die Bank besucht. Frau Heeg hatte sich ganz toll auf unseren Besuch vorbereitet und den Nachmittag interessant und lehrreich gestaltet. Besonders toll war, dass jeder von uns etwas ausprobieren konnte: so durften wir selbst Geld abheben, Geld ins Zählbrett sortieren, Geld rollen, 18

19 Geld einzahlen, Kontoauszüge holen, den Tresorraum besichtigen und vieles mehr. Besonders toll war das Gefühl, Euro auf der Hand zu haben. Frau Heeg hat uns auch ganz viel erklärt, z. B. was mit dem Geld aus dem Sparschwein passiert, wenn wir es hier in Geiselbach leeren lassen. Bepackt mit einer großen Geschenktasche haben wir uns nach 1 1/2 Stunden wieder auf den Heimweg gemacht. Es war ein ganz toller und lehrreicher Nachmittag. Vielen Dank an die Sparkasse und ganz besonders an Frau Heeg. JUGEND FerienUni an der Hochschule Aschaffenburg In den Sommerferien bietet die Fakultät Ingenieurwissenschaften der Hochschule Aschaffenburg wieder einen FerienUni -Tag für Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klasse an. Unter dem Motto Technik zum Anfassen finden Workshops zu unterschiedlichen Themen aus dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften statt. Das Themenspektrum ist vielseitig und reicht von Astronomie bis hin zur Steuerung von Industrierobotern. Wie man sich am Sternenhimmel orientiert und wie man den Polarstern findet lernen die Jugendlichen im Workshop Faszination Astronomie. In anderen Angeboten testen die Teilnehmer die Gebrauchstauglichkeit von ferngesteuerten Hubschraubern, bauen eigenhändig eine Blinkerschaltung oder steuern und programmieren Industrieroboter am PC. 19

20 Windräder und Solarkollektoren behandelt der Workshop Erneuerbare Energien begreifen. In Elektroauto eine Alternative werden unterschiedlichen Antriebskonzepte und die zur Verfügung stehenden Energieressourcen betrachtet. In einem weiteren Kurs beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit Lego- Robotern, bauen diese zusammen und programmieren sie. Die FerienUni findet am Dienstag, dem 10. September 2013, statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Das Programm mit Anmeldeformular ist ab sofort unter abrufbar. Unterstützt wird die Veranstaltung durch den VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik e.v.. Land, Kreis, Fluss lauf Dich stark Ferienfreizeit für Kinder aus dem Landkreis Aschaffenburg Unter dem Motto Land, Kreis, Fluss lauf Dich stark bietet der Landkreis Aschaffenburg vom 2. bis 6. September eine Ferienfreizeit an. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen 9 und 13 Jahren. Im Rahmen der Freizeit, deren Route von Hammelburg über Gemünden, Maria Buchen und Lohr am Main zum Jugendzeltplatz in Heigenbrücken führt, stehen u.a. eine Kanufahrt und mehrere Wanderungen auf dem Programm. Die Fahrt nach Hammelburg erfolgt gemeinsam mit dem Bus, der am Landratsamt startet. Abgeholt werden können die Teilnehmer dann am Abschlusstag in Heigenbrücken. Auf dem Weg müssen knifflige Aufgaben bewältigt werden. Kreisjugendpfleger Klaus H. Spitzer sieht dies als Beitrag zur Selbstständigkeit der Teilnehmer: Die Zusammenarbeit stärkt die Gruppe und schafft Gelegenheit sich und Andere besser kennen zu lernen. Rücksichtnahme und gegenseitige Wertschätzung sind dabei unsere Grundsätze. Im Teilnehmerbeitrag von 89,00 Euro sind die Fahrt nach Hammelburg sowie Übernachtung und Verpflegung inbegriffen. Die Kinder wandern mit Tagesrucksack; für den Gepäcktransport ist gesorgt. Wegen der im Programm vorgesehenen Kanutour ist es notwendig, dass alle Kinder schwimmen können. Weitere Informationen und Anmeldung: Landratsamt Aschaffenburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Klaus H. Spitzer, Tel.: 06021/ , jugendarbeit@lra-ab.bayern.de SENIOREN UND SOZIALES Seniorentermine Am Donnerstag, den 08. August 2013 ist um Uhr Seniorennachmittag im Bayerischen Hof. Alle Senioren sind dazu herzlich eingeladen. Der Seniorensingkreis entfällt am Donnerstag, den wegen des Feiertages Maria Himmelfahrt. Heimatfahrt Am Donnerstag, den 22. August Fischerhütte, Köhlermahl und anderes Abfahrt um Uhr in Geiselbach, Bushaltestelle. Wer mit will neue Anmeldung erforderlich bei Nees-Bus, Telefon Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) am Landratsamt Aschaffenburg Die Fachkräfte des ASD beraten in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei Straffälligkeit von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Neben der Beratung werden Hilfen zur Erziehung (Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familiendienst, Soziale Gruppenarbeit, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sowie auch Hilfe außerhalb der Familie) vermittelt. Zuständig für den Bereich der Gemeinde Geiselbach ist Frau Ariane Kolarczyk, Telefon 06021/

21 Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Die Auskunfts- und Beratungsstelle, Dämmer Tor 1, Aschaffenburg hat folgende Sprechzeiten: Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Um Terminvereinbarung wird gebeten. Tel /3520-0; Fax 06021/ Ortssprechtag des Versorgungsamtes Das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken hält am Freitag, von 9.00 Uhr bis Uhr einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Aschaffenburg ab. Unsere Mitarbeiter, Herr Kohler und Frau Hofmann, informieren und beraten über die Leistungen des - Schwerbehindertenrechts - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes - Landeserziehungsgeldgesetzes - der Kriegsopferversorgung - Opferentschädigungsgesetzes Entsprechende Anträge werden auch aufund entgegengenommen. Sprechtage der VdK Der Vdk Kreisverband Aschaffenburg- Alzenau, Brentanostr. 1, Aschaffenburg hält Sprechstunden nach vorheriger Terminvereinbarung ab. Telefon 06021/22876 Fax 06021/20987 Diabetiker-Selbsthilfegruppe für den mittleren und oberen Kahlgrund Die Selbsthilfegruppe trifft sich an jedem 2. Donnerstag im Monat um Uhr im Gasthaus Zum Hasen in Sommerkahl. An Kosten fallen pro Mitglied 10,- Euro im Jahr an. Kontaktadresse: Oskar Eich, Lindenstr. 28, Schöllkrippen, Telefon 06024/ 1071 Caritas-Sozialstation St. Hildegard, Am Sackhaus 1, Schöllkrippen Erreichbar täglich von 8.30 bis Uhr sowohl persönlich als auch unter Tel oder Fax Für Notfälle sind die Mitarbeiter außerhalb der Bürozeiten rund um die Uhr unter der gleichen Telefonnummer erreichbar. Die Senioren-Tagespflegestätte erreichen Sie unter Tel Die Fachstelle für Angehörigenberatung berät pflegende Angehörige montags von bis Uhr, dienstags von bis Uhr und donnerstags von bis Uhr oder nach tel. Terminvereinbarung in den Räumen der Caritas-Sozialstation oder bei sich zu Hause kostenlos. Ansprechpartnerin: Silvia Kern, Terminvereinbarungen unter Tel Auch Essen auf Rädern vermittelt die Caritas-Sozialstation in Kooperation mit dem Mahlzeitendienst der Malteser. Information und Bestellung: Tel Demenzbetreuung Betreuungsgruppen Ihre Angehörigen werden durch eine gerontopsychiatrische Fachkraft sowie ausgebildete Demenzbegleiter von der Caritas-Sozialstation St. Hildegard und der Alzheimer Gesellschaft liebevoll und kompetent betreut: montags und freitags von bis Uhr in den Räumen der Sozialstation St. Hildegard, Schimborner Str. 19 in Mömbris, dienstags von bis Uhr in Blankenbach, Bahnhofstraße, im Haus der Vereine, donnerstags von bis Uhr (Möglichkeit zum Mittagessen) sowie von bis Uhr in der Scheune des Sackhauses in Schöllkrippen. Wir bieten Hol- und Bringdienst. 21

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