Handlungsrahmen für den Schulpsychologischen Dienst Berlin
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- Hella Amsel
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1 Handlungsrahmen für den Schulpsychologischen Dienst Berlin
2 IMPRESSUM Herausgeber Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Straße Berlin Redaktion Christa Neumann-Kieslich (Ltg.), Lothar vom Hofe, Patrick Lang, Dieter Paetsch, Dr. Isabel Trenk-Hinterberger, Ria Uhle, Tine Wimmer Der Handlungsrahmen steht im Internet zur Verfügung unter Veröffentlicht im November 2013
3 Inhalt Vorwort 1 1 Einleitung 2 2 Leitbild des Schulpsychologischen Dienstes Berlin 3 3 Handlungsfelder Systemberatung und -unterstützung Lernen und Verhalten Personal- und Organisationsentwicklung Schülerzentrierte Beratung und Unterstützung Lernen Verhalten 13 4 Spezifische Tätigkeitsbereiche Gewaltprävention und Krisenintervention Begabungsförderung Schulische Prävention - Suchtprävention, Gesundheitsförderung und 16 Soziales Lernen 5 Personalentwicklung und Qualitätssicherung Fortbildung für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Nachwuchsförderung Qualifizierung von Beratungslehrkräften Intervision Jahresstatistik Interne Evaluation 19 6 Rechtliche Grundlagen 21
4 Vorwort Schulpsychologinnen und Schulpsychologen leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Berliner Schulen in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Zum einen beraten sie Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie die Pädagoginnen und Pädagogen in den Schulen bei psychologischen schulbezogenen Fragestellungen, zum anderen unterstützen sie Schulen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung. Beide im Schulgesetz von 2004 formulierten Aufgabenstellungen bezogen auf den Einzelfall und das System Schule in einer Balance zu halten, ist in der Praxis eine große Herausforderung. Schulpsychologische Fragestellungen erfordern durch ihre Vielfältigkeit und Komplexität die Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen. Dies bedeutet für die schulpsychologischen Beratungszentren mit verschiedenen Kooperationspartnern wie z.b. Fachkräften aus den Bereichen Sonderpädagogik, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Polizei sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten eng zusammenzuarbeiten. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen Schulen bei der Entwicklung inklusiver Strukturen und Konzepte. Diese Beratung zielt dabei auf die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Schülerinnen und Schülern im Bewusstsein der Individualität und der Stärken einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers. Der vorliegende Handlungsrahmen wurde in einem intensiven Prozess durch die Berliner Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erstellt. Allen an diesem Prozess Beteiligten sei dafür ausdrücklich gedankt. Ich wünsche der Berliner Schulpsychologie, allen in den schulpsychologischen Beratungszentren arbeitenden Kolleginnen und Kollegen, weiterhin viel Erfolg in der täglichen Arbeit und bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der im Handlungsrahmen formulierten Ziele und Aufgaben. Siegfried Arnz Leiter der Abteilung I 1
5 1 Einleitung Der Schulpsychologische Dienst ist eine fachpsychologische Einrichtung für die Unterstützung der Schulen. In den schulpsychologischen Beratungszentren des Landes Berlin bieten Psychologinnen und Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie dem Schulpersonal (z.b. Lehrkräften, Schulleitungen, Erzieherinnen und Erziehern, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern) Unterstützung und Beratung bei schulbezogenen psychologischen Fragen und Problemen an. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden durch Beratungslehrkräfte im Schulpsychologischen Dienst in ihrer Arbeit unterstützt. Die Inanspruchnahme schulpsychologischer Beratung ist freiwillig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht gemäß 203 StGB und dem 107 des Schulgesetzes von Berlin. In Berlin gibt es in jedem der zwölf Bezirke ein schulpsychologisches Beratungszentrum für die allgemeinbildenden öffentlichen und privaten Schulen. Für die öffentlichen und privaten beruflichen Schulen gibt es ein überregionales, multiprofessionelles schulpsychologisches Beratungszentrum. Die schulpsychologischen Beratungszentren kooperieren bezirksübergreifend und themenspezifisch miteinander. Je nach Auftrag zielt die schulpsychologische Beratung mehr auf das System Schule (Systemberatung) oder mehr auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler (Schülerzentrierte Beratung). Im Bereich der Systemberatung unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Schulen bei Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung. Sie begleiten Entwicklungsprozesse an den Berliner Schulen durch Angebote wie z.b. die Qualifizierung und Supervision von Lehrkräften und Schulleitungen. Im Bereich der Schülerzentrierten Beratung sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Ansprechpartner bei Lernund Verhaltensschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern. Der vorliegende Handlungsrahmen dient als Grundlage für die schulpsychologische Arbeit. Neben dem Leitbild beinhaltet er die beiden Handlungsfelder des Schulpsychologischen Dienstes, exemplarische Tätigkeitsbereiche sowie damit verbundene Aspekte der Personalentwicklung und Qualitätssicherung. 2
6 2 Leitbild des Schulpsychologischen Dienstes Berlin Der schulpsychologischen Beratung und Unterstützung liegt folgendes Leitbild zugrunde: Auftrag Wir, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Schulpsychologischen Dienstes Berlin, unterstützen die Schulen bei der Umsetzung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages, in der Weiterentwicklung ihrer demokratischen Strukturen und der Förderung individueller Lern- und Entwicklungsprozesse. Wir bieten Begleitung bei schulischen Problemlösungs- und Veränderungsprozessen an. Orientierung Wir orientieren uns an einem humanistischen Menschenbild, an den fachlichen Prinzipien psychologischer Beratung, an den Erkenntnissen praktischer Berufserfahrung, der Forschung und Wissenschaft und gehen davon aus, - dass Lernen ein lebenslanger Prozess ist und - dass es Veränderungsprozesse gibt, die professionelle Unterstützung benötigen, um vorhandene Ressourcen zu aktivieren. Wir pflegen einen wertschätzenden Umgang mit den unterschiedlichen Kulturen. Wir unterstützen einen Führungsstil, der wirksam wird durch Wertschätzung und Zielklarheit. Kommunikation Wir pflegen in der Kommunikation eine Kultur, die geprägt ist von Wertschätzung, Transparenz, Feedback und der Bereitschaft, Konflikte konstruktiv zu lösen. Wir gehen auf der Grundlage der psychologischen Schweigepflicht und des Datenschutzes mit persönlichen Informationen so um, dass ein Verhältnis des Vertrauens entstehen kann und aufrechterhalten wird. Tätigkeiten Wir sind Expertinnen und Experten für psychologische Prävention und Intervention mit den Schwerpunkten Entwicklung, Lernen, Leistung, Verhalten und soziales Miteinander. Wir beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulpersonal und die Schulaufsicht in Fragen der Schullaufbahn, der individuellen Förderung, des Umgangs mit Konflikten, der systemischen Prozesssteuerung und des Projektmanagements. Wir initiieren, koordinieren und begleiten schulinterne und schulübergreifende Netzwerke. Wir bieten dem regionalen und überregionalen Bedarf entsprechende Fortbildungen, Informations- und Vernetzungsveranstaltungen zu schulrelevanten psychologischen Fragen an. 3
7 Wir streben an, den Anteil der schülerzentrierten individuellen Beratung und der systembezogenen Beratung ins Gleichgewicht zu bringen. Kooperation Wir kooperieren mit allen für Schule, Schülerinnen und Schüler relevanten Unterstützungssystemen, anderen Diensten und Einrichtungen, die im sozialen Umfeld von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Rolle spielen, - um mit den Ressourcen bezirklich und überbezirklich ökonomisch umzugehen und - um die Fachlichkeit und Feldkompetenz zu optimieren. Qualität Wir stellen ein differenziertes Angebot mit zeitnahen Interventionen zur Verfügung, das flexibel und lösungsorientiert ausgerichtet ist. Wir qualifizieren uns durch kollegiale Beratung, Supervision und fachspezifische Fortbildungen und sichern dadurch unsere Fachsowie Methodenkompetenz. Wir entwickeln Qualitätskriterien für unsere Leistungen, definieren Qualitätsstandards und evaluieren unsere Ergebnisse regelmäßig. Auf der Basis der Ergebnisse verbessern wir die Qualität unserer Arbeit. Umsetzung Wir sind uns bewusst, dass die Realisierung des Leitbildes ein Entwicklungsprozess ist und es erst durch seine Umsetzung wirksam wird. Wir richten uns in der Umsetzung unserer Vorhaben nach den gesetzlichen und berufsethischen Vorgaben. Wir achten darauf, dass wir mit uns verantwortungsvoll umgehen und unsere Ressourcen gezielt einsetzen. Wir wissen, dass der Bedarf an schulpsychologischer Beratung die personellen Kapazitäten überschreitet und setzen Prioritäten für unseren Einsatz. Wir legen regional und überregional Arbeitsschwerpunkte fest, deren Ergebnisse zu vereinbarten Terminen intern verbindlich überprüft werden. 4
8 3 Handlungsfelder des Schulpsychologischen Dienstes Die Handlungsfelder des Schulpsychologischen Dienstes umfassen sowohl die einzelfallbezogene Beratung (Schülerzentrierte Beratung) in der gesamten Bandbreite gemäß 107 SchulG als auch Beratungs- und Qualifizierungsangebote, die eine systembezogene Schulentwicklung unterstützen (Systemberatung). Die Systemberatung und -unterstützung (SB) fokussiert in erster Linie auf einzelfallübergreifende Bedarfslagen des Systems Schule im Sinne von Personal- und Organisationsentwicklung. Die Schülerzentrierte Beratung und Unterstützung (SzB) zielt primär auf die Problemlage der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und unter Einbezug des schulischen und außerschulischen Kontextes. In beiden Handlungsfeldern kooperiert der Schulpsychologische Dienst mit anderen Fachkräften und Institutionen (vgl. Abbildung 1). 5
9 Abbildung 1: Fachliche Kooperationspartner der Schulpsychologischen Beratungszentren Schulaufsicht Schulinterne Netzwerke z.b. Krisenteams, Schulsozialarbeit Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungssystem Bezirksamt Abt. Jugend z.b. RSD (Regionaler Sozialpädagogischer Dienst), EFB (Erziehungsund Familienberatungsstelle) Schulpsychologisches Beratungszentrum Medizinisches Versorgungssystem z.b. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrische Zentren, Ärzte für Kinderund Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ergotherapeuten Bezirksamt Abt. Gesundheit z.b. KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst), KJGD (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst), SPD (Sozialpsychiatrischer Dienst) Polizei z.b. Präventionsbeauftragte Abschnitt / Direktion Jugendbeauftragte / Direktion Opferschutzbeauftragte / Direktion Operative Gruppe Jugendgewalt (OGJ) Träger der Jugendhilfe; Unternehmen Krisen- und Notdienste Bildungseinrichtungen z.b. Hochschulen, LISUM 6
10 3.1 Systemberatung und -unterstützung Während sich die Schülerzentrierte Beratung auf einzelfallbezogene Fragestellungen richtet, zielt die Systemberatung auf einzelfallübergreifende Bedarfe der Schulen auf den verschiedenen Ebenen ihres Systems. Adressat der Systemberatung ist in erster Linie das pädagogische Personal an Schulen. Dabei können Schulen auf verschiedene schulpsychologische Angebote wie z.b. Coaching, Intervision, Supervision, Teamentwicklung oder Fortbildungen zurückgreifen. Fachliche Kooperationspartner können dabei z.b. andere schulische Beratungsund Unterstützungssysteme (z.b. Sonderpädagogik), andere Fachdienste (z.b. Erziehungsund Familienberatungsstellen) oder die Polizei sein. In den Arbeitsbereichen Lernen und Verhalten zielt die Systemberatung vorrangig auf die Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern im Bereich der Lernentwicklung sowie emotionalen und sozialen Entwicklung. Im Arbeitsbereich der Personal- und Organisationsentwicklung richtet sich die systembezogene Beratung eher auf die Unterstützung einzelner Personen, des Teams bzw. des Kollegiums oder der Schule als Organisation mit dem Ziel der Weiterentwicklung professionellen Handelns. Die schulpsychologische Systemberatung zielt auf verschiedene Qualitätsbereiche des Handlungsrahmens Schulqualität des Landes Berlin 1 wie Lehr- und Lernprozesse, Schulkultur, Schulmanagement oder Professionalität der Lehrkräfte und leistet damit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Schulen. Tabelle 1 kann das Handlungsfeld der Systemberatung mit den dazugehörigen Arbeitsbereichen Lernen, Verhalten und Personal- und Organisationsentwicklung sowie den zugeordneten Zielgruppen und Tätigkeiten entnommen werden. 1 siehe 7
11 Handlungsfeld Systemberatung und -unterstützung (SB) Arbeitsbereich Zielgruppe und Tätigkeit personenbezogen auf die einzelne Schule bezogen (schulintern) regional und überregional (schulübergreifend) Lernen: z.b. Umgang mit - Schwierigkeiten im Bereich der Aufmerksamkeit und Handlungsregulation - besonderen kognitiven Begabungen - Lese-Rechtschreib- Schwierigkeiten - Rechenschwierigkeiten Zielgruppe: Schulpersonal Tätigkeit: - Beratung Zielgruppe: Schulleitung, schulinterne Steuergruppe, Jahrgangsteams, Kollegium Tätigkeit: z.b. Studientag; Beratung und Begleitung bei der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung schulinterner Förderkonzepte Zielgruppe: Schulaufsicht, Schulleiterkonferenz, Schulpraktische Seminare Tätigkeit: z.b. Fortbildung, Durchführung von Workshops, Beratung und Begleitung bei der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung von Förderkonzepten Verhalten: z.b. Umgang mit - Kommunikationsschwierigkeiten - Verletzung sozialer Regeln - gewalttätigem Verhalten Zielgruppe: Schulpersonal Tätigkeit: - Beratung - Coaching - Supervision - Moderation Zielgruppe: Schulleitung, schulinterne Steuergruppe, Jahrgangsteams, Kollegium, Klasse, schulinternes Netzwerk Tätigkeit: z.b. Studientag; Beratung und Begleitung bei der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung schulinterner Konzepte zum sozialen Miteinander, Einführung kollegialer Fallberatung und Supervision Zielgruppe: Schulaufsicht, Schulleiter, Schulpraktische Seminare Tätigkeit: z.b. Fortbildung, Durchführung von Workshops, Studientage, Begleitung der Umsetzung und Überprüfung der Ergebnisse eines Präventionskonzeptes Personal- und Organisationsentwicklung z.b. Unterstützung bei - der Schulprogrammentwicklung - der schulinternen Evaluation - der Gewaltprävention und Krisenintervention Zielgruppe: Schulpersonal Tätigkeit: - Beratung - Coaching - Moderation - Initiierung und Begleitung von Intervisionsgruppen Zielgruppe: Schulleitung, schulinterne Steuergruppe, Kollegium, schulinternes Netzwerk Tätigkeit: z.b. Beratung und Begleitung bei der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des Schulprogramms oder von Projekten, Teamentwicklung Zielgruppe: Schulaufsicht, Schulleiterkonferenz, Verwaltung und Politik (SenBJW) Tätigkeit: z.b. Projektmanagement, Durchführung von Workshops, Begleitung der Umsetzung und Überprüfung der Ergebnisse z.b. der Schulanfangsphase Tabelle 1: Handlungsfeld Systemberatung und -unterstützung (SB) 8
12 3.1.1 Lernen und Verhalten Schülerinnen und Schüler lernen und verhalten sich unterschiedlich. Schulen haben den Auftrag, jeder Schülerin und jedem Schüler zu einer optimalen Bildung und Erziehung zu verhelfen. In inklusiven Schulen muss der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Um jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu unterstützen, sind auf Seiten des pädagogischen Personals neben fachlichem Wissen und Können unter anderem soziale Kompetenzen erforderlich. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen Schulen bei Fragen des Lernens, Lehrens, Verhaltens und Erziehens. Die Unterstützung richtet sich in erster Linie auf die Anforderungen, die die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen und der Umgang mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten im Besonderen mit sich bringen. Es lassen sich drei Ebenen der Unterstützung unterscheiden: die personenbezogene, die auf eine einzelne Schule bezogene (schulinterne) sowie die regionale und überregionale (schulübergreifende) Unterstützung (siehe Tabelle 1). Auf der personenbezogenen Ebene unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen das schulische Personal durch persönliche Gespräche, z.b. in Form von Coaching oder Supervision. Ferner bieten sie persönliche Beratung bei schwierigen Klassensituationen, zur Unterrichtsgestaltung und zur individuellen Förderung an. Auf der Ebene der Einzelschule unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung, schulinterne Steuergruppen, schulinterne Teams oder das Kollegium je nach Bedarfslage durch Angebote, die sich an Gruppen oder Teams richten. Zu nennen sind z.b. die kollegiale Fallberatung und Supervision als Beratungsformen, in der vorrangig Schwierigkeiten aus dem beruflichen Kontext reflektiert und bearbeitet werden. Insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit verhaltensschwierigen Schülerinnen und Schülern können diese Beratungsformen zur Bewältigung von Belastungen beitragen. Schulinterne Kompetenzteams werden durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützt, indem sie diese in ihrer Gründung, Vernetzung und Entwicklung der gemeinsamen Arbeit über die Zeit hinweg begleiten. Je nach Thematik entwickeln Kompetenzteams mit Unterstützung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen schulinterne Förderkonzepte, setzen diese um und überprüfen sie (z.b. zum Thema Gewaltprävention, besondere kognitive Begabungen, Rechenschwierigkeiten). Das Kollegium einer Schule kann durch das Angebot von Studientagen oder Fortbildungen unterstützt werden (u.a. zu inklusionsrelevanten Themenbereichen). Fortbildungen werden dabei sowohl schulintern als auch regional und schulübergreifend sowie überregional angeboten. 9
13 Im Bereich der regionalen und überregionalen Angebote entwickeln die Schulpsychologischen Beratungszentren spezielle Angebote und Projekte, die auf den Bedarf ihrer Region und der Schulen bezogen sind. Zielgruppe sind neben Schulleitungen auch Schulaufsicht und Schulpraktische Seminare. Zu nennen sind unter anderem Workshops und Fortbildungen zu spezifischen Themen, die unter anderem in überregionalen Arbeitsgruppen der Schulpsychologie konzipiert werden (z.b. zu Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, Schuldistanz, Amokprävention) Personal- und Organisationsentwicklung Schulentwicklung betrifft den Bereich des Personals, des Unterrichts und der Organisation. Bei der Qualitätsentwicklung benötigen Schulen professionelle Unterstützung. Die Anforderungen an das pädagogische Personal an Schulen beschränken sich nicht darauf, jeder Schülerin und jedem Schüler individuell gerecht zu werden. Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und Eltern erfordert weitere, insbesondere soziale und kommunikative Kompetenzen. Schulleitungen stehen darüber hinaus in der Verantwortung für die Schule als Ganzes und müssen daher über gute soziale und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Von einer Situationsanalyse (IST-Stand) ausgehend unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die zielgerichtete und systematische Weiterentwicklung von Schule. Eine Qualitätsberatung von Schulen setzt dabei ein Qualitätsbewusstsein und Qualitätsmanagement der eigenen schulpsychologischen Arbeit voraus. Die schulpsychologische Beratung des Systems Schule bezieht sich vornehmlich auf die Bereiche der Personal- und der Organisationsentwicklung als Bestandteile der Schulentwicklung. Auch hier lassen sich die personenbezogene, die auf eine einzelne Schule bezogene sowie die regionale und überregionale Unterstützung unterscheiden (siehe Tabelle 1). Personenbezogen unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen schulisches Personal z.b. durch Supervision und Coaching. Ziel ist die Erweiterung der Professionalität des Schulpersonals auf der Basis bereits vorhandener Kompetenzen. Auf die einzelne Schule bezogen unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung und schulinterne Teams z.b. bei der Schulprogrammarbeit und bei der internen Evaluation. Projekte zur Schulentwicklung wie z.b. zum Thema Lehrergesundheit oder Teamentwicklung helfen dabei, Schule erfolgreich zu gestalten. Schulpsychologische Projektarbeit kann sich auf intern entwickelte Projekte beziehen (z.b. Unterstützung schulischer Krisenteams, Notfallpläne für Berliner Schulen ) und schulspezifisch, regional oder überregional ausgerichtet sein. Ebenfalls ist die Mitarbeit an externen Projekten und Modellvorhaben mit schulpsychologischen Fragestellungen möglich (wie z.b. 10
14 in der Vergangenheit Projekt NETWASS 2, Projekt "Lange Lehren 3, Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule - MES 4, BLK-Projekt Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen - QuiSS 5 ). Die Projektarbeit erfolgt z.b. in Kooperation mit Hochschulen, dem LISUM oder der Unfallkasse Berlin. Fortbildungen zu Themen der Schulentwicklung werden sowohl schulintern als auch regional und schulübergreifend sowie überregional angeboten. Auf regionaler und überregionaler Ebene unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unter anderem Schulleitungen und Schulaufsicht bei der Verbesserung der Schulqualität z.b. durch Projektmanagement, als Prozessbegleiter oder durch Evaluationsprojekte. Weiterhin unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei der Entwicklung kooperativer Beziehungen im Feld Schule. Ziel ist die Vernetzung innerschulischer multiprofessioneller Teams mit externen Kooperationspartnern und die Nutzung dieser Netzwerke, um arbeitsteilig komplexe Inhalte bewältigen zu können
15 3.2 Schülerzentrierte Beratung und Unterstützung Die Aufgaben in der Schülerzentrierten Beratung und Unterstützung (SzB) ergeben sich aus 107 des Schulgesetzes von Berlin. Der Beratungsauftrag des Schulpsychologischen Dienstes bezieht sich dabei vorrangig auf das Umfeld Schule, in dem sich Schwierigkeiten im Lernen und im Verhalten von Schülerinnen und Schülern und in der pädagogischen Arbeit von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern zeigen können. Häufig hängen schulische Probleme mit individuellen Entwicklungsrückständen und/oder familiären Problemlagen zusammen, so dass im Einzelfall ein komplexer Hilfebedarf bestehen kann, der die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Institutionen erforderlich macht. Tabelle 2 veranschaulicht das Handlungsfeld der Schülerzentrierten Beratung. Adressaten der Beratung in den Arbeitsbereichen Lernen und Verhalten sind Eltern, Schülerinnen und Schüler und pädagogisches Personal. Die schulpsychologischen Tätigkeiten im Einzelfall richten sich nach der jeweiligen Fragestellung und können neben Beratungsgesprächen z.b. psychologische Diagnostik, Unterrichtsbesuche oder die Teilnahme an Hilfekonferenzen beinhalten. Handlungsfeld Schülerzentrierte Beratung und Unterstützung (SzB) Arbeitsbereich Zielgruppe und Tätigkeit Lernen: z.b. - Schwierigkeiten im Bereich der Aufmerksamkeit und Handlungsregulation - besondere kognitive Begabungen - Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten - Rechenschwierigkeiten Verhalten: Zielgruppe: Schüler/in, Eltern, Lehrkräfte, Erzieher/innen u.a. Tätigkeit: - Schulpsychologische Diagnostik, Beratung und Intervention - Teilnahme an Schulhilfekonferenzen und Hilfekonferenzen - Erstellung fachpsychologischer Gutachten und Stellungnahmen - Kooperation mit anderen Institutionen der psychosozialen und medizinischen Versorgung - Vermittlung von therapeutischen Hilfen z.b. - Kommunikationsschwierigkeiten - Verletzung sozialer Regeln - gewalttätiges Verhalten Tabelle 2: Handlungsfeld Schülerzentrierte Beratung und Unterstützung (SzB) Lernen Lernschwierigkeiten liegen vor, wenn die Lernentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers beeinträchtigt ist. Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten haben Probleme in der Auseinandersetzung mit schulischen Lernanforderungen (z.b. im schriftsprachlichen oder mathematischen Bereich). Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und deren Eltern sowie pädagogisches 12
16 Personal an Schulen durch Diagnostik, Beratung und Intervention. Die Beratungsanlässe sind unterschiedlich und können neben besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen z.b. auch Schwierigkeiten im Bereich der Aufmerksamkeit und Handlungsregulation beinhalten (siehe Tabelle 2) Verhalten Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensschwierigkeiten zeigen Verhaltensweisen, die von Erwartungsnormen abweichen und für sie selbst und ihre Umwelt belastend sein können. In Abhängigkeit von der Komplexität, der Häufigkeit und des Schweregrades der Verhaltensstörungen sind Schülerinnen und Schüler zum Teil massiv in ihrer Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie in der Interaktion mit ihrer Umwelt beeinträchtigt. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensschwierigkeiten und deren Eltern sowie pädagogisches Personal an Schulen durch Diagnostik, Beratung und Intervention und ggf. die Vermittlung weiterführender Hilfen. Wie im Arbeitsbereich Lernen sind die Beratungsanlässe unterschiedlich. Anmeldegründe können z.b. aggressives Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern oder sozialer Rückzug bis hin zu Schuldistanz sein (siehe Tabelle 2). Verhaltens- und Lernschwierigkeiten lassen sich nicht immer klar voneinander abgrenzen und stehen oft in einer dynamischen Wechselwirkung: Häufig ziehen Verhaltensschwierigkeiten Lernprobleme nach sich. Umgekehrt können Lernschwierigkeiten zu Verhaltensproblemen führen. 4 Spezifische Tätigkeitsbereiche Im Folgenden werden drei Tätigkeitsbereiche der Schulpsychologie exemplarisch vorgestellt. Die Tätigkeitsbereiche umfassen sowohl den Bereich der Systemberatung als auch den Bereich der Schülerzentrierten Beratung. Innerhalb des Schulpsychologischen Dienstes sind eigene Teams und / oder Ansprechpartner für die im Folgenden dargestellten Tätigkeitsbereiche zuständig. 4.1 Gewaltprävention und Krisenintervention In jedem schulpsychologischen Beratungszentrum ist mindestens eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe für Gewaltprävention und Krisenintervention (im Folgenden G/K- Psychologin oder G/K-Psychologe genannt) zuständig, die bzw. der für dieses Arbeitsfeld speziell qualifiziert wurde. Die G/K-Psychologinnen und G/K-Psychologen beraten und unterstützen die Schulen der jeweiligen Region und überregional die beruflichen Schulen in allen Fragen der Gewaltprävention und Krisenintervention. Die G/K-Psychologinnen und G/K- Psychologen sind zudem als überregionales G/K-Team organisiert und beraten gemeinsam 13
17 mit der zuständigen Fachaufsicht die aktuellen Entwicklungen und Vorhaben. Für den fachlichen Austausch und die gegenseitige Unterstützung bei Kriseneinsätzen wurden drei Regionalteams gebildet. Die Arbeit der G/K-Psychologinnen und G/K-Psychologen hat das Ziel Gewaltprävention und Krisenprävention sowie Krisenintervention bei schweren Notfällen und Gewaltvorfällen zu gewährleisten. Dazu gehört neben der individuellen Krisenintervention die Krisenmanagementberatung. Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte und das Schulpersonal werden im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen bzw. einer Notfall- oder Krisensituation beraten. Die Schülerzentrierte Beratung richtet sich schwerpunktmäßig auf die individuelle Verhaltensebene. Im Fokus der Systemberatung steht die Organisations- und Personalentwicklung im Kontext von Gewaltprävention und Krisenintervention. Die G/K-Psychologinnen und G/K-Psychologen arbeiten bei akuten und schweren Notfällen bezirksübergreifend im Rahmen der Regionalteams zusammen. Bei schweren Fällen erfolgt eine Koordination des G/K-Teams durch den Fachbereich Gewaltprävention und Krisenintervention in der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung. Über die schulpsychologisch erforderlichen Maßnahmen entscheiden die G/K-Psychologinnen und G/K-Psychologen vor Ort. Die Notfallpläne für Berliner Schulen dienen als Grundlage für die Kooperation von Schule und Schulpsychologie. Diese und das Informationsschreiben Gewalt und Notfälle, einschließlich des Unterstützungs- und Meldeverfahrens 6, werden durch G/K-Psychologinnen und G/K-Psychologen regelmäßig geprüft und fortgeschrieben. Die schulpsychologische Tätigkeit im Bereich der Gewaltprävention und Krisenintervention beinhaltet folgende Schwerpunkte: Gewaltprävention / Krisenprävention: Systemische Beratung von Schulen bei der Entwicklung von Konzepten und Projekten zur Gewaltprävention und Krisenintervention sowie deren Verankerung in Schulprogrammen Beratung der Schulen zur Verbesserung des sozialen Klimas in der Schule durch Möglichkeiten des sozialen Lernens Unterstützung beim Aufbau schulinterner Netzwerke gegen Gewalt und Förderung von Kooperationen Beratung der Schulen bei der Implementierung von Krisen- und Notfallplänen Unterstützung bei der Bildung eines Krisenteams an der Schule, das für ein koordiniertes Handeln in Notfallsituationen zuständig ist Durchführung von Präventionsmaßnahmen bzw. Vermittlung an Kooperationspartner Kooperation mit schulexternen Netzwerken 6 siehe 14
18 Stärkung der Handlungskompetenz des Schulpersonals durch Supervision, Coaching und Fortbildungen im Bereich der Gewalt- und Krisenprävention sowie des sozialen Lernens Krisenintervention / Krisenmanagement: Fachliche Beratung des Systems Schule bei Gewaltvorfällen und Krisen Unterstützung angemessener Interventionen nach einem Gewaltvorfall, einer Krise oder einem schweren Notfall an der Schule Kooperation mit Notfalleinrichtungen des Landes Kooperation mit schulinternen und schulexternen Netzwerken Notfallpsychologische Interventionen und Opferhilfen für betroffene Schülerinnen und Schüler, Klassen, Eltern sowie das Schulpersonal 4.2 Begabungsförderung Die Förderung besonderer kognitiver Begabungen ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft und des Bildungswesens. Entsprechend wurde der Rechtsanspruch auf Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen kognitiven Begabungen 2004 im Berliner Schulgesetz unter 4 (3) verankert. Der Schulpsychologische Dienst ist als Unterstützungssystem der Berliner Schule beauftragt, zur Förderung von Begabungen durch Schülerzentrierte Beratung oder Systemberatung beizutragen. In den schulpsychologischen Beratungszentren gibt es Ansprechpartner für einzelfallübergreifende Fragen der Begabungsförderung. Die Schülerzentrierte Beratung in diesem Feld gehört zu den Regelaufgaben aller tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Die schulpsychologische Tätigkeit im Bereich der Begabungsförderung beinhaltet folgende Schwerpunkte: Systemberatung: Fortbildung für pädagogisches Personal (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Schulleitung) zum Thema Begabungsförderung Beratung pädagogischen Personals unter Einbezug aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Themen wie - Erkennen kognitiv besonders begabter Schülerinnen und Schüler - Möglichkeiten und Organisation individueller Förderung im Rahmen innerer und äußerer Differenzierung - Erarbeitung von Förderplänen - Flexibilisierung der Schullaufbahn Bereitstellen und Weitergabe von Fachliteratur und Materialien zur schulischen Förderung ( Berliner Begabungskoffer ) Anregung und Begleitung der Entwicklung von schulinternen Konzepten und Programmen zur Begabungsförderung Beratung im Hinblick auf die Gestaltung begabungsfördernden Unterrichts (Enrichment, Akzeleration) 15
19 Schülerzentrierte Beratung: Begabungsdiagnostik im Rahmen schulpsychologischer Fragestellungen wie z.b. Möglichkeiten schulischer und außerschulischer Förderung Beratung und Intervention bei sozialen Konflikten Beratung zu Lern- und Leistungsproblemen, insbesondere zum Thema Underachievement Empfehlungen zum förderlichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern in Schule und Elternhaus 4.3 Schulische Prävention - Suchtprävention, Gesundheitsförderung und Soziales Lernen Der Bereich der schulischen Prävention ist ein seit dem Schuljahr 2013/14 in die Schulpsychologie integriertes regionales Beratungs- und Unterstützungssystem, bei dem einzelfallbezogene und schulübergreifende Hilfeleistungen zu allen Themen der Gesundheitsförderung einschließlich der Suchtprävention angeboten werden. Themen des sozialen Lernens und der Gewaltprävention werden in Zusammenarbeit mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention bearbeitet. Ziel ist es, allen schulischen Beteiligten die Möglichkeit zu eröffnen, Kompetenzen zu gesunden Lebensweisen zu erwerben. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Kooperationen und Vernetzungen gelegt, die sich über die Schule hinaus durch Präventionsaktivitäten ergeben. Sie bilden den Kern einer sozialräumlichen Strategie schulischer Präventionsarbeit ab. Hinter der Bedeutungsvielfalt des Begriffes Schulische Prävention verbergen sich in der Praxis verschiedene Maßnahmen und Ziele, die regional angepasst werden. 5 Personalentwicklung und Qualitätssicherung Schulpsychologische Arbeit orientiert sich an Qualitätsstandards, wie professionelles Handeln nach dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft, regelmäßige Fortbildung, Reflexion des eigenen beruflichen Handelns, die Arbeit im Team, interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie Maßnahmen zur regelmäßigen Evaluation. Darüber hinaus sind statistische Angaben über die schulpsychologische Arbeit unverzichtbar. Die Personalentwicklung und Qualitätssicherung des Schulpsychologischen Dienstes in Berlin beinhalten neben systematischer Fortbildung, Intervision und interner Evaluation auch den bezirksübergreifenden fachlichen Austausch in themenspezifischen Arbeitsgruppen. 16
20 5.1 Fortbildung für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Im Sinne der Personalentwicklung werden die Kompetenzen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen auf die aktuellen und künftigen Anforderungen der schulpsychologischen Arbeit abgestimmt. Qualifizierungsmaßnahmen sind u.a. folgende: Fortbildungsveranstaltungen durch das LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg), die themenspezifisch organisiert werden und sich auf schulpsychologisch relevante Themen beziehen Fortbildungsveranstaltungen für Leiterinnen und Leiter der Schulpsychologischen Beratungszentren, die der Weiterentwicklung der Führungskompetenzen dienen und die durch das LISUM bzw. die Verwaltungsakademie (VAK) durchgeführt werden Gruppensupervisionen im Sinne der Qualitätssicherung. 5.2 Nachwuchsförderung Das Unterstützungsprogramm zur Berufseinführung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Berlin sowie zur Qualitätssicherung des Schulpsychologischen Dienstes richtet sich an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, die ein vom Schulpsychologischen Dienst entwickeltes, zweijähriges Curriculum durchlaufen. Das Curriculum zielt insbesondere auf die Vermittlung schulischer Feldkompetenz im Rahmen der Schülerzentrierten Beratung und Systemberatung unter besonderer Berücksichtigung des Berliner Schulsystems. Die Nachwuchsförderung als Teil der Personalentwicklung im Schulpsychologischen Dienst dient neben dem Wissenstransfer ebenfalls der Vernetzung im Schulpsychologischen Dienst Berlin und einer Übernahme von Best-Practice-Modellen aus anderen Schulpsychologischen Beratungszentren. 5.3 Qualifizierung von Beratungslehrkräften Beratungslehrkräfte im Schulpsychologischen Dienst (BSD) sind Lehrkräfte, die mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung an die Schulpsychologischen Beratungszentren zur Unterstützung der Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen abgeordnet werden. Zur Qualifizierung dieser Beratungslehrkräfte wurde ein spezifisches, auf schulpsychologische Belange abgestimmtes Curriculum erarbeitet. Im Rahmen dieses Curriculums werden die Beratungslehrkräfte in den Bereichen schulpsychologische Diagnostik, Beratung und Intervention fortgebildet. Die Beratungslehrkräfte werden durch kontinuierliche Supervision und Fortbildung vom Schulpsychologischen Dienst begleitet und unterstützt. 17
21 Speziell für die berufsbildenden Schulen sind Beratungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogik und externen Kooperationspartnern ausgebildet worden. Durch den Einsatz von Beratungslehrkräften an berufsbildenden Schulen wird dem gestiegenen Bedarf an insgesamt umfassenderer Beratung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden vor dem Hintergrund einer hohen Schul- und Ausbildungsabbrecherquote und den negativen Folgen für die Abbrechenden, die Betriebe und die Gesellschaft Rechnung getragen. 5.4 Intervision Im Schulpsychologischen Dienst gibt es zur Personalentwicklung Intervisionsgruppen in unterschiedlichen regionalen und überregionalen Zusammensetzungen. Unter Intervision wird dabei ein strukturiertes Beratungsgespräch von einer Gruppe von gleichrangigen Teilnehmenden verstanden, in dem ein Teilnehmender von den anderen Teilnehmenden nach einem festgelegten Ablauf mit verteilten Rollen mit dem Ziel beraten wird, Lösungen für berufliche Fragestellungen zu entwickeln. Der Nutzen von Intervision als Methode der kollegialen Beratung ist in folgenden Aspekten zu sehen: Form der institutionsinternen Qualifizierung und des institutionellen Wissenstransfers Stärkung der institutionsinternen Kooperation und des kollegialen Austauschs Raum für die Reflexion von schulischen Problemkonstellationen und für die Erarbeitung von möglichen Strategien des Umgangs mit diesen Möglichkeit der psychischen Entlastung. 5.5 Jahresstatistik In den Schulpsychologischen Beratungszentren des Landes Berlin werden ausgewählte Variablen schulpsychologischer Tätigkeit statistisch erfasst. Auf Basis der Jahresstatistik des Schulpsychologischen Dienstes des Landes Berlin werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben die wichtigsten Ergebnisse zum jeweiligen Schuljahr dargestellt. Die Auswertung der Datenerfassung fließt in die Arbeitsplanung für das folgende Schuljahr hinsichtlich besonderer Schwerpunkte ein. Relevante Erkenntnisse werden in Form von Empfehlungen an die für Bildung zuständige Senatsverwaltung weitergegeben und über deren Homepage veröffentlicht. Darüber hinaus führt die für Bildung zuständige Senatsverwaltung eine jährliche Statistik über Gewalt- und Notfallsituationen an Berliner Schulen. Dem Team für Gewaltprävention und Krisenintervention dienen ausgewählte Daten als Grundlage für die Weiterentwicklung gewaltpräventiver Maßnahmen und zielorientierter Notfall- und Krisentätigkeit. 18
22 5.6 Interne Evaluation Bei der internen Evaluation begeben sich die Schulpsychologischen Beratungszentren in einen Prozess der Reflexion und Einschätzung der eigenen Arbeit entlang bestimmter Qualitätskriterien. Um qualitätsrelevante Bereiche und Prozesse zu erfassen, ist die Orientierung an einem Qualitätsmanagement-Modell (QM-Modell) hilfreich. Im Rahmen der Berliner Schulpsychologie wurde für die interne Evaluation ein Modell adaptiert, das auf dem Qualitätsmanagementsystem EFQM basiert (European Foundation for Quality Management). Es besteht aus neun Qualitätsbereichen. Die Qualitätsbereiche können auf verschiedene Qualitätsmerkmale hin überprüft werden (z.b. durch systematische Befragungen, Verlaufsprotokolle, Statistiken etc.) und im Ergebnis für die Weiterentwicklung dieser Qualitätsmerkmale genutzt werden. In Tabelle 3 wird der Qualitätsrahmen des Schulpsychologischen Dienstes mit den verschiedenen Qualitätsbereichen und Qualitätsmerkmalen dargestellt. Er dient den Schulpsychologischen Beratungszentren in Berlin als Empfehlung und Orientierung im Hinblick auf die Überprüfung der Qualität der eigenen Arbeit. 19
23 1. Führung 1.1. Entwickelt mit ihren Mitarbeitern Vision, Leitsätze, berufsethische Werte und professionelle Grundsätze und ist Vorbild für eine Kultur der QE 1.2. Sichert durch persönliche Mitwirkung Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung des Managements 1.3. Arbeitet mit Kunden, Partnern und Vertretern der Gesellschaft zusammen 1.4. Verankert mit ihren Mitarbeitern eine Kultur der umfassenden Qualität 1.5. Erkennt und meistert den Wandel der Beratungszentren 2. Ziele und Strategien 2.1. Orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Interessengruppen 2.2. Beruhen auf Informationen der Daten- und Faktenanalyse 2.3. Orientieren sich an fachlichen Standards 2.4. Führen zu Schwerpunktsetzungen auf Grundlage des Nachfrage- Ressourcen- Abgleichs 2.5. Werden kommuniziert und durch ein Netzwerk von Schlüsselprozessen umgesetzt 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3.1. Mitarbeiterressourcen werden geplant, gemanagt und verbessert 3.2. Die Kompetenzen und das Wissen der Mitarbeiter werden ermittelt, ausgebaut und aufrecht erhalten 3.3. Mitarbeiter werden beteiligt und zu selbständigem Handeln ermächtigt 3.4. Mitarbeiter kommunizieren vertrauensvoll, glaubwürdig und transparent 3.5. Mitarbeiter werden anerkannt und fürsorglich behandelt 4. Partnerschaften und Ressourcen 4.1. Externe Partnerschaften werden aufgebaut, gepflegt und weiterentwickelt 4.2. Finanzielle Ressourcen werden gezielt eingesetzt und erweitert 4.3. Beratungszentrum und Schulträger kümmern sich gemeinsam um Gebäude, Raum- u. Sachausstattung 4.4. Technologieausstattung und einsatz werden fortlaufend überprüft und verbessert 4.5. Informationen werden gesammelt, strukturiert und genutzt 5. Beratungsprozesse 5.1. Beratungsprozesse werden systematisch gestaltet und durchgeführt 5.2. Prozesse werden ständig evaluiert und verbessert 5.3. Prozesse orientieren sich an den Wünschen und Interessen der Interessengruppen 5.4. Beratungsleistungen werden in Schlüsselprozessen erbracht 6. Ergebnisse in Bezug auf Schülerschaft, Eltern, Schule 6.1. Zufriedenheit der Ratsuchenden im Spiegel des Images des Beratungszentrums 6.2. Zufriedenheit der Interessengruppen mit der Dienstleistung 6.3. Zufriedenheit der Ratsuchenden/ Interessengruppen mit der Administration 7. Mitarbeiterbezogene Ergebnisse 7.1. Die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter wird regelmäßig evaluiert 7.2. Die Leistungen der Mitarbeiter werden regelmäßig evaluiert 7.3. Die Leistung des Systems für die Mitarbeiter wird evaluiert 8. Gesellschaftsbzw. Kooperationspartnerbezogene Ergebnisse 8.1. Messergebnisse aus Sicht der Gesellschaft und der Kooperationspartner 8.2. Ergebnisse interner Leistungsindikatoren 9. Schlüsselergebnisse 9.1. Folgeergebnisse der Schlüsselleistungen 9.2. Schlüsselleistungsindikatoren Tabelle 3: Qualitätsrahmen des Schulpsychologischen Dienstes in Berlin am Beispiel EFQM 20
24 6 Rechtliche Grundlagen Durch den 107 im Schulgesetz für Berlin vom erhält der Schulpsychologische Dienst seinen Auftrag als fachpsychologische Einrichtung der für die Bildung zuständigen Senatsverwaltung, die Berliner Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag zu unterstützen Schulpsychologischer Dienst (1) Der Schulpsychologische Dienst ist eine der Schulaufsichtsbehörde eingegliederte fachpsychologische Einrichtung für die Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Die schulpsychologische Tätigkeit umfasst insbesondere 1. die präventive und die auf akute Probleme bezogene Beratung, die schulpsychologische Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten bei besonderen Defiziten im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich und im Zusammenleben und gemeinsamen Lernen in der Schule, 2. die Beratung von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Konflikten und Störungen in ihrer pädagogischen Arbeit, in der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen und in ihrer Einbindung in das gesamte Schulleben, 3. die Mitwirkung in Fragen der Einschulung, Umschulung, Schullaufbahn und bei der Förderung von Begabungen, 4. die Mitarbeit an externen Evaluationen im Rahmen des 9 Abs. 3. (2) Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sowie zur Vermittlung weiterer Hilfen kooperiert der Schulpsychologische Dienst mit Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Kliniken und anderen öffentlichen Einrichtungen. (3) Schulpsychologische Beratung kann auf die Schule als Ganzes gerichtete systembezogene Beratungsleistungen umfassen, sofern sie keine fachaufsichtlichen Aufgaben nach 106 betreffen. Systembezogene Beratungsleistungen sollen mit dem Berliner Landesinstitut für Schule und Medien abgestimmt werden. (4) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulpsychologischen Dienst unterliegen einer besonderen Verschwiegenheit zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für persönliche Mitteilungen als auch für Daten, die im Rahmen von Tests und empirischen Untersuchungen erhoben werden. Würde eine Unterrichtung der Erziehungsberechtigten Gesundheit oder Wohlergehen betroffener Minderjähriger gefährden, gilt diese Schweigepflicht auch gegenüber den Erziehungsberechtigten. 7 siehe 21
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