PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen. Analog-Abrechnung: Lückenbüßer bei der IGeL-Abrechnung (Folge 1)
|
|
- Oswalda Buchholz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Analog-Abrechnung: Lückenbüßer bei der IGeL-Abrechnung (Folge 1) Auf Grundlage ihrer privatärztlichen Abrechnungserfahrung hat die PVS einen Katalog individueller Gesundheitsleistungen aufgestellt, der viele der direkt mit GOÄ-Ziffern definierbaren Wunschleistungen abdeckt. Hierbei bleiben jedoch zahlreiche mögliche Leistungen übrig, die von den Leistungsdefinitionen der üblichen GOÄ-Ziffern nicht erfasst werden. Da die GOÄ die Grundlage für ausnahmslos alle IGeL-Leistungen sein muss, bleibt auch in den unüblichen Fällen nur die Möglichkeit der Analog-Abrechnung. Das wirft vor dem Hintergrund der nicht immer problemlosen Kostenerstattung von Analog-Abrechnungen im PKV-Bereich natürlich Fragen auf. Doch bei richtigem Vorgehen und Einsatz ist die Analog-Abrechnung durchaus das Mittel der Wahl, um der offensichtlich systematischen Reformverzögerungstaktik rund um die GOÄ das geeignete Schnippchen zu schlagen. Von wem kann ich als liquidierender Arzt Hilfe bei der Suche nach geeigneten Abrechnungsziffern für Leistungen erhalten, die nach GOÄ abgerechnet werden müssen, deren Leistungsinhalt aber nicht identisch mit den bereits existierenden Ziffern der GOÄ sind? Die PVS unterstützt ihre Mitglieder in der Bewältigung ihrer laufenden Abrechnungsaufgaben und lässt ihnen alle Hilfestellungen angedeihen, die sich aus den Ressourcen der PVS und den Verbindungen mit Partnern schöpfen lassen. Deshalb aktivieren wir systematisch den Erfahrungspool, den wir inzwischen in der konkreten Abrechnung von analogen Leistungen für unsere Mitglieder gewinnen konnten. Mit dem Aufzeigen wesentlicher Analog-Abrechnungs- Rahmenbedingungen bieten wir den kompakten Einstieg in die verlässliche Vergütung von Leistungen außerhalb der gültigen GOÄ. Vertiefende Informationen einschließlich einer Übersicht der gängigsten Analog-Ziffern (akuellster stand 2008) finden Sie in der PVS/infothek Analog-Bewertung in Ihrer Praxis, die bei Ihrer PVS vor Ort oder über die regionalen PVS/Websites bestellbar ist. Kontakt: Seite 1 von 2
2 Warum müssen manche IGeL-Leistungen eigentlich analog abgerechnet werden? Bei der Abfassung der heute gültigen GOÄ ist sich der Gesetzgeber sehr wohl darüber im Klaren gewesen, dass es zwischen dem Gebührenverzeichnis der GOÄ und den tatsächlich praktizierten Leistungen der Ärzte aufgrund des medizinischen Fortschritts und neuer Diagnose- bzw. Therapieverfahren zu Differenzen kommen kann. Berücksichtigt wurde bei der Verfassung ebenfalls, dass der medizinische Alltag nicht in all seinen Facetten widergespiegelt werden kann. So schuf man bereits in der GOÄ die Voraussetzungen und Bewertungskriterien für die daraus resultierende so genannte Analog- Abrechnung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Welche rechtlichen Grundlagen müssen denn herangezogen werden? Der Verordnungstext 6 Absatz 2 der GOÄ regelt dies wie folgt: Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Möglichkeit zur Abrechnung analoger Leistungen unter Berücksichtigung der drei zentralen Maßgaben: einer selbständigen Leistung, der Gleichwertigkeit und der allgemeinen Kosten. Wann ist denn eine Leistung selbständig und wann lediglich Bestandteil einer anderen Leistung? Leistungen, die lediglich Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer im Gebührenverzeichnis enthaltenen Leistung sind, erfüllen die Voraussetzungen einer Analog- Berechnung nicht. Nur wenn der Leistungsinhalt unter keine Leistungsbeschreibung des Gebührenverzeichnisses passt, kann eine Analog-Abrechnung in Betracht kommen. So bleibt beispielsweise eine Beratung von 30 Minuten eine Beratung und nur nach Nr. 3 abrechenbar. Das Heranziehen der Nr. 31 Homöopathische Folgeanamnese analog, ist demnach nicht zulässig. Für die Berücksichtigung des Umfanges einer Leistung ist im 5 der Steigerungsfaktor zutreffend, gegebenenfalls kommt auch eine Honorarvereinbarung in Betracht, z.b. wenn der Faktor aufgrund der sehr zeitaufwändigen Leistung über das 3,5- fache gesteigert werden soll. Kontakt: info@die-pvs.de Seite 2 von 2
3 Könnte man nicht auch fehlende GOÄ-Ziffern durch Leistungen aus dem EBM kompensieren? Da der EBM häufiger aktualisiert wird als die GOÄ, sucht man oft vergebens EBM-Leistungen in der GOÄ. In diesem Fall muss jedoch sorgfältig geprüft werden, ob die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Oft handelt es sich nur um die Modifikation einer in der GOÄ enthaltenen Leistung. Da der EBM keinen Steigerungsfaktor kennt, sind im EBM auch Modifikationen einer Leistung als selbständige Positionen enthalten, besonders häufig in Form von Zuschlägen. Daraus kann man aber nicht ohne weiteres schließen, dass hierfür eine entsprechende Analog-Position in der GOÄ erst geschaffen werden muss. Leistungen außerhalb der Schulmedizin werden oft weder von einer Gesetzlichen Krankenversicherung noch von einer Privaten Krankenversicherung erstattet, so dass sie als typische IGeL-Leistungen gelten. Kann ich hier auch GOÄ-Leistungen analog heranziehen? Selbstverständlich sind auch Leistungen außerhalb des Spektrums der so genannten Schulmedizin analog abrechnungsfähig. Das gilt aber nur, wenn diese Leistungen nicht schon im Gebührenverzeichnis berücksichtigt sind. Bei nicht allgemein anerkannten Leistungen ist jedoch die Notwendigkeit im Einzelfall zu prüfen. Denn Vergütungen dürfen nur für Leistungen berechnet werden, die für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind, sofern der zahlungspflichtige Patient die Erbringung solcher Leistungen nicht ausdrücklich verlangt (vgl. auch 1 Abs. 2 Satz 2 der GOÄ). Wenn er sie verlangt, fallen sie in den Bereich der IGeL-Leistungen. Was bedeutet eigentlich Gleichwertigkeit der Leistung, auch hinsichtlich der Kosten? Erforderlich ist eine nach Art, Kosten- und Leistungsaufwand gleichwertige Leistung. Dabei setzt insbesondere das Kriterium der Art der Analogfindung enge Grenzen, da es auf die Vergleichbarkeit der äußeren und inneren Leistungsmerkmale abstellt. Darüber hinaus müssten Kosten- und Zeitaufwand vom Umfang her in das Bewertungsgefüge der GOÄ passen und außerdem die Merkmale der Leistungsgruppe (operativ, konservativ, diagnostisch, gutachtlich, Fachgebiet) erfüllen. Kontakt: info@die-pvs.de Seite 3 von 2
4 Das bedeutet: Wenn eine Analog-Abrechnung in Frage kommt, muss eine GOÄ-Position gewählt werden, die in der technischen Durchführung, im Zeitaufwand, im Schwierigkeitsgrad, und in den Kosten der erbrachten Leistung möglichst nahe kommt. Beim Analogabgriff hat eine GOÄ-Position aus demselben Leistungsabschnitt Vorrang, da hier in der Regel die Vergleichbarkeit am offensichtlichsten ist. Z.B. ist eine abgegriffene Ziffer mit kleinem Gebührenrahmen auch bei analoger Abrechnung ohne Begründung nur bis 1,8-fach steigerungsfähig. Ebenso werden Vorgaben bei Mindestzeiten, Leistungsausschlüssen und Begrenzung der Abrechnungsfähigkeit in einem bestimmten Zeitraum übernommen. Legitim ist aber auch der Abgriff aus einem anderen Kapitel der GOÄ als dem primär zuständigen. Wenn die Leistung so neuartig ist, dass sie den Rahmen der GOÄ sprengt, bleibt nur eine Kombination mehrerer Leistungen zur Analog-Bewertung (so genanntes Baukastensystem). Möglich ist demnach auch der analoge Abgriff durch eine Summation mehrerer GOÄ-Positionen. Gibt es Orientierungshilfen für nicht beschriebene Leistungen? Eine erste Orientierungshilfe für die Abrechnung nicht beschriebener Leistungen liefert die Bundesärztekammer. Sie hat die Aufgabe übernommen, die Gleichwertigkeit neuer Leistungen mit bestehenden Gebührenpositionen gutachtlich zu prüfen und in geeigneten Fällen Analog- Empfehlungen zu veröffentlichen, die allgemein akzeptiert werden. Das Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer greift Positionen auf, die entweder bei der Bundesärztekammer besonders häufig angefragt werden oder von besonderer qualitativer Bedeutung sind. Da das Analog-Verzeichnis ausgiebig mit sachverständigen Beratern und vor Veröffentlichung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesinnenministerium und dem Verband der privaten Krankenversicherung abgestimmt wird, ergänzt es, ohne dass es die Rechtsverbindlichkeit des Verordnungstextes oder der instanzlichen Rechtsprechung entspricht, faktisch die GOÄ. Nach dem Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer abgerechnete Positionen werden praktisch von allen Kostenträgern akzeptiert. Ein Arzt, der zu einer im Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer enthaltenen Position eine andere Analog-Abrechnung vornimmt, hat in der Diskussion oder gar vor Gericht wegen des dahinter stehenden Sachverstandes nur schwerlich Aussicht auf Erfolg. Kontakt: Seite 4 von 2
5 So spielt das Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer auch eine besondere Rolle in Beihilfevorschriften, wo in den Durchführungshinweisen die dort niedergelegten Analog- Leistungen bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen sind. Sollte also eine durchgeführte IGeL-Leistung einer Leistung aus dem Verzeichnis der Bundesärztekammer entsprechen, so ist diese Analog-Ziffer in erster Linie heranzuziehen. Die verschiedentlich von Kostenträgern vertretene Auffassung, dass mit der GOÄ-Novellierung und der Übernahme der von der Bundesärztekammer empfohlenen Analog-Positionen analoge Bewertungen überflüssig seien, ist nicht zutreffend. Der medizinische Fortschritt hält sich weder an Novellierungszeiträume der GOÄ noch an Erscheinungstermine der Ergänzungen des Analog-Verzeichnisses der Bundesärztekammer. Gibt es weitere offizielle Quellen, die bei der Suche nach Analog-Ziffern herangezogen werden können? Ja, das sind z.b. die Abrechnungs-Empfehlungen der Bundesärztekammer. Da die Bundesärztekammer von vielen Seiten (Ärzten, Patienten, einzelnen Krankenversicherungen, nicht zuletzt vom Bundesrat in den Entschließungen zur GOÄ-Novelle von 1996) gebeten wird, ihre Ordnungsfunktion bei der Berechnung privatärztlicher Leistungen durch Empfehlungen zur analogen Bewertung wahrzunehmen, beschloss der Vorstand der Bundesärztekammer Abrechnungs-Empfehlungen der Bundesärztekammer zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um Bewertungsempfehlungen, bei denen der Anspruch auf Aufnahme in das Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer nicht erfüllt ist, da einer der Abstimmungspartner seine Zustimmung verweigert hat, der verbleibende Dissens jedoch relativ gering ist. Zur Berechnung der Leistungen, bei denen der Dissens mit einem der anderen Verfahrensbeteiligten aus Sicht des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer wesentlich ist, oder bei denen noch Hoffnung auf ein Einvernehmen besteht, werden die Beratungen fortgesetzt. Die Abrechnungs-Empfehlungen der Bundesärztekammer sind wie das Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer nicht abschließend. Zum einen werden nicht alle Fragen zur analogen Abrechnung ärztlicher Leistungen an die Bundesärztekammer herangetragen, zum anderen wurden vielfach an die Bundesärztekammer herangetragene Wünsche nach analogen Berechnungen ärztlicher Leistungen bereits im Vorfeld der Beratungen im Gebührenordnungsausschuss schon von der Geschäftsführung als nicht den GOÄ-Kriterien entsprechend beurteilt, so dass sie nicht bis zur Beratung im Gebührenordnungsausschuss gelangten. Die dazu gegebenen Stellungnahmen liegen den Kontakt: Seite 5 von 2
6 Landesärztekammern als primärer Ansprechpartner in Fragen zur Angemessenheit einer ärztlichen Privatliquidation vor. Wo findet man denn das Analog-Verzeichnis bzw. die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer? Diese sind in der PVS Broschüre zur Analog-Bewertung aufgelistet. Eine weitere Quelle ist selbstverständlich die Homepage der Bundesärztekammer. Wo ist neben den offiziellen Verzeichnissen weitere Beratungshilfe hinsichtlich der Abrechnung analoger Leistungen bei der IGeL-Abrechnung zu finden? Die Privatärztlichen sehen ihre Aufgabe nicht zuletzt darin, ihren Mitgliedern einen möglichst aktuellen GOÄ-Wissensstand verfügbar zu machen. Das heißt, dass die mit der Erstellung betrauten Mitarbeiter in den selbstverständlich laufend auf der Höhe der (GOÄ-)Zeit sind. Mit dem Wissen um die aktuellen Bestimmungen, und einer zuverlässigen Überprüfung der Vollständigkeit, Plausibilität und Abrechenbarkeit aller angegebenen Leistungen ist von vornherein eine hohe Qualität der Rechnung sichergestellt. Das heißt ebenfalls, die Mitglieder zeitnah mit Informationen über die neuesten abrechnungswirksamen Veränderungen zu versehen. Dazu stehen den Mitgliedern schnelle interne Kommunikationswege zur Verfügung. So können innerhalb kürzester Zeit aus den verschiedenen Organen der PVS gewonnene Erkenntnisse zur GOÄ ausgetauscht, gemeinsam hinsichtlich ihrer Auswirkungen für die Rechnungsstellung des Arztes analysiert und schon wenige Tage nach einer wichtigen Entscheidung zur GOÄ beispielsweise im PVS Telegramm veröffentlicht werden. Unser Autor: Peter Gabriel Vorsitzender GOÄ-Ausschuss der Privatärztlichen (PVS) Geschäftsführer PVS/Südwest Tel Kontakt: Mehr Informationen zum Thema: Kontakt: Seite 6 von 2
BETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrSicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten
Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrKieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
MehrKassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.
MehrAnwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog
Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrIndividuelle Gesundheitsleistungen. IGeL wissen sollten
Individuelle Gesundheitsleistungen was Sie über IGeL wissen sollten 1 Liebe Patientin, lieber Patient, vielleicht sind Ihnen in einer Arztpraxis schon einmal Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrWissenswertes und Aktuelles zur GOÄ
GOÄ heute Leistungsverzeichnis veraltet Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zunehmende Finanznot bei den Trägern der Beihilfe und bei privaten Krankenversicherungen
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrAbamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER
Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"
AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrHinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit
40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrSie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum?
Leitfaden zur Druckdatenerstellung Inhalt: 1. Download und Installation der ECI-Profile 2. Farbeinstellungen der Adobe Creative Suite Bitte beachten! In diesem kleinen Leitfaden möchten wir auf die Druckdatenerstellung
MehrLeitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus. mailto: ecampusadmin@init-software.de
Leitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus Version 1.0 (15.05.2013) Autor: INIT ecampus-team mailto: ecampusadmin@init-software.de Inhaltsverzeichnis Inhalt Leitfaden für die ersten Schritte im
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrQuestico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011
Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
Mehrexpopharm 30. September 2015
expopharm 30. September 2015 Dr. Martin Zentgraf Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.v. - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2 Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrter
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrNach der Anmeldung im Backend Bereich landen Sie im Kontrollzentrum, welches so aussieht:
Beiträge erstellen in Joomla Nach der Anmeldung im Backend Bereich landen Sie im Kontrollzentrum, welches so aussieht: Abbildung 1 - Kontrollzentrum Von hier aus kann man zu verschiedene Einstellungen
MehrPIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG
Übersicht Wer ist? Was macht anders? Wir denken langfristig. Wir individualisieren. Wir sind unabhängig. Wir realisieren. Wir bieten Erfahrung. Für wen arbeitet? Pierau Planung ist eine Gesellschaft für
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrGLEICH WEIT WEG. Aufgabe. Das ist ein Ausschnitt aus der Tausenderreihe:
GLEICH WEIT WEG Thema: Sich orientieren und operieren an der Tausenderreihe Klasse: 3. Klasse (Zahlenbuch nach S. 26-27) Dauer: 3-4 Lektionen Material: Tausenderreihe, Arbeitsblatt, evt. Plättchen Bearbeitung:
MehrSowohl die Malstreifen als auch die Neperschen Streifen können auch in anderen Stellenwertsystemen verwendet werden.
Multiplikation Die schriftliche Multiplikation ist etwas schwieriger als die Addition. Zum einen setzt sie das kleine Einmaleins voraus, zum anderen sind die Überträge, die zu merken sind und häufig in
MehrSchweigen ist Silber, Reden ist Gold!
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrSonderrundschreiben. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15
Sonderrundschreiben Nr. 15 Dezember 2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15 Die relativ unklare Situation zu Fragen des
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
MehrCheckliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrBuchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011
Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen
MehrERGEBNISSE Spendenumfrage: Wissen, wer gibt! ONLINE BEFRAGUNG. Februar 2013. Die Online Marktforscher
ERGEBNISSE Spendenumfrage: Wissen, wer gibt! ONLINE BEFRAGUNG Inhalt Studiensteckbrief Fragestellungen der Studie Ergebnisse der Umfrage Kontakt 2 Studiensteckbrief Spendenumfrage Methode: individuelle
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrDokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation
Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrAllgemeine zahnärztliche Leistungen
Allgemeine zahnärztliche Leistungen (GOZ-Pos. 0010-0120) Heil- und Kostenpläne, GOZ-Pos. 0030, 0040 Allgemeines Nachträgliche Ergänzung eines Heil- und Kostenplanes Oberflächenanästhesie, GOZ-Pos. 0080
MehrInkrementelles Backup
Inkrementelles Backup Im Gegensatz zu einer kompletten Sicherung aller Daten werden bei einer inkrementellen Sicherung immer nur die Dateien gesichert, die seit der letzten inkrementellen Sicherung neu
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrRobert Günther Versicherungsmakler
Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrEhescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrGimp Kurzanleitung. Offizielle Gimp Seite: http://www.gimp.org/
Gimp Kurzanleitung Offizielle Gimp Seite: http://www.gimp.org/ Inhalt Seite 2 Seite 3-4 Seite 5-6 Seite 7 8 Seite 9 10 Seite 11-12 Ein Bild mit Gimp öffnen. Ein Bild mit Gimp verkleinern. Ein bearbeitetes
Mehr