BÜRGERINNEN E G W E I S E R FÜR LANDRATSAMT KITZINGEN FACHSTELLE FÜR SENIORENFRAGEN UND BÜRGER 60+ Stufen

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1 Stufen Wie jede Blüte welkt und jede Jugend Dem Alter weicht, blüht jede Lebensstufe, Blüht jede Weisheit auch und jede Tugend Zu ihrer Zeit und darf nicht ewig dauern. Es muss das Herz bei jedem Lebensrufe Bereit zum Abschied sein und Neubeginne, Um sich in Tapferkeit und ohne Trauern In andre, neue Bindungen zu geben. Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, Der uns beschützt und der uns hilft zu leben. Wir sollen heiter Raum um Raum durchschreiten, An keinem wie an einer Heimat hängen, Der Weltgeist will nicht fesseln uns und engen, Er will uns Stuf um Stufe heben, weiten. Kaum sind wir heimisch einem Lebenskreise Und traulich eingewohnt, so droht Erschlaffen, Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise, Mag lähmender Gewöhnung sich entraffen. Es wird vielleicht auch noch die Todesstunde Uns neuen Räumen jung entgegensenden, Des Lebens Ruf an uns wird niemals enden... Wohlan denn, Herz, nimm Abschied und gesunde! Hermann Hesse W E G W E I S E R LANDRATSAMT KITZINGEN FACHSTELLE FÜR SENIORENFRAGEN FÜR BÜRGERINNEN UND BÜRGER 60+ Bildnachweis: Titelseite: Seite 37: Fotolia Seniorenpaar Bilderbox Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth

2 Grußwort der Ländrätin Fachstelle für Seniorenfragen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Seniorenwegweiser erfreut sich großer Beliebtheit und wird stark nachgefragt. Deshalb freue ich mich, Ihnen heute eine Neuauflage präsentieren zu können. Wir sind für Sie da: Wegweiser für Bürgerinnen und Bürger 60+ im Internet Das Alter ist ein eigener Lebensabschnitt, der nicht weniger spannend und abwechslungsreich ist, als andere Zeitabschnitte im Lebenslauf. Einerseits bedeutet Alter, mehr Zeit zur Verfügung haben, andererseits bedeutet es aber auch, Problemen zu begegnen, die oftmals nur mit Hilfe anderer bewältigt werden können. Orientiert und informiert sein gehören einfach dazu. Nicht nur um mitreden zu können, sondern um selbstbestimmt leben und am Leben der anderen aktiv teilhaben zu können. Beim "durchklicken" durch diese Seiten werden Sie sicherlich staunen, auf welche Angebote und Hilfen, sowie Möglichkeiten der Freizeitgestaltung Sie in unserem Landkreis zurückgreifen können. Derzeit erstellen wir ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis, das neben der Pflegebedarfsplanung auch Aussagen über Seniorenclubs, Seniorentreffen, Besuchsdienste und Nachbarschaftshilfen, Freizeitangebote, aber auch über Themen, wie Mobilität, Partizipation, Barrierefreiheit, Demenz und Hospiz trifft. Seit November 2008 läuft unser Projekt Aktiv im Alter und mit dem Mehrgenerationenhaus wurde das Patenprojekt Alt hilft jung und jung hilft alt ins Leben gerufen. Für den Landkreis ist die Seniorenpolitik ein wichtiges Handlungsfeld. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen, die in der Seniorenarbeit tätig sind, ob als Familienmitglied, Nachbar, Verein, Selbsthilfegruppe, freier Wohlfahrtsverband u. ä. für Ihren Einsatz herzlich zu danken. Sie sind die Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Lebens. Nur mit tatkräftiger Unterstützung dieser Gruppierungen und zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, können die vielfältigen Aktivitäten realisiert und umgesetzt werden. B l e i b e n S i e g e s u n d u n d a k t i v Ihre Landrätin landkreis/seniorenwegweiser Domizilsuche im Internet Informationen über die Senioren- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegedienste im Landkreis finden Sie unter service/alten-undpflegeheime Betreuungsstelle Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Teilnahme am Modellprojekt "Aktiv im Alter" Teilnahme am Projekt der Fachhochschule Würzburg "Freiwilligenmanagement für Senioren in Unterfranken" Seniorenberatung Angehörigenberatung Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA Bürgerschaftliches Engagement/ Selbsthilfe- und Helfergruppen Seniorenbeauftragter Behindertenbeauftragter

3 Notfallrettungsdienst Rettungsleitstelle Im Notfall / Ärztlicher Bereitschaftsdienst 0180 / Erste Hilfe, Überfall 110 Feuerwehr 112 Polizei Klinik Kitzinger Land / Fachstelle für Seniorenfragen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hartmut Stiller / hartmut.stiller@kitzingen.de Peter Stolz / peter.stolz@kitzingen.de Waltraud Wölfle / waltraud.woelfle@kitzingen.de Edith Burger / edith.burger@kitzingen.de Zi.-Nr Zi.-Nr Zi.-Nr Zi.-Nr Gift-Notruf 0911 / / Karin Koch / karin.koch@kitzingen.de Zi.-Nr LKW Kitzingen / Fax-Nr / Technisches Hilfswerk / Von links: E. Burger Patienteninfo der Kassenärztlichen Vereinigung / Peter Stolz K. Koch Telefonseelsorge 0800 / Krisendienst - Hilfe bei Suizidgefahr 0931 / Taxi / 8088 W. Wölfle Unsere wichtigsten Aufgaben sind: H. Stiller Impressum: 2. Auflage März 2010 Landratsamt Kitzingen Fachstelle für Seniorenfragen Kaiserstr. 4 Vermissen Sie Informationen? Mit diesem Seniorenwegweiser wollen wir dem Informationsbedürfnis unserer älteren Mitbürger/innen gerecht werden. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Betreuungsstelle Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsaufsicht und Entwicklung / FQA Hartmut Stiller 09321/ Edith Burger / Fax.-Nr / Falls Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen zu helfen. Beratung für ältere Menschen Angehörigenarbeit Offene Seniorenarbeit / Seniorenbeauftragter Behindertenbeauftragter 86 3

4 Inhaltsverzeichnis Fachstelle für Seniorenfragen / Wir über uns 3-10 Betreuungsstelle 6 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept / Beratung 7 Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen (FQA) 8 Bürgerschaftliches Engagement / Offene Seniorenarbeit 9 Behindertenbeauftragter / Angehörigenarbeit 10 Aktiv im Alter Projekt Aktiv im Alter 11 Sport und Bewegung 12 Seniorentanz 13 Reisen, Erholung, Kuren 14 Kurse, Vorträge, Weiterbildung 15 Museen 16 Seniorenclubs 20 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 28 Anruf-Sammeltaxi - Stadt Kitzingen 29 Anruf-Sammeltaxi - Landkreis Kitzingen 31 Bürgerschaftliches Engagement 33 Projekt Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth 34 Aktivsenioren 37 Selbsthilfe- und Helfergruppen Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen Seniorenorganisationen der Parteien 41 Seniorenbeauftragte der Gemeinden 42 Seniorenbeauftragter des Landkreises 43 Entlastung und Hilfe zu Hause Betreuungsdienste zu Hause 44 Mahlzeitendienste / Hauswirtschaftliche Dienste 45 Ambulante Pflegedienste 46 Betriebshelfer/Dorfhelferinnenstation/Hausnotrufsysteme 48 Angebote für Demenzkranke und Angehörige 49 4 Inhaltsverzeichnis M - Z Mahlzeitendienste / Hauswirtschaftliche Dienste 45 MDK / Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 74 Museen 16 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 28 Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen Projekt Aktiv im Alter 11 Projekt Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth 34 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 80 Reisen, Erholung, Kuren 14 Rentenversicherung 69 Schwerbehindertenausweis / Befreiung von Zuzahlungen 75 Selbsthilfe- und Helfergruppen Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung 54 Seniorenbeauftragte der Gemeinden 42 Seniorenbeauftragter des Landkreises 43 Seniorenclubs 20 Seniorenorganisationen der Parteien 41 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept / Beratung 7 Seniorentanz 13 Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes 77 Sport und Bewegung 12 Stationäre Pflegeplätze 55 Tages u. Kurzzeitpflegestellen 52 Telefonseelsorge 80 Testament / Praktische Hinweise bei einem Todesfall 81 Was bedeutet Betreuung? / Vorsorgevollmacht 62 Wohnen im Alter Wohngeld 76 Wohnraumberatung / Weitere Beratungsstellen 79 Zuständigkeiten im Betreuungsrecht 64 85

5 Inhaltsverzeichnis A - L Aktiv im Alter Aktivsenioren 37 Ambulante Pflegedienste 46 Angebote für Demenzkranke und Angehörige 49 Anruf-Sammeltaxi - Landkreis Kitzingen 31 Anruf-Sammeltaxi - Stadt Kitzingen 29 Behindertenbeauftragter / Angehörigenarbeit 10 Beratung / Finanzielle Hilfen für Behinderte 65 Beratung und Information Beratungsstellen 78 Betreutes Wohnen 50 Betreuungsdienste zu Hause 44 Betreuungsstelle 6 Betreuungsverfügung / Patientenverfügung 63 Betriebshelfer/Dorfhelferinnenstation/Hausnotrufsysteme 48 Bürgerschaftliches Engagement 33 Bürgerschaftliches Engagement / Offene Seniorenarbeit 9 Entlastung und Hilfe zu Hause Fachstelle für Seniorenfragen/Wir über uns 3-10 Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen (FQA) 8 Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen 66 Gesundheit Gesundheitseinrichtungen 57 Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung 68 Helios Klinik 60 Hilfe in besonderen Lebenslagen Hospizbewegung 61 Im Notfall 86 Internetadressen 83 Klinik Kitzinger Land 58 Kurse, Vorträge, Weiterbildung 15 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Inhaltsverzeichnis Wohnen im Alter Betreutes Wohnen 50 Tages u. Kurzzeitpflegestellen 52 Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung 54 Stationäre Pflegeplätze 55 Gesundheit Gesundheitseinrichtungen 57 Klinik Kitzinger Land 58 Helios Klinik 60 Hilfe in besonderen Lebenslagen Hospizbewegung 61 Was bedeutet Betreuung? / Vorsorgevollmacht 62 Betreuungsverfügung / Patientenverfügung 63 Zuständigkeiten im Betreuungsrecht 64 Beratung / Finanzielle Hilfen für Behinderte 65 Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen 66 Beratung und Information Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung 68 Rentenversicherung 69 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 70 MDK / Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 74 Schwerbehindertenausweis / Befreiung von Zuzahlungen 75 Wohngeld 76 Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes 77 Beratungsstellen 78 Wohnraumberatung / Weitere Beratungsstellen 79 Telefonseelsorge 80 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 80 Testament / Praktische Hinweise bei einem Todesfall 81 Internetadressen 83 Inhaltsverzeichnis A - Z 84 Im Notfall 86 5

6 Wir über uns Beratung und Information Betreuungsstelle Sachverhaltsermittlung in Betreuungsangelegenheiten für das Vormundschaftsgericht Vollzugshilfe (Vorführung auf Anordnung des Gerichtes, Durchführung von Unterbringungen) Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern Beratung und Unterstützung von Betreuern Einführungs- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche und berufliche Betreuer Systematische Information über Betreuungsverfügungen und Betreuungsvollmachten Übernahme von Betreuung durch die Behörde Örtliche und überörtliche Arbeitsgemeinschaft Zum ist das Betreuungsrecht in Kraft getreten, das das Vormundschaftsrecht für Erwachsene abgelöst hat. Im Landkreis Kitzingen haben rund 1900 Erwachsene einen gesetzlich bestellten Betreuer. wir leisten Vormundschaftsgerichtshilfe und Vollzugshilfe wir führen selbst Betreuungen durch Internet - Adressen für Senioren Internetkurse für Senioren Volkshochschule Kitzingen Einstieg ins Internet senior-info-mobil/module/ Feierabend: Beim Webtreff für Menschen in den besten Jahren finden Interessierte Webseiten und Chat-Rooms zu den Themen Hobby und Freizeit, Weiterbildung, Geld und Finanzen, aber auch zu Lebensqualität, Religion und Glauben Bayer. Senioren Netz-Forum senioren/index.htm Internet-Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Senioren und Neue Medien Zugverbindungen Informationsportal für Gesundheit: wir vermitteln Hilfsangebote wir beraten Betreute und Betreuer wir informieren über Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen wir unterstützen bei Verwaltungsaufgaben und Konfliktsituationen 6 Die in dieser Publikation zusammengestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wurden jedoch mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Aus diesem Grund können weder an die Autoren noch an den Landkreis rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Nachdruck oder eine reprografische Vervielfältigung, auch auszugsweise und die Aufnahme in Datenbanken jeglicher Art ist nicht gestattet. 83

7 Was ist bei einem Todesfall zu beachten? Im Folgenden werden die wichtigsten Dinge kurz angesprochen, die auf Sie zukommen, falls es auch in Ihrer Familie zu einem Todesfall kommen sollte: Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt Nächste Angehörige und ggf. Pfarramt unterrichten Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt (Stadt bzw. Gemeindeverwaltung). Mitzubringen sind: Totenschein Geburtsurkunde Heiratsurkunde oder Stammbuch Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen eigenen Ausweis Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis (im Standesamt ausgestellt) die Beisetzung anmelden Beratung und Information Ggf. Bestattungsinstitut einschalten Todesanzeige aufgeben Wir über uns Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Der Landkreis Kitzingen erstellt derzeit in Zusammenarbeit mit dem sozialwissenschaftlichen Institut MODUS ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Dieses Konzept umfasst: 1. Die Fortschreibung des Pflegebedarfsplans zum Stand über den Bedarf von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Altenhilfe nach 69 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG). 2. Die Erfassung von Seniorenclubs, Seniorentreffen, Ausflugs- und Freizeitangeboten, Besuchs- und Nachbarschaftsdienste, Informations- und Beratungsmöglichkeiten und Partizipation (Vertretung von Senioreninteressen) sowie Aussagen zu den neuen Handlungsfeldern wie Mobilität, barrierefreies Bauen, Angebote für besondere Zielgruppen wie Demenz und Depression. 3. Die Ergebnisse einer Seniorenbefragung im Oktober Zielsetzung eines regionalen, integrativen, seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ist es, den Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent umzusetzen und damit zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beizutragen. Beratung für ältere Menschen Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger (Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse und ggf. Krankenkasse des Verstorbenen) Abgabe des Testamentes beim Nachlassgericht Beratung und Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger oder deren Angehörigen bei allen altersspezifischen und altersbedingten Fragestellungen, Problemen sowie in Krisensituationen, z. B.: bei der Sicherstellung oder Verbesserung der häuslichen Versorgung Kündigung laufender Verträge, Zeitung, Telefon etc. Information der Geldinstitute bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Aufnahme in ein Alten oder Pflegeheim, einer Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung und Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen der Verstorbene angehört hat bei Fragen zur Pflegeversicherung, zur Finanzierung der häuslichen Pflege oder eines Heimaufenthaltes. Weitere Hinweise finden Sie in der Domizilsuche im Internet bei der Suche nach einem Heim oder Kurzzeitpflegeplatz

8 Wir über uns Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA Das Landratsamt Kitzingen ist seit dem 1. Januar 2002 zuständige Heimaufsichtsbehörde für alle im Landkreis bestehenden: Alten und Pflegeheime Heime für erwachsene Menschen mit Behinderungen Kurzzeit und Tagespflegeeinrichtungen Die Heimaufsichtsbehörde hat folgende Aufgaben: Heimbewohner, deren Angehörige, Heimträger und Interessenten zu beraten darauf zu achten bzw. darauf hinzuwirken, dass rüstige und pflegebedürftige Heimbewohner entsprechend ihrer Bedürfnisse gut versorgt, betreut und gepflegt werden zu prüfen, ob die Heimträger die gesetzlichen Anforderungen oder vertraglichen Vereinbarungen erfüllen Weiteres Aufgabengebiet in diesem Arbeitsbereich ist: Beschwerdestelle für Heimbewohner und deren Angehörige Prüfleitfaden Die Rahmenbedingungen für die routinemäßigen Begehungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden in einem Prüfleitfaden ( zusammengefasst. Der Prüfleitfaden wurde gemeinsam von Fachleuten und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen entwickelt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden ab veröffentlicht. 8 Testament Beratung und Information Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte, dass es bestimmte Formen gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig wird: Das eigenhändige Testament muss handschriftlich (nicht mit der Schreibmaschine) verfasst und unterschrieben sein. Unterschreiben Sie mit Vor und Zunamen, damit kein Irrtum entstehen kann. Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Eheleute können aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten. Hier genügt es, dass ein Ehegatte diese gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig schreibt und unterschreibt der andere Ehepartner mit seiner vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet. Um zu verhindern, dass ein Testament verloren geht, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht. Praktische Hinweise bei einem Todesfall Da ein Krankheits-, Pflege- oder Todesfall überraschend auftreten kann, gehört es zur Vorsorge, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren. Dazu gehören Geburtsurkunde Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Arbeitsverträge und Zeugnisse Wertpapiere, Sparbücher Sozialversicherungsunterlagen Versicherungspolicen Testament Sie sollten den nächsten Verwandten oder einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, wo diese Unterlagen zu finden sind. 81

9 Telefonseelsorge Beratung und Information Kommen Menschen in Krisensituationen, in seelischen Notlagen und sozialer Isolation, können sie sich an die Telefonseelsorge wenden. Dort wird ein klärendes, entlastendes und unterstützendes Gespräch im Schutz der Anonymität angeboten. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar und kostenlos. Der ökumenische Verein wird getragen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von den beiden christlichen Kirchen und vom Caritasverband und Diakonischem Werk. Wir über uns Bürgerschaftliches Engagement/ Selbsthilfe- und Helfergruppen Beratung und Unterstützung der im Landkreis Kitzingen tätigen Selbsthilfe- und Helfergruppen (z.b. in Fragen der Finanzierung, Räume usw.) Regelmäßige Treffen der Selbsthilfe- und Helfergruppenleiter/innen Telefonseelsorge Würzburg: 0800 / / Krisendienst - Hilfe bei Suizidgefahr 0931 / Postfach Würzburg Postfach Würzburg Fortbildung der Selbsthilfe-Helfergruppenleiter/innen Information zum Patensystem Jung hilft alt u. alt hilft jung Offene Seniorenarbeit / Seniorenbeauftragter Regelmäßige Fortschreibung des Wegweisers für Bürgerinnen und Bürger 60+ im Internet u. als Broschüre Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Nach dem Beratungshilfegesetz stehen Bürgerinnen/Bürgern mit geringem Einkommen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise erfragen. Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können. Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskünfte erteilt das Regelmäßige Treffen mit den Seniorenbeauftragten der Gemeinden Regelmäßiger fachlicher Austausch mit Wohlfahrtsverbänden und Fachstellen Informationen über neue Wohnformen im Alter Informationen an Seniorenclubs zur Unterstützung ihrer Arbeit Organisation der Seniorenwochen im Landkreis Kitzingen gemeinsam mit Kirchen, Gemeinden, Wohlfahrts und Sozialverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen jährlich von Mitte September bis Mitte Oktober Amtsgericht Kitzingen Friedenstr. 3a / Fax-Nr / Öffentlichkeit verstärkt für Probleme älterer Menschen zu sensibilisieren und für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Altenhilfe zu gewinnen 80 9

10 Behindertenbeauftragter Wir über uns Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige über Hilfs und Beratungsangebote sowie Einrichtungen Stellungnahmen zu Baumaßnahmen, die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz gefördert werden Information zum barrierefreien Bauen inklusive Fördermöglichkeiten Zusammenarbeit von Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Verbänden der Behindertenhilfe und den entsprechenden Einrichtungen Ausgabe von verschiedenen Anträgen (Schwerbehindertenausweis usw.) Angehörigenarbeit Hunderte von pflegebedürftigen Menschen werden im Landkreis Kitzingen von ihren Ehepartnern oder sonstigen Angehörigen - trotz körperlicher und seelischer Belastung - zu Hause versorgt und gepflegt. Beratung und Information Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer Treffpunkt Architektur Architekturwerkstatt FREIRAUM Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Andreas Unser Herrnstr Würzburg 0931/ Gartenstr. 12 Wohnraumförderung im Landratsamt Ansprechpartnerinnen: Gabriele Ebel Karin Stier gabriele.ebel@kitzingen.de karin.stier@kitzingen.de Weitere Beratungsstellen Schweinfurt 09721/25845 Kaiserstr / / Zi.-Nr Ziel der Angehörigenarbeit: Information und Beratung Konkrete Hilfe im Einzelfall Aufbau, Begleitung und Vermittlung verschiedener Unterstützungs und Entlastungsangebote (z. B. durch Selbsthilfe und Betreuungsgruppen) sowie durch entsprechende Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Beratungsstelle für seelische und soziale Gesundheit des Bayer. Roten Kreuzes Ehe-, Familien und Lebensberatung der Diözese Würzburg Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtprobleme des Caritasverbandes Güterhallstraße / Königsplatz / Moltkestr / Schrannenstr /

11 Beratung und Information Aktiv im Alter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bayerisches Rotes Kreuz Caritasverband für den Landkreis Kitzingen Diakonisches Werk Kitzingen KASA Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit d. Diakon. Werkes Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. VdK-Kreisverband Kitzingen Seniorenberatung Hiltrud Klapheck Dienstags Uhr Katholisches Seniorenforum Diözese Würzburg Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Unterfranken unterfranken.paritaet-bayern.de Flugplatzstr / Schmiedelstr / Schrannenstr / Kanzler-Stürtzel-Str / Kanzler-Stürtzel-Str / Sickershäuser Str / Würzburger Str / Gartenstr Volkach / Kürschnerhof Würzburg 0931 / Münzstr Würzburg 0931 / Alter schafft Neues - Das Programm Aktiv im Alter Der Landkreis Kitzingen wurde im Herbst 2008 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Modellprojekt Alter schafft Neues ausgewählt. Ziele des Projekts: Erweiterung der Möglichkeiten älterer Menschen zum Mitgestalten und Mitentscheiden in Kommunen Aufbau gesellschaftlicher Verantwortungsrollen Verbesserung des Altersbildes der Gesellschaft Stärkung des Generationenzusammenhalts Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge Neudefinition von Lebensqualität in Kommunen Was war bisher im Landkreis? Auftaktveranstaltung ( ) 5 Bürgerforen (März/April 2009) 3 Mitmachtage Arbeitskreise Veranstaltung Wo drückt der Schuh ( ) Was ist 2010 geplant? Infoveranstaltung für Seniorenbeauftragte zum Thema Mobilität und ÖPNV ( ) Bürgerwerkstatt Barrierefreiheit in Dettelbach ( ) Aktivierende Befragung im Handlungsfeld Sport, Gesundheit, Prävention 11 gefördert vom

12 Sport und Bewegung Bewegung ist das Medikament der Zukunft und noch dazu ein billiges VHS Kitzingen / vhs@stadtkitzingen.de Hallenbad Dettelbach / 676 Hallenbad Iphofen / Aktiv im Alter Seniorengymnastik Rückhalt-Wirbelsäulengymnastik Frühschwimmen für Erwachsene Aqua Fitness Über die Termine informiert die VHS-Kitzingen Wassergymnastik Mittwochs Wassergymnastik Mittwochs Uhr Uhr Uhr Bei weiteren Fragen beraten Sie: Landratsamt Kitzingen Wohngeldstelle Kaiserstr. 4 Bernd Weidner A - G / Zi.-Nr Josef Apfelbacher H - Mi / Sigrid Keller- Dinse Beratung und Information Zi.-Nr Mj - Schm / Zi.-Nr Renate Droll Schn - Z / Zi.-Nr Turngemeinde Kitzingen - TGK 09321/ TSV Albertshofen Margarete Hofmann / TV Segnitz / Aqua-Sole Bade u. Saunaparadies Marktbreiter Str. 8 Gesundheitsorientierte Fitnessgymnastik Fitnesstraining und Beweglichkeit Ganzkörperschule Wassergymnastik Prävention/Sport pro Gesundheit Konditionstraining Senioren/Seniorinnen Altherren-Riege Hocker-Gymnastik Seniorensport Donnerstags Uhr Lauftreff Sportheim Di 9.00 Uhr Gymnastik speziell für Seniorinnen Turnhalle Mo Uhr Wassergymnastik f. Jedermann/Jedefrau Mittwochs Uhr / Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes Allgemeiner Sozialer Kaiserstr / Dienst / ASD Betreuungsstelle Peter Stolz Hartmut Stiller / / Zi-Nr /15 Schuldnerberatung Elisabeth Schmitt / Zi-Nr Gesundheitsamt Eingang: / neu: Landratsamt Alte Poststr. 6 b Senioren- Angehörigen- Beratung Hartmut Stiller Waltraud Wölfle / / Zi.-Nr /

13 Wohngeld Beratung und Information Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet ( 7, 26 Sozialgesetzbuch I, 1 Wohngeldgesetz). Es wird als Miet oder Lastenzuschuss gezahlt. Empfänger von anderen Sozialleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Mietzuschuss kann z.b. beantragen: Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts oder einer Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes; (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen. Lastenzuschuss für den eigen genutzten Wohnraum kann z. B. beantragen: Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum). Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist im Allgemeinen, dass es sich um Aufwendungen für eigen genutzten Wohnraum (Miete oder Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser, Zuschläge für Untervermietung und Benutzung zu anderen als Wohnzwecken. Das Wohngeld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Seine Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Zuschussbedürftigkeit, also der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung (Tabellen in Anlagen 1 bis 8 des Wohngeldgesetzes). Es wird in der Regel von Beginn des Antragsmonats an und höchstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. 76 Aktiv im Alter Egal in welchem Alter: Tanzen macht Spaß, ist gesund, bringt neue Kontakte und Lebensfreude. Jeder kann beim Seniorentanz mitmachen, ohne Vorkenntnisse, ohne einen Partner/eine Partnerin mitbringen zu müssen. Senioren-Tanz Kitzingen Gabriele Marquard / Mainstockheim Helga Schwarzer / Marktbreit Juliane Ott / Schwarzach a. M. Leopoldine Lucas / Volkach Gerlinde Dittmann / Volkach-Astheim Gabriele Marquard / Wiesentheid Heinz Rainer Röbling / VHS Kitzingen AWO AWO Lokaler Träger VHS Volkach Lokaler Träger AWO LeA-Kurse für Menschen ab 55 + Lebensqualität fürs Alter In regelmäßigen Gruppentreffen werden Bausteine aus vier Bereichen kombiniert: Gedächtnis/Bewegung/Alltagskompetenzen/Lebenssinn Uschi Uhl / Angelika Maiwald-Scheller / 23 76

14 Aktiv im Alter Reisen, Erholung, Kuren Auch ältere Leute brauchen zur Gesundheitsvorsorge Erholung. Von folgenden Trägern werden Seniorenfreizeiten, Erholungsmaßnahmen und Reisen angeboten: Arbeiterwohlfahrt 09321/ Kreisverband Kitzingen Flugplatzstr. 15 Bayerisches Rotes Kreuz 09321/ Kreisverband Kitzingen Schmiedelstr. 3 Beratung und Information Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde-/ Stadtverwaltung, bei der auch der Antrag gestellt werden muss oder bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Köln bzw. im Internet unter Sozialtarif der Telekom: Wer die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren (RF) erfüllt, kann auch den Sozialtarif der Telekom in Anspruch nehmen (Gebührenermäßigung von 6,94 auf die monatlichen Gebühren). Der Sozialtarif kann in allen T-Punkt-Läden bzw. auf den Internetseiten der Deutschen Telekom AG beantragt werden. Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Caritasverband für den Landkreis Kitzingen Schrannenstr. 10 Diakonisches Werk Kitzingen Kanzler-Stürtzel-Str. 11 Katholisches Seniorenforum Diözese Würzburg Kürschnerhof Würzburg VdK Kreisverband Kitzingen Würzburger Str / / / /48 52 Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag durch das Amt für Versorgung und Familienförderung Georg-Eydel-Str Würzburg Tel.-Nr. 0931/41071 Anträge und Informationen erhalten Sie in der Regel auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sie können den Antrag auch online im Internet stellen. Befreiung von Zuzahlungen und der Praxisgebühr Wird ein Krankenversicherter durch Eigenbeteiligungen unzumutbar belastet, hat ihn seine Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht und der Praxisgebühr ganz oder teilweise zu befreien. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Die Zuzahlungsquittungen sollten deshalb gesammelt und nach etwaigem Erreichen der Belastungsgrenze bei der Krankenkasse eingereicht werden. Danach kann die Krankenkasse für den Rest des Jahres die Befreiung aussprechen

15 MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern Der Medizinische Dienst ist keine Behörde; er soll und darf nur beraten. Der Rat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern ist gefordert bei Fragen der Beurteilung des Krankheitsverlaufs bei arbeitsunfähigen Patienten Beratung und Information der Bewilligung von Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen des Einsatzes von Heil und Hilfsmitteln der Zweckmäßigkeit und Qualität zahnmedizinischer Leistungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und zu Risiken, bei außervertraglichen Untersuchungs und Behandlungsmethoden der Feststellung von Pflegebedürftigkeit der Qualitätssicherung in allen Bereichen des Gesundheitswesens. In diesen und in vielen anderen Fällen steht Ihnen der MDK nach Vereinbarung eines Termins mit fachlichem Rat zur Verfügung. Aktiv im Alter Kurse, Vorträge, Weiterbildung Volkshochschule Kitzingen / Außenstellen in Dettelbach, Iphofen, Marktbreit und Wiesentheid Hindenburgring Süd 3 Volksbildungswerk / Bahnhofstr Volkach Kolping-Akademie Mainfranken / Kolpingplatz Würzburg Evang. Erwachsenenbildungswerk / Gustav-Adolf-Platz 6 Abtei Münsterschwarzach / Schweinfurter Str Münsterschwazrach Abtei Medizinischer Dienst der 0931 / Krankenversicherung Bayern Beratungszentrum Schweinfurter Str Würzburg AWO-Akademie Ochsenfurter Str Marktbreit / Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen oder VdK-Kreisverband Kitzingen Würzburger Str / Bezieher von bestimmten Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Kriegsopferfürsorge, Lastenausgleich, Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz) oder Tagungs- und Bildungsstätte Schloss Schwanberg Rödelsee / die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und nicht bei den Eltern leben, Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Behindertenausweis können auf Antrag von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit werden. 74 Kath. Seniorenforum Kilianshaus - Kürschnerhof Würzburg /

16 Museen Einen Museumsführer (Broschüre) erhalten Sie im Landratsamt oder im Internet MUSEUM KAULFUSS Gewürze und Kräuter Ebracherstr Abtswind / März - November Mo Fr Uhr Sa Uhr und nach Vereinbarung ERLEBNIS STEINZEIT Rathaus Hauptstr Buchbrunn / Frau Koch / Herr Döring 1. und 3. Sonntag im Monat Uhr u. während der Amtsstunden des Bürgermeisters Führungen auf Anfrage MUSEUM DETTELBACH Pilger und Wallfahrer Rathausplatz Dettelbach / im Sommer Mo - Sa Uhr Uhr Sonn- u. Feiertag Uhr Uhr Aktiv im Alter 16 MUSEUM KARTAUSE Kartäuserstr Astheim 0931 / oder Fr -.So/Ft Uhr März - Oktober So/Feíert Uhr Nov.- Febr. u. n. Vereinbarung KOLPING- und HANDWERKSMUSEUM im Faltertor Falterstraße Dettelbach 09324/1305 Herr Sauer 09324/1265 Herr Brunner Mai - Oktober So / Feiertag Uhr und nach Vereinbarung AUSSTELLUNG ZUR KOLONIALGESCHICHTE Norbert Linke Hauptstr Fröhstockheim / Führungen nach Vereinbarung Beratung und Information Zusätzliche Betreuungsleistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz (demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen ab auch für Personen unterhalb der Pflegestufe I) von bis zu 100 monatlich (Grundbetrag) oder 200 monatlich (erhöhter Betrag) zur Finanzierung der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der zugelassenen Pflegedienste sowie der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote. 10 Tage (unbezahlte) Freistellung für die Organisation der bedarfsgerechten Pflege. Pflegezeit: Insgesamt 6 Monate ganz oder teilweise Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten) siehe auch pflegenede Angehörige, Pflegezeit. Bei Inanspruchnahme der Pflegezeit Zuschuss zur Krankenund Pflegeversicherung möglich. Pflegende Personen sind während der Pflegezeit nach dem Recht der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III) versichert. Anspruch auf individuelle Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege), die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, je nach Pflegestufe, in Höhe von 1.023, und als Sachleistung, in besonderen Härtefällen ausnahmsweise bis zu monatlich. Bei vollstationären Behinderteneinrichtungen, in denen die Eingliederung der behinderten Menschen im Vordergrund steht, beteiligt sich die Pflegekasse zur Abgeltung des Pflegeaufwandes mit pauschal 10 % des Heimentgelts, höchstens jedoch mit 256 monatlich, an den Heimkosten. 7a, 36-45, 45b Sozialgesetzbuch XI Pflegestützpunkt Zellerau Schloßgasse Würzburg 0931 /

17 Beratung und Information Aktiv im Alter Pflegestufe; dies gilt insbesondere bei der Ersatzpflege aufgrund familienhafter Bindung oder der Zugehörigkeit zum gleichen Haushalt. Bei der Ersatzpflege durch entfernte Verwandte oder eine Person aus der Nachbarschaft ist nicht von unentgeltlicher Pflege auszugehen. Nur wenn klargelegt wird, dass der Ersatzpflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege tatsächlich Kosten entstanden sind oder die Ersatzpflege des Familien- oder Haushaltsangehörigen im konkreten Einzelfall der Erzielung von Erwerbseinkommen dient, ist eine Erhöhung des Pflegegeldbetrages auf bis zu möglich. Die notwendigen Aufwendungen (z. B. Verdienstausfall oder Fahrkosten) sind der Pflegekasse nachzuweisen. Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson: Für nichterwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Pflegeperson kann daneben einer Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt. Tages- und Nachtpflege: je nach Pflegestufe bis zu 440, 1.040, monatlich; Kombination der Ansprüche auf Tagesund Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Kurzzeitpflege: (stationär) bis zu 4 Wochen pro Jahr im Wert bis zu Technische Hilfen: (Pflegebetten) mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 je Hilfsmittel. Diese sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel) bis zu 31 monatlich (ohne Selbstbeteiligung). Zuschüsse zur pflegebedingten Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (z.b. Türverbreiterung) bis zu je Maßnahme. Unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte. MURRMANN-MUSEUM Rathaus Marktplatz Geiselwind / Nach Vereinbarung geöffnet Sammlung ALTER TANTE-EMMA-LADEN Erwin Därr Hs.-Nr Hüttenheim / 6 57 auf Anfrage und bei besonderen Veranstaltungen KULTURHISTORISCHE SAMMLUNG Rathaus Marktplatz Iphofen / auf Anfrage KIRCHENBURGMUSEUM Iphofen / Mönchsondheim / Mitte März - Oktober Di - Sa Uhr Sonn- u. Feiertag Uhr Nov.- 1. Advent Di - Sa Uhr So u. Feiert Uhr FAHRRADMUSEUM Norbert Gonschorek Hs.-Nr Hüttenheim / 3 48 Mai - Oktober 1. So i. Monat Uhr und nach Vereinbarung KNAUF-MUSEUM Am Marktplatz Iphofen / o April - Oktober Di - Sa Uhr Uhr So Uhr STÄDTISCHES MUSEUM Landwehrstr. 21/ / Di, Mi, Fr Uhr Do Uhr Sa u. So Uhr DEUTSCHES FASTNACHTMUSEUM Falterturm u. Rosenstr / Museum Rosenstraße Mo Do Uhr Uhr Museum im Falterturm Sa, So, an Feiertagen Uhr Führungen auf Anfrage 72 17

18 Aktiv im Alter Beratung und Information VOGELKUNDLICHE SAMMLUNG Deusterturm Hindenburgring Nord / o Mittwoch Uhr Gruppen n. Vereinbarung SCHLEPPER- UND GERÄTE- SAMMLUNG LENHART Friedrich Lenhart - Repperndorf / nach Vereinb. u. z. verschied. Veranstalt. i. d. Gemeinde SCHÜTZENSCHEIBEN- SAMMLUNG Schützenhaus An der Schießstätte Mainbernheim / auf Anfrage MUSEUM MALERWINKELHAUS Bachgasse Marktbreit / Do Uhr Fr/Sa/So/an Feiertagen Uhr und nach Vereinbarung CONDITOREI-MUSEUM Marktstr. 26 / Kaiserstr / Mo - Fr Uhr Sa Uhr So Uhr FRANKENSTUDIO Rathaus - Sickershausen / o Do Uhr und nach Vereinbarung MUSEUM FÜR STADT UND FAMILIENGESCHICHTE Hauptstr Marktsteft / o Mai bis Okt. Sa Uhr So Uhr und nach Vereinbarung MISSIONS- U. ABTEIMUSEUM Abtei Münsterschwarzach Schweinfurter Str Münsterschwarzach / o Mo - Sa Uhr So Uhr Uhr Uhr Abteimuseum: So Uhr Pflegestufe II: (schwerpflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen. Pflegestufe III: (schwerstpflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 5 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen. Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Bei der Ermittlung des Mindestpflegeaufwands muss der pflegerische Aufwand (bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund stehen. Hinsichtlich des Zeitaufwandes wird auf die Leistungserbringung durch nicht als Pflegekraft ausgebildete Personen, also z. B. Angehörige, abgestellt. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Erstellung eines Gutachtens, ob Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe vorliegt. Grundsätzlich erfolgt die Begutachtung in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Im ambulanten Bereich werden ab folgende Leistungen gewährt: Geldleistung bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, je nach Pflegestufe 225, 430 bzw. 685 Sachleistung, Pflege durch professionelle Pflegekräfte, je nach Pflegestufe bis zu 440, bzw je Monat, in besonderen Härtefällen sogar bis zu monatlich Kombinationsleistung zwischen Geld- und Sachleistung. Verhinderungspflege: Bei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1x jährlich für höchstens 4 Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu Bei einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson beschränkt sich die Leistung grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten 18 71

19 Beratung und Information Aktiv im Alter Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelbacherring Bayreuth 0921 / Fax-Nr / Nebenstelle Friedenstr. 12 / Würzburg 0931 / Auskunfts- u. Beratungsstelle: 0931 / Schönbornstraße Würzburg Deutsch-Türkische Beratungstage - Türkçe dilinde verilen Die deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Verbindungsstelle für die Türkei, in Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 1, bietet regelmäßig Rentensprechtage an, bei denen sich türkischsprachige Mitbürger aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren und beraten lassen können. Beratungstermin unter 0911/ Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Die Pflegekassen stellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Pflegebedürftig ist, "wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf". Für die Häufigkeit des Hilfebedarfs und zeitlichen Mindestpflegeaufwandes sind 3 Pflegestufen vorgesehen: Pflegestufe I: (erheblich pflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. FOSILIENSAMMLUNG HANS KLEIN Schulinstr Prichsenstadt / täglich Uhr GRÄBERFELDMUSEUM ALTE SCHULE Sulzfelder Str Segnitz / März bis November So Uhr u. n. V. AUSSTELLUNG DIE KLEINE BRAUSCHAU Oberes Tor Seinsheim / an Brautagen, in der Regel freitags u. n. V. ELFLEINSHÄUSLA Kirchenplatz Rödelsee / Sonntags Uhr und nach Vereinbarung. TURM-MUSEUM Maintorstr Sommerach / Ostern bis Weihnachten Sa / So / Feiertagen Uhr u. n. V. GALERIE HARALD SCHMAUßER Kettengasse Sulzfeld a. M / nach Vereinbarung MUSEUM BAROCKSCHEUNE Weinstr Volkach / Ostern bis 1. Nov. Freitag Uhr Sa / So / Feiertag Uhr SCHELFENHAUS Schelfengasse Volkach / nur im Rahmen einer Stadtführung zu besichtigen 70 19

20 Aktiv im Alter Beratung und Information Seniorenclubs Seniorenkreis Abtswind Ulla Müller / Jeden 1. bzw. 2. Mittwoch im Monat Feierabendkreis Albertshofen Ev. Kirchengemeinde Erika Herbert-Friedlein / Einmal im Monat Evang. Gemeindehaus Seniorentreff Biebelried- Kaltensondheim Thekla Schnauder / Dienstag im Monat Evang. Gemeindehaus Feierabendkreis Buchbrunn Helga Schmidt / Dienstag im Monat Evang. Gemeindesaal Seniorenclub Castell Elisabeth Wolf / Mittwoch im Monat Gemeindehaus Seniorentreff Dettelbach Gertraud Rauch / Am vorletzten Dienstag im Monat Gasthaus Bacchus Kath. Deutscher Frauenbund Dettelbach Gertrude Weichsel / Unregelmäßig Seniorentreff Dettelbach Josef Ernst / Dienstag im Monat Gasthaus Zum Engel VdK Treff Dettelbach Günter Niedner / Donnerstag im Monat Gasthaus Zum Hirschen Seniorenkreis Dettelbach-Bibergau Erika Hack / Unregelmäßig Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen. Wegen der Rentenversicherung für Landwirte siehe Alterssicherung der Landwirte, für Handwerker Handwerkerversicherung, für in knappschaftlichen Betrieben Beschäftigte Knappschaftsversicherung, für bestimmt behinderte Menschen soziale Sicherung für behinderte Menschen. Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (Kuren, Behindertensport, Berufsförderung) einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene (Rentenberechnung), Rentenabfindung (Abfindung) und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (Rentnerkrankenversicherung). 23 Absatz 1 Sozialgesetzbuch I; Sozialgesetzbuch VI, 1 Künstlersozialversicherungsgesetz. Zuständig: Gesetzliche Rentenversicherungsträger und Krankenkassen; Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Gemeindeverwaltungen; Versichertenälteste der Rentenversicherungsträger. Versicherungsamt Landratsamt Kaiserstr. 4 Sprechtage (12 x jährlich) Stadtverwaltung Kaiserstr / Karin Dörfler / Zi.-Nr karin.doerfler@kitzingen.de Sprechtage (4 x jährlich) Stadtverwaltung Marktplatz Volkach / Bürgertelefon Servicezeiten Montag bis Donnerstag von Uhr Freitag von Uhr 20 69

21 Beratung und Information Aktiv im Alter Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung Wenn Einkünfte aus Rente oder Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Basisleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkommen und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Sozialhilfe bleiben Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von liegt. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen nicht selbst bestreiten können. Für Auskünfte und Vorabinformationen steht Ihnen Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung und die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur Verfügung. Ansprechpartner: Landratsamt Kitzingen, Kaiserstr. 4: Karin Dörfler / Zi.-Nr karin.doerfler@kitzingen.de Achim Kerling / Zi.-Nr achim.kerling@kitzingen.de Manfred Hauwasser / Zi.-Nr manfred.hauwasser@kitzingen.de Reinhard Seubert / Zi.-Nr reinhard.seubert@kitzingen.de Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten: Bezirk Unterfranken Sozialverwaltung Silcherstraße Würzburg 0931 / Seniorenclubs Seniorengruppe- Gedächtnistraining Dettelbach, Effeldorf, Euerfeld, Bibergau Johanna Hofmann / Dienstags alle 14 Tage Sportheim Effeldorf Seniorenkreis Dettelbach-Euerfeld Helga Graber / x im Monat Pfarrheim Euerfeld Seniorenkreis Dettelbach- Mainsondheim Hannelore Böhm / Unregelmäßig Feierabendkreis Dettelbach-Neuses ab.- Schernau Erna Prappacher / 8 48 Dienstags 1 x im Monat Gemeindehaus Neuses im Wechsel mit Schernau Aktionsgruppe 60+ Geiselwind Bürgermeister Nickel / Unregelmäßig Rathaus 21 Evang. Kirche Seniorennachmittag Rehweiler-Füttersee Pfarrer Schramm / x im Monat Zinzendorfhaus Rehweiler Alte Schule Füttersee Seniorentreff Großlangheim Mathilde Hell / Dienstag im Monat Jakobushaus Seniorenclub St. Veit Iphofen Josef Gareis / Dienstag im Monat Kath. Pfarrheim Seniorenkreis Iphofen Hilde Albert / Mittwoch im Monat Café 99er Seniorenkreis Hellmitzheim-Dornheim Irma Kreitlein / Dienstag im Monat Evang. Gemeindehaus

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