Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte
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- Arthur Waldfogel
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1 Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte Interview mit Katrin Tönnissen, Leiterin der BiS-Bildungsakademie in Wuppertal, die die Zertifikatskurse für Kinderschutzfachkräfte organisiert: Die BiS-Bildungsakademie, die eng mit dem Deutschen Kinderschutzbund kooperiert, organisiert und gestaltet die Kurse zur Ausbildung der Kinderschutzfachkräfte. Katrin Tönnissen leitet die Bildungsakademie BiS in Wuppertal und organisiert die Zertifikatskurse für Kinderschutzfachkräfte. Inwiefern sind die Zertifikatskurse für den Kinderschutz wichtig? Katrin Tönnissen: Der Kinderschutz, der für viele pädagogische Fachkräfte schon vor der Einführung des 8a SGB VIII in 2005 eine wichtige Rolle in ihrem Tätigkeitsfeld gespielt hat, wurde mit dem neuen Akteur der insoweit erfahrenen Fachkraft /Kinderschutzfachkraft gestärkt. Diese Kinderschutzfachkräfte können von pädagogischen Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden. Die Kinderschutzfachkraft übernimmt hierbei beratende und prozessbegleitende Aufgaben und vermittelt Sicherheit in diesem komplexen und herausfordernden Kontext. In unseren Zertifikatskursen bereiten wir die zukünftigen Kinderschutzfachkräfte auf diese Aufgabe vor, greifen deren Vorkenntnisse auf und vermitteln neue, wesentliche Aspekte und Methoden, um dem Auftrag und der Rolle der Kinderschutzfachkraft gerecht werden zu können. Je höher die fachliche Kompetenz der Kinderschutzfachkräfte ist, umso mehr Sicherheit können diese wiederum den pädagogischen Fachkräften vermitteln, die sie beraten. Sie fungieren somit als wichtige Vermittler in einem kooperativen Kinderschutz, deren Agieren den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommt. 1
2 Wie wird eine Kinderschutzfachkraft definiert? Katrin Tönnissen: Eine Frage die nicht ganz einfach zu beantworten ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der insoweit erfahrenen Fachkraft im SGB VIII in den 8a und 8b benannt und deren Aufgabenbereich wird durch das Bundeskinderschutzgesetz zusätzlich im 4 KKG ergänzend dargestellt. Die Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft stellt in der Praxis eine besondere Herausforderung dar, aber der Gesetzgeber hat für ihre Tätigkeit keine fachlich eindeutigen Handlungsleitlinien oder Vorbilder vorgegeben. In der pädagogischen Fachwelt gibt es unterschiedliche Auslegungen, die sich durchaus widersprechen. Dies fängt schon bei der Begrifflichkeit an. Wir bei der Bildungsakademie BiS und dem DKSB LV NRW. e.v. bevorzugen und nutzen den Begriff Kinderschutzfachkraft, da in dieser Bezeichnung konkreter und deutlicher auf das Tätigkeitsfeld und die benötigte spezifische Kompetenz im Kinderschutz verwiesen wird. Dabei handelt es sich laut der gelungenen Definition von Britta Discher, einer unserer erfahrenen Referentinnen, um eine Kompetenz im Kinderschutz, die die Organisation und Durchführung qualifizierter kollegialer und interdisziplinärer Beratung zur Gefährdungseinschätzung für ein gefährdetes Kind oder einen Jugendlichen umfasst. Woran können sich Kinderschutzfachkräfte orientieren? Katrin Tönnissen: Neben den Fragen der Begrifflichkeit ist die Unsicherheit bzw. Uneindeutigkeit bzgl. der Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft umso größer, daher haben wir gemeinsam mit dem Institut für soziale Arbeit (ISA) und dem DKSB LV NRW e.v. im November 2012 unsere bereits in 2010 veröffentlichen Empfehlungen zur Ausgestaltung und Rolle der Kinderschutzfachkraft überarbeitet und erhoffen uns davon, den Kinderschutzfachkräften eine gewisse Orientierung geben zu können. In den Empfehlungen stellen wir verschiedene Aspekte dar, wie z.b. Rolle und Aufgabe, Qualifikation, Beratungsauftrag, Einsatzfelder, Fallverantwortung, Dokumentation, Qualitätsentwicklung und Finanzierungsfragen der Kinderschutzfachkräfte. 2
3 Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme an einem Zertifikatskurs? Katrin Tönnissen: Die Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft nach 8a Abs. 4 SGB VIII ist durch die Gesetzgebung zunächst an keine Profession gebunden, sondern kann von Fachkräften, die eine Qualifikation gemäß 72 SGB VIII aufweisen, wahrgenommen werden. Das sind vor allem Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Psychologen, Diplom-Pädagogen, Heilpädagogen, Sonderschulpädagogen, Psychagogen, Jugendpsychiater, Psychotherapeuten und Pädiater. Generell machen wir die Eignung zur Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft davon abhängig, ob die jeweilige Person über die im Kinderschutz erforderliche Beratungserfahrung und die für das Beratungsfeld notwendigen Kompetenzen verfügt. Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Kurs sind neben der Profession gem. 72 SGB VIII, dass die Teilnehmenden Erfahrungen in der Arbeit in Kinderschutzfällen und damit eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen, um eine qualifizierte Fachberatung gewährleisten zu können. Welche Inhalte vermitteln Sie in den Kursen? Katrin Tönnissen: Neben der Vermittlung, bzw. Auffrischung von Rahmenbedingungen, wie z.b. sozialpädagogischen, rechtlichen und medizinischen Aspekten im Kontext Kindeswohlgefährdung, legen wir sehr großen Wert auf die Vermittlung von Handwerkszeug, um die Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung vornehmen zu können. Erkennen Beurteilen Handeln sind die Schlagworte im kooperativen Kinderschutz, dieses Methodenrepertoire wird im Zertifikatkurs vermittelt. Während des Kurses erstellen die Teilnehmenden eine Praxisarbeit, in der sie einen Fallverlauf einer Kindeswohlgefährdung darstellen. Diese Arbeiten werden am Ende des Kurses im Rahmen eines Kolloquiums in Kleingruppen bearbeitet. Größtes Augenmerk legen wir auf die während des Kurses erworbenen Kompetenzen und die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Zudem legen wir großen Wert auf den kooperativen Ansatz, denn Kinderschutz kann nur durch das Zusammenspiel aller daran beteiligten Akteure gelingen. Außerdem stellt die Ausgestaltung der Rolle einer Kinderschutzfachkraft einen Schwerpunkt dar, denn diese Anforderungen sind vielen Teilnehmenden vor 3
4 Kursantritt häufig unklar und werden erst im Lauf des Kurses und im Nachgang in der eigenen Einrichtung konkretisiert. Wo gibt es noch Probleme? Katrin Tönnissen: In den Kursen begegnen wir immer wieder Teilnehmenden, die vor Beginn des Kurses nicht wussten, was eine Kinderschutzfachkraft ist, bzw. welche Aufgaben sie zu erfüllen hat. Viele Träger melden ihre Mitarbeiter/innen an, ohne den genauen Auftrag der Kinderschutzfachkraft zu kennen. Daher raten wir den Teilnehmenden nach Beendigung des Kurses, zunächst eine Klärung ihres Auftrages beim eigenen Träger vorzunehmen. Wozu sind die Kinderschutzfachkräfte nach der Teilnahme befähigt? Katrin Tönnissen: Eine Kinderschutzfachkraft kann von anderen pädagogischen Fachkräften beratend zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes hat sich gem. 4 KKG und 8b Abs. 1 SGB VIII der Beratungsanspruch allerdings noch auf Systeme außerhalb der Jugendhilfe erweitert. Seither hat eine Kinderschutzfachkraft drei unterschiedliche Beratungsfelder: 1. gem. 8a Abs. 4 SGB VIII werden freie Träger der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung beraten. 2. Nach 4 KKG erfüllt die Kinderschutzfachkraft den Beratungsanspruch gegenüber den Berufsgeheimnisträger/innen der darin benannten Berufsgruppen. Zu den Berufsgeheimnisträger/innen gehören u.a. Ärzt/innen sowie andere Professionen des Gesundheitswesens, Lehrer/innen oder Schulsozialarbeiter/innen an öffentlichen und privaten Schulen. 3. Über die Gruppe der Berufsgeheimnisträger/innen hinaus haben nach 8b Abs. 1 SGB VIII zudem alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft bei der Gefährdungseinschätzung. 4
5 Im Rahmen des Zertifikatskurses bereiten wir die Teilnehmenden darauf vor, diesem Beratungsanspruch gerecht zu werden. Allerdings konzentrieren wir uns zunächst auf das erste Beratungsfeld innerhalb der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII. Die beiden weiteren Beratungsfelder werden thematisiert, können aber nicht in vollem Umfang erarbeitet werden, da diese weitere Kompetenzen erfordern. Wie sind die Kurse strukturiert? Katrin Tönnissen: Seit Durchführung der Zertifikatkurse in 2006 fand der Kurs an sechs Tagen in drei Blöcken à zwei Tagen statt. Dieses Konzept hat sich zwar über viele Jahre gut bewährt, allerdings haben wir festgestellt, dass dieser Zeitrahmen den Anforderungen nicht mehr gerecht wird, daher wird der Kurs ab 2013 auf insgesamt acht Tage erweitert. Dadurch gewinnen wir mehr Zeit, um einige Aspekte des Kinderschutzes vertiefen zu können (z.b. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen). Der Zeitrahmen des Kolloquiums wird erweitert und es erhält einen anderen Stellenwert im Kurs. Neu hinzu kommt ein Reflexionstag, den die Teilnehmenden ca. 6 Monate nach dem Kolloquium wahrnehmen können. Hierbei bieten wir den inzwischen aktiven Kinderschutzfachkräften die Möglichkeit, die ersten praktischen Erfahrungen zu reflektieren und gemeinsam fachliche Standards zu diskutieren. Worauf legen Sie als Leiterin der Ihrer Bildungseinrichtung besonders großen Wert? Katrin Tönnissen: Grundsätzlich ist es uns wichtig, einen guten Ausgleich zwischen theoretischen und fachlichen Anteilen und Austauschmöglichkeiten zu bieten. Wir begegnen den Teilnehmenden auf Augenhöhe und suchen den gemeinsamen Dialog. Ebenso bringen wir den Teilnehmenden Wertschätzung und Respekt für ihre Kompetenz und deren Erfahrungsschatz entgegen und knüpfen mit unseren Anregungen daran an. Ich persönlich werde im Zertifikatkurs neben organisatorischen und beratenden Aufgaben vorab erst im Rahmen des Kolloquiums im Kurs aktiv. Diese Aufgabe ist mir sehr wichtig, da ich sowohl die Auseinandersetzung mit den einzelnen Fällen aber vor allem die gemeinsame Bearbeitung der Fälle mit dem Teilnehmenden immer wieder als Bereicherung erlebe. Im Rahmen einer kollegialen Reflexion steigen wir hierbei in einen 5
6 Beratungsprozess ein, in dem die Bedeutung des gemeinsamen Austauschs der Fachkompetenzen jeder/s Einzelnen immer wieder verdeutlicht, dass es keine einsame Entscheidungen im Kinderschutz geben darf, sondern der kooperative Ansatz in diesem komplexen Themenbereich ein unverzichtbarer Standard ist und sein muss. Welche positiven Auswirkungen gibt es noch? Katrin Tönnissen: Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass sich im Rahmen der jährlich stattfindenden Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte immer wieder Möglichkeiten für eine neue Begegnung oder ein Wiedersehen ergeben. Der Austausch mit bereits zertifizierten, aktiven Kinderschutzfachkräften hat für uns eine große Bedeutung, denn wir greifen verschiedene Anregungen auf, um diese sowohl in die Durchführung der Zertifikatskurse als auch in andere Fortbildungen einmünden zu lassen. Bei der Gestaltung unserer Zusatzangebote ist es uns ein zentrales Anliegen, den Fachkräften die bestmögliche Unterstützung zu geben und auf deren Wünsche und Anregungen einzugehen, damit die Umsetzung in der Praxis funktionieren kann und wir somit zum erweiterten Kinderschutz beitragen. Welche positiven Effekte ergeben sich für die Teilnehmenden? Katrin Tönnissen: Neben der Erweiterung der fachlichen Kompetenz betonen viele Teilnehmende immer wieder, wie gewinnbringend sie den interdisziplinären Austausch der Fachkräfte untereinander empfunden haben. Das Verständnis und die Sensibilität für die anderen Einsatzfelder (z.b. Kita, ambulante Hilfen, stationären Hilfen, Schulsozialarbeit und Jugendamt) und deren individuelle Rahmenbedingungen und Kompetenzen tragen wesentlich zu Verbesserung der eigenen Arbeit, der Kooperation und somit dem Schutz der Kinder und Jugendlichen bei im Kurs sozusagen als Vorbild für den gelebten kooperativen Kinderschutz vor Ort. (Interview: Viola Gräfenstein 2013) 6
7 Weitere Informationen zu den Kursen: Adresse: Bildungsakademie BiS Hofkamp Wuppertal T F info@bis-akademie.de 7
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