PROFESSIONAL NET. Pro Net Access IP 20M / Pro Net Access IP 100M BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG. 1.

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1 20M / 100M BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1. Allgemeines 1.1 AGB Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Produkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbh, im Folgenden NetCologne genannt, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird (vgl. zum Rangverhältnis der verschiedenen Vertragsunterlagen Ziff. 1.3 der AGB). 1.2 Gegenstand und Bezüge Die folgenden Ausführungen beschreiben die Produkte Pro Net Access IP 20M und 100M mit ihren zugeordneten Leistungen und im Zusammenhang stehenden aktuell gültigen Beschreibungen und Störungsbeseitigungen, einschließlich besonderer Regelungen, welche die AGB produktspezifisch teilweise abändern bzw. ergänzen. Für einen Zugang vom Kundenstandort in das Internet sind mindestens die Produktkomponenten Access und IP-Connect notwendig. Andere Komponenten können optional beauftragt werden. Alle Leistungsmerkmale der Produkte, wie im Folgenden aufgeführt, sind ausschließlich für diese Angebote gültig. Kein Merkmal ist auf andere Produkte, Merkmale oder Produktbündel übertragbar. NetCologne behält sich im Zuge technischer Neuerungen und Weiter entwicklungen vor, Merkmale, Produkte oder Endgeräte durch bessere oder gleichwertige, für den Kunden kostenfrei, zu ersetzen. 2. Leistungen 2.1 Produktbezeichnung Die Produkte 20M und 100M stellen dem Kunden eine Internet-Standleitung zum Backbone von NetCologne zur Verfügung zwecks Anschluss des Organisationsnetzes des Kunden mit beliebig vielen physikalischen Teilnetzen. Im Folgenden wird 20M und Pro Net Access IP 100M durch abgekürzt, sofern nicht explizit 20M oder 100M gemeint ist. Produktbündel 20M 100M Beschreibung der zugeordneten Produkte E Symmetrische DSL-Internet-Standleitung (Ziff. 2.2, insb. Ziff ) E IP-Connect (Ziff. 2.3) E Symmetrische DSL-Internet-Standleitung (Ziff. 2.2, insb. Ziff ) E IP-Connect (Ziff. 2.3) NetCologne stellt dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages alle technischen Systeme, die zum Betrieb der -Verbindung zwischen den Übergabepunkten notwendig sind, ohne zusätzliches Entgelt nach Maßgabe der Ziff zur Verfügung. NetCologne betreibt und wartet die Installation innerhalb der Vertragslaufzeit und hält die Installation in dem Zustand aufrecht, wie diese zur Zeit der Abnahme der Installation durch den Kunden bestand. Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten 1.3 Dokumentation Für die Dienstleistung und die genutzten Systeme stellt NetCologne nach eigener Wahl dem Kunden eine Nutzerdokumentation in elektronischer und/oder gedruckter Form zur Verfügung. Die Nutzer dokumentation bezieht sich auf die Installation und Konfiguration beigestellter NetCologne-eigener Systeme sowie zur Installation und Konfiguration kundeneigener Systeme in Verbindung mit Leis tungen von NetCologne. 1.4 Löschung von Daten Umgehend nach vollständiger Beendigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und NetCologne werden alle Daten, die in Bezug zu dem Produkt stehen oder durch den Betrieb des Produktes entstanden sind, gelöscht, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt auch für Daten des Kunden, die an Kunden von NetCologne weitergegeben wurden. 1.5 Abnahme Nach Beendigung aller zum Produkt zugehörigen Arbeitsschritte wird der Kunde über die Vollendung der Installation mündlich vor Ort bzw. beim Produkt 20M fernmündlich nach Schaltung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) informiert. Es gelten die Regelungen der Ziff. 4.1 der AGB hinsichtlich Prüfung der vertraglichen Leistung und Mängelanzeige. 2.2 Produktkomponente Access Realisierbarkeit und spätere Beauftragung von Merkmalen Die Bereitstellung von -Anschlüssen ist auf das öffentliche Telekommunikationsfestnetz von NetCologne beschränkt. Innerhalb des Versorgungsgebietes besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von -Anschlüssen. Der Anschluss wird beim Produkt 20M entweder mit bei der Deutschen Telekom AG (im Folgenden DT AG) angemieteten Teilnehmeranschlussleitungen (TAL bzw. nachfolgend auch Anschlussleitung genannt) oder mit NetCologne-eigenen Telekommunikationslinien realisiert. Für das Produkt 100M ist es bei Anbindung über FTTB erforderlich, dass das Haus, in dem die Räume liegen, in denen der Kunde seinen Anschluss wünscht (Installationsort), an das von NetCologne errichtete eigene Glasfasernetz angeschlossen ist bzw. im Rahmen des Auftrages angeschlossen wird. Dieses Netz ist zurzeit auf Teile des Stadtgebietes Köln begrenzt und wird aktuell im Stadtgebiet Köln weiter ausgebaut. Informationen über den Glasfasernetzausbau sind bei den Vertriebsbeauftragten der NetCologne erhältlich. Bei dem Produkt 100M und Anbindung über FTTB betreibt NetCologne an zentraler Stelle im Gebäude aktive Komponenten. Ein 100M-Produkt kann nur bei Vorhandensein dieser zentralen Komponenten bereitgestellt werden. Seite 1 von 12

2 Für die Bereitstellung aller -Anschlüsse am vom Kunden gewünschten Installationsort ist es ferner erforderlich, dass eine Kupferdoppelader (CuDa) von den aktiven Komponenten im Keller im Falle des Produktes 100M bei Anbindung über FTTB bzw. vom Hauseinführungspunkt im Falle der übrigen Produkte in technisch geeigneter Weise vorhanden ist (Inhouse-Verkabelung). Sind wegen fehlender oder unzureichender Inhouse-Verkabelung im Gebäude des Kunden Neuinstallationen oder Erweiterungen erforderlich, bedürfen diese der besonderen Vereinbarung und werden nicht aufgrund des allgemeinen Vertrages von NetCologne geschuldet. Können sich die Parteien nicht über die Konditionen einer Neuinstallation/Erweiterung verständigen, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt (vgl. im Weiteren Ziff. 4.2 und 4.3 dieser Leistungsbeschreibung). Nach Beauftragung eines -Produktes wird durch NetCologne geprüft, ob voraussichtlich die benötigte Anzahl an hochbitratigen Anschlussleitungen zur Verfügung steht und ob diese den notwendigen technischen Spezifikationen entsprechen. Vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit wird dem Kunden ein Schaltdatum für den -Anschluss (nachfolgend zusammen nur Anschlüsse genannt) an der ersten Anschalteeinheit (1. Anschlussdose) des Installationsortes genannt. Auf das Rücktritts-/Sonderkündigungsrecht gemäß Ziff. 4.2 und 4.3 dieser Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Das sogenannte Einmessen der Anschlussleitung ist in der Installationspauschale enthalten. Der Einmessvorgang für Pro Net Access IP 20M sowie 100M gilt als positiv abgeschlossen, wenn mindestens 75 % der beauftragten Bandbreite erreicht werden. Wird der Einmessvorgang negativ für die gewünschte beauftragte Bandbreite abgeschlossen, so ist eine Installation von in der gewünschten Bandbreite nicht möglich. Der Kunde erhält die Option, eine niedrigere verfügbare Bandbreite zu wählen und die Vertragsunterlagen anzupassen. Wählt der Kunde keine niedrigere verfügbare Bandbreite oder stehen keine niedrigeren Bandbreiten zur Verfügung, wird der Vertrag automatisch aufgehoben. In diesem Fall erstattet NetCologne vom Kunden bereits erhaltene Leistungen zurück. Im Übrigen trägt jede Seite ihre entstandenen Kosten und Aufwendungen selbst. Soweit ein Kunde im Rahmen seines bestehenden Vertragsverhältnisses bisher Merkmale oder Optionen nicht beauftragt hat, die nach der Leistungsbeschreibung einer entsprechenden Beauftragung bedürfen (sei es mit dem Kundenauftrag oder gesondert), kann der Kunde diese später nur insoweit beauftragen, als diese von NetCologne zu diesem Zeitpunkt noch angeboten werden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Bei allen Produkten verbleibt NetCologne das Recht, auch Teilnehmeranschlussleitungen oder Telekommunikationslinien Dritter anzumieten Betriebsumgebung am Installationsort Zur erfolgreichen Bereitstellung des -Produkts ist es notwendig, technische Systeme in den Räumlichkeiten des Kunden zu installieren. Die entsprechenden Umgebungsbedingungen am Installationsort sind im Folgenden gelistet: E Spannungsanschluss 230 V Hz E Temperatur +10 C bis +40 C E Keine direkte Sonneneinstrahlung E Schutz vor Beschädigung E Schutz vor Feuchtigkeit/Spritzwasser/Kondenswasser E Für die Verbindung vom Übergabepunkt am Ausgang des Routers bis zum Kundennetz gelten die Bedingungen entsprechend IEEE E Bei dem Produkt 100M bei Anbindung über FTTB muss zusätzlich zum Endgerät des Kunden eine Komponente an zentraler Stelle im Gebäude durch NetCologne errichtet werden. Die vorgenannten Umgebungsbedingungen gelten für diese Komponente entsprechend. Sollten die Umgebungsbedingungen nicht zum Installationstermin verfügbar sein, behält sich NetCologne vor, die Installation nicht durchzuführen. Die Bereitstellung inklusive der Kosten der benötigten Betriebsumgebung obliegt dem Kunden. Der Kunde gewährt NetCologne oder deren Erfüllungsgehilfen Zutritt zur Betriebsumgebung zwecks Installation und Wartung. Wartungsbedingte Zugänge werden terminlich mit dem Kunden vereinbart Geräteüberlassung Die auf Seiten des Kunden installierte Systemtechnik dient dem Betrieb des bereitgestellten -Anschlusses und wird dem Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne zusätzliches Entgelt für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die von NetCologne bereitgestellten Komponenten. Diese gehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder in den Besitz von NetCologne über. Auf die Rückgaberegelung in Ziff. 3.4 der AGB wird hingewiesen. Vorstehende unentgeltliche Überlassung im Rahmen des Vertragsverhältnisses gilt nur für die Standardausführungen. Soweit der Kunde eine abweichende Ausführung wünscht, ist hierüber eine gesonderte Absprache zu treffen und der Kunde hat die zusätzlichen Kosten zu tragen (siehe auch Ziff ) Umzug/Wegzug Bei Umzug des Kunden innerhalb des Versorgungsgebietes von NetCologne wird der Vertrag vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit der Leistungen am Umzugsort, wie z. B. ausreichend vorhandene Anschlusskapazitäten an das NetCologne-Netz, vollständig vorhandene Inhouse-Verkabelung mit ausreichender Leitungsqualität am Umzugsort, Versorgung des Hauses am Umzugsort mit Glasfasertechnik bei 100M und Anbindung über FTTB, Vorhandensein entsprechender Netztechnik u. Ä. fortgeführt. NetCologne wird die technische Realisierbarkeit nach der Umzugsmeldung prüfen und bei deren Vorliegen eine erneute Auftragsbestätigung/Umzugsbestätigung abgeben. Ziff gilt entsprechend. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Leistung am Umzugsort besteht für NetCologne erst nach Zugang einer erneuten Auftragsbestätigung/Umzugsbestätigung zum dort genannten Termin. Es gelten die Regelungen zum Sonderrücktrittsrecht gemäß Ziff Übt NetCologne das Sonderrücktrittsrecht aus, bleibt der bis- Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Seite 2 von 12

3 Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten herige Vertrag bestehen. Der Kunde kann allerdings binnen zwei Wochen nach Zugang des Rücktrittes verlangen, so gestellt zu werden, wie er bei einer ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt der Umzugsbestätigung der NetCologne gestanden hätte. Diese fiktive Kündigungswirkung tritt jedoch frühestens zu dem bestätigten Umzugstermin ein. NetCologne erhebt im Falle des Umzugs eine gemäß der zum Zeitpunkt des Umzugsauftrages für das betreffende Produkt aktuell gültigen Preisliste vorgesehene Umzugsgebühr. Der Wegzug des Kunden aus dem Versorgungsgebiet von NetCologne entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit und ordentlicher Kündigungsfristen. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen vorzeitigen Aufhebung gegen eine zu vereinbarende Einmalzahlung des Kunden bleibt unberührt Bandbreiten Die -Technik stellt verschiedene Bandbreiten und Zugriffsverfahren zur Verfügung. Die verfügbaren Bandbreiten sowie die verwendeten Zugriffsverfahren werden im Folgenden beschrieben. Bei Up- oder Downgrade von Bandbreiten sowie bei Wechsel des Übertragungsverfahrens eines bereits beauftragten Produktes sind technische Voraussetzungen zu beachten, die im Folgenden ebenfalls erläutert werden Up- und Download stellt je nach Anschusstechnologie unterschiedliche symmetrische Bandbreiten für Up- und Download zur Verfügung. Mit Download wird die physikalisch verfügbare Bandbreite bezeichnet, die dem Kunden aus dem NetCologne-Netz zur Verfügung steht. Mit Upload wird die physikalisch verfügbare Band- Übertragungsverfahren und Produkt bzw. Tarif 20M (3M) 20M (5M) 20M (10M) 20M (15M) 20M (20M) Download Upload Anzahl TAL 3 Mbit/s 3 Mbit/s G.SHDSL.bis 1 5 Mbit/s 5 Mbit/s G.SHDSL.bis mind Mbit/s 10 Mbit/s G.SHDSL.bis mind Mbit/s 15 Mbit/s G.SHDSL.bis mind Mbit/s 20 Mbit/s G.SHDSL.bis mind. 4 breite bezeichnet, die dem Kunden zum Netz von NetCologne zur Verfügung steht M 20M stellt symmetrische Bandbreiten zur Verfügung. Eine Aufstellung der verfügbaren Varianten mit den verschiedenen Bandbreiten zeigt folgende Tabelle: Standardmäßig wird 20M 3M und 5M mit einer einzigen TAL realisiert. Bei 20M 10M, 15M und 20M werden mehrere, parallel geschaltete TAL zu einem einzigen logischen Anschluss zusammengefasst. Bei 20M 5M, 10M und 15M können zur Kompensation von Längenrestriktionen auf der TAL bei Bedarf zusätzliche TAL bis zur maxi malen Anzahl von vier parallel nutzbaren TAL hinzugeschaltet werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl TAL. Der Datenverkehr innerhalb des NetCologne Access-Netzes vom Kundenstandort bis zu den Internet-Backbones wird bei 20M mit erhöhter Priorität transportiert. Für den Datenverkehr im Internet sind die angegebenen Bandbreiten Maximalwerte M 100M stellt symmetrische Bandbreiten zur Verfügung. Eine Aufstellung der verfügbaren Varianten mit den Übertragungsverfahren Übertragungsverfahren und Produkt bzw. Tarif 100M (5M) 100M (10M) 100M (15M) 100M (20M) 100M (50M) 100M (100M) Download Upload Übertragungsverfahren verschiedenen Bandbreiten zeigt folgende Tabelle: Anzahl Inhausverkabelung 5 Mbit/s 5 Mbit/s VDSL Mbit/s 10 Mbit/s VDSL Mbit/s 15 Mbit/s VDSL Mbit/s 20 Mbit/s VDSL Mbit/s 50 Mbit/s VDSL Mbit/s 100 Mbit/s VDSL2 1 Die angegebenen Bandbreiten im Down- und Upload sind Maximalwerte. Die Bandbreiten 50M und 100M sind nur mit der Anschlusstechnologie FTTB möglich. Je nach Netzauslastung des NetCologne Backbones, nach Art der zu übertragenen Pakete und nach Betriebsart des Endgerätes können die Maximalwerte teilweise erheblich unterschritten werden Wechsel des Übertragungsverfahrens Ein Wechsel des Übertragungsverfahrens von 20M zu 100M ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen möglich, soweit das Gebäude an das eigene Glasfasernetz der NetCologne unter Einbau der aktiven Komponenten im Hausübergabepunkt angeschlossen ist bzw. im Rahmen des Auftrages angeschlossen wird, oder wenn ein Anschluss per FTTC möglich ist. Ein Wechsel von 100M zu Pro Net Access IP 20M ist hingegen nicht möglich Upgrade Ein Upgrade bezeichnet den Wechsel auf eine höhere Bandbreite bzw. einen Tarif für eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit mit oder ohne Wechsel des Übertragungsverfahrens. Der Wechsel zwischen Übertragungsverfahren gemäß Ziff gilt entsprechend. Bei sind Upgrades von der Güte der Anschlussleitung (TAL bzw. CuDa [Kupferdoppelader im Haus]) abhängig. Ein auf eine niedrigere Bandbreite eingemessener Anschluss ist möglicherweise für höhere Bandbreiten ungeeignet. Die Ausführungen unter Ziff gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass bei Seite 3 von 12

4 Undurchführbarkeit des gewünschten Upgrades der ursprüngliche Vertrag unverändert weitergilt und nur die Upgrade-Vereinbarung aufgehoben ist. In diesem Fall trägt jede Seite ihre entstandenen Kosten und Aufwendungen selbst Upgrade bei 20M Bei 20M sind vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit Upgrades nur innerhalb der angebotenen höheren Bandbreiten möglich. Ein Upgrade bei Pro Net Access IP 20M erfordert i.d.r. die Neubeauftragung mind. einer weiteren Leitung. Ein Wechsel des Equipments wird immer dann nötig, wenn die Anzahl der insgesamt genutzten TAL von 2 überschritten wird. Andernfalls ist ein Wechsel des Equipments des Kunden nicht notwendig. Upgrades sind während der gesamten Vertragslaufzeit zum Ersten eines Folge monats mit einer Frist von mindestens sechs Wochen möglich. Es gilt sodann eine neue Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziff. 4) Upgrade bei 100M Bei 100M sind vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit Upgrades nur innerhalb der angebotenen höheren Bandbreiten gem. Ziff möglich. Das Upgrade wird softwaretechnisch durchgeführt. Eine Anpassung des Equipments des Kunden ist nicht notwendig. Upgrades sind während der gesamten Vertragslaufzeit zum Ersten eines Folgemonats mit einer Frist von mindestens sechs Wochen möglich. Es gilt sodann eine neue Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziff. 4) Downgrade Ein Downgrade bezeichnet den Wechsel auf eine niedrigere Bandbreite bzw. einen Tarif für eine geringere Übertragungsgeschwindigkeit mit oder ohne Wechsel des Übertragungsverfahrens. Der Wechsel zwischen Übertragungsverfahren gemäß Ziff gilt entsprechend. Bei 20M sind Downgrades von der Güte der TAL abhängig. Die Ausführungen unter Ziff gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass bei Undurchführbarkeit des gewünschten Downgrades der ursprüngliche Vertrag unverändert weitergilt und nur die Downgrade-Vereinbarung aufgehoben ist. In diesem Fall trägt jede Seite ihre entstandenen Kosten und Aufwendungen selbst Downgrade bei 20M Vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit sind Downgrades nur innerhalb der angebotenen Bandbreiten mit den unter Ziff genannten Übertragungsverfahren möglich: Ein Downgrade bei 20M erfordert i.d.r. eine Kündigung bestehender TALs. Ein Wechsel des Equipments wird immer dann nötig, wenn die Anzahl der insgesamt genutzten TAL von 3 unterschritten wird. Andernfalls ist ein Wechsel des Equipments des Kunden nicht notwendig. NetCologne behält sich im Einzelfall vor, auf den Wechsel des Equipments zu verzichten. Downgrades sind nur zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich und kos tenpflichtig. Die Kos ten für Downgrades sind der aktuellen Preisliste für zu entnehmen Downgrade bei 100M Bei 100M sind vorbehaltlich technischer und betrieblicher Realisierbarkeit Downgrades nur innerhalb der angebotenen niedrigeren Bandbreiten gem. Ziff möglich. Das Downgrade wird softwaretechnisch durchgeführt. Eine Anpassung des Equipments des Kunden ist nicht notwendig. Ein Downgrade ist nur zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Das Downgrade ist kostenpflichtig. Die Kosten für ein Downgrade bei 100M sind der Preisliste zu entnehmen Schnittstellen Zur Anbindung des Organisationsnetzes des Kunden an das Access- Netzwerk von NetCologne müssen Komponenten eingesetzt werden, welche über Schnittstellen gleicher Spezifikation verfügen. Die Komponente, die diese Schnittstelle bereitstellt, wird als Router bezeichnet. Wegen der notwendigen Betriebsumgebung am Installationsort wird auf Ziff verwiesen. In der Grundausstattung wird als Schnittstellenprotokoll IEEE (Ethernet 10/100baseT) angenommen. Als Anschluss stecker wird ein RJ45-Steckverbinder am Router von NetCologne verwendet. Wird im Organisationsnetzwerk des Kunden ein anderes Layer- 2-Protokoll als IEEE verwendet oder kommen andere Steckverbinder als RJ45-Stecker zum Einsatz, so ist dies gesondert zu prüfen und mit der Technik von NetCologne abzustimmen. Gegebenenfalls muss ein gesondert spezifizierter und konfigurierter Router und Steckverbinder kostenpflichtig eingesetzt werden. Unter Ziffer 2.3 ist auf das Produkt IP-Connect verwiesen, welches alle notwendigen Merkmale zur Anbindung von IP-Netzen des Kunden beschreibt. 2.3 IP-Connect Über die Produktkomponente IP-Connect wird das Kundennetzwerk mit dem weltweiten Verbund von IP-Netzen, genannt Internet, verbunden. Für die Dauer der Vertragslaufzeit erhält der Kunde eine für den Betrieb notwendige Anzahl von IP-Adressen oder IP-Netzen aus dem sog. Autonomous System (AS) der NetCologne zur Verfügung gestellt. NetCologne ist verpflichtet, für die Anbindung an das Internet eine minimale Anzahl sog. Peerings mit anderen Autonomous Sys tems zu verwenden, um mögliche Ausfälle von Verbindungen durch re dun dante Anbindungen abzufangen. Der Transport der Daten findet paketorientiert über IPv4 und IPv6 statt. Aus technischen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen behält sich NetCologne gerade auch zum Schutz seiner Kunden vor, bestimmte Teile des Internets zu sperren, wenn dies erforderlich ist; z. B. Server zu sperren, von denen Spam-Mails in überdurchschnittlichem Maße empfangen wurden und deren Betreiber nicht zur Unterbindung von Spam-Mails einschreiten. Als Nichteinschreiten gilt es auch, wenn der Betreiber auf Anforderung der NetCologne sich nicht zum Einschreiten verpflichtet bzw. gegenüber NetCologne darlegt, dass und wie er einzuschreiten gedenkt. Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Seite 4 von 12

5 Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Notwendige Bedingungen für Kundensysteme Das Netzwerk des Kunden muss IP-konform aufgebaut sein. Seitens NetCologne werden die Protokolle IPv4 und IPv6 im Dual- Stack unterstützt. Die Konfiguration des IP-Systems des Kunden muss vom Kunden auf seine Kosten gemäß den Einstellungen erfolgen, die durch NetCologne vorgegeben werden. Dies bezieht sich insbesondere auf: E Vergebene IP-Adressen oder -Netze E Subnet Mask E Gateway-IP-Adresse E DNS-Adresse Störungen, die durch falsche Parametrisierungen von Kundensystemen hervorgerufen wurden, bei denen der Kunde selbst die Parametrisierung vornimmt, gelten im Sinne dieser Leistungsbeschreibung nicht als Störung auf Seiten der NetCologne IP-Routing Der Transport der Kundendaten findet über ein Verfahren statt, das als IP-Routing bezeichnet wird. Zum Transfer von Daten, die für das Kundennetz bestimmt sind, werden diese Daten über einen IP-Router, welcher auch als Gateway bezeichnet wird, an das Kundennetz übertragen. Der weitere Transport der Daten innerhalb des Kundennetzes obliegt der Verantwortung des Kunden. Zum Transport von Daten aus dem Kundennetzwerk an andere Lokationen im Internet werden die Datenpakete über den kundenseitig angebundenen IP-Router in den Backbone der NetCologne übertragen. Von dort aus findet der weitere Transport über die Außenanbindungen der NetCologne statt. Features 20M, 100M 1. Security NAT (IPv4) optional Firewall (IPv6) optional Anzahl statische Mappings (PAT) max. 25 Access-Lists ja 2. IPv4-Konfiguration Anzahl öffentlicher IPv4 Adressen DHCP 1 bei Standard-Erstinstallation 1) optional 3. IPv6-Konfiguration IPv6 Präfixlänge /48 SLAAC optional 1) Weitere IP-Adressen können nach den Richtlinien des RIPE NCC zugeteilt werden. Die Einrichtung ist kostenpflichtig Endgeräte-Eigenschaften Hard- und -Software unterliegen technischen und betrieblichen Restriktionen. Die eingesetzten Routertypen variieren mit den zugeordneten Produkten und eingesetzten Übertragungsverfahren sowie (außer bei 100M) der Anzahl der genutzten TAL. Die technischen Restriktionen sind abhängig von den von NetCologne beigestellten Systemen und können variieren. Wünscht der Kunde Leistungsmerkmale und Konfigurationen, die die Restriktionen der von NetCologne beigestellten Systeme überschreiten, so ist dies nur mit einem kostenpflichtigen Produkt- oder Tarifwechsel möglich. Benötigt der Kunde Routing- Funktionen, die über den Umfang des im Produkt enthaltenen Routers hinausgehen, so kann vorbehaltlich technischer und betrieblicher Machbarkeit ein anderes Modell ausgewählt werden. Die zusätzlichen Kosten für einen vom Standard abweichenden Router trägt der Kunde. Bei den von NetCologne standardmäßig zur Verfügung gestellten Routern, die bei 20M und und Pro Net Access IP 100M eingesetzt werden, kann PAT nur auf einer IP-Adresse eingerichtet werden. Werden mehrere offizielle IP-Adressen benötigt, über die PAT möglich sein soll, muss ein anderer Router ausgewählt werden. Dieser Router ist kostenpflichtig. Bei der Verwendung von privaten IP-Adressen, wie in RFC1918 beschrieben, ist es nicht möglich, ein IP-Endgerät innerhalb des Orga ni s ationsnetzes aus dem Internet über IP-Routing zu erreichen. Der Ein satz von RFC1918-konformen Adressen und NAT bietet einen Schutz vor Angriffen aus dem Internet. Dieser Schutz ersetzt nicht die Funktion einer Firewall, eines Virenprüfers oder ähnlicher Sicherheitskomponenten. Die für IPv6 optional bereitgestellte Firewall bietet einen einfachen Schutz des Netzes, der dem Umfang von NAT bei IPv4 ähnelt. Weiterführende Funktionalitäten sind hier nicht möglich Private IPv4-Netze Die vom Kunden innerhalb der verwendeten IP-Netze sollten bei Verwendung von NAT der Empfehlung des RFC1918 entsprechen. Die Verwendung dieser IP-Netze ist im RFC1918, Address Allocation for Private Internets, beschrieben. Für die private Verwendung wurden die folgenden Netze aus dem offiziellen IP-Address- Raum des Internets ausgeblendet und zum experimentellen oder organisationsinternen Einsatz freigegeben: E E E Verwendet der Kunde innerhalb des Netzwerks seiner Organisation andere IP-Netze als die aufgelisteten, so hat dies zur Folge, dass diese Netze im Internet nicht erreicht werden können Network Address Translation (IPv4) Bei der Verwendung von privaten IP-Adressen, wie in RFC1918 beschrieben, ist es nicht möglich, dass ein IP-Endgerät aus dem Organisationsnetz des Kunden eine Verbindung zu einem IP-Endgerät im Internet aufbaut. Damit IP-Endgeräten im Organisationsnetz des Kunden der Zugang zum Internet ermöglicht wird, muss der IP-Router eine sogenannte Network Address Translation (NAT) durchführen. Die von NetCologne bereitgestellten Router werden mit der NAT- Funktion konfiguriert. Die NAT-Funktion bildet private IPv4-Netzwerke auf einer offiziellen IP aus dem AS der NetCologne ab (dynamisches NAT, Masquerading). Seite 5 von 12

6 Port Address Translation (IPv4) Um die Erreichbarkeit von IP-Endgeräten aus dem Internet zu ermöglichen, welche sich in einem privaten IP-Netzwerk befinden, kann die Adressierung über Port Address Translation (PAT) erfolgen. In der Grundkonfiguration ist die Einrichtung der PAT enthalten, sie wird nach Abstimmung mit dem installierenden Servicetechniker eingerichtet. Konfigurationen von PAT nach der Installationsphase sind kos tenpflichtig und werden nach Technikerstundensätzen abgerechnet, die der aktuellen Preisliste zu entnehmen sind Access Lists Der Kunden-Router kann bei der Grundkonfiguration mit sogenannten Access Lists ausgestattet werden. Diese verhindern den Zugriff von vorgegebenen IP-Adressen auf vorgegebene Ports zum und/oder vom Organisationsnetzwerk. Es sind nur statische Konfigurationen möglich. Applikationen, bei denen die Port-Vergabe dynamisch erfolgen kann, wie z. B. bei H.323, sind von der Konfiguration ausgenommen. Änderungen der Access Lists im weiteren Betrieb sind kostenpflichtig und richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten Provider-aggregated IP Zur Anbindung von IP-basierten Kundennetzwerken oder einzelnen Systemen erhält der Kunde eine Anzahl IP-Adressen oder IP-Netze, welche zum Betrieb notwendig sind. Soweit der Kunde weitere IP-Adressen oder IP-Netze zum Betrieb benötigt, werden diese von NetCologne zur Verfügung gestellt, wobei einmalige und monatliche Gebühren gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuell gültigen Preisliste anfallen. Die IP-Nummern oder IP-Netze stammen aus dem AS-Bereich der NetCologne und werden als Provider-aggregated IP bezeichnet. Für die Vergabe der IP-Adressen an den Kunden muss NetCologne die Auflagen des RIPE Network Coordination Centre beachten. Diese erfordern u. a. den Nachweis über den Einsatz der IP-Adressen. Das RIPE NCC hat hierzu ein Formular mit den benötigten Informationen erstellt. NetCologne sendet dieses Formular an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle notwendigen Felder des Formulars korrekt auszufüllen und an NetCologne zurückzusenden. Für die Vertragslaufzeit befinden sich die IP-Nummern oder IP-Netze im Besitz des Kunden. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit gehen diese Provider-aggregated-IP-Nummern wieder in den Besitz der NetCologne über. Der Kunde hat nach der Vertragslaufzeit kein Anrecht auf die weitere Verwendung dieser IP-Adressen oder IP-Netze. Daraus resultierende Umstellungen an Kundensystemen oder in Kundennetzen und die daraus resultierenden Kosten werden ausschließlich vom Kunden getragen Provider-independent IP Verfügt der Kunde über ein oder mehrere eigene AS-Bereiche, so wird NetCologne diese AS über ihre Peerings announcen und die AS des Kunden auf diesem Wege dem Internet zugänglich machen. In solchen Fällen ist eine genaue Absprache mit Technikern der NetCologne zwingend notwendig DHCP (IPv4) Die Einrichtung eines DHCP-Servers zur dynamischen Konfiguration der Endgeräte im Kundennetz auf dem mitgelieferten Router ist möglich. Einrichtung und Pflege des DHCP-Servers sind kostenpflichtig und richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste Peering NetCologne betreibt mit anderen IP-Carriern sog. Peerings, über welche die IP-Datenpakete in weitere Teile des Internets transportiert werden. Bei Ausfall eines oder mehrerer Peerings werden die IP-Datenpakete über andere, intakte Strecken transportiert. Nachdem IP-Datenpakete über einen Peeringpoint das IP-Netz der NetCologne verlassen haben, hat NetCologne keinerlei Einfluss mehr auf den weiteren Transport der Datenpakete. Sämtliche in dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungsmerkmale und insbesondere Service Level Agreements (SLA) sind daher ausschließlich auf das Netz der NetCologne bis zu den Peeringpoints begrenzt und gelten nicht für die daran anschließenden Netze. Der Kunde hat keinen Einfluss und keinen Anspruch auf den Transport von IP-Paketen über einen bestimmten Peeringpoint von NetCologne. NetCologne ist in der Entscheidung frei, welchen Transportweg sie jeweils wählt Tarifierung und Accounting Missbrauch NetCologne weist den Kunden darauf hin, dass dem Kunden durch Missbrauch großer Schaden bei allen verbrauchsabhängigen Tarifen entstehen kann. Immer wieder werden Systeme von Kriminellen erfolgreich angegriffen und für deren Zwecke missbraucht. Durch den Missbrauch können sehr hohe Datenvolumina entstehen, die beim Kunden zu erheblichen finanziellen Belas tungen führen können. NetCologne bittet den Kunden um Verständnis dafür, dass NetCologne die entstandenen Aufwände, auch wenn diese durch Miss brauch verursacht wurden, in Rechnung stellen muss, denn der Schaden des Kunden ist in diesem Fall auch der Schaden von NetCologne. NetCologne hält mit den Managed Security Services Produkte vor, die den Kunden vor Schaden bewahren können, diese Produk te sind nur in besonders ausgewiesenen Bundles als Grundaus stattung enthalten. Bei allen anderen Produkten müssen diese gesondert beauftragt werden Accounting Bei 20M und 100M wird das Übertragungsvolumen mit Hilfe des RADIUS Protokolls nach RFC 2866 erfasst. Hierbei werden in definierten Intervallen und bei Beendigung der Verbindung, Accounting-Records in einer Datenbank gespeichert. Die Accounting-Records enhalten das Übertragungsvolumen in der Einheit Oktett (8 Bit). Die Werte werden für Up- und Download getrennt erfasst. Es findet keine weitere Unterteilung nach IP- Adressen oder Netzen statt. 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7 Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Flatrate Bei entsprechend ausgewiesenen Produkten findet keine Tarifierung nach Datenmenge statt, sondern eine pauschale Abrechnung über ein Abrechnungsintervall. Der Tarif bezieht sich auf die bereitgestellte Datenrate in Mbit/s. Abstufungen und Mindestdatenraten ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste zum Produkt. Auch bei Flatrates findet eine Erfassung des Datenverkehrs statt. Die Daten werden nicht zur Rechnungsstellung herangezogen, sondern nur zur statistischen Auswertung und Netzplanung verwendet. 2.5 Service-Level SLA-Bereitstellung Die Bereitstellung einer vorbereiteten Umgebung seitens NetCologne zur Installation von erfolgt spätestens 30 Tage nach positiv abgeschlossenem Messprotokoll. Bei Überschreitung der Frist zur Bereitstellung einer vorbereiteten Umgebung durch NetCologne werden folgende prozentuale Erstattungen vom im Auftrag festgehaltenen Installationspreis vereinbart: Überschreitung in Werktagen Erstattung der Installationskosten bis 2 Tage 10 % bis 5 Tage 20 % bis 10 Tage 40 % über 10 Tage 50 % Weitergehende Rechte gemäß Ziff. 9 der AGB bleiben unberührt SLA-Anschlussverfügbarkeit Es wird eine Anschlussverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresdurchschnitt gewährleistet. Die Berechnung der Anschlussverfügbarkeit umfasst alle von NetCologne verursachten Störungen an deren Einrichtungen. Diese reichen vom Endgerät des Kunden bis zu den Übergabepunkten in das öffentliche Internet (Peeringpoints). Störungen im öffentlichen Internet liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der NetCologne und gehen nicht in die Berechnung der Anschlussverfügbarkeit ein. Die Verfügbarkeit wird jeweils ab Schaltung nach Betriebsjahren gemessen. Auf die Regelung zu Wartungsarbeiten und deren maximaler Dauer wird verwiesen (Ziff. 5.3). Diese mindern die Verfügbarkeit nicht. Bei Unterschreitung der angegebenen Verfügbarkeit in einem Betriebsjahr werden dem Kunden folgende prozentuale Erstattungen bezogen auf den monatlichen Bereitstellungspreis, insgesamt einmalig für das Betriebsjahr (d. h. nicht für jeden Monat des Betriebs jahres), gewährt: Überschreitung in Werktagen Erstattung der Grundgebühr bis 1 Tag 10 % bis 5 Tage 20 % bis 10 Tage 50 % über 10 Tage 75 % Weitergehende Minderungsrechte oder Rechte gemäß Ziff. 9 der AGB bleiben unberührt SLA-Peerings NetCologne wird die Anzahl der Anbindungen an andere IP-Carrier aus Gründen der Redundanz nicht unter die Anzahl von 4 Anbindungen sinken lassen. Auf die Regelung zu Wartungsarbeiten und deren maximaler Dauer wird verwiesen (Ziff. 5.3). Hierdurch verursachte Unterschreitungen bleiben außer Betracht. Sollte die Anzahl der Anbindungen in einem Kalendermonat unter den Wert von 4 sinken, wird NetCologne dem Kunden folgende Kos ten (je nach dem Grad der Unterschreitung, jedoch unabhängig davon, ob die Unterschreitung einmalig oder mehrfach erfolgt, und unabhängig von der Dauer der Unterschreitung) für diesen Kalendermonat erstatten: Anzahl der Peerings Kostenerstattung unter 4 25 % unter 2 50 % unter % Weitergehende Rechte gemäß Ziff. 9 der AGB bleiben unberührt. 2.6 ComCenter Zu jeder Domain erhält der Kunde einen Webmail-Service namens ComCenter. Der Administrator kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Accounts für Postfachkontingente Nutzer einrichten, bearbeiten und löschen (siehe auch Kapitel Virtuelle Administrationsumgebung ). Das ComCenter ist mit Hilfe von modernen, graphisch orientierten Web-Browsern nutzbar und stellt eine Schnittstelle zum - Postfach des Benutzers zur Verfügung. Es können s gelesen, erstellt, organisiert und versendet werden. Nur die s, welche sich im Posteingang befinden, sind über den POP3-Zugang des Postfachs abrufbar. Des Weiteren verfügt der ComCenter-Account über die Möglichkeit, Abwesenheitsnotizen zu erstellen und einen Spam-Filter zu aktivieren. Werden s im ComCenter gelöscht, so werden diese in der Standardeinstellung zunächst in den Papierkorb verschoben. E- Mails im Papierkorb, die älter als 6 Wochen sind, werden in regelmäßigen Abständen automatisch unwiderruflich gelöscht Senden und Abrufen von Alternativ zum ComCenter kann der Kunde s mit einem E- Mail-Programm versenden und empfangen. Das -Programm ist nicht im Lieferumfang dieses Paketes enthalten. Zum Versenden von s benötigt der Kunde ein -Programm, welches über das SMTP-Protokoll s an einen SMTP- Server übertragen kann. Der Versand über das SMTP-Protokoll ist nur unter Verwendung von Benutzername und Passwort möglich (SMTP-Auth). Zum Abrufen von s benötigt der Kunde ein -Programm, welches das POP3- oder IMAP-Protokoll zum Abrufen von s unterstützt. Das Abrufen ist nur unter der Verwendung von Benutzername und Passwort möglich. Es gelten die Beschränkungen beim -Empfang und -Versand, siehe Kapitel Mail Limits. Seite 7 von 12

8 Virtuelle Administrationsumgebung Im Konfigurationsbereich des ComCenters wird eine virtuelle Administrationsumgebung bereitgestellt, die über einen aktuellen Web-Browser genutzt werden kann. Diese Umgebung wird als Delegated Admin bezeichnet. Die bereitgestellten Funktionen des Delegated Admin entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Die Funktionsbeschreibung des Delegated Admin entnehmen Sie bitte der Online-Dokumentation. Zur Verwaltung der -Postfächer über den Delegated Admin wird ein aktueller Web-Browser benötigt. Ein Browser ist nicht Bestandteil dieses Produktes. Probleme, die bei der Administration auftreten und auf den verwendeten Browser zurückzuführen sind, können von der NetCologne nicht gesondert behoben werden. Informationen über das Anlegen, Ändern oder Löschen von Daten über den Delegated Admin werden nicht durch NetCologne an die Benutzer kommuniziert. Diese Aufgabe muss durch die Person erfolgen, welche die Bedienung des Delegated Admin übernimmt. Die Anzahl der Postfächer ist begrenzt und durch den Produktnamen gekennzeichnet. Die Vergabe von Passwörtern obliegt der Aufsicht des Delegated Admin. Der Verlust von Passwörtern kann durch NetCologne nicht behoben werden. Der Delegated Admin kann diese nur neu vergeben. Der Verlust des Delegated Admin Passworts erfordert die Neuvergabe dieses Pass worts durch den Kunden im Onlineservice. Die alternative Neuvergabe durch den Support von NetCologne ist kosten pflichtig Antispam Der -Service von NetCologne verfügt über einen Anti-Spam- Filter. Dieser kann über das ComCenter (siehe Kapitel ComCenter ) konfiguriert werden. Jede bei NetCologne eingehende wird von einem Spam-Filter analysiert. Das Ergebnis der Analyse wird in einer sogenannten X-Header-Zeile (X- NetCologne-Spam-Header) dokumentiert und kann von diversen -Programmen und -Servern ausgewertet werden. Eine zusätzliche X-Header-Zeile kategorisiert die , in Bezug auf die Spam-Wahrscheinlichkeit, mit einer Markierung L für low (niedrig), M für middle (mittel) und H für high (hoch). Warnung: Es ist durchaus möglich, dass s falsch kategorisiert werden und eine Mail, bei der es sich nicht um Spam handelt, als Spam erkannt wird (False Positive). Ebenso werden nicht alle Spam-Mails als Spam erkannt (False Negative). Über das ComCenter können zudem Filterregeln aktiviert werden, die Spam-Mails auf dem Server in den Spam-Ordner verschieben oder direkt löschen. Die im Ordner Spam vorhandenen s, die älter als 6 Wochen sind, werden in regelmäßigen Abständen automatisch gelöscht Verteilerlisten Das Produkt unterstützt das Erstellen und Pflegen von Verteilerlisten. Die Anzahl ist auf 1000 Listen begrenzt. Der Versand ist nur innerhalb der Domain möglich, wodurch die maximale Anzahl der Adressen der Anzahl der angelegten Postfächer entspricht. Die Einrichtung und Pflege obliegt dem Delegated Admin Weitere Funktionen Das Weiterleiten von s an Nutzer der Domain des Kunden sowie an Benutzer außerhalb der Domain ist möglich. Den Teilnehmern steht eine Abwesenheitsnotiz zur Verfügung, welche automatisch einen frei editierbaren Text an den Versender einer eingehenden sendet. Die Abwesenheitsfunktion sendet die Abwesenheitsnotiz einmal pro Woche und Empfänger sobald eine eintrifft. Warnung: Beachten Sie, dass diese Funktion den ungünstigen Neben effekt hat, dass diese einem Spammer oder anderen Personen Aufschluss darüber verleiht, dass die angeschriebene Adresse existiert und verwendet wird Mail Limits Beim Transport von über einen SMTP-Server von NetCologne sind folgende Limitierungen auf den -Servern von NetCologne eingestellt, um Missbrauch zu verhindern: Maximal 100 Empfänger je , wobei es sich bei Empfängern um die Einzelnen adressen im To-, CC- und BCC-Feld des Clients handelt. s werden bis zu einer Größe von 25 MegaByte angenommen und transportiert, sofern die Gegenstelle s dieser Größenordnung akzeptiert. Bei einem -Kontingent wird je Postfach 1 GigaByte Speicher kapazität bereitgestellt Übertragungssicherheit Zum Abrufen von aus einem -Postfach via POP3 oder IMAP ist es notwendig, die Benutzerkennung sowie das zugehörige Passwort zu übertragen. Diese Informationen werden unverschlüsselt zum Server übertragen. Daten, die mit dem POP3-Protokoll übertragen werden oder an einen SMTP-Server gesendet werden, werden unverschlüsselt übertragen. Alternativ ist die Verwendung der Protokolle POP3S und IMAPS bzw. STARTTLS bei POP3/IMAP zum Abrufen von s möglich, wodurch sowohl die Übertragung von Benutzerkennung und Passwort, als auch die Datenübertragung verschlüsselt stattfindet. Die Verschlüsselung erfolgt jedoch nur bis zu dem -Server bei NetCologne, auf dem sich der -Account befindet. Die weitergehende Übertragung von s ist davon unberührt und findet unverschlüsselt statt Datensicherung Der Inhalt der Postfächer wird täglich gesichert. Bei Datenverlust, der nicht durch NetCologne hervorgerufen wurde, ist ein Zurückholen der Daten nicht möglich. Via POP3 abgerufene s werden auf den Rechner des Kunden kopiert und je nach Konfiguration des Programms vom Server von NetCologne gelöscht. Via IMAP im Programm gelöschte s werden unmittelbar auf dem Server gelöscht. Eine Datensicherung gelöschter s ist dann durch NetCologne nicht mehr möglich Protokollierung Jeder Zugriff auf den POP3/IMAP-Server von NetCologne wird registriert und gesichert. Bei diesen Zugriffen wird die Benutzerken- Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Seite 8 von 12

9 Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten nung, die Anzahl der abgerufenen s sowie Uhrzeit und Datum erfasst. Die Daten werden als Qualitätsnachweise verstanden. Jeder Zugriff auf den SMTP-Server der NetCologne wird registriert und gesichert. Bei diesen Zugriffen wird der Absender sowie die Empfänger, die Größe der und andere protokollrelevante Daten gesichert. Die wird nach dem Weitertransport auf dem NetCologne-Server gelöscht. Die Empfangsquittierung des empfangenden SMTP-Servers wird ebenfalls gesichert. Die Daten werden als Qualitätsnachweise verstanden Fehladressierung Wurde von Seiten des Kunden versucht, eine an einen Emp fänger zu versenden, dessen Domain nicht bekannt ist, so wird vom NetCologne SMTP-Server eine Fehlermeldung beim Sendevorgang ausgegeben. Wurde von Seiten des Kunden versucht, eine an einen Em p- fänger zu versenden, dessen Empfängeradresse nicht bekannt ist, so obliegt es der Verwaltung der adressierten Domain, ob eine entsprechende Meldung versendet wird, welche über die Unzustellbarkeit informiert. Kann beim Empfang von s in der Adresse nach dem Muster Empfaenger@example.com der Empfaenger in der Domain example.com nicht aufgefunden werden, so wird der Absender über die Unzustellbarkeit per informiert SMTP-Domainalias Bei der Verwendung des SMTP-Domainalias kann eine Domain auf schon existierende -Postfächer einer anderen Domain (Zieldomain) verweisen. Alle s an die als Alias konfigurierte Domain werden dann an die Postfächer ausgeliefert, die in der Zieldomain existieren SMTP-Mail-Services Der Einsatz von SMTP-Services ist für den Kunden nur dann sinnvoll, wenn ein eigener -Server, auch SMTP-Server oder Internet-Mail-Server genannt, betrieben wird. Installation, Wartung und Betrieb sind durch den Kunden zu erbringen. Bei Einsatz eines eigenen SMTP-Servers stellt NetCologne verschiedene Dienste zur Verfügung, welche die Infrastruktur des Kunden unterstützt oder/und deren Verfügbarkeit erhöht. Unter SMTP-Server wird im Folgenden ein auf einem Computersystem arbeitender Prozess verstanden, welcher Internet-Mail über das Internet-Protokoll auf Layer 4 (TCP) empfangen und versenden kann. Es wird vorausgesetzt, dass der SMTP-Serverprozess auf dem Port 25 mit dem SMT- oder ESMT-Protokoll arbeitet. Alle SMTP-Mail-Services sind kostenpflichtig. Die Installationssowie monatlichen Kosten für den jeweiligen Service sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen Mail Exchanger Bei Einsatz eines Primary oder Hidden Primary Domainservers ist der Kunden für die richtige Eintragung des Mail Exchangers selbst verantwortlich. Der SMTP-Server des Kunden muss im Internet eindeutig adressiert werden können. Hierzu stellt NetCologne einen entsprechenden Eintrag in einem weltweiten Verzeichnisdienst (DNS) zur Verfügung. Es wird auf dem DNS-Server von NetCologne ein sogenannter MX-Record (Mailexchanger-Eintrag) eingerichtet, welcher auf den SMTP-Server des Kunden verweist. Bei der Adresse Empfaenger@example.com, steht Em p- faenger für jeden beliebigen Empfängernamen des Kunden und example.com entspricht der Domain des Kunden. Alle s, welche an example.com adressiert sind, werden an den SMTP-Server des Kunden zugestellt, unabhängig von Emp faenger. Für die richtige Zustellung an Empfaenger ist der Kunde eigenverantwortlich. Fehladressierte s, für die kein Empfaenger existiert, werden ebenfalls zugestellt, sofern example.com adressiert wurde. Der durch fehladressierte s verursachte Datentransfer wird vom Kunden getragen. Ist der durch den MX-Record adressierte SMTP-Server nicht erreichbar, z. B. durch Störung einer Standleitung oder Ausfall des Servers, wird der Absender im Regelfall über die Nichtzustellbarkeit informiert. Hierauf haben weder der Kunde noch NetCologne Einfluss Backup-Relay Bei Nichterreichbarkeit des SMTP-Servers des Kunden können s von einem Server von NetCologne entgegengenommen werden. Die s werden auf dem -Server von NetCologne solange zwischengespeichert, bis der SMTP-Server des Kunden wieder zur Verfügung steht oder die s älter als 4 Tage sind. Wenn ein absendender SMTP-Server den SMTP-Server des Kunden nicht erreichen kann, werden die s automatisch auf den Backup-Relay SMTP-Server umgeleitet, sofern dieser aus dem Netzwerk des Absenders erreichbar ist. Das Backup-Relay von NetCologne versucht entgegengenommene s im Abstand von 60 Minuten an den SMTP-Server des Kunden zuzustellen. Nach einer Nichtverfügbarkeit des SMTP-Servers des Kunden von mehr als 4 Tagen werden die Absender der s über die Unzustellbarkeit informiert, sofern diese erreichbar sind. Anschließend werden die s vom Server von NetCologne gelöscht. Ist der Server des Kunden vor Ablauf der Frist von 4 Tagen wieder erreichbar, werden die s, welche auf dem Backup-Relay von NetCologne zwischengespeichert wurden, automatisch an den SMTP-Server des Kunden zugestellt. Die Einrichtung eines Backup-Relay ist je Domain kostenpflichtig, der Preis ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Bereitstellung wird durch eine monatliche Pauschale abgegolten. Die Kosten für die Pauschale sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen Store-and-Forward Relay Zur Erhöhung der Sicherheit können SMTP-Server einiger Anbieter derart konfiguriert werden, dass diese nur Verbindungen von einem bestimmten SMTP-Server im Internet entgegennehmen. Dieser Effekt lässt sich auch durch eine Firewall (Paketfilter) erreichen. 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10 NetCologne bietet dem Kunden die Einrichtung eines Storeand-Forward Relay an. Das Store-and-Forward Relay nimmt die s entgegen, welche an die Domain des Kunden gesendet werden, speichert diese zwischen und beginnt hiernach mit der Auslieferung der an den SMTP-Server des Kunden. Der Store-and-Forward Relay Service nimmt s vom SMTP- Server des Kunden über TCP Port 25 entgegen. Die Funktion des Backup Relay ist im Store-and-Forward Relay kostenfrei enthalten und entspricht der Funktion des Backup Relay. Die Einrichtung eines Store-and-Forward Relay ist je Domain kosten pflichtig, der Preis ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Bereitstellung wird durch eine monatliche Pauschale abgegolten. Die Kosten für die Pauschale sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. 2.7 Verfügbarkeit Für alle Dienste, welche mit dem Produkt Webpaket in Verbindung stehen: E Web-Dienste (HTTP) E FTP-Dienste (FTP) E -Dienste (POP3 und SMTP-Relay) E Virtueller Mail-Server E Domain-Dienste (DNS) wird eine Verfügbarkeit von 99,75 % p. a. angegeben. 3 Tarifierung und Rechnungsstellung 3.1 Allgemeines Dem Kunden entstehen in Zusammenhang mit dem Produkt und den erbrachten Dienstleistungen einmalige und monatliche Kosten. Grundlage für alle Preise ist die zur Vertragsunterzeichnung gültige Preisliste. Die Tarife und Konditionen werden in den Preislisten näher erläutert. Gesonderte Tarife oder Rabatte sind schriftlich im Kundenauftrag festzuhalten und als besondere Regelung zu kennzeichnen. Zu den einmaligen Kosten für erbrachte Leistungen siehe auch Ziff ff. Das Recht der NetCologne nach Ziff. 6.1 und 11 der AGB, die Preisliste auch für bestehende Verträge zu ändern, bleibt unberührt. 3.2 Optionale Dienste Alle optionalen Dienste erfordern einen Kundenauftrag. Alle optionalen Dienste werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. 3.3 Rechnungsstellung Der Kunde erhält seine monatliche Rechnung postalisch. NetCologne ermöglicht es dem Kunden auf Wunsch, die Abrechnung per Online-Service abzurufen. Entscheidet sich der Kunde für diese Möglichkeit, wird dem Kunden keine schriftliche Abrechnung mehr zugestellt. Hinweis: Ist es gewünscht, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorsteuerabzuges geltend zu machen, genügt der selbst hergestellte Ausdruck bei Online- Rechnungsversand nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des Seite 10 von 12 Umsatzsteuerrechtes, sodass für den Vorsteuerabzug der Rechnungsversand per Post beibehalten werden muss! 4 Vertragslaufzeit und Kündigung 4.1 Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit der im Rahmen des Vertrages in Auftrag gegebenen Dienstleistungen, Produkte oder Produktgruppen ist im jeweiligen Kundenauftrag geregelt und festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Bestimmungen aus Ziff. 10 der AGB. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Recht, optionale Leistungen gesondert zu kündigen bleibt unberührt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses obliegt dem Kunden die unverzügliche ordnungsgemäße Bereitstellung der von NetCologne leihweise überlassenen System-Technik und sonstiger Komponenten. Zur Abholung des Eigentums von NetCologne wird ein Termin vereinbart. Bei Verlust oder im Schadensfall wird dem Kunden der Wiederbeschaffungspreis für die System-Technik und sonstige Komponenten in Rechnung gestellt. Die Anfahrtkosten werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz vereinbartem Termin zur Abholung des Eigentums von NetCologne nicht anzutreffen war. 4.2 Rücktrittsrecht NetCologne hat das Recht, von dem Vertrag oder einem Änderungsauftrag jederzeit, auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, außerordentlich zurückzutreten, wenn a) sich bis zur Schaltung herausstellt, dass eine von NetCologne bei der DT AG zur Erfüllung dieses Vertrages bestellte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von der DT AG aus Gründen nicht zur Verfügung gestellt wird, die NetCologne nicht zu vertreten hat, oder b) sich nach einer Schaltung herausstellt, dass eine von NetCologne bei der DT AG zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden bestellte TAL technisch ungeeignet ist, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. c) sich unabhängig von der Schaltung (also vor oder erst nach der Schaltung) herausstellt, dass eine zur Erfüllung des Vertrages notwendige Inhausverkabelung im Gebäude des Kundenanschlusses nicht oder in unzureichender Form vorhanden ist und die Parteien sich nicht über die Konditionen einer Neuinstallation/Erweiterung der Inhouseverkabelung im Gebäude auf Kosten des Kunden verständigen können und der Kunde diese auch nicht anderweitig auf seine Kosten vornimmt (vgl. Ziff ). NetCologne wird den Kunden unverzüglich unterrichten, sobald NetCologne ein solches Leistungshindernis bekannt wird und die vom Kunden erhaltenen Leistungen unverzüglich zurückgewähren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Rücktritt ist in Textform binnen 4 Wochen nach dem Zeitpunkt zu erklären, zu dem NetCologne den Rücktrittsgrund erkannt hat. Bietet NetCologne binnen vorgenannter Frist dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Leistung alternativ eine geringere Leistung an, so verlängert sich die Frist um weitere 4 Wochen. Lehnt der Kunde das Änderungsangebot ab, beträgt die Frist jedoch maximal 4 Wochen ab dem Zugang der ablehnenden Mitteilung des Kunden. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot an, gilt das Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten

11 Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Rücktrittsrecht erneut, wenn sich erst bei der Umsetzung des geänderten Auftrages zeigt, dass auch dieser aus den o. g. Gründen nicht umsetzbar ist. Das gleiche Recht besteht entsprechend, wenn NetCologne ausnahmsweise über einen anderen Dritten eine erforderliche TAL bestellt hat. 4.3 Sonderkündigungsrecht NetCologne hat ferner das Recht, den Vertrag jederzeit, auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen außerordentlich schriftlich zu kündigen, a) wenn die DT AG den Vertrag mit NetCologne über die zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden notwendige TAL wirksam beendet, ohne dass dies von NetCologne zu vertreten ist. Das Kündigungsrecht gilt entsprechend, wenn NetCologne ausnahmsweise eine zur Erfüllung des Vertrages notwendige TAL von einem anderen Unternehmen angemietet hat. b) wenn eine zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden notwendige technische oder vertragliche Voraussetzung entfällt (z. B. wirksame Kündigung der Nutzungserklärung durch den Hauseigentümer bzw. Verwalter oder Wegfall der Nutzungsmöglichkeit der bestehenden Anschlussleitung im Haus), ohne dass dies von NetCologne zu vertreten ist. Die Regelung von Ziff der AGB bleibt unberührt. Dem Kunden kommt in dieser Situation nur dann auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, wenn er nicht selbst Eigen tümer des betreffenden Hauses ist und daher den Fortfall des Nutzungsvertrages nicht zu vertreten hat. 5 Service und Support 5.1 Störung Ergänzend zu den Regelungen der Ziff. 4.1 der AGB hinsichtlich Prüfung der vertraglichen Leistung und Mängelanzeige gilt für die Störung Folgendes: Als Störung werden alle Zustände bezeichnet, bei denen ein Sys tem oder ein Dienst nicht über die vertraglich vereinbarten Schnittstellen erreichbar ist oder nicht die vom Kunden erwarteten Ergebnisse in einer normalen Antwortzeit liefert, die er nach dem Vertrag erwarten darf. Als Störung des ordentlichen Betriebs gelten alle in den Leis tungsbeschreibungen von Produkten beschriebenen Störungen, die in einem Maße schädlich sein können, dass diese den Betrieb weiterer Systeme so nachhaltig stören, dass ein den anderen Kunden garantierter Betrieb nicht mehr möglich ist. Dies bezieht sich auf alle von NetCologne betriebenen Sys teme, Komponenten und Dienstleistungen. Jeder Kunde ist gehalten, die Symptome einer Störung möglichst genau zu beschreiben. Ist die Erreichbarkeit eines Systems oder eines Dienstes durch Störungen in Systemen, Komponenten oder Diensten des Kunden begründet, fällt dieses nicht in den Hoheitsbereich von NetCologne und es handelt sich somit nicht um eine Störung seitens der NetCologne. Solche Störungen werden entsprechend weder nachfolgend in eine Störungsdauer noch in die vereinbarten Verfügbarkeiten o.ä. eingerechnet. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist NetCologne vielmehr gemäß Ziff. 4.1 der AGB berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Verursacht eine vom Kunden beigestellte Komponente eine betriebsgefährdende Störung, so kann diese Komponente, ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden gehalten zu haben, in dem Sinne abgestellt werden, dass diese keine weiteren Störungen des ordentlichen Betriebs mehr verursachen kann Servicebereitschaft Die Hotline der Servicebereitschaft ist 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche besetzt. Die Servicebereitschaft nimmt Störmeldungen entgegen, qualifiziert diese und leitet die Meldungen an Fachpersonal weiter. Die Servicebereitschaft führt selbst keine Entstörung durch, noch erbringt diese irgendwelche Beratungsleistungen zu Produkten, Dienstleistungen oder Diensten. Sie erreichen die Service-Hotline unter der Telefonnummer Störmeldung Die Meldung einer Störung bei der Störungsannahme erfolgt fernmündlich oder in Schriftform. Die Störungsannahme nimmt jegliche Störmeldung erst nach positiver Vertragsprüfung entgegen. Kann dem Kunden kein gültiger Vertrag zugewiesen werden, der ihn zur Störungsmeldung berechtigt, so wird die Störung nicht angenommen. Störmeldungen können weiterhin maschinell automatisiert durch Überwachungssys teme erfolgen. Bei Annahme der Störung erhält der Kunde eine Trouble-Ticket-Nummer. Diese Nummer gilt als Referenznummer für die weitere Kommunikation die Störmeldung betreffend. Die Hotline ist unter der dem Produkt zugeordneten Service-Nummer (Ziff ) zu erreichen, wie unter Servicebereitschaft angegeben Störungsdauer Eine Störung beginnt mit der Meldung der Störung durch den Kunden oder einer maschinell automatisiert ausgelösten Störmeldung. Eine Störung endet mit der Meldung der Entstörung durch NetCologne, es sei denn, dass der Kunde gemäß Ziff fristgerecht und zu Recht mitteilt, dass die Entstörung nicht erfolgreich war. Ist es nicht möglich, eine Entstörung an den Kunden zu melden, so gilt der dokumentierte Versuch der Entstörungsmeldung als Meldung zur Entstörung. Für Rückerstattungen wird die Störungsdauer zugrunde gelegt. Die Höhe der Rückerstattung ist von Produkt, SLA und gegebenenfalls einem zusätzlichen Service-Level-Vertrag abhängig Entstörzeiten Entstörzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Falls erforderlich, vereinbart NetCologne mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Servicetechnikers Entstörung und Wiederherstellungszeit Der Kunde wird über den Status seiner Störungsmeldung und den Fortschritt der Entstörung von der Störungsstelle in nicht definierten zeitlichen Abständen informiert. Seite 11 von 12

12 Der Kunde wird nach der Entstörung aufgefordert, die Entstörung zu bekunden. Ist der Kunde nicht erreichbar oder erfolgt nach mehrmaliger Aufforderung keine negative Meldung bezüglich der Entstörung, so wird nach 10 Tagen die Störmeldung geschlossen und von Seiten von NetCologne davon ausgegangen, dass eine Entstörung im Sinne des Kunden erfolgt ist. Des Weiteren gilt eine Entstörung als erfolgreich, wenn der Kunde nach der Entstörung schriftlich oder fernmündlich eine Entstörung bekundet. Die Wiederherstellungszeit kann in Fällen von höherer Gewalt überschritten werden. Die Wiederherstellungszeit kann im Einzelfall nach Absprache vertraglich gesondert geregelt werden. Die Störung wird innerhalb der Wiederherstellungszeit zumindest soweit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann oder alternative Lösungen in Anspruch genommen werden können. 5.2 Support Für die Störungsannahme bietet NetCologne eine gebührenfreie Hotline an: Diese Rufnummer ist 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar. Für den Internetsupport stellt NetCologne eine gebührenpflichtige Hotline bereit: (1,19 EUR/Minute inkl. gesetzl. MwSt. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz). Die Rufnummer ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Support-Leistungen, die im Rahmen des Telefon-Supports nicht erbracht werden können, werden nach Aufwand abgerechnet. Es gelten die Geschäftsbedingungen für Service-Leistungen der NetCologne sowie die darin enthaltenen Preise. 5.3 Wartung Die Wartung von Systemen, die zum Betrieb notwendig sind, werden azyklisch durchgeführt. Über anstehende Wartungen, die zum Betrieb notwendige Komponenten betreffen, wird der Kunde 2 Wochen im Voraus informiert. Sofern wartungsbedingte Unterbrechungen nicht häufiger als einmal pro Quartal auftreten und nicht länger als eine Stunde anhalten, gelten diese Unterbrechungen nicht als Störung. 5.4 Entschädigung/Erstattungen Über die oben vorgesehenen Pönalen im Rahmen der SLA-Regelungen hinaus richten sich die Entschädigungs- und Erstattungsansprüche des Kunden bei Verletzung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen durch NetCologne nach den gesetzlichen Regelungen, soweit diese nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere durch Ziff. 9 und 16 der AGB, beschränkt werden. Leistungsbeschreibung / / afcabf / Änderungen vorbehalten Seite 12 von 12

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