Open Access - Telekommunikation
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- Krista Albert
- vor 8 Jahren
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1 Open Access - Telekommunikation Robert Walser AIN-Consulting GbR Frankfurt
2 Netzelemente in der Wertschöpfung (Glasfaser, Kupfer) Infrastrukturnahe Elemente (passive Infrastruktur) -> teilweise TK-nahe Wegerechte / Tiefbauarbeiten Kabelkanäle (z.b. Abwasserkanäle (auch Inhouse); Leerrohre; Kabelkanalanlagen (KKA:DTAG) Physikalisches Transportmedium: Glasfaser: beschaltet, Kupfer unbeschaltet (dark Fibre), Einzelne Lichtwellenlänge (DWDM) Kolokationsflächen, Schaltschränke, Multifunktionsgehäuse (MFG: DTAG) Passive Netzelemente: KVZ (Kabelverzweiger), HVT (Hauptverteiler) Netzwartung passiver Elemente (evtl. Netzbetrieb) nahe Elemente (aktive Infrastruktur) Aktive Netzlemente Netzbetrieb aktiver Elemente Ain-Consulting
3 Wertschöpfungsstufen - Schnittstellen-API: passiv, Firmware, Software Infrastrukturwettbewerb wettbewerb Kein Wettbewerb API: Provisionierung Wegerechte API: Provisionierung Leerrohre API: Open Access (Dark) API: Open Access Vertikal integrierter Carrier mit Monopol -> keine API Netzbetrieb Aktive Netzelemente () a) Passive Netzlemente () b) Übertragungsmedium (Kupfer, Glas) Wegerechte / Leerrohre Ain-Consulting
4 Definition von Open Access (Telekommunikation) Ain-Consulting
5 Definition von Open-Access I Exakte Definition des Begriffes noch umstritten aber: Begriff wird sowohl von BnetzA im Eckpunktepapier (S.17) als auch von EU-Kommission verwendet Zweck : Open-Access Netze sollten hinsichtlich Regulierung (SMP-Eigenschaft + Kostenregulierung) priviligiert behandelt werden Aber: Einige Definitionsversuche von Open-Access tendieren dazu aus Infrastrukturanbietern dump pipes zu machen fraglich ist, ob dies den betroffenen TK-Unternehmen schadet (zu wenig Gewinn?); EVU bzw. Kommunen versagen regelmäßig (1998 ff. bei höherwertigen TK-n) Fraglich ist, ob auf der Infrastrukturebene überhaupt förderungswürdige Innovationspotentiale vorhanden sind (s. Produkt- / Plattforminnovationen) Zentrale Parameter einer Definition (unabhängig vom EU-Entwurf NGA) : Endkundenkontakt Investitionsbeiträge (direkt / indirekt) anbietereigenschaft (vertikale Integration) Zugangsberechtigungen (Ko-Investoren, Dritte anbieter); Nichtdiskriminierung Verwendung öffentlicher Fördermittel Ain-Consulting
6 Definition von Open-Access II (gem. Piratenpartei ) Zweck: Keine Regulierung für Unternehmen die alle nachfolgenden Bedingungen erfüllen => Ergebnis: Preise dieser Unternehmen nicht auf Basis KEL (Kosten effektiver Leistungsbereitstellung), aber Definition gem. max. Gewinn innerhalb XX Jahre Verzicht auf das Anbieten eigener (oberhalb der aktiven Glasfaser- Infrastruktur) = Verzicht auf vertikale Integration Verzicht auf eigene Endkundenbeziehungen, auch bzgl. infrastrukturnaher (z.b. MPLS-VPN) = Verzicht auf Recht am Endkunden Diskriminierungsfreie Verwaltung von/zugang zu Netz-Bottlenecks -> Zugang für alle Nachfrager (Schranke: techn./betriebl. Möglichkeiten) / evtl. Multi-Cast-Auflage Keine direkte / indirekte Verwendung von öffentlichen Fördermitteln (inkl. EVU) Preisliche Gleichstellung von - Zugang nachfragenden - Dritten mit den Kooperationspartnern (Entgeltregulierung) (keine Diff. früher / später Eintritt) Verzicht auf Risikozuschläge (Risksharing / Risikoprämie), langfristige Vertragsbindungen, Abnahmekontingente oder Vorabzahlungen bei Entgelten für nachgelagerte ebenen kein virtueller Investor (Netzneutralitäts-Maut!) Ain-Consulting
7 Definition von Open-Access III (EU-1) Dagegen: Definitionen der EU-Empfehlung NGA (Entwurf Anhang III) Keine SMP-Eigenschaft, wenn: Multi-Fiber Ko-Investment: SMP-Betreiber hat mindestens drei weitere Partner (einer kann ein CA-TV-Betreiber sein) Alle Ko-Investoren haben Zugang zur Infrastruktur zu den denselben Bedingungen (SMP-Anbieter + alle anderen) Ko-Investoren stehen in effektivem Endkundenwettbewerb zueinander HVT/POI-Abbau (notwendige Migration): Ko-Investoren bieten vergleichbares NGA-wholesale-Angebot (z.b. auf Basis MDF-Zugang) Ausreichendes Angebot von Leerrohren durch Ko-Investoren für Dritte (kostenorientierte Preise) Fazit: Aktuelle Kooperationsformen in Deutschland führen i.d.r. zur Annahme der SMP-Eigenschaft Ain-Consulting
8 Definition von Open-Access IV (EU-2) Dagegen aber : Definitionen der EU-Empfehlung NGA (Entwurf Anhang III) Kriterium: Ist effektiver Wettbewerb vorhanden (auf ebene!; regional) Keine Entgeltregulierung (trotz SMP-Eigenschaft), wenn: SMP-Betreiber hat mindestens einen weiteren Partner (Multi-Fiber Ko- Investment) Nicht-exklusives Projekt: weitere Interessenten können zu denselben Bedingungen teilnehmen Alle Ko-Investoren (Hauptinvestor in der Regel: Baukosten) haben Zugang zur Infrastruktur zu den denselben Bedingungen Regionale Definition von Märkten : z.b. bei hohem Anteil nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen adressierbarer Teilnehmer (Endkunden) Ain-Consulting
9 Definition von Open-Access V (Verband Buglas) Grundthese : Lokale Glasfaseranbieter unterliegen nicht der Regulierung Fehlende Regulierungskompetenz der BNetzA: Es fehlt eine tatsächliche regionale Marktabgrenzung (Markt-4) bzw. keine gesetzliche Grundlage für regionale Abgrenzung vorhanden Unternehmen sind in der Regel nicht vertikal integriert: Die vorgenommenen Infrastrukturmaßnahmen (Vorleistungen) unterfallen nicht dem Markt Teilnehmeranschlußleitungen (Vor-Vorleistungsargument) Forderung Buglas, falls doch Regulierungsfähigkeit vorliegen sollte: Open-Access Priviligierung nicht nur für vertikale Netzbetreiber, sondern auch für lokale Glasfaseranbieter Ain-Consulting
10 Definition von Open-Access V Aktuelle Diskussionspunkte: Verbot vertikal integrierter Anbieter bzw. Beschränkung auf eine Ebene (s. einige EU-Länder) -> Wohlfahrtsökonomisch die beste Lösung? Kostenmodelle : KPI (Key Performance Indicator in Verbindung mit regionaler Clusterung) versus KEL (bisheriger Kostenmaßstab) Ziel der Infrastrukturanbieter: Aufweichung der Entgeltregulierungsschranken Erste Anzeichen hierfür : überzogene Entgeltanträge Mnet / NetCologne für FTTX- Terminierung Open-Access Modell des VATM (in Verbindung mit Regionalisierung) Preisdifferenzierungsmodelle (Risk-Sharing) (mißbräuchlich gem. 28 Abs.1 S.2 Nr.3?): Begünstigung von Unternehmen mit großen Abnahmemengen? Unbeschränktheit eines Upfront Payments? Begünstigung bei langen Vertragslaufzeiten? Wer trägt in welchem Maße, durch welche ökonomischen Parameter bestimmt das Vermarktungsrisiko der Infrastruktur? Ain-Consulting
11 Definition von Open-Access VI Fazit: Diskussion dauert an und Infrastruktur-Anbieter haben plötzlich ähnliche Interessenlagen wie DTAG und gefährden damit teilweise ihre bisherige regulatorische Argumentation ;-) Ain-Consulting
12 Grundformen aktueller Breitband-Geschäftsmodelle im (ohne Backbone- / Backhawl-Bereich) Ain-Consulting
13 Ausprägungen Geschäftsmodelle Mögliche Geschäftsmodelle Konzentration auf Application layer : (Vornehmlich) Non-facilitiesbasiert, d.h. Fokus auf Bereitstellung von n/applikationen Konzentration auf Access/Transport/Control layer : Das alte Telco Geschäft Vertikale Integration: Vollständige (technische und organisatorische) Integration aller funktionalen NGN-Ebenen (Plattform- und bereitstellung, Netzinfrastrukturerrichtung/-betrieb) in einem einzigen Unternehmen NetCo : Fokus auf Infrastrukturverlegung und -betrieb, d.h. Unternehmen mit Fokus auf -Geschäft (Vorleistungsangebot für andere Carrier bzw. Service Provider) Open-access zwischen allen Layern möglich? Problem: unterschiedlich lange Produkt und Investitionszyklen zwischen den einzelnen Layern Ain-Consulting
14 Unterschiedliche Interessen Netzbetreiber (Infrastruktur) Interesse an vertikaler Integration (Verknüpfung Anschluss und Netz mit Dienstund Inhalteangeboten) und vorrangiger Vermarktung eigener Vermeidung einer Entwertung des Netzes als reine Commodity (dump-pipe) Partizipation an der Generierung von Mehrwerten aus Inhalteangeboten und deren (weltweiter) Verfügbarkeit (Netzwerk-Externalitäten), Mitfinanzierung der getätigten Netzinvestitionen Verknüpfung des Zuganges zu den Anwendungen/ Services mit Netzfunktionen (z.b. Session-Steuerung, AAA-) so, dass der Netzbetreiber die Nutzung der Anwendungen/ Services beeinflussen oder auch zulässig diskriminieren kann Service-/ Application Provider (Content, ) Interesse an freier Nutzung der Dienstangebote von überall her, horizontale Trennung von Netzen und n, Sorge um Verletzung der Netzneutralität Netz als reine Zubringerfunktion, ggf. mit ausreichend Bandbreite oder gar weiteren QoSParametern Kein Interesse, Netzbetreiber an der Generierung von Mehrwerten aus Inhalteangeboten und deren (weltweiter) Verfügbarkeit partizipieren zu lassen Ain-Consulting
15 Grundformen I. Vertikale Integration II. Entbündelung (passiv) III.IP-Bitstream Access (passiv + aktiv) Angebot Passives Angebot Angebot (zzgl. Elemente ) Passives Kunde kann nicht wählen CAPEX intensiv Klassisches Betreibermodell (Infrastruktur und Kunde mit geringen Wahlmöglichkeiten CAPEX intensiv Entbündelung auf Kupferbasis Kunde kann auf der ebene wählen OPEX intensiv ISP Modell Quelle: Benoit Felten, Exploring Open Access Models, 2008 Ain-Consulting
16 I. Vertikale Integration in Verbindung mit Resale Vertikal integrierter Anbieter öffnet mittels Resale-Angeboten bzw. -1 -n eigenschaften werden maßgeblich durch die Vorprodukte / des vertikal integrierten Unternehmens bestimmt Angebot Beispiel: Anschluß-Resale von Anschlüssen der Deutschen Telekom AG (sog. FKTO- Übernahme) Beispiel: Resale-DSL des DSL- Teils der Anschlüsse der Deutschen Telekom AG aktives Passives Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting
17 II. Entbündelung: Zugang Kupfer-TAL (HVT, KVZ) Vertikal integrierter Anbieter öffnet passives auf Ebene (Kupfer) Eintrittspunkte unterscheiden sich bzgl. ihrer Lage im passiven Netz (Eindringtiefe): HVT, KVZ (Aggregationspunkte) Zugangsbedingungen zu Eintrittspunkten werden regulatorisch festgelegt: Strecken bis zum Eintrittspunkt werden durch die nachgelagerte Wertschöpfungsebene realisiert bisherige Zugangsdiskussion im wesentlichen statisch und mit zweiwertiger Logik (Kabel) => Zustand 1 : verbunden Zustand 2: nicht verbunden Angebot Passives -n Endkunden HVT KVZ -n Betrieb Netz Ain-Consulting
18 III. Zugang Ebene Bitstream (IP-BSA,WIA etc.) Vertikal integrierter Anbieter öffnet bzw. verlängert aktives Schranken für Produktentwicklung: im wesentlichen Eigenschaften der aktiven Komponenten im -> eingeschränkter Durchgriff auf Endkunden Produktgestaltung auf Basis der Leistungsfähigkeit der aktiven Komponenten Zugang Layer 2 / Layer 3. Für Glasfaser: Layer 2 BSA: Gigabit-Ethernet. Übergabe am GF-POP - so nah wie möglich am Endkunden (Haus / Wohnung) Layer 3 BSA: Übergabe am BRAS (max. 72 DTAG-IPBSA) Angebot aktives Passives -1 Endkunden -n Betrieb Netz Ain-Consulting
19 Varianten der bisherigen Breitband-Geschäftsmodelle im Glasfaser-Bereich Ain-Consulting
20 Kartellrechtliche Einschränkungen (Kooperationen) Bundeskartellamt : Unterscheidung der Kooperationsformen nach 1. Grad bzw. Umfang der gemeinsamen Infrastrukturnutzung (paralleler oder komplementärer Netzausbau) paralleler Ausbau (Ziel: jeweils eigene paralle FTTx-Infrastruktur): Eigenständig: Verlegung Glasfaser bis zum Multifunktionsgehäuse (MFG) und Installation von aktiver Technik (DSLAM) im MFG (Dimensionierung?) Gemeinsam : Gehäuse der MFGs (inklusive Stromversorgung, Entlüftung etc.) und ggfls. Leerrohre. Möglich: Regionen-Swap bzgl. Einzelelemente (Übergang zum kompl. Ausbau) evtl. Zusatzregelung: Zugang zur TAL an bzw. in den MFG Komplementärer Ausbau (Ziel: eine FTTx-Infrastruktur) Kooperationsgebiet wird untereinander aufgeteilt und jeder baut nur einen Teil des Gebietes mit eigenem Glasfasernetz aus -> anschließend Gewährung wechselseitigen Zugangs 2. Organisationsform der Kooperation Vereinbarungen zwischen selbstständig bleibenden Unternehmen oder Gründung von Gemeinschaftsunternehmen 3. Beteiligte Kooperationen unter Beteiligung der DTAG oder ohne Beteiligung der DTAG Ain-Consulting
21 Wichtigste Unterschiede zu Kupferbasierten-Modellen Breitbandnetze müssen zunächst gebaut werden hohe Investitionen notwendig / restriktive Kapitalmärkte / regional höheres Risiko Klass. TK-Unternehmen: hoher Margendruck (DSL), kein bzw. kaum Free Cash-Flow vorhanden Zwang zu Kooperationen: Risikostreuung, Kostendegression (Kapazitätsausgleich,) Konzentration auf Kernkompetenzen, sehr lange Amortisationszeiten bei Glasfaser (geeignet für EVU) Abweichende Glasfaserentbündelungsmodelle : Anzahl Zugangspunkte, Tiefe dieser Punkte in der Netzinfrastruktur Unterschiedlichere Kooperationsformen sind möglich / notwendig Zwischen TK-Unternehmen, die in Glasfaser-Infrastrukturen investieren (Intra- Kooperation) Zwischen TK-Unternehmen und Kommunen, Energieversorger, Systemhersteller (Dritt-Kooperation) Zwischen TK-Unternehmen und anbietern, die nicht in Glasfaser- Infrastrukturen (NGA) investieren wollen Ain-Consulting
22 Modell 1 : Lokaler Glasfaser-Anbieter vollständige Eigenrealisierung der Netzinfrastruktur (Verzicht auf entbündelten Zugang).Inkl. In-House Verkabelung kein eigenes angebot (nicht vertikal integriert), aber evtl. Web- Angebot zur Integration der Standard-Zusammenschaltung auf Basis von MDF (ODF) n Auch ein solcher Anbieter gilt als marktbeherrschendes Unternehmen, aber evtl. Open-Access Priviligierung die Zugangsregulierungen der BNetzA Glasfaser (s. entbündelte Zugangsformen TAL / IP-BSA etc. (s. DTAG)) und Entgeltregulierung (Kostenbasis) werden angewendet MDF (MPoP) -> HVT ODF (DP) -> KVZ aktives Passives Endkunden MDF ODF Betrieb Netz Ain-Consulting
23 Modell 2 : Lokaler Glasfaser-Anbieter mit Multiple Fibre FTTH Mehr Fasern verlegt, als für eigenen Bedarf benötigt (Schweiz: 4) werden Eintritt für Ko-Investoren möglich z.b. im Wege des Erwerbs von IRU (Indefeasible Rights of Use) n Vorteil: Unter bestimmten Bedingungen keine kostenbasierte Entgeltregulierung (Open-Access- Priviligierung) Aber: wahrscheinlichtendenz zu koordinierten wettbewerbswidrigen Verhalten bei Investoren / Ko- Investoren (z.b. durch Differenzierung Erstinvestor / späterer Investor) aktives Passives Betrieb Netz Ausbaustufen: Multi-Fasern nur im Drop-Segment (Termination) / Mulit- Fasern auch im Feeder-Segement Endkunden Ain-Consulting
24 Kooperationsform Glasfaser I : SMP + ehrgeizlose Gemeinde / EVU Kooperation vertikal integrierter Anbieter (mit Marktbeherrschung (SMP)) und Gemeinde (alternativ EVU) Sacheinlage Gemeinde: Leerrohre, Wegerechte etc. -1 -n zu beachten: Beteiligungsschranken des Kommunalrechts / Kartellamt /Beihilferecht Angebot Zugangsregulierung / Entgeltregulierung für SMP bleiben unberührt (s. Open- Access Definition) Gemeinde / EVU Leerrohre Wegerechte aktives Kooperation: Passives Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting
25 Kooperationsformen Glasfaser II : SMP + aktivere Gemeinde / EVU Kooperation vertikal integrierter Anbieter (SMP) und Gemeinde (alternativ EVU) Sacheinlage Gemeinde: Leerrohre, Wegerechte und Übernahme des Netzbetriebs bzw. Netzwartung (Personal) Zugangsregulierung / Entgeltregulierung für SMP bleiben unberührt Angebot -1 -n Vollaktive Gemeinde -> s. Modell 1 aktives Betrieb Netz Gemeinde / EVU Leerrohre Wegerechte Netzbetrieb (Personal) Passives Kooperation: Passives Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting
26 Kooperationsformen Glasfaser III : lokaler Netzbetreiber + SMP-Finanzbeteiligung gem. Modell 1 (evtl. auch in der Form einer vollaktiven Gemeinde / EVU) + Finanzbeteiligung eines vertikal integrierten Unternehmens) Gemeinde / EVU ermöglicht Finanzbeteiligung bzw. Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft SMP erwartet attraktivere wholesale-preise bzw. Gewinnbeteiligung Regulierung: s. Open-Access Definition SMP-Finanz beteiligung SMP- Angebot SMP aktives Passives -n MDF ODF Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting
27 Kooperationsformen Glasfaser IV : Netzbetreiber Regionen-SWAP (BKartA: komplementärer Ausbau) Netzbetreiber 1 und Netzbetreiber 2 bauen in unterschiedlichen Regionen aus Beide bieten sich wechselseitig gesonderte Zugangsbedingungen in den getauschten Regionen an Regulierung: s. Open-Access Definition SMP- Angebot SMP n SMP-SWAP Ausbau in unterschiedlichen Regionen aktives Passives MDF ODF Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting
28 Kontakt Robert Walser Ain-Consulting GbR Ain-Consulting
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