Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Neubau der A 52
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- Thomas Dressler
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1 Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Neubau der A 52 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Essen/Gladbeck (A 2) und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer/West Protokoll zum 2. Arbeitskreistermin am Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ruhr, Haus Bochum Harpener Hellweg Bochum 1
2 Protokoll zum 2. Arbeitskreistermin Vorstellung Raumanalyse der UVS Termin: , 14:00 Uhr 16:30 Uhr Ort: Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ruhr Haus Bochum Harpener Hellweg 1, Bochum, Raum 518 Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste Anlage 1 Anlagen: 1. Teilnehmerliste 2. Präsentation des Büros Kuhlmann & Stucht zum Arbeitskreistermin am Präsentation des Büros Hamann & Schulte zum Arbeitskreistermin am UVS A 52 Karten 1-8 TOP 1 Begrüßung Nach einer kurzen Begrüßung und Erläuterung des Anlasses durch Straßen.NRW und einer Vorstellung durch die Anwesenden erfolgt durch das Büro Kuhlmann & Stucht die Ergebnisvorstellung der Raumanalyse der UVS. Zu dem Arbeitskreistermin waren (siehe Anlage 1) weitere Beteiligte zum Termin eingeladen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom eine Teilnahme am Arbeitskreistermin abgesagt mit dem Hinweis, dass eine Beteiligung des LANUV auf konkrete, besondere Problem- und Fragestellungen beschränkt bleibt, die durch die Naturschutzbehörden an das LANUV herangetragen werden. Absagen liegen ferner vom Regionalverband Ruhrgebiet, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster sowie der Biologischen Station Kreis Recklinghausen e.v. vor. Eine Absage erfolgte aus terminlichen Gründen seitens der Höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Münster, verbunden mit folgender Stellungnahme: Grundsätzlich wird aus der Sicht der höheren Naturschutzbehörde eine eingriffsminimierende Variante bevorzugt werden. Daher werden mögliche Varianten durch den Freiraum in Bereich der Heege zwischen Gladbeck und Gelsenkirchen aus meiner Sicht sicher nicht bevorzugt werden. ( vom ) Seitens der Emschergenossenschaft erfolgte die Terminabsage mit der Bitte um eine weitere enge Abstimmung. Keine Rückmeldung erfolgte von der Stadt Bottrop und vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Alle im Arbeitskreistermin am nicht vertretenen Dienststellen werden auch weiterhin beteiligt. 2
3 TOP 2 Informationen zur Raumanalyse Ein Vertreter des Büros Kuhlmann & Stucht erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Raumanalyse der UVS (siehe Anlage 2). Hierbei wird eingangs auf einige wichtige Neuerungen des UVPG vom 20. Juli 2017 Bezug genommen. Erläutert werden anschließend die Bestandserfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter (Menschen; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden, Fläche; Wasser; Klima/Luft; Landschaftsbild; Kulturelles Erbe/sonstige Sachgüter; Wechselwirkungen) und die jeweiligen Schutzgutausprägungen sowie die daraus resultierende Raumwiderstandskarte. Methodische Grundlage bilden wie im 1. Arbeitskreistermin bereits dargestellt u.a. das Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MUVS), die Musterkarten für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau und die Hinweise zu den Unterlagen nach 6 UVPG. Die Ergebnisse der Raumanalyse sind zusammenfassend in der Informationsunterlage zur Besprechung am dargestellt. Auf der Grundlage der im 1. Arbeitskreistermin am abgestimmten Faunistischen Planungsraumanalyse wurden faunistische Erhebungen im Untersuchungsraum der UVS durchgeführt. Dabei ist das zu erfassende Artenspektrum über die sog. verfahrenskritischen Arten hinaus auf die planungsrelevanten Arten erweitert worden. Mit den Kartierarbeiten zu den Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien ist das Büro Hamann & Schulte beauftragt worden. Die faunistische Kartierung ist noch nicht ganz abgeschlossen. Die Rastvogelkartierung erfolgt noch im Dezember. Die Auswertungen der Fledermausbestandsdaten finden z.z. noch statt, deren Ergebnisse werden noch in die Ermittlung des Raumwiderstandes einfließen. Eine Vertreterin des Büros Hamann & Schulte stellt die bisher vorliegenden Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 3). Insgesamt wurden u.a. 11 Fledermausarten festgestellt. TOP 3 Diskussion und Stellungnahmen Vertreter der Stadt Gelsenkirchen stellen die Methodik der Raumwiderstandsklassifizierung bzw. die Gewichtung einzelner Schutzgutausprägungen in Frage. Die Raumwiderstandskarte alleine sei daher nicht aussagekräftig. Eine nicht gewichtete Klassifizierung der Einzelaspekte sei für den Raumwiderstand sinnvoller, so würden einzelne Belange auch im Hinblick auf den Variantenvergleich nicht vernachlässigt. Ein Vertreter des Büros Kuhlmann & Stucht erläutert, dass die Raumwiderstandskarte alleine keinen Bewertungsmaßstab darstellt, eine schutzgutbezogene Auswertung der Vorhabenswirkungen erfolgt in der Auswirkungsprognose im Rahmen des Variantenvergleiches. Dieser schließt sich im nächsten Arbeitsschritt an. Eine Gewichtung verschiedener Schutzgutausprägungen ist hinsichtlich des abzuleitenden Raumwiderstandes notwendig. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen weist auf die allgemeine Problematik des Rückgangs der Kiebitzpopulationen hin und schlägt ein Monitoring vor, um mehr Daten zu gewinnen ( Natur wandelt sich ). Seitens des Büros Hamann & Schulte wird erklärt, der Raum sei den Gutachtern und der Stadt Gelsenkirchen gut bekannt. Das diesjährige Brutgeschehen ist kein Einzelfall. Durch Kuhlmann & Stucht wird ergänzt, dass man sich jetzt auf UVS-Ebene befinde und durch einen Artenschutzbeitrag später im Planverfahren eine gesonderte erneute Datenerhebung erfolge. 3
4 Der Vertreter der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt, UNB) weist auf den nach seiner Einschätzung unzerschnittenen Raum Heege, seine Bedeutung sowohl für die Fauna als auch die Naherholung und die allgemeine Bedeutung der Landschaft hin. Das Landesbüro der Naturschutzverbände weist ergänzend auf die Bedeutung des Regionalen Grünzugs C hin und vertritt die Meinung, die Ausweisung als Grünzug im Regionalplan würde eine Heegevariante nicht zulassen. Zudem wäre es wünschenswert, der Regionale Grünzug würde in sämtlichen Karten dargestellt. Ein Vertreter des Büros Kuhlmann & Stucht erklärt, dass die Bedeutung des Regionalen Grünzugs C in der textlichen Ausarbeitung der UVS eine starke Berücksichtigung findet. Die Darstellung des Grünzugs erfolgt nur in den dafür relevanten Themenkarten. Die Ausweisung als Grünzug ist eine Absichtserklärung, allerdings kein Ausschlusskriterium für eine dortige Planung. Der Vertreter der Stadt Gladbeck (Abt. Stadtplanung) ergänzt zum Punkt der Gewichtung im Raumwiderstand, dass für die Ermittlung des Raumwiderstandes keine Gewichtung der einzelnen Schutzgüter gegeneinander stattfindet, sondern eine gutachterliche Gewichtung der Kriterien innerhalb der Schutzgüter. Um eventuellen weiteren Datenbedarf durch das Gutachterbüro zu erkennen, wird um eine Auflistung aller bereits recherchierten Daten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gladbeck gebeten. Seitens Kuhlmann & Stucht wird darauf hingewiesen, dass eine Auflistung von Datenquellen und -grundlagen dem jeweiligen Schutzgutkapitel der UVS zu entnehmen ist. Vertreter der Stadt Gelsenkirchen und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen weisen auf die aus ihrer Sicht sehr hohen Raumwiderstände im Freiraum Heege hin, die sich u.a. durch die dortigen geschützten Alleen ergäben. Eine differenzierte Gewichtung verschiedener Schutzgebietsausweisungen wird angezweifelt. Der Vertreter des Büros Kuhlmann & Stucht hält eine unterschiedliche Gewichtung verschiedener Schutzgebietsausweisungen fachlich für angebracht, da nicht jede Schutzausweisung gleichrangig zu betrachten ist, z.b. FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete. Im Bereich der Heege handelt es sich um hohe Raumwiderstände. Die Vertreter der Landwirtschaftskammer NRW weisen auf die mangelnde Nachvollziehbarkeit von Bewertungskriterien der Schutzgüter und der Ermittlung der daraus resultierenden Raumwiderstände hin. Zudem wird gefragt, ob der Aspekt des Erhalts landwirtschaftlicher Fläche, die Daseinsvorsorge durch die landwirtschaftliche Produktion/Ertragsfunktion in der UVS Berücksichtigung findet. Im Zuge dessen könne seitens der Gutachter das Landwirtschaftliche Referenzsystem herangezogen werden. Ferner wird gefragt, ob der neue Entwurf des Regionalplanes bereits Eingang in die UVS gefunden hat. Weiterhin wird nach dem neuen Schutzgut Fläche im neuen UVPG gefragt. Hierzu weist eine Vertreterin von Straßen.NRW auf ein aktuelles Forschungsvorhaben und einen Arbeitskreis der FGSV zum Thema UVP hin. Seitens Kuhlmann & Stucht wird erläutert, dass die Maßstäbe zur Bestandsbewertung sowie die Kategorisierung von Schutzgutausprägungen zur Ermittlung der Raumwiderstände den Kartenlegenden zu entnehmen sind, die im Termin zur Verfügung stehen und aus Gründen der Lesbarkeit nicht Teil der Präsentation sind. Die Belange der Landwirtschaft werden im Schutzgut Boden berücksichtigt. 4
5 Der Vertreter der Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt insbesondere für das Schutzgut Boden vorversiegelte, anthropogen (vor allem durch Bergbautätigkeit) überformte Bodenbereiche zu erfassen. Daten hierzu könne das Landesbergamt Arnsberg zur Verfügung stellen. Der Vertreter des Büros Kuhlmann & Stucht weist darauf hin, dass große Teile der erkennbar überformten Böden dargestellt sind. Weitere Untersuchungen dieser Thematik sind im Rahmen der UVS nicht vorgegeben und würden über den üblichen Untersuchungsrahmen reichen. Auf Nachfrage, inwieweit das hydrogeologische Gutachten in die Raumanalyse eingeflossen ist, wird seitens Kuhlmann & Stucht erläutert, dass im Text der UVS Inhalte des hydrogeologischen Gutachtens übernommen werden. Allerdings wurden nur Teilräume untersucht, sodass der Raum nicht flächendeckend und homogen einer Bewertung unterzogen werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt im UVP-Verfahren können Auswirkungen insbesondere auf das Grundwasser nur sehr grob abgeschätzt werden. Eine detaillierte Entwurfsplanung liegt noch nicht vor. Die Detailschärfe entspricht der des aktuellen Planungsstands. Die Vertreter von Straßen.NRW weisen auf den hohen Raumwiderstand des Freiraumes der Heege hin, der durch die punktuelle Darstellung der Vorkommen der planungsrelevanten Arten und der hier kleinräumig dargestellten Schutzgebietsausweisungen, z.b. der gesetzlich geschützten Biotope etc. durch die Farbgebung großflächig geringer bewertet erscheint als der besiedelte Raum. Der Vertreter der Stadt Gladbeck merkt an, die Bewertung der Schutzgüter bzw. Schutzgutausprägungen müsse gerichtsfest sein und fragt nach der gesetzlichen Grundlage der Bewertungsmaßstäbe. Der Vertreter des Büros Kuhlmann & Stucht erläutert, dass die Raumanalyse die Ermittlung, Beschreibung und die fachliche Bewertung der Schutzgüter umfasst. Die Methodik folgt dabei u.a. dem Merkblatt für die Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MUVS). Mehrere der Beteiligten erklären, dass die Ermittlung des Raumwiderstandes aufbauend auf der Bestandserfassung und bewertung nach ihrer Meinung nicht nachvollzogen werden kann, da die entsprechenden Planunterlagen nicht zur Vorbereitung auf den 2. Abstimmungstermin zur Verfügung standen. Seitens Straßen.NRW wird erklärt, dass die Bedenken und Anregungen der Teilnehmer verstanden worden sind. Die noch fehlenden Ergebnisse der faunistischen Untersuchung werden in die Pläne eingearbeitet. Anschließend werden die Planunterlagen in digitaler Form den Beteiligten rechtzeitig vor dem nächsten Termin zugesendet. 5
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