Neubau der A52 vom AK Essen/Nord AS GE-Buer/West. Hintergründe und Einblicke in die derzeitige Planung und Ausblick
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1 Planungs- und Bauausschuss Neubau der A52 vom AK Essen/Nord AS GE-Buer/West Hintergründe und Einblicke in die derzeitige Planung und Ausblick 1 Planungs- und Bauausschuss
2 Inhalt Bundesverkehrswegeplan 2030 Übersicht über die Planungsphasen bei Bundesfernstraßen Historie Sachstände zu den Teilabschnitten der A52: A52 AK Essen/N (B224) -s. AK Essen/Gladbeck (StGr.BOT/GLA), 4-streifiger Neubau (Teil 01) A52 s. AD Essen/Gladbeck (StGr.BOT/GLA) AD Essen/Gladbeck (m), 4-streifiger Neubau (Teil 02) A52 - AK Essen/Gladbeck (o) - AS GE-Buer/West, 4-streifiger Neubau Geplante Zeitschiene Planung und Bau Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet (Bereich Gladbeck) Fazit und Ziele 2 Planungs- und Bauausschuss
3 Auszug aus dem BVWP Planungsgrundlage für Straßen NRW Der Bundesverkehrswegeplan(BVWP) ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Leistungsfähige Verkehrsnetze sind oberstes Ziel. Im BVWP 2030 gibt es unterschiedliche Dringlichkeitsstufen: Vordringlicher Bedarf(VB) Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung(VB E) Weiterer Bedarf(WB) Weiterer Bedarf mit Planungsrecht(WB*). Vorhaben des VB/VB E sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Der neue BVWP konzentriert die Investitionen verkehrsträgerübergreifend darauf, Engpässe wie bei der A52 - aufzulösen und dadurch den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Der BVWP 2030 wurde vom BMVI mit gutachterlicher Unterstützung erarbeitet und wurde vom Bundeskabinett am verabschiedet. Auf Grundlage des BVWP werden die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese wurden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze (hier Fernstraßenausbaugesetz) in den Deutschen Bundestag am eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. Auf den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen von dessen Priorisierung im VB/VB E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. 3 Planungs- und Bauausschuss
4 Einstufung der A52 im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 A52-G70-NW Autobahnkreuz (AK) Essen/Gladbeck (A2) bis Anschlussstelle (AS) Gelsenkirchen-Buer/West Länge 2,6 km, 129 Mio., RQ 31, VB-E DTV (2010) ca Kfz/24h DTV (2025) ca Kfz/24h A52-G60-NW-T2-NW südlich (s) AK Essen/Gladbeck bis AK Essen/Gladbeck Länge 1,4 km, 72,3 Mio., RQ 31, VB-E DTV (2010) ca Kfz/24h DTV (2025) ca Kfz/24h A52-G60-NW-T1-NW AK Essen-N bis südlich (s) AK Essen/Gladbeck Länge 3,6 km, 65,6 Mio., RQ 31, VB-E DTV (2010) ca Kfz/24h DTV (2025) ca Kfz/24h 4 Planungs- und Bauausschuss
5 Übersicht über die Planungsphasen bei Bundesfernstraßen Beteiligung Umweltverträglichkeit Bedarfsplan Voruntersuchung Erarbeitung von Planvarianten und Auswahl einer Vorschlagstrasse Abstimmung Bund Vorentwurf Erarbeitung einer Detailplanung Genehmigung Bund Planfeststellungsverfahren Öffentliche Bekanntmachung der Planung Öffentliche und private Belange werden erörtert und gegeneinander abgewogen Planfeststellungsbeschluss Rechtsmittel Behördenabstimmung Gemeinde/Kreis Naturschutzverbände Bürgerinformation (Gemeinde) Fachplanungsträger Bund / Land Behörden, Kommunalparlament, Verbände, Bürger Betroffene / Gericht Erfassung u. Bewertung v. Naturhaushalt u. Landschaftsbild Umweltverträglichkeitsprüfung Ermittlung der Auswirkungen Konfliktanalyse-Vorschläge zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen Umweltverträglichkeitsprüfung Stufe II Ermittlung der unvermeidbaren, erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen, Festlegung von Ersatzmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen Gegenüberstellung Eingriff Ausgleich/Ersatz (Landschaftspflegerischer Begleitplan) Grunderwerb Bau / Verkehrsfreigabe Ausführung Ausführung der Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen 5 Planungs- und Bauausschuss
6 Historie A52 Teil 01 Bottrop (AK Essen/N (B224) - s. AK Essen/Gladbeck (StGr.BOT/GLA), 4-streifiger Neubau) Planfeststellung Ende 2008 für Teil 01 eingeleitet; Deckblatt I Mai 2010; Deckblatt II Mai 2011 (u.a. Verkehrsgutachten aktualisiert) Insgesamt 2216 Einwendungen: viele Einwendungen betreffen die Abschnittsbildung im Planfeststellungsverfahren sowie die grundsätzliche Notwendigkeit der A52. Es beginnt eine langjährige Diskussion. Die Planung ruht, da alle Abschnitte in der Diskussion miteinander verknüpft werden Bürgerentscheid in der Stadt Gladbeck. Es wird gegen eine Kostenbeteiligung der Stadt für einen 1,5 km langen Tunnel im Abschnitt nördlich der A 2 in Höhe von 2 Mio. gestimmt. Nach den Verhandlungen von Minister Groschekam Runden Tisch 2012 / 2013 wurde ein Maßnahmenpaket am vorgestellt. Die Maßnahmen Nr. 22 und 23 des Paketes beziehen sich auf die B224: 22. Ausbau der B224 zur A 2 zwischen A42 und A2 (Teil 01 Bottrop und Teil 02 AD Gladbeck) 23. Leistungsfähige Anbindung an die A2 in Form eines Autobahndreiecks (Teil 02) Nördlich des Autobahndreiecks Essen/Gladbeck soll die bestehende B224 in ihrer Struktur nicht verändert werden. Diese Regelung stößt erneut auf Ablehnung bei der Stadt Gladbeck und den Bürgerinitiativen Aufgrund der Einwendungen zur Abschnittsbildung wurde mit der BR Münster abgestimmt, das Planfeststellungsverfahren in zwei Abschnitten zu belassen (Teil 01 Bottrop und Teil 02 AD Gladbeck). Allerdings sollte zunächst für den Teil 02 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden bevor das Verfahren von Teil 01 fortgesetzt wird. 6 Planungs- und Bauausschuss
7 Historie Teil 02 AD Gladbeck (A52 s. AD Essen/Gladbeck (StGr.BOT/GLA) AD Essen/Gladbeck (m), 4-streifiger Neubau) Anfang 2015 Offenlage der Planfeststellungsunterlagen 1500 Einwendungen Bürgerinitiativen und die Stadt Gladbeck fordern zunächst eine Lösung für den Abschnitt nördlich der A2. Bund, Stadt und Land einigen sich im November 2015 auf einen 1,5 km langen Tunnel. Der Rat der Stadt Gladbeck stimmt dem Tunnel mehrheitlich zu. Abschnitt in Gladbeck, nördlich der A2 (A 52 - AK Essen/Gladbeck (o) - AS GE-Buer/West, 4-streifiger Neubau) Stadt und Land schließen im Januar 2016 eine Vereinbarung mit Eckpunktepapier. Das BMVI hat mit Schreiben vom erklärt:,dass die konkrete Projektplanung durchgeführt wird, wobei die in der Vereinbarung niedergelegten Eckpunkte zu Grunde gelegt werden sollen. Im März 2016 erhält der Landesbetrieb den Planungsauftrag. Bevor mit dem Bau des Tunnels in Gladbeck begonnen wird, sollen die beiden Teilabschnitte 01 und 02 fertig gestellt sein, damit eine leistungsfähige Verkehrsbeziehung südlich der A2 für die Umleitungsverkehre während der Bauzeit zur Verfügung steht. 7 Planungs- und Bauausschuss
8 Sachstände zu den Teilabschnitten der A52 A52 Teil 01 Bottrop Zurzeit Bearbeitung der Einwendungen und anderer relevanten Änderungen, die sich in den 8 Jahren seit der Planoffenlegung ergeben haben. Daraus ergibt sich ein Deckblatt III mit den wesentlichen Punkten: Fortschreibung Verkehrsgutachten auf 2030 Anpassung Lärm und Schadstoffberechnung auf Prognosehorizont 2030 Untersuchung der Lärmfernwirkung an den Anschlussstellen Radwegeführung Anpassung der Planstraße durch Ansiedlung von IKEA Änderung von Ausgleichsmaßnahmen Entwässerungstechnische Belange (Stadt und Emschergenossenschaft) Klärung privater Belange 8 Planungs- und Bauausschuss
9 Sachstände zu den Teilabschnitten der A52 A52 Teil 02 AD Gladbeck Zurzeit Bearbeitung der Einwendungen und Änderungen, die sich zum Teil auch aus dem Eckpunktepapier ergeben. Es wird ein Deckblatt I erforderlich: Fortschreibung Verkehrsgutachten auf 2030 Anpassung Lärm und Schadstoffberechnung auf Prognosehorizont 2030 Planänderungen aufgrund von Stellungnahmen u.ader Wasserbehörden, der Emschergenossenschaft sowie der RAG. Gemäß Eckpunktepapier soll die städtische Verbindungsstraße von Straßen.NRW mit geplant und gebaut werden (Grundlage gültiger B-Plan), die erheblich in die Halde und in den Wittringer Mühlenbach eingreift. Die Planung wirkt sich auch auf die Belange der A52 aus. Radweg an der Planstraße bzw. städtische Straße (Eckpunktepapier) Die Ausgleichsmaßnahmen in Dorsten stehen nicht mehr zur Verfügung; es müssen neue Flächen gefunden werden. Lärmschutz entlang der A2 am Wittringer Schlosspark (Eckpunktepapier) Klärung privater Belange 9 Planungs- und Bauausschuss
10 Sachstände zu den Teilabschnitten der A52 A52 Abschnitt Gladbeck nördlich der A 2 Mit Erteilung des neuen Planungsauftrages muss das Projekt weitestgehend aktualisiert werden: Befliegung im Winter 2017 Fortschreibung Verkehrsgutachten auf 2030 Für eine rechtsichere Planung wird die UVS von 2006 aktualisiert. Am wurde dazu ein Arbeitskreistermin durchgeführt. Der Untersuchungsraum wurde erweitert und folgende Varianten werden aktualisiert: 1. Tunnel in Gladbeck gemäß Vereinbarung/Eckpunktepapier 2. Tunnel / Galerielösung (ursprünglich favorisierte Variante Straßenbaulastträger) 3. Heege, Neubauvariante im Freiraum, 1,5 km Versatz der A 52 auf der A 2 Faunistische Untersuchung über eine gesamte Vegetationsperiode (1 Jahr) Vorbereitung des Vergabeverfahrens zur Straßen und Tunnelplanung Abstimmungen mit der Stadt bezüglich der Verknüpfung mit den Anschlussstellen im Zentrum und den Verbindungsstraßen im städtischen Straßennetz. 10 Planungs- und Bauausschuss
11 Geplante Zeitschiene Planung und Bau Aus heutiger Sicht ist folgender Planungs- und Bauablauf geplant: A52 Teil 01 Bottrop: Offenlage Deckblatt III Ende 2017 Planfeststellungsbeschluss Ende 2018 Bau ca. Herbst 2019 Ende 2023 A52 Teil 02 AD Gladbeck Offenlage Deckblatt I Frühjahr 2018 Planfeststellungsbeschluss Frühjahr 2019 Bau ca. Herbst 2020 Ende 2024 A52 Gladbeck (Tunnel) Abschluss Aktualisierung UVS Herbst 2017 Vergabe an Ingenieurbüro Ende 2017 Entwurfsplanung Planfeststellungsverfahren Bau ca. Ende Planungs- und Bauausschuss
12 Auszug aus dem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet im Bereich Gladbeck Motorisierter Individualverkehr: 22. Ausbau der B 224 zur A 52 zwischen A 42 und A Leistungsfähige Anbindung an die A 2 in Form eines Autobahndreiecks Die beiden Planungsabschnitte (Teil 01 Bottrop und der Teil 02 AD Gladbeck) zwischen der A42 und der A2 befinden sich im Planfeststellungsverfahren. Mit dem Ausbau dieser Abschnitte wird nicht nur die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit erhöht, der Ausbau ermöglicht auch Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmvorsorge. 24. Optimierung Grüne Welle auf der B 224 Optimierung der Signalsteuerung an den nördlichen 5 Lichtsignalanlagen im Zuge der B224 im Stadtbereich Gladbeck nördlich der A2. Die Verkehrszählung und die Auswertung als Strombelastungspläne sind erfolgt. Ziel ist es in erster Linie im Bestand eine belastungsgerechte Grünzeitverteilung vorzunehmen. Dabei soll der optimalste Verkehrsfluss in Bezug auf die Koordinierung der Lichtsignalanlagen eingerichtet werden. Außerdem wird die Abbiegespur von der B224 auf die A2 verlängert. Die Maßnahmen werden zurzeit mit der Stadt abgestimmt. Eine Umsetzung ist für dieses Jahr vorgesehen. 27. Verbesserung der Verkehrslenkung mittels Netzsteuerung auf den Autobahnen im Ruhrgebiet durch weitere dynamische Wegweiser mit integrierter Stauinformation Der Ausbau erfolgt sukzessive im gesamten Autobahnnetz von NRW. 12 Planungs- und Bauausschuss
13 Auszug aus dem Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet im Bereich Gladbeck Emissionsschutz: 31. Offenporiger Asphalt A 2 im Bereich Gladbeck (bei Ausbau Autobahndreieck Essen/Gladbeck) Durch den Ausbau des Autobahndreiecks Essen/Gladbeck wird die Voraussetzung für den Einbau von Flüsterasphalt auf der A 2 im Bereich der Stadt Gladbeck geschaffen. Diese Maßnahme ist im Planfeststellungsverfahren zum Autobahndreieck enthalten. 32. Lärmschutz für Wittringen entlang der A 2 Die Maßnahme ist auch Gegenstand des Eckpunktepapiers und wird in Abstimmung mit der Stadt beim Bau des Autobahndreiecks umgesetzt. 33. Lärmschutz (Lärmvorsorge) für die Bottroper Stadtteile Boy, Welheim und Welheimer Mark (mit Ausbau der B224 zur A 52 zwischen A 42 und A 2) Mit dem Ausbau der B 224 zur A 52 wurden Lärmschutzmaßnahmen geplant und in den Planfeststellungsunterlagen ausgewiesen. 13 Planungs- und Bauausschuss
14 Fazit und Ziele Zusammen mit dem BVWP 2030, dem Maßnahmenpaket vom Runden Tisch und der Vereinbarung mit dem Eckpunktepapier sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen, dass alle drei Abschnitte für den Neubau der A52 weiter geplant werden können. Ziel ist es für Straßen NRW: Eine fachlich rechtsichere Planungen aufzustellen. Planungsschritte transparent und nachvollziehbar zu vermittelt. Regelmäßig zu informieren, um Fragen im direkten Austausch beantworten zu können und so Missverständnisse zu vermeiden. Planungsrelevante Hinweise aufzunehmen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und zu berücksichtigen. 14 Planungs- und Bauausschuss
15 Internetseite Hinweis: projektrelevante Neuigkeiten können auf der Internetseite von Straßen.NRW eingesehen werden: Google-Suche: A52-Straßen NRW Danke für ihre Aufmerksamkeit! 15 Planungs- und Bauausschuss
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