VERSAND VON LITHIUMBATTERIEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERSAND VON LITHIUMBATTERIEN"

Transkript

1 VERSAND VON LITHIUMBATTERIEN GERÄTE MIT EINEM FESTVERBAUTEN LITHIUM BATTERIE (AKKU) Kennzeichnungspflicht (Lithium-Ionen): Kennzeichnungspflicht (Lithium-Metall): Maximal 2 Stück in einer Verpackung Keine Keine GERÄTE MIT EINEM FESTVERBAUTEN LITHIUM BATTERIE (AKKU) Ab 3 Stück in einer Verpackung Kennzeichnungspflicht (Lithium-Ionen): Gefahrgutlabel UN 3481 Kennzeichnungspflicht (Lithium-Metall): Gefahrgutlabel UN 3091 GERÄTE MIT HERAUSNEHMBAREN LITHIUM BATTERIE (AKKU) Ab 1 Stück in einer Verpackung Kennzeichnungspflicht (Lithium-Ionen): Gefahrgutlabel UN 3481 Kennzeichnungspflicht (Lithium-Metall): Gefahrgutlabel UN 3091 LITHIUM AKKU ODER BATTERIE OHNE ENDGERÄT Ab 1 Stück in einer Verpackung Kennzeichnungspflicht (Lithium-Ionen): Gefahrgutlabel UN 3480 Kennzeichnungspflicht (Lithium-Metall): Gefahrgutlabel UN 3090 GERÄTE MIT BESCHÄDIGTEM AKKU KANN DIE TELEKOM NICHT ENTGEGEN NEHMEN. Aufgrund strenger nationaler und internationaler Vorschriften zum Transport von Lithium Batterien ist die Telekom Deutschland GmbH nicht in der Lage, solche Geräte anzunehmen und zu befördern. Diese Geräte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen versendet werden. Bitte setzten Sie sich diesbezüglich mit dem Hersteller des Gerätes in Verbindung.

2 WORAN ERKENNE ICH GEFAHRGUT? Als Gefahrgut werden Produkte bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport Gefahren ausgehen können. Diese sind per Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen. Solche Produkte sind vom Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Transport zugelassen. Für die Versendung gelten spezielle Anforderungen für: Verpackung Kennzeichnung Transport Einige unserer Produkte enthalten Lithiumbatterien und gehören damit auch zu den o.a. gefährlichen Gütern. Bei diesen Geräten handelt es sich zumeist um Smartphones, Funklautsprecherboxen, Kopfhörer oder ähnliche Produkte mit aufladbaren Batterien oder Zellen. Des weiteren kann es sich auch um Lithiumbatterien oder -Zellen ohne Gerät handeln, wozu z.b. Power Banks oder Ersatzbatterien gehören. Alle vorgenannten Lithiumbatterien oder Zellen gelten beim Versand als Gefahrgut! Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften stellen Schutzvorschriften für alle Beteiligten dar und sollen die notwendigen Informationen zu ausgehenden Gefahren von Versandstücken liefern. WAS MACHE ICH MIT BESCHÄDIGTEM GEFAHRGUT? Geräte mit beschädigten Akkus oder Batterien kann die Telekom Deutschland GmbH nicht entgegen nehmen. Aufgrund strenger nationaler und internationaler Vorschriften zum Transport von Lithium-Ionen oder Lithium-Metall Batterien und Akkus ist die Telekom Deutschland GmbH nicht in der Lage, solche Geräte anzunehmen und zu befördern. Diese Geräte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen versendet werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Hersteller des Gerätes in Verbindung. WIE KÖNNEN DEFEKTE ODER BESCHÄDIGTE LITHIUMBATTERIEN ERKANNT WERDEN? Folgende Merkmale sind charakteristisch für beschädigte Akkus oder Batterien: Aufgebläht Aufgerissen bzw. Risse aufweisend Sicht- oder riechbarer Elektrolytaustritt Stark erhitzte Batterie bei abgeschaltetem Gerät Aufgrund von mechanischen Belastungen durch Deformierungen erkennbar Aufgrund eines Wasserschadens keine Funktionsfähigkeit des Geräts vorhanden Diese Auflistung ist exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein Akku auch nur in Verdacht stehen, beschädigt zu sein, darf das Gerät nicht versendet werden!

3 GERÄTE MIT FESTVERBAUTEN UND HERAUSNEHMBAREN LITHIUM-IONEN AKKU ODER BATTERIE Gefahrgutaufkleber zum Versand von Lithium-Ionen Batterien/-Akkus wenn diese im Gerät eingelegt oder mit dem Gerät verpackt sind.

4 GERÄTE MIT FESTVERBAUTEN LITHIUM-METALL AKKU ODER BATTERIE Gefahrgutaufkleber zum Versand von Lithium-Metall Batterien/-Akkus wenn diese im Gerät eingelegt oder mit dem Gerät verpackt sind.

5 LITHIUM-IONEN AKKU ODER BATTERIE OHNE GERÄT Gefahrgutaufkleber zum Versand von Lithium-Ionen Batterien/-Akkus z.b. Ersatzbatterien oder Power Banks ohne Gerät.

6 LITHIUM-METALL AKKU ODER BATTERIE OHNE GERÄT Gefahrgutaufkleber zum Versand von Lithium-Metall Batterien/-Akkus z.b. Ersatzbatterien ohne Gerät.

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke 1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA

Mehr

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID 1/5 Multilaterale Sondervereinbarungen RID Nummer der Sondervereinbarung Titel RID 2/2014 Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von beschädigten oder

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG. Zweck: Dieses gilt für interne und externe Transporte von Batterien und Akkus. Verantwortlich: Vorgehensweise: Dokumente/ Aufzeichnungen:

Mehr

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Luftfrachttransport freigestellter Übersicht der Luftfrachtvorschriften für (Section II) Art der Batterie Einzeln verpackte Batterien Batterien mit Batterien in Einzeln verpackte Batterien Batterien mit

Mehr

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND Hans Sauer GmbH HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND 18.08.2014 Inhalt Allgemeines Beschädigte Lithium-Ionen-Batterien Energie von Lithium-Ionen-Batterien Prototypen

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Vorgehensweise zur Sammlung und zum Transport von Lithiumbatterien aus der Sicht der Entsorgerwirtschaft

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Vorgehensweise zur Sammlung und zum Transport von Lithiumbatterien aus der Sicht der Entsorgerwirtschaft Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Vorgehensweise zur Sammlung und zum Transport von Lithiumbatterien aus der Sicht der Entsorgerwirtschaft Martin Klingler DAKA Entsorgung mit Verantwortung, A-6130

Mehr

Li-Ion. Robert Bosch GmbH Power Tools Division Leinfelden-Echterdingen Germany X22 (2011.

Li-Ion. Robert Bosch GmbH Power Tools Division Leinfelden-Echterdingen Germany X22 (2011. Li-Ion Robert Bosch GmbH Power Tools Division 70745 Leinfelden-Echterdingen Germany www.bosch-pt.com 1 609 929 X22 (2011.04) O / 165 UNI 4 Deutsch Deutsch Sicherheitshinweise für Li-Ionen Akkus Lesen Sie

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März 2018 Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Einsatz elektronisches Beförderungspapier im Straßenverkehr Die

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Dr. Friedrich Kirchnawy Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 04.11.2014-05.11.2014

Mehr

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte

Mehr

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer UN 2794 UN 2795 UN 2800 UN 3028 Bezeichnung

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Anforderung zur Lagerung von Lithiumbatterien und Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien

Anforderung zur Lagerung von Lithiumbatterien und Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien Anforderung zur Lagerung von Lithiumbatterien und Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien Fachinformationstag 19. Oktober 2016 WKO Steiermark Ing. Alois Grinschgl Saubermacher Dienstleistungs AG 2 Gesetzliche

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut

Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut Information zu Lithium-Batterien in QUNDIS-Geräten Lithiumbatterien unterliegen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung GGVSEB und dem Europäischen Übereinkommen

Mehr

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN Wichtig: Bitte beachten Sie die Begriffserklärung auf der Seite 4! UN3480 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II Im Straßenverkehr & Schienenverkehr

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!!

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!! PPWICHTIGE ÄNDERUNGEN DER VERSANDBESTIMMUNGEN FÜR LITHIUM BATTERIEN Ob per Straße oder Luftfracht - wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen 2019 WWW.LITHIUM-BATTERIE-SERVICE.DE Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27,

Mehr

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Lithium-Metall-Batterien Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien Übersicht der Luftfrachtvorschriften für Lithiumbatterien (Teil 2) Art der Batterie Einzelne Batterien (ohne Ausrüstung) Approval

Mehr

DAIMLER GMS DAIMLER GEFAHRGUT- UND GEFAHRSTOFF MANAGEMENT SYSTEM

DAIMLER GMS DAIMLER GEFAHRGUT- UND GEFAHRSTOFF MANAGEMENT SYSTEM DAIMLER GMS DAIMLER GEFAHRGUT- UND GEFAHRSTOFF MANAGEMENT SYSTEM Kurzanleitung Ausgabe 3.0 STATUS: 14. Januar 2019 http://gms.aftersales.daimler.com Seite 1 von 13 Stand: 14.01.2019 eska Ingenieurgesellschaft

Mehr

Lithium-Batterien in einem ASZ. 25. September

Lithium-Batterien in einem ASZ. 25. September Lithium-Batterien in einem ASZ 25. September 2017 1 25. September 2017 2 Herausforderung richtige Zuordnung 25. September 2017 3 Primäre / Sekundäre Batterien Primäre Batterien für einmaligen Gebrauch

Mehr

Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf

Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf 1 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212 Fax: 030/4664 746 299 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte

Mehr

Transport von Festool Akku-Packs

Transport von Festool Akku-Packs Transport von Festool Akku-Packs (Lithium-Ionen-Batterien, im Folgenden Akku oder Akku-Pack genannt) 1. Vorwort ACHTUNG! Das folgende Merkblatt beschreibt zum einen den Transport von Festool Akku-Packs

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen

Mehr

1. Chemisches Produkt und Firmenidentifikation

1. Chemisches Produkt und Firmenidentifikation Datenblatt zur Materialsicherheit Sicherheitsinformation MEROTEC GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 18a Revision: 10.10.2017 Rev.-Nr.: 1.00 Batteriepack 1. Chemisches Produkt und Firmenidentifikation Produktname:

Mehr

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 Herzlich Willkommen Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 www.lithium-batterie-service.de Eva Glimsche Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München Tel:

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Modul Recycling & Entsorgung

Modul Recycling & Entsorgung Modul Recycling & Entsorgung Wichtiger Hinweis für unsere internationalen Kunden: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Entsorgung von Lithiumbatterien gemäß ADR. In Nicht-ADR-Staaten

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich Unterabschnitt 1.6.1.39 Übergangsvorschriften - Aufhebung

Mehr

Beauftragungsformular für Trockenbatterien

Beauftragungsformular für Trockenbatterien Beauftragungsformular für Trockenbatterien Fax: 089 490 49 33 521 E-Mail: rebat@ccr.de Abholadresse: Straße: PLZ/Ort: Tel: Ansprechpartner: E-Mail: Abholzeiten: Mo-Fr: Hinweis: Bestellungen ohne Telefonnummer

Mehr

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung

Mehr

Befüllungshinweise für Gerätebatterien

Befüllungshinweise für Gerätebatterien Stand 01.01.2018 Befüllungshinweise für Gerätebatterien Wir bitten Sie die nachfolgenden Befüllungshinweise, insbesondere die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Füllung der Behältnisse, sorgfältig und

Mehr

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr?

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Transportvorschriften für freigestellte Lithium Batterien Lithiumbatterien unser ständiger Begleiter Quelle: Google Geräte mit Lithium Batterien (Auswahl): Handy/Smartphones

Mehr

DAIMLER GMS DAIMLER GEFAHRGUT- UND GEFAHRSTOFF MANAGEMENT SYSTEM

DAIMLER GMS DAIMLER GEFAHRGUT- UND GEFAHRSTOFF MANAGEMENT SYSTEM DAIMLER GMS DAIMLER GEFAHRGUT- UND GEFAHRSTOFF MANAGEMENT SYSTEM Kurzanleitung Ausgabe 1 STATUS: 11. März 2013 eska Ingenieurgesellschaft mbh, Hamburg 2013 Neue Große Bergstraße 20 22767 Hamburg-Altona

Mehr

Regulations and Environment After Sales

Regulations and Environment After Sales Regulations and Environment After Sales Regulations and Environment After Sales Spezielle Aftersales Gesetzes- und Umweltanforderungen an Handling End of Life Alt-/Zellmodule - insbesondere Lithium- -

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019 WWW.LITHIUM-BATTERIE-SERVICE.DE Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel UN1845

Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel UN1845 Stand: März 2018 Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel UN1845 Wichtige Information vorab Gefahrguttransporte im Luftverkehr: Gefahrgut um Luftverkehr darf nur durch ein IATA-DGR (International Air Transport

Mehr

Fragebogen zur Bewertung von Akkumulatoren

Fragebogen zur Bewertung von Akkumulatoren Fragebogen r Bewertung von Akkumulatoren Ausgabe: November 2012 SuperDrecksKëscht B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu www.sdk.lu www.clever-akafen.lu

Mehr

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Stand: November 2008 Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2009 IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Autor: Jürgen Werny Datum: 08.11.2008 Alle Jahre wieder Änderungen beim Lufttransport

Mehr

UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2009

UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2009 Wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche neue Regelungen beachten. Anmeldung, Verpackung, Kennzeichnung, Handling und Begleitpapiere ändern sich

Mehr

GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IM POSTVERSAND ZULÄSSIGE INHALTE. Gültig ab

GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IM POSTVERSAND ZULÄSSIGE INHALTE. Gültig ab GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IM POSTVERSAND ZULÄSSIGE INHALTE Gültig ab 15.11.2018 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEFAHRGUT Gültig ab 15.11.2018 (Ausgabe Nr. 2/2018) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET Stand: November 2016 DHL Paket Einleitung Definition: Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen bei ihrer Beförderung Gefahren für Leben und

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Bedienungsanleitung R/C WL Toys V GHz 4CH Single Blade Helikopter

Bedienungsanleitung R/C WL Toys V GHz 4CH Single Blade Helikopter Vielen Dank für den Kauf dieses Produkts. Lesen Sie diese Bedienungsanleitung aufmerksam durch und bewahren Sie diese sorgfältig auf um in Zukunft nachschlagen zu können. Die Bilder in dieser Bedienungsanleitung

Mehr

Problemfall Lithiumbatterien? Gefahrstofflagerung und Gefährdungsbeurteilung. IHK und HK der Pfalz 18.Februar 2013 Ludwigshafen

Problemfall Lithiumbatterien? Gefahrstofflagerung und Gefährdungsbeurteilung. IHK und HK der Pfalz 18.Februar 2013 Ludwigshafen Problemfall Lithiumbatterien? Gefahrstofflagerung und Gefährdungsbeurteilung IHK und HK der Pfalz 18.Februar 2013 Ludwigshafen Folie 1 Geltungsbereich Geltungsbereich : Consumerbatterien: Lithium-Cobaltdioxid-Batterien,

Mehr

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung

Mehr

Qualitätsstandards für Biobanken

Qualitätsstandards für Biobanken www.i-med.ac.at/kks Qualitätsstandards für Biobanken Probenzugriff und Probenversand Sabine Embacher-Aichhorn Koordinierungszentrum für klinische Studien, Anichstraße 29-31, 6020 Innsbruck, Austria, http://www.i-med.ac.at/kks

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 277 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

EUROPE`S BATTERY SYSTEM SUPPLIER. After ABOUT Sales Service der BMZ GmbH BMZ

EUROPE`S BATTERY SYSTEM SUPPLIER. After ABOUT Sales Service der BMZ GmbH BMZ 1 1 After Sales Service der GmbH 2 Agenda 1. Über 2. Servicekonzept 3. Service-Abwicklung 4. Händlerkompetenz vor Ort 5. ATGF 6. Q & A 3 Über - Historie Europas führender Systemlieferant für wiederaufladbare

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Aufgrund dieses batterieimmanenten Risikos sind Lithium-Batterien seit dem 01.01.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 deklariert und wie jedes Gefahrgut

Mehr

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 < ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182

Mehr

Eimer UN Auszug aus dem Produktkatalog

Eimer UN Auszug aus dem Produktkatalog www.wolfplastics.eu Auszug aus dem Produktkatalog WOLF PLASTICS: Wir verlieren unsere Welt nie aus den Augen. Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Internationale Toplieferanten und beste Verarbeitung

Mehr

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Abfälle werden i.a. vom Abfallerzeuger zum Entsorgungsort über öffentliche Verkehrswege transportiert und tangieren deshalb auch das Gefahrguttransportrecht.

Mehr

Bedienungsanleitung Akku + Ladegerät. Bedienungsanleitung. Deutsch. Akku und Ladegerät. Deutsch

Bedienungsanleitung Akku + Ladegerät. Bedienungsanleitung. Deutsch. Akku und Ladegerät. Deutsch Bedienungsanleitung Akku + Ladegerät Bedienungsanleitung Deutsch Akku und Ladegerät Deutsch Bedienungsanleitung Akku und Ladegerät Deutsch Stand Januar 2012 Inhalt 1 Zweckbestimmung 4 2 Sicherheitshinweise

Mehr

Mobile Energie für bestes Hören.

Mobile Energie für bestes Hören. power one ACCU plus Mobile Energie für bestes Hören. www.powerone-batteries.de power one ACCU plus wieder aufladbare Hörgerätebatterien. Ihre Ansprüche Sie wollen Hörgerätebatterien, auf die Sie sich verlassen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1990 Ausgegeben am 6. März 1990 51. Stück 120. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Ing. Angelika Frauenberger Wien Energie 13. Oktober 2015 WIFI

Mehr

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Mai 2016 - Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Materialsicherheitsdatenblatt

Materialsicherheitsdatenblatt Seite 1 / 6 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- und FIRMENBEZEICHNUNG Bereich: Gesamt VARTA Consumer Batteries Alfred-Krupp-Str. 9 D-73479 Ellwangen GmbH & Co. KGaA Telefon ++49 (0) 7961 / 83-0 Telefax ++49 (0)

Mehr

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018 Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e 81827 München Tel. +49-89 43579624 info@lithium-batterie-service.de Strober & Partner GmbH Tögingerstr. 169 84453 Mühldorf a. Inn Tel. +49-8631

Mehr

Batteriewechsel bei der USV, Typ YUNTO Q

Batteriewechsel bei der USV, Typ YUNTO Q Batteriewechsel bei der USV, Typ YUNTO Q Einzuhaltende Sicherheitsvorschriften: Vor Beginn der Arbeiten sind die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für Arbeitsplätze in Elektro- und Elektronikwerkstätten

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Materialsicherheitsdatenblatt

Materialsicherheitsdatenblatt Materialsicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäß REACh EWG 1907/2006 und VO (EWG) Nr.453/2010 sowie RL 1272/2008 (EWG) sowie VO (EWG) Nr. 618/2012 Ausgabe: 24.01.2011 Version: 2012/09 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS-

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

ANSMANN AG E-BIKE AKKU DER RICHTIGE UMGANG MIT IHREM E-BIKE AKKU.

ANSMANN AG E-BIKE AKKU DER RICHTIGE UMGANG MIT IHREM E-BIKE AKKU. ANSMANN AG E-BIKE AKKU DER RICHTIGE UMGANG MIT IHREM E-BIKE AKKU www.ansmann.de INFORMATIONEN ZUM AKKU AKKU LADEN Nutzen Sie ausschließlich das beigelegte Ladegerät. Laden Sie Ihren Akku nur im Trockenen

Mehr

Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR)

Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Gültig ab 1. Oktober 2015 Notice RID to GCC-CIV/PRR 2017-10-014

Mehr

Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten

Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten Kriterien zur Bewertung von Akkumulatoren und Ladegeräten Ausgabe: November 2012 SuperDrecksKëscht B.P. 43 L-7701 Colmar-Berg Tel. : 00352 488 216 1 Fax : 00352 488 216 255 Email : info@sdk.lu www.sdk.lu

Mehr

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien?

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien? Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e 81827 München Tel. +49-89 43579624 info@lithium-batterie-service.de Strober & Partner GmbH Tögingerstr. 169 84453 Mühldorf a. Inn Tel. +49-8631

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 1202 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations

Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations Rhino-Services Axel Haupt Diplom Betriebswirt + Zusatzstudium der Logistik Spezialist für Luftfracht Gefahrgut Überprüft nach 7 Luftsicherheitsgesetz

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN MERKBLATT AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) UN-Nummer Benennung und Beschreibung Gefahrklasse

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Mehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr IGV-MB-03T-Rev1 Stand: 19.08.2018 Erstellt von der Expertengruppe Transport (EG-T) Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung entspricht

Mehr

Sicherer Umgang mit Lithium Batterien. Gefahrenquelle. Lithium Batterien. Empfehlungen für den sicheren Umgang mit.

Sicherer Umgang mit Lithium Batterien. Gefahrenquelle. Lithium Batterien. Empfehlungen für den sicheren Umgang mit. A Sicherer Umgang mit Lithium Batterien Gefahrenquelle Lithium Batterien Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Lithium Batterien Gefahrenquellen Lithium Batterien sind wiederaufladbare Akkus und nicht-wiederaufladbare

Mehr

Ladungssicherung Gefahrgut

Ladungssicherung Gefahrgut Ladungssicherung Gefahrgut Ladungssicherung warum? Praktische Ergebnisse aus der Kontrolle Beim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen veröffentlicht von Rechtsanwalt Nicolai Amereller Versand von Lithiumbatterien = Versand von Gefahrgut! Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt:

Mehr

Safety First Wunsch oder Wirklichkeit im stationären Speichermarkt?

Safety First Wunsch oder Wirklichkeit im stationären Speichermarkt? Safety First Wunsch oder Wirklichkeit im stationären Speichermarkt? Olaf Wollersheim 1 KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu

Mehr

Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden

Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden www.lithium-batterie-service.de Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden Worum geht es? Unser Portal kann es Definitionen Was ist eine Zelle?

Mehr

Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR)

Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Gültig ab 1. Oktober 2015 Notice RID to GCC-CIV/PRR 2017-10-01

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Akku und Ladegerät RespiClear

Akku und Ladegerät RespiClear Bedienungsanleitung Akku + Ladegerät Gebrauchsanweisung Deutsch Akku und Ladegerät RespiClear Deutsch REV 1.0 - Dezember 2017 Gebrauchsanweisung Akku und Ladegerät RespiClear Deutsch Inhalt 1 Zweckbestimmung

Mehr

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in

Mehr

Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh November 2016, Flughafen Wien

Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Luftverkehr Rechtlicher Rahmen Internationale, europäische und nationale Vorschriften, Änderungen IATA-DGR 2017 Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische

Mehr