Invalidenversicherung und Sozialhilfe Schnittstelle Eingliederung

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1 Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Invalidenversicherung und Sozialhilfe Schnittstelle Eingliederung 19. März 2015 Referat Eingliederung: Fallführung und Gestaltung der Zusammenarbeit mit involvierten Akteuren aus rechtlicher und praktischer Sicht Hans Mangold dipl. Sozialarbeiter HFS Master Management of Social Insurance Institut für angewandtes Sozialrecht IAS San Antonio Die Unterlagen finden Sie auch unter:

2 Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht vom 19. März 2015 Invalidenversicherung und Sozialhilfe Schnittstelle Eingliederung Hans Mangold, Master Management of Social Insurance Mitinhaber des Institut für angewandtes Sozialrecht Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Invalidenversicherung und Sozialhilfe Schnittstelle Eingliederung Inhalte und Schwerpunkte des Referates: 1. Teil: Vergleich Invalidenversicherung und Sozialhilfe 2. Teil: leidensbedingter Abzug bei psychisch kranken Menschen bei der Berechnung des IV Grades 3. Teil: unnötige lange Verfahrensdauer 4. Teil: sinnvolle Früherfassung und Frühintervention 5. Teil: Beispiel Rentenrevision aus Sicht der Sozialhilfe 6. Teil: Zukunft Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt 1

3 1. Teil: Auftrag Eingliederung psychisch kranke Menschen IV Stellen Art. 41 IVV Auszug 1 Die IV Stelle hat über die im Gesetz und in dieser Verordnung genannten Aufgaben hinaus namentlich noch folgende: f die Beratung und die Information der Arbeitgeber und der behandelnden Ärzte bezüglich der Eingliederung betroffener Versicherter und damit verbundener sozialversicherungsrechtlicher Fragen; fbis. die fallunabhängige Beratung, Begleitung und Schulung von Arbeitgebern; fter. die Beratung und die Information von involvierten Fachpersonen aus Schule und Ausbildung; weiter: Förderung der beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit besonderem Augenmerk auf psychisch erkrankte Menschen. Ausserdem sollen die IV Stellen Fachpersonen aus Schule und Ausbildung beraten und informieren. Damit soll bei Jugendlichen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, eine spätere psychisch bedingte Invalidität vermieden werden. Auftrag der öffentlichen Sozialhilfe Kapitel D. MASSNAHMEN ZUR SOZIALEN UND BERUFLICHEN INTEGRATION Grundsatz: Die Sozialhilfeorgane fördern die soziale und berufliche Integration von Hilfesuchenden. Dies geschieht durch finanzielle Anreize, verbunden mit persönlicher Beratung. Die Sozialhilfe kann diese Aufgabe nicht allein, sondern nur in Zusammenwirken mit den wirtschaftlichen und politischen Kräften auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene bewältigen. 2

4 Kantonale Gesetze zur beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt Beispiel Kanton Basel Landschaft: SHG 3. Kapitel: Eingliederung bedürftiger Personen 16 19: Förderungsprogramme, Anreizbeiträge für Arbeitgebende und Beschäftigungsprogramme Umsetzung in Einzelfällen: Eingliederung psychisch kranke Menschen durch IV Stellen ein Vergleich Fachliche Ausstattung Vereinbarung Gesundheit und Erwerbstätigkeit als interdisziplinäre Aufgabe: Arbeitsmedizin (RAD); Berufsberatung Arbeitsvermittlung Spezialisierte Sachbearbeitung Sozialversicherungsrechtliches Wissen 3

5 Eingliederung psychisch kranke Menschen durch IV Stellen ein Vergleich Fachliche Ausstattung Vereinbarung Gesundheit und Erwerbstätigkeit als interdisziplinäre Aufgabe: umfangreiche Eingliederungsmassnahmen Arbeitsmarkt Schweiz und Arbeitgeberkontakte ohne Fallbearbeitung spezialisierte Abklärungs und Eingliederungsinstitutionen Solidarität Schweiz 2. Teil: Invalidenversicherung berufliche Eingliederung für psychisch kranke Personen Medizinische Diagnose als Grundlage für die Anspruchsvoraussetzungen (Art. 8 ATSG und Art. 4 IVG): Es braucht in jedem Fall zur Annahme einer Invalidität ein medizinisches Substrat, das fachärztlich schlüssig feststellt und nachgewiesenermassen die Arbeits und Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt. Wo der Gutachter (oder Arztbericht) dagegen im Wesentlichen nur Befunde erhebt, welche in den psychosozialen und soziokulturellen Umständen ihre hinreichende Erklärung finden ist kein invalisierender psychischer Gesundheitsschaden gegeben. 4

6 2. Teil: Invalidenversicherung berufliche Eingliederung für psychisch kranke Personen Medizinische Diagnose als Grundlage für die Anspruchsvoraussetzungen (Art. 8 ATSG und Art. 4 IVG): Ist anderseits eine psychische Störung von Krankheitswert schlüssig erstellt, stellt sich die Fragen, wie sie behandelt werden kann und wie sie sich auf die Erwerbstätigkeit auswirkt (BGE 127 V 294 ff). Invalidenversicherung berufliche Eingliederung für psychisch kranke Personen Gemäss gefestigter Rechtsprechung, ist der leidensbedingte Abzug von den Tabellenlöhnen nicht schematisch, sondern unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles festzusetzen. Ausgehend von den statistischen Werten soll damit ein Invalideneinkommen ermittelt werden, das der zumutbaren Verwertung der noch möglichen Restarbeitsfähigkeit entspricht. Als einkommensbeeinflussende Merkmale gelten neben der: leidensbedingten Einschränkung; auch das Alter; die Anzahl Dienstjahre; die Nationalität und der Aufenthaltsstatus; sowie der Beschäftigungsgrad. 5

7 Invalidenversicherung berufliche Eingliederung für psychisch kranke Personen Weiteres zum leidensbedingten Abzug in Bezug auf psychische Erkrankungen: Ausübung ohne Zeitdruck und ohne Leistungsdruck; Keine Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern und/oder kein Kundenkontakt; Beschwerdeschübe und Behandlungen zu nicht vorhersehbaren Zeiten und damit nicht oder nur schwer kalkulierbaren Arbeitsabsenzen als Folge; Epilepsieanfälle die zu Arbeitsausfällen führen; Einschränkung Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten; Schwankende Leistungsfähigkeit wegen psychischer Behinderung. Der, unter Würdigung der Gesamtumstände, zu berücksichtigende Abzug wurde vom Bundesgericht auf maximal 25% begrenzt (BGE 126 V 75). Fazit: diese Einschränkungen gelten auch für den Anspruch auf die berufliche Eingliederungmassnahmen der Invalidenversicherung Quelle: Behinderung und Recht 2/ Teil: 8C_906/2013 Urteil vom 23. Mai 2014 Verfahrensdauer Sachverhalt: A. A., geboren 1973, meldete sich im April 2012 unter Hinweis auf Methadon Einnahme, Alkoholkonsum und Depression bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV Stelle des Kantons Zürich holte in der Folge einen Bericht der Klinik B. vom 27. Juni 2012 sowie eine Stellungnahme des Dr. med. C., Facharzt Arbeitsmedizin des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 22. August 2012 ein. Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens wies die IV Stelle mit Verfügung vom 29. Oktober 2012 den Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung ab. 6

8 8C_906/2013 Urteil vom 23. Mai 2014 Verfahrensdauer 4.1. Im Bericht der Klinik B. vom 27. Juni 2012 wie auch im Bericht des aktuell behandelnden Psychiaters med. pract. D. sind Hinweise auf eine relevante psychisch bedingte Gesundheitsstörung enthalten. Der Bericht der Klinik B. führt als Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit an: Verdacht auf nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung (ICD 10 F60.9), nicht näher bezeichnete depressive Störung (ICD 10 F33.9), psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (ICD 10 F10.5) sowie makrozytäre Anämie bei Mangelernährung und chronischem Alkoholkonsum (ICD 10 D53.1). Laut diesem Bericht ist eine Persönlichkeitsakzentuierung bis störung und eine depressive Erkrankung zu vermuten. Aufgrund der abwehrenden Haltung und des anhaltenden Alkoholkonsums könne diese Diagnose letztlich nicht mit Sicherheit festgelegt werden. Eine zuverlässige Beurteilung war mithin nicht möglich. 8C_906/2013 Urteil vom 23. Mai 2014 Verfahrensdauer 4.1 Wenn der RAD Arzt Dr. med. C. daraus schloss, dass von einem reinen Suchtgeschehen, beziehungsweise einer aktuell ausschliesslich alkoholbedingten vollen Arbeitsunfähigkeit auszugehen sei, wobei schwerwiegende psychiatrische Störungen zu verneinen seien, kann dies entgegen der Vorinstanz nicht ohne weiteres als nachvollziehbar bezeichnet werden, zumal wie der Beschwerdeführer zu Recht einwendet, der RAD Arzt nicht Psychiater ist und mithin nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt, um die psychiatrische Einschränkung abschliessend zu beurteilen. 7

9 8C_906/2013 Urteil vom 23. Mai 2014 Verfahrensdauer 4.2. Bei dieser Sachlage ist eine umfassende psychiatrische Begutachtung erforderlich, um entscheiden zu können, ob der Beschwerdeführer an einer invalidenversicherungsrechtlich relevanten Gesundheitsstörung leidet oder nicht. Die Sache ist daher an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie ein solches einholt und danach über die Beschwerde neu entscheidet. 8C_906/2013 Urteil vom 23. Mai 2014 Verfahrensdauer Fazit: das Gutachten wird die Verfahrensdauer nochmals verlängern der Rechtsstreit könnte sich nochmals wiederholen Lehre daraus: Vor der IV Anmeldung braucht es in jedem Fall zur Annahme einer Invalidität ein medizinisches Substrat, das fachärztlich schlüssig feststellt und nachgewiesenermassen die Arbeits und Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt. 8

10 4. Teil: Früherfassung & Frühintervention Früherfassung Meldeberechtigte Meldung Früherfassung Erstgespräch Externe Partnerorganisation nein IV zuständig? IV Anmeldung ja Frühintervention maximal Fr Arbeitsplatzerhaltung Rentenprüfung Assessment Gespräch Eingliederungsplan Eingliederungsplan Durchführung Frühintervention Durchführung Frühintervention Integrationsmassnahmen Berufliche Massnahmen Auszug Leitbild IV Stelle Basel Landschaft Geschwindigkeit vor Präzision Geschwindigkeit ist entscheidend für die berufliche Eingliederung von Personen mit gesundheitlichen Problemen. Die IV Stellen sprechen Leistungen zur Eingliederung deshalb schnell und unkompliziert zu. Insbesondere während der Frühintervention nehmen sie in Kauf, dass eine begrenzte Anzahl von Personen Leistungen erhält, die nach detaillierten Abklärungen nicht im Sinne des Gesetzes invalid wären. Wenn immer möglich, sollen noch bestehende Arbeitsplätze erhalten werden. 9

11 Auszug Leitbild IV Stelle Basel Landschaft Fallbeispiel dazu RZ Kreisschreiben zur Invalidität und Hilflosigkeit 2015: Bei den sogenannten ICD 10 Z Kodierungen (wie etwa Burnout ) handelt es sich nicht um rechtserhebliche Gesundheitsschäden: Es sind Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen. Die Kategorien Z00 Z999 sind jedoch für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als Diagnosen oder Probleme angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äussere Ursache unter den Kategorien A00 Y89 klassifizierbar sind (8C_302/2011). Auszug Leitbild IV Stelle Basel Landschaft Fallbeispiel dazu Fallbeispiel : Herr T leidet an einer Erschöpfungsdepression. Er ist vorerst für 2 Monate 100% arbeitsunfähig geschrieben worden, danach seit 3 Monaten zu 50% arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber lässt in einem Gespräch durchblicken, dass er gezwungen sein werde, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn Herr T die Arbeit nicht in Kürze wieder voll aufnehmen könne. Frage: Kann es in dieser Situation Sinn machen, dass sich Herr T zur Früherfassung meldet? Oder soll er sich direkt für IV Leistungen anmelden? Antwort: Herr T. soll sich sofort über das Meldeverfahren bei der IV Stelle melden. Die Früherfassung verbunden mit einer Frühintervention ist angezeigt. 10

12 5. Teil: Eingliederung psychisch kranke Menschen IV Stellen Fallbeispiel Revision auf Gesuch hin Revision auf Gesuch hin Artikel 87 Absatz 3 IVV Wird ein Gesuch um Revision eingereicht, ist darin glaubhaft zu machen, dass sich der Grad der Invalidität... des Versicherten in einer für den Anspruch erheblichen Weise geändert hat. Eingliederung psychisch kranke Menschen IV Stellen Fallbeispiel Revision auf Gesuch hin Sachverhalt Anfrage für ein Coaching: Klient geb 1989, Intelligenzverminderung (Debilität), dissoziale und unreife Persönlichkeitsstörung sowie persistierende Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung, Suchtabhängigkeit (Cannabis, Alkohol, Opitate). 2 Revisionen sind von der IV Stelle bereits abgelehnt worden. 11

13 Eingliederung psychisch kranke Menschen IV Stellen Fallbeispiel Revision auf Gesuch hin Eingeleitete Massnahmen vor Einreichung des Gesuches: Aufarbeitung des aktuellen Gesundheitszustandes: präzise fachärztliche Feststellung der ICD 10 Diagnosen und ihre Einschränkungen in einer zumutbaren Tätigkeit (medizinisches Element); Abklärung der Leistungsfähigkeit in den in Frage kommenden Berufe (wirtschaftliches Element). Eingliederung psychisch kranke Menschen IV Stellen Fallbeispiel Revision auf Gesuch hin Ergebnisse: Bestätigung der ICD 10 Diagnosen und die Feststellung aus fachärztlicher Sicht, dass keine Eingliederung und keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist Bestätigung der Abklärungen im beruflichen Bereich, dass keine verwertbare Arbeitstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt mehr möglich ist. Was fehlt noch? 12

14 Eingliederung psychisch kranke Menschen IV Stellen Fallbeispiel Revision auf Gesuch hin Was fehlt noch? Bericht und Beurteilung der fallführenden SozialarbeiterIn, in diesem Fall eine Beiständin Stichwort: Beweismittel im Sinne von Art. 43 ATSG Einreichung von Beweismitteln durch die öffentliche Sozialhilfe sowie Kindes und Erwachsenenschutzes: Ergebnisse der Integrationsmassnahmen, Berichte von anderen Fachpersonen, Berichte KESB, Berichte von Institutionen, Haushaltsabklärung, Spitexberichte, Polizeiberichte, u.a. 6. Teil: Es war einmal eine Sitzung mit der sozialpolitischen Kommission der SKOS im Jahr 2003 mit dem Thema ob die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt in den SKOS Richtlinien aufgenommen werden soll. Stellungnahme Carigiet und Mangold: unbedingt nein!!! berufliche Eingliederung ist nicht Kernkompetenz der öffentlichen Sozialhilfe Enorme Kosten, Paralellstrukturen und verminderte Solidarität (Arbeitssuche durch Taggeldversicherungen, BVG Einrichtungen, EL Stellen, private Anbieter) Sozialpolitische Strategie: berufliche Eingliederung beschränken auf die Arbeitslosen und Invalidenversicherung Die Antwort kennen Sie (Kapitel D SKOS Richtlinien und kantonale Gesetzgebungen) 13

15 Ausblick und Zukunft der beruflichen Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt 1. Betriebliche Gesundheitsförderung der IV Stelle des Kantons Solothurn Auftrag Art. 41 IVV: fallunabhängige Beratung, Begleitung und Schulung von Arbeitgebern Ausblick und Zukunft der beruflichen Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt 2. Gemeinsame Eingliederung Arbeitslosen und Invalidenversicherung: Pilotprojekt Arbeitsmarkt Pforte Kanton Aargau 14

16 Prämissen gegenüber den Versicherten und Arbeitgebern Beratung der Klienten durch eine einzige Beratungsperson (1:1) Beratung der Arbeitgeber (1:1) Dezentrale Beratungszentren Pforten Gemeinsame Eingliederung Arbeitslosen und Invalidenversicherung: Pilotprojekt Arbeitsmarkt Pforte Kanton Aargau Gemeinsamer Empfang Intake Eingliederungsleistung IV Stellenvermittlung und AM ALV 15

17 Bündelung der Kräfte intern Beispiel Arbeitsvermittlung RAV Beratung und Stellensuche ALE Weiterleitung mögliche Arbeitsplätze an die IV AMM zur Förderung der Qualifikation IV (Art. 18 ff. IVG) Beratung und Stellensuche (Fallführung) Erarbeitung eines Profils mit der VP (zumutbare Arbeit Vereinbarung Gesundheit und Arbeit) Arbeitsvermittlung ohne Taggelder Arbeitssuche VP und IV verbunden mit Arbeitsnachweis an das RAV Arbeitsversuch mit Taggeld Einarbeitungszuschuss mit Taggeld Beratung Arbeitgeber Arbeitgeberanreize Hilfsmittel Arbeitsmarkt Pforte: ALV IV und Sozialhilfe Stellenvermittlung nach der Aussteuerung bleibt bei der ALV (ausser die Versicherten wollen dies nicht mehr) ALV bietet allen Sozialhilfebezügern des Kantons die Stellenvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt an Komplexe Fälle ausserhalb der Invalidenversicherung werden als Auftrag der ALV gegen Bezahlung an die IV delegiert (Fachwissen) Eingliederungsauftrag Sozialhilfe soll an die Pforte delegiert werden (möglich Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes) 16

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