Treffpunkt Erbrecht Erbrechtliche Klassiker

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Treffpunkt Erbrecht Erbrechtliche Klassiker"

Transkript

1 Treffpunkt Erbrecht Erbrechtliche Klassiker Design Offices Elisabethstr Düsseldorf , 17:30 Uhr 1

2 Hinweise und Haftungsausschluss Diese Präsentation ist lediglich eine visuelle Unterstützung für einen mündlichen Vortrag. Sie gibt die Inhalte des Vortrags stichwortartig und nur unvollständig wieder. Sie ist ohne mündliche Erläuterungen aus sich heraus nicht aussagekräftig. Sachverhalte und Fallkonstellationen werden lediglich in abstrakter Form und selektiv dargestellt. Diese Unterlage ist nicht geeignet, einen konkreten Fall zu lösen. Weder der Vortrag und erst recht nicht diese Präsentation ersetzen im konkreten Einzelfall eine sachkundige Beratung durch einen Spezialisten für Erbrecht. Nur eine solche Beratung kann alle erforderlichen Aspekte eines konkreten Falles abdecken. Die Inhalte des Vortrages und dieser Präsentation wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch keine Haftung übernommen.

3 Erbrechtliche Klassiker Themenbereiche Gesetzliche Erbfolge Testamente Erbengemeinschaft Erbschaftssteuer Pflichtteilsansprüche Testamentsvollstreckung Internationales Erbrecht Übertragung zu Lebzeiten Vorsorgevollmachten 2

4 Gesetzliche Erbfolge Die Feststellung der gesetzlichen Erbfolge ist die Basis aller Überlegungen bei der Testamentsgestaltung. Ist eine testamentarische Regelung überhaupt notwendig? Welche Pflichtteilsrechte müssen bei einer Testamentsgestaltung berücksichtigt werden? 3

5 Gesetzliche Erbfolge Gesetzliche Erben Gesetzliche Erben sind: die Verwandten der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner 4

6 Gesetzliche Erbfolge Verwandtenerbrecht Von den Verwandten erben in folgender Reihenfolge: Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten und Neffen, usw.) Großeltern und deren Abkömmlinge (Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins) Urgroßeltern usw. Solange auch nur ein Angehöriger der vorhergehenden Gruppe (Ordnung) vorhanden ist, erben die Angehörigen der nachfolgenden Ordnung nichts. 5

7 Gesetzliche Erbfolge Verwandtenerbrecht Quelle: 6

8 Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht Der Ehegatte hat neben den Verwandten ein eigenes Erbrecht. Neben Abkömmlingen erbt er ¼, neben Erben der 2. Ordnung und Großeltern ½, ansonsten Alles ( 1931 I) Der Güterstand beeinflusst das Erbrecht: bei Zugewinngemeinschaft Erhöhung um ¼ ( 1371 I). Bei Gütertrennung erbt der Ehegatte neben ein oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, d. h. ½ oder 1/3, ansonsten bleibt es bei ¼ Bei Gütergemeinschaft bleibt es bei ¼ 7

9 Gesetzliche Erbfolge 1. Beispiel: Die klassische Familie Fall: Ehemann und Ehefrau, kein Ehevertrag, zwei gemeinsame Kinder (Sohn und Tochter). Mann stirbt. Gesetzliche Erbfolge: Ehefrau erbt ½ ( 1931 I, 1371 I) und erhält den sogenannten Voraus, d.h. den Hausrat ( 1932) die Kinder erben zu je ¼ ( 1924 I, 1924 IV 1931 I, 1371 I). Mann 1/4 S Frau T 1/4 1/2 8

10 Gesetzliche Erbfolge 2. Beispiel: Die zweite Ehe Fall: Ehemann und Ehefrau, kein Ehevertrag; zwei Kinder des Mannes aus erster Ehe; eines davon ist minderjährig. Mann Frau 1/2 Erbengemeinschaft! Gesetzliche Erbfolge: Frau erbt ½ und erhält den Hausrat die beiden Kinder erben je ¼ die geschiedene Ehefrau vertritt das minderjährige Kind Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft 1/4 K1 1/4 K2 mj. Mutter (gesch.) Sorgerecht 9

11 Exkurs: Mehrheit von Erben Erbengemeinschaft Sämtliche Nachlassgegenstände gehören allen Miterben gemeinschaftlich ( 2032 I). Die Miterben bilden rechtlich eine Gemeinschaft ( 2038, 2042, 749) Die Erbengemeinschaft ist grds. auf die Auseinandersetzung des Nachlasses ausgerichtet ( 2042) Für die Auseinandersetzung einer Gemeinschaft von gesetzlichen Erben ist in der Regel ein gemeinschaftlicher Erbschein erforderlich Zunächst müssen alle Schulden beglichen werden ( 2046); dann wird der Nachlass aufgeteilt ( 2047) und bis dahin gemeinschaftlich verwaltet ( 2038) Das Gesetz geht davon aus, dass die Erben sich einigen. In der Praxis ist die Auseinandersetzung äußerst anspruchsvoll, manchmal ohne professionelle Unterstützung nahezu unmöglich. 10

12 Exkurs: Unterhaltsrecht Der geschiedene Ehepartner Der geschiedene Ehepartner hat kein Erbrecht. Das Erbrecht des Ehegatten endet bereits, wenn zur Zeit des Erbfalles die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat ( 1933 I). Hat der Ehegatte einen nachehelichen Unterhaltsanspruch, so sind anstelle des Erblassers die Erben verpflichtet ( 1586 b) Grenze: Fiktiver (kleiner) Pflichtteilsanspruch, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre Neben Kindern also die Hälfte von ¼, mithin 1/8 11

13 Gesetzliche Erbfolge 3. Beispiel: Verheiratetes Paar ohne Kinder Fall: Ehepaar, keine Kinder; Eltern und Großeltern vorverstorben. Keine Geschwister. Mann stirbt. Gesetzliche Erbfolge: Frau erbt alles. Jahre später verstirbt auch die Frau. Groß- vater (V) Groß- (V) Vater Groß- vater (M) Groß- (M) Mutter Gesetzliche Erbfolge: Es erben allein die Verwandten der Frau, nicht die des Mannes. Wenn keine Verwandten auffindbar, erbt der Fiskus. Mann Alleinerbin Frau 1/1 12

14 Gesetzliche Erbfolge 4. Beispiel: Unverheiratetes Paar ohne Kinder Fall: Ein Paar lebt seit 20 Jahren zusammen. Nicht verheiratet; keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Ein Partner stirbt. Vater 1/2 Mutter 1/2 Gesetzliche Erbfolge: Der Partner erbt nichts, nicht einmal den Hausrat. Ausschließlich die Verwandten des verstorbenen Partners erben Partner Partner 0,00 13

15 Gesetzliche Erbfolge 5. Beispiel: Unverheiratetes Paar mit Kindern Fall: Mann, Frau; nicht verheiratet; ein gemeinsames Kind; ein Kind des Mannes aus früherer Beziehung; der Mann stirbt Gesetzliche Erbfolge: Frau erbt nichts, nicht einmal den Hausrat die Kinder erben alles zu je ½. ð Konsequenz aus Beispielen 1 5? Errichtung eines Testaments! 0,00 Mann Frau 1/2 1/2 Kind Kind Erbengemeinschaft 14

16 Testamente Formen letztwilliger Verfügungen Das Gesetz kennt ausschließlich folgende Formen einer letztwilligen Verfügung: Eigenhändiges Testament ( 2247) Öffentliches Testament ( 2232) Gemeinschaftliches Testament durch Ehegatten ( 2265 ff.) Erbvertrag ( 2274 ff.) Nottestamente ( ) ( vor dem Bürgermeister; vor drei Zeugen; auf See) 15

17 Testamente Testierfreiheit Die Testierfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Grundsätzlich kann jeder von Todes wegen frei verfügen. Grenzen: Sittenwidrigkeit Pflichtteilsrecht 16

18 Testamente Ehegattentestament Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Häufige Motive: Wirtschaftliche Absicherung des Partners Erhalt der Immobilie Beibehaltung des Lebensstandards Ausgleich (noch) fehlender Versorgungsansprüche Ausgleich fehlenden eigenen Einkommens bei Hauptverdiener-Ehe 17

19 Testamente 1. Beispiel: Hauptverdiener Fall: Mann Radiologe, 50 J.; Frau MTA wegen der Kinder zu Hause; überdurchschnittl. Einkommen; hoher Lebensstandard; Barvermögen, Wohnhaus, Mietshaus, Gemälde; relativ geringe Rentenanwartschaften, da erst seit 20 Jahren eingezahlt. Überlegungen für Testamentsgestaltung Welche Versorgungsansprüche bestehen? Was soll mit dem Wohnhaus geschehen? Wieviel braucht der Längstlebende vom Vermögen des anderen, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten? Was könnten Kinder beanspruchen, was sollten sie bekommen? Mann => Häufige Lösung: Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. (1/4) S ZG Alleinerbin? Frau T (1/2) (1/4) 18

20 Exkurs: Unwirksam werden von Testamenten Testament bei Scheidung oder Trennung Letztwillige Verfügung zugunsten eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners ist grds. unwirksam, wenn Ehe /Partnerschaft rechtlich aufgelöst worden ist, wobei genügt, dass die Voraussetzungen vorlagen und Erblasser den Antrag gestellt oder ihm zugestimmt hat Einzeltestament ( 2077 I) gemeinschaftliches Testament ( 2268) Erbvertrag ( 2279) Entsprechendes gilt für Verlobte ( 2077 II) Im Falle der Trennung nicht verheirateter Paare gilt dies nach (noch) herrschender Meinung nicht! 19

21 Testamente Berliner Testament Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein; nach dem Tod des Letztversterbenden erben die Kinder Bindungswirkung zu Lebzeiten: Widerruf muss dem anderen offiziell durch zugestellte notarielle Erklärung mitgeteilt werden ( 2271) Mit Widerruf wird grundsätzlich das gesamte Testament unwirksam ( 2270) Mann S Frau Alleinerben Schlusserben T Bindungswirkung nach dem Tod des Erstversterbenden bezüglich der Schlusserbeneinsetzung; Widerrufsrecht erlischt mit Tod des Erstversterbenden ( 2271 II) 20

22 Testamente Einschränkung der Bindungswirkung Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testamentes (bzw. Erbvertrages) kann durch individuelle Freistellungsklauseln ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Motive: Junge Ehegatten ð überlebender Partner soll sich neues Leben aufbauen können Testier- und Gestaltungsfreiheit soll für den Partner erhalten bleiben Junge Kinder ð Entwicklung noch nicht abzusehen Wegfall der Bindungswirkung durch Erbaus- schlagung des überlebenden Ehegatten bezüglich dessen Nachlass. Er erhält dann nur den Pflichtteil, falls kein Pflichtteilsverzicht vereinbart, und den Zugewinnausgleich Bindungswirkung verhindert grundsätzlich keine lebzeitigen Verfügungen des überlebenden Ehegatten. Mann S Schlusserben Frau T 21

23 Erbschaftssteuer Steuerliche Nachteile des Berliner Testaments Beim Berliner Testament ist immer Erbschaftsteuer zu erörtern. Freibeträge der Kinder nach dem ersten Erbfall können nicht genutzt werden Mann ,- Frau Ehegatte muss alle Werte versteuern, die den Freibetrag von EUR , übersteigen Alleinerben Nach dem Tod des zweiten Ehegatten müssen die Kinder alle Beträge versteuern, die je Kind EUR , übersteigen S ,- Schlusserben T ,- 22

24 Berliner Testament Spannungsverhältnis zwischen Versorgung und Steuern beim Berliner Testament Beim Berliner Testament geht es häufig um die Abwägung zwischen auskömmlicher Versorgung des Ehegatten und etwaig anfallenden Steuern Bleibt für den Ehegatten genug, wenn auch die Kinder oder sonstige Dritte bedacht werden? Reicht der Pflichtteilsanspruch als Gestaltungsinstrument aus? Kommen bedingte Vermächtnisse in Betracht, damit der überlebende Partner selbst noch gestalten kann? 23

25 Exkurs: Bankrecht Gemeinsames Konto oder Kontovollmacht Bei der Nachfolgeplanung muss geprüft werden, was zum Vermögen des einen und was zum Vermögen des anderen Partners gehört. Bei einem gemeinsamen Konto wird vermutet, dass das Guthaben beiden Kontoinhabern je zur Hälfte gehört. Besteht lediglich Kontovollmacht, gehört das Guthaben allein dem Kontoinhaber. Bei Umwandlung eines Einzelkontos in ein gemeinsames Konto kann Schenkungssteuer entstehen. Ebenso bei Einzahlungen auf ein gemeinsames Konto. 24

26 Pflichtteilsansprüche Pflichtteilansprüche Die Kinder haben Pflichtteilsansprüche, auch bei einem Berliner Testament Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ( 2303) Mann Frau Der Pflichtteilsanspruch (PTA) ist ein reiner Zahlungsanspruch Starke Stellung des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich Auskunft und Wertermittlung ( 2314) Alleinerben Schlusserben S T PTA: 1/8 PTA: 1/8 25

27 Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsstrafklausel Pflichtteilsstrafklausel in einem Berliner Testament sinnvoll, wenn richtig formuliert. Kind, das den Pflichtteil verlangt, wird auch für den zweiten Erbfall enterbt. (Sanktion) Wichtig: gegen den Willen des Letztversterbenden gibt dem überlebenden Partner Flexibilität ( wg. Erbschaftssteuer und Handlungsfreiheit) Klausel führt allerdings zur Erforderlichkeit eines Erbscheins für die Schlusserben. Mann Frau Alleinerben Schlusserben S T PTA: 1/8 PTA: 1/8 26

28 Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsberechtigte Es gibt lediglich drei Gruppen von Pflichtteilsberechtigten: die Abkömmlinge ( 2303 I) die Eltern ( 2303 II) den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner ( 2303 II) 27

29 Exkurs: Familienrecht und Erbrecht Minderjährige Kinder im Erbrecht Bei minderjährigen Kindern sollte auch immer bedacht werden: Befreiung von der Inventarisierungspflicht ( 1640) Pfleger bei Erbengemeinschaft mit Elternteil ( 181, 1909) Familiengerichtliche Genehmigungen, z. B. bei Verfügungen über Grundstücke ( 1643, 1821, 1822) Beschränkung der Vermögenssorge für Ererbtes ( 1638) und Benennung eines Pflegers ( 1917) Anordnungen für Verwaltung durch die Eltern ( 1639) Benennung eines Vormundes durch Testament ( 1777) Ggf. Vermeidung der Erbenstellung von Minderjährigen (Vermächtnislösung) Ggf. Testamentsvollstreckung 28

30 Testamente Vermächtnisse Vermächtnisse sind ein Weg, jemandem einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen ( 1939) Schuldrechtlicher Anspruch des Vermächtnisnehmers (VN) ( 2174) VN nicht Mitglied der Erbengemeinschaft Mann Frau Vermächtnis wird auf Pflichtteil angerechnet ( 2307) Zweckvermächtnis mit Bestimmungsrecht des Beschwerten zur steuerlichen Optimierung S Alleinerbin Vermächtnis- nehmer T 29

31 Testamente 2. Beispiel: Verheiratetes Paar ohne Kinder Die Ehegatten setzen sich in der Regel gegenseitig zu Alleinerben ein. Dabei ist zu bedenken: Eltern haben Pflichtteilsanspruch (PTA) Vater PTA PTA Mutter Was geschieht mit dem Vermögen nach dem Tod des Letztversterbenden? Zu Schlusserben könnten gemeinsam bestimmt werden: Entfernte Verwandte oder Dritte gemeinnützige Organisationen Vereine und Parteien Stiftungen, Zustiftungen Sonstige Mann Alleinerben Frau 30

32 Testamente 3. Beispiel: Unverheiratetes Paar Bei unverheiratete Partnern ist Testament bzw. Erbvertrag unbedingt erforderlich, da keinerlei gesetzliches Erbrecht besteht. Zu bedenken: Hohe Pflichtteilsansprüche etwaiger Kinder oder der Eltern Erhebliche Steuerbelastung: Freibetrag EUR ,--, Steuersatz ab 30 %, keine Privilegierung des Familienheimes Sorgfältige Schlusserbenregelung, damit Vermögen nach dem Tod des Letztversterbenden wieder in die jeweiligen Familien fallen kann. 31

33 Pflichtteilsansprüche Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen teilweise möglich durch: Notariell beurkundete Pflichtteilsverzichtsverträge Lebzeitige Zuwendungen mit der Bestimmung, dass Anrechnung auf den Pflichtteil erfolgt. 32

34 Exkurs: Konsequenzen der Nicht-Ehe Sämtliche Privilegien einer Ehe werden versagt: Kein gesetzliches Erbrecht Wechselbezügliche Erbeinsetzung nur durch Erbvertrag Hohe Pflichtteilsansprüche (Abkömmlingen oder Eltern) Hohe Erbschaftssteuern Keine Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung (Rentenansprüche) 33

35 Erbschaftssteuer Bei allen Überlegungen zur Testamentsgestaltung ist die Erbschaftsteuer stets mit einzubeziehen Steuerklassen und Steuersätze sind abhängig von der Nähe zum Erblasser Ausnutzen von Freibeträge Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche als Gestaltungsmöglichkeiten Lebens- und Rentenversicherungen erfasst 34

36 Erbschaftssteuer Steuerklassen/ Steuersätze 35

37 Testamentsvollstreckung Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Erblasserwillen umzusetzen ( 2203) Anordnung der Testamentsvollstreckung nur im Testament oder im Erbvertrag Bestimmung des Testamentsvollstreckers Vorgabe konkreter Handlungsanweisungen Abwicklungs- oder/und Dauertestamentsvollstreckung Sinnvoll z. B. bei großen Erbengemeinschaften komplizierten Nachfolgeregelungen minderjährigen Kindern sog. Behindertentestament 36

38 Internationales Erbrecht Es gelten Besonderheiten bei Fällen mit Auslandsbezug Auslandsbezug gegeben bei ausländischen Staatsangehörigkeiten Vermögen, insbesondere Immobilien im Ausland Ständigem Aufenthalt nach Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im August 2015 Ausländisches Erbrecht kann ganz oder teilweise anwendbar sein Ausländische Erbrechte unterscheiden sich zum Teil ganz erheblich vom deutschen Erbrecht Mehrere, aufeinander abgestimmte Testamente können erforderlich sein 37

39 Internationales Erbrecht 1. Beispiel: Versch. Staatsangehörigkeiten Fall: Ehemann ist Deutscher, Ehefrau Engländerin, beide leben dauerhaft in England Für Ehemann gilt in D deutsches Erbrecht, in England englisches Erbrecht Für Ehefrau gilt in D und in England englisches Erbrecht Unterschiede z. B. Keine Gesamtrechtsnachfolge Unterschiedliche Erbquoten Kein Pflichtteilsrecht Unterschiedliche Abwicklung des Nachlasses 38

40 Internationales Erbrecht 2. Beispiel: Immobilie im Ausland Fall: Ehegatten, 2 Kinder, alle Deutsche, Ehemann besitzt Ferienhaus in Frankreich, Ehemann stirbt. Für den Nachlass gilt grds. deutsches Erbrecht Aber: Das Haus in F wird nach franz. Recht vererbt Unterschiede z. B. Andere Erbquoten Besonderes Noterbrecht statt Pflichtteilsrecht Kein gemeinschaftl. Testament bzw. Erbvertrag Gestaltungsmöglichkeit zu Lebzeiten Immobilie in Grundstücksgesellschaft einbringen Güterrechtliche Lösung Zwei aufeinander abgestimmte Testamente nach dt. und franz. Recht Ggf. Vermächtnisse und Verzichte 39

41 Gesetzliche Erbfolge 3. Beispiel: Wohnsitz im Ausland Fall: Ehepaar, Deutsche, 2 Kinder, ziehen nach Pensionierung nach Mallorca. Haus des Mannes in D wird vermietet. Ab August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung: Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes. Spanisches Erbrecht käme zur Anwendung Unterschiede z. B. Anderes Ehegattenerbrecht (ledigl. Nießbrauchsrecht an einer Quote) Noterbrecht (Kinder 2/3) statt Pflichtteilsrecht Kein gemeinschaftl. Testament bzw. Erbvertrag Gestaltungsmöglichkeit zu Lebzeiten Rechtswahl per Testament Recht der Staatsangehörigkeit kann gewählt werden 40

42 Übertragungen zu Lebzeiten Für vorweggenommene Erbfolge kann es gute Gründe geben. Vorteile und Risiken sorgfältig abwägen Frühzeitige Überleitung in die nächste Generation Ausnutzen der steuerlichen Freibeträge alle 10 Jahre Sicherungsmöglichkeiten für die Übertragenden, z. B. Wohnrecht Nießbrauch Leibrente oder Reallast Widerrufsvorbehalt, Rückforderungsrechte Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil vereinbaren Rückgriffmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers 41

43 Vorsorgevollmachten und Erbrecht Transmortale Vollmachten können zur Abwicklung eines Erbfalles sehr sinnvoll eingesetzt werden. Vorsorgevollmacht Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten Betreuungsverfügung Patientenverfügung Generalvollmacht Notarielle Form empfehlenswert 42

44 Ausblick Nächster Treffpunkt Erbrecht im März 2015 Ihr Feedback ist uns wichtig Themenwünsche willkommen! 43

45 Hinweise und Haftungsausschluss Diese Präsentation ist lediglich eine visuelle Unterstützung für einen mündlichen Vortrag. Sie gibt die Inhalte des Vortrags stichwortartig und nur unvollständig wieder. Sie ist ohne mündliche Erläuterungen aus sich heraus nicht aussagekräftig. Sachverhalte und Fallkonstellationen werden lediglich in abstrakter Form und selektiv dargestellt. Diese Unterlage ist nicht geeignet, einen konkreten Fall zu lösen. Weder der Vortrag und erst recht nicht diese Präsentation ersetzen im konkreten Einzelfall eine sachkundige Beratung durch einen Spezialisten für Erbrecht. Nur eine solche Beratung kann alle erforderlichen Aspekte eines konkreten Falles abdecken. Die Inhalte des Vortrages und dieser Präsentation wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch keine Haftung übernommen.

46 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und für Ihre Aufmerksamkeit! Treffpunkt Erbrecht Erbrechtliche Klassiker 44

47 Ihre Gesprächspartner Thomas Makowka Rechtsanwalt 0211/ / Ilona Keith Bankkauffrau 0211/ Bildrechte Titelbild Folie 1: istock.com/caiaimage 45

Immobilien vererben, verkaufen oder übertragen

Immobilien vererben, verkaufen oder übertragen Immobilien vererben, verkaufen oder übertragen Design Offices Düsseldorf Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf 28. Juni 2016, 17:30 Uhr 1 Hinweise und Haftungsausschluss Diese Präsentation ist lediglich

Mehr

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick

Mehr

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1 23.03.2019, Folie 1 Agenda I. Probleme der gesetzlichen Erbfolge II. Minderjährige in der Erbengemeinschaft III. Erbrechtliche Verfügungen IV. Fazit 23.03.2019, Folie 2 23.03.2019, Folie 3 I. Et hätt noch

Mehr

Treffpunkt Erbrecht Versicherungen und Renten

Treffpunkt Erbrecht Versicherungen und Renten Treffpunkt Erbrecht Versicherungen und Renten Design Offices Elisabethstr. 11 40217 Düsseldorf 17.03.2015, 17:30 Uhr Kanzlei Makowka, Fürstenwall 154, 40217 Düsseldorf Tel. 0211 31 111 888 www.kanzlei-makowka.de

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65

Mehr

Eheglück. E 11 - Design Offices Düsseldorf Elisabethstraße Düsseldorf , 17:30 Uhr

Eheglück. E 11 - Design Offices Düsseldorf Elisabethstraße Düsseldorf , 17:30 Uhr Eheglück E 11 - Design Offices Düsseldorf Elisabethstraße 11 40217 Düsseldorf 10.10.2018, 17:30 Uhr 1 Inhalt Haftungshinweise Lebensphasen Ohne Trauschein - Gesetzliche Erbfolge und Testament Ehe - Gesetzliche

Mehr

Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3

Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3 Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das

Mehr

Testamentsgestaltung für Eheleute

Testamentsgestaltung für Eheleute Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht info@verein-rechtverstaendlich.de www.verein-rechtverstaendlich.de die nächste Stunde

Mehr

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Testament und Berliner Testament

Testament und Berliner Testament Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche

Mehr

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Groß-Gerau, 20. September 2013 Übersicht I. Einleitung II. Nach dem Erbfall III.

Mehr

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Handout zum Vortrag. Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr. Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße

Mehr

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:

Mehr

Verschenken und Vererben

Verschenken und Vererben Verschenken und Vererben Dr. Matthias Conradi Rechtsanwalt und Notar in Ober-Ramstadt Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Steuerrecht Büro Darmstadt Bleichstraße

Mehr

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Mehr

Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen

Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen 30.01.2018 Eva Failenschmid, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beratungsanwältin

Mehr

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer

Mehr

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989

Mehr

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna Erbrecht und Vorsorge 22. Nov. 2018 -Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna Erbrecht in Deutschland Testament: ein Thema, mit dem sich wenige auseinandersetzen In nur 20% bis 30% der

Mehr

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament

Mehr

Generationenberatung. Erben und Vererben von Immobilien Schenkung von Immobilien

Generationenberatung. Erben und Vererben von Immobilien Schenkung von Immobilien Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten: Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre Heirat und Erwachsenenadoption steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Testament Familienpool ein intelligentes Gestaltungsmittel

Mehr

Pflichtteilsrecht / Erbvertrag. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Pflichtteilsrecht / Erbvertrag. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 25.06.2012 Pflichtteilsrecht / Erbvertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701 Das Pflichtteilsrecht

Mehr

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht

Mehr

PROMINENTE TESTAMENTE

PROMINENTE TESTAMENTE PROMINENTE TESTAMENTE E 11 - Design Offices Düsseldorf Elisabethstraße 11 40217 Düsseldorf 06. März 2018, 17:30 Uhr 1 Hinweise und Haftungsausschluss Diese Präsentation ist lediglich eine visuelle Unterstützung

Mehr

Hinweise. für Testament und Erbfolge

Hinweise. für Testament und Erbfolge Hinweise für Testament und Erbfolge Die Fragen des richtigen Vererbens ohne Streit in der Familie beschäftigt fast jeden. Dabei ist meist Ziel, dass das Vermögen möglichst ungeschmälert auf die Familie

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie. Freitag:

Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie. Freitag: Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie Freitag: 30.09.2016 Referent: RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt für Erbrecht Agenda - Begrüßung und Einleitung - Relevanz des

Mehr

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ). Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,

Mehr

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete Auflage. Mohr Siebeck Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fällen und 18., neubeardeitete" Auflage Mohr Siebeck 1. Teil Einführung 1 Gegenstand, Rechtsquellen und Geltungsbereich des Erbrechts... I. Begriff und Gegenstand

Mehr

TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/

TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/ Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand, zertifizierter

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht Die gesetzliche Erbfolge Vorrang der gewillkürten Erbfolge Verwandtenerbrecht Gesetzliches Erbrecht

Mehr

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.

Mehr

Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung

Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung www.notare-ott-doernhoefer.de - 2 - 1. Gestaltungsformen Erbrechtliche Gestaltung lässt sich in verschiedenen Formen verwirklichen. Grundform ist das Testament,

Mehr

28. November 2007 "Testamente und deren Gestaltung"

28. November 2007 Testamente und deren Gestaltung Wirtschaftsprüfer Steuerberater G.Budt Hermansen Rittmeier Zink C.Budt Steuerberater KLIEWE und PARTNER 28. November 2007 "Testamente und deren Gestaltung" Referent Prof. Dr. Dirk Olzen vom Lehrstuhl für

Mehr

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung 173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich

Mehr

Ehevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).

Ehevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg). Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist

Mehr

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN 12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai

Mehr

Vorsorge für den Notfall

Vorsorge für den Notfall Vorsorge für den Notfall Bayerischer Apothekertag Nürnberg, 17.05.2014 Referentin: Susanne Kersten Rechtsanwältin, Steuerberaterin 1 Bereiche der Vorsorge I. Handlungsunfähigkeit plötzlicher Unfall schwere

Mehr

Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten

Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten Autor: Dr. Hansjörg Scheel, Rechtsanwalt, Gleiss

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

1 x 1 der Testamentserrichtung Recht-Verständlich!

1 x 1 der Testamentserrichtung Recht-Verständlich! 1 x 1 der Testamentserrichtung Recht-Verständlich! Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht info@verein-rechtverstaendlich.de www.verein-rechtverstaendlich.de Themen - Heute Grundüberlegungen

Mehr

2. Das Erbrecht des Ehegatten

2. Das Erbrecht des Ehegatten Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:

Mehr

Erbrecht in Frage und Antwort

Erbrecht in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50761 Erbrecht in Frage und Antwort Vorsorge zu Lebzeiten, Erbfall, Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Steuern, Kosten von Bernhard F. Klinger 5. Auflage Verlag C.H. Beck München

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Clever vererben und erben

Clever vererben und erben Clever vererben und erben Welche Katastrophen können bei selbstverfassten Testamenten passieren Testament Ich vermache meiner Frau mein gesamtes Vermögen, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie wieder

Mehr

Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1

Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1 Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1 Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift nur ein, wenn und soweit keine (wirksamen) Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Es spielen einige wenige hierarchisch

Mehr

Unternehmertestament

Unternehmertestament Unternehmertestament III von Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL. M., M. A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator (BAFM) in Hamburg Dr. Hannelore Zacher-Röder Rechtsanwältin,

Mehr

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1 04.03.2018, Folie 1 Vorweggenommene Erbfolge was ist das? Vorweggenommene Erbfolge = die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder

Mehr

Fall 3: Guter Rat ist teuer

Fall 3: Guter Rat ist teuer Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2018/2019 Fall 3: Guter Rat ist teuer Dr. Carlos Dastis www.examinatorium.jura.lmu.de Ausgangspunkt Frage nach den Möglichkeiten einer rechtlichen der Wünsche

Mehr

Vortrag Haus + Grund Weinheim 22. Juni Matthias Hollenbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht

Vortrag Haus + Grund Weinheim 22. Juni Matthias Hollenbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Vortrag Haus + Grund Weinheim 22. Juni 2017 Matthias Hollenbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht 1. Warum ein Berliner Testament? 2.Grundform Berliner Testament 3. Gestaltungsvarianten des Berliner

Mehr

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer.

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer. ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG 5 Inhalt Vorwort...........................................

Mehr

Pressemitteilung. 1. Alleinstehende

Pressemitteilung. 1. Alleinstehende Pressemitteilung Welches Testament ist das Richtige für mich? Deutsches Forum für Erbrecht e.v. zeigt Testamentsgestaltungen für verschiedene Lebensmodelle auf München, 21.11.2012: Eine Verfügung von Todes

Mehr

Testament und Testierfähigkeit

Testament und Testierfähigkeit Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Es ist nie zu früh für ein Testament... 7 Abkürzungen... 9 1 Die gesetzliche Erbfolge...11

Mehr

Berliner Testament Risiken und häufige Fehler

Berliner Testament Risiken und häufige Fehler Berliner Testament Risiken und häufige Fehler Das Berliner Testament, also ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Ehegatten zuerst als Erben und dann gemeinsam die Kinder als Erben des Letztversterbenden

Mehr

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber

Mehr

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner 4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Wiederholung Welcher verfassungsrechtlicher Zusammenhang besteht zwischen Erbrecht und Eigentum und welche Ausprägungen der Erbrechtsgarantie kennt Art. 14

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Wiederholung Welcher verfassungsrechtlicher Zusammenhang besteht zwischen Erbrecht und Eigentum und welche Ausprägungen der Erbrechtsgarantie kennt Art. 14

Mehr

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

Notar Prof. Dr. Christopher Keim Ingelheim am Rhein. 10 Regeln zum Unternehmertestament

Notar Prof. Dr. Christopher Keim Ingelheim am Rhein. 10 Regeln zum Unternehmertestament Notar Prof. Dr. Christopher Keim Ingelheim am Rhein 10 Regeln zum Unternehmertestament 1. Die gesetzliche Erbfolge ist zur Verwirklichung der Unternehmensnachfolge (meist) ungeeignet Unternehmer ist verheiratet

Mehr

Vorwort 5 AbkiirzungsVerzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 Musterverzeichnis 17

Vorwort 5 AbkiirzungsVerzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 Musterverzeichnis 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 AbkiirzungsVerzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 Musterverzeichnis 17 1 Erbrechtliche Grundlagen 19 A. Allgemeines 19 B. Die Erbeinsetzung 19 I. Gesellschaftsanteile an einer

Mehr

Kinderlose Partner ohne Trauschein

Kinderlose Partner ohne Trauschein KAPITEL 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein Wer die Vorzüge einer wilden Ehe genießt, ist gut beraten, sich rechtzeitig mit den Versorgungslücken zu beschäftigen, die dem überlebenden Partner nach einem

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 11.07.2011 Testamentarisches Erbrecht (2), Pflichtteilsrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen

Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Foto: momanuma - Fotolia.com Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Die nachfolgende Checkliste soll helfen, einen Überblick über Ihr aktuelles, im Wege des Erbfalls an die Familie oder sonstige Personen

Mehr

Erben Vererben Erbschaftsteuer

Erben Vererben Erbschaftsteuer Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70096 5 Format (B x L): 10,4 x

Mehr

teilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.

teilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen. Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Begriffserläuterung................................. 7 3. Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments........ 8 a) Trennungslösung................................

Mehr

Inhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35

Inhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35 2 Inhalt Ihr Vermögen in guten Händen 5 Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten 6 Gesetzliche Erbfolge was ist das? 7 Wie wird Ihr Ehegatte berücksichtigt? 10 Welche Erbfolge ist für Sie die richtige?

Mehr

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Inhalt Vorwort 9 So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals unbefriedigend sein 12 Dem Staat nicht einfach etwas schenken 12 Dem Überlebenden

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge Gesetzliche Erbfolge A. 1 3 A. Erbrecht der Abkömmlinge Eine gewillkürte Erbfolge, die der Erblasser in formgültiger Weise selbst angeordnet hat, geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Daher greift die gesetzliche

Mehr

Erbrecht und Testamentsgestaltung. Merkblatt

Erbrecht und Testamentsgestaltung. Merkblatt Erbrecht und Testamentsgestaltung Merkblatt (Stand: März 2017 ersetzt keine notarielle Beratung) T: 0621/397 499-0 F: 0621/397 499-10 post@notarin-spies.de www.notarin-spies.de I. Der Erbfall Verstirbt

Mehr

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Erbvertrag Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Vertrag sui generis. Inhalt - Erblasser oder Erblasser und Vertragspartner treffen

Mehr

7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor

7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor 7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor Warum überhaupt ein Testament Vermeidung der gesetzlichen

Mehr

Was Sie über Erben und Vererben wissen sollten

Was Sie über Erben und Vererben wissen sollten 15. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main Was Sie über Erben und Vererben wissen sollten von den Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff Inhalt I. Das gesetzliche Erbrecht II. Handschriftliches

Mehr

Josef Kaspar Rechtsanwalt, FAfErbR, München

Josef Kaspar Rechtsanwalt, FAfErbR, München Die erfolgreiche Planung der Vermögensnachfolge und die Vorsorge für den Betreuungsfall Veranstaltungsorte: 13. Oktober 2015 in München 14. Oktober 2015 in Nürnberg Johannes Hochmuth Josef Kaspar Landesverband

Mehr

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Vorwort...V Literaturverzeichnis...XIII Teil 1. Familienrecht... 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts... 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung... 5 A. Begriff

Mehr

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M. Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag

Mehr

50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts

50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts D15/1845-16 30/16-1 O SC 07.12.2016 50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts 1. Personengaben des Mandanten Vorname: Nachname: Geburtsdatum: Straße, Haus-Nr.: PLZ,

Mehr

Haus und Grundstück im Erbrecht 1

Haus und Grundstück im Erbrecht 1 15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1 Vorwort Literaturverzeichnis V XIII Teil 1. Familienrecht 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung 5 A. Begriff der Ehe 5

Mehr

Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht.

Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht. Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht Begriffe 1 (Erbl.) d. verstorbene Person Erbe Gesetzlicher Erbe durch

Mehr