Einkommensteuergesetz und BGF

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1 "Come Together" BKK-Fachtagung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Einkommensteuergesetz und BGF Chancen und Möglichkeiten M für f r Unternehmen Ass. jur. Dr. Tobias Rolfes

2 Agenda Systematik der steuerlichen Behandlung Lohn - Steuerfreiheit - Steuerpflicht Vorliegen von Arbeitslohn Steuerbefreiung nach 3 Nr. 34 EStG Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands Sachbezüge Bewertung; Freigrenzen Beispiele/Gestaltungen Klärung von Zweifelsfragen: Anrufungsauskunft 2

3 Systematik und Vorliegen von Arbeitslohn 3

4 Systematik der steuerlichen Behandlung Arbeitgeber- Maßnahme Kein Lohn Lohn Steuerfrei (insb. nach 3 Nr. 34 EStG) Sachbezug normaler Geldlohn Keine Lohnsteuerpflicht Keine Lohnsteuerabführung Einzelbewertung, Lohnsteuerpflicht Ausnahmen, z.b.: Freigrenze - Rabattfreibetrag - Pauschalversteuerung Lohnsteuerpflicht 4

5 Einordnung: Liegt überhaupt Arbeitslohn vor? Kein Lohn, sondern Betriebsausgabe bei ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers Definition nach EStH 19.3: Maßnahmen zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wenn die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfälle durch Nachweis: Auskünfte des medizinischen Dienstes einer Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder SV-Gutachten bestätigt wird Beispiele aus der Rechtsprechung: Massage-Kosten; Wirbelsäulentherapie; Vorsorgeuntersuchung: Kein Lohn Regenerationskur eines Fluglotsen: Aufteilung Raucherentwöhnung: Lohn (so aktuell das FG Köln) 5

6 Steuerbefreiung nach 3 Nr. 34 EStG: Betriebliche Gesundheitsförderung 6

7 Neu: Befreiung für betriebliche Gesundheitsförderung Neu geschaffen durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009): 3 Nr. 34 EStG Ziel: Förderung zusätzlicher Angebote zur Gesundheitsförderung in Unternehmen Ursprünglich zur Flankierung der Raucherschutzgesetze nur als Kostenübernahme für Raucherentwöhnung vorgesehen Förderungsmöglichkeiten auch für kleine und mittelgroße Arbeitgeber Anwendungszeitpunkt: Rückwirkend ab 2008 Achtung: Unklar für die Sozialversicherungsfreiheit ggf. erst ab

8 Steuerfreier Lohn, 3 Nr. 34 EStG: Voraussetzungen (1) Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers Sowohl Bar- als auch Sachleistungen sind möglich Keine Entgeltumwandlungen (z.b. bei Anrechnung auf Sonderzahlungen) An Arbeitnehmer Steuerliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Auch mgl. bei Mini-Jobbern oder Geschäftsführern Achtung: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird ohne entsprechende Vertragsklausel eine verdeckte Gewinnausschüttung (vga) angenommen! Soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen Freibetrag: Nur darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig Vermeidung von Abgrenzungsproblemen zur Frage, ob überhaupt steuerbarer Lohn vorliegt Verminderung des Risikos der Lohnsteuerhaftung für den Arbeitgeber 8

9 Steuerfreier Lohn, 3 Nr. 34 EStG: Voraussetzungen (2) Die den Anforderungen der 20, 20a SGB V genügen Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen in der Fassung vom Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtmittelkonsum Betriebliche Gesundheitsförderung Arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Gemeinschaftsverpflegung, psychosoziale Belastungen, Suchtmittelkonsum 9

10 Steuerfreier Lohn, 3 Nr. 34 EStG: Verfahren Aufzeichnungspflichten Aufzeichnung der steuerfreien Beträge im Lohnkonto, Ausn. nur bei Zulassung durch das Finanzamt in Fällen geringer Bedeutung Erklärung der Krankenkassen über die Zugehörigkeit zum Förderkatalog Nachweis bei Barleistungen: Zweckbestimmung bei der Zahlung oder Teilnahmebescheinigung? Handhabung wie bei Internetzuschüssen?: AG-Erklärung bei Zuschüssen unter 41,66 Euro/mtl. (= 500 Euro./. 12 Monate), R 40.2 Abs. 5 S. 7, 8 LStR Sozialversicherungsrecht Folgt dem Steuerrecht: Kein pflichtiges Arbeitsentgelt Einschränkung: Hier keine Rückwirkung des JStG 2009, daher liegt für 2008 wohl noch Arbeitsentgelt vor Umsatzsteuer Keine Auswirkungen durch die Steuerbefreiungen 10

11 Sachbezüge 11

12 Sachbezüge: Einbezug von Gesundheitsleistungen Sachbezüge: Einnahmen aller Art, die nicht in Geld bestehen Keine zweckgebundenen Geldleistungen wie Zuschüsse Gutscheine: Nur mgl., wenn kein (Höchst-)Betrag angegeben ist Ansatz: Einzelbewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis Bewertung mit 96 % des Endpreises, R 8.1 Abs. 2 S. 9 LStR Steuerfreiheit bei Unterschreiten der 44-Euro-Freigrenze, 8 Abs. 2 S. 9 EStG Monatsgrenze: Keine Umrechnung auf einen Jahresbetrag mgl. Gesamtbetrachtung: Gilt für sämtliche Sachzuwendungen Auch mgl. Teilunentgeltlichkeit, z.b. bei Zuzahlung beim Jobticket Gestaltungsspielraum: Bei Änderung des Arbeitsvertrags von Barlohn auf den Sachlohnanteil kann die Freigrenze ausgenutzt werden Keine spezielle Förderung von Gesundheitsmaßnahmen 12

13 Beispiele/Gestaltungen 13

14 Betriebssport und Kick-Off-Tage Betriebssport: Grds. (Sach-)Arbeitslohn Ausnahme (1): Bei Mannschaftssportarten die Kosten für Platz- und Gerätemieten ist eine persönliche Zurechnung schwer, daher bleiben diese außer Ansatz (OFD Frankfurt a.m., Vfg. V ) Ausnahme (2): Sportkleidung ist lohnsteuerlich unbeachtlich, wenn diese zivilrechtlich im Eigentum der Sportgemeinschaft bleibt und nie außerhalb der betrieblichen Sportveranstaltungen getragen wird Kick-Off-Tag : Wie werden die Kosten auf die Arbeitnehmer umgelegt? (Noch) keine Auffassung der Finanzverwaltung hierzu Vorschlag: Kosten auf die Teilnehmer umrechnen (Teilnehmerliste!) 14

15 Fallreihe: Fitness-Center Arbeitnehmer erhält einen Zuschuss i.h.v. 30 Euro für seine Fitnesscenter- Mitgliedschaft Steuerpflichtiger Geldlohn, 8 Abs. 1 EStG Arbeitgeber schließt für jeden Arbeitnehmer einen Vertrag mit dem Fitnesscenter ab Steuerpflichtiger Sachbezug, ggf. aber steuerfrei nach der 44 Euro-Grenze Arbeitgeber schließt Vertrag mit Fitnesscenter ab, nach dem Arbeitnehmer ausschließlich an Kursen nach 20, 20a SGB V teilnehmen können Hier sollte 3 Nr. 34 EStG zur Anwendung kommen Arbeitnehmer schließt Vertrag mit Fitnesscenter ab, der nur Kurse nach 20, 20a SGB V erlaubt, der Arbeitgeber ersetzt die Kosten Ersatz des Arbeitgebers sollte unter 3 Nr. 34 EStG fallen Zum Nachweis: Ist ein zweckgerichteter Ersatz mit Nachweis erforderlich oder kann es eine Bagatellregelung geben? 15

16 Klärung von Zweifelsfragen: Anrufungsauskunft Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beim Betriebsstättenfinanzamt anfragen ob und inwieweit die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind, 42e EStG Anfrage zu einem konkreten betrieblichen Vorgang Die Antragstellung ist gebührenfrei und formlos mgl. Keine Frist für die Finanzverwaltung Vorschlag zur Höchstdauer in Anlehnung an das Finanzgerichtsverfahren: 6 Monate Bindungswirkung nur gegenüber dem Auskunftersuchenden Der Arbeitgeber sollte stets einbezogen werden Rechtsmittel sind nur mgl., wenn eine Auskunft abgelehnt wird 16

17 Vielen Dank! 17

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