Probenahme von Abfällen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Probenahme von Abfällen"

Transkript

1 Probenahme von Abfällen Thomas Neumann, Landkreis Prignitz, Perleberg Vorbereitung der Probenahme Die Kenntnis der chemischen Zusammensetzung von Abfällen ist wichtig für ihre ordnungsgemäßen Entsorgung und einen gefahrlosen Umgang mit ihnen. Informationen über die wesentlichen Inhaltstoffe des Abfalls genügen jedoch oft nicht, um ihn zu charakterisieren. So kann zur genauen Ermittlung seiner Zusammensetzung meist nicht auf eine Untersuchung verzichtet werden. Für die Planung der Probenahme sind wiederum Grundkenntnisse der Chemie des Abfalls erforderlich, insbesondere um arbeitsschutzfachliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen und die Probenahme auf zu erwartende Besonderheiten auszurichten. Vor Beginn der Probenahme ist ihr Ziel zu bestimmen. Das Ziel kann einerseits die repräsentative Probenahme des jeweils vorliegenden Abfalls, andererseits die Ermittlung von Hot-Spots sein. Repräsentative Beprobungen dienen der Ermittlung der charakteristischen Eigenschaften des Abfalls und der Vorbereitung und Kontrolle von Entsorgungsvorgängen. Hierbei sollen die Inhaltsstoffe qualitativ und quantitativ ermittelt bzw. die durchschnittlichen Stoffgehalte bestimmt werden. Bei Hot-Spot-Beprobungen geht es darum, besondere Belastungsspitzen festzustellen und Inhaltsstoffe qualitativ zu bestimmen. Sie werden beispielsweise durchgeführt, um Abfälle auf Verunreinigungen mit Asbestrückständen oder Kontaminationsschwerpunkte zu prüfen. Je nach dem, ob die Abfälle schwerpunktmäßig oder repräsentativ untersucht werden, erfolgt die Verteilung der Probenahmepunkte über das Abfallvolumen entweder bereichsspezifisch oder gleichmäßig. Darüber hinaus sind in Vorbereitung der Probenahme alle bekannten Vorinformationen und Voruntersuchungen auszuwerten und zu berücksichtigen, um dann den Probenahmeplan aufzustellen. Nachdem fixiert ist, auf welche Inhaltsstoffe untersucht werden soll und mit welchen Problemen bei der Probenahme zu rechnen ist, wird im Probenahmeplan festgelegt wie viel Proben mit welchen Geräten an welchem Ort zu nehmen sind. Dies umfasst auch die Auswahl der Geräte zur Reinigung der Beprobungsgeräte und zur Probenteilung sowie die Festlegung der erforderlichen Anzahl und Art der Probentransportbehältnisse. Weiterhin sind die persönlichen Schutzmaßnahmen und die Anforderung an den Probenabtransport zu planen. Der Probenahmeplan basiert auf den fachlichen und rechtlichen Vorgaben für den speziellen Abfall. Seite 1 von 6

2 Er ist dann gegebenenfalls bei der Probenahme den vor Ort vorgefundenen Bedingungen anzupassen. Hierbei sind lokale Inhomogenitäten, die tatsächlichen Volumina und organoleptische Auffälligkeiten zu berücksichtigen. Die Besonderheiten werden im vorbereiteten Probenahmeprotokoll vermerkt und fotodokumentiert. Anforderungen an die Probenahme In Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen sind für einige Abfallarten und spezielle Untersuchungszwecke die Anforderungen an die Probenahme verbindlich festgelegt. Darüber hinaus existiert eine große Anzahl technischer Regelwerke mit Empfehlungen zur Probenahme. Eine allgemeingültige Vorschrift für Probenahme von Abfällen gibt es nicht. Die Probenahme erfolgt stets einzelfallbezogen. Sie ist von qualifizierten und erfahrenen Probenehmern vorzunehmen. Um rechtssichere Beprobungsergebnisse zu bekommen, muss der Probenehmer unabhängig und sachkundig sein, seine fachliche Qualifikation nachweisen können und über die erforderliche technische Ausrüstung verfügen. Für bestimmte Abfallarten muss er eine gesetzlich vorgeschriebene behördliche Zulassung oder eine Bestimmung besitzen. Besondere Anforderungen werden an die Probenahme gestellt, wenn gefährliche Abfälle zu beproben sind oder wenn sich die Abfälle in kontaminierten Bereichen befinden. Hier können freigesetzte Schadstoffe beispielsweise über die Atemluft oder die Haut aufgenommen werden. Außerdem sind unter Umständen Brand- und Explosionsgefährdungen zu beachten. Immer wieder werden in Abfällen Asbestrückstände gefunden. Darüber hinaus gibt es Gefahren durch Krankheitserreger in Schlämmen oder durch Ausgasungen von flüchtigen Schadstoffen. Deshalb ist für die Probenahme bestimmter Abfälle die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung vorgesehen. Insbesondere bei der Entnahme von in situ-proben ist zu berücksichtigen, dass die Probenahme zu einer mehr oder weniger starken Änderung des natürlichen Spannungszustandes im Abfall führt, z. B. im zu entsorgenden Boden. Gasförmige Stoffe können entweichen. Porenwasserdruck und Luftverteilung ändern sich. Auch die Temperatur kann lokal differieren. Geochemische und mikrobiologische Prozesse können in Gange gesetzt werden. Hierbei kann beispielweise die mikrobielle Aktivität des Probenmaterials die gemessene chemische Zusammensetzung organischer Schadstoffe beeinflussen. Darüber hinaus ändert sich durch die Probenahme die Geometrie des Abfalls in Folge der Störung seiner Struktur. Aus der großen Anzahl von Vorschriften, die Vorgaben für die Probenahme enthalten, sollen nachfolgend einige kurz angeführt werden. So regelt die Altholzverordnung in 6 Abs. 2 und 7 Abs. 1, dass aufbereitete Holzhackschnitzel und Holzspäne sowie vorgebrochenes Altholz in Chargen von nicht mehr als 500 Tonnen zu beproben sind. In Anhang IV dieser Verordnung wird die Probenahme der Hackschnitzel und Holzspäne aus dem kontinuierlichen Stoffstrom beschrieben. Seite 2 von 6

3 Die Untersuchung von Klärschlamm ist im Anhang 1, Pkt. 1.1 der Klärschlammverordnung geregelt. Hier wird auf die DIN Bezug genommen und ein spezielles Probenahmeprotokoll vorgegeben. Die Altölverordnung schreibt für PCB-Untersuchungen die DIN vor. Daneben wird die Probenahme aus Vakuumtankwagen in der Anlage 2 dieser Verordnung beschrieben. In Anhang 4.2 der Deponieverordnung werden die Untersuchungen nach LAGA PN 98 vorgeschrieben. Die Probenehmer müssen hierfür über eine spezielle Zulassung verfügen. Auch in weiteren Verordnungen, wie der Versatzverordnung, der Abfallverzeichnisverordnung oder der Bioabfallverordnung finden sich entsprechende Vorgaben zur Probenahme. Für die Probenahme von Böden, die als durchwurzelbare Bodenschicht verwertet werden sollen, ist die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung anzuwenden. Dies betrifft die Ermittlung der Inhaltsstoffe, die Untersuchung der Gefahr von Ausgasungen leichtflüchtiger Stoffe und die Ermittlung der Herauslösung von Schadstoffen aus den Böden. Bei geplanter oberflächennaher Verwertung und der Möglichkeit einer inhalativen Aufnahme von Bodenpartikeln ist ggf. eine Feinstaubfraktion bis 63µm Korngröße gesondert zu untersuchen. Die Probenahme von abgeschobenem oder ausgehobenem Boden hat in Anlehnung an die DIN oder DIN EN zu erfolgen. Darüber hinaus sind die DIN 4021 und EN DIN ISO heranzuziehen. Gemäß DIN kann auf die Bodenprobenahme verzichtet werden, wenn keine Hinweise auf eine Vorbelastung vorliegen. Gleiches gilt unter entsprechenden Bedingungen für den Wiedereinbau von Böden z.b. in einem Sanierungsplangebiet. Speziell für das Land Brandenburg ist die Probenahme von Recycling-Baustoffen in der Brandenburgischen Technischen Richtlinie für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau (BTR RC StB) geregelt. Darin wird auf eine Reihe von Vorschriften, wie die DIN EN 932-1, die DIN 1996, die DIN EN oder die ZTV So B-StB und die STVF StB verwiesen. Besondere Bedeutung haben die Technische Richtlinie der LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil III, Probenahme und Analytik, vom (LAGA M 20) und die LAGA PN 98. Während die LAGA M 20 im Teil III speziell wichtige Informationen für die Beprobung von Böden liefert, die in technischen Bauwerken verwertet werden sollen, ist die LAGA PN 98 maßgebend für die Probenahme aller festen und stichfesten Abfälle. Ihre Anwendung ist für viele Abfallarten in Verordnungen des Bundes bestimmt und darüber hinaus beispielsweise in landesrechtlichen Regelungen von Berlin und Brandenburg für verbindlich erklärt worden. Sie beinhaltet die Probenahmeplanung, die Probenahme, Protokollierung, die Konservierung, Kennzeichnung, den Versand von Proben und Festlegungen zur Bestimmung der Mindestprobenanzahlen für eine repräsentative Beprobung. Eine vollzugsfreundliche Übersicht über die zu beachtenden Bestimmungen für die Probenahme von mineralischen Abfällen enthält der Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau. Außerdem werden hierin die Probenahme von grobstückigen Abfällen beschrieben und Hinweise zu in situ- Beprobungen gegeben. Dieser Leitfaden ist u. a. unter downloadfähig. Seite 3 von 6

4 Probenbezeichnungen Bei der Bezeichnung der Proben ist es wichtig, die entsprechende Vorschrift anzugeben, nach der beprobt wird. Teilweise ist nämlich diese Bezeichnung in verschiedenen Vorschriften unterschiedlich definiert. Der Begriff der Einzelprobe ist klar und eindeutig. Mischproben werden aus Einzelproben gebildet. Gemäß der LAGA PN 98 besteht eine Mischprobe grundsätzlich aus 4 Einzelproben. Gemäß dieser Vorschrift können dann nach einem vorgegebenen Prozedere 3 Mischproben zu einer Sammelprobe zusammengefasst werden. Die DIN EN enthält dagegen den Begriff der Mischprobe nicht und definiert eine Sammelprobe als die vereinigte Menge von Einzelproben. Die Laboratoriumsprobe wird gemäß dieser Norm durch die Einengung einer Sammelprobe gebildet. Die Mindestanzahl der zu entnehmenden Proben ist vom Abfallvolumen abhängig. Für repräsentative Untersuchungen gemäß LAGA PN 98 wird die Anzahl der Laborproben aus der Summe der Misch- und Sammelproben gebildet. Dies ist in Tabelle 2 dieser LAGA- Richtlinie übersichtlich dargestellt. Bei Hot-Spot-Beprobungen werden oft auch Einzelproben untersucht. Rückstellproben werden nach ihrer Entnahme nicht unmittelbar untersucht, sondern gelagert, um später bei Bedarf eine erneute Messung des Probenmaterials zu ermöglichen. Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung von Proben Alle Proben sind möglichst, ohne dass sie sich verändern, in die dafür vorbereiteten Probenahmegefäße zu überführen und dann ins Labor zu transportieren. Eine Beeinflussung ihrer chemischen, biologischen und physikalischen Beschaffenheit soll weitgehend ausgeschlossen werden. Die Behältnisse zur Aufnahme der Proben müssen stabil, sauber und dicht sein. Bei der Auswahl des Materials der Behältnisse ist darauf zu achten, dass die Proben damit nicht reagieren bzw. dadurch nicht beeinflusst werden. Wenn in den Proben ausschließlich anorganische nichtflüchtige Parameter von Bedeutung sind, können Kunststoffbehältnisse genutzt werden. Ansonsten sind eher Materialien wie Glas oder Edelstahl zu verwenden. Die gewählte Verpackung soll garantieren, dass der Entnahmezustand erhalten bleibt. Die Behältnisse sind eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und mindestens den Ort und das Datum der Probenahme sowie die Art des Abfalls enthalten. Die Lagerung von Proben ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Lichtempfindliche Proben sind in dunklen Gefäßen aufzubewahren. Gegebenenfalls ist während des Transports und der Lagerung eine Kühlung erforderlich. Seite 4 von 6

5 Zudem sind Proben, die auf leichtflüchtige organische Stoffe untersucht werden sollen, zu konservieren. So werden beispielsweise Proben, deren Gehalte an LHKW oder BTEX bestimmt werden sollen, gemäß DIN ISO gleich nach der Probenahme mit Methanol überschichtet. Protokollierung der Probenahme Die Ergebnisse der Untersuchung müssen unter gleichen Voraussetzungen reproduzierbar sein. Deshalb sind diese Voraussetzungen zu erfassen. Dazu werden die Beprobungsbedingungen im Probenahmeprotokoll notiert. Im Protokoll werden der Zweck der Probenahme und der Probenahmeort bezeichnet, die angewendete Probenahmevorschrift benannt und die Probenbezeichnung vermerkt. Datum, Uhrzeit und Witterung während der Probenahme sind ebenso wie das verwendete Probenahmegerät zu erfassen. Darüber hinaus werden Informationen zum betreffenden Abfall notiert. Hierzu gehören die Herkunft des Abfalls, seine Beschreibung (Abfallart), die vorliegende Abfallmenge, sein vermutetes Schadstoffinventar sowie damit verbundene Gefährdungen. Auch die Probenanzahlen werden getrennt nach Einzel-, Misch-, Sammel- und Rückstellproben im Protokoll erfasst. Sie müssen mit der Anzahl der Behältnisse übereinstimmen. Gegebenenfalls werden zusätzlich die Masse der Proben und das Größtkorn vermerkt. Aus dem Protokoll muss auch ablesbar sein, wie viel Einzelproben zu Mischproben vereinigt wurden und wie die Probenaufbereitung erfolgte. Falls bereits Vor-Ort-Untersuchungen durchgeführt wurden, ist auch dies zu vermerken. Neben dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind ggf. auch weitere bei der Probenahme anwesende Personen zu notieren. Das Probenahmeprotokoll wird vom Probenehmer mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnet. Es wird beim Transport mitgeführt und enthält auch Informationen über die Art des Transportes und die Lagerungsdauer. Am Ende wird das Untersuchungslabor bezeichnet und die Probenübergabe mit Datum und Uhrzeit auf dem Probenahmeprotokoll quittiert. Als Anlagen zum Protokoll sollen Fotos von der Probenahme mit Angabe von Datum und Uhrzeit, eine Lageskizze oder ein Lageplan und Beschreibungen von Einflüssen auf die Probenahme sowie sonstigen Auffälligkeiten, wie Inhomogenitäten oder Verunreinigungen, beigefügt werden. Dabei haben insbesondere die Fotos eine große Bedeutung zur Beweissicherung und bei der Dokumentation der örtlichen Situation. Zu beachten ist, dass in einer Reihe von Verordnungen und Probenahmebestimmungen auch spezielle Probenahmeprotokolle vorgeschrieben sind. Für Fälle, in denen keine diesbezüglichen Vorgaben existieren, wird auf die Nutzung des Probenahmeprotokolls für die Haufwerksbeprobung in Anlehnung an die LAGA PN 98 verwiesen, die sich in Anhang 6 des Leitfadens zur Probenahme und Untersuchung von Seite 5 von 6

6 mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg- Berlin) befindet. Fazit Eine allgemeingültige Vorschrift für die Probenahme von Abfällen gibt es nicht. Die Probenahme erfolgt in Abhängigkeit von der vorliegenden Abfallart und dem Untersuchungsziel jeweils nach spezifischen Regelungen. Wegen der komplexen Anforderungen an die Probenahme und die Vielzahl von Fehlermöglichkeiten ist sie durch einen qualifizierten Probenehmer durchzuführen, der nachweislich über abfallspezifische Erfahrungen verfügt. Die Probenahme ist nachvollziehbar zu begründen, zu gestalten und zu dokumentieren. Unter den vielen Spezialnormen für die Probenahme, ist die LAGA PN 98 für die Beprobung fester und stichfester Abfälle von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus enthält der o. g. Leitfaden des Runden Tisches Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin hilfreiche und vollzugsfreundliche Hinweise für die Probenahme. Letztlich ist die Qualität der Probenahme mit entscheidend dafür, dass der Abfall richtig bewertet wird. Seite 6 von 6

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin Probenahme von mineralischen Abfällen Boden / Bauschutt aus Aushub- bzw. Abbruch-Maßnahmen mit Korngrößen unter 120 mm separater Vortrag Herr Sommer über Beprobung grobstückiger Abfälle Beprobung von Haufwerken

Mehr

PROBENAHME (BEISPIELVORLAGE)

PROBENAHME (BEISPIELVORLAGE) PROBENAHME (BEISPIELVORLAGE) (Ausfüllhinweise in Kursiv) 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Name des Betreibers DEHSt-Aktenzeichen Bezeichnung des Probenahmeplans: 2 VERANTWORTLICHKEITEN Ersteller des Probenahmeplans:

Mehr

Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken

Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken Bayerisches Landesamt für Umwelt Deponie Info 3 Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken Abb. 1: Probe und Probenahmeprotokoll 1 Beprobung fester Abfälle nach PN 98 Die Beprobung

Mehr

Anschriften. 1 Veranlasser / Auftraggeber: Betreiber / Betrieb: Landkreis / Ort / Straße: Objekt / Lage: Grund der Probenahme:...

Anschriften. 1 Veranlasser / Auftraggeber: Betreiber / Betrieb: Landkreis / Ort / Straße: Objekt / Lage: Grund der Probenahme:... Anhang C 43 Probenahmeprotokoll A. Allgemeine Angaben Anschriften 1 Veranlasser / Auftraggeber: Betreiber / Betrieb:... 2 Landkreis / Ort / Straße: Objekt / Lage:...... 3 Grund der Probenahme:... 4 Probenahmetag

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 9500015311043 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin An die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt MV

Mehr

Probenahme von festen Abfällen. Andrea Fleck, TLUG Jena Jena, den

Probenahme von festen Abfällen. Andrea Fleck, TLUG Jena Jena, den Probenahme von festen Abfällen Andrea Fleck, TLUG Jena Jena, den 11. 10. 2016 Warum Probenahme? Beurteilung der Abfälle nach Entsorgungsweg Identifikationsanalyse (Eingangskontrolle) Kontrolle bei der

Mehr

Analytikumfang bei der Deklaration gefährlicher mineralischer Abfälle. SBB-Veranstaltung Die Entsorgung mineralischer Abfälle in Berlin/Brandenburg

Analytikumfang bei der Deklaration gefährlicher mineralischer Abfälle. SBB-Veranstaltung Die Entsorgung mineralischer Abfälle in Berlin/Brandenburg Analytikumfang bei der Deklaration gefährlicher mineralischer Abfälle 1. Einstufung gefährlich/nicht gefährlich 2. Analysen für geplanten Entsorgungsweg SBB-Veranstaltung Die Entsorgung mineralischer Abfälle

Mehr

Probenahme. Nachbarschaftstag Marburg Biedenkopf

Probenahme. Nachbarschaftstag Marburg Biedenkopf Probenahme Nachbarschaftstag Marburg Biedenkopf 17.09.2009 Probenahme Nachbarschaftstag Marburg Biedenkopf 17.09.2009 Wesentlicher Baustein einer aussagekräftigen Analytik Entnahme einer repräsentativen

Mehr

Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau

Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau Brandenburgische Technische Richtlinien für RecyclingBaustoffe im Straßenbau (BTR RCStB) 2014 Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau Prof. Dr. Rüdiger SchultzSternberg Landesamt für Umwelt, Gesundheit

Mehr

Probenahme: Wie macht man s richtig?

Probenahme: Wie macht man s richtig? Informationsveranstaltung der SBB Sachgerechte Probenahme und Untersuchung von Abfällen am 24.01.2007 Berlin Probenahme: Wie macht man s richtig? Dipl.-Ök. F. Küchler 1 2007-01-24 Kein Auftrag, kein Probenehmer,

Mehr

Einstufung von pech-/ teerhaltigen Materialien - Wie mache ich es richtig falsch?

Einstufung von pech-/ teerhaltigen Materialien - Wie mache ich es richtig falsch? Einstufung von pech-/ teerhaltigen Materialien - Wie mache ich es richtig falsch? BAUER Resources GmbH, 86529 Schrobenhausen 1 1. Welche Abfallschlüsselnummer ist die richtige? 2. Wie muss das Material

Mehr

Bedeutung der Probenahme für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse

Bedeutung der Probenahme für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse Bedeutung der Probenahme für die Interpretation der Untersuchungsergebnisse 6. Sächsisch-thüringische Bodenschutztage 18. und 19. Juni 2015, Dresden Am Rotweinberg 29 65594 Runkel Tel.: 06482.608894-0

Mehr

HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB

HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB 1. Ziel einer Probenahme Stand: 01.10.2013 - Erhalt einer

Mehr

LAGA PN 98 und/oder DIN alles klar bei der Beprobung von Haufwerken?

LAGA PN 98 und/oder DIN alles klar bei der Beprobung von Haufwerken? Boden & Grundwasser Flächenmanagement Strategie F & E LAGA PN 98 und/oder DIN 19698 alles klar bei der Beprobung von Haufwerken? Klaus Blomquist Seminar Altlasten und Schadensfälle, Marburg 21.05.2015

Mehr

Haufwerksbeprobung. LAGA PN 98 und Beprobungsmerkblätter des LfU. Simone Klett, Ref. 35

Haufwerksbeprobung. LAGA PN 98 und Beprobungsmerkblätter des LfU. Simone Klett, Ref. 35 Haufwerksbeprobung LAGA PN 98 und Beprobungsmerkblätter des LfU Simone Klett, Ref. 35 Haufwerksbeprobung 2 Voraussetzung für die Haufwerksbeprobung Sachkunde DIN 19698-1: Sachkundiger: Person, die hinreichend

Mehr

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung Leitfaden Zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung Dr. rer. nat. Götz Hirschberg, GuD Consult GmbH In Ausnahmefällen sind abfalltechnische

Mehr

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. Laboranalytik und Bewertung aus Sicht der Länder Brandenburg und Berlin

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. Laboranalytik und Bewertung aus Sicht der Länder Brandenburg und Berlin Laboranalytik und Bewertung aus Sicht der Länder Brandenburg und Berlin Dipl.-Ing. Ulf Berger, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg,

Mehr

Probenahme von Abwasser und Wasser

Probenahme von Abwasser und Wasser unter besonderer Berücksichtigung (technischer und rechtlicher Vorgaben) in Österreich 15.11.2010, ergänzt im Februar 2011 Warum? repräsentative Messwerte gewinnen Vergleichbarkeit von Messwerten unterschiedlicher

Mehr

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Amtliche Probenahme. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 08-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 21.11.2005 Seite 1 von 8 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung der amtlichen Probenahme... 5 4.2

Mehr

geplante Erschließung des Baugebietes Obere Viehweide in Tübingen Ergänzende Chemische Analytik; Verwertung/Entsorgung von Aushubmaterial

geplante Erschließung des Baugebietes Obere Viehweide in Tübingen Ergänzende Chemische Analytik; Verwertung/Entsorgung von Aushubmaterial Büro für angewandte Geowissenschaften 72074 Tübingen Nauklerstraße 37A Universitätsstadt Tübingen Kommunale Servicebetriebe Brunnenstraße 3 Baugrunderkundung Gründungsberatung Altlastenerkundung Bodenmechanik

Mehr

Grundlegende Überlegungen zur richtigen Probenahme

Grundlegende Überlegungen zur richtigen Probenahme Milchprodukte Lebensmittel Umwelt Grundlegende Überlegungen zur richtigen Probenahme Dr. Michael Carl MUVA Kempten Milchprodukte Lebensmittel Umwelt AFEMA-ADR-IMQ-Grundlagenseminar 10./11.11.2004, Kempten

Mehr

ANFORDERUNGEN UND HINWEISE AN DIE PROBENAHME UND ANALYSE BEI DER SPEZIFISCHEN ERMITTLUNG VON BRENNSTOFFDATEN ANHAND VON BERECHNUNGEN

ANFORDERUNGEN UND HINWEISE AN DIE PROBENAHME UND ANALYSE BEI DER SPEZIFISCHEN ERMITTLUNG VON BRENNSTOFFDATEN ANHAND VON BERECHNUNGEN ANFORDERUNGEN UND HINWEISE AN DIE PROBENAHME UND ANALYSE BEI DER SPEZIFISCHEN ERMITTLUNG VON BRENNSTOFFDATEN ANHAND VON BERECHNUNGEN 1 GRUNDSÄTZE Die im Folgenden beschriebenen Anforderungen und Hinweise

Mehr

BAUGRUNDINSTITUT RICHTER

BAUGRUNDINSTITUT RICHTER Baugrunduntersuchungen Gründungsberatung Prüfungen im Erdbau Baugrundinstitut Richter L.-Herrmann-Straße 4 02625 Bautzen 1. ERGÄNZUNG ZUM GEOTECHNISCHEN BERICHT Büro Bautzen: Liselotte-Herrmann-Straße

Mehr

1.6. Probenahmeprotokoll Grundwasser mit Erläuterungen - 1/ PROBENAHMEPROTOKOLL GRUNDWASSER MIT ERLÄUTERUNGEN

1.6. Probenahmeprotokoll Grundwasser mit Erläuterungen - 1/ PROBENAHMEPROTOKOLL GRUNDWASSER MIT ERLÄUTERUNGEN 1.6. Probenahmeprotokoll Grundwasser mit Erläuterungen - 1/7-1.6. PROBENAHMEPROTOKOLL GRUNDWASSER MIT ERLÄUTERUNGEN 1.6. Probenahmeprotokoll Grundwasser mit Erläuterungen - 2/7 - PROBENAHMEPROTOKOLL GRUNDWASSER

Mehr

Anlage zur Tabelle Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) Emissionshandel: Umsetzung der europäischen Monitoring-Leitlinien

Anlage zur Tabelle Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) Emissionshandel: Umsetzung der europäischen Monitoring-Leitlinien FAQs Neue FAQs FAQ Nr. 70: Verzicht auf individuelle Stoffwertermittlung in Anlagen der Kategorien B und C für nicht in Anhang 1 ZuV 2012 genannte Stoffe: Können Betreiber von Anlagen der Kategorien B

Mehr

Akkreditierung und Notifizierung im geregelten Bereich des medialen Umweltschutzes. - Wasser/Abfall -

Akkreditierung und Notifizierung im geregelten Bereich des medialen Umweltschutzes. - Wasser/Abfall - Akkreditierung und Notifizierung im geregelten Bereich des medialen Umweltschutzes - Wasser/Abfall - Forum Emissionsüberwachung 13. Januar 2011, Bonn Inhalt des Vortrages: Stand der Notifizierungen vor

Mehr

Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau

Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Kreisverkehrswirtschaft Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen Veranstaltung der SBB mbh am 9.6.2010 Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Spezielle Regelungen im Land Brandenburg

Mehr

A Leistungstitel Ingenieur- und Laborleistungen technische Untersuchung der Bausubstanz

A Leistungstitel Ingenieur- und Laborleistungen technische Untersuchung der Bausubstanz 112 A-2.2.4 Leistungstitel Ingenieur- und Laborleistungen technische Untersuchung der Bausubstanz Vorbemerkungen Im Folgenden werden die wesentlichen Leistungen zur technischen Untersuchung der Bausubstanz

Mehr

Analytische Untersuchungen von Bodenaushub in Baden-Württemberg

Analytische Untersuchungen von Bodenaushub in Baden-Württemberg Analytische Untersuchungen von Bodenaushub in Baden-Württemberg Dr. Carsten Schäfer Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Abfallbehandlung Folie 1, Baustoff-Recycling-Tag

Mehr

Probenahme und analytische Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe und Halogenkohlenwasserstoffe im Boden

Probenahme und analytische Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe und Halogenkohlenwasserstoffe im Boden Probenahme und analytische Bestimmung flüchtiger aromatischer Kohlenwasserstoffe und Halogenkohlenwasserstoffe im Boden Benedikt Hoenzelaer SEWA Laborbetriebsgesellschaft mbh Kruppstraße 86 45145 Essen

Mehr

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga - Rechtliche Rahmenbedingungen Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga Gliederung Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Materielle Anforderungen Sonstige Zulassungen Praxisumsetzung Literatur

Mehr

Vom Abfall zum Baustoff

Vom Abfall zum Baustoff Vom Abfall zum Baustoff Eigen- und Fremdprüfung zur Qualitätskontrolle Chemische Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Merkmale Chemische Untersuchungen wasserwirtschaftlicher Merkmale Eigenprüfungen:

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten Stadt Duisburg Amt für Umwelt und Grün Untere Wasserbehörde

Mehr

Änderungen zur Vorgehensweise bei der amtlichen Probenahme von Futtermitteln gemäß Neufassung des Anhang I der VO (EG) Nr.

Änderungen zur Vorgehensweise bei der amtlichen Probenahme von Futtermitteln gemäß Neufassung des Anhang I der VO (EG) Nr. Änderungen zur Vorgehensweise bei der amtlichen Probenahme von Futtermitteln gemäß Neufassung des Anhang I der VO (EG) Nr. 152/2009 Dr. Patricia Leberl Landesanstalt für landwirtschaftliche Chemie Karlsruher

Mehr

Anhang 3: Checkliste für Planung und Durchführung von WSVeigenen

Anhang 3: Checkliste für Planung und Durchführung von WSVeigenen Anhang 3: Checkliste für Planung und Durchführung von eigenen Fundstelle Ablauf/chronologisches Vorgehen Zuständigkeit Festlegung des Vorgehens / Basisinformationen Kap.1.4 Zusammentragen maßnahmenspezifischer

Mehr

Anzeige / Bestätigung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von Bauschutt in einem technischen Bauwerk

Anzeige / Bestätigung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von Bauschutt in einem technischen Bauwerk Absender Landratsamt Mühldorf a. Inn Fachbereich 14 - Staatliches Abfallrecht - Färberstraße 1 84453 Mühldorf a. Inn Name: Anschrift: PLZ, Ort: Telefonnummer: E-Mail: Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14447-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 12.12.2016 bis 11.12.2021 Ausstellungsdatum: 12.12.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Chemische Untersuchung gem. Recycling-Baustoffverordnung, im Auftrag der Moosleitner Umwelt GmbH RMH III 0/63 U 9. Qualitätsklasse U-A

Chemische Untersuchung gem. Recycling-Baustoffverordnung, im Auftrag der Moosleitner Umwelt GmbH RMH III 0/63 U 9. Qualitätsklasse U-A G W U Geologie - Wasser - Umwelt DEKLARATIONSANALYSE GEM. RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG 3566/17_REC 1 Chemische Untersuchung gem. Recycling-Baustoffverordnung, Anhang 2, Tabelle 1 im Auftrag der Moosleitner

Mehr

Merkblatt. Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung

Merkblatt. Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung Merkblatt Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung Mit diesem Merkblatt wird für die Entsorgung von Gleisschotter in Rheinland-Pfalz Hilfestellung zu folgenden Punkten

Mehr

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32 Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine

Mehr

Stand: Freigabebescheid Nr. (Nummer des Freigabebescheids, sobald diese bekannt ist) nach 29 StrlSchV:

Stand: Freigabebescheid Nr. (Nummer des Freigabebescheids, sobald diese bekannt ist) nach 29 StrlSchV: Stand: 05.10.2015 1 Muster-Betriebsanweisung zu 29 StrlSchV für die uneingeschränkte Freigabe von Stoffen, die radioaktiv kontaminiert sind, in (z.b. Praxis, Klinik mit Anschrift) 1. Geltungsbereich Diese

Mehr

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32 Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine

Mehr

Anhang A: Probenahme- und Analyseverfahren 1 Probenahme

Anhang A: Probenahme- und Analyseverfahren 1 Probenahme Anhang A: Probenahme- und Analyseverfahren 1 Probenahme Die Probenahme für die Durchführung der Untersuchungen gemäß Anhang B und die Bestimmung des Heizwertes gemäß Nummer 9.1.1.1 dieser Technischen Anleitung

Mehr

Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V.

Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V. Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V. Zu Problemen der Verwertung mineralischer Abfälle im Freistaat Sachsen Verfasser: RA Dipl.-Ing. (FH) Gert-Dietrich Reuter, Geschäftsführer

Mehr

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32 Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine

Mehr

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32 Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine

Mehr

Vergabe unter Berücksichtigung der Abfallarten

Vergabe unter Berücksichtigung der Abfallarten Vergabe unter Berücksichtigung der Abfallarten Verantwortung des Bauherrn Abfall- und Stoffbewertung vor Vergabe der Bauleistung Qualifizierte Bewertung 1 Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Mehr

Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht

Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht erstellt vom Arbeitskreis PCR-Analytik der Fachgruppe

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Vom 18. Mai 2004 Az.: 25-8980.11/3 Vorbemerkung Ziel der Verwaltungsvorschrift ist die Regelung

Mehr

Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik Betriebsbeschreibung Logistik (Transport und Lagerung)

Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik Betriebsbeschreibung Logistik (Transport und Lagerung) TEIL 1: BETRIEBSPARAMETER Name des Unternehmens, Ansprechpartner Anschrift Bundesland Landkreis Telefon-Nummer E-Mail Handelsregisterauszug/ Gewerbeanmeldung anliegend Art und Größe des Unternehmens: Beschreibung

Mehr

2.5. Probenahmeprotokoll Fließgewässer und Erläuterungen - 1/ PROBENAHMEPROTOKOLL FLIESSGEWÄSSER UND ERLÄUTERUNGEN

2.5. Probenahmeprotokoll Fließgewässer und Erläuterungen - 1/ PROBENAHMEPROTOKOLL FLIESSGEWÄSSER UND ERLÄUTERUNGEN 2.5. Probenahmeprotokoll Fließgewässer und Erläuterungen - 1/7-2.5. PROBENAHMEPROTOKOLL FLIESSGEWÄSSER UND ERLÄUTERUNGEN 2.5. Probenahmeprotokoll Fließgewässer und Erläuterungen - 2/7 - PROBENAHMEPROTOKOLL

Mehr

L 52/32 Amtsblatt der Europäischen Union

L 52/32 Amtsblatt der Europäischen Union L 52/32 Amtsblatt der Europäischen Union 3.3.2010 VERORDNUNG (EU) Nr. 178/2010 R KOMMISSION vom 2. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 hinsichtlich Erdnüssen, sonstigen Ölsaaten, Nüssen,

Mehr

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /

Mehr

Nachweis von Legionellen nach 42. BImSchV. Dr. Susanne Grobe Fachgebietsleitung Umweltmikrobiologie

Nachweis von Legionellen nach 42. BImSchV. Dr. Susanne Grobe Fachgebietsleitung Umweltmikrobiologie Nachweis von Legionellen nach 42. BImSchV Dr. Susanne Grobe Fachgebietsleitung Umweltmikrobiologie Ziele und Nutzen Gefahren verhindern; Auswirkungen mindern durch Bundeseinheitliche Anwendung des Standes

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Sonderabfallentsorgung ( ) Probleme gemeinsam lösen

Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Sonderabfallentsorgung ( ) Probleme gemeinsam lösen Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Sonderabfallentsorgung (13.06.2012) Probleme gemeinsam lösen Tipps für Erzeuger und Entsorger und die SBB Probleme gemeinsam lösen 1. Planungsphase 2. Ausschreibungsphase

Mehr

Merkblatt. Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung

Merkblatt. Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung Merkblatt Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung Mit diesem Merkblatt wird für die Entsorgung von Gleisschotter in Rheinland-Pfalz Hilfestellung zu folgenden Punkten

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien LIPCOAT 100 Staubbindemittel Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum: 16.03.2015 geändert am: 19.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Lieferant:

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 1202 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG. Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer

Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG. Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer Inhalt Qualitätssicherung (QS) - Umweltverträglichkeit gemäß RecBstVO - Bautechnisch gemäß Stand

Mehr

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07 Handbuch Bautechnik und Ingenieurbau Anhang D.2.9 Juni 2011 EF Asphalt 2011/HE - Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Mehr

PRÜFBERICHT

PRÜFBERICHT DOC-27-1244918-DE-P1 [@ANALYNR_START=556978] [@BARCODE= R] AGROLAB Umwelt Kiel Dr.-Hell-Str. 6, 2417 Kiel WASSERBESCHAFFUNGSVERBAND FÖHR AM WASSERWERK 1 25938 WRIXUM PRÜFBERICHT 192553-556978 Auftrag Analysennr.

Mehr

Kurzstellungnahme zu Altlastverdachtsflächen. auf dem Gelände der ehemaligen Filmstudios. Am Schierenberg in Bendestorf

Kurzstellungnahme zu Altlastverdachtsflächen. auf dem Gelände der ehemaligen Filmstudios. Am Schierenberg in Bendestorf Kurzstellungnahme zu Altlastverdachtsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Filmstudios Am Schierenberg in Bendestorf Auftraggeber: Friedrich W. Lohmann Projektentwicklung Lange Gärten 2 E 29308 Winsen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und (EU) 453/2010

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und (EU) 453/2010 1.Stoff-/Zubereitung -und Firmenbezeichnung 1.1 1.2 Anwendungen und Einsatzgebiete: Öl- und Chemikalienbindemittel 1.3 Hersteller/Lieferant: ROTEC GmbH & Co. KG ROHSTOFF-TECHNIK Eisenbahnstr. 12, 56218

Mehr

Abfallminimierung durch richtig dimensionierte technische Voruntersuchung und ein qualifiziertes Entsorgungsmanagement

Abfallminimierung durch richtig dimensionierte technische Voruntersuchung und ein qualifiziertes Entsorgungsmanagement 1 kostet viel! Abfallminimierung durch richtig dimensionierte technische Voruntersuchung und ein qualifiziertes Dr. Götz Hirschberg,, Berlin Vortrag im Rahmen der Veranstaltung 1. Dezember 2004 Veranstalter:

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Rinderdung Pellets 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des

Mehr

SONDERABFALLANALYTIK ANSPRUCH UND GRENZEN Dr. Lutz Zabel

SONDERABFALLANALYTIK ANSPRUCH UND GRENZEN Dr. Lutz Zabel SONDERABFALLANALYTIK ANSPRUCH UND GRENZEN Dr Lutz Zabel 1 SGS GERMANY DATEN & FAKTEN SGS - SOCIÉTÉ GÉNÉRALE DE SURVEILLANCE 1878 in Rouen / Frankreich gegründet 1919 Umzug nach Genf Weltweit mehr als 59000

Mehr

PRÜFBERICHT

PRÜFBERICHT DOC-27-1299813-DE-P1 [@ANALYNR_START=57746] [@BARCODE= R] AGROLAB Umwelt Kiel Dr.-Hell-Str. 6, 2417 Kiel WASSERBESCHAFFUNGSVERBAND FÖHR AM WASSERWERK 1 25938 WRIXUM PRÜFBERICHT 1929426-57746 Auftrag Analysennr.

Mehr

Praktische Hinweise für die Probenahme bei Getreide und Getreideprodukten

Praktische Hinweise für die Probenahme bei Getreide und Getreideprodukten Faszination Qualität Praktische Hinweise für die Probenahme bei Getreide und Getreideprodukten Frick, 19. September 2012, Heike Renner 1 Inhalt: 1. Auftrag zur Probenahme 2. Vorbereitung 3. Probenahme

Mehr

Hinweise zur Beantragung von (Sammel-) Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren

Hinweise zur Beantragung von (Sammel-) Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren Darmstadt Gießen Kassel Hinweise zur Beantragung von (Sammel-) Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren KRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM PRIVILEGIERTEN VERFAHREN Ein (Sammel-)Entsorgungsnachweis

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2006R0401 DE 01.07.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 401/2006 DER KOMMISSION

Mehr

Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht

Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht erstellt vom Arbeitskreis PCR-Analytik der Fachgruppe

Mehr

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist

Mehr

Langzeiterfahrungen bei der Beprobung von Haufwerkenund der Bewertung der Analyseergebnisse

Langzeiterfahrungen bei der Beprobung von Haufwerkenund der Bewertung der Analyseergebnisse Langzeiterfahrungen bei der Beprobung von Haufwerkenund der Bewertung der Analyseergebnisse ITVA-Regionaltreffen Bayern Süd Gröbenzell, 11.05.2017 Dr. rer. nat. Michael Koch BFM Umwelt GmbH Zehentstadelweg

Mehr

Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Sonderabfallentsorgung ( ) Probleme gemeinsam lösen

Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Sonderabfallentsorgung ( ) Probleme gemeinsam lösen Öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Sonderabfallentsorgung (29.11.2012) Probleme gemeinsam lösen Tipps für Erzeuger und Entsorger und die SBB Probleme gemeinsam lösen 2. Ausschreibungsphase 3. Ausführungsphase

Mehr

Hinweise zur Deklarationsanalyse im Nachweisverfahren

Hinweise zur Deklarationsanalyse im Nachweisverfahren Hinweise zur Deklarationsanalyse im Nachweisverfahren Stand: 11/2012 Der Abfallerzeuger bzw. Einsammler hat gem. 3 Abs. 2 NachwV das Deckblatt EN (DEN) und die Verantwortliche Erklärung (VE) mit der dazugehörigen

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

Verantwortung des Bauausführenden

Verantwortung des Bauausführenden KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR BAUPRODUKTE Die Kennzeichnungspflicht für Bauprodukte betrifft nicht nur die Hersteller dieser Produkte. Durch den landesgesetzlichen Status der Baustoffliste ÖA greift die Verpflichtung

Mehr

Das A und O der Entsorgung von Bausonderabfällen

Das A und O der Entsorgung von Bausonderabfällen Das A und O der Entsorgung von Bausonderabfällen Thema Entsorgungsnachweise erfolgreich beantragen Datum 01. Dezember 2004 Referent Dr. Volker Döring Zentrale Stelle SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin

Mehr

Probennahme Wasser DIN EN 19548

Probennahme Wasser DIN EN 19548 Probennahme Wasser DIN EN 19548 Allgemein: Qualifikation der Probennehmer Die Probennahme muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen anerkannte Schulung der Probennehmer z.b. durch

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Bauausführung Qualitätssicherung der Bauausführung

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Bauausführung Qualitätssicherung der Bauausführung Qualitätssicherung der Relevanz und Zielsetzung Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung der ist die detaillierte Gebäudedokumentation. Sie dient verschiedensten Akteuren (Bauherr, Eigentümer,

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 12.12.2014 bis 11.12.2019 Ausstellungsdatum: 12.12.2014 Urkundeninhaber: L.U.A. GmbH & Co. KG Karl-Liebknecht-Straße

Mehr

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium

Mehr

Spezifikation für ablagerungsfähige Abfälle Bodendeponie Borgholzhausen, Barenbergweg 47a, Borgholzhausen (Stand: August 2015)

Spezifikation für ablagerungsfähige Abfälle Bodendeponie Borgholzhausen, Barenbergweg 47a, Borgholzhausen (Stand: August 2015) Öffnungszeiten Entsorgungsverbund Westfalen GmbH April bis Oktober Westring 10 Montag bis Freitag: 7.00 16.30 Uhr 59320 Ennigerloh November bis März Montag bis Freitag: 7.30 16.00 Uhr Ansprechpartner:

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Leistungsverzeichnis. Seite. 1 Probennahme Probenahme Wasser Entnahme von Bodenluftproben 3

Inhaltsverzeichnis Leistungsverzeichnis. Seite. 1 Probennahme Probenahme Wasser Entnahme von Bodenluftproben 3 20.02.2018 Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Probennahme 1 1.1 Probenahme Wasser 1 1.2 Entnahme von Bodenluftproben 3 2 Laboranalytik Wasser und Bodenluft 4 2.1 Grundwasser 4 2.2 Bodenluft

Mehr

BAUGRUNDINSTITUT RICHTER

BAUGRUNDINSTITUT RICHTER Baugrunduntersuchungen Gründungsberatung Prüfungen im Erdbau Baugrundinstitut Richter Pfaffendorfer Straße 12 04105 Leipzig ERGEBNISBERICHT Büro Bautzen: Liselotte-Herrmann-Straße 4 02625 Bautzen Telefon:

Mehr

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung Dellemann, Staub 25.01.2011 Staubarten Staub Definitionen, Eigenschaften, Grenzwerte Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden

Mehr

VUP-Stellungnahme (zur mündlichen Anhörung am 02. März 2017) Wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge

VUP-Stellungnahme (zur mündlichen Anhörung am 02. März 2017) Wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung

Mehr

Anforderungen zur Akkreditierung im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse

Anforderungen zur Akkreditierung im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse Anforderungen zur Akkreditierung im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse 71 SD 1 020 Revision: 1.0 27. März 2013 Geltungsbereich: Diese Regel der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks) legt

Mehr

Asbest in speziellen Materialien Pflichten und Verantwortung des Abfallerzeugers

Asbest in speziellen Materialien Pflichten und Verantwortung des Abfallerzeugers Asbest in speziellen Materialien Pflichten und Verantwortung des Abfallerzeugers Erzeuger Wer ist das? Pflicht/Verantwortung Abfallbewertung/Deklaration Qualifizierte Bewertung Schadstoffkataster Dipl.-Ing.

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 277 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön KONTROLLPRÜFUNGEN WARUM UND WIE? dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Labor MAUCH-GLÄSER GmbH Neuhöfer Straße 23, 21107 Hamburg Tel. 040 / 75 66 19 25, Fax 040 / 75 66 19 26 Qualitätssicherung

Mehr

Protokoll über die Entnahme einer Feststoffprobe (in Anlehnung an PN98)

Protokoll über die Entnahme einer Feststoffprobe (in Anlehnung an PN98) Probenahmeprotokoll Wiesflecken 6 88279 Amtzell Mayrhalde 11 87452 Altusried Protokoll über die Entnahme einer Feststoffprobe (in Anlehnung an PN98) Projektbezeichnung: BG Brunnenweg, Mochenwangen Anlage:

Mehr

4 Prinzipien für die Bewertung der biologischen Beurteilung von Werkstoffen und Medizinprodukten

4 Prinzipien für die Bewertung der biologischen Beurteilung von Werkstoffen und Medizinprodukten 1 Zweck Diese Checkliste ergänzt die Prozessbeschreibung Produktzertifizierung und regelt die Details der Vorgehensweise für die Bewertung im Rahmen der Risikoanalyse. 1.1 Anwendungsbereich Bei der Überprüfung

Mehr

Teil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten

Teil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten Teil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten I. Kreislaufwirtschaft Bau Welche Ziele hat die Kreislaufwirtschaft Bau? Für alle Bauabfälle gilt der umweltpolitische Grundsatz Vermeidung

Mehr