Haufwerksbeprobung. LAGA PN 98 und Beprobungsmerkblätter des LfU. Simone Klett, Ref. 35

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1 Haufwerksbeprobung LAGA PN 98 und Beprobungsmerkblätter des LfU Simone Klett, Ref. 35

2 Haufwerksbeprobung 2

3 Voraussetzung für die Haufwerksbeprobung Sachkunde DIN : Sachkundiger: Person, die hinreichend ausgebildet, durch Kenntnisse und Erfahrung qualifiziert und mit den notwendigen Anweisungen ausgestattet ist, um sicherzustellen, dass die geforderten Verfahrensschritte korrekt ausgeführt werden. Anmerkung: Eine entsprechende Schulung mit Nachweis / Zertifikat ist für den Sachkundigen erforderlich Fachkunde: Person, die durch qualifizierte Ausbildung (z. B. einschlägiges Studium) und langjährige praktische Erfahrung sowie durch eine erfolgreiche Prüfung ihre Kenntnis nachgewiesen hat. Sachkunde: Durchführung der Probenahme, Fachkunde: Strategie, Erstellen Probenahmeplan 3

4 LAGA PN 98 (Teil Haufwerksbeprobung) / DIN Standardfall bei Beprobung von Boden- und Bauschutthaufwerken wenn keine Kenntnisse über stoffliche Zusammensetzung und räumliche Verteilung der Stoffe Segmentorientierte Beprobung (Los = Segment) Ziel: Aussage über durchschnittlichen Stoffgehalt und über statistische Streuung des Stoffgehalts und über räumliche Verteilung der Stoffe im Haufwerk Beurteilung der Messwerte nach LAGA-Methodensammlung Abfalluntersuchung 4

5 Beprobung nach PN 98? PN 98 Ziel: Abfallcharakterisierende Probe 5

6 DIN Integrale Charakterisierung Ziel: Durchschnittseigenschaften erfassen (keine Aussage über räumliche Schadstoffverteilung!) Zwei Mischproben bis 500 m³ möglich Nur, wenn aus Voruntersuchungen weitestgehend gleichbleibende Zusammensetzung belegt ist (z. B. aufbereitetes Bodenmaterial, Produktionsabfälle) Zwei Varianten: 1) Systematisch: Einteilung Haufwerk in Sektoren, Entnahme der Einzelproben aus den Sektoren 2) Wahrscheinlichkeitsbasiert Zufällige Verteilung der Einzelproben über Grundmenge Zufällig, aber nicht willkürlich, da EP über das gesamte Haufwerk zu entnehmen sind! 6

7 LAGA PN 98 (DIN ) Vorgehensweise zur Beprobung an sich Volumenbestimmung ( Anzahl der Einzelproben, Mischproben, Laborproben) Ermittlung der Größtkomponente (95. Perzentil)( Probenmenge) Einteilung in Sektoren entsprechend Anzahl erforderlicher Mischproben Mischprobe aus mind. 4 (6) Einzelproben Aus jeder Mischprobe wird eine Laborprobe erstellt 7

8 Anzahl der Laborproben Volumen der Grundmenge in m³ Anzahl der Einzelproben (EP) Anzahl der Mischproben (MP) Anzahl Laborproben bis Vollumfang LAGA PN 98 Deponie Info 3 (homogen) LfU Merkblatt (Voraussetzungen)

9 LfU Merkblatt Boden- und Bauschutthaufwerke (April 2016) LAGA PN 98: Reduzierung der Laborproben für best. Abfallarten oder im Einzelfall (Vorkenntnisse belegen gleichbleibende Qualität) Merkblatt: Möglichkeiten für weitere Reduzierungen Abfall Mineralische Abfälle Bodenmaterial oder Bauschutt Neufassung 2017 in Arbeit 9

10 Inhalt des Merkblatts Boden- und Bauschutthaufwerke 1. Bodenhaufwerke Unterschiedlich belastete Bereiche wurden separiert keine Aushubüberwachung und keine Separierung grüne Wiese, bei der Untersuchung dennoch im Einzelfall notwendig sind. 2. Bauschutthaufwerke kontrollierter Gebäuderückbau, unterschiedlich belastete Bereiche wurden beim Abbruch soweit möglich und verhältnismäßig separiert, kein Altlastenverdacht. kein kontrollierter Gebäuderückbau. 3. Flächen- und Linienbauwerke (Verkehrswegebau) 4. Ein- und Ausgangsbeprobung bei Bodenbehandlungsanlagen 5. Homogenitätskriterien 6. Beurteilung der Messwerte Nicht: RC-Baustoffe ( RC-Leitfaden) 10

11 Haufwerksbeprobung Bodenaushub 11

12 2 Proben je 500 m³, 1 weitere alle 300 m³ 12

13 Mögliche Probenreduzierung bei Beprobung von Bodenhaufwerken - analog Deponie - Info 3 Wenn: - vorerkundet - aushubüberwacht - separiert + 12 EP von Rückseite Schurfschlitz Beispiel 200 m³: PN 98: 24 Einzelproben 6 Mischproben 6 Laborproben 24 Einzelproben 6 Mischproben 2 Laborproben 13 (wenn Schadstoffhomogenität gegeben ist)

14 Bodenaushub Keine Probenreduzierung, wenn trotz Vorkenntnissen über unterschiedliche Belastungen keine Separierung durchgeführt wurde keine Kenntnisse über Entstehung des Haufwerks vorliegen 14

15 Grüne Wiese Überschreitung Z 0 nicht zu erwarten (Kenntnisse über Vornutzung, Bodenkarte, Vorerkundungsergebnisse, geolog. Karten, Altlastenkataster, ) i. d. R. keine analytische Untersuchung erforderlich Falls doch Untersuchungen erforderlich: Probenreduzierung möglich (bis 500 m³ zwei Mischproben aus nicht nebeneinander liegenden Sektoren) Achtung: Die Vorgaben des Entsorgers sind immer zu beachten! (z. B. Untersuchungen für alle angenommenen Abfälle). Beispiel: Geogene Schwermetall-Belastung von Böden 15

16 Haufwerksbeprobung Bauschutt 16

17 17

18 Kontrollierter Rückbau (bei Schadstoffverdacht) Vorerkundung Schadstoffentfrachtung Selektiver Rückbau Arbeitshilfe Kontrollierter Rückbau (Neufassung 2017 in Arbeit) 18

19 Mögliche Probenreduzierung bei Beprobung von Bauschutt aus kontrolliertem Gebäuderückbau analog Dep. Info 3 2 Laborproben bis max. 500 m³ + 1 Laborprobe je weitere 300 m³ + 12 EP von Rückseite Schurfschlitz (wenn möglich) Arbeitsschutz! Kontrollierter Rückbau Beispiel 200 m³: 24 Einzelproben 6 Mischproben 2 Laborproben 19

20 Mögliche Probenreduzierung bei Beprobung von Bauschutt reduzierte Sektorenzahl 2 Laborproben bis max. 500 m³ + 1 Laborprobe je weitere 300 m³ Kontrollierter Rückbau Beispiel: 200 m³ 24 Einzelproben 2 Mischproben 2 Laborproben 20

21 Bauschutt aus kontrolliertem Rückbau: was ist zu berücksichtigen? Werden trotz kontrollierten Rückbaus besonders belastete Bereiche ( Hot Spots ) festgestellt: gesonderte Beprobung Entscheidung über weitere Vorgehensweise, Belastung so weit wie möglich abtrennen 21

22 Exkurs: Hot Spot Kontaminationsschwerpunkt Kann Gesamtcharge negativ beeinflussen Substanzen dem Kreislauf entziehen worst-case -Betrachtung 22

23 Exkurs: Hot Spot? Beispiel: Bodenplatte mit Schwarzanstrich auf der Unterseite ( vorgespritzt ) d. h. Abtrennung nicht möglich Kontaminationsschwerpunkt Kann Gesamtcharge negativ beeinflussen Ziel: Keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf ( 7 Abs. 3 KrWG)? PAK-Gehalt des Schwarzanstrichs ausschlaggebend 23

24 Exkurs: Hot Spot Bei Verdacht: Einzelanalyse Anteile schätzen und dokumentieren! 24

25 Exkurs: Hot-Spot DIN (Entwurf: Anleitung für Beprobung von Hot-Spots in Grundmengen) für das Erkennen und Charakterisieren von Hot-Spots, die entweder makroskopisch punktuell als Einzelstück einer Grundmenge oder als räumlich begrenzte Teilmenge erkennbar sind. Hot-Spot-Beprobung dient nicht zur grundlegenden Charakterisierung, liefert aber Informationen dazu! Definition Hot Spot: Konzentrationsschwerpunkt von Stoffen, die aufgrund Ihrer Eigenschaften die Grundmenge hinsichtlich der durchschnittlichen Merkmale beeinflussen können. 25

26 Bauschutt aus nicht kontrolliertem Rückbau Beprobung der potentiell höher belasteten Bereiche (Hot Spots) z. B. nicht entfernte Beschichtungen Entsorgung richtet sich nach der Belastung des höher belasteten Bereichs 26

27 Boden- / Bauschuttgemische - Wenn möglich aufbereiten / trennen - Getrennte Beprobung von Boden und Bauschutt, Entsorgung richtet sich nach höher belasteten Fraktion - Beispiel Foto: jedes Material beproben (1 bis 2 MP) eine Möglichkeit - Abfallcharakterisierende Beprobung schwierig 27

28 Linienbauwerke / Flächenbauwerke: Verkehrswegebau 1 in situ Probe alle 50 bis 200 m 1 in situ Probe im Raster von 20 bis 40 m <= Z 1.2: Entsorgung entsprechend Ergebnis in situ Beprobung (Einverständnis Entsorger) >= Z 1.2 oder Altlastenfläche betroffen: Haufwerksbeprobung nach PN 98 unter Berücksichtigung Merkblatt Haufwerksbeprobung Boden/Bauschutt 28

29 Homogenität Homogenes Bauschuttgemisch Homogene Verteilung der Materialien Ein Haufwerk aus verschiedenen Materialien kann nicht homogen sein!!! 29

30 Feststellen der Homogenität 1) Visuelle & sensorische Beurteilung (Materialien, Korngröße, Farbe ). Darstellung und Begründung im PN-Protokoll, fotografische Dokumentation 2) Vorkenntnisse? Vorerkundung und Aushubüberwachung, Kontrollierter Rückbau (zwingende Voraussetzungen!) 3) Schadstoffverteilung wenn 1) und 2) erfüllt: reduzierte Probenanzahl zunächst möglich Abweichung der Analysenwerte > 100 % keine Homogenität, damit Nachuntersuchung der restlichen Sektoren Einschränkung: Analysenwerte < 50 % Grenzwertes Bsp: Grenzwert = 100 Messwert 1 = 10, Messwert 2 = 50 keine Nachuntersuchung erforderlich Messwert 1 = 10, Messwert 2 = 55 Nachuntersuchung der restl. Sektoren 30

31 Welche Korngrößen sind zu beproben? 31

32 Beurteilung der Messwerte Bei zwei analysierten Laborproben: höherer Messwert ist maßgebend Bei mehr als zwei analysierten Proben entsprechend LAGA- Methodensammlung: 1) alle Messergebnisse der Laborproben oder 2) Mittelwert und 4 von 5 Messergebnisse (Je nach Entsorgungsweg weitere Einschränkungen!!!) oder 3) Mittelwert + Streuung des Mittelwerts (derzeit nur für Entsorgungsweg Deponie) halten Grenzwert ein Siehe auch: Auswerteroutine LfU 32

33 Auswerteroutine LfU 33

34 Überarbeitung des Merkblatts: Geplante Änderungen Boden Konkretisierung der Beprobungsnotwendigkeit z. B. keine Beprobung wenn keine Verdachtsmomente, keine Kenntnisse für Belastungen > Z 0 (Dokumentation!) Voraussichtlich weitere Möglichkeiten für Entsorgung nach in situ-ergebnissen Bauschutt keine Untersuchung, wenn Voraussetzungen 8 Abs. 8 DepV erfüllt (eine Anfallstelle, keine Anhaltspunkte für Überschreitungen oder andere Verunreinigungen) sowie kontrollierter Rückbau mit getrennter Erfassung Anwendungsbereich DIN (integrale Beprobung) 34

35 Deponie-Info 3: Für Entsorgungsweg Deponien Vorgehensweise ähnlich Merkblatt Haufwerksbeprobung Boden/Bauschutt Immer Einteilung in Sektoren (Anzahl nach PN 98) und Entnahme aller erforderlicher Mischproben Reduzierung der Mindestanzahl an Laborproben lt. LAGA PN 98 in begründeten Einzelfällen, wenn homogene Schadstoffverteilung ausreichend belegt ist 35

36 Merkblatt: Umgang mit Kleinmengen (April 2016) Kleinmengen können gemeinsam bereitgestellt, zwischengelagert und gelagert, beprobt und analysiert werden, wenn sie der gleichen Abfallart im Sinne des geplanten Entsorgungswegs zuzuordnen sind (z. B. Bodenaushub im Sinne des Verfüll-Leitfadens, Abfallschlüssel, ) und das Material auf Basis der Eingangskontrolle und einer Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung der Herkunft augenscheinlich die zugelassenen Zuordnungswerte einhält, keine weiteren Anhaltspunkte für spezielle und höhere Belastungen vorliegen und für die weitere Entsorgung eine Haufwerksbeprobung für maximal 500 m³ erfolgt. 36

37 Merkblatt: Umgang mit Kleinmengen (Zwischenlagerung > 100 t außerhalb Baustelle i. d. R. BImSchG- Genehmigung) Lagerung zur Beprobung = Bereitstellung zur Abholung, kein Zwischenlager (s. LfU-Internetseite: FAQs) Zusammenführung nur von gleichen Abfällen und nur dann, wenn dies der weiteren Verwertung nicht entgegensteht zu max. 500 m³ z. B. für Bauschuttsammlung an Wertstoffhöfen 37

38 Bei jeder Probenahme berücksichtigen: Ziel: abfallcharakterisierende Probe gesicherte Aussage über tatsächlichen Schadstoffgehalt Nachvollziehbare Dokumentation (ggf. mit Begründungen), auch für jemanden, der nicht dabei war! Das Große muss ins Kleine gilt nicht immer, ist aber bei der Entnahme ein wertvolle Hilfestellung 38

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