gut beraten Aktueller Sachstand zur Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft

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1 gut beraten Aktueller Sachstand zur Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft RA Hubertus Münster Geschäftsführer Münchner Vermittlertag Juni 2014, München Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK 2012 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK 2014

2 Historie Empfehlung der Kommission vom über Versicherungsvermittler (92/48(EWG): Empfehlung der Kommission vom über Versicherungsvermittler (92/48(EWG): Berufliche Kompetenz ist wichtiges Element Allgemeine, kaufmännische und fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten Angleichung in den Mitgliedsstaaten wünschenswert VN soll angemessen informiert und betreut werden Umsetzung bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

3 Empfehlung der Kommission 1. Die Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, dass für die auf ihrem Gebiet niedergelassenen Versicherungsvermittler berufliche Anforderungen und eine Eintragungspflicht gemäß den Bestimmungen des Anhangs gelten. 2. Die Mitgliedsstaaten sollten der Kommission binnen 36 Monaten nach Notifizierung dieser Empfehlung den Wortlaut der wichtigsten von ihnen erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der von berufsständischen Organisationen bzw. Versicherungsunternehmen getroffene Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Empfehlung mitteilen und sie über alle künftigen Entwicklungen auf diesem Gebiet unterrichten. Brüssel, den 18. Dezember 1991 für die Kommission Leon Brittan Vizepräsident Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

4 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

5 Quelle: Versicherungsjournal Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

6 Motivation für das Branchenprojekt Stärkung des Ansehens der Versicherungsvermittler finanzielle Sicherheit im Schadenfall und Vorsorge stehen im Mittelpunkt für den Kunden Erlaubnis zur Vermittlung an strenge Kriterien gebunden angemessene Erstqualifikation ist wesentliche Voraussetzung Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

7 Die Basis für gute Beratung Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung Wesentliche Voraussetzung: Nachweis der Sachkunde durch Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau IHK gleichgestellte Berufsqualifikationen ( 4 VersVermV) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

8 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

9 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

10 Asscompact Trends 1/ % 22 % 17 % 30 % der befragten Makler und Mehrfachagenten kennen die Initiative gut beraten haben gutes oder sehr gutes Wissen wissen nicht genau, was sich dahinter verbirgt haben noch nie davon gehört Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

11 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

12 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

13 Das Leitbild für die Weiterbildung Privat- und Gewerbekunden situations- und bedarfsgerecht beraten und kundengerechte Versicherungs- und Vorsorge- Lösungen entwickeln und anbieten. Bestandskunden regelmäßig und nachhaltig betreuen. Im Schadenfall notwendige Servicemaßnahmen zügig und umfassend organisieren. Schäden sachgerecht begutachten und zur vertragsgemäßen Regulierung führen. Die Qualität der Beratungs- und Betreuungsprozesse kontinuierlich sicherstellen. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

14 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

15 Transparenz und Qualitätssicherung Veröffentlichung der Verfahren im Internet Beteiligung unabhängiger Experten Ausschuss Qualitätssicherung Akkreditierung der Bildungsanbieter BVK : Bildungsdienstleister und Trusted Partner! Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

16 Orientierung am Kompetenzmodell Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

17 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

18 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

19 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

20 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

21 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

22 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

23 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

24 Services und Aufgaben der Trusted Partner (TP) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

25 BVK-Empfehlung Trusted Partner BASIS-Konto! nicht: Trusted Partner Service-Konto Warum?: Trusted Partner Service hat uneingeschränktes Lese-Kontroll-Recht und pflegt das Konto der Vermittlers! P: Vertriebssteuerung! Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

26 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

27 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

28 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

29 Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

30 Angebote der BVK-Bildungsakademie 1. Halbjahr 2014 WP Wem gehört die Zukunft? Einfirmenagent Mehrfachagent oder Makler? 8 Seminar für Versicherungsmakler 8 Datenschutzmanagement und Datenschutz praktische Umsetzung für Vermittler 8 Versicherungsvermittler im Spannungsfeld zwischen praktischer Anwendung und rechtlichen 4 Vorgaben Das Recht der Versicherungs-, Bausparkassen- und Finanzdienstleistungsvermittler Kundentypen und der richtige Umgang mit ihnen 8 Vergütungssysteme im Wandel was wird aus der Provision? 8 Beratung und Vertrieb: Verkaufen war gestern 8 BVK in Kooperation mit DMA Deutsche Makler Akademie Webinar: gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland - Webinar: Kündigung des Agenturvertrages Was ist zu beachten? 1 Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. 34f - BVK in Kooperation mit DMA Deutsche Makler Akademie Summe 53 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

31 Webinar: Münchner Vermittlertag 2014 gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Ablaufplan Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

32 Aus der Praxis... Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

33 Vertriebssteuerung? Wir bitten Sie deshalb, das beigefügte Formular sorgfältig durchzulesen, zu unterschreiben und bis spätestens 28. März 2014 an Ihre vertragsführende Stelle... zurückzusenden. Ohne diese von Ihnen rechtzeitig abgegebene Erklärung wird kein Weiterbildungskonto geführt. Dementsprechend können Ihre Weiterbildungsaktivitäten nicht erfasst sowie Ihre gegenüber der... bestehende Verpflichtung zur Weiterbildung und deren Nachweis nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Quelle: Anschreiben an Vermittler durch Gesellschaft Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

34 Anspruch und Wirklichkeit! 1) Trusted Partner Die... wird sich noch im Januar 2014 als sog. Trusted Partner akkreditieren lassen. Die Funktion Trusted Partner Basis ist dabei erforderlich für die Eröffnung des Weiterbildungskontos, also die Erstanmeldung aller Versicherungsvermittler in die Weiterbildungsdatenbank beim BWV. Diese Rolle kann der Versicherungsvermittler nicht selbst einnehmen, sondern nur der Versicherer. Um dieses tun zu können, brauchen wir von Ihnen bestimmte Daten und eine vertragliche Regelung zwischen uns. Nach der Kontoeröffnung werden dem jeweiligen Kontoinhaber die Zugangsdaten (I-TAN- Verfahren übermittelt. Quelle: Anschreiben an Vermittler durch Gesellschaft Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

35 Träger dieser Initiative Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.v. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.v. (VGA) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. (BVK) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. GDV Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesfachgruppe Versicherungen VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.v. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

36 Die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler Pressegespräch 24. April 2013 Berlin Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

37 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

38 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

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