Bericht des Rechnungshofes

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1 Reihe OBERÖSTERREICH 2011/8 Bericht des Rechnungshofes Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Anwendung der Entgeltricht linienverordnung durch gemeinnützige Bauvereinigungen Rechnungshof GZ /288 1B1/11

2 Auskünfte Rechnungshof 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon ( ) Fax ( ) presse@rechnungshof.gv.at Impressum Herausgeber: Rechnungshof 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Rechnungshof Redaktion und Grafik: Herausgegeben: Wien, im August 2011

3 Bericht des Rechnungshofes Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Anwendung der Entgeltrichtlinienverordnung durch gemeinnützige Bauvereinigungen

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5 Vorbemerkungen Vorbemerkungen Vorlage an den Landtag Der Rechnungshof erstattet dem Oberösterreichischen Landtag gemäß Art. 127 Abs. 6 Bundes Verfassungsgesetz nachstehenden Bericht über Wahrnehmungen, die er bei zwei Geba rungs über prüfungen getroffen hat. Berichtsaufbau In der Regel werden bei der Berichterstattung punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Textzahl), deren Beurteilung durch den Rechnungshof (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeich nung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des Rechnungshofes (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. Das in diesem Bericht enthaltene Zahlenwerk beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf und Abrundungen. Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes ist nach der Vorlage über die Website des Rechnungshofes verfügbar. Oberösterreich 2011/8 1

6 2 Oberösterreich 2011/8

7 Inhalt Inhaltsverzeichnis Oberösterreich Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen 5 Anwendung der Entgeltrichtlinienverordnung durch gemein nützige Bauvereinigungen 7 5 Oberösterreich 2011/8 3

8 4 Oberösterreich 2011/8

9 Bericht des Rechnungshofes Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Oberösterreich 2011/8 5

10 6 Oberösterreich 2011/8

11 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen und Abbildungsverzeichnis 8 Abkürzungsverzeichnis 9 Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen KURZFASSUNG 11 Prüfungsablauf und gegenstand 22 Rechtsform und Rechtsgrundlagen der Landesmuseen 23 Sammlungsgut in den Landesmuseen 23 Verleih von Sammlungsgut 42 Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 64 ANHANG Entscheidungsträger der überprüften Unternehmungen 69 Oberösterreich 2011/8 7

12 Tabellen Abbildungen Tabellen und Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schema eines Leihvorgangs 46 Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Angebotene und akzeptierte Haftungen beim Verleih von Objekten an museale Einrichtungen (2007 bis 2009) 50 Verleih an nicht museale Einrichtungen (Stand Juni 2010) 53 Gebarung des Objektverleihs des Ober österreichischen Landesmuseums 60 Gebarung des Objektverleihs der Residenz galerie Salzburg 60 Gebarung des Objektverleihs der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 61 Gebarung des Objektverleihs der Museen der Stadt Wien 62 8 Oberösterreich 2011/8

13 Abkürzungen Abkürzungsverzeichnis Abs. bspw. bzw. EUR GmbH i.d.g.f. LGBl. Mill. Nr. rd. RH TZ Absatz beispielsweise beziehungsweise Euro Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der geltenden Fassung Landesgesetzblatt Million(en) Nummer rund Rechnungshof Textzahl(en) Oberösterreich 2011/8 9

14 10 Oberösterreich 2011/8

15 Oberösterreich Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Die vier vom RH überprüften Landesmuseen (Oberösterreichisches Landesmuseum, Residenzgalerie Salzburg, Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und Museen der Stadt Wien) erfassten das Sammlungsgut nicht vollständig in ihren Datenbanken. Insgesamt verliehen sie über Objekte zur Ausschmückung von Amtsräumen, Büros, Pfarren, Krankenzimmern und Hörsälen. Rund 600 dieser Objekte waren nicht auffindbar. Von 2007 bis 2009 betrug der Verlust aus dem Objektverleih beim Oberösterreichischen Landesmuseum rd EUR, bei der Residenzgalerie Salzburg rd EUR und bei der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. rd EUR. Bei den Museen der Stadt Wien war der Leihverkehr 2007 und 2008 fast kostendeckend; im Jahr 2009 erzielten die Museen der Stadt Wien einen Gewinn von rd EUR. KURZFASSUNG Prüfungsziel Ziel der Querschnittsüberprüfung war es, die Erfassung des Sammlungsguts an Gemälden, Grafiken und Skulpturen, die Regelungen über den Verleih dieses Sammlungsguts sowie die diesbezügliche Ablauforganisation und Gebarung beim Oberösterreichischen Landesmuseum, der Residenzgalerie Salzburg, der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und den Museen der Stadt Wien zu beurteilen. (TZ 1) Oberösterreich 2011/8 11

16 Kurzfassung Rechtsform Das Oberösterreichische Landesmuseum und die Residenzgalerie Salzburg waren Einrichtungen des jeweiligen Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. diese stand zu 60 % im Eigentum des Landes Tirol und zu 40 % im Eigentum des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum führte seit dem Jahr 2007 das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum. Die Museen der Stadt Wien waren seit dem Jahr 2002 als Anstalt öffentlichen Rechts ausgegliedert. (TZ 2) Sammlungsgut in den Landesmuseen Eigentum am Sammlungsgut Bei der Residenzgalerie Salzburg war nicht lückenlos nachvollziehbar, welches Bundesmuseum Leihgaben zur Verfügung stellte. (TZ 3) Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. hatte das Sammlungsgut zu nutzen, zu betreuen, zu bewahren und der Allgemeinheit zugänglich zu machen; die mögliche Nutzung des Sammlungsguts durch das Land Tirol stand somit in Widerspruch zu den musealen Aufgaben der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. (TZ 3) Die vier überprüften Landesmuseen schlossen nicht mit allen Leihgebern schriftliche Verträge ab, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzuhalten. (TZ 3) Erwerb von Sammlungsgut Das Oberösterreichische Landesmuseum kaufte im Jahr 2007 von einem Privaten ein Konvolut von rd. 80 Skizzen und Entwürfen des Künstlers Alfred Kubin. Über diesen Kauf lag nur eine Rechnung über EUR vor, die jedoch keine Liste der gekauften Objekte enthielt. Es wurden zwar 80 Objekte aufgrund dieses Kaufes inventarisiert, ob alle gekauften Objekte inventarisiert wurden, war jedoch nicht nachvollziehbar. (TZ 4) Die Residenzgalerie Salzburg löste die für den Erwerb von Gemälden vorgesehene Rücklage, die zum 1. Jänner 2007 rd EUR betrug, zur Finanzierung des laufenden Museumsbetriebs auf. (TZ 4) 12 Oberösterreich 2011/8

17 Kurzfassung Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Das Land Tirol, der Verein Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. legten 2007 in der Vereinbarung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten unter anderem fest, dass der Erwerb von Sammlungsgut nur im Namen und ins Eigentum des jeweiligen Sammlungseigentümers erfolgen dürfe. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. erwarb von 2007 bis 2009 aus Mitteln der Galerieförderung, die zu zwei Dritteln vom Bund und einem Drittel vom Land Tirol stammten, 22 Sammlungsobjekte mit einem Gesamtwert von rd EUR, inventarisierte diese Sammlungsobjekte jedoch als Eigentum des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum. (TZ 4) Versicherung des Sammlungsguts Die Länder Oberösterreich, Salzburg und Tirol ließen das im jeweiligen Eigentum befindliche Sammlungsgut versichern. (TZ 5) Obwohl für das im Eigentum der Stadt Wien stehende Sammlungsgut das Prinzip der Nichtversicherung galt, versicherten die Museen der Stadt Wien das Sammlungsgut gegen Feuer. (TZ 5) Das Oberösterreichische Landesmuseum versicherte zwei Leihgaben einer Bankgesellschaft, die bisher nur im Depot lagerten. (TZ 6) Datenbanken Bei den vier überprüften Landesmuseen konnten in den Datenbanken Inventarnummern und die damit verbundenen Datensätze von den Administratoren bzw. jeweiligen Schreibberechtigten gelöscht werden. Es war dadurch nicht nachvollziehbar, welche Objekte sich einmal in den Landesmuseen befunden hatten und aus welchen Gründen Objekte aus den Landesmuseen ausgeschieden worden waren. (TZ 8) Bei den Datenbanken der Residenzgalerie Salzburg, der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und der Museen der Stadt Wien wurden Änderungen an den Eintragungen protokolliert, bei der Datenbank des Oberösterreichischen Landesmuseums jedoch nicht. Dadurch war nicht nachvollziehbar, von wem zu welchem Zeitpunkt welche Daten geändert wurden. (TZ 9) Oberösterreich 2011/8 13

18 Kurzfassung Erfassung des Sammlungsguts und Bilddigitalisierung Für die Inventarisierung des Sammlungsguts bestanden bei den vier überprüften Landesmuseen keine Dienstanweisungen; dies führte zu einer teilweise sehr unterschiedlichen Erfassung des Sammlungsguts. (TZ 10) Beim Oberösterreichischen Landesmuseum waren von den Gemälden rd. 41 %, von den Grafiken rd. 97 % und von den Skulpturen rd. 19 % in einer Datenbank erfasst bzw. bilddigitalisiert. Eine vollständige Inventarisierung und Bilddigitalisierung war für Grafiken bis Ende 2010 und für die Gemälde und Skulpturen bis Ende 2013 vorgesehen. Einige der im Depot des Schlossmuseums in Linz gelagerten Skulpturen waren zwar in Karteikarten, jedoch nicht in der Datenbank erfasst. Da auf den Skulpturen keine Inventarnummern angebracht waren, war nicht feststellbar, ob es sich um die in den Karteikarten erfassten Objekte handelte. (TZ 11) Bei der Residenzgalerie Salzburg waren die Objekte vor der Erfassung in einer Datenbank in handschriftlichen Inventarbüchern verzeichnet. In der Datenbank waren 310 Gemälde, 95 Grafiken und 25 Skulpturen erfasst, nicht jedoch die bereits in den Inventarbüchern aus verschiedenen Gründen gestrichenen 210 Objekte. Die Bilddigitalisierung der Gemälde der Residenzgalerie Salzburg war abgeschlossen, die der Grafiken und Skulpturen wurde aus finanziellen Gründen auf unbestimmte Zeit verschoben. (TZ 11) In der Datenbank der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. waren Gemälde und Skulpturen inventarisiert und bilddigitalisiert. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. verwaltete weiters insgesamt Grafiken, von welchen rd in deren Datenbank inventarisiert und bilddigitalisiert waren. (TZ 11) Im Eigentum der Länder Salzburg und Tirol stehendes Sammlungsgut der Residenzgalerie Salzburg und der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. war sowohl in deren Datenbank als auch in der jeweiligen Datenbank der Länder erfasst. (TZ 11) Im Juni 2010 hatten die Museen der Stadt Wien rd. 800 Gemälde, rd Grafiken und rd. 400 Skulpturen der so genannten Ersten Garnitur (qualitativ hochwertigste und wertvollste Objekte) größtenteils in der nunmehr verwendeten Datenbank erfasst. Bei der Ersten Garnitur war eine Bilddigitalisierung der Gemälde zu rd. 50 %, der 14 Oberösterreich 2011/8

19 Kurzfassung Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Grafiken zu rd. 90 % und der Skulpturen zu rd. 30 % erfolgt. Eine vollständige Bilddigitalisierung der Gemälde und Grafiken der Ersten Garnitur war bis 2013 vorgesehen. Für die Bilddigitalisierung der Skulpturen war kein Zeithorizont vorgesehen. Die Inhalte der von den Museen der Stadt ursprünglich benutzten Datenbanken stimmten teilweise nicht überein. Nach der Übernahme aller Daten in die nunmehr verwendete Datenbank sollen die Daten bis 2025 überprüft werden. (TZ 11) Die vier überprüften Landesmuseen führten parallel zu den Datenbanken noch weitere Inventaraufzeichnungen, wie bspw. Eingangsbücher, Inventarbücher, Karteikarten und Listen. (TZ 12) Zusammenfassend war festzustellen, dass beim Oberösterreichischen Landesmuseum, bei der Residenzgalerie Salzburg, bei der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und bei den Museen der Stadt Wien das Sammlungsgut nicht vollständig in den Datenbanken erfasst war. (TZ 11) Erfassung der Zustandsprotokolle Bei den vier überprüften Landesmuseen waren die Zustandsprotokolle in den jeweiligen Datenbanken nur teilweise oder überhaupt nicht erfasst. (TZ 13) Erfassung der Leihvorgänge Leihvorgänge konnten in der Datenbank des Oberösterreichischen Landesmuseums nicht erfasst werden. Die Residenzgalerie Salzburg und die Museen der Stadt Wien begannen erst 2010, Leihvorgänge in den Datenbanken zu erfassen. Bei der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. waren die Leihvorgänge der Grafiken in der Datenbank nur teilweise erfasst. (TZ 14) Erfassung des Standorts Beim Oberösterreichischen Landesmuseum war in der Datenbank bei den 267 inventarisierten Gemälden der Sammlung Kunstgeschichte bei 180 Gemälden kein Standort angegeben. Bei 20 Skulpturen war kein Standort angegeben, bei 46 Skulpturen war vermerkt, dass der Standort unbekannt ist. (TZ 15) Oberösterreich 2011/8 15

20 Kurzfassung In der Datenbank der Residenzgalerie Salzburg war bei den meisten Objekten als Standort das Museum angegeben; ein genauer Standort innerhalb des Museums (Ausstellungsräume oder Depot) war nicht angeführt. (TZ 15) Bei der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. waren in der Datenbank 41 Gemälde und 42 Skulpturen als nicht auffindbar ausgewiesen. Das Fehlen dieser Objekte war teilweise bereits seit Jahrzehnten bekannt. (TZ 15) Bei den Museen der Stadt Wien waren in der Datenbank zwar Standorte angeführt, jedoch teilweise hinsichtlich ihrer Richtigkeit noch nicht überprüft. (TZ 15) Standortkontrollen Bei den vier überprüften Landesmuseen erfolgten Standortkontrollen, aber keine kontinuierliche systematische Überprüfung des gesamten Sammlungsguts. Es lagen keine Berichte über die durchgeführten Standortkontrollen vor. Auch bestanden keine Dienstanweisungen für die Durchführung von Standortkontrollen. (TZ 16) Verleih von Sammlungsgut Ausleihbedingungen Beim Oberösterreichischen Landesmuseum, der Residenzgalerie Salzburg und der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. waren die Ausleihbedingungen nur unzureichend festgelegt. So fehlten bspw. konservatorische Bedingungen, die Einbindung der Restaurierung in die Entscheidung und die Erstellung von Zustandsprotokollen vor und nach dem Transport. Bei den Museen der Stadt Wien waren die wesentlichen Rahmenbedingungen des Leihverkehrs im Wiener Museumsgesetz verbindlich festgelegt. (TZ 17) Organisation Beim Oberösterreichischen Landesmuseum, der Residenzgalerie Salzburg und der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. waren die Aufgaben eines Registrars, der für den Leihverkehr und die damit verbundenen Eintragungen im Inventar verantwortlich sein sollte, nicht vorgesehen. Laut der Museumsordnung der Wiener Landesregierung war bei den Museen der Stadt Wien der Registrar für den Leihverkehr zuständig. (TZ 18) 16 Oberösterreich 2011/8

21 Kurzfassung Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Leihvorgänge Beim Oberösterreichischen Landesmuseum waren die Leihverträge und die Versicherung für die an ein privates Museum verliehenen Objekte bereits seit 2003 abgelaufen. Die Entlehnlisten der abgelaufenen Leihverträge mit dem privaten Museum und dem Institut des Landes Oberösterreich waren unvollständig. Ein an das private Museum verliehenes Gemälde, dessen Wert nicht bekannt war, war nicht auffindbar. (TZ 20) Die Museen der Stadt Wien verliehen Sammlungsgut unbefristet an andere Museen, obwohl das Wiener Museumsgesetz nur befristete Leihgaben vorsah; mit zahlreichen Leihnehmern war kein Leihvertrag abgeschlossen. (TZ 21) Die Museen der Stadt Wien dokumentierten die Leihvorgänge nur lückenhaft und die Deckungszusagen der Versicherungen überhaupt nicht. (TZ 22) Laut einem Rundschreiben des Bundesdenkmalamts sollten von den Museen Verträge über die Leihe von Objekten in das Ausland erst nach Bewilligung der Ausfuhr durch das Bundesdenkmalamt unterfertigt werden. Die vier vom RH überprüften Landesmuseen schlossen jedoch in mehreren Fällen Leihverträge ab, bevor das Bundesdenkmalamt die Ausfuhr von Sammlungsgut bewilligte. Eine zu frühe vertragliche Bindung könnte daher negative Folgen für das jeweilige Landesmuseum nach sich ziehen. (TZ 23) Beim Oberösterreichischen Landesmuseum, der Residenzgalerie Salzburg und bei den Museen der Stadt Wien lagen beim Verleih von Objekten teilweise keine oder nur unvollständige Protokolle über den Zustand der Objekte bei jedem Ein und Auspacken vor. Bei der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. war die Übernahme von Objekten vom jeweiligen Leihnehmer in den Zustandsprotokollen bestätigt. (TZ 24) Bei drei überprüften Landesmuseen (Oberösterreichisches Landesmuseum, Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h., Museen der Stadt Wien) war nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen beim Verleih von Sammlungsgut die Haftung durch inländische Gebietskörperschaften oder ausländische Staaten abgelehnt wurde. (TZ 25) Die vier überprüften Landesmuseen verliehen über Objekte zur Ausschmückung von Amtsräumen, Büros, Pfarren, Krankenzimmern und Hörsälen. Rund 600 dieser Objekte waren nicht auffindbar. (TZ 26) Oberösterreich 2011/8 17

22 Kurzfassung Die Anzahl der an nicht museale Einrichtungen verliehenen und davon nicht auffindbaren Objekte stellte sich im Einzelnen wie folgt dar: Verleih an nicht museale Einrichtungen (Stand Juni 2010) an nicht museale Einrichtungen verliehene Objekte davon derzeit nicht auffindbar Anzahl Oberösterreichisches Landesmuseum Residenzgalerie Salzburg 8 3 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h Museen der Stadt Wien Summe Obwohl der Verleih von Sammlungsgut an nicht museale Einrichtungen in den Statuten des Oberösterreichischen Landesmuseums und der Residenzgalerie Salzburg sowie im Wiener Museumsgesetz für die Museen der Stadt Wien nicht vorgesehen war, verliehen diese Museen 645 Objekte an nicht museale Einrichtungen; 124 dieser Objekte waren nicht auffindbar. (TZ 26) Das Oberösterreichische Landesmuseum, die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und die Museen der Stadt Wien verlangten beim Verleih an Museen höhere konservatorische Standards als beim Verleih an nicht museale Einrichtungen und stellten hinsichtlich der Versicherung häufig geringere Anforderungen an nicht museale Einrichtungen. (TZ 26) Das Land Tirol wickelte den Verleih an Dienststellen des Landes, an landeseigene nicht museale Einrichtungen und an Dritte weiterhin selber ab, obwohl es das Sammlungsgut der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. bereits überlassen hatte (5.401 Objekte, davon 475 nicht auffindbar). Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. konnte dadurch ihren konservatorischen Aufgaben nicht nachkommen. (TZ 26) 18 Oberösterreich 2011/8

23 Kurzfassung Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Der von den Museen der Stadt Wien angewendete Erlass aus dem Jahr 1996 für die Museen der Stadt Wien hatte seit der Ausgliederung im Jahr 2002 keine Gültigkeit mehr. Die Museen der Stadt Wien unterließen es, den Eigentümer, die Stadt Wien, über nicht auffindbares Sammlungsgut zu informieren. (TZ 26) Wirtschaftliche Gebarung des Leihverkehrs Die Erträge und Kosten des Leihverkehrs wurden im Rechnungswesen der vier überprüften Landesmuseen nicht gesondert ausgewiesen. (TZ 27) Die Kosten und Erlöse aus dem Objektverleih der überprüften Museen entwickelten sich wie folgt: in EUR Summe 2007 bis 2009 Oberösterreichisches Landesmuseum Erlöse Kosten Erfolg Residenzgalerie Salzburg Erlöse Kosten Erfolg Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. Erlöse Kosten Erfolg Museen der Stadt Wien Erlöse Kosten Erfolg Oberösterreich 2011/8 19

24 Kurzfassung Wie die Tabelle zeigt, betrugen die Verluste aus dem Objektverleih von 2007 bis 2009 beim Oberösterreichischen Landesmuseum rd EUR, bei der Residenzgalerie Salzburg rd EUR und bei der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. rd EUR. Bei den Museen der Stadt Wien war der Leihverkehr 2007 und 2008 fast kostendeckend; im Jahr 2009 erzielten die Museen der Stadt Wien einen Gewinn von rd EUR. (TZ 27) Kenndaten zu den überprüften Landesmuseen Rechtsgrundlagen Oberösterreichisches Landesmuseum: Statut vom Jänner 1997 Residenzgalerie Salzburg: Statut vom Jänner 1987 i.d.g.f. Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h.: Tiroler Gesetz vom 15. Dezember 2005, LGBl. Nr. 23/2006 Museen der Stadt Wien: Wiener Museumsgesetz Wr. MuG, LGBl. Nr. 95/2001 i.d.g.f.; Museumsordnung der Wiener Landesregierung Rechtsform Oberösterreichisches Landesmuseum: Einrichtung des Landes Oberösterreich Residenzgalerie Salzburg: Betriebsähnliche Einrichtung des Landes Salzburg Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h.: Gesellschaft m.b.h. Museen der Stadt Wien: Anstalt öffentlichen Rechts Unternehmensgegenstand Oberösterreichisches Landesmuseum: Sammeln, Bewahren, Forschen, Vermitteln und Ausstellen für die gesamte Natur, Kultur und Kunstgeschichte Residenzgalerie Salzburg: Ausstellung der Bestände sowie Sonderausstellungen und Veranstaltungen Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h.: Betriebsführung unter anderem des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum; Betreuung und Verwaltung der hiezu vom Land überlassenen beweglichen Kulturgüter, die musealen oder anderen kulturellen Verwendungen dienen; Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Kunst, Kultur, Bildung und Wissenschaft im Land Museen der Stadt Wien: Sammeln und Bewahren von historischem Gut, Kunst und Kulturgut sowie Ausbau, Bewahrung, wissenschaftliche Bearbeitung, Erschließung, Präsentation und Verwaltung des Sammlungsguts 20 Oberösterreich 2011/8

25 Kurzfassung Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Fortsetzung: Kenndaten zu den überprüften Landesmuseen Betriebsleistung in Mill. EUR Oberösterreichisches Landesmuseum 7,68 8,77 10,63 Residenzgalerie Salzburg 1,50 1,61 1,64 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 8,56 7,98 8,56 Museen der Stadt Wien 1 18,30 15,58 17,39 Basisabgeltung/Abgang Oberösterreichisches Landesmuseum 7,22 7,64 9,27 Residenzgalerie Salzburg 1,25 1,33 1,41 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 7,45 6,80 7,30 Museen der Stadt Wien 1 11,54 11,97 13,40 Basisabgeltung/Abgang in % der Betriebsleistung Oberösterreichisches Landesmuseum 94,0 87,1 87,2 Residenzgalerie Salzburg 83,3 82,6 86,0 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 87,0 85,2 85,3 Museen der Stadt Wien 1 63,1 76,8 77,1 Mitarbeiter 2 Anzahl Oberösterreichisches Landesmuseum 100,00 101,00 108,00 Residenzgalerie Salzburg 13,80 15,39 14,39 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 102,70 105,30 102,40 Museen der Stadt Wien 1 145,60 171,22 171,97 Besucher Anzahl in Mill. Oberösterreichisches Landesmuseum 0,18 0,13 0,28 Residenzgalerie Salzburg 0,06 0,05 0,04 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 0,25 0,20 0,26 Museen der Stadt Wien 0,38 0,32 0, und 2009 einschließlich Stadtarchäologie 2 jeweils zum 31. Dezember in Vollbeschäftigungsäquivalenten Oberösterreich 2011/8 21

26 Kurzfassung Fortsetzung: Verleih von Objekten der Kunstsammlungen (Gemälde, Grafiken, Skulpturen) an museale Einrichtungen Kenndaten zu den überprüften Landesmuseen Anzahl Oberösterreichisches Landesmuseum Residenzgalerie Salzburg Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h Museen der Stadt Wien Versicherungswert der verliehenen Objekte in Mill. EUR Oberösterreichisches Landesmuseum 11,78 19,62 14,66 Residenzgalerie Salzburg 1,00 2,00 15,92 Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. 10,37 15,23 5,54 Museen der Stadt Wien 31,77 12,02 139,63 Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte von Mai bis Juni 2010 die Erfassung und den Verleih von Sammlungsgut des Oberösterreichischen Landesmuseums, der Residenzgalerie Salzburg, der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und der Museen der Stadt Wien. Ziel der Querschnittsüberprüfung war es, die Erfassung des Sammlungsguts an Gemälden, Grafiken und Skulpturen, die Regelungen über den Verleih dieses Sammlungsguts sowie die diesbezügliche Ablauforganisation und Gebarung in den vier Landesmuseen zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2007 bis Oberösterreich 2011/8

27 Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Zu dem im Dezember 2010 übermittelten Prüfungsergebnis gaben die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und die Museen der Stadt Wien im Februar 2011, die Salzburger Landesregierung und die Residenzgalerie Salzburg sowie die Oberösterreichische Landesregierung im März 2011 und die Tiroler Landesregierung sowie der Wiener Stadtsenat im April 2011 Stellungnahmen ab. Der RH erstattete seine Gegenäußerungen im Juli Rechtsform und Rechtsgrundlagen der Landesmuseen 2 (1) Das Oberösterreichische Landesmuseum und die Residenzgalerie Salzburg waren Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit des jeweiligen Landes. Die Aufgaben und die Organisation dieser Museen waren jeweils durch ein Statut geregelt. Der Verwaltungsrat der Residenzgalerie Salzburg beschloss eine Museumsordnung. (2) Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h., die zu 60 % im Eigentum des Landes Tirol und zu 40 % im Eigentum des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum stand, führte seit dem Jahr 2007 das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum. Rechtsgrundlagen waren das Tiroler Gesetz über die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h., der Gesellschaftsvertrag und eine Betriebsordnung. Das Land Tirol, der Verein Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. vereinbarten 2007 die wechselseitigen Rechte und Pflichten. (3) Die Museen der Stadt Wien waren seit dem Jahr 2002 als Anstalt öffentlichen Rechts ausgegliedert. Rechtsgrundlagen waren das Wiener Museumsgesetz und die Museumsordnung der Wiener Landesregierung. Sammlungsgut in den Landesmuseen Eigentum am Sammlungsgut 3.1 (1) Das Sammlungsgut des Oberösterreichischen Landesmuseums stand überwiegend im Eigentum des Landes Oberösterreich. Das Oberösterreichische Landesmuseum erhielt von acht Privaten und dem Museum der Stadt Linz Nordico befristete Leihgaben; die Frist für diese Leihgaben wurde in regelmäßigen Abständen verlängert. Das Oberösterreichische Landesmuseum erhielt auch Leihgaben der Museen der Stadt Wien. Die Laufzeit des diesbezüglichen Leihvertrags endete im Mai 1986 und wurde seither schriftlich nicht mehr verlängert. (2) Der überwiegende Teil des Sammlungsguts der Residenzgalerie Salzburg war im Eigentum des Landes Salzburg. Oberösterreich 2011/8 23

28 Sammlungsgut in den Landesmuseen Laut den Aufzeichnungen der Residenzgalerie Salzburg war diese Leihnehmerin von Objekten des Salzburg Museums, der Österreichischen Galerie Belvedere und von vier privaten Leihgebern. Weiters war die Residenzgalerie Salzburg Leihnehmerin von 26 Gemälden des Kunsthistorischen Museums Wien. Für die Leihgaben des Kunsthistorischen Museums Wien und eines Privaten waren keine schriftlichen Leihverträge abgeschlossen. Die Residenzgalerie Salzburg wies drei Gemälde als Leihgaben des Kunsthistorischen Museums Wien aus, die nach den Aufzeichnungen des Kunsthistorischen Museums Wien als Leihgaben der Österreichischen Galerie Belvedere anzusehen waren. Ferner fehlte in der Liste der Residenzgalerie Salzburg die Angabe, dass das Kunsthistorische Museum Wien die Überlassung eines Objekts beendet hatte und sich dieses Gemälde seit dem Jahr 2007 im Salzburg Museum befand. (3) Das von der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. verwaltete Sammlungsgut des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum war teilweise Eigentum des Landes Tirol und teilweise Eigentum des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum. Beide Eigentümer überließen vertraglich das Sammlungsgut zur musealen Betriebsführung gegen ein Nutzungsentgelt. Laut dem Gesellschaftsvertrag hatte die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. museale Aufgaben wahrzunehmen, nämlich das Sammlungsgut zu nutzen, zu betreuen, zu bewahren und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die Eigentümer konnten jedoch die Überlassung des Sammlungsguts jederzeit beenden und das Sammlungsgut selber nutzen. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. verwaltete auch Sammlungsgut von weiteren 39 Leihgebern. Mit 20 dieser Leihgeber darunter acht Museen bzw. Sammlungen, kirchliche Institutionen, die Stadt Innsbruck, eine Bankgesellschaft, die Wirtschaftskammer Tirol, die Tiroler Wasserkraftwerke und mehrere Private waren keine schriftlichen Leihverträge abgeschlossen. (4) Der überwiegende Teil des Sammlungsguts der Museen der Stadt Wien stand im Eigentum der Stadt Wien. Im Jahr 2004 beurkundeten die Stadt Wien und die Museen der Stadt Wien die Überlassung des Sammlungsguts und verwiesen dabei auf die damaligen Inventarverzeichnisse; eine physische Bestandsaufnahme sollte bis zum Jahr 2007 erfolgen. Die Museen der Stadt Wien übergaben der Stadt Wien im Jahr 2009 ein elektronisches Bestandsverzeichnis und teilten mit, dass 24 Oberösterreich 2011/8

29 Sammlungsgut in den Landesmuseen Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen eine vollständige Dokumentation und Auflistung des gesamten Sammlungsguts abgeschlossen sei. Die Stadt Wien als Eigentümerin des Sammlungsguts konnte den Museen der Stadt Wien laut Wiener Museumsgesetz dieses nur zur Abwendung materieller Schäden oder aus zwingendem öffentlichen Interesse nach vorheriger Rücksprache mit den Museen der Stadt Wien entziehen. Auch elf andere Leihgeber überließen den Museen der Stadt Wien Sammlungsgut; schriftliche Leihverträge lagen jedoch nur mit fünf Leihgebern, die 22 Objekte zur Verfügung stellten, vor. Mit sechs anderen Leihgebern, darunter zwei Bundesmuseen, die insgesamt 59 Objekte zur Verfügung stellten, schlossen die Museen der Stadt Wien keine schriftlichen Verträge ab. 3.2 Der RH empfahl allen vier überprüften Landesmuseen, mit allen Leihgebern schriftliche Verträge abzuschließen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzuhalten; weiters sollten die übergebenen Objekte und die Versicherungswerte angeführt werden. Der RH kritisierte, dass die Residenzgalerie Salzburg drei Objekte als Leihgaben des Kunsthistorischen Museums Wien auswies, obwohl das Kunsthistorische Museum Wien diese Objekte als Leihgaben der Österreichischen Galerie Belvedere bezeichnete. Er bemängelte außerdem, dass die Residenzgalerie Salzburg in ihren Aufzeichnungen ein Gemälde als Leihgabe des Kunsthistorischen Museums Wien führte, obwohl die Überlassung beendet und dieses Gemälde schon seit 2007 im Salzburg Museum war. Der RH empfahl der Residenzgalerie Salzburg zu klären, welches Bundesmuseum ihr Leihgaben zur Verfügung stellte. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. hatte das Sammlungsgut zu nutzen, zu betreuen, zu bewahren und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die mögliche Nutzung des Sammlungsguts durch das Land Tirol stand somit in Widerspruch zu den musealen Aufgaben der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. Der RH empfahl dem Land Tirol, die Möglichkeit der Selbstnutzung von Sammlungsgut vertraglich einzuschränken und eine solche nur zur Abwendung materieller Schäden oder aus zwingendem öffentlichen Interesse vorzusehen. 3.3 Laut Stellungnahme der Oberösterreichischen Landesregierung bestünden bei allen Leihgaben des Oberösterreichischen Landesmuseums entsprechende Vertragswerke. Oberösterreich 2011/8 25

30 Sammlungsgut in den Landesmuseen Die Salzburger Landesregierung legte dar, dass sie die Ausstellung von Leihverträgen und die Festlegung der Bedingungen als Obliegenheit des Leihgebers erachtet habe. Es liege kein Versäumnis der Residenzgalerie Salzburg vor. Ferner sei der Standort der Objekte im Salzburg Museum mittlerweile in der Datenbank berichtigt worden. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. gab in ihrer Stellungnahme bekannt, dass mit den jeweiligen Leihnehmern mittlerweile Leihverträge abgeschlossen worden seien. Für die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. sei die Anregung des RH, zwischen musealer und nicht musealer Nutzung der Bestände zu unterscheiden, bedenkenswert, jedoch müsse die Möglichkeit, nicht museale Bestände aus der Zuständigkeit der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. auszuklammern, mit dem Gesellschafter Land Tirol genauer geprüft werden. Die Tiroler Landesregierung verwies darauf, dass die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. sowohl mit musealen Aufgaben als auch mit der Betreuung und Verwaltung der Kulturgüter des Landes betraut worden sei. Es gäbe in Hinblick auf die Ausstattung von Büroräumlichkeiten und öffentlichen Räumen eine lange Tradition und es bestehe auch dort ein verstärkter Zugang der Öffentlichkeit. Die Museen der Stadt Wien gaben bekannt, der Empfehlung des RH Folge zu leisten. Der Wiener Stadtsenat verwies auf die Stellungnahme der Museen der Stadt Wien. 3.4 Der RH erwiderte der Oberösterreichischen Landesregierung, dass der Vertrag über die Leihgaben der Museen der Stadt Wien seit 1986 nicht mehr schriftlich verlängert wurde. Er bekräftigte daher seine Empfehlung, mit allen Leihgebern schriftliche Verträge abzuschließen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzuhalten. Der RH erwiderte der Salzburger Landesregierung, dass der Abschluss eines schriftlichen Vertrags auch für den Leihnehmer zur Herstellung von Rechtssicherheit von Interesse ist (konservatorische Bedingungen, Versicherungswerte, Weiterverleihung von Leihnahmen). Er verblieb bei seiner Empfehlung, schriftliche Leihverträge abzuschließen. Der RH entgegnete der Tiroler Landesregierung, dass die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben das Sammeln, das Bewahren sowie das Zugänglichmachen von Kulturgütern für die Allgemeinheit in Widerspruch zur Möglichkeit der Selbstnutzung von Sammlungsgut durch das Land standen. Büroräumlichkeiten sind der Allgemeinheit nicht zugänglich, außerdem herrschen dort schlechtere konservatorische Bedingungen als in einem Museum. 26 Oberösterreich 2011/8

31 Sammlungsgut in den Landesmuseen Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Erwerb von Sammlungsgut 4.1 (1) Das Oberösterreichische Landesmuseum kaufte im Jahr 2007 von einem Privaten ein Konvolut von rd. 80 Skizzen und Entwürfen des Künstlers Alfred Kubin. Über diesen Kauf lag nur eine Rechnung über EUR vor, die jedoch keine Liste der gekauften Objekte enthielt; ein diesbezüglicher schriftlicher Vertrag lag nicht vor. Es wurden zwar 80 Objekte aufgrund dieses Kaufs inventarisiert, ob alle Objekte dieses Ankaufs inventarisiert wurden, war jedoch nicht nachvollziehbar. Der Direktor des Oberösterreichischen Landesmuseums gab dem RH bekannt, dass der Versicherungswert der gekauften Skizzen und Entwürfe zwischen EUR und EUR pro Stück betragen könne. (2) Laut dem Statut der Residenzgalerie Salzburg waren allfällige Überschüsse aus dem Museumsbetrieb einer Rücklage zuzuführen, die für den Erwerb von Gemälden vorgesehen war. Zum 1. Jänner 2007 verfügte die Residenzgalerie Salzburg über eine Rücklage von rd EUR. Diese Rücklage wurde in den Jahren 2007 und 2008 zur Finanzierung des laufenden Museumsbetriebs zur Gänze aufgelöst. (3) Das Land Tirol, der Verein Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum und die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. legten 2007 in der Vereinbarung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten unter anderem fest, dass der Erwerb von Sammlungsgut nur im Namen und ins Eigentum des jeweiligen Sammlungseigentümers erfolgen dürfe. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. erwarb von 2007 bis 2009 aus Mitteln der Galerieförderung, die zu zwei Dritteln vom Bund und einem Drittel vom Land Tirol stammten, 22 Sammlungsobjekte mit einem Gesamtwert von rd EUR und inventarisierte diese Sammlungsobjekte als Eigentum des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum. 4.2 (1) Der RH empfahl dem Oberösterreichischen Landesmuseum, bei jedem Ankauf einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und in diesem die angekauften Objekte genau anzuführen. (2) Der RH kritisierte, dass die Residenzgalerie Salzburg die Rücklage statutenwidrig verwendete und empfahl sicherzustellen, dass diese Rücklage statutengemäß zum Erwerb von Gemälden verwendet wird. (3) Der RH bemängelte, dass die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. Sammlungsobjekte, die unter anderem aus Mitteln des Landes Tirol erworben wurden, als Eigentum des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum inventarisierte, obwohl dieser keine Mittel für den Erwerb zur Verfügung stellte. Er empfahl dem Land Tirol und der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. darauf hinzu Oberösterreich 2011/8 27

32 Sammlungsgut in den Landesmuseen wirken, dass künftig erworbene Sammlungsobjekte für jenen Sammlungseigentümer inventarisiert werden, der sich am Erwerb des Sammlungsguts finanziell beteiligte. 4.3 Laut Stellungnahme der Oberösterreichischen Landesregierung würden Kunstankäufe nach den Haushaltsvorschriften des Landes abgewickelt; aus der Rechnung sei der Kaufpreis hervorgegangen. Da das Konvolut einen zehn bis zwanzigfachen Wert des ausverhandelten Preises gehabt hätte, sei es notwendig gewesen, im wirtschaftlichen Sinne möglichst rasch zu agieren. Die Tiroler Landesregierung gab bekannt, dass künftig erworbene Sammlungsobjekte beim jeweiligen Sammlungseigentümer, der sich am Erwerb finanziell beteiligt habe, inventarisiert werden würden. 4.4 Der RH entgegnete der Oberösterreichischen Landesregierung, dass es wesentlich gewesen wäre, in der Rechnung auch die Anzahl und die Titel der Werke auszuweisen, weil sonst nicht nachvollziehbar ist, welche Objekte angekauft wurden. Er blieb daher bei seiner Empfehlung. Versicherung des Sammlungsguts 5.1 (1) Das Land Oberösterreich versicherte das Sammlungsgut des Oberösterreichischen Landesmuseums gegen alle Gefahren der Zerstörung, Beschädigung oder Verlust. Die Höhe der dafür bezahlten Versicherungsprämie konnte das Land Oberösterreich nicht bekanntgeben. Das Oberösterreichische Landesmuseum meldete seit Abschluss der Versicherung im Jahr 2000 keine Schäden. (2) Die Residenzgalerie Salzburg versicherte aufgrund eines Beschlusses der Salzburger Landesregierung aus dem Jahr 1991 das im Eigentum des Landes Salzburg stehende Sammlungsgut. Für die 1994 abgeschlossene Versicherung zahlte die Residenzgalerie Salzburg bis 2010 rd EUR an Prämien. Die Residenzgalerie Salzburg meldete im angeführten Zeitraum keine Schäden. (3) Das Land Tirol und der Verein Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum verpflichteten die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h., das überlassene Sammlungsgut zu versichern. Die jährliche Prämie für die 2008 abgeschlossene Versicherung betrug für die Objekte im Eigentum des Landes Tirol rd EUR. Seit 2008 meldete die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. keine Schäden. 28 Oberösterreich 2011/8

33 Sammlungsgut in den Landesmuseen Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen (4) Für das im Eigentum der Stadt Wien stehende Sammlungsgut galt das Prinzip der Nichtversicherung. Die Museen der Stadt Wien versicherten es dennoch seit 2002 gegen Feuer und zahlten hiefür Prämien von rd. 0,88 Mill. EUR. Die Museen der Stadt Wien meldeten seit 2002 keine Schäden. 5.2 Der RH kritisierte, dass durch die Versicherung des im Eigentum der Länder Oberösterreich, Salzburg und Tirol stehenden Sammlungsguts die Erfordernisse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung in geringerem Maße erfüllt wurden als durch Nichtversicherung. Er empfahl den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol, den Grundsatz der Nichtversicherung für das in ihrem Eigentum stehende Sammlungsgut anzuwenden. Der RH bemängelte, dass die Museen der Stadt Wien das Prinzip der Nichtversicherung nicht einhielten und empfahl den Museen der Stadt Wien, das im Eigentum der Stadt Wien stehende Sammlungsgut nicht zu versichern. 5.3 Die Salzburger Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass aus dem Umstand, dass bisher noch kein Schadenfall eingetreten sei, noch nicht zu folgern sei, dass durch die im Jahr 1994 abgeschlossene Versicherung die Erfordernisse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung in geringerem Maße erfüllt worden seien als durch Nichtversicherung. Die Tiroler Landesregierung gab bekannt, dass die Vereinbarung mit der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. in Hinblick auf die Versicherung flexibel gestaltet wäre. Vieles würde für eine dynamische Versicherungsregelung und eine auf den Einzelfall bezogene Vorgangsweise sprechen. Die Museen der Stadt Wien sagten zu, die Feuerversicherung zu kündigen. Laut Stellungnahme des Wiener Stadtsenats werde er darauf hinwirken, dass die Museen der Stadt Wien die bestehende Versicherung nach Fertigstellung eines neuen Zentraldepots kündigen. 5.4 Der RH nahm die Ausführungen der Salzburger und der Tiroler Landesregierung in deren Stellungnahmen zur Kenntnis. Er empfahl jedoch den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol, unter Berücksichtigung des jeweiligen Kosten /Nutzenverhältnisses auch die Anwendung des Prinzips der Nichtversicherung in Betracht zu ziehen. Oberösterreich 2011/8 29

34 Sammlungsgut in den Landesmuseen 6.1 Das Oberösterreichische Landesmuseum versicherte zwei Leihgaben einer Bankgesellschaft, die bisher nur im Depot lagerten, und zahlte dafür jährlich Prämien von EUR. 6.2 Der RH wies kritisch darauf hin, dass diese Leihgaben bisher nur Kosten verursachten, aber nie ausgestellt wurden. Der RH empfahl dem Oberösterreichischen Landesmuseum, die ausschließlich im Depot gelagerten Leihgaben zurückzugeben. 6.3 Laut Stellungnahme der Oberösterreichischen Landesregierung habe das Oberösterreichische Landesmuseum die Leihgaben, die bisher nur im Depot gelagert hätten, mittlerweile zu einem sehr günstigen Preis gekauft. Datenbanken 7 (1) Das Oberösterreichische Landesmuseum verwendete zur Zeit der Überprüfung durch den RH eine Datenbank zur Inventarisierung des Sammlungsguts, welche in weiterer Folge durch eine neue Datenbank ersetzt werden soll. (2) Die von der Residenzgalerie Salzburg ab 2001 verwendete Datenbank wurde ab April 2010 durch eine neue Datenbank ersetzt. (3) Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. verwendete für die Bestände des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum sowie für einen Teil der Bestände des Landes Tirol eine Datenbank der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. (4) Die Museen der Stadt Wien führten von 2005 bis 2008 eine Inventur des Sammlungsguts durch und erfassten die Daten in zwei Datenbanken. Weiters verfügten die Museen der Stadt Wien über eine Reihe von Bilddatensätzen am Server. Die Daten der zwei Datenbanken und die Bilddatensätze wurden 2009 in eine neue Datenbank übernommen. 8.1 Bei den vier überprüften Landesmuseen konnten in den Datenbanken Inventarnummern und die damit verbundenen Datensätze von den Administratoren bzw. jeweiligen Schreibberechtigten gelöscht werden. Es war dadurch nicht nachvollziehbar, welche Objekte sich einmal in den Landesmuseen befunden hatten und aus welchen Gründen Objekte aus den Landesmuseen ausgeschieden worden waren. 30 Oberösterreich 2011/8

35 Sammlungsgut in den Landesmuseen Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen 8.2 Der RH kritisierte, dass bei allen vier überprüften Landesmuseen Daten gelöscht werden konnten. Er empfahl allen vier überprüften Landesmuseen, durch entsprechende Vorkehrungen in den Datenbanken sicherzustellen, dass Inventarnummern und die damit verbundenen Datensätze nicht mehr gelöscht werden können. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. gab während der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle bekannt, dass in ihrer Datenbank eine Sperre der Löschfunktion aktiviert worden sei und eine Löschung von Daten dadurch nicht mehr möglich sei. 8.3 Laut Stellungnahme der Oberösterreichischen Landesregierung werde vom Oberösterreichischen Landesmuseum gemeinsam mit der Abteilung Informationstechnologie des Landes Oberösterreich eine neue Inventar und Bilddatenbank erarbeitet. Diese Datenbank befinde sich derzeit noch in der Programmierphase, wobei hier selbstverständlich alle Verbesserungsaspekte berücksichtigt würden. Insbesondere erfolge in die neue Datenbank auch die Eingabe von Leihvorgängen und damit die Berücksichtigung der Leihgeschichte sowie die Archivierung von Zustandsberichten. Dadurch würden auch temporäre Standortveränderungen im Zusammenhang mit Leihverfahren in ihrer Historizität ersichtlich sein. Laut Stellungnahme der Salzburger Landesregierung sei sie dieser Empfehlung unverzüglich nachgekommen; bereits seit Ende Juni 2010 sei es somit nicht mehr möglich, Datensätze zu löschen. Laut Stellungnahme der Tiroler Landesregierung träfe es zu, dass die Datenbanken gesichert sein sollten und dies wohl auch das Bestreben der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. sei. Die Museen der Stadt Wien gaben bekannt, dass sie seit der Überprüfung durch den RH unterschiedliche Möglichkeiten untersuchen würden, die Löschung von Datensätzen aus der Datenbank zu verhindern; eine Lösung im Sinne der Empfehlung des RH würde angestrebt werden. Der Wiener Stadtsenat gab bekannt, dass die Museen der Stadt Wien bereits zugesagt hätten, eine Dienstanweisung im Sinne der Empfehlung des RH festzulegen. Oberösterreich 2011/8 31

36 Sammlungsgut in den Landesmuseen 9.1 Bei den Datenbanken der Residenzgalerie Salzburg, der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. und der Museen der Stadt Wien wurden Änderungen an den Eintragungen protokolliert, bei der Datenbank des Oberösterreichischen Landesmuseums jedoch nicht. 9.2 Der RH empfahl dem Oberösterreichischen Landesmuseum, in der Datenbank die Protokollierung von Änderungen an den Eintragungen vorzusehen, um feststellen zu können, von wem zu welchem Zeitpunkt welche Daten geändert wurden. 9.3 Die Oberösterreichische Landesregierung gab bekannt, dass künfig jede Änderung einer Eingabe in der Datenbank nachvollziehbar sein und protokolliert werde. Erfassung des Sammlungsguts und Bilddigitalisierung 10.1 Die Erfassung des Sammlungsguts bzw. die Inventarisierung erfolgten in den vier überprüften Landesmuseen teilweise sehr unterschiedlich. Dienstanweisungen für deren Durchführung bestanden nicht Der RH empfahl allen vier überprüften Landesmuseen, für die Erfassung des Sammlungsguts bzw. Inventarisierung konkrete Dienstanweisungen zu erstellen, um eine einheitliche Vorgangsweise zu gewährleisten Laut Stellungnahme der Tiroler Landesregierung sollten für die Inventarisierung Anleitungen bestehen; dies sei wohl auch das Bestreben der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. Die Museen der Stadt Wien gaben bekannt, dass sie über eine detaillierte Richtlinie zur Inventarisierung von Sammlungsgut verfügen würden. Der Empfehlung des RH folgend werde diese Richtlinie nun als Dienstanweisung erlassen, um eine für alle Mitarbeiter verbindliche Vorgangsweise festzulegen. Laut Stellungnahme des Wiener Stadtsenats hätten die Museen der Stadt Wien bereits zugesagt, die bestehende Richtlinie zur Inventarisierung von Sammlungsgut in Form einer Dienstanweisung verpflichtend festzulegen (1) Beim Oberösterreichischen Landesmuseum waren von den Ge mälden rd. 41 %, von den Grafiken rd. 97 % und von den Skulpturen rd. 19 % in der Datenbank erfasst bzw. bilddigitalisiert. Eine vollständige Inventarisierung und Bilddigitalisierung war für Grafiken bis Ende 2010 und für die Gemälde und Skulpturen bis Ende 2013 vorgesehen. 32 Oberösterreich 2011/8

37 Sammlungsgut in den Landesmuseen Oberösterreich Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen Einige der im Depot des Schlossmuseums in Linz gelagerten Skulpturen waren zwar in Karteikarten, jedoch nicht in der Datenbank erfasst. Da auf den Skulpturen keine Inventarnummer angebracht war, war nicht feststellbar, ob es sich um die in den Karteikarten erfassten Objekte handelte. (2) Bei der Residenzgalerie Salzburg waren die Objekte vor der Erfassung in einer Datenbank in handschriftlichen Inventarbüchern verzeichnet. In der Datenbank waren 310 Gemälde, 95 Grafiken und 25 Skulpturen erfasst, nicht jedoch die bereits in den Inventarbüchern aus verschiedenen Gründen gestrichenen 210 Objekte. Die Bilddigitalisierung der Gemälde der Residenzgalerie Salzburg war abgeschlossen, die der Grafiken und Skulpturen wurde aus finanziellen Gründen auf unbestimmte Zeit verschoben. Das von der Residenzgalerie Salzburg verwaltete Sammlungsgut, das im Eigentum des Landes Salzburg stand, war sowohl in der Inventarverwaltung beim Amt der Salzburger Landesregierung als auch in jener der Residenzgalerie Salzburg erfasst. Aus diesem Grund waren auf den Objekten zwei Inventarisierungs und Eigentumsvermerke angebracht. Ob die beiden Inventare übereinstimmten, wurde bisher nicht überprüft. Rund 20 Objekte aus dem Schloss Kleßheim, die im Eigentum des Landes Salzburg standen, waren im Depot der Residenzgalerie Salzburg gelagert, aber im Inventar der Residenzgalerie nicht enthalten. (3) In der Datenbank der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. waren Gemälde und Skulpturen inventarisiert und bilddigitalisiert. Die Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. verwaltete weiters insgesamt Grafiken, von welchen rd in deren Datenbank inventarisiert und bilddigitalisiert waren. Weiters waren laut der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. vermutlich rd Grafiken in einer Datenbank beim Land Tirol inventarisiert. Objekte des Landes Tirol waren teilweise sowohl in der Datenbank der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. als auch in der Datenbank beim Land Tirol erfasst. Bei den nicht in Datenbanken erfassten Grafiken handelte es sich nach Mitteilung der Tiroler Landesmuseen Betriebsgesellschaft m.b.h. um Werke des Vereins Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum. Oberösterreich 2011/8 33

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