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1 Reihe NIEDERÖSTERREICH 2009/13 Bericht des es Stadtgemeinde Wiener Neustadt; Stadtplanung und Stadtentwicklung Nachfrageverfahren GZ /221-S3-1/09

2 Auskünfte 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon ( ) Fax ( ) presse@rechnungshof.gv.at Impressum Herausgeber: 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Redaktion, Grafik, Druck: Herausgegeben: Wien, im Dezember 2009

3 Bericht des es Stadtgemeinde Wiener Neustadt; Stadtplanung und Stadtentwicklung Nachfrageverfahren

4 Vorbemerkungen Vorbemerkungen Vorlage an den Gemeinderat und den Landtag Der (RH) erstattet gemäß Artikel 127a Abs. 6 Bundes Verfassungsgesetz (B VG) dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Wiener Neustadt nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird auch dem Niederösterreichischen Landtag gemäß Artikel 127 Abs. 6 B VG in Verbindung mit 18 Abs. 8 gesetz 1948 vorgelegt. Der Bericht beinhaltet das Nachfrageverfahren mit dem Stand der Umsetzung der Empfehlungen, die der RH im Jahr 2008 im Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Wiener Neustadt ausgesprochen hatte. Der vorliegende Bericht des RH ist nach der Vorlage über die Website des RH verfügbar.

5 Stadtgemeinde Wiener Neustadt Nachfrageverfahren 2008 Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Wiener Neustadt Stadtgemeinde Wiener Neustadt; Stadtplanung und Stadtentwicklung Reihe Niederösterreich 2008/11 Die Stadt Wiener Neustadt verfügte als Planungsgrundlage lediglich über den aus dem Jahr 1975 stammenden und vielfach abgeänderten Flächenwidmungsplan. Das vom NÖ Raumordnungsgesetz 1976 vorgeschriebene Entwicklungskonzept stand noch aus. Beschlüsse über die grundsätzliche Ausrichtung der Betriebsansiedlungspolitik fehlten.

6 Stadtgemeinde Wiener Neustadt Empfehlung umgesetzt Umsetzung zugesagt offen (1) Erstellung eines über den Masterplan Wiener Neustadt 2020 hinausgehendes und dem NÖ Raumordnungsgesetz 1976 entsprechendes zeitgemäßes Planungsinstrumentariums (2) Generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplans im Zuge der Erstellung eines örtlichen Entwicklungskonzepts (3) Durchführung einer Grundlagenforschung für das gesamte Stadtgebiet (4) Vermeidung von Einzelfallplanungen bei künftigen Flächenwidmungsplanänderungen und Berücksichtigung einer kompakten Siedlungsentwicklung zur Infrastrukturkostensenkung (5) Aktive Beteiligung an Überlegungen für eine Nachnutzung des freiwerdenden Kasernenareals. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs (6) Fassung von Grundsatzbeschlüssen zur strategischen Ausrichtung der Betriebsansiedlungspolitik der Stadt (7) Betrauung einer Organisationseinheit mit der Koordinierung des Bereiches Betriebsansiedlungen (8) Detaillierte Erhebung der Mittelzu und rückflüsse neu angesiedelter Unternehmungen zur Evaluierung der Bemühungen um Betriebsansiedlungen (9) Setzung weiterer Planungsschritte für den Stadtteil Civitas Nova im Zuge einer Konkretisierung des Projekts MedAustron (10) Verwendung zumindest von Teilen der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung für Verbesserungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehr (11) Vorlage einer jährlichen Gesamtabrechnung aus der Parkraumüberwachung und bewirtschaftung inklusive allfälliger Überschüsse durch die Wiener Neustädter Beteiligungs, Betriebsführungs und Stadtentwicklungsges. m.b.h; Klärung der Verwendung der Überschüsse durch den Eigentümer (12) Ausbau der Datenbanken des geografischen Informationssystems entsprechend dem Konzept des neuen umfassenden kommunalen Informationssystems; Einrichtung eines Internet Zugangs zu den grundlegenden Daten des geografischen Informationssystems

7 Stadtgemeinde Wiener Neustadt Fazit Durch die gesetzten Maßnahmen sollten zeitgemäße und dem NÖ Raumordnungsgesetz 1976 entsprechende Planungsinstrumentarien für die Stadt Wiener Neustadt sichergestellt werden. Diese ermöglichen, bei den begrenzten budgetären Mitteln der Stadt, die Entwicklungsschwerpunkte festzulegen und die Mittel zielgerichtet einzusetzen. Dazu soll auch die Bündelung der Betriebsansiedlungsagenden beitragen. Die Prüfung des RH hat bewirkt, dass künftige Herausforderungen an die Stadtentwicklung, die auch budgetäre Auswirkungen mit sich bringen, erkannt und seitens der Stadt Schritte zu ihrer Bewältigung gesetzt wurden. Wien, im Dezember 2009 Der Präsident: Dr. Josef Moser

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