Anforderungen städtebezogener Statistik
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- Jonas Arnold
- vor 6 Jahren
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1 Entwicklungen in der amtlichen Statistik: Anforderungen städtebezogener Statistik Klaus Trutzel Amt für Stadtforschung und Statistik, Nürnberg
2 Inhalt Paradigmenwechsel in der deutschen amtlichen Statistik Zum wachsenden Bedarf kleinräumiger statistischer Daten Zur gesetzlichen Verantwortung für die kommunale Datenversorgung Thesen zur Bewältigung der drohenden Informationskrise
3 Paradigmenwechsel in der deutschen amtlichen Statistik Bedingt Globalisierung die Abkehr von kleinräumiger amtlicher Statistik? Multiple Source Mixed Mode eine sinnvolle Perspektive Lücken kleinräumiger Information im deutschen Zensuskonzept
4 Zum wachsenden Bedarf kleinräumiger statistischer Daten Über die umfassende Verantwortung der Kommunen für das Wohl der örtlichen Gemeinschaft nach 28 (2) GG hinaus: Wachsende Anforderungen nationaler und europäischer Städtepolitik Städte als Wachstumsmotoren für die Lissabon- u. Göteborg-Strategien Strategische Leitlinien der EU zur Kohäsion ( ): In Städten konzentrieren sich nicht nur Chancen, hier ballen sich auch Herausforderungen, deren besondere Probleme erkannt und beobachtet werden müssen Arbeitslosigkeit, gesellschaftliche Ausgrenzung, Kriminalität, Verkehrsbelastung, Gebiete und Gruppen mit eklatanten Versorgungsmängeln. Stadtentwicklung im Zentrum der deutschen Ratspräsidentschaft (BMVBSt)
5 Urban Audit Datenbasis europäischer Städtepolitik u. a. 50 Merkmale für städtische Teilräume In Deutschland mangels VZ u. a. nicht verfügbar > Bildungsgrad (auch ST) > Überwiegende Quelle des Lebensunterhalts (auch ST) > Migrationshintergrund (auch ST) > Mieter- und Eigentümerhaushalte, HH in Sozialwohnungen > Tagespendler Für Städte u. Lkr. nur kommunale Schätzung aus Mikrozensus, u.a. > Einkommensverteilung > Verkehrsmittelwahl, Entfernung und Zeitaufwand der Berufspendler > Wohnungsbelegung (einschl. Überbelegung (> 1 Pers./WR)) BBR muss gängige kleinräumige Daten aus der Marktforschung kaufen Die Verpflichtung amtlicher Statistik gem. VZ-Urteil 1983 nicht erfüllt.
6 Mangels kleinräumig differenzierbarer statistischer Daten haben Städte erhebliche Probleme, den von Bund, Ländern und EU geforderten Aufgaben wirksam nachzukommen: > Integration von Migranten > Rückführung von Langzeitarbeitslosen > Bildungsförderung von Jugendlichen aus prekären Verhältnissen > Vorbeugung gegen Kriminalität und Drogenabhängigkeit > Vorbeugung gegen Vernachlässigung von Kleinkindern > Unterstützung alter Alleinstehender siehe z. B. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Städte tun alles, um sich selbst zu helfen > System kleinräumige Gliederungen, > Registerstatistiken, > kommunale Umfragen Aber: außer Bautätigkeit und Verk.-Unfälle keine amtlichen Daten
7 Gesetzliche Verantwortung für die kommunale Datenversorgung Für das Handeln der Städte ist der Zugang zu den Informationen ebenso grundlegend wichtig wie die kommunale Finanzausstattung. Art. 28 (2) GG: Gemeinden regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung. (3) Der Bund gewährleistet, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder dieser Bestimmung entspricht. Länder können Aufgaben durch Gesetz an sich ziehen. Wenn nicht, müssen sie die Datenversorgung der Kommunen zumindest rechtlich ermöglichen. Bund und Länder können die Versorgung mit kleinräumigen sozioökonomischen Daten nach dem neuen Zensus-Konzept nicht einfach streichen, ohne Ersatz zu schaffen: Konnexitätsprinzip!
8 Zwischenergebnis: Künftig basiert die amtliche Statistik vorwiegend auf Registern und kleinen Stichproben. Wenn nicht aus Registern zu gewinnen, fehlen künftig kleinräumige Daten. Das führt zu nicht hinnehmbaren Informationslücken für alle, die auf zuverlässige kleinräumige statistische Daten angewiesen sind. Betroffen sind nicht nur die Städte, sondern auch Bund, Länder und EU bei der statistischen Fundierung ihrer städtebezogenen Politik. Bei unvoreingenommener Betrachtung bestehen gemeinsame Interessen der Bundes-, Landes- und Städtestatistik, die eine gemeinsame Lösungssuche nahe legen.
9 Thesen zur Bewältigung der drohenden Informationskrise Landes- und Kommunalstatistik sollten auch im Interesse der Bundesstatistik folgendes anstreben: Straße und Hausnummer werden Erhebungs- oder permanent verfügbare und bei berechtigtem Bedarf verknüpfbare Hilfsmerkmale. Die Quellen der amtlichen Statistik sind so zu gestalten, dass sie zuverlässig auch kleinräumigen Informationsbedarf befriedigen können. Abgeschotteten Statistikstellen der Städte wird ein den StaLas gleichberechtigter Zugang zu den amtlichen Datenquellen eingeräumt. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhalten Zugang zu den von den Städten geführten Systemen der kleinräumigen Gliederung zur Nutzung für kleinräumig basierte Analysen unter Wahrung der kommunalen Interpretationshoheit über stadtspezifische innerstädtische Verhältnisse und Entwicklungen.
10 Positiv hervorzuheben am Zensuskonzept für 2011 ist die statistische Gebäudezählung. Die Städte werden sie nutzen > für ihre statistischen Gebäudedateien und > als wesentliche Bezugsbasis für ihre kleinräumigen Statistiken. Zum Paradigmenwechsel müssen sich die Beteiligten verstärkt bemühen, im Sinne der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in die amtliche Statistik zu erhalten.
11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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