Österreich ist sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Gesetzgebung in vier Ebenen gegliedert. Dabei gilt grundsätzlich das Gebot der
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- Samuel Wolf
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2 In Modul 13 wurde im Wesentlichen über demokratische Prozesse informiert, über demokratische Institutionen und deren Aktivitäten. Basierend auf diesen Informationen geht es nun unter dem Begriff E-Participationum die aktive Teilnahme an diesen Prozessen. Das Modul bietet in der Folge ein Beispiel für die Durchführung eines realen Partizipationsprozesses. Aktuell ist hier die Teilnahme an laufenden Entscheidungsprozessen möglich. Die technischen Voraussetzungen für E-Votingsind gegeben, hier ist für Österreich allerdings eine entsprechende politische Willensbildung abzuwarten. 2
3 Österreich ist sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Gesetzgebung in vier Ebenen gegliedert. Dabei gilt grundsätzlich das Gebot der Subsidiarität, das heißt, dass Aufgaben jeweils auf jener Ebene erledigt werden soll, die am nächsten beim Bürger ist. Die für Partizipation wichtigsten Ebenen sind dabei Bund, Land und Gemeinden. Die Folie gibt eine Übersicht über die Aufgabenverteilung im Bereich Raumordnung. 3
4 In die Raumordnung kann mindestens an zwei Stellen eingegriffen werden: 1. Im Bereich der Landesgesetzgebung, die den Gesetzgebungsverfahren entspricht, die im ersten E-Democracy-Modul behandelt wurden. 2. Deutlich wichtiger, weil für die einzelne Person sehr viel wahrscheinlicher, ist die Beteiligung an einem aktuellen Planungsfall, der von den Gemeinden im Rahmen dieses Gesetzes abgewickelt wird. Beabsichtigte Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sind von der Gemeinde den betroffenen Anrainern in geeigneter Weise kundzumachen. Diese können dazu Stellung beziehen, wobei diese Stellungnahmen jedenfalls vor der Beschlussfassung im Gemeinderat zu behandeln sind. Bislang war hier meist ein Gang auf das Gemeindeamt notwendig. Zunehmend mehr Gemeinden lassen allerdings ein Stellungnahmeverfahren, bei dem alle Grundlagen der Stellungnahme (Planentwurf, aktueller Plan) online verfügbar sind, über das Internet durchführen. 4
5 Siehe Text: Quelle - 5
6 Die Stadt Wien verfügt über eine eigene Webseite für Stadtentwicklung. Hier werden sämtliche anstehenden Planungsverfahren aufgeführt, und es kann davon ausgegangen werden, dass zu jeder Zeit Widmungsverfahren im Gange sind. Für die Stellungnahmen ist die Kategorie Widmungsverfahren ausschlaggebend. Legenden zu Flächenwidmungs-und Bebauungsplänen finden sich unter: Vor der Erarbeitung einer Stellungnahme sollten diese Dokumente ein wenig durchgesehen werden. 6
7 Die Seite des Einzelprojekts bietet alle notwendigen Grundlagen zur Stellungnahme zu einem Planentwurf, beabsichtigten Änderungen sowie das Online-Formular zur Stellungnahme. Prinzipiell kann jede/r BürgerInStellung nehmen. AnrainerInnenhaben eine Parteienstellung im Verfahren. Es ist daher auch möglich eine Stellungnahme abzugeben, wenn man nicht AnrainerIn ist. Im Unterricht sollte, aus Rücksicht auf die Planung allerdings darauf geachtet werden, dass Stellungnahmen lediglich dann abgegeben werden, wenn sie sich explizit auf das Projekt beziehen. 7
8 Anmerkungen: Planbeispiele sind in der Regel nur mithilfe der entsprechenden Legende lesbar. Tipp: Hilfreich kann auch sein, den entsprechenden Raumausschnitt auf einem digitalen Globus (z.b. Google Earth) aufzusuchen. Das Satellitenbild gibt eine ergänzende Information zu dem betroffenen Stadtteil, z.b. hinsichtlich Grünraum, Lage in der Gesamtstadt. Es ist anzunehmen, dass in absehbarer Zukunft die Stellungnahmen direkt auf der digitalen Karte zum betroffenen Objekt oder Grundstück abgegeben werden können. 8
9 Für eine Stellungnahme im Rahmen des Unterrichts ist das Ausfüllen der Online- Stellungnahme einer natürlichen Person zu wählen. Fürdas Ausfüllen des Online-Formulars sollten nach Möglichkeit genaue Angaben zu den einzelnen Planteilen gemacht werden. Gleichzeitig können SchülerInnendarauf hingewiesen werden, dass der Ausdruck der Vorschau als geeignetes Gruppenarbeitsergebnis gilt. 9
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