Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Tiefbauabteilung 606/23/
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- Gert Weiner
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1 Beschlussvorlage Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Tiefbauabteilung 606/23/ Verfasser/in Obert, Tobias Beratungsfolge Aktenzeichen Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Zuständigkeit Bau- und Ö Vorberatung Umweltausschuss Gemeinderat Ö Beschlussfassung N = nichtöffentliche Sitzung, Ö = öffentliche Sitzung Verhandlungsgegenstand Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation, Eingabe beim Bund Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung schlägt vor: Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, die in den Erläuterungen genannten Maßnahmen zum Agglomerationsprogramm Basel, entsprechend umzusetzen. Folgende Bestätigung kann der Geschäftsstelle des Aggloprogramms Basel mitgeteilt werden. Die Unterzeichnende bestätigt, dass die Exekutive der Stadt Rheinfelden sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit Beschluss vom verpflichtet hat, die die Stadt Rheinfelden betreffenden Maßnahmen des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation umzusetzen bzw., soweit nicht in seiner Zuständigkeit liegend, zu gegebener Zeit den intern zuständigen Organen einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Anlagen Lage Haltepunkt Projektskizze
2 Interne Prüfung 1. Finanzielle Auswirkungen 1.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen, in Höhe von ca. 3,2 Mio Euro 1.2 Der Beschlussvorschlag erzeugt langfristige Folgekosten, in Höhe von jährlich kann noch nicht beziffert werden. Erläuterung: Die Planungstiefe ist noch nicht erreicht um die genauen Kosten zu benennen. Ebenso fehlen noch die entsprechenden Abstimmungen mit der Bahn. 1.3 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung im laufenden Haushaltshr für die Machbarkeitsstudie. Die weiteren Mittel werden für die kommenden Haushaltshre angemeldet. in der mittelfristigen Finanzplanung unter I Haltepunkt Warmbach ( Planungskosten Tiefbau) 1.4 Beteiligung der Stadtkämmerei Erläuterung: 2. Personelle Auswirkungen Erläuterung 3. Nachhaltigkeits-Check, vergleiche Anlage nicht erforderlich Seite 2 von 4
3 Erläuterungen Gemäss der Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung des Agglomerationsprogramms der dritten Generation vom Februar muss die kommunale Stufe regelmässig an der Ausarbeitung, Umsetzung und Überarbeitung des Agglomerationsprogramms mitwirken. Bevor das Agglomerationsprogramm bzw. seine überarbeitete Fassung beim Bund eingereicht wird, müssen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde von den zuständigen Gemeindeorganen (grundsätzlich der Exekutive) oder der zur Beschlussfassung zuständigen regionalen Körperschaft genehmigt werden. Die Städte und Gemeinden wurden von der Trägerschaft Agglo Basel in die Erarbeitung der 3. Generation umfassend einbezogen. Schwergewicht lag dabei auf den sogenannten Korridorprozessen, an denen die Gemeinden der einzelnen Korridore im gesamten Prozessverlauf (rund 3 Jahre) teilgenommen haben. Die im Rahmen der Korridorprozesse durchgeführten Studien wie Zukunftsbilder, Raumkonzepte, Siedlungspotenzialstudien, Verkehrsuntersuchungen etc. bilden neben den Workshops zum Thema Velo Basis für die Projekte auf kommunaler Stufe im AP3. Die Städte und Gemeinden der Agglomeration Basel, welche Projekte im Programm eingegeben haben, bestätigen mit diesem Beschluss gegenüber dem Bund, dass die Projekte umgesetzt werden. Die Gemeinderatsbeschlüsse sind Bestandteil des Agglomerationsprogramms der 3. Generation und werden dem Hauptbericht im Anhang beigefügt. Für die Stadt Rheinfelden handelt es sich um folgende Massnahme(n): SIEDLUNG Nr. Schwerpunktgebiet Nr. Areal Areal S19 Rheinfelden S19.2 Flächennutzungsplan Rheinfelden Nr. Ö5 AGGLO MASSNAHMEN (VEKRHER) Projektname S-Bahn-Haltestelle Rheinfelden-Warmbach Horizont A Zu Nr. S19: Die Stadt Rheinfelden (Baden) mit den kernnahen Ortsteilen Nollingen, Herten, Karsau und Degerfelden ist als Siedlungsbereich innerhalb der Entwicklungsachsen gekennzeichnet, d.h. als Bereich in dem sich zur Entwicklung der regionalen Siedlungsstruktur die Siedlungstätigkeit vorrangig vollziehen soll. Die Erfüllung dieser Aufgabe bedeutet im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine verstärkte Bereitstellung von Wohnbauflächen für den Bedarf aus Wanderungsgewinnen, wobei sich die Siedlungsbereiche in das zentralörtliche System und die übergemeindlichen Verkehrs- und Versorgungsnetze einfügen sollen. Wichtige Siedlungsbereiche der Zukunft sind die Flächen östlich Cranachstraße, Grendelmatt, Auf der Schanz, Mattenbach, westl. Warmbach und Vogelsang Ost. Angaben zu den Siedlungsflächen 1. Mattenbach : 3,7 ha, 300 EW 2. Warmbach: 4 ha, 320 EW 3. Cranachstraße: 13,9 ha, 1100 EW 4. Vogelsang Ost: 2,45 ha, 150 EW Karte Karsau: 5. Grendelmatt: 6,7 ha, 540 EW 6. Auf der Schanz: 3,14 ha, 250 EW Der Flächennutzungsplan wird sukzessive umgesetzt. 1 Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der dritten Generation, 16. Februar 2016, Seite 26. Seite 3 von 4
4 Zu Nr. Ö5: Der zusätzliche Haltepunkt Warmbach ist zwischen dem vorhandenen Haltepunkt Herten und dem Bahnhof Rheinfelden vorgesehen. Die Anbindung an das Straßen- und Wegenetz kann über die bestehende Infrastruktur sichergestellt werden. Für Fußgänger ist die Anbindung über die vorhandenen Gehwege in der Eisenbahn- und Hertener Straße möglich. Die Querung der Gleise kann sowohl für Fußgänger, wie auch für Radfahrer und den Kfz-Verkehr am vorhandenen höhengleichen beschrankten Bahnübergang in der Hertener Straße vorgenommen werden. Der Gemeinderat hat im Haushaltsplan 2016 für eine Machbarkeitsstudie ,- zur Verfügung gestellt. Das Büro Rapp Regioplan hat den entsprechenden Auftrag zur Machbarkeit erhalten. Gem. aktueller Kostenschätzung wird der Haltepunkt, incl. P&R ca.3,2 Mio. Euro kosten. Die Abstimmung mit der Bahn steht noch aus. Die Maßnahme ist als A Projekt angemeldet, das bedeutet, dass ab 2019 mit dem Bau begonnen und eine mögliche Förderung abgerufen werden kann. Um zu gewährleisten, dass die Maßnahme im Agglomerationsprogramm bleibt, ist es notwendig, dass der Gemeinderat bis zum 30. September 2016 einen Grundsatzbeschluss für die Umsetzung der Maßnahmen beschließt. Die Geschäftsstelle des Agglomerationsprogramms Basel benötigt folgende Bestätigung: Die Unterzeichnende bestätigt, dass die Exekutive der Stadt Rheinfelden sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit Beschluss vom verpflichtet hat, die die Stadt Rheinfelden betreffenden Maßnahmen des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation umzusetzen bzw., soweit nicht in seiner Zuständigkeit liegend, zu gegebener Zeit den intern zuständigen Organen einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Seite 4 von 4
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