Betreff: Bebauungsplan Nr. 106 Keplerstraße/Leibnizstraße Kaarst- Fortführung des Bauleitplanverfahrens

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1 Sitzungsvorlage *Politik gestaltet Beratungsvorlagennummer: IX/690 Öffentlich: X Nichtöffentlich: Gremium Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss Sitzungs- TOP Zuständigkeit datum Nr B Betreff: Bebauungsplan Nr. 106 Keplerstraße/Leibnizstraße Kaarst- Fortführung des Bauleitplanverfahrens Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes vom April 2013 (Einfamilienhausbebauung- Anlage 1), mit dem auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, weitergeführt. Ziel ist es, das Bauleitplanverfahren bis Mitte 2016 zum Abschluss zu bringen (Anlage 2 Zeitplan) 2. Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über die Straße Am Bisgeshof (Variante 1 Verkehrsuntersuchung Runge + Küchler, März 2014). Die Entscheidung für eine zusätzliche Anbindung an die L 390 (Einfahrt von beiden Richtungen in das Wohngebiet / Variante 6b der Verkehrsuntersuchung Runge + Küchler, März 2014) wird bis zur endgültigen Entscheidung der zur Zeit probeweise eingeführten Einbahnstraßenregelung zurückgestellt (Anlage 3). Abstimmung: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltung: Begründung: Der PVA hatte in seiner Sitzung am auf Antrag der Klok GIB GmbH, Krefeld, einstimmig beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 106 Keplerstraße/Leibnizstraße das Bauleitplanverfahren durchzuführen. Nach der Erstellung des städtebaulichen Konzeptes mit den Varianten A und B beschloss der PVA am die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB mit der Variante A, die in der Zeit vom bis stattfand. Der von der Verwaltung in die Beratung eingebrachte Ergebnisbericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Sitzung des PVA vom vertagt. Eine Entscheidung hierüber wurde bis heute nicht getroffen

2 Stattdessen wurde in der Sitzung des PVA vom ein Auftrag für eine umfassende Verkehrsuntersuchung an das Ingenieurbüro Runge + Küchler beschlossen. Einen vorläufigen Zwischenbericht der Verkehrsuntersuchung präsentierte Herr Runge dem PVA in der Sitzung am Der Abschlussbericht der Verkehrsuntersuchung wurde in die Sitzung des PVA am zur Kenntnisnahme eingebracht. In gleicher Sitzung wurde die Fortführung des Bauleitplanverfahrens erneut vertagt. Nach Prüfung der Empfehlung des Gutachters Runge + Küchler (Variante 6b Einrichtung einer Einbahnstraße in einem Teilbereich der Straße Am Bisgeshof) durch den Arbeitskreis Verkehr (Verwaltung und Polizei) und die Schulwegsicherungskommission, brachte die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahmen in die Sitzung des PVA am ein. Aufgrund der Vertagung vom , entschied der PVA schließlich in seiner Sitzung am zunächst eine Testphase für die Einbahnstraßenregelung einzurichten. Die Einrichtung der provisorischen Einbahnstraßenregelung erfolgte am und wurde auf einen Zeitraum von 6 Monaten beschränkt. In den letzten Wochen fanden mehrere Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Investor/Bauträger Klok GIB GmbH sowie dem Grundstückseigentümer statt. Sowohl der Investor als auch der Grundstückseigentümer haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nunmehr ein zügiger Fortgang des Bauleitplanverfahrens erwartet würde und weitere Verzögerungen nicht mehr hingenommen werden können. Andernfalls würde in Erwägung gezogen, die Grundstücke langfristig gewerblich (mit evtl. Anträgen auf Neubebauung) zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung des Grundstücksbereiches über die bestandsgeschützte Nutzung hinaus wird von der Verwaltung als kritisch bewertet. Daher empfiehlt die Verwaltung das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der Variante A fortzuführen und möglichst nach dem in der Anlage 2 beigefügten Zeitplan abzuschließen. Der Fachgutachter der Verkehrsuntersuchung empfiehlt die Erschließungsvariante 6b (Anlage 3), die eine Einbahnstraßenregelung im Bereich der Straße Am Bisgeshof in Fahrtrichtung von der Einmündung Keplerstraße zur Büttger Straße (alt) vorsieht. Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt in dieser Variante über die Straße Am Bisgeshof und einer zusätzliche Einfahrt von der L 390 (in beiden Richtungen). Von den in der Anlage 3 dargestellten 9 Erschließungsvarianten wurden die Varianten 1 bis 4 von der Verwaltung im Rahmen der Vergabe dem Gutachter vorgegeben. Die Varianten 5 und 6 (jeweils Einbahnstraßenlösung) waren zusätzliche Varianten, die der Gutachter im Rahmen der Bearbeitung eingebracht hat. Der Fachgutachter sah in den Varianten 5 und 6 die einzige Möglichkeit, nachhaltig qualitativ Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen. Auch hinsichtlich der KFZ-Belastung konnte der Fachgutachter nachweisen, dass die KFZ-Verkehrsverlagerung von der Straße Am Bisgeshof auf die Broicherdorfstraße vertretbar sei, da die Verkehre in der Tagesbelastung etwa gleiche Werte erreichen würden

3 Der Fachgutachter kommt in seiner Verkehrsuntersuchung zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das neue Baugebiet mit ca. 43 Wohneinheiten über das vorhandene Straßennetz verkehrstechnisch erschlossen ist. Wörtlich führt er auf Seite 44 seines Gutachtens aus: Es wird deutlich, dass der geplante Ausbau des dritten Abschnittes des ehemaligen Stodiekgeländes, der über den Bebauungsplan Nr. 106 planerisch gesichert werden soll, kaum Auswirkungen auf die Verkehrsstärken im Untersuchungsstraßennetz haben wird. Die geplanten 43 Wohneinheiten werden nur etwa 240 zusätzliche KFZ- Fahrten am Tag erzeugen. Zusätzliche Unverträglichkeiten sind durch die Neubauentwicklung kaum zu erwarten. Für die grundsätzliche Entscheidung, das Bauleitplanverfahren zur Entwicklung eines ergänzenden Wohnbereiches weiterzuführen, liegen alle Daten und Fakten zur verkehrlichen Erschließung vor. Die Verwaltung sieht keinen Ansatz, weitere Untersuchungen vorzunehmen. Nr. Anlage Anlage 1: Städtebauliches Konzept Variante A Anlage 2: Zeitplan Bauleitplanverfahren Anlage 3: Verkehrsuntersuchung Übersicht Varianten 1-6 Anlage 4: Sitzungsvorlage IX/617 PVA

4 Allgemeine Angaben: Zuständige Organisationseinheit: Stadtentwicklung/Planung/Bauordnung Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Haushaltsjahr: 2015 Produkt- / Auftragssachkonto: - Kosten: 0,00 Verfügbare Mittel: 0,00 Differenz: 0,00 Objektbezogene 0,00 Einnahmen: Deckungsvorschlag: Demografie-Check der Stadt Kaarst Präambel: Der Demografie-Check der Stadt Kaarst stellt sicher, bei allen zukünftigen A nträgen und Projekten die Auswirkungen des demografischen Wandels in Kaarst besonders zu berücksichtigen. Damit zielt der Demografie-Check darauf ab, eine demografische Entscheidungsfindung zu gewährleisten und bisher nicht oder eher am Rande bewertete Aspekte bei der Vorlagenprüfung zusätzlich zu benennen, zu prüfen und verstärkt in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die politische Entscheidung sollte sich an dem Ergebnis des Demografie-Checks orientieren. Ist bei dem Antrag oder dem Projekt der demografische Wandel relevant? ja nein Wenn nein, dann wird auf der Beschlussvorlage dieses Kästchen angekreuzt: Antrag/Projekt hat keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung. Wenn ja, dann erfolgt eine weitergehende Prüfung anhand folgender Fragen: 1. Wurde Rücksicht auf die prognostizierte Zahl der Kaarster Bevölkerung innerhalb der nächsten 20 Jahre genommen? ja nein 2. Wurde Rücksicht auf die veränderte Alters-/Bevölkerungsstruktur der Kaarster Bürger genommen?. ja nein - 4 -

5 3. Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen oder das Projekt so flexibel gestaltet, dass während oder nach der Realisierung eine Anpassung an neue Struktur der Bevölkerung vorgenommen werden kann? ja nein 4. Ist eine Abstimmung der vorgesehenen Maßnahmen oder des Projekts mit den benachbarten Kommunen oder dem Kreis sinnvoll? ja nein 5. Hat der Antrag oder das Projekt eine Verbindung zu vorhandenen Infrastrukturen (Straßen/ ÖPNV/ Datenleitungen/ Versorgungsleitungen/ Straßen- und Fußweggestaltung/ Ampelphasen usw.)? ja nein 6. Belasten die Folgekosten des Projekts nachfolgende Generationen? ja nein 7. Besteht zwischen dem Antrag oder Projekt eine Verbindung zur Abwanderung oder Integration von Migranten? ja nein 8. Kann sich der Antrag auf das Projekt auf die Zu- oder Abwanderung auswirken? ja nein 9. Berücksichtigt der Antrag oder das Projekt eventuelle Bedürfnisse nach Mehrsprachigkeit? ja nein Ggf. weitere Erläuterungen: Anmerkung: Positiv wirken sich prinzipiell Maßnahmen aus, die Arbeitsplätze schaffen, die Bevölkerungsentwicklung stabilisieren, Familien mit Kindern und den sozialen Zusammenhalt fördern. Ergebnis der Prüfung wird auf der Beschlussvorlage eingetragen: Antrag/Projekt berücksichtigt die Auswirkungen der demografischen Entwicklung Antrag/Projekt berücksichtigt die Auswirkung der demografischen Entwicklung nicht

6 Kaarst, den Beigeordneter Bereichsleiter - 6 -

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