Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
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- Joseph Schwarz
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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Vandalismus in Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:
2 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Scharmützelsee für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10.; 11. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und deren Begründung der Gemeinde Bad Saarow gem. 3 Abs. 1 und 2 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung) Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Diensdorf-Radlow für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr
3 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Verkehrseinschränkung zum Rad-Scharmützel am Sonntag, dem 04. September Vandalismus in Bad Saarow Der lange Weg zur DSL-Breitbandversorgung im Amt Scharmützelsee Information der Amtsjugendkoordinatorin 2.1. Tagesfahrt nach Bautzen/OT Kleinwelka in den Dinosaurierpark Information über die Lese- und Filmnacht vom Neu Golmer Kinder besuchten am Irrlandia in Storkow Information über das Heimatfest in Pieskow am und das Bahnhofsfest am Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen 24 3
4 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Scharmützelsee für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung des Amtes Scharmützelsee für das Haushaltsjahr 2011 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven EUR EUR Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4
5 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 4 Der Hebesatz der Amtsumlage wird für das Haushaltsjahr wie folgt wird festgestellt: 1. für die Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz mit 41,156 v. H. 2. für die Gemeinde Langewahl mit 33,292 v. H von den Umlagegrundlage (Schlüsselzuweisungen und Steuerkraftmesszahl der amtsangehörigen Gemeinde) 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf (Haushaltssicherungskonzept) entfällt 7 Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2011 wird auf Bad Saarow gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 5
6 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 2. Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10.; 11. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und deren Begründung der Gemeinde Bad Saarow gem. 3 Abs. 1 und 2 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung) Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow in der Sitzung vom mit Beschluss Nr.: /08 gebilligte 10.; 11. und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf deren Begründung, Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) liegen in der Zeit Vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, in den Diensträumen des Bauamtes, zu folgenden Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planverfahren, soweit betroffen, wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB behandelt werden. Vorliegende Stellungnahmen, Pläne und Berichte können ebenfalls während der Offenlage eingesehen werden. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 6
7 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für das Haushaltsjahr 2011 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 4. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflös. von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7
8 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2011 wird auf Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 8
9 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 4. Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Diensdorf-Radlow für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Gemeinde Diensdorf-Radlow für das Haushaltsjahr 2011 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 6. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9
10 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt 7 Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2011 wird auf festgesetzt Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 10
11 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 5. Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr 2011 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 8. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 11
12 Teil 1 Amtliche Bekanntmachungen 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt 7 Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2011 wird auf festgesetzt Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor Es wird auf die Genehmigung dieser Satzung durch den Landrat des Landkreises Oder-Spree, als allgemeine untere Landesbehörde vom , AZ: 2011 Haushaltsatzung Wendisch Rietz, verwiesen. 12
13 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Verkehrseinschränkung zum Rad-Scharmützel am Sonntag, dem 04. September 2011 Verkehrseinschränkungen zum Rad-Scharmützel am Sonntag, dem 4. September 2011 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, dem 4. September ist wieder Rad-Scharmützel, der Fahrrad-Erlebnistag rund um den Scharmützelsee und Storkower See. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig auf die notwendige Straßensperrung für den KFZ -Verkehr an diesem Tag einzustellen. Bitte lassen Sie Ihr Auto an diesem einen Tag stehen, oder fahren außerhalb der Sperrzeiten. Parken Sie vorsorglich außerhalb des Sperrbereichs. Beachten Sie, dass die Sperrmaßnahmen bereits ab 9 Uhr aufgebaut werden müssen, damit die Strecke um 10 Uhr frei ist. Informieren Sie Ihre Gäste, die evtl. an diesem Tag anreisen wollen. Bitte parken Sie keine Fahrzeuge auf den Veranstaltungsstrecken. Helfen Sie uns, die Städte und Gemeinden als gastfreundliche Region zu präsentieren, denn alle, denen es gefallen hat, werden wiederkommen. Laden Sie Ihre Freunde, Verwandte und Bekannten ein und radeln Sie mit! Straßen, die von 9 bis 16 Uhr gesperrt werden: (Aufbau der Absperrungen ab 8 Uhr, Abbau bis 17 Uhr) 1. Storkow Reichenwalde Bad Saarow: K6749 Reichenwalder Straße über Reichenwalde bis Bad Saarow / Kreisverkehr Alte Eichen 2. Storkow Am Markt, Altstadt, Heinrich-Heine-Straße Auf den gesperrten Straßen nicht parken! 13
14 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Verkehrsberuhigung auf 30 km/h von 9 bis 16 Uhr in 1. Storkow: Schloßstraße / Karl-Marx-Straße / Birkenallee 2. Bad Saarow: vor und nach dem Fußgängerübergang Pieskower Straße / Bahnhofsplatz 3. Diensdorf-Radlow: Hauptstraße zwischen Uferweg und Schulweg 4. Wendisch Rietz: B246 Beeskower Chaussee zwischen Bahnübergang und L 412, Abzweig Dahmsdorf bis Dahmsdorf 5. Rauen: in der Chausseestraße, beginnend an der Einmündung Ketschendorfer Straße bis Saarower Straße Informationen beim Veranstalter und Organisator: Tourismusverein Scharmützelsee e.v.,tel.: Tourismus Storkow (Mark), Tel.:
15 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 1.2. Vandalismus in Bad Saarow Vandalismus in Bad Saarow In den letzten Ausgaben des Amtsblattes haben wir Bauvorhaben vorgestellt, die in den Gemeinden des Amtsbereiches realisiert worden sind. Heute möchten wir die Gelegenheit an dieser Stelle nutzen, um über traurige Umstände in unseren Gemeinden zu berichten massive Vandalismusschäden. So wurde am Bahnhof versucht, die Scheiben einzuschlagen, die Kupferfallrohre und Rinnen wurden des öfteren gestohlen und die Fassade, Türen und Fenster mit Graffiti beschmiert. 15
16 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Auf dem Kita- Gelände der Kita Abenteuerland wurde randaliert, Spielgeräte sind umgeworfen worden. Die Scheiben von Buswartehäusern sind ebenfalls häufig Ziel der Randalierer. Die Anzeigen bei der Polizei waren bisher immer erfolglos, es gab keine Zeugen. Wir möchten hiermit an unsere Bürger appellieren, die Augen offen zu halten und bei Bedarf Meldung zu machen. Die Gemeinden geben jährlich viel Geld aus für die Beseitigung dieser Schäden, das durchaus sinnvoller eingesetzt werden könnte. 16
17 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 1.3. Der lange Weg zur DSL-Breitbandversorgung im Amt Scharmützelsee Der lange Weg zur DSL-Breitbandversorgung im Amt Scharmützelsee Nicht ganz ohne Neid schauen derzeit viele Gemeinden im Landkreis auf unser Amt, weil wir es geschafft haben, im Bereich der Breitbandversorgung einen großen Schritt vorwärts zu kommen. Wir sind froh darüber, dass es jetzt in jeder Amts-Gemeinde und jedem Ortsteil ein DSL-Angebot für alle Interessenten gibt. Gleichzeitig wissen wir jedoch, dass es nicht überall die optimale Lösung ist, aber unter den derzeit gegebenen Umständen die einzig machbare. Weil die uninteressierte Haltung der großen Telekommunikationsunternehmen in den Regionen jenseits der Ballungszentren zu Recht bei den Bürgern und Unternehmen für Unmut sorgt, stand das Thema Breitbandversorgung für alle interessierten Bürger bereits seit 2005 im Amt Scharmützelsee auf der Tagesordnung. Mit viel Enthusiasmus sind wir an diese Aufgabe herangegangen. Doch recht bald wurde uns klar, welch langer und zäher Kampf uns bevorstand. Nach zahlreichen Gesprächen und intensiven Kontakten stellte sich die Telekom letztendlich auf den Standpunkt, dass ein Ausbau im Amtsgebiet sich nicht rechne. Einzig für Wendisch-Rietz sah man bei der Telekom eine Investition, die sich wirtschaftlich trüge. Schnelles Internet nutzt heutzutage die Mehrzahl der Menschen, vor allem Städter, so selbstverständlich wie ein Telefon. Dass es im Jahre 2011 aber noch immer in Deutschland zahlreiche DSL-freie-Zonen gibt, ist eine traurige Tatsache. Wer in unterversorgten Regionen lebt, mag privat vielleicht verärgert manche Tröpfelleitung noch verschmerzen und muss auf einige Vorzüge des Internets verzichten. Doch für junge Familien, potentielle Zuzügler und insbesondere Unternehmen, die sich in ländlichen Räumen ansiedeln möchten, ist diese unzureichende Infrastruktur letztlich ein entscheidender Faktor, lieber woanders hinzugehen. Für bereits ansässige Unternehmen ob Freiberufler, Handwerker oder größere Firmen - erweisen sich fehlende schnelle Internetverbindungen jedoch längst als ernstzunehmende wettbewerbsschädigende Hindernisse. Für uns in der Amtsverwaltung war die Ablehnung der Telekom eine große Enttäuschung, denn danach standen wir wieder fast beim Nullpunkt unserer Bemühungen. Also machten wir uns an die Arbeit und nahmen zu mehr als zehn anderen Anbietern Kontakt auf. Stets ergab sich sofort die Frage: Kabel oder Funk? Für uns stand fest, es musste schnell und kostengünstig, aber auch zukunftssicher umzusetzen sein. Das war für die Anbieter wie die Quadratur des Kreises, denn alle kamen stets zu dem Schluss: der Ausbau sei nicht wirtschaftlich. Erst im November 2008 tauchte wieder ein Silberstreif am Horizont auf, als das Ministerium für Ländliche Entwicklung neue Förderrichtlinien für den Breitbandausbau im ländlichen Raum veröffentlichte. Darin sahen wir als Amtsverwaltung eine große Chance, die wir sofort ergriffen. Wir wollten die ersten sein und ein Pilotprojekt initiieren. 17
18 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Die Idee war gut, doch die darauffolgende Arbeit enorm. Um ein neues Projekt zu erarbeiten und die Fördermittel zu beantragen, war zunächst unendlich viel Kleinarbeit zu erledigen. Verlangt waren eine Bedarfsermittlung und ein Negativbescheid der Telekom, dass sie nicht bauen wird. Auch der bestehende Versorgunggrad und die Anzahl der künftigen Nutzer musste ermittelt werden. Erst danach konnte eine öffentliche Ausschreibung entsprechend der "Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 6. November 2008, geändert am 1. Juni 2009, für die Orte Diensdorf- Radlow, Langewahl mit Streitberg, Bad Saarow mit den Ortsteilen Neu Golm, Petersdorf, Reichenwalde mit Kolpin, Dahmsdorf und Neu Reichenwalde erfolgen. Erschwert wurde die Auswertung der im Amt daraufhin eingereichten Angebote dadurch, dass sie auf Grund der verschiedenen technischen Lösungen nicht vergleichbar waren. Während ein Anbieter auf Kabel, ein anderer auf Funk setzte, galt es nun für die Verwaltung, eine praktikable Lösung im Interesse der Bürger zu finden. Das jeweilige Netz war als Eigentum des Anbieters mit Fehlbedarfsfinanzierung zu fördern. Bei der Auswertung der Ausschreibung war für die Amtsverwaltung wichtig, dass die Angebote 1. technisch und finanziell plausibel sowie nachvollziehbar waren und für die Zukunft, soweit abschätzbar, technologiesicher 2. die Datenrate mindestens der Ausschreibung entsprach und die Förderrichtlinie einhielt 3. die Preise für die Kunden akzeptabel waren, also die günstigsten Konditionen für ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis gefunden werden mussten. Nach Auswertung der Angebote haben wir unseren Entscheidungsvorschlag mit der Fördermittelstelle abgestimmt. Erst danach konnten wir die Förderanträge im Sinne des derzeit optimal Machbaren entsprechend der Förderrichtlinie einreichen. Als Ergebnis unserer langwierigen Verhandlungen wurde das Festnetz in Diensdorf-Radlow und Langewahl mit der e.dis-com sowie in Reichenwalde mit der Telekom ausgebaut. Im Festnetz entsprechen die Bandbreiten DSL 2000 bis Die Funklösung in Bad Saarow, Neu Golm, Petersdorf, Dahmsdorf und Kolpin bietet Bandbreiten von DSL 2000 bis DSL Dafür war es wichtig auch Synchrontarife zu erhalten; was bedeutet, dass Senden und Empfangen den gleichen Datendurchsatz haben. Das ist im Angebot von CNS enthalten. Die Mehrzahl der Bürger hat Verständnis dafür aufgebracht, wenn es anfangs wie so oft bei Neuerungen - Anlaufschwierigkeiten gab. Inzwischen sind diese Störungen behoben. Wie schon im vorangegangenen Amtsblatt berichtet, war der Anbieter sofort um eine kundenorientierte Lösung bemüht. Der bedauerliche Fehler lag übrigens nicht beim Anbieter selbst, sondern bei seinem "Vorlieferanten". Die Kritik an der Funklösung des Anbieters CNS-network aus Kolkwitz, die Verbindung sei zu langsam und der Preis dafür zu hoch, ist relativ zu betrachten. Nicht jeder wird Funk als optimal empfinden, aber in diesem Falls ist es das Machbare und immer noch Klassen besser als ISDN. 18
19 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Dass gilt ebenso für diejenigen, die eine Funklösung an sich mit dem Argument ablehnen, DSL sei woanders billiger und moderner. Natürlich ist das teilweise korrekt. Aber dieses Argument trifft auch nur für Ballungsräume wie z.b. Berlin zu, wo sich zahlreiche Wettbewerber tummeln und sich um die Kunden bemühen müssen. Ländliche Regionen bleiben davon derzeit noch ausgeschlossen, weil es sich für die großen Anbieter nicht rechnet. Darüber mag man verärgert sein, doch hier können einzig politische Lösungen den betroffenen Menschen weiterhelfen. Wir im Amt Scharmützelsee wissen um die teilweise Unvollkommenheit der gegenwärtigen Versorgung mit Breitbandanschlüssen. Langfristig werden auch wir uns damit nicht zufriedengeben, sondern weiter daran arbeiten, für die Bürger irgendwann eine optimale Versorgung,statt nur einer befriedigenden, zu erreichen. Dass es außerhalb des Amtes Scharmützelsee anderswo im ländlichen Raum um die Breitbandversorgung noch wesentlich schlechter bestellt ist, mag ein schwacher Trost sein. Dennoch bleibt es eine Tatsache: Die gegenwärtige Lösung ist tatsächlich das jetzt technisch Machbare für die Gemeinden im Amtsgebiet. Wir bleiben mit den Anbietern im Gespräch um, insbesondere im Funknetzbereich, künftig schnellere DSL Angebote zu erreichen. Aus unserer Sicht ist dies aber ohnehin das Interesse der Anbieter, wenn sie dauerhaft Kunden gewinnen und halten wollen, denn es wird sicher künftig auch weiter Alternativen geben und der Kunde hat dann die Auswahl. 19
20 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 2. Information der Amtsjugendkoordinatorin 2.1. Tagesfahrt nach Bautzen/OT Kleinwelka in den Dinosaurierpark Tagesfahrt nach Bautzen/ OT Kleinwelka in den Dinosaurierpark Termin: Samstag, 03. September 2011 Treff: 07:45 Uhr Bad Saarow Bahnhof Abfahrt: 8:00 Uhr Rückfahrt: 17:00 Uhr Kosten: 10,00 / Person Alter: 8-14 Jahre Anmeldungen bitte schriftlich bis zum an: Jugendkoordinatorin Frau Karin Zeige Chausseestr Bad Saarow/ OT Neu Golm 20
21 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 2.2. Information über die Lese- und Filmnacht vom Jugendclub Neu Golm Lese- und Filmnacht vom Am Dienstag, gegen 17:00 Uhr trafen sich die Neu Golmer Kinder im Jugendclub zur 1. Lese- und Filmnacht. Ein Höhepunkt dieser Aktion war das gemeinsame Übernachten im Club. Verschiedene Bücher und Filme, wie z.b.: Wie ich meinen Eltern den letzten Nerv raube und Guck mal, wer da läuft von Simon Brett oder die Filme ICE AGE 1,2 & 3, wurden zur Auswahl mitgebracht. Die Kinder stimmten untereinander ab, welches Buch am Abend gelesen und welche Filme am Abend laufen sollten. Bevor es los ging, gab es ein gemeinsames deftiges Abendbrot. Der Drang nach Bewegung wurde ebenfalls berücksichtigt. Sie spielten Räuber und Gendarmen. Gegen 20:00 Uhr war es dann soweit. Die ersten Kurzgeschichten wurden vorgetragen. Sie sind sehr witzig geschrieben. Dabei wurde viel gelacht und viel Kommentar abgegeben. Am nächsten Morgen waren alle noch recht müde. Es war eine lange Nacht. Nach dem Frühstück räumten alle gemeinsam den Club auf und gingen nach Hause. Die Frage nach einer nächsten Lese- und Filmnacht blieb natürlich nicht aus. Sie wird bestimmt wieder stattfinden. 21
22 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 2.3. Neu Golmer Kinder besuchten am Irrlandia in Storkow Neu Golmer Kinder besuchten am in Storkow den Mit- Mach Park Irrlandia Mit dem Fahrrad nach Storkow, in das Paradies für Groß und Klein Am besuchten die Kinder mit zwei Muttis den Mit-Mach- Park in Storkow, wo sie alle miteinander viel Spaß hatten. Es gab viel zu sehen und auszuprobieren. Unter anderem rutschten sie die neue Bahn herunter, gingen über das Barfußlabyrinth und entdeckten für sich die Murmelbahn mit einigen eingebauten Tücken. Luftaufnahme- Mit- Mach Park Besonders begeistert waren die Kinder von der Wasserbombenwurfanlage, erzählten die Muttis. Aber jeder Nachmittag geht einmal zu Ende und somit auch dieser. Zum Abschluss des Nachmittags gab es für alle noch ein Eis. Auf diesem Wege möchte ich mich rechtherzlich bei den Muttis Frau Schulze und Frau Silbernagel für die ehrenamtliche Unterstützung, auch im Namen der Kinder, bedanken. Dieser Tag bleibt für die Kinder sicherlich unvergessen. 22
23 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 2.4. Information über das Heimatfest in Pieskow am und das Bahnhofsfest am Heimatfest am in Pieskow Am Samstag, dem fand das traditionelle Heimatfest auf dem Dorfanger vor der Jugendherberge statt. Mit dabei waren die Mitglieder der Gitarren- AG Langewahl, die einen guten Auftritt, trotz mangelnder Technik, absolvierten. Leider konnten sie nicht alle Gäste mit ihrem Gesang und ihren Gitarrenklängen erreichen, worüber sie sehr traurig waren, obwohl sie sich große Mühe gaben. Bahnhofsfest am 02. Juli 2011 in Bad Saarow Auch hier war die Gitarren- AG Langewahl vertreten, um ihr Können zu zeigen. Mit von der Partie waren auch die Musikschüler der Musikschule Allegro, die ebenfalls ihr Können unter Beweis stellten. Leider stand das Bahnhofsfest unter keinem guten Stern. Andauernder Regen und Kälte lockte keinen Bürger aus seinen vier Wänden. Trotz des schlechten Wetters, waren alle bemüht, dem wenigen Publikum vor Ort gute Unterhaltung zu bieten. Dieses wurde mit viel Beifall honoriert. Paul Wegner mit seiner Musiklehrerin Max Wegner mit mit dem Moderator Max Wegner mit seiner Musiklehrerin 23
24 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 3. Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee - Der Amtsdirektor Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Erscheinen: Hauptamt Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. 24
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