Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Feierliche Eröffnung der Alten Dorftraße im Orsteil Petersdorf Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung post@amt-scharmuetzelsee.de Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 25. Sitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Bekanntmachung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee zur Bildung des Wahlausschusses gem. 3 Abs. 1 BbgKWahlV in Verbindung mit 16 Abs. 1 BbgKWahlG Information zur Single Euro Payments Area (SEPA)-Umstellung Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 56. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für das Haushaltsjahr Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee und der amtsangehörigen Gemeinden 17 2

3 5. Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Vermessungsbüro Weidner, Dr.-W.-Külz-Str. 40, Fürstenwalde 1.1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung, Flur 3, Flurstück 43/2 Gemarkung Petersdorf Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 2.1. Schießwarnung 22 3

4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 25. Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Beschluss zur Bestimmung des Wahlleiters und des Stellvertreters /13 Beschluss der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahl- / Abstimmungsvorstände und für Mitarbeiter der Wahl- / Abstimmungsbehörde bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen /13 Beschluss zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree zur Bezuschussung weiterführender Schulen Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 4

5 1.2. Bekanntmachung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Aufgrund des 140 i. V. m. 20 und 24 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]), hat der Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der Europawahl, der Bundestagswahl, der Landtagswahl, der Kommunalwahl (Wahl des Kreistages, des Landrates, des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Gemeindevertretung u. des Ortsbeirates) sowie bei Volks- und Bürgerentscheiden. (2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahl- und Abstimmungsvorstände sowie für die Mitarbeit in der Wahlbehörde. 2 Auslagenersatz (1) Mitglieder der Wahl- und Abstimmungsvorstände sowie die Mitarbeiter in der Wahlbehörde erhalten Fahrkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 3 Entschädigung (1) Für die Mitglieder der Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände sowie für die Mitarbeiter der Wahl- bzw. Abstimmungsbehörde wird in Abhängigkeit von der Struktur der Wahlen bzw. Abstimmungen und der wahrzunehmenden Aufgabe, abweichend von den entsprechenden Verordnungen, eine pauschale Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 2 gezahlt. 5

6 (2) Die Höhe der nach der jeweiligen Verordnung erhöhten Aufwandsentschädigung beträgt : Struktur Mitarbeiter Beisitzer Schriftführer Wahl-/ der Wahlen der Wahl-/ und Stellv. des Abstimmungs- Abstimmungs- Wahl-/ vorsteher Behörde Abstimmungs- Vorstehers a) Einzelwahl/ abstimmung 30,00 40,00 45,00 50,00 b) Kommunalwahlen und 40,00 50,00 55,00 60,00 verbundene Wahlen/ Abstimmungen 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Bad Saarow, den gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 6

7 1.3. Bekanntmachung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters Bekanntmachung des Wahlleiters und des Stellvertretenden Wahlleiters gemäß 2 Abs. 1 und 3 BbgKWahlV in Verbindung mit 15 BbgKWahlG und 83 Abs. 6 BbgKWahlV sowie im Zusammenhang mit der Bbg. Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 (KWahltagsV2014) vom Der Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee hat in seiner Sitzung am Herrn Siegfried Freyer Spreeauenweg Beeskow zum Wahlleiter des Amtes Scharmützelsee und der amtsangehörigen Gemeinden und Herrn Steffen Poethke Golmer Straße Bad Saarow zum Stellvertretenden Wahlleiter des Amtes Scharmützelsee und der amtsangehörigen Gemeinden berufen. Damit endet gleichzeitig die Amtszeit der bisherigen Wahlleiterin und Stellvertreterin. Bad Saarow / gez. Krappmann Amtsdirektor und Leiter der Wahlbehörde 7

8 1.4. Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee zur Bildung des Wahlausschusses gem. 3 Abs. 1 BbgKWahlV in Verbindung mit 16 Abs. 1 BbgKWahlG Im Zusammenhang mit der Verordnung des Landes Brandenburg Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 (KWahltagsV2014) und der erfolgten Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters durch den Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner Sitzung am , ist für das Wahlgebiet des Amtes Scharmützelsee ein Wahlausschuss zu bilden. Aufgabe des Wahlleiters ist es, wahlberechtigte Personen aus dem Wahlgebiet als Beisitzer zu berufen. Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum wahlberechtigte Personen aus dem Wahlgebiet zur Berufung als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen. Die Vorschläge sind unter folgender Anschrift einzureichen: Amt Scharmützelsee Der Wahlleiter Forsthausstraße Bad Saarow Bad Saarow, den gez. Freyer Wahlleiter 8

9 1.5. Information zur Single Euro Payments Area (SEPA)-Umstellung Ab dem werden in der EU, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die nationlen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch das SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Statt der nationalen Bankleitzahl und Kontonummer verwenden Sie bitte ab dem für Überweisungen an das Amt Scharmützelsee folgende IBAN und BIC: Sparkasse Oder-Spree IBAN: DE BIC: WELADED1LOS Volks- und Raiffeisenbank Füstenwalde Seelow Wriezen eg IBAN: DE BIC: GENODEF1FW1 Deutsche Kreditbank AG IBAN: DE BIC: BYLADEM1001 Für Rückfragen zur Umstellung auf das SEPA-Zahlungsverfahren kontaktieren Sie bitte die Kassenleiterin, Frau Päschke, unter der Rufnummer oder per Mail Bad Saarow, gez. C. Krappmann Amtsdirektor 9

10 1.6. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Nach 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Nach 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Bad Saarow, gez. Krappmann Amtsdirektor 10

11 2. Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 56. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Beschluss zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Kurtaxe für touristische Maßnahmen /13 Protokollbeschluss zum Antrag der CDU Fraktion zum allgemeinen Umgang mit Hunden im Kurort Bad Saarow /13 Abwägungs- und erneuter Auslagebeschluss zur 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 009 Saarow Strand der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13a BauGB (Bad Saarow, Flur 18, Flurstücke 380; 382; 383) /13 Beschluss zur Änderung des Flächenutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Bad Saarow, Einleitung des Verfahrens zur 14. Änderung des FNP /13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 064 Erholungskomplex Weinberge der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 11

12 3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für das Haushaltsjahr 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Langewahl für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflös. von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 12

13 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2013 wird auf Bad Saarow, gez. i.v. Freyer - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 13

14 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag zum 3. Änderungsverfahren nach 13a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 013 "Ferienwohnanlage mit öffentlichem Restaurant" Wendisch Rietz /13 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 13 Ferienwohn- anlage mit öffentlichem Restaurant Am Kleinen Glubigsee in der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flst , Gemarkung Wendisch Rietz (3.einfache Änderung gem. 13 a BauGB ) /13 Zuschüsse für Vereine /13 Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus der Kurtaxe für touristische Maßnahmen Nicht öffentlicher Teil /13 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 06, Flurstück 270, gelegen in Wendisch Rietz, Waldweg 18 b /13 Aufhebung des Beschlusses Nr /12 vom , Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 1218 gelegen in Wendisch Rietz, Strandstraße /13 Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche des Flurstückes 640, Flur 6, Gemarkung Wendisch Rietz in Größe von 341,00 m², gelegen in Wendisch Rietz/Siedlung, In der Heide, für die Dauer von 05 Jahren /13 Verlängerung des Pachtvertrages für das Grundstück, Flur 6, Flurstück 739, Gemarkung Wendisch Rietz in Größe von 2204,00 m², gelegen in Wendisch Rietz, Am Glubigsee 14, um weitere 05 Jahre und Gewährung eines Vorkaufsrechtes. Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 14

15 4.2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 3. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 15

16 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt 7 Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2013 wird auf festgesetzt Bad Saarow, gez. i.v. Freyer - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 16

17 4.3. Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee und der amtsangehörigen Gemeinden Feststellung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters und die Berufung von Ersatzpersonen gemäß 59,60 u. 61 BbgKWahlG (Brandenburger Kommunalwahlgesetz) Gemäß 59 (3) u. 61 (1) BbgKWahlG (Brandenburger Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. Bbg I, S.10) - in der jeweils gültigen Fassung - stelle ich aufgrund 59 (1) Ziffer 1. BbgKWahlG fest, dass ihren Sitz verloren hat. Frau Frieda Petzelis Heideweg Wendisch Rietz in der Gemeindevertretung Wendisch Rietz Frau Martina Nelyssny Hauptstraße Wendisch Rietz hat als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlagsträgers die Wahl nicht angenommen. Gemäß 60 (7) BbgKWahlG in Verbindung mit 60(3), 61(1) und 51(1) BbgKWahlG stelle ich auf der Grundlage des Ergebnisses der Kommunalwahlen vom und der Annahme der Wahl zugleich fest, dass dieser Sitz auf Herrn Rainer Pohl Am Berbg Wendisch Rietz als Ersatzperson des Wahlvorschlages Haus und Grund übergegangen ist. Bad Saarow, den gez. Freyer Wahlleiter 17

18 5. Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 5. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 18

19 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt 7 Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2013 wird auf festgesetzt Bad Saarow, gez. i.v. Freyer - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 19

20 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Vermessungsbüro Weidner, Dr.-W.-Külz-Str. 40, Fürstenwalde 1.2. Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung, Flur 3, Flurstück 43/2 Gemarkung Petersdorf VERMESSUNGSBÜRO WEIDNER Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur für das Land Brandenburg * Dr. - Wilhelm - Külz - Straße 40, Fürstenwalde * * Telefon 03361/340391, Tel./Fax 03361/ * Mein Zeichen C ****************************************************************************************************** Kupke, Dieter, Ledebourstraße 74, Berlin Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) von Grenzen durch Offenlegung Die Grenzen des/der*) Flurstück(e) *) 43/2 Flur 3 Gemarkung Petersdorf (SP) Gemeinde: Bad Saarow Lagebezeichnung: Am Mühlenberg vermessen worden. X Im Grenztermin am war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen. Gemäß 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgGeoVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr. 17) gebe ich deshalb durch Offenlegung X X das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt. die vorgenommene Abmarkung bekannt. Einwendungen gegen die Grenzermittlung Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden. 20

21 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en sind bei Dipl.-Ing. D. Weidner (ÖbVI), Dr.-Wilhelm-Külz-Str.40, Fürstenwalde Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en sind bei Dipl.-Ing. D. Weidner (ÖbVI), Dr.-Wilhelm-Külz-Str.40, Fürstenwalde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Offenlegung der Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung*) erfolgt bei Dipl.-Ing. D. Weidner (ÖbVI) Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 40, Fürstenwalde In der Zeit von bis. 21

22 2. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 2.1. Schießwarnung Ende der amtlichen Bekanntmachungen 22

23 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Am erfolgte im Ortsteil Petersdorf die feierliche Eröffnung der grundhaft ausgebauten Alten Dorfstraße. d Minister Jörg Vogelsänger, Strabag-Gruppenleiter Frank Weber, Bürgermeisterin Susann Rolle und Ortsbeiratsmitglied Thomas Schoppe, gaben die neue Straße frei. Die Kinder der Kita Petersdorf nutzten die Gelegenheit, um mit Ihren Rädern die neue Straße entlang zu rollen. Die neuen Helme für die Kinder wurden vom Amtsdirektor des Amtes Scharmützeslee spendiert. 23

24 Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Herausgeber: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Erscheinen: Hauptamt Frau Lüttschwager Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Internet post@amt-scharmuetzelsee.de scharmuetzelsee.de 24

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