Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf
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- Ulrich Wagner
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1 Projekt Nr Dezember 2017 Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibungsunterlagen Präqualifikation
2 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 1 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell nur die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind damit auch weibliche Personen angesprochen und eingeschlossen. Plandarstellungen sind grundsätzlich nach Norden ausgerichtet. ERR Raumplaner AG Kasernenstrasse Herisau Telefon +41(0) Fax +41(0) herisau@err.ch Projektleitung: Beat Rey Sachbearbeitung: Katharina Jutz
3 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Zweck der Ausschreibung Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Auftraggeber Organisation und Verfahrensbegleitung Verfahrensart Verbindlichkeit und Rechtsschutz Beurteilungsgremium Personen mit Stimmrecht Personen ohne Stimmrecht Ausgangslage Ausschreibung des Planerwahlverfahrens Termine Präqualifikation Planerwahlverfahren Auswahlverfahren Ablauf Teilnahmeberechtigung Bezug der Ausschreibungsunterlagen Begehung Einzureichende Unterlagen für die Präqualifikation Eingabe der Bewerbungen Beurteilung und Auswahl Verfügung Vorgaben zur Honorierung Kriterien Eignungskriterien für Präqualifikation Zuschlagskriterien für Offerteingabe Planerwahlverfahren Planungs- und Ausführungstermine Rechtsmittelbelehrung Genehmigung... 13
4 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 3 1 Gegenstand und Zweck der Ausschreibung Die Gemeinde Heiden führt für die Sanierung des Schulhauses Dorf ein Planerwahlverfahren durch (selektives Verfahren). Im Rahmen der Präqualifikation lädt die Gemeinde Heiden Architekturbüros zur Bewerbung für die Teilnahme ein. Das Planerwahlverfahren erfolgt im selektiven, nicht anonymen Verfahren. In einer ersten Phase werden Architekturbüros ausgewählt, welche in der Lage sind, die Sanierung des Schulhauses Dorf gemäss den heutigen Qualitätsanforderungen und mit Kostenbewusstsein zu projektieren und zu realisieren. Die Kompetenzen und Erfahrungen entsprechend den Eignungskriterien müssen nachgewiesen werden. In der zweiten Phase sollen die ausgewählten Architekten Teams bilden (bestehend aus Architekt, Bauingenieur, Bauphysiker, Brandschutzplaner) und mit der Offerteingabe ein Honorarangebot sowie ihren Zugang zur gestellten Aufgabe darlegen (siehe Ziffer 3.1 dieser Ausschreibung). Die vorliegenden Unterlagen dienen den Bewerbern zur groben Orientierung über die anstehenden Planungsarbeiten. Sie sollen auf Grund dieser Unterlagen ihren Entscheid fällen können, ob und gegebenenfalls in welcher Zusammensetzung sie sich dem Selektionsverfahren stellen wollen. Es werden folgende Dokumente abgegeben: Für die Präqualifikation: - Ausschreibungsunterlagen Präqualifikation - Präqualifikationsformular - Sanierungskonzept mit Grobkostenschätzung, dat von Gähler Flühler Architekten, St. Gallen
5 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 4 2 Allgemeine Angaben zur Ausschreibung 2.1 Auftraggeber Das Planerwahlverfahren im selektiven Verfahren wird von der Gemeinde Heiden veranstaltet. Gemeinde Heiden Vertreten durch Susann Metzger-Zuest, Präsidentin Projektgruppe Kirchplatz 6 / Postfach Heiden 2.2 Organisation und Verfahrensbegleitung Die fachliche Vorbereitung, Organisation, Moderation und Begleitung des Verfahrens sowie die Vorprüfung erfolgen durch: ERR Raumplaner AG, Herisau Beat Rey, Dipl. Ing. FH Raumplaner, FSU Katharina Jutz, Dipl. Ing. Raumplanerin 2.3 Verfahrensart Das Planerwahlverfahren wird im selektiven, nicht anonymen Verfahren durchgeführt. Das Planerwahlverfahren mit vorangehender offener Präqualifikation (selektives Verfahren) wird nach den Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (bgs 712.2, abgekürzt IVöB), dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (bgs 712.1, abgekürzt GöB) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (bgs , abgekürzt VöB) durchgeführt. Die Sprache des Verfahrens ist Deutsch. 2.4 Verbindlichkeit und Rechtsschutz Mit der Abgabe der Bewerbung anerkennen die Teilnehmer die Programmbestimmungen sowie den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen. Bei Streitfällen entscheidet das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
6 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite Beurteilungsgremium Das Beurteilungsgremium setzt sich aus Sach- und Fachpersonen einerseits sowie beratenden Experten ohne Stimmrecht andererseits zusammen: Personen mit Stimmrecht Gallus Pfister, Gemeindepräsident Susann Metzger-Zuest, Gemeinderätin Markus Schmid, dipl. Architekt BSA/SIA, Herisau Fredi Altherr, Leiter Kantonale Denkmalpflege Appenzell Ausserrhoden Bernhard Flühler, dipl. Architekt FH/SIA, St. Gallen Personen ohne Stimmrecht Urs Weber, Administrativer Schulleiter Heiden Sibilla Sutter, Leiterin Bau und Planung, Heiden Urs Sturzenegger, Gemeindebaumeister Das Beurteilungsgremium kann weitere Experten mit beratender Stimme beiziehen. 2.6 Ausgangslage Das von aussen stattliche Gebäude, das von seiner Typologie und Stellung her erhaltenswert ist, ist im Innern stark vom Gebrauch gezeichnet. In den letzten Jahrzehnten wurde nur spärlicher Unterhalt betrieben. Die Oberflächen sind in den siebziger Jahren letztmals saniert worden und der Charme des hundertjährigen Schulhauses ist beeinträchtigt worden. Nun sollen in naher Zukunft zusätzliche Klassen in diesem Schulhaus beheimatet werden. Das bedeutet, dass ca. 140 Kinder in dieser sehr kompakten Schulanlage täglich ein und aus gehen werden. Um diese zusätzliche Beanspruchung des Gebäudes und der Räumlichkeiten zu ermöglichen, sollen Überlegungen zu einer Reorganisation angestellt werden, damit auch den Brandschutzauflagen Rechnung getragen werden kann. Die Gemeinde Heiden hat deshalb das Architekturbüro Gähler Flühler Architekten, St. Gallen, beauftragt, den Sanierungsbedarf zu ermitteln und Sanierungsvorschläge mit Grobkostenschätzung zu erarbeiten. Mit Datum vom 29. November 2017 liegt ein umfassendes Sanierungskonzept vor. Dieses rechnet mit einem Kostenaufwand von rund 5 Mio. Franken. Bei dieser voraussichtlichen Bausumme untersteht der Architekturauftrag den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens und ist infolgedessen öffentlich auszuschreiben.
7 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 6 Mit der Ausschreibung sollen nun basierend auf dem vorliegenden Sanierungskonzept die notwendigen Architekturleistungen (Vorprojekt, Bauprojekt und Ausführung) ausgeschrieben werden. Der Arbeitsumfang beläuft sich auf 97 % der Leistungen gemäss SIA 102 (Ausgabe 2014) und setzt sich wie folgt zusammen: 31 Vorprojekt 6.0 % TL Studium von Lösungsmöglichkeiten und Grobkostenschätzung der Baukosten 3 % TL bereits im PWV geleistet 32 Bauprojekt 21.0 % TL 33 Bewilligungsverfahren 2.5 % TL 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag 18.0 % TL 51 Ausführungsprojekt 16.0 % TL 52 Ausführung 29.0 % TL 53 Inbetriebsetzung, Abschluss 4.5 % TL TOTAL 97 % TL *TL steht für Teilleistung 2.7 Ausschreibung des Planerwahlverfahrens Das Planerwahlverfahren wird in folgenden Medien publiziert: Amtsblatt des Kantons Appenzell Ausserrhoden Appenzeller Zeitung - SIMAP (elektronische Plattform für öffentliche Ausschreibungen) - Homepage ERR Raumplaner AG - Homepage Gemeinde Heiden
8 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite Termine Präqualifikation Öffentliche Ausschreibung / Rechtsmittel 10 Tage ab Publikation im kantonalen Amtsblatt 05. Januar 2018 Bezug der Unterlagen 05. Januar 2018 Eingabe Bewerbung für die Teilnahme bis 09. Februar 2018 (16:00 Uhr) Bewertung der eingereichten Unterlagen / Auswahl der Teilnehmer bis 27. Februar 2018 Versand Verfügungen betreffend Teilnehmerauswahl KW11 / Planerwahlverfahren Versand Unterlagen 03. April 2018 Begehung Schulanlage 04. April 2018* (13:30 Uhr) Offerteingabe bis 27. April 2018 Präsentation der Offerte durch Anbieter / Bewertung durch das Beurteilungsgremium 07. Mai 2018* Versand der Zuschlagsverfügungen KW23 / 2018 *Einladung zur Begehung sowie zur Präsentation der Offerte erfolgt separat.
9 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 8 3 Auswahlverfahren 3.1 Ablauf 1. Phase Präqualifikation Im ersten Schritt werden 3 bis 5 Architekturbüros ausgewählt, die über eine hohe Erfahrung in der Projektierung und Realisation vergleichbarer Projekte von hoher architektonischer Qualität verfügen und ein denkmalpflegerisches Verständnis ausweisen können. Im Präqualifikationsformular sind für das Projekt vorgesehene Schlüsselpersonen (Projektleiter und Bauleiter) zu nennen. Der Bauleiter kann von einem externen Büro beigezogen werden. 2. Phase Planerwahlverfahren inkl. Bauaufgabe In der zweiten Phase sollen die ausgewählten Architekten Teams bilden, bestehend aus Architekt, Bauingenieur, Bauphysiker (inkl. Akustik) und Brandschutzplaner. Für das Team ist ein Gesamthonorarangebot (aufgeteilt auf die einzelnen Fachplaner) abzugeben. Mit der Offerteingabe haben die Teams ihren Zugang zur Aufgabe, die Termine, den Bauablauf / Organisation und ihr Honorarangebot darzulegen. Die Phase 2 wird mit je 3'000 CHF (inkl. MwSt) pro Team entschädigt. 3.2 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Erfahrung in Erstellungs- und Sanierungsarbeiten von Schulanlagen oder mit vergleichbaren Bauten. Es wird auf die Eignungskriterien (Ziffer 4 dieser Ausschreibung) und die Referenzprojekte (Ziffer 4 Präqualifikationsformular) verwiesen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat, der das GATT / WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet hat. Die Teilnahmebedingungen müssen zum Stichtag der Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 05. Januar 2018 erfüllt sein. Das Architekturbüro Gähler Flühler Architekten, St. Gallen hat sich im Vorfeld mit der Sanierung des Schulhauses Dorf beschäftigt. Sämtliche Unterlagen zum Sanierungskonzept des Architekturbüro Gähler Flühler Architekten werden in digitaler Form (PDF) abgegeben. Das Architekturbüro Gähler Flühler Architekten, St. Gallen wird im Beurteilungsgremium mitwirken. Es ist zur Teilnahme an diesem Planerwahlverfahren nicht zugelassen. 3.3 Bezug der Ausschreibungsunterlagen Alle Ausschreibungsunterlagen sowie die Unterlagen der Machbarkeitsstudie werden elektronisch zur Verfügung gestellt und können unter oder unter heruntergeladen werden (siehe Ziffer 2.7 dieser Ausschreibung). Allgemeine Informationen über die Schule Heiden sind über zugänglich.
10 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite Begehung In der Präqualifikation findet keine Begehung des Schulgeländes statt. Eine obligatorische Begehung der Schulanlage ist für die ausgewählten Teilnehmer in der Offertphase vorgesehen. 3.5 Einzureichende Unterlagen für die Präqualifikation Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen samt Beilagen (Ziffer 6 Präqualifikationsformular) sind rechtsgültig unterzeichnet, gemäss Ziffer 3.6 dieser Ausschreibung, einzureichen. Beilagen ausserhalb des definierten Umfangs gelangen nicht zur Beurteilung. Die Dokumentationen werden nicht retourniert. 3.6 Eingabe der Bewerbungen Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind mit der Aufschrift «Präqualifikation Schulhaus Dorf / Planerwahlverfahren» verschlossen einzureichen bei: ERR Raumplaner AG z.h. Katharina Jutz Kasernenstrasse Herisau Die Bewerbungsunterlagen müssen bis am Freitag, 09. Februar 2018, 16:00 Uhr, beim Büro ERR Raumplaner, Herisau eingetroffen sein. Das Risiko, dass die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens zu diesem Zeitpunkt beim Auftraggeber eintreffen, liegt bei den Bewerbern. Für die Einreichung der Selektionsunterlagen wird keine Entschädigung ausgerichtet. 3.7 Beurteilung und Auswahl In einem ersten Schritt werden die Bewerber auf Grund der eingereichten Unterlagen nach den Eignungskriterien gemäss (Ziffer 4.1 dieser Ausschreibung) durch das Beurteilungsgremium beurteilt. Für die Teilnahme am Planerwahlverfahren werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt. 3.8 Verfügung Der Versand der Verfügungen für die Teilnahme am Planerwahlverfahren erfolgt voraussichtlich in der KW11 / 2018.
11 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite Vorgaben zur Honorierung Das Honorar für die Planung und Ausführung wird nach folgenden Honorarparametern bestimmt: Honorarberechnung: gemäss SIA LHO 102 / 2003 im Kostentarif Honorargrundprozentsatz p: Berechnung auf Grund der honorarberechtigten Bausumme. Z-Werte 2016: (Z1) / (Z2) Schwierigkeitsgrad: n = 1.00 Leistungsanteil: q = 97.0 % Anpassungsfaktor (Zuschlag für laufenden Betrieb): r = 1.10 Teamfaktor: i = 1.00 Faktor für Sonderleistungen: s = 1.00 Faktor für Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege: U = Kriterien 4.1 Eignungskriterien für Präqualifikation Die Beurteilung und Auswahl der in der ersten Phase eingereichten Bewerbungen erfolgt unter Beachtung der folgenden Eignungskriterien, die zwingend eingehalten werden müssen: Vollständigkeit des Bewerbungsdossiers Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters (Termineinhaltung, keine Betreibungen) Erfüllen mehr als 3 bis 5 Anbieter diese Muss-Kriterien, dann werden aufgrund nachfolgender gewichteter Soll-Kriterien die Angebote beurteilt: Eignungskriterien Gewichtung (in %) Schlüsselpersonen: Projektleiter und Bauleiter (Kompetenz, Erfahrung) 25 Qualität der Referenzprojekte 45 Leistungsfähigkeit des Anbieters 25 Lernendenausbildung 5
12 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 11 Die Soll-Kriterien werden mittels folgender Unterpunkten bewertet: Schlüsselpersonen: Vergleich von Fachausbildung und Praxiserfahrung; Kompetenz; Erfahrung; Qualität der Referenzen von vergleichbaren Objekten: Erfahrung mit vergleichbaren Bauten; Vergleichbarkeit der Bausumme; Vergleich von Referenzen; Qualität der Referenzobjekte; Leistungsfähigkeit: Personalbestand; Fachwissen; Grundausbildung des eingesetzten Personals; Organisationsstruktur; Angaben zur Firma; Lernendenausbildung: Anzahl Lernende (Die Reihenfolge der Unterpunkte der einzelnen Kriterien entspricht nicht der Gewichtung.) 4.2 Zuschlagskriterien für Offerteingabe Planerwahlverfahren Der Zuschlag für den Architekturauftrag der in der zweiten Phase eingereichten Offerten erfolgt nach den folgenden Kriterien: Zuschlagskriterien Gewichtung (in %) Bezug zur Bauaufgabe (Schulische und bautechnische Neuorganisation; Umgang mit denkmalpflegerischen Aspekten; Stellungnahme zum Sanierungskonzept; Bauablauf / Bauorganisation) 40 % Qualität der Referenzprojekte 20 % Honorarangebot 30 % Präsentation der Offerte und Fragebeantwortung 10 %
13 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 12 5 Planungs- und Ausführungstermine Die Gemeinde Heiden geht davon aus, dass nach der Vergabe das Bauprojekt baldmöglichst an die Hand genommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der notwendige Baukredit gesprochen wird. Baubeginn: Anfang Juli 2019 Bezugstermin: Anfang August Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Obergericht (Verwaltungsrecht) des Kantons Appenzell Ausserrhoden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen.
14 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite 13 7 Genehmigung Das vorliegende Programm wurde vom Beurteilungsgremium und von der Veranstalterin genehmigt. Für die Veranstalterin, Gemeinde Heiden:... Gallus Pfister Gemeindepräsident... Susann Metzger-Zuest Gemeinderätin Für die Fachexperten:... Markus Schmid dipl. Architekt BSA/SIA, Herisau... Fredi Altherr Leiter Kantonale Denkmalpflege Appenzell Ausserrhoden... Bernhard Flühler dipl. Architekt FH/SIA, St. Gallen... Urs Weber Administrativer Schulleiter Heiden
15 Gemeinde Heiden Planerwahlverfahren Schulhaus Dorf Ausschreibung Seite Sibilla Sutter Leiterin Bau und Planung, Heiden... Urs Sturzenegger Gemeindebaumeister
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