NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DER REPUBLIK ITALIEN.

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1 Die Investorenmitteilung ist in englischer Sprache abgefasst. Diese deutsche Übersetzung dient nur der Information. Im Falle von Inkonsistenzen geht die englische Fassung der Investorenmitteilung vor. NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AUS, INNERHALB DER ODER IN ODER AN PERSONEN, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERICA UND IHRER TERRITORIEN UND BESITZTÜMER (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICOS, DER US-VIRGIN ISLANDS, GUAMS, AMERICAN SAMOAS, WAKE ISLANDS UND DER NORTHERN MARIANA ISLANDS), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE VEREINIGTEN STAATEN ) AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND ODER AN U.S.-PERSONEN. NICHT FÜR DIE VERBREITUNG AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DER REPUBLIK ITALIEN. DIESE MITTEILUNG DIENT LEDIGLICH INFORMATIONSZWECKEN. SIE BEGRÜNDET KEIN ANGEBOT FÜR DEN, RESPEKTIVE STELLT KEINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER VERKAUF VON WERTPAPIEREN DAR. SIE IST IN IHRER GESAMTHEIT DURCH DAS TENDER OFFER MEMORANDUM BZW. DIE NOTICE OF DIRECTION SOLICITATION EINGESCHRÄNKT UND QUALIFIZIERT UND SOLLTE IN VERBINDUNG MIT DENSELBEN GELESEN WERDEN. 17. August 2012 Matrona GmbH (die Bieterin ), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB Private Equity GmbH, ihrerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB Beteiligungen GmbH, ihrerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB Deutsche Industriebank AG lädt die Inhaber der EUR Noncumulative Trust Preferred Securities mit einem Liquidationsvorzugsbetrag (Liquidation Preference Amount) von EUR 100 pro Wertpapier (ISIN: DE ), emittiert durch IKB Funding Trust I, mittlerweile reduziert auf einen ausstehenden Liquidationsvorzugsbetrag von insgesamt EUR (die Funding Trust I TPS ) und der EUR Noncumulative Trust Preferred Securities mit einem Liquidationsvorzugsbetrag (Liquidation Preference Amount) von EUR pro Wertpapier (ISIN: XS ), emittiert durch IKB Funding Trust II (die Funding Trust II TPS zusammen mit den Funding Trust I TPS nachfolgend die TPS oder auch Trust Preferred Securities und die Inhaber der TPS zusammen die Inhaber ), ein, alle oder einen Teil ihrer Trust Preferred Securities der Bieterin zum Kauf gegen Barzahlung anzubieten (die Kaufangebote ). Inhaber von Funding Trust I TPS werden ferner gebeten, den Property Trustee anzuweisen, den Vorgeschlagenen Änderungen (Proposed Amendments) (wie im Tender Offer Memorandum vom 17. August 2012 definiert) in Bezug auf den Gesellschaftsvertrag (Limited Liability Agreement) der IKB Funding LLC I zuzustimmen (die Notice of Direction Solicitation ). Die Kaufangebote erfolgen zu den im Tender Offer Memorandum vom 17. August 2012 (das Tender Offer Memorandum ) dargestellten Bestimmungen und Bedingungen. Die Kaufangebote werden insbesondere lediglich dann vollzogen, wenn Inhaber von mindestens 66 2/3 % der zusammengenommenen Liquidationsvorzugsbeträge der ausstehenden Funding Trust I TPS den Property Trustee anweisen, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen und die Vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt worden sind.

2 2 In dieser Bekanntmachung definierte Begriffe haben die ihnen im Tender Offer Memorandum bzw. in der Notice of Direction Solicitation zugewiesene Bedeutung. Beschreibung der Trust Preferred Securities ISIN Emittent Zusammengenommener ausstehender Liquidationsvorzugsbetrag Mindestliquidationsvorzugsbetrag Kaufpreis pro Mindestliquidationsvorzugsbetrag Direction Fee pro Mindestliquidationsvorzugsbetrag Noncumulative Trust Preferred Securities DE IKB Funding Trust I Noncumulative Trust Preferred Securities XS IKB Funding Trust II Modified Dutch Auction mit einer Spanne von minimal 160 und maximal 210 nicht anwendbar Die Kaufangebote enden am 19. September 2012 um Uhr deutscher Zeit, es sei denn sie werden verlängert, wiedereröffnet oder frühzeitig beendet (Dieses Datum und Uhrzeit, wie ggf. verlängert, das Ende der Angebotsfrist (Expiration Deadline)). Transaktionshintergrund Grund für die Kaufangebote ist das Bestreben, die Qualität und Effizienz der Kapitalausstattung der IKB AG durch die Schaffung von Tier-1-Kernkapital angesichts der anstehenden aufsichtsrechtlichen Änderungen zu stärken. Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB Private Equity GmbH, ihrerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB Beteiligungen GmbH, die ihrerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB AG ist. Die Bieterin bietet den Inhabern die Möglichkeit, ihre Funding Trust I TPS und Funding Trust II TPS zu einem über dem aktuellen Marktwert liegenden Preis zu verkaufen. Die Trust Preferred Securities haben keine Endfälligkeit und keine sogenannte Dividend-Step-Up-Klausel oder ähnliche wirtschaftliche Rückzahlungsanreize. Derzeit beabsichtigen weder die IKB Funding LLC I, noch die IKB Funding LLC II, noch der IKB Funding Trust I noch der IKB Funding Trust II, die Trust Preferred Securities zurückzuzahlen. Künftige Rückzahlungsentscheidungen werden nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und im Hinblick auf die vorherrschenden Marktbedingungen und aufsichtsrechtlichen Kapitalerfordernisse getroffen. Jede Rückzahlung bedürfte zudem einer vorherigen aufsichtsrechtlichen Genehmigung zum fraglichen Zeitpunkt. Seit 2008 sind die Kapitalzahlungen (Capital Payments) auf die Trust Preferred Securities auf nicht kumulativer Basis entfallen. Gemäß den Bedingungen der Trust Preferred Securities hängen künftige Kapitalzahlungen auf Trust Preferred Securities, die nicht im Rahmen der Kaufangebote gekauft werden, u. a. von den künftigen Bilanzgewinnen und der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung der IKB AG ab. Die Bedingungen eines Besserungsscheins sowie die Wertaufholungsrechte von Hybridkapitalgebern führen voraussichtlich dazu, dass die IKB AG für die nächsten Geschäftsjahre keine bzw. lediglich minimale Bilanzgewinne ausweisen wird. Erwerb von Trust Preferred Securities Die Bieterin beabsichtigt, Trust Preferred Securities zu den im Tender Offer Memorandum ausgeführten Bestimmungen und Bedingungen anzukaufen. Inhaber, die ein Verkaufsangebot (Tender Instruction) in Bezug auf Funding Trust I TPS in gültiger Weise vor dem Ende der Angebotsfrist abgegeben haben und deren Angebote durch die Bieterin angenommen werden, erhalten am Funding Trust I Abwicklungstag EUR 18 pro EUR 100 Liquidationsvorzugsbetrag der gekauften Funding Trust I TPS (der Funding Trust I-Kaufpreis ). Wenn die Vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten, erhalten sie

3 3 ferner EUR 3 pro EUR 100 Liquidationsvorzugsbetrag der gekauften Funding Trust I TPS (die Direction Fee ), da jeder Inhaber von Funding Trust I TPS, der ein gültiges Verkaufsangebot für Funding Trust I TPS abgegeben hat, den Property Trustee hiermit gleichzeitig anweist, den Vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich des zusammengenommenen Liquidationsvorzugsbetrages der angedienten Funding Trust I TPS zuzustimmen. Der Betrag, der am Funding Trust II Abwicklungstag pro EUR Liquidationsvorzugsbetrag von Funding Trust II TPS an Inhaber in bar zu zahlen ist, die ein gültiges Verkaufsangebot hinsichtlich Funding Trust II TPS vor dem Ende der Angebotsfrist übermittelt haben und deren Angebote durch die Bieterin angenommen wurden, wird als einheitlicher Kaufpreis durch die Bieterin im eigenen Ermessen im Rahmen einer sogenannten Modified Dutch Auction, also einem modifizierten holländischen Auktionsverfahren, festgelegt (der TPS II-Kaufpreis ). Die Gebotsspanne reicht dabei von einem Mindestpreis von EUR 160 pro EUR Liquidationsvorzugsbetrag der Funding Trust II TPS bis zu einem Maximalbetrag von EUR 210 pro EUR Liquidationsvorzugsbetrag der Funding Trust II TPS (dabei muss jede Erhöhung über dem Mindestpreis ein Vielfaches von EUR 2 sein, z. B. EUR 160, EUR 162, EUR 164 etc.). Weiterhin wird für den Fall, dass ein Funding Trust II Inhaber einen Preis zwischen zwei gültigen Erhöhungen angegeben hat, angenommen, dass die nächsthöhere gültige Erhöhung angegeben wurde). Derzeit plant die Bieterin, Funding Trust I TPS und anschließend Funding Trust II TPS für ein Gesamtsumme von bis zu EUR zu erwerben. Diese Summe versteht sich abzüglich der zusammengenommenen Direction Fee, die an Qualifizierte Funding Trust I Inhaber gezahlt wird, die gültige Verkaufsangebote eingereicht haben, und Funding Trust I Inhaber, die Zustimmungsanweisungen (Direction Instructions) gemäß der Notice of Direction Solicitation abgegeben haben. Weiterhin werden alle Kapitalzahlungen (Capital Payments) abgezogen, die unter den nicht von der Bieterin angekauften Funding Trust II TPS aufgrund des Erwerbs von Funding Trust I TPS durch die Bieterin zu leisten sind (der verbleibende Betrag, die Verfügbaren Gesamtmittel ), wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) genehmigt. In Übereinstimmung mit der Genehmigung der Europäischen Kommission für die Kaufangebote darf die Bieterin die Summe aus Funding Trust I-Kaufpreis und Direction Fee respektive den Maximalpreis für den Kauf von Funding Trust II TPS nicht erhöhen. Die Bieterin ist nicht verpflichtet, unter den Kaufangeboten angediente Trust Preferred Securities zu kaufen. Sofern die Bieterin aber Verkaufsangebote in Bezug auf Funding Trust I TPS annimmt, wird sie alle gültigen Verkaufsangebote in Bezug auf Funding Trust I TPS annehmen. Sie kann die Verfügbaren Gesamtmittel nach eigenem Ermessen erhöhen. Die zum Erwerb von Funding Trust II TPS Verfügbaren Gesamtmittel entsprechen den Verfügbaren Gesamtmitteln abzüglich des gesamten für den Erwerb von Funding Trust I TPS gezahlten Funding Trust I-Kaufpreises. Für den Fall, dass der erforderliche Betrag zum Erwerb aller ordnungsgemäß zum oder unter dem Funding Trust II-Kaufpreis angedienten Funding Trust II TPS die für den Erwerb von Funding Trust II TPS Verfügbaren Gesamtmittel (wie oben berechnet) übersteigt, wird die Bieterin die erhaltenen Angebote wie im Tender Offer Memorandum beschrieben anteilig reduzieren, bis die für den Erwerb von Funding Trust II TPS Verfügbaren Gesamtmittel erreicht sind ( Anteilige Reduzierung ). Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Funding Trust II-Kaufpreis wird für alle der Bieterin angedienten und von ihr zum Kauf angenommenen Funding Trust II TPS einheitlich sein. Zur Klarstellung: Die IKB AG ist weder verpflichtet, im Rahmen der Kaufangebote Trust Preferred Securities zu erwerben, noch wird sie dies tun. Die Annahme von Verkaufsangeboten hängt u. a. vom Eintritt der Annahmebedingungen (Acceptance Conditions) ab, insbesondere davon, ob der Property Trustee durch Funding Trust I Inhaber, die zusammen mindestens 66 2/3 % der ausstehenden Liquidationsvorzugsbeträge der Funding Trust I TPS halten, angewiesen wurde, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen und die Vorgeschlagenen Änderungen in Kraft getreten sind. Nach Maßgabe geltender Gesetze behält sich die Bieterin nach eigenem Ermessen das Recht vor, auf den Eintritt einzelner oder aller Bedingungen der Kaufangebote zu verzichten. Zudem behält die Bieterin sich das Recht vor, die Bestimmungen einzelner oder aller Kaufangebote in jeglicher Art und Weise zu verändern (u. a., den Funding Trust I-Kaufpreis zu ändern). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt The Tender Offers des Tender Offer Memorandum.

4 4 Wenn weniger als 66 2/3 % des zusammengenommenen ausstehenden Liquidationsvorzugsbetrages der Funding Trust I TPS den Property Trustee anweisen, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen, und die Zustimmung folglich unterbleibt, wird die Bieterin keine Trust Preferred Securities erwerben. In diesem Fall gelten die bisherigen Bestimmungen und Regelungen des Gesellschaftsvertrages der IKB Funding LLC I und der Funding Trust I TPS unverändert fort. Wenn die Bieterin, vorbehaltlich des Eintritts der jeweiligen Bedingungen, Verkaufsangebote annimmt, müssen die jeweiligen Qualifizierten Inhaber der Bieterin am relevanten Abwicklungstag das uneingeschränkte und lastenfreie Eigentum an den angebotenen Trust Preferred Securities übertragen. Die Trust Preferred Securities müssen kostenlos und frei von Pfandrechten, Sicherungsrechten, sonstigen Belastungen, entgegenstehenden Rechten Dritter oder sonstiger Einschränkungen gleich welcher Art auf die bei den jeweiligen Clearingsystemen geführten Konten der Bieterin übertragen werden. Im Gegenzug wird die Bieterin den entsprechenden Kaufpreis an die Qualifizierten Inhaber überweisen. Seitens der Bieterin oder anderer Parteien werden keine weiteren Zahlungen in Bezug auf die Kaufangebote erbracht. Inhaber von Funding Trust II TPS, für die kein gültiges Verkaufsangebot abgegeben wurde oder die durch die Bieterin nicht zum Kauf angenommen wurden, erhalten an den ersten beiden auf den Kauf folgenden Zahlungstagen der Funding Trust II TPS (also am 29. Januar 2013 und 29. Juli 2013) Kapitalzahlungen (Capital Payments), sofern die Bieterin im Einklang mit dem Funding Trust I Kaufangebot Funding Trust I TPS kauft. Die Kaufangebote unterliegen in mehreren Staaten, u. a. in den Vereinigten Staaten von Amerika, Italien, Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich, Angebotsbeschränkungen und richten sich lediglich an Qualifizierte Inhaber (wie im Tender Offer Memorandum definiert). Um Missverständnissen vorzubeugen: In Staaten, in denen dies rechtlich zulässig ist, wie beispielsweise in Deutschland, Österreich und der Schweiz, richten sich die Kaufangebote auch an Privatinvestoren. Inhaber, denen gegenüber das Funding Trust I Kaufangebot aufgrund der Angebotsbeschränkungen nicht abgegeben werden kann, können, soweit dies die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zulassen, dennoch für den Erhalt der Direction Fee qualifiziert sein, wenn sie eine gültige Zustimmungsanweisung abgeben oder über einen Stellvertreter abgeben lassen. Eine etwaige Zustimmungsanweisung muss dem Tender Agent aber vor der Direction Deadline zugehen. Direction Request Die Kaufangebote für die Trust Preferred Securities sind vom Wirksamwerden bestimmter Änderungen des Gesellschaftsvertrages der IKB Funding LLC I (die Vorgeschlagenen Änderungen ) abhängig. Der Property Trustee wurde als Inhaber der von der IKB Funding LLC I emittierten Class B Preferred Securities gebeten, diesen Änderungen zuzustimmen. In diesem Zusammenhang hat der Property Trustee darum gebeten, dass die schriftliche Anweisung der Funding Trust I Inhaber eingeholt und an ihn übermittelt wird (der Direction Request ). Die Regular Trustees des IKB Funding Trust I haben darum gebeten, dass die Bieterin den Funding Trust I Inhabern diese Mitteilung im Namen der Regular Trustees und des Property Trustee des IKB Funding Trust I übermittelt. Der Property Trustee wird als Inhaber der Class B Preferred Securities in Übereinstimmung mit dem Trust Agreement des IKB Funding Trust I den Vorgeschlagenen Änderungen nur dann zustimmen, wenn Funding Trust I Inhaber, die zusammen mindestens 66 2/3 % der ausstehenden Liquidationsvorzugsbeträge der Funding Trust I TPS, also einen Liquidationsvorzugsbetrag von EUR (gesamter Liquidationsvorzugsbetrag: EUR ) halten, ihn anweisen, seine Zustimmung zu erteilen. Der Zweck der Vorgeschlagenen Änderungen ist, dass keine sogenannten Deemed Declarations of Capital Payments, also Bilanzgewinnunabhängige Kapitalzahlungen, unter den Funding Trust I TPS ausgelöst werden, wenn (a) die IKB AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften Gleichrangige Wertpapiere (Parity Securities) oder Nachrangige Wertpapiere (Junior Securities) (jeweils wie in den Vorgeschlagenen Änderungen definiert) zurückzahlt, zurückkauft oder auf andere Weise für eine Gegenleistung erwirbt oder (b) die IKB AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften aufgrund einer Rückzahlung, eines Rückkaufs oder eines sonstigen gegen Gegenleistung erfolgenden Erwerbs von Funding Trust I TPS Dividenden, Ausschüttungen oder andere Zahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere (Parity Securities) oder Nachrangige Wertpapiere (Junior Securities) erbringt. Darüber

5 5 hinaus werden die Vorgeschlagenen Änderungen potenzielle Unklarheiten bzgl. sogenannter Deemed Declarations of Capital Payments im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der IKB Funding LLC I beseitigen, indem sie klarstellen, dass solche Deemed Declarations of Capital Payments nicht ausgelöst werden, wenn Dividenden, Ausschüttungen oder sonstige Zahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere oder Nachrangige Wertpapiere durch die IKB AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften erklärt oder gezahlt werden, sofern diese Erklärung oder Zahlung, (i) durch ein Ereignis begründet ist, dass gemäß dem Gesellschaftsvertrag der IKB Funding LLC I auch eine Deemed Declaration of Capital Payments unter den von ihr emittierten Class B Preferred Securities auslöst oder (ii) durch die Erklärung oder Zahlung einer Dividende, Ausschüttung oder einer sonstigen Zahlung auf die Class B Preferred Securities im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag der IKB Funding LLC I verursacht wurde. Die Vorgeschlagenen Änderungen werden unter anderem bewirken, dass weder durch den Kauf der Funding Trust I TPS und der Funding Trust II TPS gemäß den Kaufangeboten, noch durch spätere Kaufangebote für Gleichrangige Wertpapiere oder Nachrangige Wertpapiere Deemed Declarations of Capital Payments unter den Funding Trust I TPS ausgelöst werden. Zur Vermeidung von Unklarheiten: Die Vorgeschlagenen Änderungen haben keinen Einfluss auf den Rang der Funding Trust I TPS. Darüber hinaus werden die Vorgeschlagenen Änderungen, außer im Hinblick auf den Mechanismus der Deemed Declarations of Capital Payments, keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kapitalzahlungen unter den Funding Trust I TPS haben. Anweisungen an den Property Trustee können durch eine separate Zustimmungsanweisung oder durch ein Verkaufsangebot (Tender Instruction) erteilt werden, da jeder Inhaber von Funding Trust I TPS, der ein Verkaufsangebot in Bezug auf Funding Trust I TPS übermittelt, so behandelt wird, als habe er in Bezug auf den gesamten Liquidationsvorzugsbetrag der angebotenen Funding Trust I TPS den Property Trustee angewiesen, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Inhaber, die ihre Funding Trust I TPS nicht zum Verkauf anbieten möchten, können eine Zustimmungsanweisung einreichen und erhalten dann, wenn die Vorgeschlagenen Änderungen wirksam werden, die entsprechende Direction Fee. Inhaber, die ihre Funding Trust I TPS zum Verkauf anbieten möchten, sollten keine Zustimmungsanweisung, sondern nur ein Verkaufsangebot übermitteln, da es aus technischen Gründen nicht möglich ist, Verkaufsangebote für Funding Trust I TPS zu übermitteln, für die zuvor eine Zustimmungsanweisung abgegeben wurde. Durch das Einreichen eines gültigen Verkaufsangebots (wie im Tender Offer Memorandum definiert) durch einen Qualifizierten Funding Trust I Inhaber (wie im Tender Offer Memorandum definiert) erteilt der Qualifizierte Funding Trust I Inhaber dem Property Trustee hinsichtlich des gesamten Liquidationsvorzugsbetrages aller von ihm angebotenen Funding Trust I TPS eine automatische Anweisung, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Es ist nicht möglich, ein gültiges Verkaufsangebot hinsichtlich der Funding Trust I TPS einzureichen, ohne dem Property Trustee gleichzeitig eine solche Anweisung zu erteilen. Damit der Property Trustee den Vorgeschlagenen Änderungen zustimmen kann, muss er die positive Weisung von mindestens 66 2/3 % des zusammengenommenen Liquidationsvorzugsbetrages der ausstehenden Funding Trust I TPS erhalten. Es können keine negativen Weisungen übermittelt werden. Stattdessen verweigert jeder Funding Trust I Inhaber, der weder ein Verkaufsangebot noch eine Zustimmungsanweisung einreicht, effektiv seine Zustimmung hinsichtlich des Direction Request und erhält keine Direction Fee. Vor der Annahme von Trust Preferred Securities zum Kauf gemäß den Kaufangeboten kann die Bieterin jedes Kaufangebot nach alleinigem Ermessen zu jeder Zeit und aus einem beliebigen Grund beenden oder zurückziehen. Dies gilt auch in dem Fall, dass zum oder nach dem Ende der Angebotsfrist Bedingungen des jeweiligen Kaufangebots nicht eingetreten sind oder nicht auf den Eintritt dieser Bedingungen verzichtet wurde. Darüber hinaus kann die Bieterin auf den Eintritt von Bedingungen verzichten (einschließlich des Eintritts einer oder mehrerer der Bedingungen (Conditions), Zahlungsbedingungen oder Funding Trust II-Bedingungen (Funding Trust II Conditions)), ohne das jeweilige Kaufangebot zu verlängern, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.

6 6 Die Zustimmung des (auf Weisung von Funding Trust I Inhabern, die zusammen mindestens 66 2/3 % der ausstehenden Liquidationsvorzugsbeträge der Funding Trust I TPS halten, handelnden) Property Trustee zu den Vorgeschlagenen Änderungen wird für alle Funding Trust I Inhaber verbindlich sein, unabhängig davon, ob sie den Property Trustee angewiesen haben, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen oder nicht. Teilnahme an den Kaufangeboten Um an den Kaufangeboten teilnehmen zu können, müssen Inhaber Trust Preferred Securities im jeweiligen Mindestliquidationsvorzugsbetrag (wie in der obigen Tabelle dargestellt) nach den im Tender Offer Memorandum unter Procedures for Tendering TPS dargestellten Verfahren durch das jeweilige Clearingsystem zum Verkauf anbieten. Somit sollten Inhaber, die teilnehmen möchten, ein wirksames Verkaufsangebot bzw. eine Zustimmungsanweisung über das jeweilige Clearing System und entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Clearingsystems übermitteln, bzw. in ihrem Auftrag übermitteln lassen, die beim Tender Agent vor dem Ende der Angebotsfrist bzw. vor Ablauf der Direction Deadline eingeht. Trust Preferred Securities dürfen nur durch Inhaber angeboten werden, die nicht unter die im Tender Offer Memorandum und im Nachfolgenden aufgeführten Angebots- und Ausschüttungsbeschränkungen fallen und die entweder Direktteilnehmer des jeweiligen Clearingsystems sind und als wirtschaftliche Eigentümer handeln, oder die wirtschaftliche Eigentümer von Trust Preferred Securities sind und diese direkt oder indirekt in Konten im Namen eines Direktteilnehmers, der in ihrem Auftrag handelt, halten (gemeinsam Qualifizierte Inhaber ). Inhabern wird geraten, sich bei ihrer Bank, ihrem Wertpapiermakler oder sonstigen Intermediär, über die bzw. den sie Trust Preferred Securities halten, zu erkundigen, ob sie dieser/diesem vor Ablauf der oben genannten Fristen Anweisungen erteilen müssen, um an den Kaufangeboten teilnehmen zu können. Die von den einzelnen Clearingsystemen für den Zugang von Verkaufsangeboten bzw. Zustimmungsanweisungen festgelegten Fristen können vor den vorstehend genannten Fristen enden. Inhaber sollten die genauen Fristen des maßgeblichen Clearingsystems erfragen.

7 7 Erwarteter Zeitplan Hierbei handelt es sich um einen vorläufigen Zeitplan, der einen möglichen Zeitablauf der Kaufangebote und des Direction Request aufgrund der im Tender Offer Memorandum genannten Datumsangaben zeigt, und der unter dem Vorbehalt steht, dass das Ende der Angebotsfrist, der LLC Agreement Änderungstag, der TPS I Abwicklungstag und der TPS II Abwicklungstag nicht nach hinten verschoben werden. Dieser Zeitplan kann noch geändert werden, und Zeitpunkte und Fristen können durch die Bieterin gemäß den Bedingungen der Kaufangebote, wie im Tender Offer Memorandum beschrieben, verlängert, geändert oder beendet werden. Demgemäß kann der tatsächliche Zeitplan wesentlich von dem nachfolgend aufgeführten Zeitplan abweichen. Diese Zusammenfassung wird in ihrer Gesamtheit durch die detaillierteren Informationen im Tender Offer Memorandum eingeschränkt und sollte mit diesen zusammen gelesen werden. Datum und Uhrzeit Ereignisse 17. August 2012 Beginn der Kaufangebote Die Kaufangebote werden bekanntgegeben; Beginn der Frist, während der Verkaufsangebote für Trust Preferred Securities oder Zustimmungsanweisungen eingereicht werden dürfen. 19. September Uhr deutscher Zeit 19. September Uhr deutscher Zeit Ende der Angebotsfrist Direction Deadline Zeitpunkt, bis zu dem gültige Verkaufsangebote beim Tender Agent eingehen müssen, damit Qualifizierte Inhaber an den Kaufangeboten teilnehmen können. Zeitpunkt, bis zu dem gültige Anweisungen an den Property Trustee zur Zustimmung zu den Vorgeschlagenen Änderungen eingehen müssen, entweder durch Verkaufsangebot oder durch Zustimmungsanweisung. 20. September 2012 LLC Agreement Änderungstag Tag, an dem der Property Trustee die IKB AG und die IKB Funding LLC I darüber informiert, ob er den Vorgeschlagenen Änderungen zustimmt oder nicht. 21. September 2012 Funding Trust I Bekanntgabetag Die Bieterin wird den Betrag der Verfügbaren Gesamtmittel bekanntgeben und erklären, ob sie die gültigen Kaufangebote in Bezug auf Funding Trust I TPS annimmt, und wenn dies der Fall ist bis zu welcher Gesamthöhe des Liquidationsvorzugsbetrags Funding Trust I TPS gekauft werden. Die Annahme von Verkaufsangeboten steht unter dem Vorbehalt des Eintritts der Annahmebedingungen. 25. September 2012 Funding Trust I Abwicklungstag Wenn die Bieterin bekanntgegeben hat, dass sie Funding Trust I TPS kauft, werden diese Funding Trust I TPS an die

8 8 Bieterin geliefert und der Kaufpreis für die gekauften Funding Trust I TPS gezahlt. Gemäß der Notice of Direction Solicitation und vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen für die Zahlung der Direction Fee wird die Direction Fee am selben Tag gezahlt. 21. September 2012 Funding Trust II Bekanntgabetag Die Bieterin wird den Betrag der Verfügbaren Gesamtmittel für den Kauf von Funding Trust II TPS bekanntgeben. Daneben wird sie erklären, ob sie gültige Angebote für Funding Trust II TPS annimmt und wenn dies der Fall ist bis zu welcher Gesamthöhe des Liquidationsvorzugsbetrags Funding Trust II TPS gekauft werden. Zudem wird sie den Funding Trust II-Kaufpreis sowie ggf. den anteiligen Reduktionsfaktor für den Erwerb von Funding Trust II TPS bekanntgeben. Die Annahme von Verkaufsangeboten steht unter dem Vorbehalt des Eintritts der Funding Trust II Bedingungen. 25. September 2012 Funding Trust II Abwicklungstag Wenn die Bieterin erklärt hat, dass sie Funding Trust II TPS kauft, werden diese Funding Trust II TPS an die Bieterin geliefert und der Kaufpreis für die gekauften Funding Trust II TPS gezahlt. Die oben genannten Daten und Zeitpunkte stehen unter dem Vorbehalt des Rechts der Bieterin, die Kaufangebote zu verlängern, wiederzueröffnen, abzuändern und/oder zu beenden oder auf den Eintritt von Bedingungen der Kaufangebote zu verzichten (gemäß geltendem Recht und wie im Tender Offer Memorandum dargelegt). Qualifizierten Inhabern wird geraten, sich bei ihrer Bank, ihrem Wertpapiermakler oder sonstigen Intermediär, über die bzw. den sie Trust Preferred Securities halten, zu erkundigen, ob sie dieser/diesem vor Ablauf der oben genannten Fristen Anweisungen erteilen müssen, um an den Kaufangeboten teilnehmen oder, in den begrenzten Fällen, in denen dies möglich ist, Verkaufsangebote widerrufen zu können. Die von den einzelnen Clearingsystemen für den Zugang von Verkaufsangebotenfestgelegten Fristen können vor den vorstehend genannten Fristen enden. Qualifizierte Inhaber sollten vor dem Andienen von Trust Preferred Securities die im Tender Offer Memorandum enthaltenen Informationen, vor allem die unter Risk Factors aufgeführten Hinweise, sorgfältig lesen und berücksichtigen. Eine vollständige Beschreibung der Bedingungen der Kaufangebote sowie des Direction Request ist im Tender Offer Memorandum bzw. in der Notice of Direction Solicitation enthalten.

9 9 Informationen bezüglich der Kaufangebote können angefordert werden bei: JOINT DEALER MANAGERS Morgan Stanley & Co. International plc IKB Deutsche Industriebank AG 25 Cabot Square Wilhelm-Bötzkes-Straße 1 Canary Wharf Düsseldorf London E14 4QA Deutschland Vereinigtes Königreich Tel.: +44 (0) Tel.: +49 (0) Attn: Liability Management Group z. Hd.: Institutional Sales Group liabilitymanagementeurope@morganstanley.com institutionalsales@ikb.de Informationen bezüglich des Vorgehens zur Andienung von Trust Preferred Securities und der Teilnahme an den Kaufangeboten sowie bezüglich der Einreichung einer elektronischen Anweisung können beim Tender Agent angefordert werden: Tender Agent: Lucid Issuer Services Limited Leroy House 436 Essex Road London N1 3QP Vereinigtes Königreich Telefon: +44 (0) Attn.: Yves Theis/Paul Kamminga ikb@lucid-is.com Eine Abschrift des Tender Offer Memorandum bzw. der Notice of Direction Solicitation wird berechtigten Personen vom Tender Agent auf Anforderung zugesendet. Weder die Joint Dealer Manager noch der Tender Agent, der Property Trustee, die TPS Emittenten oder die Gesellschaften oder deren Direktoren, Angestellte oder Konzerngesellschaften haben die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Mitteilung überprüft und übernehmen auch keine Verantwortung hierfür, und weder die Joint Dealer Manager noch der Tender Agent, der Property Trustee, die Bieterin, die TPS Emittenten oder die Gesellschaften oder deren Direktoren, Angestellte oder Konzerngesellschaften geben irgendeine Zusicherung im Hinblick auf die Kaufangebote oder die Direction Request ab und sprechen auch keine Empfehlungen hierzu aus, noch spricht irgendeine der vorgenannten Personen Empfehlungen dazu aus, ob die Inhaber Trust Preferred Securities im Rahmen der Kaufangebote andienen oder den Property Trustee anweisen sollen, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Diese Mitteilung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum bzw. der Notice of Direction Solicitation gelesen werden. Die Kaufangebote werden nur durch das Tender Offer Memorandum unterbreitet, und jeder Kauf und jede Annahme von Angeboten sollte nur aufgrund der im Tender Offer Memorandum enthaltenen Informationen getätigt werden. Jede Entscheidung, den Property Trustee anzuweisen, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen sollte nur aufgrund des Tender Offer Memorandum bzw. der Notice of Direction Solicitation getroffen werden. Das Tender Offer Memorandum und die Notice of Direction Solicitation enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung im Hinblick auf die Kaufangebote und/oder das Direction Request getroffen wird.

10 10 Jeder Inhaber ist selbst dafür verantwortlich, alle Umstände, die der jeweilige Inhaber für relevant oder maßgeblich hält (einschließlich derjenigen bezüglich der Kaufangebote), eigenständig und unabhängig zu beurteilen. Dasselbe gilt für Funding Trust I Inhaber bezüglich ihrer Anweisung an den Property Trustee, den Vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen, welche im Falle des Angebots zum Verkauf von Funding Trust I TPS automatisch als abgegeben gilt. Die Entscheidung über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an den Kaufangeboten beinhaltet gewisse Risiken. Die Inhaber müssen ihre Entscheidung, ob sie die von ihnen gehaltenen Trust Preferred Securities gemäß den Kaufangeboten anbieten wollen, auf ihre eigene Einschätzung der Bieterin, der IKB AG, der TPS Emittenten und der im Tender Offer Memorandum enthaltenen Informationen sowie auf ihre eigene Einschätzung der Vorteile und Risiken einer Teilnahme an den Kaufangeboten stützen. Weder die Bieterin, noch die Joint Dealer Manager, der Tender Agent, die TPS Emittenten, der Property Trustee oder deren jeweilige Konzerngesellschaften erteilen Qualifizierten Inhabern im Zusammenhang mit den Kaufangeboten und dem Direction Request irgendeine Rechts-, Wirtschafts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Inhaber sollten bei einer Anlageentscheidung, sofern erforderlich, ihre eigenen Berater zurate ziehen und erfragen, ob es für sie gesetzlich zulässig ist, Trust Preferred Securities gegen Barzahlung zum Verkauf anzubieten bzw. Zustimmungsanweisungen zu erteilen. Rechtliche Einschränkungen Weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein Angebot zum Erwerb von Trust Preferred Securities dar. Weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum stellen in Ländern und Rechtsordnungen, in denen solche Aufforderungen oder Teilnahmen nach den anwendbaren Wertpapiergesetzen verboten sind, eine Einladung oder Aufforderung zur Teilnahme an den Kaufangeboten dar und weder diese Mitteilung noch das Tender Offer Memorandum stellen eine Einladung zur Teilnahme an dem Kaufangebot an solche Personen dar, denen gegenüber eine solche Einladung aufgrund der anwendbaren Wertpapiergesetze nicht unterbreitet werden darf bzw. denen die Teilnahme aufgrund der anwendbaren Wertpapiergesetze nicht gestattet ist. Die Verbreitung des Tender Offer Memorandum kann in manchen Rechtsordnungen rechtlich beschränkt sein. Diejenigen Personen, die in den Besitz des Tender Offer Memorandum gelangen, werden sowohl von der Bieterin als auch von den Joint Dealer Managern und dem Tender Agent dazu aufgefordert, sich bezüglich dieser Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

- DIESE ÜBERSETZUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN. RECHTLICH VERBINDLICH IST AUSSCHLIESSLICH DIE ENGLISCHE FASSUNG DES INVESTOR ANNOUNCEMENT -

- DIESE ÜBERSETZUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN. RECHTLICH VERBINDLICH IST AUSSCHLIESSLICH DIE ENGLISCHE FASSUNG DES INVESTOR ANNOUNCEMENT - - DIESE ÜBERSETZUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN. RECHTLICH VERBINDLICH IST AUSSCHLIESSLICH DIE ENGLISCHE FASSUNG DES INVESTOR ANNOUNCEMENT - NICHT ZUR VERBREITUNG AUS DEN, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN

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