Kartellbehörden in Deutschland Aufbau, Organisation und Zuständigkeiten

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1 Policy Briefing Series [PB/02/2018] Kartellbehörden in Deutschland Aufbau, Organisation und Zuständigkeiten Wolfgang Jakobi German Economic Team Belarus Berlin/Minsk, Februar 2018

2 Überblick 1. Hintergrund zur Wettbewerbspolitik in Deutschland 2. Wettbewerbsrecht in Deutschland Rechtsrahmen 3. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 4. Das Bundeskartellamt 5. Landeskartellbehörden Kontakte 2

3 1. Wettbewerbspolitik Hintergrund Wettbewerb als integraler Bestandteil sozialer Marktwirtschaft Preise von Gütern und Dienstleistungen bringen Angebot und Nachfrage ins Gleichgeweicht Wettbewerb führt zu: Effizienten Märkten Angemessenen Preisen Hoher Produkt- und Servicequalität Innovationen und sich entwickelnden Märkten Wettbewerb ist ein dynamischer Prozess 3

4 1. Wettbewerbspolitik Hintergrund Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale Aufgabe sozialer Marktwirtschaft Bundeskartellamt Verhindert die Entstehung und den Missbrauch von Marktmacht Sanktioniert sozialschädliche Absprachen zwischen Wettbewerbern Vorteile für Verbraucher Direkte Vorteile: Niedrige Preise, hohe Qualität und Produktvielfalt Indirekte Vorteile: Offene Märkte möglicher Markteintritt neuer Wettbewerber, Innovationen Keine Preisüberwachung 4

5 1. Wettbewerbspolitik Hintergrund Föderale Struktur in Deutschland 1. Bund Bundesregierung Bundesverwaltung (Bundeskartellamt) 2. Bundesländer (16) Landesregierungen Landesverwaltungen (Landeskartellämter) 5

6 1. Wettbewerbspolitik Hintergrund Bundestag und Bundesrat Gesetzgebung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Wettbewerbspolitik Bundeskartellamt (im Fachbereich des Wirtschaftsministeriums)/ Landeskartellbehörden (Teil der Wirtschaftsministerien der Länder) Durchsetzung der Einhaltung des Wettbewerbsrechts (GWB) Gerichte: Rechtsschutz, Überwachung der Tätigkeit von Kartellbehörden Europäische Union: Hüterin der Europäischen Verträge (DG Comp setzt Einhaltung Europäischen Wettbewerbsrecht um, Fallverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten) 6

7 2. Wettbewerbsrecht in Deutschland - Rechtsrahmen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 1958 in Kraft getreten Bundeskartellamt feiert in diesem Monat seinen 60. Geburtstag Keine Zuständigkeit für Unfair Competition, teilweise Zuständigkeit für Verbraucherschutz Verwaltungsvorschriften des Bundeskartellamtes Bonusregelung, Leitlinien zur Bußgeldbemessung Art. 101 and 102 TFEU and EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU Guidelines and Guidelines (Grundsätze der Rechtsanwendung durch die Verwaltung) Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht Landesgesetze für die Arbeit der Landeskartellbehörden 7

8 2. Wettbewerbsrecht in Deutschland - Rechtsrahmen Zuständigkeiten des Bundeskartellamtes: Kartellverfolgung (seit 1958) Missbrauch marktbeherrschender Stellungen (seit1958) Zusammenschlusskontrolle (seit 1973) Vergabenachprüfung (seit1999) Sektoruntersuchungen (seit 2005) Markttransparenzstelle (seit 2012) Verbraucherschutz (seit 2017) 8

9 3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Zuständig für Wirtschaftspolitik Ernennt den Präsidenten des Bundeskartellamt (unbefristet) Aufsicht über Bundeskartellamt aber: keine Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen des Bundeskartellamtes Ministererlaubnis bei Untersagungen von Zusammenschlüssen durch das Bundeskartellamt: Gemeinwohlorientierung als Maßstab) 9

10 4. Das Bundeskartellamt Unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Aufgabe: Durchsetzung der Einhaltung des Wettbewerbsrechts Gerichtsähnliche Organisation: Beschlussabteilungen 10

11 Über das Bundeskartellamt Einige Daten Bundeskartellamt jährliches Budget: 30 Mio. 350 Beschäftigte: 150 Juristen oder Ökonomen 11

12 Organisation des Bundeskartellamtes Leitung durch Präsident und Vize-Präsident Beschlussabteilungen Vergabekammern Grundsatzabteilung Prozessabteilung Zentralabteilung 12

13 Behördenstruktur Bundeskartellamt 13

14 Bundeskartellamt Wie werden Entscheidungen getroffen (1)? Beschlussabteilung Fallverteilung nach Branchen, außer Abteilungen gegen Hardcore-Kartelle Unabhängige Beschlussfassung in den Abteilungen Keine Weisungen durch die Leitung des Bundeskartellamtes Grundsatzabteilung überwacht einheitliche Rechtsanwendung, Vertretung in internationalen Gremien, Unterstützung der Beschlussabteilungen Prozessabteilung: Unterstützung bei Gerichtsverfahren 14

15 Bundeskartellamt Wie werden Entscheidungen getroffen (2)? Beschlussabteilung Kollegialprinzip, vergleichbar zu Landgerichten Beisitzender ermittelt Sachverhalt und legt Entscheidungsvorschlag vor Beschluss durch Vorsitzenden einer Beschlussabteilung, berichterstattenden Beisitzenden und weiteren Beisitzenden Mehrheitsentscheidung (Stimmen haben jeweils gleiches Gewicht) 15

16 Gerichtliche Kontrolle und Kartellrechtsdurchsetzung Gerichte Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes möglich: Oberlandesgericht Düsseldorf Gericht prüft Tatsachen und Rechtsanwendung Trifft eigene Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe Privatrechtliche Durchsetzung: Zivilgerichte (Bsp.: Nichttätigwerden des Bundeskartellamtes, Schadenersatzklagen) 16

17 Statistik zur Zusammenschlusskontrolle (2015) Anmeldung von Zusammenschlüssen Phase (oder Rücknahme) Phase 13 Rücknahme vor Entscheidung 2 Freigabe 6 Freigabe unter Nebenbestimmungen 1 Untersagungen 1 Anmerkung: Jahresübergreifende Darstellung, Anzahl der Fälle summiert sich nicht 17

18 Statistik zur Kartellverfolgung (2015) Kartellfälle beendet: 4 Bußgeldhöhe: Mio. (Bier 89 Mio., Süßwaren 14.6 Mio., Kaffee 5.3 Mio.) Anzahl Bonusanträge: 59 Anzahl Durchsuchungen: 21 18

19 Statistik zur Missbrauchsaufsicht (2015) Anzahl Fälle: 81 (neue Fälle 15) Anzahl abgeschlossene Fälle: 42 Mögliche Ergebnisse: Untersagung eines bestimmten Verhaltens, Zusagenentscheidung inkl. Rückerstattung überhöhter Entgelte and Verbraucher bei Preishöhenmissbrauch Beispiel Berliner Wasserbetriebe: Fall grundsätzlich in Zuständigkeit der Landeskartellbehörde (wegen Interessenkonflikt an Bundeskartellamt übergeben ) Vorwurf: Überhöhte Wasserpreise (Berliner Wasserbetriebe) Preishöhenmissbrauch Nachweis durch: Vergleich von Wasserpreisen vergleichbarer Anbieter Ergebnis: Anordnung von Preissenkungen für Verbraucherpreise 19

20 4. Landeskartellbehörden Referate oder Abteilungen der Landeswirtschaftsministerien Zuständigkeiten für Kartelle und Missbrauchsverfahren mit Auswirkungen innerhalb eines Bundeslandes. Keine gerichtsähnlich unabhängige Beschlussfassung Anwendung GWB und Europäisches Recht Aufgabenverteilung mit Bundeskartellamt verhandelbar (Vergleich Berliner Wasserbetrieben) Regelmäßiger Austausch zwischen LKB und BKartA 20

21 Wolfgang Jakobi Kontakte Beisitzender im Bundeskartellamt, Langzeitberater EU Twinning Projekt Kiew, Ukraine Robert Kirchner German Economic Team Belarus c/o BE Berlin Economics GmbH Schillerstraße 59, D Berlin Tel: / Fax: /

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