Wettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft und seine Kontrolle

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1 Wettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft und seine Kontrolle Prof. Dr. Ralph M. Wrobel Westsächsische Hochschule Zwickau 1

2 Gliederung Wettbewerb Begriff, Konzepte, und Funktionen Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerb u. Soziale Marktwirtschaft Wettbewerbskontrolle auf nationaler Ebene (Deutschland) auf supranationaler Ebene (EU) globale Wettbewerbspolitik 2

3 Wettbewerb 3

4 Wettbewerb Streben von mindestens zwei Akteuren nach dem gleichen Ziel Mechanismus zur Erreichung eines allgemeinen Gleichgewichts dynamischer Prozess von Innovation und Imitation 4

5 Wettbewerbskonzepte Klassischer Liberalismus (A. Smith, D. Hume) Neoklassik (Walras, Marshall) Workable Competition (Clark) Österreichische Theorien (v.hayek, Schumpeter) Ordo- Liberalismus (Eucken etc.) Chicago- School (Stigler, Demsetz) Neue Klassik (Evolutorik) (Hoppmann, Vanberg) 5

6 Wettbewerbsfunktionen klassisch politisch Begrenzung staatlicher Macht gegenüber Privaten Kontrolle privater Wirtschaftsmacht statisch Güterangebot nach Konsumentenwünschen optimale Verwendung der Produktionsfaktoren Einkommensverteilung gemäß der Marktleistung dynamisch Innovationen bei Produkten und Produktionsverfahren Imitationen und generelle Anpassungsfähigkeit 6

7 Wettbewerbsbeschränkungen Abhängigkeit des Markterfolges jedes einzelnen Anbieters von Maßnahmen der Konkurrenten Versuche, sich den Zwängen und Risiken eines wirksamen Wettbewerbs zu entledigen 7

8 Kartelle Vertrag mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den an ihm beteiligten Unternehmen zu beschränken Rechtliche und organisatorische Selbständigkeit der Kartellmitglieder erhalten wirtschaftliche Handlungsfähigkeit beschränkt Problem Wettbewerbsfreiheit versus Vertragsfreiheit 8

9 Monopole Marktsituation in der nur ein Anbieter oder Nachfrager die Preise in einem Marktsegment kontrollieren kann Innovations-Monopol (befristete marktbeherrschende Position durch Patente, Pioniergewinn) Macht-Monopol (dauerhafte marktbeherrschende Position durch leistungsfremde Praktiken) 9

10 Fusionen - Arten Vertikale Konzentration (Unternehmen voroder nachgelagerter Produktionsstufen) Problematisch, wenn Konzentrationsgrad in einem Markt deutlich ansteigt Horizontale Konzentration (Unternehmen der gleichen Branche) 10

11 Fusionen - Wirkungen Erreichen einer überragenden Marktstellung bzw. marktbeherrschender Position Abnahme des Wettbewerbsdrucks in einem Markt Entstehen von Monopolrenten friedliches Oligopolverhalten 11

12 Wettbewerb und Soziale Marktwirtschaft 12 Deutschland 1948 Die Währungsreform

13 Walter Eucken Freiburger Schule (Ordoliberalismus) Walter Eucken ( ) Grundsätze der Wirtschaftspolitik (1952) Wettbewerbsordnung Konstituierende Prinzipien Regulierende Prinzipien Interdependenz der Ordnungen (politische und ökonomische) Macht 13

14 14 Wettbewerbsordnung nach Walter Eucken

15 offene Märkte nationale Wettbewerbspolitik Freihandel mit Ausland Marktzutritt offen Abschaffung von Zöllen, Handelsbeschränkungen funktionierender Wettbewerb 15

16 Monopolkontrolle Wirtschaftliche Macht sollte in einer Wettbewerbsordnung nur soweit bestehen, wie sie notwendig ist, um die Wettbewerbsordnung aufrecht zu erhalten. Walter Eucken Monopolaufsicht Verhinderung der Entstehung Monopolistischer Machtgebilde (Monopole, Kartelle) 16

17 Wettbewerbskontrolle 17

18 Deutschland 1897 ausdrückliche Erlaubnis von Kartellen durch das Reichsgericht (Vertragsfreiheit), wirtschaftliche Machtkonzentration 1947 Dekartellisierungsgesetz (durch westliche Besatzungsmächte) 1958 Gesetz gegen Wettbewerbs- Beschränkungen (GWB) 18

19 GWB - Kartellverbot 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten Krisen- u. Rationalisierungskartelle 30 - Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften 19

20 GWB - Marktbeherrschung 19 Missbrauch einer markbeherrschenden Stellung (1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten. ( ) (3) Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. 20 Diskriminierungsverbot Verbot unbilliger Behinderung 21 Boykottverbot 20

21 GWB - Fusionskontrolle 36 (1) Beurteilung von Zusammenschlüssen Ein Zusammenschluss, von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen, es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen nach, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und dass diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen. 42 Ministererlaubnis 21

22 Aufgaben Durchsetzung des Kartellverbots Durchführung der Fusionskontrolle Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen 22

23 Instrumente Untersagung missbräuchlicher Verhaltensweisen Erteilung von Auflagen Verhängung von Geldbußen Verbot von Zusammenschlüssen (Ministererlaubnis) 23

24 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Aufgaben Überwachung der Betreiber von Netzen Genehmigung von Netzentgelten Öffnung von Netzen für Lieferanten und Verbraucher Standardisierung von Lieferantenwechsel Verbesserung von Netzanschlussbedingungen 24

25 Europäische Union Binnenmarkt: relevanter Markt vielfach nicht mehr regional/national, sondern europäisch Nationales Wettbewerbsrecht: in der Vergangenheit erhebliche Unterschiede innerhalb Europas Staatliche Subventionen: behindern den Wettbewerb auf dem europäischen Markt zunehmend (wegen zunehmender Integration) 25

26 Kartelle (Art. 81 EGV) Verbot aller Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche - den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen und - eine Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bewirken Zahlreiche Ausnahmeregelungen 26

27 Monopole (Art. 82 EGV) marktbeherrschende Stellung: wenn ein Unternehmen einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes beherrscht Missbrauch marktbeherrschender Stellung verboten (z.b. überhöhte oder zu niedrige Preise, diskriminierende Vorteile) Keine Freistellung für Missbrauch einer beherrschenden Stellung möglich 27

28 Fusionskontrolle Verbot von Unternehmenszusammenschlüssen gemeinschaftsweiter Bedeutung Zuständigkeit der EU - Schwellenwerte: weltweiter Umsatz (5 Mrd. EUR) Gemeinschaftsweiter Umsatz (250 Mio. EUR). Meldepflicht für Zusammenschlüsse (ca. 300 p.a.) einmonatige Untersuchung Zustimmung vertiefte Untersuchung (viermonatig) Zustimmung (mit Auflagen) Ablehnung 28

29 Liberalisierung Problemfeld: Monopolrechte (öffentliche oder private Unternehmen), um Aufgaben von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erfüllen: Postdienste Eisenbahn Erzeugung und Verteilung von Strom Öffnung dieser Märkte für den Wettbewerb durch die EU-Kommission! BNA 29

30 Beihilfenkontrolle Staatliche Beihilfen Begründung: Staatliche Beihilfen sind ungerechtfertigte Diskriminierungen im Binnenmarkt Ziele: - Begrenzung der Beihilfen - Vermeidung der Vergeudung öffentlicher Mittel - Verhinderung der Verfälschungen des innergemeinschaftlichen Wettbewerbs zahlreiche Ausnahmen 30

31 Brauchen wir eine globale Wettbewerbspolitik? Diskussion 31

32 Literatur Eucken, Walter (1952/1990) Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): in der Fassung der 7. GWB-Novelle (2005), Internet: Hasse, Rolf; Schneider, Hermann; Weigelt, Klaus (2005) Lexikon Soziale Marktwirtschaft: Wirtschaftspolitik von A bis Z, Schönigh/UTB. Herdzina, K. (1999) Wettbewerbspolitik, 5. Auflage, Lucius & Lucius, Stuttgart. (oder andere Auflage) Konsolidierte Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), insbesondere Art : Internet: DE html. 32

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