WEITERBILDUNG Kinderschutzfachkraft nach 8a SGB VIII
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- Ralph Diefenbach
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1 Bundesakademie für Kirche und Diakonie ggmbh Heinrich-Mann-Str Berlin WEITERBILDUNG Kurs-Nr.: Kinderschutzfachkraft nach 8a SGB VIII 2012
2 2 Grundsätzliches zum Weiterbildungsangebot Anlass und Zielsetzung Mittlerweile liegt ein breites Spektrum von Handlungskonzepten, Orientierungs- und Arbeitshilfen sowie zahlreiche Dienstanweisungen vor, die das Ziel haben, einen Rahmen abzustecken, innerhalb dessen sich sozialarbeiterisches Handeln in Fällen der Kindeswohlgefährdung im Hinblick auf Hilfe und Intervention vollzieht. Seit dem 1. Oktober 2005 ist mit Einführung des 8 a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zusätzlich ein gesetzlicher Rahmen zu den Verfahrensvorgaben abgesteckt. 8a SGB VIII verpflichtet das Jugendamt von Amts wegen tätig zu werden, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. In diesen Schutzauftrag einbezogen sind auch die Träger der freien Jugendhilfe, d.h. Einrichtungen und Dienste aller Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos sollen sie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen und bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, falls nicht im Einzelfall sogar sofortiges Handeln (insbesondere Einschaltung des Jugendamtes), erforderlich ist. Die insoweit erfahrene Fachkraft kann derselben Einrichtung bzw. demselben Dienst angehören. Auch in diesem Falle ist das Vier-Augen-Prinzip bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos sicher zu stellen. Sofern aufgrund der fachlichen oder personellen Ressourcen die qualifizierte Beratung nicht sichergestellt werden kann, ist eine entsprechend kompetente Fachkraft aus einer anderen Einrichtung desselben Trägers, eines anderen Trägers oder aus dem Jugendamt heranzuziehen. Diese Anforderung an die Qualifikation trägt die Bundesakademie Kirche und Diakonie Deutschland in Ihrer Weiterbildung Rechnung. Der Gesetzgeber hat offen gelassen, welche fachlichen Voraussetzungen die Fachkräfte vorweisen sollen. In intensiv geführten Fachdiskussion wird gefordert, dass für die äußerst anspruchsvolle und komplexe Aufgabe einer beratenden Fachkraft die Kompetenz in mindestens vier Themenbereichen des Kinderschutzes erforderlich ist: Physische und / oder psychische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, Vernachlässigung und Häusliche Gewalt. Unabhängig davon, ob Einzelpersonen oder ob ein Team beauftragt wird, ist es erforderlich, dass berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungsangebote für diese insoweit erfahrenden Fachkräfte bereitgestellt werden. Die Personen, die mit der Aufgabe als beratende Fachkraft hinzugezogen werden, müssen zusätzlich über Verfahrens- und Jugendhilferechtliche, sozialpädagogische sowie entwicklungspsychologische Kenntnisse verfügen. Die Bundesakademie für Kirche und Diakonie (BAKD) bietet eine berufsbegleitende Weiterbildung für diese insoweit erfahrenen Fachkräfte an. Die Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen ist davon geprägt, dass gravierende Interessensgegensätze zwischen bedeutenden Bezugspersonen bestehen. Die Verantwortung, die eine beratende Fachkraft in dieser Konfliktsituation übernimmt, ist für die weitere Entwicklung des betreffenden Kindes/Jugendlichen von großer Bedeutung. Frau Marlene Rupprecht, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, begrüßt die Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft durch die Bundesakademie Kirche und Diakonie Deutschland.
3 3 Aufbau und Inhalte der Weiterbildung 1. Seminar ( ) Gesetzlicher Rahmen und Auftrag im Kinderschutz Fachthemen: Einführung in das SGB VIII (insbesondere des 8a im SGB VIII) Anforderungen an die Kinderschutzfachkraft Einführung in die Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft (Funktion, Aufgabe, Vorgehen) Abwägen zwischen Hilfe und Intervention - der gesetzliche Auftrag - Die Arbeitsbeziehung zwischen dem ASD (öffentlicher Träger), den freien Trägern der Kinder und Jugendhilfe und der Kinderschutzfachkraft unter psychologischen und rechtlichen Aspekten Teil I Die besondere Stellung der freien Träger in der Jugendhilfe hinsichtlich der fachlichen und gesetzlichen Anforderungen Vereinbarungen zwischen freien und öffentlichen Trägern innerhalb des gesetzlichen Rahmens und den Verfahren zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen Datenschutzbestimmungen Selbstreflexion / Supervision: Meine Rolle als Helfer/in und Vermittler/in Zur Rollenfindung der Kinderschutzfachkraft Meine Kompetenzen und persönlichen Grenzen Arbeiten mit und an Konflikten in Grenzsituationen Einschätzen der vorhandenen Ressourcen und Risikoabschätzung Organisation: Konzept der Weiterbildung Absprachen zu den Anforderungen und Arbeitsweisen im Weiterbildungskurs Erfahrungsbericht zur Arbeitsweise der Kinderschutzfachkraft Bildung regionaler Arbeitsgruppen und Vereinbarungen zur kollegialen Beratung 2. Seminar ( ) Arbeits- u. Prozessgestaltung Fachthemen: Fallanalyse und Prozessdokumentation Problemlagen: Physische und / oder psychische Misshandlung Sexuelle Misshandlung Vernachlässigung Häusliche Gewalt Von der Diagnose zur Intervention: Methoden des Fallverstehens Umgang mit medizinisch/psychologischer Diagnostik Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten und Verhandlungsstrategien Kooperation und Netzwerkarbeit, Verfahren zu Information und Meldung der Vertragsund Kooperationspartner und weiteren Institutionen (Polizei, Gesundheitsamt uä.) Multiprofessionelle Zusammenarbeit gestalten (z.b. Kinderarzt, Familiengericht, weitere Experten)
4 4 Selbstreflexion / Supervision: Mein Auftrag, mein Kontrakt als Kinderschutzfachkraft Handeln in Konfliktsituationen Kommunikation Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen Persönliche Bedingungen und Grenzen für die Arbeit als Kinderschutzfachkraft Organisation: Vorstellung von- und Arbeiten mit Klassifikationsinstrumenten (z.b. Kinderschutzbögen) Besprechung der Hausarbeit Absprachen für das Kolloquium 3. Seminar ( ) Vorbereitung auf die Arbeitsweise als Kinderschutzfachkraft und Rahmenbedingungen Fachthemen: Die Arbeitsbeziehung zwischen den einzelnen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und der beratenden Kinderschutzfachkraft unter psychologischen und rechtlichen Aspekten Teil II Verbindliche Algorithmen des Verfahrens Strukturen der Vernetzung Die Stellungnahme (Dokumentationsverfahren und Berichterstattung (in- und extern) Haftungs- und Versicherungsfragen Selbstreflexion / Supervision: Meine Rolle und mein Vorgehen im Verfahren Profil der Kinderschutzfachkraft Kollegiale Beratung als Sicherungsinstrument für professionelles Handeln Auswertung der bisherigen Praxiskontakte Organisation: Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung von Kinderschutzfachkräften Letzte Absprachen für die Hausarbeit Vorbereitung auf das Kolloquium Rückmeldungen aus den Arbeitsgruppen Abschlusskolloquium / Gruppenfachgespräch Präsentationen der Arbeitsgruppen und Gruppenprüfung Arbeitsgruppen stellen unter Einsatz kreativer Methoden ein Thema vor Gruppenfachgespräch anhand eines vorgegebenen Fallbeispiels Vergabe der Zertifikate nach bestandener Prüfung Organisatorische Verantwortung Helgard Räbel-Guß, Bundesakademie für Kirche und Diakonie ggmbh Fachliche Leitung Oliver Bienia, Dipl.-Psych., Institut für Kinderrechte e.v. Hamburg.
5 5 Grundphilosophie der Weiterbildung Zur Dramaturgie der Weiterbildung Die Konzeption der Weiterbildung folgt der Idee, dass sich themenbezogene Inputs mit Phasen der Selbstreflexion / Supervision abwechseln und ineinandergreifen. Der Aufbau der Kurse orientiert sich am prozesshaften Verlauf von Wissensvermittlung und der Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Kinderschutzfachkraft, indem ähnliche Inhalte aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Fachinhalte werden anhand von Fallbeispielen und Praxiserfahrungen veranschaulicht. In den bisherigen von uns durchgeführten Kursen zum Thema Kinderschutz und Verfahrenspflege hat sich gezeigt, dass rechtliche Grundlagen, Erfahrungsberichte und die konkrete Darstellung berufsspezifischer Arbeitsweisen einer Fachkraft in jedem Kursabschnitt ihren Platz haben müssen. Ein Wechsel zwischen den thematischen Ebenen hat sich günstig auf die Bildung einer professionellen Identifikation und die Vorbereitung auf ein neues oder erweitertes Arbeitsfeld ausgewirkt. Die Weiterbildung soll für die anspruchsvolle Aufgabe qualifizieren, den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche wahrnehmen und prüfen zu können, in wie fern das Kindeswohl eingeschränkt oder gar gefährdet ist und orientiert sich dabei an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Anforderungen. Dabei sind Schwerpunkte, die bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich des Kinderschutzes zu stabilisieren, Handlungssicherheit zu erzeugen und die Weiterentwicklung der Kompetenzen in Kommunikation und Kooperation. Wir halten Supervision für einen wichtigen Bestandteil dieser Fortbildung und bieten deswegen verbindlich in jedem Seminarblock Supervision an. Rahmenbedingungen Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen - Zielgruppe sind Leiterinnen und Leiter aus Kindertageseinrichtungen - LeiterInnen und Mitarbeiter weiterer öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. - Verfahrensbeistände(-pflegerInnen), Sozialpädagogen/innen, Sozialarbeiter/innen, Dipl. Psychologen/innen, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/innen. Es wird in der Regel berufliche Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenssituationen vorausgesetzt. Weiterbildungsumfang Unterrichtseinheiten 10 Kurstage 80 + Kolloquium Arbeitsgruppen 20 gesamt 100 Die Weiterbildung ist insgesamt in 3 Kursabschnitte aufgeteilt, bestehend aus, drei inhaltlichen Vertiefungsphasen und einem Kolloquium. Sie umfasst insgesamt 10 Kurstage mit insgesamt 80 Unterrichtseinheiten. Von den insgesamt 100 Unterrichtseinheiten sind 20 UE für die Mitarbeit in selbstorganisierten Arbeitsgruppen vorgesehen, in denen spezielle Fragestellungen bearbeitet werden, sowie die Prüfung im Rahmen des Kolloquiums vorbereitet und kollegialer Austausch und Beratung unter den Teilnehmern/innen gewährleistet wird.
6 6 Methoden der Weiterbildung Im Rahmen der Weiterbildung werden folgende Methoden eingesetzt: Referate, Gruppendiskussionen, Kleingruppenarbeit, Rollen- und Planspiele, Literaturstudium, kollegiale Beratung, kreative Methoden. Referenten/innen Zu den Referenten/innen gehören: Pädagogen/innen, Rechtsanwälte/innen, Richter/innen, Psychologen/innen und weitere Fachleute aus benachbarten Disziplinen. Wir sind zusätzlich bestrebt, erfahrene Fachleute als Dozenten für die Kurse zu gewinnen, denen das Arbeitsfeld des Kinderschutzes vertraut ist. Hausarbeit Die ca. 5-seitige Hausarbeit sollte eine systematische Falldokumentation oder die Ausarbeitung eines relevanten Themas enthalten. Sie kann auch als Gruppenarbeit erstellt werden, sofern die Autorenschaft für die jeweiligen Teile transparent gemacht wird. Die Hausarbeit muss in zweifacher Ausführung spätestens 2 Wochen vor Stattfinden des Kolloquiums bei dem Kursleiter eingegangen sein, da die Abgabe der Hausarbeit Bedingung für die Teilnahme am Kolloquium ist. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Abgabefrist der Hausarbeit eingeräumt und die Teilnahme am Kolloquium dennoch ermöglicht werden. Erst nach Erbringung aller Anforderungen wird ein Zertifikat ausgestellt. Kolloquium im Rahmen eines kollegialen Fachgespräches Präsentation: Im Rahmen des Kolloquiums werden die Arbeitsgruppen in einer ca. 10 minütigen Präsentationen ein Fachthema ihrer Wahl unter Einsatz kreativer Methoden vorstellen. Die Arbeitsgruppen bekommen an einigen Seminaren die Gelegenheit zum Austausch und zur Vorbereitung dieser Präsentation. Zusätzliche Treffen sind erfahrungsgemäß notwendig. Sie müssen von den Teilnehmern/innen selbst organisiert und finanziert werden. Prüfung im Rahmen eines Fachgespräches: Die Gruppe hat 1,5 Stunden Zeit, sich auf vorgegebene Fragestellungen zu einem Fall vorzubereiten. Eventuell geladene Gäste nehmen an dem kollegialen Fachgespräch teil und geben Rückmeldungen zu den vorgetragenen Gruppenergebnissen. Voraussetzungen für den Abschluss Teilnahme an allen Seminaren Teilnahme am Kolloquium Erstellung einer Hausarbeit Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe. Zertifikat Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung und Erbringung aller o.g. Leistungen wird ein Zertifikat als Kinderschutzfachkraft gemäß 8a SGB VIII ausgestellt, das die erbrachten Leistungen bestätigt. Fehlzeiten In begründeten Fällen akzeptieren wir bis zu 10% Fehlzeiten. Sollten Teilnehmer/innen über diesem Wert liegen, müssen individuelle Absprachen mit der Ausbildungsleitung über das Nachholen versäumter Inhalte getroffen werden.
7 7 Ort Bundesakademie für Kirche und Diakonie Heinrich-Mann-Str. 29, Berlin Teilnehmerzahl Die Zahl der Teilnehmer/innen ist auf 15 Personen begrenzt. Kosten 800,00 zzgl. Übernachtung und Verpflegung In den Seminargebühren sind enthalten: Ausbildungsleitung, Referenten/innen, Seminarunterlagen, Arbeitsmaterial. In den Kosten sind nicht enthalten: Übernachtung und Verpflegung, Aufwand für zusätzliche Treffen der Arbeitsgruppen, zusätzliche Kopien. Sofern aktuelle Artikel oder zusätzliche Informationen für die Gruppe kopiert werden, wird ein Selbstkostenpreis dafür erhoben. Bewerbungen Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Zeugniskopie Ihrer Grundausbildung Lebenslauf Berufliche Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen (bis zu einer ½ Seite) Motivation für die Teilnahme an der Weiterbildung (bis zu einer ½ Seite) Ihre Bewerbung senden Sie bitte an die u.g. Adresse. Die Ausbildungsleitung behält sich die Möglichkeit persönlicher Auswahlgespräche mit BewerberInnen vor. Nach Eintreffen und Prüfung aller Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine verbindliche Zu- oder Absage für die Teilnahme an der Weiterbildung. AnsprechpartnerIn Oliver Bienia Tel: (040) Helgard Räbel-Guß (BAKD) Tel: (0711) Anmeldung und Information Veranstaltungsorganisation Bundesakademie für Kirche und Diakonie Heinrich-Mann-Str Berlin Tel: (030)
8 Bitte Empfänger ankreuzen Anmeldeformular Programmbuch 2011 Führungsakademie gag Fax 030 / Anmeldeformular Programmbuch 2011 Bundesakademie für Kirche und Diakonie ggmbh Bitte Empfänger Burkhardthaus ankreuzenund Bundesfachakademie (Berlin) Fax 030 / Bundesfachakademie Führungsakademie gag (Süd/Schwäbisch Hall) Fax / Die Postadressen Bundesakademie finden Sie für im Kirche Jahresprogramm und Diakonie 2011 ggmbh unter der Rubrik»Service«. Burkhardthaus und Bundesfachakademie (Berlin) Fax 030 / Hiermit melden wir unsere/n Arbeitnehmer/in bzw. Angestellte/n für folgende Veranstaltung an: Bundesfachakademie (Süd/Schwäbisch Hall) Fax 0791 / Hiermit melde ich mich für die folgende Veranstaltung an: Die Postadressen finden Sie im Jahresprogramm 2011 unter der Rubrik»Service«. Veranstaltungstitel Hiermit melden wir unsere/n Arbeitnehmer/in bzw. Angestellte/n für folgende Veranstaltung an: Veranstaltungsnummer Termin Hiermit melde ich mich für die folgende Veranstaltung an: Veranstaltungstitel Teilnehmer/in Privatanschrift Veranstaltungsnummer Titel Termin / Name / Vorname Straße / Hausnummer Geburtsdatum Teilnehmer/in PLZ Privatanschrift / Ort Titel / Name / Vorname Straße / Hausnummer Berufsabschluss Telefon / Telefax Geburtsdatum PLZ / Ort Ausgeübte Tätigkeit Freiberuflich Berufsabschluss tätig: ja nein Telefon / Telefax Dienstanschrift Ausgeübte Tätigkeit Freiberuflich Name der Einrichtung tätig: / Firma ja nein PLZ Dienstanschrift / Ort Name der Einrichtung / Firma Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon / Telefax Straße / Hausnummer Telefon / Telefax Rechnung an: Dienstanschrift Privatanschrift Die Einrichtung gehört zu folgendem Wohlfahrtsverband: Rechnung an: Diakonisches Dienstanschrift Werk Privatanschrift Deutscher Caritasverband Deutsches Rotes Kreuz DRK Arbeiterwohlfahrt AWO Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Zentralwohlfahrtsstelle der Juden Die Einrichtung gehört keine zu Zugehörigkeit folgendem Wohlfahrtsverband: Tätigkeit in Wohlfahrtsverband: Diakonisches Werk hauptamtlich Deutscher ehrenamtlich Caritasverband Tätigkeit in der Jugendhilfe: Deutsches hauptamtlich Rotes Kreuz DRK ehrenamtlich Arbeiterwohlfahrt AWO Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Zentralwohlfahrtsstelle der Juden Mit meiner Unterschrift keine erkenne Zugehörigkeit ich die aktuellen Teilnahmebedingungen wie im Jahresprogramm 2011 abgedruckt an; insbesondere die Folgeregelungen bei Stornierung und Nichtteilnahme. Tätigkeit in Wohlfahrtsverband: hauptamtlich ehrenamtlich Tätigkeit in der Jugendhilfe: hauptamtlich ehrenamtlich Hinweis: Soll Ihr Arbeitgeber Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter werden, muss der Arbeitgeber die Anmeldung unterschreiben. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die aktuellen Teilnahmebedingungen wie im Jahresprogramm 2011 abgedruckt an; insbesondere die Folgeregelungen bei Stornierung und Nichtteilnahme. Hinweis: Soll Ihr Arbeitgeber Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter werden, muss der Arbeitgeber die Anmeldung unterschreiben. Datum / Unterschrift des/der Kursteilnehmer/in Datum / Unterschrift des Arbeitgebers Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 1. Vertragsschluss: Diese Anmeldung enthält noch keine verbindliche Zusage. Der Veranstalter wird Ihre Anmeldung mit Blick auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze prüfen und wird Ihnen umgehend mitteilen, dass Ihre Anmeldung berücksichtigt werden konnte. Datum / Unterschrift des/der Kursteilnehmer/in Datum / Unterschrift des Arbeitgebers 2. Unterkunftswunsch: Wir leiten Ihren Unterkunftswunsch an das Tagungshaus gern weiter. Der Beherbergungsvertrag besteht zwischen Ihnen und dem Tagungshaus (Leistungsbringer). Es Bitte gelten beachten für diesen Sie folgende Fall die Rücktritts- Hinweise: und Stornobedingungen des Tagungshauses. Die o. g. Veranstalter werden nicht Vertragspartner. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung rechnen Sie 1. Vertragsschluss: somit mit dem Tagungshaus/-hotel Diese Anmeldung enthält direkt vor noch Ort keine ab. verbindliche Zusage. Der Veranstalter wird Ihre Anmeldung mit Blick auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze Datenschutz: prüfen und wird Die Ihnen von Ihnen umgehend mit dieser mitteilen, Anmeldung dass Ihre übermittelten Anmeldung Daten berücksichtigt werden ausschließlich werden konnte. zur Auftragserfüllung weiterverarbeitete. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen; 3. außer 2. Unterkunftswunsch: zu Abgleichzwecken Wir (Adresspflege) leiten Ihren Unterkunftswunsch unter den im Anmeldeformular an das Tagungshaus genannten gern Veranstaltungshäusern. weiter. Der Beherbergungsvertrag besteht zwischen Ihnen und dem Tagungshaus (Leistungsbringer). Es gelten für diesen Fall die Rücktritts- und Stornobedingungen des Tagungshauses. Die o. g. Veranstalter werden nicht Vertragspartner. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung rechnen Sie somit mit dem Tagungshaus/-hotel direkt vor Ort ab. Nur zur Information und Weiterleitung an das Akademiehotel bzw. an sonstige Leistungserbringer (z. B. Tagungshaus): 3. Datenschutz: Die von Ihnen mit dieser Anmeldung übermittelten Daten werden ausschließlich zur Auftragserfüllung weiterverarbeitete. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen; Übernachtung im: EZ DZ mit außer zu Abgleichzwecken (Adresspflege) unter den im Anmeldeformular genannten Veranstaltungshäusern. behindertengerecht Verpflegung: Vollverpflegung Frühstück Mittagessen Abendessen Anreisetag: Abreisetag: Nur zur Information und Weiterleitung an das Akademiehotel bzw. an sonstige Leistungserbringer (z. B. Tagungshaus): Übernachtung im: EZ DZ mit behindertengerecht Verpflegung: Vollverpflegung Frühstück Mittagessen Abendessen Anreisetag: Abreisetag:
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