Jahresabschlussgarantien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresabschlussgarantien"

Transkript

1 Jahresabschlussgarantien Streitanfällige Bilanzierungsfragen bei M&A-Transaktionen Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht Prof. Dr. Joachim Hennrichs

2 Übersicht Typische Inhalte von Bilanzgarantien Ausgewählte Problembereiche Relevanter Fehlerbegriff Fazit Naturalrestitution als passende Rechtsfolge? Schaden und Kausalität Prof. Dr. Joachim Hennrichs 2

3 Typische Bilanzgarantie (1) Typische Bilanzgarantie Der Jahresabschluss ist [mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns] in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den GoB unter Wahrung der Bilanz- und Bewertungskontinuität erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Prof. Dr. Joachim Hennrichs 3

4 Typische Bilanzgarantie (2) Postenbezogene Bilanzgarantien Die Bilanzsumme per beträgt [...] x EUR. Der Jahresüberschuss per beträgt [...] x EUR. (s. OLG München v , 7 U 4226/10) Oder: Der Verkäufer garantiert, dass das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft i.s. des 266 Abs. 3 Buchst. A HGB zum Stichtag mindestens x EUR beträgt (Eigenkapitalgarantie) Prof. Dr. Joachim Hennrichs 4

5 Typische Haftungsklausel Typische Haftungsklausel Ist eine der in x enthaltenen Garantien ganz oder teilweise unrichtig, hat der Verkäufer dem Käufer den sich daraus ergebenden Schaden [nach Maßgabe der 249 ff. BGB] zu ersetzen. Der Käufer kann nach seiner Wahl Naturalrestitution oder Schadenersatz in Geld verlangen. Der Verkäufer haftet nicht, soweit der Käufer die Umstände, welche die Unrichtigkeit der Garantie begründen, bei Vertragsschluss kannte. Prof. Dr. Joachim Hennrichs 5

6 Grundsätzliche Bedeutung von Bilanzgarantien Garantie der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und GoB (= Garantie der bilanziellen Normbeachtung) Nicht: Garantie der Seins-Ebene (insbes. keine Garantie etwa der Einbringlichkeit von aktivierten Forderungen oder des Verkehrswerts von VG) Richtigkeit der Bilanz aus ex ante Sicht Nicht: Garantie der Richtigkeit bei ex post- Betrachtung! Prof. Dr. Joachim Hennrichs 6

7 Problemfeld (1) Fehlerbegriff Beispiel (1) Schätzungen: z.b. außerplanmäßige Abschreibungen Beispiel: Der Verkäufer beurteilt eine Wertminderung eines früher erworbenen derivativen Goodwills nicht als voraussichtlich dauernd und nimmt deshalb in der HB keine außerplanmäßige Abschreibung vor ( 253 III 3 HGB). Der Abschluss wird uneingeschränkt testiert. Der Käufer des Unternehmens meint, die Einschätzung des Verkäufers sei zu rosig gewesen und der Abschluss falsch. Prof. Dr. Joachim Hennrichs 7

8 Beispiel (1) Lösungshinweise I.d.R. gibt es bei Schätzungen nicht allein einen einzigen richtigen Wertansatz, sondern eine Bandbreite allesamt vertretbarer Einschätzungen Bilanzansatz innerhalb der Bandbreite vertretbarer Wertansätze ist im Rechtssinne nicht falsch Prof. Dr. Joachim Hennrichs 8

9 Problemfeld (1) Fehlerbegriff Beispiel (2) Unklare Rechtsfragen: Realisation von Umsatzerlösen Beispiel: Der Verkäufer verbucht in der HB Gewinn aus dem Verkauf von am Bilanzstichtag bereitgestellten, aber noch nicht abgeholten Waren. Nach den Vereinbarungen mit dem Abnehmer ist unklar, ob die Preisgefahr am Bilanzstichtag übergegangen ist. Der Abschlussprüfer testiert ohne Einwendungen. Der Käufer des Unternehmens meint, der Gewinnausweis sei rechtswidrig vorverlagert worden, der Verkäufer habe ihn über Umsatz und Gewinn des Geschäftsjahres getäuscht. Prof. Dr. Joachim Hennrichs 9

10 Beispiel (2) Lösungshinweise Unklare Zivilrechtslage: Eigentums- und Gefahrübergang zweifelhaft Unklare Bilanzrechtslage: Auslegung des Realisationsprinzips i.s. des 252 I Nr. 4 HGB, Anforderungen an die Quasi-Sicherheit des Kaufpreisanspruchs, Realisation ausnahmsweise auch ohne Übergang der Preisgefahr? Soll vertretbare Bilanzierung bei unklarer Rechtslage dem Kaufmann zum Vorwurf gemacht werden? Prof. Dr. Joachim Hennrichs 10

11 (Normativ-)Subjektiver Fehlerbegriff (1) Bilanz ist nach h.m. nur fehlerhaft, wenn Bilanzansätze objektiv gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften (einschließlich GoB und von der EU übernommene IFRS/IAS) verstoßen und subjektiv ein ordentlicher Kaufmann diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten bei pflichtgemäßer Prüfung erkennen konnte und der Fehler wesentlich ist è Vertretbare Bilanzierung ist nicht falsch und begründet daher keine unrichtige Garantie Prof. Dr. Joachim Hennrichs 11

12 (Normativ-)Subjektiver Fehlerbegriff (2) Der sog. subjektive Fehlerbegriff ist zwar durch BFH v (GrS 1/10) bezogen auf Rechtsfragen für die steuerliche Gewinnermittlung aufgegeben. Bezogen auf Schätzungen und Prognosen und für die HB ist der subjektive Fehlerbegriff aber weiterhin anzuerkennen (str.; s. Hennrichs, NZG 2013, 681). Relevanz eines uneingeschränkten Testats? Klarstellungen im Vertrag empfehlenswert! Prof. Dr. Joachim Hennrichs 12

13 Problemfeld (2) Rechtsfolge Naturalrestitution Der Verkäufer garantiert: Der Jahresüberschuss per beträgt [...] x EUR. (s. OLG München v , 7 U 4226/10). Nach Übernahme des Zielunternehmens überprüft der Käufer die Bilanz und kommt aufgrund anderer Einschätzungen zu einer anderen Bewertung der Vorräte und deshalb zu einem niedrigeren Jahresüberschuss. Prof. Dr. Joachim Hennrichs 13

14 Naturalrestitution bei unrichtigen Bilanzgarantien? Meinungsstand (Bisher) h.l. (vgl. Wächter, NJW 2013, 1270, 1274 ff.): Naturalrestitution bei Bilanzgarantien unmöglich, insoweit nur Schadenersatz in Geld OLG München (v , 7 U 4226/10): Naturalrestitution im Wege der Bilanzauffüllung i.h. des Bilanzfehlers, d.h. Käufer kann vom Verkäufer verlangen, die veräußerte Gesellschaft so auszustatten, wie es der Garantie entspricht (= Zahlung des Fehlbetrags an die Zielgesellschaft) Prof. Dr. Joachim Hennrichs 14

15 Stellungnahme Im konkreten Fall (OLG München) vielleicht richtig entschieden. Klausel sah Verpflichtung des Verkäufers vor, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn die Aussage zutreffend wäre. Im Allgemeinen aber wohl Überdehnung des Parteiwillens (gegen Bilanzauffüllung auch BGH, VIII ZR 186/75) Empfehlung: Rechtsfolgen im Vertrag klarstellen! Prof. Dr. Joachim Hennrichs 15

16 Problemfeld (3) Schaden und Kausalität Schadenersatz in Geld und Kausalität bei unrichtigen Bilanzgarantien S. oben Beispiel (2) umstrittene Periodenabgrenzung. Was ist der aus der Unrichtigkeit der Bilanzgarantie entstehende Schaden? Ist dies der Preisdifferenzschaden (der Betrag, um den der Käufer das Unternehmen zu teuer gekauft hat) oder der Transaktionsschaden (Schaden durch die Investition als solche)? War die Unrichtigkeit der Bilanzgarantie überhaupt ursächlich für die Transaktion oder zumindest für eine fehlerhafte Preisbildung und damit für einen Preisdifferenzschaden? Prof. Dr. Joachim Hennrichs 16

17 Lösungshinweise (1) M.E. ist auf den Preisdifferenzschaden abzustellen Eine Rückabwicklung der Transaktion ist in den Verträgen regelmäßig ausgeschlossen (vgl. auch BGH, VIII ZR 186/75) Für Transaktionsschaden wäre jedenfalls die Transaktionskausalität konkret nachzuweisen (BGH, XI ZR 51/10 IKB) Ersatz des Transaktionsschaden liegt außerhalb des Schutzzwecks der verletzten Garantie Prof. Dr. Joachim Hennrichs 17

18 Lösungshinweise (2) Voraussetzung für Schadenersatz ist, dass der Bilanzfehler überhaupt für die Preisbildung relevant war, d.h. bei der Unternehmensbewertung des Käufers eine Rolle gespielt hätte Bloße Periodenabgrenzungsfragen (s. Beispiel (2): Umsatzerlös in 01 oder in 02) sind i.d.r. irrelevant für die Preisbildung, weil die Unternehmensbewertung auf die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens und nicht auf einzelne Periodenergebnisse abstellt Prof. Dr. Joachim Hennrichs 18

19 Fazit (1) Bilanzgarantien sind Aussagen über Aussagen, d.h. Aussagen über Angaben durch die Brille des Bilanzrechts (nicht: Aussagen über die Wirklichkeit; zutr. Wächter, M&A Litigation, Rn. 396 ff.) Bilanzgarantien begründen eine Haftung, die bei Pflichtwidrigkeit des Verkäufers beim Erstellen der Bilanz eingreift (Wächter, M&A Litigation, Rn. 399) Prof. Dr. Joachim Hennrichs 19

20 Fazit (2) Bilanzgarantien sollten explizit regeln: was bei unklarer Sach- und / oder Rechtslage die richtige Bilanzierung sein soll (maßgeblicher Fehlerbegriff); ob ein uneingeschränktes Testat durch den Abschlussprüfer relevant sein soll; ob die Bilanzgarantie i.s. einer Garantie der jeweiligen tatsächlichen Umstände des Bilanzpostens gemeint ist; ob die Rechtsfolge der Naturalrestitution bei unrichtiger Bilanzgarantie greifen soll und falls ja, was dies im Einzelnen bedeuten soll; Prof. Dr. Joachim Hennrichs 20

21 Fazit (3) ob bei unrichtiger Bilanzgarantie der Transaktionsschaden oder der Preisdifferenzschaden ersetzt werden soll; wie der Preisdifferenzschaden berechnet werden soll; und welche Auswirkungen es auf die Haftung des Verkäufers haben soll, wenn der Käufer Umstände, aus denen sich eine unrichtige Bilanzgarantie ergibt, im Rahmen der Käufer Due Diligence fahrlässig verkannt hat. Prof. Dr. Joachim Hennrichs 21

22 Kontakt Prof. Dr. Joachim Hennrichs Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht Universität zu Köln Albertus-Magnus-Platz Köln Prof. Dr. Joachim Hennrichs 22

Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen 8. Hamburger Fondsgespräche Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen Wann sind sie verletzt? Welche Folgen haben sie? Hamburg, 10. November 2015 Dr. Martin Oltmanns, LL.M. Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

Mehr

Handelsbilanzrecht 2. Einheit

Handelsbilanzrecht 2. Einheit Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

Kölner Tage Bilanzrecht 2013 Aktuelle Aspekte des Steuerbilanzrechts

Kölner Tage Bilanzrecht 2013 Aktuelle Aspekte des Steuerbilanzrechts Kölner Tage Bilanzrecht 2013 Aktuelle Aspekte des Steuerbilanzrechts Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht Universität zu Köln Übersicht I. Probleme der

Mehr

Handelsbilanzrecht. Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard)

Handelsbilanzrecht. Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Handelsbilanzrecht Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs) Organisatorisches

Mehr

Praxisfragen bei der Verletzung von Bilanzgarantien

Praxisfragen bei der Verletzung von Bilanzgarantien Dr. Daniel Wied, M.jur. Rechtsanwalt und Partner bei Arqis Rechtsanwälte, München Dr. Daniel Wied, M.jur. Arqis Rechtsanwälte 6 Praxisfragen bei der Verletzung von Bilanzgarantien In M&A-Kaufverträgen

Mehr

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Aeroconseil GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Aeroconseil GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Aeroconseil GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2010 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz zum 30. September

Mehr

Handelsbilanzrecht 8. Einheit

Handelsbilanzrecht 8. Einheit Handelsbilanzrecht 8. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell

Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell Der Verkäufer muss dafür aber zum Ausdruck bringen, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH v 18.10.2017 VIII ZR 32/16 Nr 16). Keinesfalls

Mehr

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr.

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr. Abt I/l bearbeitet von Dr. Joachim Schulze-Osterloh Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin Verlag i Dr.OttoSchmidt iköln Rechtsgrundlagen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2.

Mehr

Thema 6: Grundfragen und Einzelprobleme der Prüfung des Lageberichts im deutschen Bilanzrecht

Thema 6: Grundfragen und Einzelprobleme der Prüfung des Lageberichts im deutschen Bilanzrecht WP Seminar: Einzelprobleme der Wirtschaftsprüfung WS 2004/2005 Thema 6: Grundfragen und Einzelprobleme der Prüfung des Lageberichts im deutschen Bilanzrecht Bearbeiter: Gliederung I. Problemstellung II.

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Handelsbilanzrecht 6. Einheit

Handelsbilanzrecht 6. Einheit Handelsbilanzrecht 6. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

Handelsbilanzrecht 7. Einheit

Handelsbilanzrecht 7. Einheit Handelsbilanzrecht 7. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017

Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017 Bilanz des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v., Hamburg, zum 31. Dezember 2017 A k t i v a 31.12.2017 31.12.2016 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,

Mehr

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6

Mehr

WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR

WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009 13.02.2009 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Systematischer Überblick über Publizitäts- und Verhaltenspflichten

Systematischer Überblick über Publizitäts- und Verhaltenspflichten VIII. Sonstiges Publizitäts- und Verhaltenspflichten Überblick Systematischer Überblick über Publizitäts- und Verhaltenspflichten Anlegerschutz Publizitätspflichten Verhaltenspflichten Publizitätspflichten

Mehr

Finanzkommunikation Jahresabschluss BischoF GrABer stiftung regensburg.

Finanzkommunikation Jahresabschluss BischoF GrABer stiftung regensburg. Finanzkommunikation Jahresabschluss 2015 BischoF GrABer stiftung regensburg Finanzkommunikation JAhresABschluss 2015 BischoF GrABer stiftung regensburg 3 Bilanz GuV Anhang Testat 2015 Bilanz Bilanz zum

Mehr

EBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz

EBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz EBV Grundbesitz GmbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen 439.968,00 441.596,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

M&A im Streit Der Unternehmenskaufvertrag im Stresstest

M&A im Streit Der Unternehmenskaufvertrag im Stresstest Dr. Ralf Bergjan, LL.M. M&A im Streit Der Unternehmenskaufvertrag im Stresstest Freitag, 8. April 2011 Entwicklungen seit der Finanzkrise 2007/2008 vorher regelmäßig nur Abwicklung des Unternehmenskaufvertrages

Mehr

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013

ConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der

Mehr

I. Keine persönliche Haftung

I. Keine persönliche Haftung Abendveranstaltung des ZIS am 20. Oktober 2009 in Mannheim Die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Insolvenzverwalters Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter

Mehr

Prof. Dr. Rainer Schröder WS 2004/05

Prof. Dr. Rainer Schröder WS 2004/05 Prof. Dr. Rainer Schröder WS 2004/05 Bürgerliches Recht Übung für Fortgeschrittene Fall 5 (Lösung) vertiefend BGH NJW 2002, 2228; 2002, 2230; NJW 2000, 1566; NJW 1999, 2814; NJW 1999, 2584; NJW 1999, 58;

Mehr

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der VR Equitypartner Beteiligungskapital

Mehr

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden a) Angebot des V b) Annahme der K 2. Anspruch untergegangen 3. Ergebnis II. Anspruch des K gegen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH

JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012 EUROBODEN GMBH BILANZ Euroboden GmbH, Grünwald zum AKTIVA 30. September 2012 PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen

Mehr

Bilanzrecht der Organschaft. Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Universität zu Köln

Bilanzrecht der Organschaft. Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Universität zu Köln Bilanzrecht der Organschaft Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Universität zu Köln Übersicht Handelsrechtliche Grundlagen Erleichterungen der Anerkennung der EAV- Durchführung nach 14 I 1 Nr. 3 KStG n.f. Fehlerhafter

Mehr

Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern

Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern Rechtsstand: Januar 09 in Kooperation mit Inhalt Begriffserläuterung... Aktive Rechnungsabgrenzungsposten...

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht BESTÄTIGUNGSVERMERK Franconofurt AG Frankfurt am Main KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Mehr

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG Eschborn Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 Bilanz zum 31. Dezember 2011 Aktivseite A. Anlagevermögen I.

Mehr

Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden

Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mehr

BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427

BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427 BGHZ 179, 27 = NJW 2009, 427 1. Der von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH

JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2011 EUROBODEN GMBH BILANZ Euroboden GmbH, Grünwald zum AKTIVA 30. September 2011 PASSIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene

Mehr

Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der FinTech Group AG Frankfurt am Main.

Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der FinTech Group AG Frankfurt am Main. Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der FinTech Group AG Frankfurt am Main bdo FinTech Group AG Frankfurt am Main (vormals: Kulmbach)

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

Wichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht

Wichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 10 Seite 1 von 7 Wichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht Das Reisevertragsrecht ist in seiner Systematik an das Werkvertragsrecht angelehnt. Das Reisevertragsrecht

Mehr

Lösungshinweise zum Gemälde-Fall Fall und Lösung in Anlehnung an Susanne Wimmer-Leonhardt, JuS 2010, 136.

Lösungshinweise zum Gemälde-Fall Fall und Lösung in Anlehnung an Susanne Wimmer-Leonhardt, JuS 2010, 136. Lösungshinweise zum Gemälde-Fall Fall und Lösung in Anlehnung an Susanne Wimmer-Leonhardt, JuS 2010, 136. Frage 1: Anspruch des F gegen B auf Herausgabe des Gemäldes nach 985 BGB F hat gegen B einen Anspruch

Mehr

Fall : Der Handelskauf

Fall : Der Handelskauf Fall : Der Handelskauf F betreibt eine Boutique in Köln auf der Ehrenstraße. Sie bietet ihren Kunden dort überwiegend Jeanswaren an. Sie ist im Handelsregister als Kauffrau eingetragen. Ihre Ware bezieht

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Projektgesellschaft mbh Ehningen. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Projektgesellschaft mbh Ehningen. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Projektgesellschaft mbh Ehningen Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers

Mehr

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016 Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer Speyer Bilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V S E I T E 31.12.2016 31.12.2015 T A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen II. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Mehr

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2013 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 1. Vorbemerkungen IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 (Stand: 01.03.2006) (1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) legt in diesem IDW

Mehr

FACHNACHRICHTEN plus WIRTSCHAFTLICHES PRÜFUNGSWESEN

FACHNACHRICHTEN plus WIRTSCHAFTLICHES PRÜFUNGSWESEN FACHNACHRICHTEN plus WIRTSCHAFTLICHES PRÜFUNGSWESEN 1. Neuer uneingeschränkter BSV ab 2018 (IDW PS 400 n.f.) ohne Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des AP Bestätigungsvermerk des

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Ginsheim-Gustavsburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Ginsheim-Gustavsburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Ginsheim-Gustavsburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers

Mehr

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2010 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld

Mehr

Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum

Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Seite 1 von 5 Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 Bilanz Aktiva 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR A. Anlagevermögen 8.502.777,42

Mehr

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin Bilanz zum 31. Dezember 2017 und Gewinnund Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Mehr

Übungsfall 7 - Sachverhalt

Übungsfall 7 - Sachverhalt Übungsfall 7 - Sachverhalt V verkauft an K zwei Bausätze Massiv Eiche Natur zu je 100 EUR unter Verwendung der AGB Der Verkäufer leistet abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Gewähr dafür,

Mehr

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 01/2019 29. Jahrgang 25. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Feststellung des Jahresabschlusses

Mehr

Elektronische Kopie. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr PRIMEPULSE SE (vormals: AL-KO GmbH) München

Elektronische Kopie. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr PRIMEPULSE SE (vormals: AL-KO GmbH) München Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 PRIMEPULSE SE (vormals: AL-KO GmbH) München Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2017 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31.

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 hep energy GmbH there is no planet b. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 2 1.1 Bilanz 2 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

BILANZ. ecovision Solarfonds GmbH & Co. KG Stuttgarter Schulen Freiburg. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen. C. Verbindlichkeiten 7.

BILANZ. ecovision Solarfonds GmbH & Co. KG Stuttgarter Schulen Freiburg. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen. C. Verbindlichkeiten 7. BILANZ Freiburg zum AKTIVA 31. Dezember 2011 PASSIVA A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 587.584,50 653.401,66 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Prüfungsbericht Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2009 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 1 Techniche Universität

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2012 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern (Neuhausen/Spree) AKTIVA A. Anlagevermögen

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln Jahresabschluss zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

MUSTER DES NEUEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS 6.1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS. An die WGX. Prüfungsurteile

MUSTER DES NEUEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS 6.1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS. An die WGX. Prüfungsurteile MUSTER DES NEUEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS 6.1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS i An die WGX Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der [Genossenschaft] bestehend aus der Bilanz

Mehr

Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG Geschäftsjahr 2016

Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG Geschäftsjahr 2016 Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG Geschäftsjahr 2016 Drossenfelder Bräuwerck AG Marktplatz 2a 95512 Neudrossenfeld Vorstand Rainer Schimpf, Peter Schuhmann Sitz der Gesellschaft Neudrossenfeld,

Mehr

Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Volksw. Elena Weismann Steuerberaterin, FBin f. Int. StR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln Jahresabschluss zum 30. September 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz zum 30. September

Mehr

KPMG. Jahresabschluss zum 31. Dezember Wir helfen - der Unterstützungsverein PRÜFUNGSBERICHT. von M. DuMont Schauberg e.v.

KPMG. Jahresabschluss zum 31. Dezember Wir helfen - der Unterstützungsverein PRÜFUNGSBERICHT. von M. DuMont Schauberg e.v. KPMG PRÜFUNGSBERICHT Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Wir helfen - der Unterstützungsverein von M. DuMont Schauberg e.v. Köln KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MB Wir KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen erstellt am: 15.10.2015 - öffentlich - Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Vorlage erstellt: 14 Revisionsdienst in Abstimmung mit Ressort 2 Beratungsfolge: Gremium: Datum

Mehr

NanoRepro AG. J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2013

NanoRepro AG. J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2013 NanoRepro AG J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2013 NanoRepro AG A k t i v a Bilanz zum 31. Dezember 2013 P a s s i v a 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr ( ) (T- ) ( ) (T- ) A. Anlagevermögen

Mehr

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Landschaftsverband Westfalen-Lippe Jahresabschlüsse 2006 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bekanntmachung des Landschaftsverbandes

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

Inhalt. IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse

Inhalt. IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Bestimmung des Erwerbszeitpunktes... 5 II. Bilanzielle Abbildung... 5 III.

Mehr

Eintrag Notar. hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigter

Eintrag Notar. hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigter UR-Nr. /2015 Verhandelt zu... am... Vor mir, Eintrag Notar Notar mit dem Amtssitz in..., erschienen: Herr Stefan Hartmann, geboren am 06.07.1964, geschäftsansässig in 40549 Düsseldorf, Schanzenstraße 94,

Mehr

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerliche Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere

Mehr

Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011. Lösung zu Fall 5. Frage 1

Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011. Lösung zu Fall 5. Frage 1 Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011 Lösung zu Fall 5 Frage 1 I. Vertragliche Ansprüche Vertragliche Ansprüche zwischen C und A bestehen mangels vertraglicher

Mehr

Die Haftung des Unternehmensverkäufers für falsche Abschlussangaben nach neuem Schuldrecht

Die Haftung des Unternehmensverkäufers für falsche Abschlussangaben nach neuem Schuldrecht Christian Köster Die Haftung des Unternehmensverkäufers für falsche Abschlussangaben nach neuem Schuldrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 1. Kapitel:

Mehr

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der

Mehr

BrainCloud AG. Geschäftsbericht. für das Geschäftsjahr 2016

BrainCloud AG. Geschäftsbericht. für das Geschäftsjahr 2016 BrainCloud AG Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 Buntentorsteinweg 154 A 28201 Bremen Tel. 0421 5769940 Fax 0421 5769943 e-mail: info@braincloud-ag.de www.braincloud-ag.de Sitz der Gesellschaft:

Mehr

WP Klausurarbeit Abschlussprüfung gemäß 34 Abs. 3 WTBG 9. Juni 2017 Angabe

WP Klausurarbeit Abschlussprüfung gemäß 34 Abs. 3 WTBG 9. Juni 2017 Angabe WP Klausurarbeit Abschlussprüfung gemäß 34 Abs. 3 WTBG 9. Juni 2017 Angabe 1 Aufgabe 1 (25 Punkte): a) Erläutern Sie das Konzept der Subsequent Events im Sinne des ISA 560. b) Haben diese Einfluss auf

Mehr

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.

Mehr

BILANZ zum 31. Dezember 2015

BILANZ zum 31. Dezember 2015 BILANZ zum 31. Dezember 2015 Tradebyte Software GmbH, Entwicklung u.vermarktung v. Softwarelösungen, Ansbach Blatt 44 AKTIVA Euro % Euro % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst

Mehr

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang

Mehr

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch

Mehr

T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital

T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital Kant-Hartwig & Vogel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2014 A K T I V A P A S S I V A Vorjahr Vorjahr T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer

Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO 1. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung 2. Halbjahr 2018 Termin: 1.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.10 VGH 14 BV 08.2444 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte

Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 11.07.2008 Druckversion Veröffentlichungstext: IR Gesellschaft für Kommunalberatung

Mehr

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel: Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen

Mehr

Außerplanmäßige Abschreibungen:

Außerplanmäßige Abschreibungen: Außerplanmäßige Abschreibungen: Sinkt der Wert eines VG zum Bilanzstichtag unter den Betrag der fortgeführten AK/HK ist der VG außerplanmäßig Abzuschreiben. 253 Abs. 2 und 3 HGB ( 253 Abs. 3 und 4 HGB-BilMoG)

Mehr

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Rückstellungen. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Rückstellungen. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Rückstellungen Rechtsstand: Januar 09 in Kooperation mit Inhalt Ansatz... Bewertung... 4 3 Ausweis... 7 4 Einzelfälle... 8 4. Ungewisse Verbindlichkeiten...

Mehr

Klausurenkurs HSS 2017 Klausur Nr. 15

Klausurenkurs HSS 2017 Klausur Nr. 15 Klausurenkurs HSS 2017 Klausur Nr. 15 Prof. Dr. Friedemann Kainer HS 2017 Prof. Dr. Friedemann Kainer 1 Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks

Mehr

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des

Mehr