Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 5.

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1 Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal n Gold für fairere Kinderzulagen n Verwendung der Gold und Währungsreserven der Nationalbank n Goldreserven der Nationalbank. Ausgewogene Verteilung n Überschüssige Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank n Verwendung der überschüssigen Goldreserven. Auch die Bildung ist uns Gold wert Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 5. April 2004 Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 5. April 2004 die oben erwähnten Initiativen gestützt auf Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes vorgeprüft. Diese Initiativen verlangen unterschiedliche Verwendungen für die 1300 Tonnen Gold, welche die Nationalbank für ihre Geld und Währungspolitik nicht mehr benötigt. Antrag der Kommission: Die Kommission beantragt, diesen Initiativen keine Folge zu geben. 1. Text und Begründung Text Begründung 2. Erwägungen der Kommission Im Namen der Kommission Der Präsident: Pelli Fulvio 1. Text und Begründung Text [02.445] Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Der Erlös aus dem Verkauf der für die Geld und Währungspolitik nicht mehr benötigten 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank soll auf einen Fonds übertragen werden. Das Fondsvermögen soll in seinem realen Wert erhalten bleiben. Die Erträge sollen als Leistung des Bundes zur Finanzierung gesamtschweizerischer Erhöhungen der Kinderzulagen verwendet werden.

2 [02.446] Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein: Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: Art. 99 Abs. 3a 1 Der Erlös aus dem Verkauf der Gold und Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank, die für die Währungspolitik nicht mehr erforderlich sind, wird: zu zwei Dritteln dem Ausgleichsfonds der Alters und Hinterlassenenversicherung übertragen mit der Auflage, dass das Kapital zu seinem realen Wert erhalten wird und die Zinsen vollumfänglich für die Erhöhung der Renten eingesetzt werden; zu einem Drittel den Kantonen übertragen. 2 Das Gesetz regelt die Einzelheiten; es legt namentlich fest, dass das Kapital zugunsten des Ausgleichsfonds der Alters und Hinterlassenenversicherung in erster Linie in den Bau von Mietwohnraum, der den Bedürfnissen breiter Bevölkerungsschichten entspricht, investiert wird und in zweiter Linie in erstklassige Obligationen oder Garantien des Bundes, der Kantone, der Gemeinden oder öffentlich rechtlicher Körperschaften. 3 Die Kantone verteilen ihren Anteil am Erlös aus dem Verkauf der Gold und Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank nach den Bestimmungen, die die Verteilung des Nettogewinns der Schweizerischen Nationalbank (Art. 99 Abs. 4) regeln. [02.447] Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Der Bundesrat errichtet auf dem Verordnungsweg einen rechtlich unabhängigen Fonds. In diesen Fonds wird der Erlös aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank eingespeist. Das Fondskapital muss zu seinem realen Wert erhalten bleiben. Die anfallenden Zinsen werden während 30 Jahren wie folgt verteilt: Ein Drittel erhalten die Kantone, ein Drittel fliesst in die Finanzierung der AHV und ein Drittel in die Bildung und Forschung. [02.449] Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir die folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein: Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ergänzt: Art. 197 Ziff. 2 Übergangsbestimmung zu Artikel 99 (Geld und Währungspolitik) 1 Der Erlös aus dem Verkauf von 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank wird einem rechtlich selbstständigen, vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg zu errichtenden Fonds übertragen. 2 Das Fondsvermögen muss in seinem Wert erhalten bleiben. Seine Ausschüttungen gehen während 30 Jahren zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters und Hinterlassenenversicherung und zu einem Drittel an die Kantone. 3 Sofern Volk und Stände keine Weiterführung oder Änderung beschliessen, geht das Fondsvermögen zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters und Hinterlassenenversicherung und zu einem Drittel an die Kantone. 4 Die Kantone teilen untereinander ihren Teil der Ausschüttungen und des Vermögens des Fonds nach den gleichen Vorschriften wie ihren Anteil am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank (Art. 99 Abs. 4). [03.400] Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: Die Bundesverfassung sei bezüglich der Verwendung der Gold und Währungsreserven zu ergänzen. Zu regeln ist: Die Bildung eines Fonds aus dem Verkauf der für die Sicherung der Währung nicht mehr benötigten 1300 Tonnen Gold. Die Erhaltung des Fondsvermögens in seinem realen Wert. Die Verwendung der Ertragsausschüttung aus dem Fonds während der Dauer von 15 2

3 Jahren: ein Drittel der Erträge ist zugunsten des AHV Fonds; ein Drittel geht ungebunden (d. h. nicht zweckgebunden) gemäss Finanzschlüssel an die Kantone; ein Drittel wird für eine gezielte, auf Bundesebene koordinierte Bildungsoffensive eingesetzt: Das Geld wird für die Anschubfinanzierung von Projekten mit innovativem und integrativem Charakter im Bildungsbereich zur Verfügung gestellt. Es sollen keine bestehenden Finanzströme ersetzt, sondern neue Projekte gefördert werden. Ausserdem müssen die zu unterstützenden Projekte schweizweit koordiniert und kohärent sein. Das Ziel ist die Förderung des Denk und Werkplatzes Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit, Integration und Nachhaltigkeit Begründung [02.445] Kinder sind für jede Gesellschaft wichtig. Kinder und Jugendliche sichern die Zukunft der Gesellschaft. Sie bilden die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung und die einzige langfristige finanzielle Absicherung unserer Altersvorsorge. Betreuung und Erziehung von Kindern sind deshalb gesellschaftliche Leistungen von zentraler Bedeutung. Neben Erfüllung und Bereicherung für die Eltern bedeuten Kinder auch Aufwand an Geld. Im Durchschnitt sind in der Schweiz für einen Haushalt mit einem Kind Mehrausgaben von 1000 Franken im Monat verbunden. Dazu kommt der Erwerbsausfall während der Betreuungszeit. Die finanzielle Belastung führt viele Familien in Schwierigkeiten Kinder in der Schweiz leben unter der Armutsgrenze. Über ein Drittel der Familien in der Schweiz sind armutsgefährdet. Familien machen 60 Prozent der Working Poor aus. Fehlende finanzielle Mittel treffen die Kinder und damit die Gesellschaft nicht erst beim Unterschreiten des Existenzminimums. Bereits viel früher werden die Entwicklungs und Bildungschancen sowie die Sozialisation der Kinder beeinträchtigt. Ohne gezielte Gegenmassnahmen wird die Gesellschaft hohe Folgekosten dieser Fehlentwicklungen zu tragen haben. Kinderzulagen sind das wirksame und zielgenaue Instrument für die Unterstützung von Familien. Im Gegensatz zu Steuerabzügen, die aufgrund der Steuerprogression nur Familien mit einem hohen Einkommen spürbar entlasten, kommen Kinderzulagen allen Familien zugute und berücksichtigen so angemessen die Leistungen der Familie für die Gesellschaft. [02.446] Nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom 22. September 2002 über die Gold Initiative und den Gegenentwurf der Bundesversammlung geht es darum, für die Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank rasch eine Lösung zu finden, die den Zielen Rechnung trägt, die kaum umstritten waren, und deshalb mehr Erfolg in einer kommenden Abstimmung verspricht. Deshalb schlägt die vorliegende Initiative Folgendes vor: Nicht eine provisorische, sondern eine nachhaltige Lösung soll vorgelegt werden, die nicht nur die gegenwärtigen Goldüberschüsse umfasst, sondern generell überschüssige Gold und Währungsreserven. Zwei Drittel dieser überschüssigen Reserven sollen in den Ausgleichsfonds der AHV fliessen. Dabei muss das Kapital zu seinem realen Wert erhalten bleiben. Nur die Erträge aus der Anlage dieses Kapitals werden für die AHV genutzt, und zwar für die Erhöhung der gegenwärtigen Renten. Das Kapital muss in erster Linie zu sozialverträglichen Zwecken genutzt werden, d. h., für den Bau von Mietwohnungen, die den Bedürfnissen breiter Bevölkerungsschichten entsprechen, in zweiter Linie darf es in erstklassige Obligationen der öffentlichen Hand angelegt werden und nicht in private Aktiengesellschaften, da hier das Anlagerisiko zu gross ist. Das dritte Drittel soll den Kantonen zukommen. [02.447] Die Ablehnung des Gegenvorschlags zur Gold Initiative in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 scheint direkt mit der Ablehnung der Solidaritätsstiftung zusammenzuhängen. Die Zuteilung der beiden anderen Drittel (an die AHV und die Kantone) ist nicht umstritten. Da es sich beim Erlös aus dem Goldverkauf um ausserordentliche Erträge 3

4 handelt, dürfen sich Bundesrat und Parlament nicht damit zufrieden geben, diese Mittel nach dem in der Verfassung festgelegten Schlüssel zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund zu verteilen. In die Bildung, die Forschung und die Technologie zu investieren ist die beste Art, ein künftiges Wachstum zu fördern. Die Verabschiedung der BFT Botschaft stellt im Übrigen eine entscheidende Etappe dar. Zurzeit befasst sich der Bundesrat damit. Über die kurzfristigen Ziele dieser Botschaft hinaus müssen wir uns in den kommenden Jahren immer stärker mit der Bildungs und Forschungspolitik befassen. Die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich werden immer bedeutender. Deshalb muss auch die Finanzierungsfrage langfristig angegangen werden. Die Verteilung der Zinserträge aus dem Erlös der Goldreserven eröffnet dazu interessante Möglichkeiten. Die mit der Initiative vorgeschlagene Verteilung stellt die Kantone zufrieden. Sie hatten schon im Rahmen des Gegenentwurfes akzeptiert, nur ein Drittel zu erhalten. Das Drittel für die Bildung und Forschung bringt die Verteilung ins Gleichgewicht, denn es kommt vor allem der Jugend und der Zukunft unseres Landes zugute. Die ältere Generation profitiert über das Drittel, das in die AHV fliesst. Man hört immer wieder, der einzige Rohstoff, den die Schweiz besitze, seien die grauen Hirnzellen. Wenn wir also ein Drittel dieser Mittel in die Bildung und die Forschung investieren, leben wir dem Slogan "Taten statt Worte" nach. [02.449] Mit der Ablehnung beider Vorlagen (AHV Gold Initiative und Gegenvorschlag des Bundesrates) am 22. September 2002 hat das Stimmvolk sein Verdikt getroffen: Die Bürger wünschen eine andere Verteilung der überschüssigen Goldreserven. Das deutliche Nein zum Gegenvorschlag richtet sich in erster Linie gegen die Solidaritätsstiftung, nicht jedoch gegen den Anteil der Kantone oder die Zuweisung eines Teils an die AHV. Dies wiederum widerspiegelt sich auch in den zahlreichen Stimmen für die AHV Gold Initiative. Gegenvorschlag und AHV Gold Initiative vermochten je 48 Prozent der Jastimmen auf sich zu vereinigen. Insgesamt sprach sich also eine klare Mehrheit der Stimmbürger dafür aus, dass der AHV zumindest ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven übertragen werde. Der ordentliche Verteilschlüssel, wie ihn Artikel 99 Absatz 4 BV festhält, ist damit nicht anwendbar, da das Abstimmungsergebnis so ausser Acht gelassen würde. Die Schaffung einer neuen Verfassungsnorm ist unumgänglich. Die Zuweisung von zwei Dritteln an die AHV und einem Drittel an die Kantone wird einerseits dem Grundsatz der Solidarität gerecht, andererseits dem Prinzip des Föderalismus. Die AHV als grösstes Solidaritätswerk unseres Landes kommt allen zugute; von der AHV profitiert die ganze Bevölkerung. Zudem muss mit der Zuweisung von zwei Dritteln an die AHV die Mehrwertsteuer weniger schnell erhöht werden, was dazu führt, dass die Kaufkraft und der Konsum erhalten bleiben. Mit der Zuweisung eines Drittels an die Kantone wiederum berücksichtigt man den föderalistischen Grundsatz der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Kantone erklärten sich im Zusammenhang mit der Unterstützung des Gegenvorschlags mit einem Drittel der Zinserträgnisse zufrieden. Diesen Beitrag sollen die Kantone erhalten, um ihre Schulden abzubauen. Dieses primäre Ziel wurde auch während des Abstimmungskampfes von den kantonalen Finanzdirektoren mehrmals so formuliert. [03.400] Die Abstimmung vom 22. September 2002 hat gezeigt, dass für das Anliegen der SVP die Verwendung des Goldes zugunsten der AHV keine Mehrheit zu gewinnen war; 52,4 Prozent des Volkes und 17 Stände stimmten gegen die Initiative. Gleichzeitig wurde auch der Gegenentwurf abgelehnt, welcher je ein Drittel der Golderträge den Kantonen, der AHV sowie einer Solidaritätsstiftung zuführen wollte. Wie der VOX Analyse zu entnehmen ist, hat die Haltung zur Solidaritätsstiftung diese Ablehnung am stärksten beeinflusst. Das schlussendliche Resultat der Abstimmung, nämlich ein zweifaches Nein, entspricht gemäss VOX Analyse nicht der Argumentation der "Doppel Nein Vertreterinnen und Vertreter" im Abstimmungskampf, die Kantone hätten berechtigten Anspruch auf zwei Drittel des Goldes, weil dies die verfassungsmässige Verwendungsregelung der ordentlichen Nationalbankgewinne sei. Die überschüssigen Goldreserven werden vielmehr als ausserordentlicher "Glücksfall" betrachtet und sind dementsprechend für einen speziellen Zweck zu verwenden. Gleichzeitig entspricht auch die vollständige Verwendung des Goldes zu 4

5 nur einem Zweck offensichtlich nicht den Vorstellungen der im Rahmen der VOX Abklärungen befragten Personen. Eine Teilung in Drittel kommt also durchaus infrage. Aufgrund der zwar nicht mehrheitlichen, aber dennoch beträchtlichen Unterstützung des Volkes zugunsten der AHV Verwendung drängt sich die Aufrechterhaltung dieses Vorschlages auf. Ein Drittel der Erträge soll dem AHV Fonds zugeführt werden. Der berechtigte Anspruch der Kantone muss berücksichtigt werden. Diese unterstützten im Vorfeld der Abstimmung mehrheitlich aktiv den Gegenentwurf, welcher ihnen einen Drittel zukommen lassen wollte. Dementsprechend wird dies erneut ins Auge gefasst. Ein weiteres Drittel der Erträge ist für eine Bildungsoffensive zu verwenden. Bildungspolitisch verharrt die Schweiz seit Jahren in einem verheerenden Reformstau. Die Sparmassnahmen der Neunzigerjahre und der ausgeprägte Föderalismus im Bildungsbereich haben eine kohärente, qualitativ hochwertige Bildungspolitik verhindert. Die Folgen daraus brachte unter anderem die Pisa Studie mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet bedenklich an Terrain verloren, was nicht nur Fachkreise sensibilisiert hat, sondern vielmehr die breite Öffentlichkeit beschäftigt. Zu Recht, denn eine solche Tendenz schwächt nicht nur die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes, sie gefährdet insbesondere auch die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Eine auf Bundesebene koordinierte Bildungsoffensive soll aus diesem Reformstau herausführen und für neue qualitativ hochwertige und nachhaltige Impulse im Bereich der Bildung und Lehre sorgen. Dabei werden keine bestehenden Finanzströme im Bildungsbereich ersetzt, sondern neue Projekte mit innovativem und integrativem Charakter gezielt gefördert. Der Bundesrat bestimmt in Absprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und unter Genehmigungsvorbehalt des Parlamentes die detaillierten Anforderungsbestimmungen sowie die Ausschüttungsmechanismen für die infrage kommenden Projekte. Das Ziel der Investition in den Bildungsbereich ist die Förderung des Denk und Werkplatzes Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit, Integration und Nachhaltigkeit. Dem auch im Bildungsbereich vorhandenen Kohäsionsbestreben wird Rechnung getragen: Die Bildungsoffensive berücksichtigt ausschliesslich gesamtschweizerisch abgestimmte und kohärente Projekte. 2. Erwägungen der Kommission Die Kommission beantragt aus formellen Gründen, diesen fünf Initiativen keine Folge zu geben, da ihrer Meinung nach die verschiedenen Vorschläge zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven im Rahmen der Botschaft des Bundesrates vom 20. August 2003 zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold (03.049) zu behandeln und deshalb diese parlamentarischen Initiativen abzuschreiben" sind. 5

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