Kleine Anfrage mit Antwort

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2 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4112 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Rakow, Renate Geuter, Karin Stief-Kreihe, Axel Brammer und Ralf Borngräber (SPD), eingegangen am Welche Gefahren gehen von Fracking aus? In Niedersachsen versuchen Firmen, u. a. Exxon, neue Gasvorkommen mittels Fracking zu erschließen. Hierbei werden große Mengen mit Chemikalien versetzten Wassers in den Boden gepresst, und große Mengen Lagerstättenwasser werden an die Oberfläche befördert. In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Mengen an Wasser aus welchen Reservoiren werden in Niedersachsen für Fracking genutzt? 2. Welche Mengen Lagerstättenwasser mit welchen Inhaltsstoffen müssen entsorgt werden, wo werden sie entsorgt, und auf welchen Transportwegen gelangen sie dorthin? 3. Welche Unterschiede gibt es bei Wassermenge und Zusammensetzung bei Tight- und Shalegasbohrungen? 4. Wie werden die Dauerlagerungen des Lagerstättenwassers beaufsichtigt? 5. Welche Anträge auf Fracking bei Tight- und Shalegas liegen neben den bereits genehmigten Suchen nach entsprechenden Lagerstätten in Niedersachsen vor? 6. Inwieweit werden die Interessen der Wasserversorger und der Anwohner von den Bohrfirmen und im Genehmigungsverfahren von den Behörden berücksichtigt? 7. In Zusammenhang mit den Vorfällen in Söhlingen und Hengstlage: Welche Konsequenzen wurden aus diesen Vorfällen in Hinblick auf die Regelungen für Transport und Lagerung von Lagerstättenwasser gezogen, bzw. hat es seitdem Veränderungen hierfür gegeben? 8. Auf der Grundlage einer bereits bestehenden Genehmigung hat die Firma Exxon in der Stadt Vechta die Durchführung von Fracking-Verfahren angekündigt. Unter welchen Voraussetzungen können in derartigen Fällen auch Fracking-Verfahren durchgeführt werden, und gibt es neben Vechta auch noch andere Standorte, wo gleiche oder ähnliche Planungen bestehen? 9. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Genehmigung, und unterscheiden sich die Genehmigungen gegebenenfalls hinsichtlich der Auflagen in Bezug auf die beantragten Fördermengen? 10. Bis in welche Tiefen und in welcher Form wurden und werden die Bohrungen abgesichert in Bezug auf die grundwasserführenden Schichten (bitte Auflistung der genehmigten und noch im Antragsverfahren befindlichen Bohrstellen)? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) 1

3 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4112 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z /0020/1110/ Fracking / Gefahren - Seit über 50 Jahren wird in Niedersachsen nach Erdgasvorkommen gesucht und im Erfolgsfall der darin enthaltene Bodenschatz gewonnen. Die hierbei eingesetzten Technologien und Verfahren sind vielfältig und umfassen seit über 35 Jahren auch die hydraulische Behandlung von Tiefbohrungen (Frac). Mit dem Einsatz der Frac-Technologie konnten wirtschaftlich nicht gewinnbare Energieressourcen dem heimischen Energiemarkt zugeführt und ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit geleistet werden. Die hydraulische Behandlung von Tiefbohrungen dient der Erhöhung der Fließraten in den Lagerstätten. Hierzu wird unter hohem hydraulischem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch eingebracht und werden künstliche Risse in tief liegenden geologischen Formationen erzeugt. Die heute in Niedersachsen verwendeten Frac-Flüssigkeiten sind auf den jeweiligen Zweck der Behandlung abgestimmt und berücksichtigen die besonderen Eigenschaften der geologischen Zielformation. Es handelt sich überwiegend um Wasser, dem Additive nur soweit zugesetzt werden, wie dies den Umständen entsprechend erforderlich ist. Nach der hydraulischen Bohrlochbehandlung wird die eingepresste Flüssigkeit an die Tagesoberfläche gefördert, wobei die erreichbare Rückförderquote aktuell 30 bis 60 % beträgt. Sofern die ausgetragenen Flüssigkeiten ungebrochene Gelreste und Feststoffe aufweisen, werden sie extern über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgt. Die wässrigen Flüssigkeiten, die frei von ungebrochenen Gelresten und Feststoffen sind, werden ebenso wie das später bei der Gewinnung anfallende Lagerstättenwasser in geeignete und zu diesem Zweck behördlich zugelassene Versenkbohrungen eingebracht. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In Abhängigkeit vom jeweiligen Ziel der hydraulischen Bohrlochbehandlung wurden bei den bisher in Niedersachsen durchgeführten Frac-Maßnahmen je Einzel-Frac zwischen 200 und m 3 Wasser eingesetzt. Bei Mehrfach-Frac-Behandlungen in einer Bohrung erhöhen sich die Mengen entsprechend. So betrug in der Bohrung Damme 3 bei einer 3-fach-Frac-Behandlung mit jeweils etwa m 3 Wasser die verwendete Wassermenge insgesamt rund m 3. Die Wasserentnahme erfolgt ausgehend von der vorhandenen Infrastruktur aus Brunnen, Oberflächengewässern, Wasserstraßen oder dem Netz der öffentlichen Wasserversorgung. Bei der Entnahme aus Brunnen, Oberflächengewässern oder Wasserstraßen ist im Regelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, über deren Erteilung das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologe (LBEG) im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde entscheidet. Zu 2: In Niedersachsen wurden im Jahr 2010 insgesamt rund m 3 Lagerstättenwasser von der Erdöl- und Erdgasindustrie über Bohrungen in ausgeförderte Erdöl- und Erdgaslagerstätten oder in tiefe geologische Formationen versenkt. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Lagerstättenwassers wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herzog (LINKE) Erdgasförderung der Firma Gaz de France Suez Produktion Exploration Deutschland GmbH im Landkreis Leer (Drs. 16/3841) verwiesen. Der Transport von Lagerstättenwasser erfolgt durch Rohrleitungen oder durch Tankkraftwagen. 2

4 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4112 Zu 3: Da in Niedersachsen kein Erdgas aus Shale-Gas-Lagerstätten gefördert wird und somit kein Lagerstättenwasser aus Shale-Gas-Lagerstätten anfällt, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Zu 4: Für die Errichtung und den Betrieb der Versenkbohrungen erstellt der Unternehmer die notwendigen geologischen Nachweise und legt diese dem LBEG im Rahmen des Betriebsplanverfahrens zur Genehmigung vor. Die für die Beaufsichtigung wesentlichen Parameter wie Einpressmenge und maximaler Einpressdruck werden auf Grundlage der geologischen Gutachten im Genehmigungsbescheid festgelegt. Die Überwachung der betrieblichen Anlagen obliegt dem LBEG. Zu 5: Für folgende Erdgasbohrungen in Tight-Gas-Lagerstätten liegen dem LBEG Anträge für die Durchführung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen vor: Völkersen Z10, Weißenmoor Z1, Hemsbünde Z2, Hemsbünde Z4, Bötersen Z11. Dem LBEG liegen derzeit keine Anträge für die Durchführung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen an Erdgasbohrungen in Shale-Gas-Lagerstätten vor. Zu 6: Entsprechend den Vorschriften des Bundesberggesetzes hat die zuständige Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplanes die Fachbehörden oder die Gemeinden als Planungsträger zu beteiligen, sofern deren Aufgabenbereich berührt wird. Weiterhin sind im Genehmigungsverfahren nach Maßgabe des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Betroffenen zu beteiligen. Bei bergbaulichen Vorhaben, die sich besonders auswirken oder die bestimmte gesetzlich vorgegebene Leistungsgrenzen übersteigen, sind Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (Planfeststellungsverfahren). Die Interessen der Wasserversorger werden im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften berücksichtigt. Für Wassergewinnungsanlagen innerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete finden die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der entsprechenden Schutzgebietsverordnungen Beachtung. Danach sind Bohrungen üblicherweise in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten. Lediglich in Zone III sind Ausnahmen zulässig. Für die erforderlichen Ausnahmen von den Schutzbestimmungen sind die Unteren Wasserbehörden zuständig. Über diese verbindlichen Regelungen hinaus bietet das LBEG vor der Genehmigung von neuen Tiefbohrungen oder von hydraulischen Bohrlochbehandlungen in Abstimmung mit den Gemeinden Informationsveranstaltungen für die Anwohner und Interessierte an. Zu 7: Der Vorfall an einer Lagerstättenwasserleitung aus Kunststoff im Erdgasfeld Söhlingen bildete die Grundlage für eine landesweite Analyse des Zustandes dieser und vergleichbarer Rohrleitungen, die in den Unternehmen der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie zum Transport von Lagerstättenwasser verwendet werden. Hierzu hat das LBEG gegen die Betreiber von Lagerstättenwasserleitungen Anordnungen getroffen, die u. a. folgendes beinhalten: Untersagung des Betriebs von Leitungen aus bestimmten Werkstoffen, Datenübermittlung zu den betriebenen Leitungen aus Kunststoffen, Durchführung von Bodenuntersuchungen in den Leitungstrassen nach einer abgestimmten Spezifikation, 3

5 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4112 Erweiterung des gutachterlichen Eignungsnachweises für Kunststoffrohre auf Diffusion und Permeation. Die Leitungsbetreiber haben daraufhin sehr umfangreich unter Einbeziehung externer Gutachter Bodenuntersuchungen an Leitungstrassen durchgeführt, aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen die Leitungen bewertet, sofern erforderlich Leitungen stillgelegt und Planungen über den Ersatz von Leitungen angestellt. Im Zuge der landesweiten Analyse wurden auch Schäden an Lagerstättenwasserleitungen im Erdgasfeld Hengstlage festgestellt. Hier erfolgt derzeit eine Umstellung des Erdgasfeldes auf den Nassgastransport, wobei die Lagerstättenwasserleitungen stillgelegt und entfernt werden. Zu 8: Voraussetzungen für die Durchführung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen sind die Beantragung eines entsprechenden Sonderbetriebsplanes durch das Unternehmen sowie die Genehmigung dieses Sonderbetriebsplanes auf der Grundlage der in 55 ff. Bundesberggesetz normierten Zulassungsvoraussetzungen durch das LBEG. Für Bohrungen in dem Gebiet der Stadt Vechta liegt zurzeit kein entsprechender Antrag vor. Im November 2010 hat das LBEG die Durchführung einer hydraulischen Bohrlochbehandlung an der im Landkreis Oldenburg befindlichen Erdgasbohrung Sage Z5 genehmigt. Diese Behandlungsmaßnahme wurde bisher nicht durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 9: Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas werden auf Grundlage des Bundesberggesetzes genehmigt. Die Zulassung der Betriebspläne erfolgt üblicherweise in einem einfachen - nicht konzentrierend wirkenden - Verwaltungsverfahren. Sofern eine Erdgasbohrung ein tägliches Fördervolumen von mehr als m 3 Erdgas erreicht, ist nach Maßgabe der Vorschriften der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Im einfachen Verwaltungsverfahren wird die bergrechtliche Zulassung des Betriebsplanes unter Beteiligung der Gemeinden, der Fachbehörden und der Betroffenen durch das LBEG erteilt. Alle anderen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen und Ausnahmen werden von den dafür zuständigen Behörden erteilt. So ist für Ausnahmen von Schutzgebietsverordnungen bei Naturschutzgebieten die Untere Naturschutzbehörde und bei Wasserschutzgebieten die Untere Wasserbehörde zuständig. Sofern die Zuständigkeit für bestimmte naturschutzrechtliche Entscheidungen bzw. wasserrechtliche Erlaubnisse bei der Bergbehörde liegt, so entscheidet sie im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde bzw. im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde. Ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen, so dient dieses als Trägerverfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach den hier uneingeschränkt anwendbaren Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Planfeststellungsverfahren wird der Antrag den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet und für die Beteiligung der Bürger öffentlich ausgelegt. Im Planfeststellungsbeschluss werden alle anderen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen und Ausnahmen eingeschlossen (Konzentrationswirkung). Die unterschiedlichen Fördermengen führen im Regelfall zu keinen unterschiedlichen Auflagen in den Genehmigungen. Zu 10: In Niedersachsen befinden sich mehrere Tausend Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, von denen mehrere Hundert derzeit zur Erdöl- oder Erdgasgewinnung genutzt werden. Von der detaillierten Auflistung der Tiefen dieser Bohrungen sowie der jeweiligen Maßnahmen zum Grundwasserschutz an den einzelnen Förderbohrungen wird aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes abgesehen. Allerdings sind der prinzipielle Aufbau und damit 4

6 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4112 auch die angesprochenen Sicherheitsmaßnahmen in den grundwasserführenden Schichten bei den Tiefbohrungen in Niedersachsen weitestgehend gleichartig und lassen sich wie folgt beschreiben: einem abgedichteten Bohrplatz mit Auffangräumen für Flüssigkeiten, einem gerammten Standrohr, einem bis an die Tagesoberfläche zementierten Ankerrohr und weiteren zementierten Rohrtouren bis zum Zielhorizont. Jörg Bode (Ausgegeben am ) 5

7 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3519 Antrag Fraktion der SPD Hannover, den Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Anforderungen anpassen Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag stellt fest: Entschließung Das Bundesberggesetz stammt mit seinen Regelungen aus einer Zeit, in der die Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Rechtspositionen hatte, es im Wesentlichen um die untertägige Gewinnung von Bodenschätzen ging, die wegen der Abbaumethoden - abgesehen von Senkungsschäden - eher keine Umweltschäden mit sich brachten. Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen für diese Vorhaben verändert und die Anforderungen an die Genehmigungsverfahren in mehrfacher Hinsicht weiterentwickelt, z. B. haben sich die Abbaumethoden durch neue Technologien erheblich verändert, sodass sowohl Umweltauswirkungen als auch die Beeinträchtigung von Rechten Dritter und der Planungshoheit der Gemeinden nicht mehr ausgeschlossen werden können. Trotz mancher Veränderungen am Bergrecht hat dies dazu geführt, dass es mit seinen Instrumentarien aktuellen Vorstellungen über angemessene Verfahren und Beteiligungen nicht mehr entspricht. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, eine Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Bundesberggesetzes zu ergreifen mit dem Ziel, das Gesetz insgesamt zu überarbeiten und an die modernen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Dazu gehören eine angemessene Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit ebenso wie eine detaillierte Betrachtung der Umweltverträglichkeit wie in allen anderen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. bis zur Umsetzung einer solchen Novelle in eigener Kompetenz für eine weitestgehende Ausräumung der Inkonsistenzen, Defizite und Widersprüchlichkeiten, die durch das veraltete Bergrecht entstehen, zu sorgen. Begründung Der Anwendungsbereich des Bundesbergrechts hat sich in den letzten Jahrzehnten inhaltlich stark verändert bzw. angereichert. So sind z. B. die Erkenntnisse über die Auswirkungen des Abbaus an der Oberfläche stark erweitert worden, neue umfassendere Technologien entwickelt und eingesetzt worden, die Verfahren, für die das Bergrecht eingesetzt wird, vielfältiger geworden; es geht nicht nur um die untertägige Gewinnung von Bodenschätzen, sondern um vielfältige andere Tätigkeiten, die teilweise sehr viel großflächiger in den unter- und übertägigen Raum eingreifen und mit teilweise erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sein können (z. B. Leitungsbau, Speicherbau, Grundwasserberührung u. a.), die rechtsstaatlichen und partizipatorischen Vorstellungen über die Beteiligung von Bürgern und anderen Rechtsträgern, insbesondere Gemeinden, weitaus anspruchsvoller geworden. 1

8 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3519 Dem hat der Gesetzgeber im Bundesberggesetz teilweise Rechnung zu tragen versucht, indem er zum Beispiel die Umweltverträglichkeitsprüfung in das Bergrecht eingeführt hat, für die Aufstellung von Rahmenbetriebsplänen, für die es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen hat ( 52 Abs. 2 a BBergG), Betriebspläne, die Rechte Dritter betreffen und von denen mehr als 300 Personen betroffen sind, im Entwurf für auslegungsbedürftig erklärt hat ( 48 Abs. 2 BBergG). All diese Änderungen sind punktuell und nicht systematisch in das Gesetz aufgenommen worden, sodass ein im Vergleich zu jüngeren Gesetzen in sich unsystematisches und - im Verhältnis zu anderen Gesetzen - inkonsistentes Berggesetz vorliegt. Über den notwendigen Umfang der Berücksichtigung von Rechten Dritter im Betriebsplanverfahren besteht große Unsicherheit in der Rechtsprechung und der Fachwelt. Dieses Gesetz muss daher zumindest in verfahrensmäßiger Hinsicht an die anderen modernen Umweltgesetze angeglichen werden. Die Vorhabenträger benötigen Planungs- und Rechtssicherheit für ihre Investitionen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften zunehmend angreifbarer werden. Die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und Gemeinden fordern transparente Verfahren, die eine zeitgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung voraussetzen. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes müssen den Anforderungen europäischer Richtlinien entsprechend in die Zulassungsverfahren Eingang finden. Daher ist es grundsätzlich schlussfolgerichtig, standardisierte zeitgemäße Rechtsvorschriften für die erforderlichen Genehmigungsverfahren vorzugeben. Daher ist eine Novelle des Bundesberggesetzes dringend geboten. Einige Defizite können im Zuständigkeitsbereich des Landes bereits jetzt behoben werden. Hierzu gehört zum Beispiel die auf dem Erlasswege regelbare Beteiligungspflicht von Gemeinden über den Bereich der Planfeststellungsverfahren hinaus, die ja nur die Rahmenbetriebspläne betrifft, nicht aber andere, zum Teil ebenfalls sehr weichenstellende Betriebspläne wie zum Beispiel den Abschlussbetriebsplan. Kurzfristig kann die Landesregierung auch durch Rechtsverordnung eine weitere Beteiligung der Gemeinden vorschreiben - allerdings nur, soweit es um Maßnahmen zur Lagerung oder Ablagerung von Bodenschätzen, Nebengestein oder sonstigen Massen geht ( 54 Abs. 2 Bundesberggesetz). Johanne Modder Parlamentarische Geschäftsführerin 2 (Ausgegeben am )

9 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/0000 Abgeordneter Ralf Borngräber (SPD) Hannover, den 10. Januar 2011 Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages Spielt Exxon-Mobil mit der Volksgesundheit Was weiß die Landesregierung über den Chemieunfall in Visselhövede? Niedersachsen ist Erdgasförderland. Seit Anfang der 80er Jahre sind die RWE-Dea, Exxon-Mobil und andere Gesellschaften in der Förderung von Erdgas im Raum Söhlingen (Landkreis Rotenburg) tätig. Schon früh haben sich die Unternehmen dabei der sogenannten Frac-Technologie bedient. Dabei werden teilweise hoch toxische Spezialwässer unter hohem Druck in das tiefe Gestein gepresst, um die Erdgaslagerstätten profitabel auszubeuten. Die Rotenburger Kreiszeitung ( ) berichtet nun von einem Chemieunfall in einer Zuleitung von einer Förderstätte zwischen Moordorf und Rosebruch zur Exxon Betriebsstätte Söhlingen Z3 in Dabei seien auf einer Länge von 2 Kilometern mit unbekannten Chemikalien verunreinigte Lagerstättenwässer aus einer defekten Rohrleitung ausgetreten. Die eingetragenen Chemikalien stammen aus Rückständen des Frac-Verfahrens. Die Fernsehsendung MONITOR vom ( berichtet über Geheimrezepturen, die im Rahmen des Fracing Verwendung finden. Darin erklärt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Die Fracflüssigkeit insgesamt ist nach Chemikalienrecht nicht kennzeichnungspflichtig, das heißt, auch nicht giftig und nach Wasserrecht nicht Wasser gefährdend. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Chemikalien wurden und werden in den Bohrlöchern des Erdgasfeldes Söhlingen verwendet (detaillierte Liste mit Mengenangaben je Bohrloch!) und welche Stellen wurden wie darüber informiert und ggf. beteiligt (Wasserrecht)? 2. Welches Institut wurde zu welchem Zeitpunkt mit dem Grundwassermonitoring im Umfeld der leckagen Leitung beauftragt und wann wird die Öffentlichkeit über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung nach diversen Vorfällen im Land Niedersachsen ( die Genehmigungspraxis für Bohrungen nach dem Bergrecht, das, wie der Fall Asse eindrucksvoll belegt, öffentliche Informationspflichten nur unterentwickelt vorsieht. gez. Ralf Borngräber f. d. R. Dr. Cornelius Schley Fraktionsgeschäftsführer 1

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11 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/0000 Abgeordneter Ralf Borngräber (SPD) Hannover, den 07. März 2011 Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages Spielt Exxon-Mobil mit der Volksgesundheit (2) Ist das Bergrecht veraltet? Seit der kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abg. Ralf Borngräber vom 10. Januar 2011 gab es diverse überregionale und lokale Presseveröffentlichungen zu den Themen Lagerstättenwasser und Fracking Eine Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 der Anfrage aus dem Januar-Plenum 2011 ist bisher nicht erfolgt. Auf einer Veranstaltung der Stadt Visselhövede am , bei der Vertreter der Exxon-Mobil und der LBEG anwesend waren, ist auf eine Veröffentlichung der Daten nach dem Muster auf der nachfolgenden Internetseite hingewiesen worden. Ferner wolle das Unternehmen Exxon-Mobil ab Mitte dieses Jahres 2011 über eine veränderte Zusammensetzung der einem Frac beigefügten Chemikalien nachdenken. Wenigstens zwei bisher verwendete Zusatzmittel sollen zukünftig wohl keine Verwendung mehr finden. Das kommt recht überraschend und macht deutlich, dass bei Exxon die Sensibilität für den Einsatz bestimmter Stoffe sprunghaft angestiegen ist. Zwischenzeitlich berichtet die Kreiszeitung vom von Kontaminationen von im Umfeld der geborstenen Lagerstättenwasserleitung wohnenden Personen mit Benzol und Quecksilber. Ein Zusammenhang mit der schadhaften Lagerstättenwasserleitung bzw. mit der Erdgasproduktion ist derzeit nicht ausgeschlossen. Am berichtet die Kreiszeitung von möglichen Reihenuntersuchungen durch das zuständige Gesundheitsamt. Unter schreibt Exxon-Mobil: Maßnahmen zur Aufsuchung und Förderung von Erdgas unterliegen einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren. Die Bergbehörden prüfen die vorgelegten Betriebspläne und Zulassungsanträge und beurteilen, ob diese genehmigungsfähig, Auflagen zu erteilen, oder abzulehnen sind. So bedarf auch jede hydraulische Behandlung der Vorlage und Zulassung eines entsprechenden Sonderbetriebsplanes. Dieses Verfahren sichert aber noch keine Transparenz und erst recht keine regelhaften Beteiligungsrechte der (interessierten) Öffentlichkeit. Die aktuellen Stellenausschreibungen der LBEG in den Nummern L01/11 (Öffentlichkeitsarbeit), L02/11 (Datenbanken) und L03/11 (Geoinformatiker) weisen auch hier auf eine sprunghaft veränderte Sensibilität bei der LBEG hin. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann beantwortet die Landesregierung die im Januar-Plenum 2011 gestellte Frage, welche Chemikalien in den 16 Bohrlöchern des Erdgasfeldes Söhlingen verwendet wurden und werden (detaillierte Liste mit Mengenangaben je Bohrloch!) und welche Stellen wie darüber informiert und ggf. beteiligt wurden (Wasserrecht)? 2. Welches Prozedere zu geplanten Reihenuntersuchungen der möglicher Weise betroffenen Menschen vor Ort ist vorgesehen und in welcher anonymisierten Form werden die Ergebnisse für Jedermann veröffentlicht? 1

12 Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/ Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das klassische Bergrecht überholt ist und vor dem Hintergrund dringend erforderlicher qualifizierter Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit einer Reform bedarf, die sich nicht auf reine PR-Arbeit beschränken darf? gez. Ralf Borngräber f. d. R. Dr. Cornelius Schley Fraktionsgeschäftsführer 2

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15 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Unterrichtung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Spielt Exxon-Mobil mit der Volksgesundheit? - Was weiß die Landesregierung über den Chemieunfall in Visselhövede? und Spielt ExxonMobil mit der Volksgesundheit (2)? - Ist das Bergrecht veraltet? Mündliche Anfragen des Abgeordneten Ralf Borngräber (SPD) - Drs. 16/3225 Nr. 18 und 16/3395 Nr. 31 Antwort der Landesregierung in der 96. und 102. Sitzung des Landtages der 16. Wahlperiode am 21. Januar und 17. März 2011 Sehr geehrter Herr Präsident, In der 96. und 102. Sitzung des Niedersächsischen Landtages wurde zu den o. g. Mündlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Frac-Technologie nach den im Erdgasfeld Söhlingen hierbei eingesetzten Chemikalien gefragt. Die Beantwortung dieser Frage erforderte eine umfangreiche Aktenrecherche, deren Ergebnis ich hiermit nachreiche: In Niedersachsen werden seit über 30 Jahren Bohrungen der Erdöl- und Erdgasindustrie hydraulisch behandelt (Frac). Hierzu wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in Tiefbohrungen eingepresst, wodurch künstliche Risse in tief liegenden Gesteinsformationen erzeugt und eine wirtschaftliche Förderung des Bodenschatzes ermöglicht werden. Bei den heute in Niedersachsen eingesetzten Frac-Flüssigkeiten handelt es sich überwiegend um Wasser, dem Additive nur soweit zugesetzt werden, wie dies den Umständen entsprechend erforderlich ist. Jedes Additiv erfüllt dabei einen bestimmten oder mehrere Zwecke, sodass es sich um hochspezialisierte, auf bestimmte Lagerstättenbedingungen, Gesteine und Temperaturen abgestimmte Stoffsysteme handelt. Die eingepresste Flüssigkeit wird nach der hydraulischen Bohrlochbehandlung an die Tagesoberfläche gefördert. Dazu wird zunächst der Druck im Bohrloch reduziert und anschließend das Bohrloch freigefördert, wobei der Gasstrom alle freien Flüssigkeiten aus dem Bohrloch und dem aktivierten Lagerstättenbereich austrägt. Die erreichbare Rückförderquote beträgt in etwa 30 bis 60 %. Hinsichtlich der Zusatzfrage zur Verbringung der Frac-Flüssigkeit aus dem Erdgasfeld Söhlingen nach dem Fracing (Drs. 16/3452) sind die dafür erforderlichen umfassenden Recherchen noch nicht abgeschlossen; die Ergebnisse werden nachgereicht. Der Landesregierung ist bisher kein Fall bekannt, in dem der Einsatz der Frac-Technologie zu einer Grundwasserbeeinträchtigung geführt hat. Auch werden bei dem Einsatz der Frac-Technologie keine nach dem Chemikaliengesetz als insgesamt giftig einzustufenden Frac-Flüssigkeiten verwendet. Allenfalls können einzelne, mit einem niedrigen Anteil eingesetzte Beimengungen der Frac- Flüssigkeit als giftig gemäß Chemikalienrecht eingestuft sein. Im Erdgasfeld Söhlingen sowie in den damit im räumlichen Zusammenhang stehenden anderen Lagerstättenteilen wurden nach dem derzeitigen Stand der Aktenrecherche 28 Bohrungen niedergebracht, von denen 21 Bohrungen hydraulisch behandelt wurden. Der Zeitraum der Technologieanwendung erstreckt sich dabei auf rund 30 Jahre und umfasst insgesamt 52 Bohrlochbehandlun- 1

16 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 gen, da an einigen Bohrungen das Frac-Verfahren mehrfach durchgeführt wurde. Alle hierbei verwendeten nach Chemikalienrecht kennzeichnungspflichtigen Chemikalien sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Bohrung Söhlingen Z2 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Natriumbromat 64 Natriumhydroxid 797 Natriumthiosulfate, Pentahydrate 319 Polypropylenglykol / Glykolether 89 2-Butoxyethanol 890 Propan-2-ol 89 Ethoxylierte Alkohole linear 99 Aliphatische Säure 56 Salze der aliphatischen Säure Kaliumchlorid 754 Borsäure / (Borat) 27 Guar Gummi ,2`,2"-nitrilotriethanol 266 Magnesiumchlorid 1 Magnesiumnitrat 2 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H- Isothiazol-3-One (3:1) 2 Bohrung Söhlingen Z5 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Hydroxylpropyl Guar Calziumchlorid 523 Kaliumchlorid 123 Fumarsäure 243 Perfluoro Alkyl Betain 73 Polypropylenglykol / Glykolether Methanol

17 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Propan-1-ol 457 Propan-2-ol 361 Ethanol 40 Zubereitung aus Oxyalkylierten Alkoholen und Ethoxylierten Alkoholen linear (2) 263 2,2`,2"-nitrilotriethanol Natriumbromat 57 Natriumthiosulfat, Pentahydrat Bohrung Söhlingen Z6 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Zubereitung aus Diethylenglykol; Isooctanol; Methanol; Ethylenglykolmonobutylether und Nonylphenolethoxylat 399 Natriumhydroxid Borate 529 Zubereitung aus Essigsäure und Ammoniumacetat 182 Natriumthiosulfat 658 Guarmehl Zubereitung aus 9-Octadecenamid, N,N-Bis(2-hydroxyethyl)-, (Z)-; Hydrogeniertem leichtem Erdöldestillat und Acrylamidcopolymer 87 Natriumpersulfat 13 Bohrung Söhlingen Z7 Anzahl der Fracs in der Bohrung 2 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Zubereitung aus Diethylenglykol; Isooctanol; Methanol; Ethylenglykolmonobutylether und Nonylphenolethoxylat 227 Zubereitung aus Essigsäure und Essigsäureanhydrid 124 Natriumhydroxid 409 Kristallines Siliciumdioxid, Quarz, Borate 217 3

18 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Hexahydro-1,3,5-tris(2-hydroxyethyl)-triazin 27 Natriumthiosulfat 274 Zubereitung aus Mannitol; 1,2,3,4,5,6-Hexanhexol; Mannazucker und Mannit 52 Zubereitung aus Chloriger Säure; Natriumsalz und Natriumchlorid 24 Zubereitung aus 9-Octadecenamid, N,N-Bis(2-hydroxyethyl)-, (Z)-; Hydrogeniertem leichtem Erdöldestillat und Acrylamidcopolymer 150 Natriumpersulfat 7 Tetramethylammoniumchlorid 317 Tetraethylenpentamin 121 Natriumbromat 108 Zitrusterpene 141 Diammoniumperoxodisulfat 58 Polypropylenglykol / Glykolether Butoxyethanol Propan-2-ol 141 Ethoxylierte Alkohole linear 423 Natriumhydrogencarbonat 121 Salze der aliphatischen Säure 141 Polysaccharidderivate / Stärke ,2`,2"-nitrilotriethanol 211 Anorganische Borate, Natriumborat 35 Anorganische Salze 35 Magnesiumchlorid 1 Magnesiumnitrat 2 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 2 Bohrung Söhlingen Z8a Anzahl der Fracs in der Bohrung 2 Wasser Kohlendioxid (flüssig) als Wassersubstitut Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Ethansäure / Essigsäure 12 Ethanol 67 Methanol 34 Zubereitung aus Natriumthiosulfate und -pentahydrat 54 Natriumbromat 22 2-Butoxyethanol 482 4

19 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Propan-2-ol 3 Ethoxylierte Alkohole linear 3 Natriumhydrogencarbonat 3 Salze der aliphatischen Säure 150 Polysaccharidderivate / Stärke 250 Magnesiumchlorid 0,11 Magnesiumnitrat 0,22 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 0,22 Bohrung Söhlingen Z9a Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Tetramethylammoniumchlorid 164 Tetraethylenpentamin 122 Natriumbromat 47 Natriumhydroxid 28 Zitrusterpene 73 Diammoniumperoxodisulfat 34 Zubereitung asu Polypropylenglykol und Glykolether 73 2-Butoxyethanol 906 Propan-2-ol 73 Ethoxylierte Alkohole linear 219 Natriumhydrogencarbonat 56 Salze der aliphatischen Säure 66 Polysaccharidderivate / Stärke 544 2,2`,2"-nitrilotriethanol 99 Anorganische Borate, Natriumborat 17 Anorganische Salze 17 Magnesiumchlorid 0,36 Magnesiumnitrat 1 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 1 5

20 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Z10 Anzahl der Fracs in der Bohrung 4 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Guargummiderivat Kaliumchlorid Cellulosederivate (Polysaccharide derivative) 895 Natriumthiosulfat Anorganische Borate (zur Zeit des Einsatzes nicht kennzeichnungspflichtig) Diethylenglykol 347 Isooctanol 347 Methanol Ethylenglykol-monobutylether Nonylphenolethoxylat Magnesium Chloride 5 Magnesium Nitrate 10 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One 10 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 5 Diatomeenerde 60 Anorganische Borate, Natriumborat 179 Polyepichlorohydrin, quaternisiert mit Triethylamin (Tetramethylammonium chloride) 929 Zubereitung aus Essigsäure und Ammoniumacetat Natriumhydroxid

21 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Z11 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Zubereitung aus Diethylenglykol; Isooctanol; Methanol; Ethylenglykolmonobutylether und Nonylphenolethoxylat 438 Zubereitung aus Essigsäure und Essigsäureanhydrid 197 Natriumhydroxid 561 Zubereitung aus kristallinem Siliciumdioxid, Quarz und Boraten 698 Natriumthiosulfat 531 Zubereitung aus Mannitol, 1,2,3,4,5,6-Hexanhexol; Mannazucker und Mannit 121 Zubereitung aus Chloriger Säure, Natriumsalz und Natriumchlorid 94 Guarmehl Zubereitung aus 9-Octadecenamid, N,N-Bis(2-hydroxyethyl)-, (Z)-; Hydrogeniertem leichtem Erdöldestillat und Acrylamidcopolymer 251 Natriumpersulfat 13 Bohrung Söhlingen Z12 Anzahl der Fracs in der Bohrung 2 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Zubereitung aus Stoddard-Lösungsmittel; Adipinsäure und Alkohole, C11-14-iso-, reich an C-13, ethoxyliert, propoxyliert 93 Zubereitung aus Diethylenglykol; Isooctanol; Methanol; Ethylenglykolmonobutylether und Nonylphenolethoxylat 300 Zubereitung aus Essigsäure und Essigsäureanhydrid 144 Natriumhydroxid 564 Borate, Salze / Ester der Borsäure 853 Glycerin 109 Zubereitung aus Isopropanol und Zitrus, Auszug Brom-2-nitro-1,3-propandiol 2 Zitronensäure 28 7

22 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Dinatriumoktaborat-Tetrahydrat 24 Polyacrylat 162 Natriumthiosulfat 842 Zubereitung aus Mannitol; 1,2,3,4,5,6-Hexanhexol; Mannazucker und Mannit 243 Zubereitung aus Chlorige Säure, Natriumsalz und Natriumchlorid 524 Zubereitung aus Ammoniumpersulfat und Polyvinylidenchlorid 4 Zubereitung aus Guargummiderivat und Hydrogeniertem leichtem Erdöl destillat Hydrogeniertes leichtes Erdöldestillat 52 Bohrung Söhlingen Z13 Anzahl der Fracs in der Bohrung 5 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Guarmehl Kaliumchlorid Standard-Lösungsmittel / Petroeumdestillat 46 Adipinsäure 46 Alkohole, C11-14-iso-, reich an C-13, ethoxyliert, propoxyliert 46 Natriumthiosulfat Kristallines Siliciumdioxid, Quarz 152 Anorganische Borate Diethylenglykol 153 Isooctanol 153 Methanol 765 Ethylenglykol-monobutylether 765 Nonylphenolethoxylat Zubereitung aus Essigsäure und Essigsäureanhydrid 315 Magnesium Chloride 4 Magnesium Nitrate 8 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One 8 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 4 Diatomeenerde 47 Natriumhydroxid Zubereitung aus Chloriger Säure und Natriumsalz 64 Natriumchlorid 191 8

23 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Z14 Anzahl der Fracs in der Bohrung 8 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Guarmehl Kaliumchlorid Standard-Lösungsmittel 41 Adipinsäure 41 Alkohole, C11-14-iso-, reich an C-13, ethoxyliert, propoxyliert 41 Diethylenglykol 198 Isooctanol 198 Methanol 990 Ethylenglykol-monobutylether 990 Nonylphenolethoxylat Natriumthiosulfat Anorganische Borate Zubereitung aus Essigsäure und Essigsäureanhydrid 245 Magnesium Chloride 9 Magnesium Nitrate 18 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One 18 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 9 Diatomeenerde 111 Natriumhydroxid Zubereitung aus Mannitol; 1,2,3,4,5,6-Hexanhexol und Mannazucker 394 Zubereitung aus Chloriger Säure und Natriumsalz 118 Natriumchlorid 353 Bohrung Söhlingen Z15 Anzahl der Fracs in der Bohrung 5 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Diesel Polypropylenglykol Butoxyethanol 109 9

24 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Propan-2-ol 109 Ethoxylierte Alkohole linear 108 Methanol Ethoxylierte Alkohole Ethoxylierte Alkohole # Natriumthiosulfat, Pentahydrat Natriumhydrogencarbonat 578 Salze der aliphatischen Säure 271 Polysaccharidderivate Butoxyethanol 678 Guarmehl 291 2,2`,2"-Nitrilotriethanol 277 Anorganische Borate, Natriumborat 49 Anorganische Salze 49 Magnesium Chloride 7 Magnesium Nitrate 13 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 13 Bohrung Söhlingen Z16 Anzahl der Fracs in der Bohrung 9 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Citrus terpenes 162 Propan-2-ol 162 Ethoxylierte Alkohole linear (2) 162 Glycol ether 162 Amphoteric alkyl amine 311 Propan-2-ol 77 Zubereitung aus Natrium thiosulfate und Pentahydrate 622 Salze der aliphatischen Säure 583 Natriumbromat 37 Diammoniumperoxodisulfat 37 2-Butoxyethanol Guarmehl ,2`,2"-nitrilotriethanol Zubereitung aus Anorganischen Boraten und Borsäure 136 Anorganische Salze 131 Tetraethylenpentamin

25 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Natronlauge / Natriumhydroxid Magnesium Chloride 2 Magnesium Nitrate 4 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 4 2-Butoxyethanol 27 Bohrung Söhlingen Ost Z1 Anzahl der Fracs in der Bohrung 2 Wasser Kohlendioxid (flüssig) als Wassersubstitut Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Methanol Zubereitung aus Stoddard-Lösungsmittel; Adipinsäure und Alkohole, C11-14-iso-, reich an C-13, ethoxyliert, propoxyliert 83 Zubereitung aus Natriumchlorid und Inneres Salz von Alkylaminen Zubereitung aus Isopropanol und Titankomplexverbindung 299 Glycerin 136 Zubereitung aus Isopropanol und Zitrus, Auszug Brom-2-nitro-1,3-propandiol 1 Zubereitung aus Essigsäure und Ammoniumacetat 110 Natriumbicarbonat 366 Zubereitung aus Oxyalkylalkohol und Ethylenglykol- monobutylether 54 Natriumthiosulfat 469 Zubereitung aus Chlorige Säurer und Natriumsalz; Natriumchlorid 157 Zubereitung aus Guargummiderivat und Hydrogeniertem leichtem Erdöldestillat Fumarsäure 165 Guargummiderivat Zubereitung aus Leichtem aromatischem Lösungsmittel; Trimethylbenzol; Xylol und Ethylbenzol 713 Ammoniumchlorid 80 Ammoniumpersulfat 12 Kohlenhydrat 4 11

26 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Ost Z3 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Hydroxylpropyl Guar Calziumchlorid 303 Kaliumchlorid 576 Fumarsäure 130 Perfluoro Alkyl Betain 40 Polypropylenglykol / Glykolether Methanol 643 Propan-1-ol 260 Propan-2-ol 199 Ethanol 22 Zubereitung aus Oxyalkylierten Alkoholen und Ethoxylierten Alkoholen linear (2) 145 2,2`,2"-nitrilotriethanol 760 Natriumbromat 35 Zubereitung aus Natriumthiosulfat und Pentahydrat 694 Bohrung Söhlingen Ost Z4 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Methanol Zubereitung aus Natriumchlorid und Innerem Salz von Alkylaminen 845 Zubereitung aus Isopropanol und Organischem Titanat Natriumbicarbonat 744 Zubereitung aus Oxyalkylalkohol und Ethylenglykolmonobutylether 242 Natriumthiosulfat 328 Tributylphosphat 114 Fumarsäure 186 Guargummiderivat Komplexes Kohlenhydrat

27 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Ammoniumchlorid 939 Bohrung Söhlingen Ost Z5 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Tetramethylammoniumchlorid 256 Tetraethylenpentamin 200 Natriumbromat 85 Natriumhydroxid 48 Zitrusterpene 114 Diammoniumperoxodisulfat 63 Polypropylenglykol / Glykolether Butoxyethanol Propan-2-ol 114 Ethoxylierter Alkohol linear 342 Natriumhydrogencarbonat 96 Salze der aliphatischen Säure 112 Polysaccharidderivate / Stärke 892 2,2`,2"-nitrilotriethanol 167 Anorganische Borate, Natriumborat 28 Anorganische Salze 28 Magnesiumchlorid 1 Magnesiumnitrat 1 Zubereitung aus 5-Chloro-2-Methyl-2H-Isithiazol-3-One und 2-Methyl-2H-Isothiazol-3-One (3:1) 1 13

28 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Ost Z7 Anzahl der Fracs in der Bohrung 2 Wasser Kohlendioxid (flüssig) als Wassersubstitut Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Calziumchlorid 289 Zubereitung aus Natriumchlorid und Innerem Salz von Alkylaminen Glycerin Brom-2-nitro-1,3-propandiol 3 Zubereitung aus Essigsäure und Ammoniumacetat 495 Dinatriumoktaborat-Tetrahydrat 18 Natriumthiosulfat 750 Zubereitung aus Chloriger Säure und Natriumsalz; Natriumchlorid 205 Zubereitung aus Guargummiderivat und Hydrogeniertem leichtem Erdöldestillat Hydroxylpropyl Guar Hydrogeniertes leichtes Erdöldestillat 64 Fumarsäure 138 Perfluoro Alkyl Betain 53 Polypropylenglykol / Glykolether Methanol Propan-1-ol 219 Propan-2-ol 260 Ethanol 29 Zubereitung aus Oxyalkylierten Alkoholen und Ethoxylierten Alkoholen linear (2) 190 2,2`,2"-nitrilotriethanol 644 Natriumbromat 30 Zubereitung aus Natriumthiosulfat und Pentahydrat

29 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Ost Z8 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Chemikalien insgesamt Kaliumchlorid Methanol Zubereitung aus Natriumchlorid und Innerem Salz von Alkylaminen 750 Zubereitung aus Isopropanol und Organischem Titanat Natriumbicarbonat 260 Zubereitung aus Oxyalkylalkohol und Ethylenglykolmonobutylether 149 Natriumthiosulfat 675 Tributylphosphat 64 Fumarsäure 725 Guargummiderivat Komplexes Kohlenhydrat 964 Die Bohrung Söhlingen Z3 wurde 1982 erstellt. Für die einzelnen eingesetzten Stoffe liegen keine detaillierten chemischen Bezeichnungen, sondern nur die Anwendungen vor. Bohrung Söhlingen Z3 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Informationen hierzu sind nicht mehr vorhanden Chemikalien insgesamt Gelbrecher 45 Puffer 545 Quervernetzer Tonstabilisator 157 Zusatzstoff 815 Reibungsreduzierer 97 Gelbrecher 23 Stabilizer 934 Gelbrecher 141 Puffer

30 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3591 Lösungsmittel Defoamer 367 Reinigungsmittel Zusatzstoff 110 Fluid Loss Additive Geliermittel Geliermittel 550 Die Bohrung Söhlingen Z4 wurde 1982 erstellt. Für die einzelnen eingesetzten Stoffe liegen keine detaillierten chemischen Bezeichnungen, sondern nur die Anwendungen vor. Bohrung Söhlingen Z4 Anzahl der Fracs in der Bohrung 1 Wasser Stützmittel (insbesondere Stützsande) Informationen hierzu sind nicht mehr vorhanden Chemikalien insgesamt Gelbrecher 45 Puffer 900 Quervernetzer Tonstabilisator 165 Zusatzstoff Reibungsreduzierer 102 Gelbrecher 23 Stabilizer Gelbrecher 186 Puffer Lösungsmittel Defoamer 484 Reinigungsmittel Zusatzstoff 181 Fluid Loss Additive Geliermittel Geliermittel 907 Mit freundlichen Grüßen Jörg Bode 16 (Ausgegeben am )

31 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode zu Drucksache 16/3591 Ergänzung (zu Drs. 16/3591) Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Spielt Exxon-Mobil mit der Volksgesundheit? - Was weiß die Landesregierung über den Chemieunfall in Visselhövede? und Spielt ExxonMobil mit der Volksgesundheit (2)? - Ist das Bergrecht veraltet? Mündliche Anfragen des Abgeordneten Ralf Borngräber (SPD) - Drs. 16/3225 Nr. 18, 16/3395 Nr. 31 Unterrichtung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom Drs. 16/3591 Aufgrund einer fehlerhaften Datenübertragung ist in den Tabellen der o. g. Unterrichtung die Chemikalie Kaliumchlorid als Bestandteil der Frac-Flüssigkeit benannt worden. Richtig ist, dass es sich hierbei um vierprozentige Kaliumchloridlösungen bzw. dreißigprozentige Kaliumchloridgele handelt. Die sich daraus ergebenden Änderungen in den Tabellen zur Drs. 16/3591 einschließlich notwendiger Anpassungen bei den verwendeten Wassermengen stellen sich wie folgt dar: Bohrung Söhlingen Z3: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z4: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z5 Wasser: Bohrung Söhlingen Z6: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z7: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: l kg kg l kg kg l l kg 648 kg l kg kg 1

32 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode zu Drucksache 16/3591 Bohrung Söhlingen Z10: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z11: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z12: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z13: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z14: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z15: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: Bohrung Söhlingen Z16: Wasser: Chemikalien insgesamt: Kaliumchlorid: l kg kg l kg kg l kg kg l kg kg l kg kg l kg kg l kg 518 kg Bohrung Söhlingen Ost Z1: Wasser: l Chemikalien insgesamt: kg Kaliumchlorid: kg Bohrung Söhlingen Ost Z4: Wasser: l Chemikalien insgesamt: kg Kaliumchlorid: 600 kg Bohrung Söhlingen Ost Z7: Wasser: l Chemikalien insgesamt: kg Kaliumchlorid: kg Bohrung Söhlingen Ost Z8: Wasser: l Chemikalien insgesamt: kg Kaliumchlorid: 544 kg 2 (Ausgegeben am )

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